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Nr. 91.

Erscheint täglich außer Montags. Preis pränumerando: Biertel­jährlich 3,30 Mart, monatlich 1,10 Mt., wöchentlich 28 Pfg. frei tn's Haus. Einzelne Nummer 6 Pfg. Sonntags- Nummer mit illustr. Sonntags- Beilage Neue Welt" 10 Pfg. Post- Abonnement: 3,30 Mt. pro Quartal. Unter Kreuz­ band : Deutschland u. Desterreich­Ungarn 2 M., für das übrige Ausland 3 Mt. pr. Monat. Eingetr. in der Post Zeitungs- Preisliste für 1896 unter Mr. 7277.

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Vorwärts

13. Jahrg.

Infertions- Gebühr beträgt für die fünfgespaltene Petitzeile oder deren Raum 40 Pf., für Vereins- und Bersammlungs- Anzeigen 20 fg. Inferate für die nächite Nummer müssen bis 4 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Erpedition ist an Wochen­tagen bis 7 Uhr abends, an Sonne und Festtagen bis 9 1hr vormittags geöffnet.

Fernsprecher: Amt 1, Nr. 1508 Telegramm- Adresse: Sozialdemokrat Berlin ".

Berliner Bolksblatt.

Zentralorgan der sozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.

Die Kritik einer Begnadigung. In der Strafsache gegen unsern Kollegen Fritz Kunert wegen Majestätsbeleidigung durch die Presse( November Notiz des Borw.":" Gnade, wem Gnade gebührt!") fand die Hauptverhandlung über die von Kunert gegen das landgerichtliche Urtheil eingelegte Revision am 17. April vor dem zweiten Straffenat des Reichsgerichts statt. Nach dem der Vertheidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Herzfeld, für Anerkennung der Revision plädirt hatte, wurde die Revision verworfen.

Sonnabend, den 18. April 1896. Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3:

unzweideutig zum Ausdruck bringt, daß die von Seiner Presse über die Duelle und ihre Folgen mit Genugthuung Majestät ausgesprochene Begnadigung der beiden Polizei- erklärt wird: beamten den letteren mißgebührte, also zur Ungebühr erfolgt sei und hier mithin eine ungebührliche Ausübung des Be und selbst ein Hofprediger dem Adel zuzurufen genöthigt ist, es " Jezt endlich, da sich die Opfer der Standesvorurtheile mehren gnadigungsrechts durch Se. Majestät vorliege, die auch zugleich werde die Zeit kommen, in der man diesen blutigen Unfug nicht eine parteiische ist, da sie Beamten zu theil wurde, die werde die Zeit kommen, in der man diesen blutigen Unfug nicht begreifen tönne, da beginnen auch die Blätter der Rechten zu sich gegen das Publikum in amtlicher Eigenschaft vergangen betonen, in der Handhabung des Begnadigungsrechts müsse ist, nicht an einen in dem Begnadigungsakt zugleich liegenden höchsten Majestätsrechts sei das Ministerium Daß hierbei lediglich an die Person des Monarchen gedacht Wandel eintreten, und für die Ausübung dieses Regierungsatt, ergiebt sich daraus, daß in dem Artikel erantwortlich zu machen wie für jede andere lediglich von der Person des Monarchen die Rede ist und zwar in den Worten: Ein Gnadengesuch an den Kaiser hatte insofern Erfolg, als u. f. w."

hatten.

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Da die Sache von großer Bedeutung ist, besonders auch im Hinblick auf die Frage, inwieweit die Presse noch Wäre es dem Verfasser nur darum zu thun gewesen, den Regierungsakte kritisiren kann, ohne sich eines persönlichen fraglichen Gnadenakt einer fachlichen Kritik zu unterziehen und Angriffs auf den Kaiser verdächtig zu machen, bringen wir werden, dann hätte er dies in einer andern Form thun können, darzulegen, daß er es nicht billige, wenn solche Leute begnadigt die Begründung dez Landgerichts- Er- so aber geht schon aus der gewählten nicht blos ironischen, fenntnisses, um das es sich in der Revision handelt, sondern geradezu verhöhnenden Form des Ausdrucks hervor, im Wortlaut zum Abdruck: daß es dem Verfasser nur um eine Herabwürdigung und eine Verhöhnung des aus allerhöchstem Entschluffe hervorgegangenen Gnadenaktes, der eigensten Handlung Sr. Majestät autam.

Gründe.

Die Hauptverhandlung hat ergeben: Das Hauptblatt der am 6. November 1895 zu Berlin erschienenen Nr. 260 des durch den Angeklagten geleiteten und als verantwortlicher Redakteur ge­zeichneten Berliner Volksblattes ,, Vorwärts" brachte folgende Notiz in der mit Deutsches Reich " überschriebenen Hauptabtheilung:

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( Hier folgt die inkriminirte Notiz, in der wir zwar auch heute noch feine Majestätsbeleidigung finden können, deren Wiederabdruck wir uns aber auch im gerichtlichen Er­fenntniß versagen müssen, denn wir haben zu unseren Richten bei der allgemein politischen Tendenz und den Leserkreis" unferes Blattes das Vertrauen, das sie auch im wörtlichen Abdruck des Erkenntnisses eine Majestätsbeleidigung finden tönnten.) Der Angeklagte hat für diesen Artikel, den er mit der Spi­marte einer fremden Zeitung entnommen haben will, die Verant­wortlichkeit übernommen.

Zu dieser Ueberzeugung muß man umsomehr kommen, wenn man die allgemein bekannte politische Tendenz und den Leser, freis der fraglichen Zeitung berücksichtigt, welche sich selbst als " Bentralorgan der sozialdemokratischen Partei Deutschlands " be­zeichnet.

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Regierungshandlung der Krone."

Es wäre allerdings ein erheblicher Fortschritt gegen den jetzt bestehenden Zustand, wenn die Verantwortlichkeit des Ministeriums für die Ausübung des Begnadigungsrechts allgemein auch von unseren Gerichten als der naturgemäße Zustand anerkannt würde. Denn herrschte bei unseren Gerichten allgemein auch von unseren Gerichten als der naturgemäße eine solche Rechtsauffassung, dann hätte nie und nimmer irgend ein Gerichtshof in dem vorliegenden Fall zu einer Ver­urtheilung unseres verantwortlichen Redakteurs wegen Mas jestätsbeleidigung kommen können. Wie aus dem Wortlaut des Erkenntnisses hervorgeht, hat das Gericht die Notiz deshalb als einen persönlichen Angriff auf den Kaiser auffassen zu müssen geglaubt, weil sie die Stelle enthält: Ein Guaden­gesuch an den Kaiser hatte insofern Erfolg-". Eine solche Schlußfolgerung beruht indeß auf einem logischen Trug­Nach seiner eigenen Angabe hat der Angeklagte den frag- schluß. Ist denn deshalb, weil der Instanzenweg, den ein solches lichen Artikel mit der Spigmarke aus einer anderen Zeitung ent- Gnadengesuch zu durchlaufen hat, und weil auch die Gegen­nommen; er giebt aber zu, daß er denselben vor seiner Aufnahme zeichnung des Ministers nicht ausdrücklich in der kurzen in die Nr. 260 des Vorwärts" gelesen, geprüft und die Auf- Notiz erörtert worden, dieser Justanzenzug und diese Gegen­nahme selbst angeordnet habe. Damit trifft den Angeklagten als zeichnung aus der Welt geschafft? Darf man deshalb auch verantwortlichen Redakteur der fraglichen Nummer die straf- nur voraussetzen, daß der Verfasser oder Redakteur rechtliche Verantwortung für diesen Artikel, was derfelbe auch jenen Instanzenweg und jene Gegenzeichnung, durch nicht bestreitet. die Der Angeklagte befißt die Staatsangehörigkeit als Preuße; ein Minister nach allgemein üblichem Brauch Se. Majestät der deutsche Kaiser ist daher zugleich sein die Verantwortlichkeit übernimmt, nicht gefannt Die demselben gegebene Spigmarke Gnade, wem Gnade ge- Landesherr. oder geflissentlich ignorirt haben? Dadurch, daß gesagt bührt", enthält eine herabwürdigende ironische Kritik der Ausübung Es rechtfertigt sich hiernach die thatsächliche Feststellung: wird, ein Gnadengesuch an den Kaiser hätte Erfolg des Sr. Majestät zustehenden Begnadigungsrechtes. Die Spizmarte daß der Angeklagte zu Berlin im November 1895 den gehabt", wird doch nicht ausgedrückt, daß der Kaiser in hatte ihren Zweck, den jeweiligen nachfolgenden Inhalt kurz und Kaiser, seinen Landesherrn, beleidigt hat und zwar durch die diesem Falle die Verantwortlichkeit seiner Minister elis treffend zu bezeichnen, vollständig erfüllt, wenn sie nur Begnadi- Preffe( Vergehen gegen§ 95 Strafgesetzbuchs,§ 20 des Reichs- minirt hätte. Wenn der zur Feststellung gung" gelautet hätte. Anstatt aber dieses oder ein ähnliches gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874.) Mithin war der lichen Tragweite irgend einer Aeußerung die Ergänzung Wort als Spigmarke zu wählen, hat man durch Um- Angetlagte wie geschehen zu bestrafen. formung der bekannten sprichwörtlichen Redensart Ehre Eine dreimonatliche Gefängnißstraße erschien als angemessene unausgesprochen gebliebener logischer Zwischenglieder erforder­dem Ehre gebührt" eine neue geschaffen, die in sich nicht Sühne der That, da der Angeklagte wegen Beleidigung, Ver- lich ist, so darf man die Lücke doch nur durch die Ein­einmal richtig ist, da es wohl einen Anspruch auf Ehre" und gehens gegen das Gefeß vom 21. Oftober 1878 und wegen Verfügung von Thatsachen ergänzen, die als feststehend und dem entsprechend auch eine Pflicht Ehre zu erweisen" giebt, nicht gebens gegen die Religion bereits vorbestraft ist. bekannt ausgelassen werden könnten. Daß eine Be aber auch einen Anspruch auf" Gnade" und dementsprechend gnadigung nicht als ein Regierungsakt anzusehen ist, auch keine Pflicht Gnade zu erweisen". ist weder in diesem Falle noch überhaupt vom Vorwärts" behauptet worden und deshalb dürfte auch dem Redakteur eine solche Voraussetzung nicht imputirt werden. Mit dieser Voraussetzung fällt aber die Grundlage für die Verurtheilung der kleinen Notiz als Majestätsbeleidigung. Indeß:" Wenn zwei dasselbe thun, ist es nicht dasselbe," wie der aus dem Horaz von Herrn Schönstedt entlehnte neupreußische Rechts­grundsaz lautet.

Der Artikel enthält eine Majestätsbeleidigung.

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Auf Einziehung und Unbrauchbarmachung war gemäß§ 41 Strafgefehbuchs zu erkennen. Dieses Sprichwort in neuer Form ist der Notiz als Spitz­Die Koften fallen dem Angeklagten nach§ 497 Strafprozeß marke vorgesezt nicht blos um eine Art Inhaltsangabe der ihm Ordnung zur Last. folgenden Notiz zu geben, sondern nach der Ueberzeugung des gez. Braun. Haberstroh. Opiz. Belking. Biezenz. Gerichts offenbar um auf die Notiz in erhöhtem Maße auf­merksam Als uns die telegraphische Mittheilung von der Ver­zu machen und zugleich eine Kritik des nachfolgenden Sachverhalts geben, in welcher der werfung der Revision zugegangen war, lafen wir in einer Verfasser den Lesern gegenüber nicht blos in ironischer, hiesigen bürgerlichen Zeitung eine Betrachtung über das sondern in höhnischer Weise und vollbewußt klar und Beguadigungsrecht", in der anläßlich der Erörterung der

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zu

Tene.

( Nachdruck verboten.)

Roman von Nicolaus Krauß. 2.

Sieben mal acht ist sechsund- fünfzig! Sieben mal neun ist dreiund- sechzig! Sieben mal zehn ist sieb- zig.

In voller Tonstärke und unisono hatte die ganze Echule, wie jedesmal am Schlusse des Unterrichts, zum Ein­mal- Eins eingesetzt, die wildesten der Buben hielten schon unter der Bank Müze, Schiefertafel und Bücher bereit, um sofort fortspringen zu können, da brach plötzlich der Schrei­gesang ab, und alle Augen wandten sich nach dem Podium, auf welchem der Lehrer bisher mit einem langen Lineal den Takt angegeben. Das Lineal war herabgesunken, und der Lehrer neigte sein Dhr einem alten, rothbäckigen Weiblein entgegen, das eifrig auf ihn einzischelte. Jm nächsten Augen­blick waren Lineal, Lehrer und die alte Magd aus der Schulstube verschwunden.

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Nach einiger Zeit erschien die alte Magd abermals: die Schule war aus, die Kinder konnten nach Hause gehen. Im Handumdrehen war die große Stube leer, über die Stiege hinab auf den Dorfanger raste das Gejohl und Gelächter.

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rechts

Ma Batter hat allweil Geld und wenn' r keins hat, läßt er sich von der Mutter eins geben..

Darauf wußte die Lene nur mit einem Seufzer zu antworten. Noch eine Weile stand der Junge vor dem Mädchen, das sich mehr und mehr beruhigte. Von der Dorfstraße her drang starkes Peitschenknallen.

Nur zwei der Kinder waren zurückgeblieben. Dem kleinen Dicken war durch den Aufbruch der Andern die ganze Das ist unser Knecht, der Seph", meinte der Freude verdorben. Er hätte gar zu gern noch weiter ge- Junge nickend, erwischte seinen Schulranzen und war mit trommelt, aber was war das für ein Vergnügen, wenn einem Satz zur Thür hinaus. niemand zuhörte? Entrüstet wollte er seine Sachen zusammen- Lene hörte, wie er pfeifend und jauchzend die Treppe packen, um ebenfalls zu gehen. Da bemerkte er, daß noch hinabsprang; da wurde auch ihr das Weinen zu dumm, ein Mädchen in einer Bank kauerte. Weinte die nicht? fie trocknete sich Augen und Gesicht mit der Schürze und Er steckte beide Hände in die Hosentaschen und schritt, so ging zum Fenster. Sie öffnete einen der inneren Flügel, breitbeinig als es ihm nur möglich war, auf die Schluch- und ein starker süßer Brodem schlug ihr entgegen. Mit zende zu.

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Du dumme Lene, warum greinst Du denn?"

Er faßte sie am Kopf, den sie auf die Bank gelegt hatte, um ihr in die Augen zu sehen. Da traf ihn ein Ellbogenstoß vor die Brust, daß er taumelte. Sofort ge­Hinter der großen, schwarzen Schultafel sprang ein rieth er in Wuth. untersetter Junge hervor, der sich zur Strafe hatte hinaus- Du stößt ja wie ein Ochs. Na wart, i werd' Dir stellen müssen, weil er ein Mädchen in die Waden gezwickt, helfen!" schwang sich auf das Podium und schrie, während er Arme und Beine zugleich in die Luft warf:

Manner ! Der Lehrer hat an klein' Bub'n kriegt! Manner! Der Lehrer hat an flein ' Bub'n kriegt!"

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Mit beiden Händen faßte er sie an den Haaren, riß sie auf und zurück. Als er aber ihre schwimmenden Augen und ihr zuckendes Gesicht erblickte, war sein Born so schnell wieder verraucht, wie er gekommen. Und ganz weich klang seine Stimme, als er fragte:

"

Und schon war die ganze Klasse in wilder Aufregung. Die Buben brüllten den Ruf nach und warfen die Müzen Lene, thut Dir was weh'. Hat Dir jemand was than?" in die Höhe, die Mädchen firrten, ficherten und wußten Jezt brach das Mädchen unter Schluchzen und Schnauben gar nicht, was alles sie schnell zusammentuscheln sollten; in los: meine arme Tante! So elend ist ihr. Kaum rühren einer Ecke stellten sich ein paar Kampfhähne zum Ringen fann sie sich. Heben und legen muß sie die Rosel. Und auf, und der kleine Dicke schlug in einem fort mit der wenn's net bald besser wird, hat die Rosel g'sagt, muß sie Faust an die Schultafel, als wäre diese eine Trommel, und sterben auch noch." schrie und sang und sang und schrie dazu: Der Lehrer hat

Nur tüchti essen und trinken! Essen und trinken hält an klein' Bub'n friegt! Der Lehrer hat an klein' Bub'n Leib und Geel z'samm, sagt ma Batter." friegt!.. Ja, essen! Wenn ma aber kein Geld hat?"

Mund und Nase. sog sie ihn in sich hinein. Er kam von den Oleandern, von denen die größeren noch in voller Blüthe standen. Einen nach dem andern nahm sie herab und roch an den zarten rothen Rosen. Dann beäugte sie die fleinen Schößlinge, welche der Onkel als Ableger verwandte; es war schon wieder einer mehr als in der vorigen Woche. Ihr Blick glitt weiter, in den Garten hinab, in welchem der Lehrer eine Baumschule au gelegt hatte. Die bunten Blätter der Obstbäumchen ers glänzten im hellen Licht der Oktobersonne wie Blut und Gold, kein Lufthauch machte sie erzittern. Und jetzt lauschte und lauschte sie und mit einem Male vernahm sie ganz deutlich das Summen der Bienen; den helleren Ton, den die einzelne ausstößt, wenn sie sich aus dem Flugloch schwingt, und das dumpfe Gesumme drinnen in den Stöcken. Lene neigte sich vor, bis ihre Stirn die äußere Fenstertafel berührte.

Da standen an der Stirnseite des Hauses, in einer Reihe, die Bienenstöcke. Die zwei vorn an der Garten­thüre, die aussahen wie alte, angemorschte Baumstämme, stammten noch vom Großonkel. Dann kam der Tante ihrer. Er hatte jedes Jahr den meisten Honig. Jezt tamen die