machten diese pltitzliche Schwenkung nicht mit. Eigentlich knitte jetzt die Sitzung geschlossen werden können, aber die Kommission hatte noch ein übriges gethan und eine Resolution ein- gebracht, in welcher die Regierung aufgefordert wird, dem Landtage baldigst ein allgemeines, auf christlicher und konfessioneller Grundlage beruhendes Volksschulgesetz vorzulegen. So mußte denn das Haus noch mehrere Stunden alles das mit anhören, was bei der Debatie über den Kultuselat und bei der ersten Lesung des Lehrerbesoldungs-Gesetzes schon die Zuhörer gelangweilt hatte. Der Kultusminister erklärte auch heute wieder, daß er die Zeit für die Einbringung eines solchen Gesetzes nicht für geeignet halte, aber trotzdem hielt die konservaliv-klerikale Mebrheit an ihrer Resolution fest, die schließlich in namentlicher Abstimmung mit 2<-)9 gegen 43 Stimmen angenommen wurde. Die Parteien der Linken verließen vor der Abstimmung geschlossen den Saal, um Beschlußunfähigkeit des HanseS herbeizuführen, weil die Mehr- heil sie wieder einmal vergewaltigt hatte. Doch hatte diese Taktik keinen Erfolg.— Am Donnerstag wird die Kreditvorlage weiter berathen. Herr v. Hammerstein ist, wie ans dem Gerichts- dericht hervorgeht, nach unerwartet kurzer Verhandlung zu drei Iah reu Zuchthaus verurtheilt worden. Damit hat der einstmals muthige Führer der Junkerpartei als Privatmann für die Oeffentlichkeit abgeschlossen mit dem Leben. Obgleich nun aber der Gerichtspräsident sich bemüht hat, deni Prozeß selbst einen gänzlich unpolitischen Stempel auszudrücken, wird die Affäre Hammerstein doch als Element zur Beurtheilung unseres politischen und gesellschaftlichen Lebens ihren Werth behalten. Sie läßt sich nicht ignoriren, sie läßt sich nicht ausmerzen, auch nicht durch richterliche Privatgutachten. Und so wird sich die Oeffentlichkeit nicht nur mit der prozessualischen, sondern auch mit der politi- scheu Seite des Hammerstein-Prozesses zu beschäftigen haben. Denn es g i e b t noch eine Oeffentlichkeit. — Das neueste vom ambulanten Gerichtsstand. In Magdeburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben gegen die Genossen Vahle in Magdeburg , Ko- k o s k y in Berlin und K a s ch in H a r b u r g wegen angeblichen Vergehens gegen KZ 130, 41, 47 des Straf- gesetzbuches, sowie gegen Z 20 des Reichsgesetzes über die Presse. Jnkriminirt ist der Schluß einer Novelle, be- titelt:„Ter neue Lazarus", welche in der s. Z. von Kokoskp redigirten„Neuen Welt" im November v. I. abgedruckt war und deren angeblicher Verfasser der Genosse K a s ch ist. Vahle zeichnete verantwortlich die Nummer der„Magde- burger Volksstimme", welcher die„Neue Welt" beigelegt war.(!) Das Vergehen wird hauptsächlich in dem Abdruck des Herwegh'schen Arbeiter- Bundesliedes erblickt. Hier haben wir es mit einer wahrhaft mustergiltigen Anwendung des ambulanten Gerichtsstandes zn thnn. Der Verfasser und der Drucker wohnen in Hani- bürg, der Redakteur in Berlin :— an beiden Orten findet kein Staatsanwalt etwas Verfängliches in der betreffenden Novelle, welche, nebenbei bemerkt, eine rein dichterische Schilderung der Hamburger Choleraperiode bildet,— aber der Staatsanwalt in Magdeburg , wo wie an vielen anderen Orten die„Neue Welt" dem lokalen Parteiblatt beiliegt, der fühlt sich verpflichtet, einzuschreiten. Genosse K a s ch hat es in der Voruntersuchung abgelehnt, irgend welche Aussage zu machen mit der Begründung, daß er die Magdeburger Staatsanwaltschaft für inkompetent halte, in dieser Angelegenheit überhaupt vorzugehen. Unseres Er- achtens überschreitet allerdings nach der bisherigen Praxis unserer Gerichte die MagdeburgerZStaatsamvaltschaft n i ch t ihre Befugnisse, wenn sie wegen der fraglichen Artikel in Magdeburg Anklage erhebt, da ja die„Neue Welt" auch in Magdeburg zur Ausgabe gelangte. Bei Anerkennung des ambulanten Gerichtsstandes läßt sich also dagegen prinzipiell nichts einwenden. Wohl aber erscheint uns die Anklage gegen den Genossen Vahle in Magdeburg durch- ans unhaltbar, da für die als Beilage der„Volksstimmc" verausgabte„Neue Welt" ein besonderer verantwortlicher Redakteur ausdrücklich angegeben ist. Jedenfalls aber liefert dieser Prozeß wieder einmal einen Beweis, zn welchen ungeheuerlichen Konsequenzen die Rechtsgiltigkeit des ambulanten Gerichtsstandes führt.— Das Ministerium Bourgeois hat, nachdem der Senat gestern die Alittel für die Truppen in Madagaskar verweigcrr hat, dem Präsidenten F a u r e mitgcrheill, daß es unter solchen Umständen die Regierung nicht fortführen könne. Da sich aber ein Regierungs- Wechsel nicht in Abwesenheit der Kammer vollziehen könne, Stöpsel den Kindern gar nicht mit, nur, damit die Lehrers- kühe keine Milch geben sollten. Und wenn sie darauf die Lehrerin auslachte, wie sie sich denn über so eine Dummheit gar so ereisern könne, brach sie erst recht los:„Was? dumm? Wer dumm? Ich dumm? Oha! Das können höchstens andere Lent sein. Mir lernt ka Mensch d' Bauern kenna. Fünfzig Jahr Hab i unter ihna dient, i kenn' sie und iveiß, daß es kein nothigers Glumpert giebt im Himmel und auf Erden..." Auch sonst noch fiel für die Lene manches ab; ein Stückchen Butterbrot, ab und zu ein Apfel, ein Schmalz- küchel, ein Streifen Kuchen. Wenn sie mit einer Kameradin in deren Haus ging, sagte manche Bäuerin, nachdem sie ihre Tochter betheilt:„Gieb' auch der Lene etwas davon; weißt ja, daß sie keine Mutter mehr hat." Im allgemeinen hielt sich Lene mehr zu den Buben als zu den Mädchen. Sie konnte und wollte nicht soviel schwätzen und plaudern, umsonst und wider nichts. Selbst mit den Mädchen ihrer Tante stand sie nicht auf be- sonders vertrautem Fuße. Margarcth war einige Jahre älter und hatte fast gar keine Zeit für sie übrig; jetzt mußte sie Noten schreiben, dann dem Vater Rechnungen für die Feuersteuer zusammenstellen, sie übte aus dem alten Spinett, das droben im Paterstübel stand, und lernte das Orgelspiel. Mit der Life ivar noch weniger anzufangen. Wenn die nicht in der Schule war, mußte man sie in der Kirche suchen. Sie betete alle Gebet- bücher, die im Hause waren, der Reihe nach durch, kannte alle Rosenkränze in der Gemeinde, schmatzte die kleinen papierenen Heiligenbildchen ab, fuhr nnt dein Flederivisch über die großeil Holzheiligen und scheuerte die Treppen, die zu den Altären führten. Wie oft sagte ihre Mutter: „O wenn doch unsre Liesel ein Bub' worden wär'! Dann hätten wir doch auch einen Pater in der Verwandtschaft." So fromm war Lene nicht. Sic kannte, so lange sie in Leibitsch war, die Kirche fast nur vom Hörensagen; des- halb fehlte ihr auch das mystische Element, welches alle die uniwölkt, die im Schatten eines Kirchlhnrms aufwachsen. (Fortsetzung folgt.) so habe es beschlossen, die Kammer für den morgigen Tag— Tonnerstag— tclcgraphisch znsammenzubernsen. Der Präsident nahm hiervon Kenntniß; und die Kammer, die bis in den Mai beurlaubt war, ist telegraphisch auf morgen einberufen. Durch die Aktion des Senats und den Entschluß des Kabinets ist eine eigenthümliche Lage geschaffen. Hat das Ministerium auch formell seine Ent- lassung eingereicht, so hat es doch thatsächlich der Kammer die Entscheidung übertragen. Die Ra- dikalen und Sozialisten werden nun an das Ministerium die Aufforderung richten, das Votum des Senates zu ignoriren und im Amte zu bleiben. Findet sich hierfür eine Majorität, so haben wir den fertigen Konflikt. Läßt die Majorität Bourgeois im Stich, so haben wir die Vertagung des Konflikts. Der Kampf gegen den Senat dauert unter allen Um- ständen fort. Die Sozialisten und Radikalen haben in ganz Frankreich die Bewegung gegen den Senat in Fluß gebracht; am dritten Mai— dem ersten Sonntag im Mai, wo die französischen Gemeindcwahleu alljährlich vor sich gehen— wird der Wahlkampf durch die Stellung der Parteien zur Verfassungsrevision bestimmt werden; und fallen die Maiwahlen so aus, wie es nach der allgemein zu tage tretenden Stimmung der Massen zu er- warten ist, so wird das Ministerium Bourgeois sehr bald zurückkehren als K o n f l i k t s m i n i st e r i n m. Mit einem Wort: wir stehen jetzt in Frankreich nicht am Ende eines politischen Kampfes, sondern nur am Ab- schluß des Vorspiels.— Ans Paris liegen folgende Depeschen vor: Wie versichert wird, habe Präsident Faure das Ent- l a s s n n g s g e s n ch des Kabinets genehmigt. Die Entlassung solle erst»ach der Sitzung der Deputirtenkannner offiziell"bekannt gegeben werde». Man glaubt. Faure werde versuchen, ein Vcrsöhnungs- und 5konzentralions- Ministerium zu bilden. In den Wandelgängen der Kammer werde» als geeignet für die Umgestaltung des Kabincls genannt Peytral, Bieline oder Bourgeois, letzterer für den Fall, daß die Teputirteukaunner ihm ein Vertrauensvolnm ertheilen sollte. Ministerpräsident Bourgeois hat den auf Mitt- woch angesetzte» Wochenempfang des diplomatischen Korps ab- gesagt. Bourgeois arbeilet an der Erklärung, welche er morgen in der Kammer verlesen will, nachdem er sie vorher seinen Kollegen unterbreitet haben wird. Die republikanischen und konservativen Blätter beglückwünschen den Senat, daß er dem Kabinet die Verpflichtung auferlege, zu demissioniren, und sprechen den Argwohn aus, daß Bourgeois durch die Einberufung der Kammer einen Konflikt zwischen Senat und Kammer hervorrufen wolle. Die radikalen und sozialistischen Blätter tadeln den Rückzug des Kabinets, den sie als Kapitulation hinstellen. Sie sehen für ein zukünftiges Kabinct eine schwierige, wenn nicht unmögliche Stellung voraus. Man verspricht sich für morgen in der Kammersitzung eine lebhafte Debatte; die Radikalen werden einen Antrag einbringen, in welchem das Kabinet aufgefordert wird, im Amte zu bleiben. Chronik der MajestätSbeleidigUiigs- Prozesse. In Salle stand am 20. April vor der Strafkammer nur eine ache, Majestätsbeleidigung betreffend, zur VerHand- lnng, und zwar unter Ausschluß der Oeffentlichkeit. Die Frau Emilie B r i e st geb. Rösccke aus Burg b. M.. Gattin eines Maurers, war vom Landgericht Magdeburg wegen Majestäts- beleidignng zu 4 Monaten Gefängnis! verurtheilt worden, ivo- gegen sie beim Reichsgericht Revision eingelegt halte. Das Reichsgericht verwies die Sache an das Landgericht Halle zurück. Die Verhandlung gestaltete sich sehr umfangreich, denn eine große Anzahl Zeugen war geladen worden. Sie endete mit Frei- s p r e ch u n g, da, wie es in der Urtheilsbegründung hieß. Aussage gegen Aussage stand und die Sache nicht genügend auf- geklärt erscheine. Gegen verschiedene bayerische Blätter war wegen Abdrucks der Aeußerungeu Dr. Q u i d d e' s, welche zu dessen Verurtheilung zu drei Monaten Gesängniß wegen M a j e st ä t s b e l e i d i g u» g führten, das Strafverfahren ein- geleilet worden. Dieses Verfahren wurde nunmehr ein- gestellt, aber den betreffenden Redaktionen eine„Verwarnung" ertheilt, sie möchten bei Ausnahme derartiger Berichte mit Vor- ficht zu Werke gehen, da in dem Abdrucke nach einem reichs- gerichtlichen Urtheil eine Aneiguug der strafbaren Aeußerung er- blickt werden k a n n. Es wäre sehr zu wünschen, daß im ganzen Deutschen Reiche die Gerichte bald zu der Einsicht kämen, es sei ralhsamer, wahr- heitsgetreue Berichte auch über Majestätsbeleidigungs-Prozesse überhaupt nicht strafbar zu machen.�— Deutsches Reich. — Die Stichwahl im Reichstags-Wahlkrerse Osnabrück-Iburg hat den Sieg des nationalliberalen Gutsbesitzers W am Hof mit 14 040 Stimmen ergeben, während auf seinen weifischen Mitbewerber v. Scheie 13 425 Stimmen gefallen sind; gegenüber dem ersten Wablgange hat der National- liberale einen Gewinn von 4369, der Welse einen solchen von 1612 Stimmen erhallen. Ter beträchtliche Zuwachs der für Waurhof abgegebenen Stimmen erklärt sich wohl hauptsächlich durch den verstärkten Druck, den die Partei des Großunter- nehmerthums im Verein mit der Beamtenschaft ausgeübt hat, so daß aus den neutralen Parteien Tausende an die Urne getrieben wurden, um für Wamhof ihre Stimme abzugeben.— — Zur Mandats niederlegung des A b g> Köhler wird der„Deutschen Tageszeitung" aus Gießen . 21. April, geschrieben: Reichstags-Älbgeorbneter Köhler(deutsche Reformpartei) erklärt in einer hiesigen Blättern zugegangenen Berichtigung, daß er vom l. Mai d. I. ab die durch den Tod seines Vaters erledigte Kaiserliche Postagentur in Langsdorf übernehmen und von diesem Tage an seine Wahl zum Reichstage ungiltig werde.(?) Das Mandat zum hessische» Landtage erlischt hierdurch nicht." — Reue Ausnahmen vom Verbote der Sonn- t a g s- A r b e i t im Gewerbebetrieb hat der Bundes- r a l h am 20. April bekannt gegeben und sofort in kraft treten lasse». Es handelt sich um ö, cheniische Wäscherei und Schönfärberei für Kleidungsstücke. Zugelassen wird der Betrieb an sechs Sonn- oder Festtagen im Jahre bis 12 Uhr mittags. Diese Ausnahme findet auf das Weihnachts-, Neujahrs-, Oster-, Himmelfahrts- und Pfiugst- 'est keine Anwendung.— Tie Sonn- und F e st t a g e, an denen die Beschäftigung gestattet ist, können von der Orts- Polizeibehörde festgesetzt werden. Wo dies nicht geschehe» ist, muß die Beschäftigung vor dem Beginn der Ortspolizeibehörde angezeigt werden.— — König S t u m m' s Prahlereien pflegen nicht gut auszuschlagen. Der Generalgewaltige des Saarreviers hatte in seiner jüngsten Rede sich gerühmt:„Als die Eisenbahn- Direktion zwischen Trier und St. Johann schwankte, da war ich es, der es durchsetzte, daß sie nach St. Johann verlegt wurde. Und als es jetzt wieder hieß. durch Ankauf der Ludwigsbahn solle die Direktion nach Mainz verlegt werden, war ich sofort bei der Hand, mich mit dem Minister in Verbindung zu setzen. Ich habe die Sache ins Klare gebracht, die Direktion bleibt in St. Johann. und nun wagen die Leute zu sage», bei all' diesen Sachen stehe mein Interesse im Gegensatz zu dem öffentlichen Interesse." Daraus wird nun der„Könischen Volkszeitung" erwidert: „Für Eingeweihte hat diese Erklärung zwar nichts Neues ge- bracht, es ist aber für unsere heutigen öffentlichen Zustände höchst bezeichnend, daß ein Privatmann sich eines derartige» Einflusses auf die Entschließungen höchster Staatsbehörden öffent- lich rühmen kann. Um die Machtstellung des Schloßherrn v. Hal- berg in ihrer volle» Bedeutung würdigen zu können, wäre es von Wichtigkeit, zu wissen, ob der Herr Minister Thielen von den zuständigen Behörden über die abnormen Theuerungs- Verhältnisse in den genannten Städten uuterrichtel worden war zur Zeit, als die Wahl zwischen Trier und Saarbrücken schwankte." Eine Antwort des Herrn Ministers Thielen wäre aller- diugs seh: erwünscht.— — General-Lieutenant von Spitz, ein noch sehr rüstiger Mann, der als Abtheilungschef im Kriegsministerium im Reichstage öfters zum Worte kam. soll seinen Abschied er- hallen haben und durch den General Viebahn ersetzt worden sein. So mehren sich unausgesetzt die pensionirten Generale; man weiß nicht, warum. Zur Erklärung der auffälligen Dienstenthebung des Generals v. Spitz deutet die„Voss. Ztg." darauf hin, daß nach Maßgabe der neuen Organisation unserer obersten Heeresverwaltung zu dem Geschäftsbereich seines Departements vor allem das gesammte Militärjustizwesen, einschließlich der ehrengerichtlichen Sachen gehört. Der Entwurf zu einer neuen Militärstrafprozeß- ordnung liegt in den Händen dieses Departements, und sein bisheriger Direktor war nächst dem Kriegsminister der berufene Träger und Vertreter der geplanten, aber immer wieder zurück- gehaltenen Neuordnung. General v. Spitz befand sich mit seinem Ressortchef in vollster Uebereinstimmung, er war bis ins einzelne genau unterrichtet und würde die neuen Grundsätze der Oeffentlichkeit, Mündlichkeit, verbunden mit erweiterte» Ver- theidigungsrcchten und Berufungsinstanzen mit vollster lieber- zeugung auch vor den gesetzgebenden Körperschaften vertreten haben. Ei» eigenthümliches Zusammentreffen der Thatsachen darf nicht unerwähnt bleiben: auch der Oberstlieutenant Fleck, Chef derjenigen Abtheilung in dem Departement für das Invaliden- wesen, in deren Geschäftsbereich die Einzelbearbeitung des Militär-Justiz, vesens fällt, ist durch dieselbe Kabinetsordre unter Stellung zur Disposition zum Kommandeur des Land- wehr-Bezirks Hannover ernannt und so seiner bisherigen Thätig- kcit auf dem viel umstrittenen Gebiete enthoben worden. Das Blatt kommt dann zu dem Schluß:„Fast darf man den Eindruck gewinnen, als würde grundsätzlich mit allen denjenigen Personen aufgeräumt, die eine» Einfluß auf die Weiterentwickelung der schwebenden Militärjustizsrage hätten demnächst einmal ausüben können." Da auch für den Rücktritt des Generals v. Blume in Straß- bürg die nämlichen Gründe angegeben wurden, ist diese Vermuthung nicht ohne Anlaß. Auch dem Kriegsminister wird im Zusammenhang damit der Rücktritt in Aussicht gestellt und er ist doch sonst ein so schneidiger Kämpe für Ordnung, Sitte und Religion. — Aus Obcrschlesien. Vor dem polnisch-katholische» Blatt „Katholik", dem das Zentrum die Hauptschuld an seinen Wahlniederlagen in Oberschlesien beimißt, wird in vielen Kirchen von der Kanzel herab gewarnt. Jetzt hat die Zentrums-Geistlich- keil eine» größeren Trumpf ausgespielt. Kardinal Kopp bat der Redaktion eröffnet, der Papst sei unangenehm davon berührt, daß katholische Blätter den ihnen früher ertheilten apostolischen Segen auch später»och an der Spitze jeder Nummer erwähnten. Im Einvernehmen mit dem päpstlichen Staatssekretariate fordere er daher die Redaktion auf, des früher ertheilten apostolischen Segens in der bisher beliebten Weise nicht mehr Erwähnung zu thun. Nun wird es sich ja zeigen, ob mit dem päpstlichen Segen auch der Abonncntenkreis des Blattes unter der Bauern- und Arbeiterbevölkeruug dahin schwinden wird. Wir glauben Kardinal Kopp hat falsch gerechnet.— Würzburg , IS. April. In der„Augsb. Postztg." wird daran erinnert, daß der K r i e g s m i n i st e r in der Abgeordnetenkammer als Aufgabe der Offiziers- Ehrengerichte bezeichnete, das Duell zu verhüten. Nun kam es vor einiger Zeit dahier vor, daß ein Philister einer katholischen Studentenverbindung in Uniform als Reserveoffizier von einem bezechten Korpsstudenten in einem Cafe angerempelt wurde. Er machte vorschriftsmäßig beim Ehrengericht Anzeige und dieses erkannte, daß er mit dem Korpsstudenten auf Schläger„loszugehen" habe. Der Reserveoffizier mußte selbstverständlich, um nicht kassirt zu werden, aus der katholischen Studentenverbindung austreten und paukte sich ein. Das Duell fand in einem Räume des Bezirkskommandogebäudes statt und der beleidigte Reserveoffizier— erhielt den Kopf verhauen..»Nun fragen wir— ineint das Blatt— in welcher Weise ist das Ehrengericht nach den Worten des Kriegsministers dazu dage- wesen, ein Duell zu vermeiden, was gerade hier sehr nahe lag?" — Die Frage erscheint sehr berechtigt und die ultramontanen Herren mögen sie nur im Landtag stellen. An sie selber aber darf man die Frage adressiren: wo bleibt denn da der Einfluß der katholischen S t u d e n t e n v e r e i n e. wenn deren Mitglieder sich zur höheren Ehre des Militarismus„den Kopf verhauen" lassen.— München , 21. April. (Eig. Bericht.) Die Verhandlungen der bayerischen Abgeordnetenkammer haben heute„auf un- bestimmte Zeit" unterbrochen werden müssen, weil— die Aus- schüsse keinen Beralhungsstoff vorbereitet haben. Mitte nächster Woche hofft der hochmögende Finanzausschuß wieder einige Arbeit für das Plenum fertig zu haben. Diese unfreiwillige Vakanz, welche dem Lande ungefähr 30 000 Mark Mehrkosten verursacht, ist einestheils herbeigesührt durch den Umstand, daß infolge einer gänzlich veralteten Geschäftsordnung der Schwer» punkl der parlamentarischen Arbeit in die Ausschüsse verlegt ist. So muß z. B. jeder einzelne Etat zuerst im Finanzausschuß durch- berathen werden, ehe das Plenum sich damit befassen darf. Anderentheils tragen die unzulänglichen Dispositionen des Präsidenten die Schuld an dem sonderbaren Ereigniß. Herr von Walter läßt die Landboten bis zur Erschöpfung tagen, so daß die Ausschußmitglieder keine Zeit für ihre Spezialarbeit finden. Diese Hätz, welche einen früheren Schluß der Session herbeiführen soll, hat nun, wie man sieht, den Erfolg einer etwa I4tägigen Verlängerung. Vor Milte Juni wird daher an einen Schluß der jetzigen Tagung nicht gedacht werden köunen. Sozialdemokratischer Kandidat für die Neichstags-Ersatzwahl in Ansbach - Schwabach ist Genosse Ferd. Baumeister. Schreiner in Spalt. Baumeister gehört zur alten be- währten Garde der Partei. Er ist Vorsitzender des Gemeinde- kollegiums in Spalt. Um gleichzeitig für die dortige Wahl agitatorisch wirken zu könne», soll, wie wir hören, der bayerische Bauernbund seine diesjährige Generalversammlung in Ansbach abhalten. Diese Generalversammlung hat auch die Neuwahl des Bundes- Vorstandes vorzunehmen, welche ausschlaggebend sein wird für die Einigung der vberbayerischeu Sondergruppe mit dem Bund.— München , 22. April. Freiherr v. Zoller, der Lehnsherr von Fuchsniühl, wird, wie bestimmt feststehen soll, nach einer Mel- dung des Bureaus Herold, demnächst zum Ober-Landesgerichts- rath befördert werde». Mülhausen i. Elf., 22. April. Ein Privattelegramm meldet uns die Veruriyeilung unserer Genossen Martin- Mülhausen und K e h l e r- M a n n h e i m zu 1 Jahr beziv. 6 Monaten Gesängniß wegen Beleidigung zweier Nachtwächter, begangen durch eine» Artikel in der„Mannh. Vollsst.". Der Inhalt
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