Nr. 93.
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Vorwärts
13. Jahrg.
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Bur Duellfrage.
Dienstag, den 21. April 1896.
Wir wollen ihr jetzt die in betracht kommenden Gesezesbestimmungen gegenüberstellen.
Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.
Das ist indeß, juristisch betrachtet, unzweifelhaft eine falsche Annahme. Denn verfassungsgemäß gilt das Straf gesetzbuch in gleichem Maße für alle Staatsbürger. Ein Soldat, der stiehlt, ein Soldat, der einbricht, wird nach dem Reichs- Strafgesetzbuch bestraft, warum nicht der
Diese Kabinetsordre ist keineswegs obsolet( außer Ge-| sondern es ist auch für den Laienverstand klar, daß die, wenn brauch gesetzt), sondern besteht thatsächlich in voller auch nur indirekt ausgesprochene Drohung der KabinetsAnläßlich des Duells von Koze- von Schrader, dessen ungeschwächter Kraft und ihre Wirkungen machen sich immer ordre, mit der Ausstoßung aus dem Heere für den Fall tragischer Ausgang zu immer energischerer Bekämpfung rücksichtsloser geltend; ihre Wirkungen oder richtiger die der Weigerung auf ein Duell einzugehen, in unlösbarem dieses nachgerade gemeingefährlichen„ ritterlichen" Unfugs Wirkungen des Kastenehrbegriffes, welcher in letter Konsequenz Widerspruch steht mit den Bestimmungen des§ 111 St.-G.-B. anspornt, dürfte es nicht ohne Interesse sein, die Kabinets- zum Maßstabe der Ehrenhaftigkeit nicht einmal mehr, wie Seitens des Kriegsministers und anderer Vertreter der ordre vom 2. Mai 1874, mit welcher Kaiser Wilhelm in Börsenjobberkreisen: den größeren oder geringeren Geld- bewaffneten Macht wird allerdings geltend gemacht, das der Erste die Verordnung über die Ehrengerichte der Offi- beutel, sondern die größere oder geringere Schlags und Strafgesetzbuch gelte nicht innerhalb der heiligen Hallen des ziere im preußischen Heere vom gleichen Datum an das Schießfertigkeit macht. Die fragliche Kabinetsordre ist nur Militarismus und für das Militär sei also jene Rabinets Kriegsministerium übersandte, wieder einmal an das Licht ein Symptom, aber freilich ein bezeichnendes. ordre in kraft, als ob es gar kein Reichs- Strafgesetzbuch zu ziehen. Und dieses umsomehr, als ja die Beurtheilung gäbe. und Behandlung des Duells in Offizierkreisen, denen ja auch Roze wie Schrader angehören, für alle anderen den gleichen§ 3 des Militär- Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich" Ausschreitungen ergebenen Bevölkerungskreise vorbildlich vom 20. Juni 1872 besagt, daß fira bare Handlungen der Militärund mithin geradezu typisch ist. Folgender Passus der personen, welche nicht militärische Verbrechen oder Vergehen sind, erwähnten Rabinetsordre ist hauptsächlich von Belang: nach den allgemeinen( d. h. den bürgerlichen) Strafgefeßen zu " In dem Vertrauen, daß edle Sitte und guter Lon beurtheilen sind. Danach gelten auch für die Offiziere die in den Offizierstorps meines Heeres fich heimisch erhalten und SS 201 ff. St.-G.-B., welche die Herausforderung zum Zweikampf Soldat, sobald er im Duell tödtet? Wenn das Reichsa Privatstreitigkeiten und Beleidigungen der Offiziere unter- und die Annahme einer solchen Aufforderung mit Festungshaft Strafgesetz zwischen gewöhnlichem Tödten und Morden und einander immer seltener vorkommen werden, habe ich das durch bis zu sechs Monaten eventuell von zwei Monaten bis zu zwei Tödten und Morden vermittelst des Duells einen Unterdie Berordnung II vom 20. Juli 1843 vorgeschriebene Verfahren Jahren, das Kartelltragen mit Festungshaft bis zu sechs Monaten, schied macht, so berührt dieser Unterschied nur das außer traft gesetzt. Nur soll für den Difizier, welcher mit einem den Zweikampf mit Festungshaft von drei Monaten bis zu fünf Strafmaß. anderen Offizier in eine die Ehre berübrende Privatzwiftigkeit Jahren, bei tödtlichem Ausgange mit Festungshaft nicht unter Freilich, der Soldat( Offizier 2c.) steht unter dem geräth, die Berpflichtung fortbestehen, seinem Ehrenrath zwei bezw. drei Jahren bedroht. ( d. h. einem durch die Ehrergerichts- Ordnung vom 2. Mai 1874 Alle die aufgezählten Strafthaten sind hiernach Ver- Militärgericht, und dieses beruht vorläufig auf der Verfassung. Die bürgerliche Justiz kann ihn nicht direkt ereingerichteten, alljährlich von den Offizierskorps zu wählen gehen oder Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. den Kollegium von Offizieren, das also eine Be. Die angezogenen Bafsusse der fraglichen Kabinetsordre reichen, jedoch indirekt kann sie es in vielen Fällen; sie hörde in Ehrengerichtssachen darstellt! Anm. d. R.) find, von der moralischen und kulturellen Seite ganz ab- muß nur zugreifen und vorgehen, wo immer es in ihrer und zwar spätestens, wenn er eine Herausgesehen, nicht in Einklang zu bringen mit mehreren unserer Kompetenz liegt. forderung zum 3 weikampfe erhält oder erläßt, ftrafgesetzlichen Bestimmungen. hiervon Anzeige zu machen oder durch einen Kameraden Anzeige machen zu lassen. Der Ehrenrath hat alsdann sofort und
§ 210 des Straf- Gesezbuchs lautet: abfichtlich, insonderheit durch Bezeigung oder Androhung von Berachtung anreizt, wird. falls der Zweikampf stattgefunden bat, mit Gefängniß nicht unter drei Monaten bestraft( b. h. mit Gefängniß von drei Monaten bis zu fünf Jahren).
Wer einen anderen zum Zweitampfe mit einem dritten
Hier bietet sich der unabhängigen Justiz und den Herren Staatsanwälten ein reiches und fruchtbares Feld der Thätigkeit. Auf die obige durch das Strafgesets möglichst noch vor Bollziehung des 3 wet buch nach unserer allerdings unmaßgeblichen Meinung auftampfes dem Kommandeur Meldung zu erstatten gehobene und im schroffsten Widerspruch mit ihm stehende und da, wo die Standessitte es irgend zuläßt, Kabinetsordre beziehen sich alle duellirenden Gesezbrecher aus einen Sühne versuch vorzunehmen; falls dieser aber nicht gelingt, dahin zu wirken, daß die Be den Offiziers- und sonstigen höheren" Kreisen. Und in dingungen des 3weikampfes zur Schwere des Eine Gegenüberstellung des Wortlautes der Rabinets- Offizierstreisen wird sie offenkundig verbreitet. Wenn Falles in feinem Mißverhältniß stehen. Kommt Ordre und des§ 110 Str-G.-B. ergiebt auf den ersten wir nun an die Auslegung denken, welche westfälische Gerichte es zum Zweilampfe, so hat der Präses des Ehren- Blick, daß beide sich nicht mit einander vertragen. Dabei dem§ 110 St.-G.-B. gaben, als es sich darum handelte, rathes oder ein Mitglied desselben sich als ist im Auge zu behalten, daß nicht ein Zweikampf, sondern auf grund dieses Paragraphen die Führer der streikenden Beuge auf den Kampfplak zu begeben und hunderte und tausende von Zweikämpfen auf grund Bergarbeiter verantwortlich zu machen, dann stehen darauf zu achten, daß bei Bollziehung des dieser Kabinetsordre stattgefunden haben und auf grund der wir nicht ant zu behaupten, bei gleicher Aus 3weikampfes die Standessitte gewahrt wird." selben, wie es den Anschein hat, in fortgefeßt anwachsender legung des Paragraphen könnte in der Verbreitung Auf ehrengerichtlichem Wege foll wegen eines zwei Bahl stattfinden- sei es in Offizierskreisen selbst, sei es der fraglichen Kabinetsordre fraglichen Kabinetsordre in Wort oder Schrift tampfes nur dann gegen Offiziere ein: geschritten werden, wenn der eine oder der andere in Kreisen, die von diesen beeinflußt und insbesondere von ein Vergehen gegen§ 111 St.-G.-B. gefunden werden. der Betheiligten bei dem Anlaß oder dem Austrage dem Geiste des Reserveoffizierthums erfüllt sind. der entstandenen Privatstreitigkeit gegen die Standes=§ 111 Str.-G.-B. bestimmt weiter: ehre gefehlt hat." Denn einen Offizier, welcher.. Wer auf die( im§ 110) vorbezeichnete Weise( d. h. öffentwerde ich ebensowenig in meinem Heere dulden, wie einen lich vor einer Menschenmenge oder durch Verbreitung von Offizier, welcher seine Ehre nicht zu wahren Schriften u. f. w.) zur Begehung einer strafbaren Handlung auf weiß." fordert, ist gleich dem Annifter( d. b. gleich dem Thäter selbst!) Die Regimentskommandeure... haben dafür Sorge zu zu bestrafen, wenn die Aufforderung, die strafbare Handlung tragen, daß jeder neu ernannte Offizier des stehenden Heeres und oder einen strafbaren Versuch derfelben zur Folge gehabt hat. des Beurlaubtenstandes von dieser meiner Ordre Kenntniß er- Ist die Aufforderung ohne Erfolg geblieben, fo tritt Geldhält. Auch ist durch gelegentliches Verlefen bei Versammlungen strafe bis zu 600 Mark oder Gefängnißstrafe bis zu einem der Offizierstorps mein hier ausgesprochener Wille den Offizieren Jahre ein." meines Heeres öfter in Erinnerung zu bringen." Es bedarf nicht der juristischen Haarspaltekunst, brüllt, sagte mit der größten Seelenruhe:" Nix, Herr Lehrer." So- so! Kom- me her- aus!
3
Tene.
( Nachdruck verboten.)
Roman von Nicolaus Rrauß. Ein großes Mädchen drängte sich durch, faßte Lene's Rock, rieb ihn zwischen den Fingern und höhnte: Du, dem ist ja die ganze Farb' ausgang'n. O jeh! Pfui Schinder!" Pfui Schinder! Pfui Schinder!
Lene hatte die Zähne aufeinander gebiffen und hielt mit aller Gewalt die Zähren zurück, die ihr in die Augen quollen. Das vermochte die andern nicht weichmüthiger zu stimmen.
" Strahl Beisel! Was die für Nasenlöcher hat!" " Und a Maul macht sie wie a Breipfannl!" " Jeffas! Jeffas! Die hat ihre Zunge vergessen!" " Stumme, dumme Lene! Stumme, dumme Lene!" " Laßt mich durch, Manner, ich werd' sie schon lebendi machen!" Der große, starte Junge faßte Lene mit beiden Händen am Kopfe und brüllte ihr ins Ohr, so kräftig er es vermochte.
Der Junge ging langsam bis zum Podium streckte, ohne daß ihm etwas befohlen worden war, Hand hin, den Handteller nach oben.
und seine
" Sehet! Das bö- fe Ge- wi- ssen! Da hast Du Dei- nen De- pu- tat!" Das Staberl" faufte auf die Hand, und ein allgemeines verhaltenes Lachen gmäckte durch das Zimmer. Während der Lehrer abwesend war, hatte ein Nichtsnug in das Staberl" Einschnitte gemacht; jezt sprang es beim ersten Hieb in ein halb Dugend Stücke. Wer war der Laus- bub?" Niemand rührte sich. War- tet!"
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Der Lehrer ging zum versperrten Schrank und kam mit einem fingerdicken Rohrstock zurück.
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Jeder Regimentskommandeur, welcher die Mittheilung der Ordre an die neuen Offiziere zu besorgen hat, würde sich immer die in Westfalen beliebte Auslegung vorausgesetzt einer öffentlichen Aufforderung zu einer strafbaren Handlung schuldig machen. Welch' selten interessantes Feld für die Thätigkeit unserer Staatsanwälte. Greift nur hinein ins volle Menschenleben! Da braucht's ja feine halbwegs so kunstvollen Deduktionen, wie die letzten Jahre sie auf dem Gebiete des groben Unfugs, des dolus eventualis, der Majestätsbeleidigung u. s. w. so überaus üppig gezeitigt haben! Die Rücksicht vor einem Konflift mit den militärischen zurück, so daß der Streich daneben ging. Trotzdem schrie er in den Tönen des bittersten Schmerzes: weh, o weh, o weh!" krümmte sich wie ein Wurm und sprang von einem Bein auf das andere. Dem Lehrer ging die Geduld aus. Er erwischte den Knaben beim Rockfragen und legte ihn übers Knie.
Das hatte der Junge nur gewollt: sein Hintergestell war durch einen doppelten, derben Hosenboden schier unverwundbar gemacht.
Auch der Andres war sofort, nachdem er seine Strafe erhalten, wieder ruhig. Er war ein gelehriger Sohn, und seine Mutter hatte ihm gesagt: Wenn's nix nügt, weint und schreit man nicht."
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Von den Mädchen erhielt nicht eines ein Pfatscherl"; diejenige, welche Lene am Rock gezogen hatte, war die Tochter des Bürgermeisters, und die Frau Bürgermeister schickte außer anderen guten Dingen dem Herrn Kantor und Schulmeister stets die größte Schlachtschüssel". Als nach einer halben Stunde der Unterricht geschlossen wurde, schrien die Kinder, auch die verpeterten, mit demselben Gleichmuth ihr Gebet herunter wie vor und eh.
Die zwei ober- sten Bän- te von den Bu- ben!" Es half nichts, einer nach dem andern mußte ans Podium. Sölch und sein Nachmann verzogen bei den Hieben kaum eine Miene. Als sie ihre Portion hatten und sich wieder Jetzt konnte sich das gequälte Mädchen nicht mehr be- setzen durften, spuckten sie schnell auf die Hand und hielten Nur einer nahm sich die Züchtigung etwas mehr zu zwingen; es schnellte empor und stieß einen Schrei aus das brennende Glied hinten an jene Stelle, wo die Hosen Herzen: Sebastian Sölch. Er galt als der Erste in der wie ein getretener Hund. Das reizte die grausamen Kinder- aufhören. Der dritte Delinquent verfolgte eine ganz andere Schule, und der Lehrer wußte selbst nicht recht, was er ihm gemüther zu neuen Quälereien. Und schon setzten die Methode. Er war der Sohn einer jener in katholischen noch beibringen sollte. So verwandte er ihn ab und zu meisten an, mit noch ärgerem Spott und Hohn die Fremde Gegenden gar nicht seltenen Frauen, die es sofort wissen, als Vertreter und Hilfskraft. Und Sölch beschloß, die zu überschütten. Aber sie kamen nicht dazu. Aus- wenn jemand krank geworden, in die Häuser und Höfe Schläge, die er erhalten, der Lene wieder heimzuzahlen. einander stoben sie wie Feldmäuse, unter die eine Eule gehen, den Angehörigen des Erkrankten etwas vormimmern Die Gelegenheit fand sich bald. An jedem Samstag fährt. Ohne daß sie es gewahr geworden, war der Lehrer und Geld, Fleisch und Eier erhalten gegen das Versprechen, stellte der Lehrer, knapp ehe er die Kinder nach eingetreten. für den Kranken zu beten oder für ihn eine Wallfahrt zu Hause entließ, seinen Wochenkatalog richtig. Für die be Schon stand er auf dem Podium, neben seinem machen. Der Andres versuchte es also mit den Mitteln treffende Viertelstunde wurde aus den Schülern ein AufTischchen, das„ Staberl" in der Hand. Und jetzt ging die seiner Mutter. Als die Reihe an ihn kam, ging schon das seher bestellt, der darüber zu wachen hatte, daß die andern Exekution los. Heulen los: sich in aller Ruhe mit ihren Büchern oder ihrer Schiefer„ Sölch Se- bast- ian, was hast Du der Stei- ner" Jessas! Jeffas! Jessas! Herr Lehrer, Herr Lehrer, tafel beschäftigten; und dieser Aufseher war für gewöhnlich Herr Lehrer!" Sebastian Sölch. Sölch, der große Junge, welcher Lene ins Ohr ge= Als der Lehrer zuschlagen wollte, zog er die Hand
cethan?"
Auch an dem Samstag, der Leue's erstem Schulgang