2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 95.
b) in den Jahren 1890 bis Mitte 1895 burch dieselbe Hands Tung, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvortheil zu verschaffen, das Vermögen der Kreuz- Beitung um 96 401 M. 91 Pf. dadurch geschädigt zu haben, daß er durch Vorspiegelung falscher und Unterdrückung wahrer Thatsachen einen Irrthum erregte und unterhielt;
Il. im Jahre 1898 durch eine zweite selbständige Handlung ber Kreuz- Zeitung " gehörige, 11 483 M., welche er als ihm anvertraut im Besiz hatte, sich rechtswidrig zugeeignet zu haben, Verbrechen und Bergehen strafbar nach§§ 267, 268 I, 280, 263, 73, 246, 248, 74 Str.-G.-B.
Donnerstag, den 23. April 1896.
-
#
-
9
"
13. Jahrg.
mindestens
nur im Behinderungsfalle des Angeklagten war Malisch zu und dessen Mittheilungen riefen bei Stöder 3 weifel Prozek v. Hammerffein. selbständiger Bahlung ermächtigt. Nach den Aufstellungen des an der Ehrlichkeit des Angeklagten hervor. verstorbenen Bücherrevisors Töpfer ist die Rasse der Kreuz- Er verlangte brieflich nachdrücklichst Auskunft und AufDie Hauptverhandlung gegen den früheren Chefredakteur der Zeitung" durch die Zahlung dieser erhöhten Papierpreise um tlärung, der Angeklagte aber erwiderte in einem von Stöcker Neuen Preußischen( Kreuz-) Zeitung" Freiherrn v. Hammer- 96 401,91 m. geschädigt worden. Um mindestens dieselbe Summe zerrissenen Briefe Das Ganze fei Quatsch ft ein begann gestern vor der 2. Straftammer des hiesigen Land- ist auch Flinsch geschädigt, da nach der Einstellung der Papier - in Leipzig wohne derjenige, welcher Bescheib gerichts I. Vorgeschichte und Bedeutung dieses Prozesses find lieferungen auch die Amortisirung der Darlehnsschuld von wisse; dahin müsse er reisen und das Geld durch die vielen Erörterungen, die darüber in der Deffentlichkeit 200 000 m. eingestellt worden ist. holen!" Der Angeklagte hat sich von seinem Schwager in stattgefunden haben, zur genüge bekannt, so daß an dieser Stelle Was den zweiten Theil der Anklage betrifft, so bezieht er sich Innsbruck dann das erforderliche Geld geliehen und Herrn nicht noch einmal darauf hingewiesen zu werden braucht. auf folgende Thatsachen: Als Redakteur und Verleger hatte der An- Stöcker bald darauf die Summe von 10 400 m. als angeblichen Der seit dem 11. Februar d. J. in Untersuchungshaft sigende geklagte auch die gesammte finanzielle Leitung der Kreuz- 3tg." Rest des Fonds übersandt. Er bleibt dabei, daß der alte Güth. Angeklagte heißt mit Vornamen Wilhelm Joachim Auguft übertragen erhalten und besaß auch das Verfügungsrecht über lein ihm unter 4 Augen zugestanden habe, den Stöckerfonds ver Karl Alexander Emil. Er ist am 21. Februar 1888 in Regow die laufenden Einnahmen und baaren Bestände allerdings spekulirt zu haben und behauptet, daß er den obigen Vermerk bei Mirow in Mecklenburg Schwerin geboren, evangelischer nur für die Interessen der Kreuz- Zeitung ". Vom 7. Januar bis nur deshalb in das Buch gesetzt habe, um einen alten verdienten Religion, Inhaber des russischen Stanislaus- Drdens 7. März 1893 erschien nun hier eine von Sievert herausgegebene Beamten an retten. Die Anklagebehörde will ihm dies angesichts II. Klasse. Er ist im Jahre 1859 wegen Betheiligung an einer Deutsche Landwirthschafts- 3eitung". Diese war seiner jämmerlichen Vermögenslage nicht recht glauben. Er Schlägerei mit drei Monaten Gefängniß( im Gnaden bald auf dem Aussterbe Etat und durch Vermittlung eines Re- hatte bekanntlich im Anfange des Jahres 1885 etwa 156 950 m. wege in sechs Wochen Festungshaft umgewandelt) be- dakteurs Leyn wurde ein Abkommen dahin getroffen, daß der Schulden, er brauchte anfangs 1890 200 000 m., nur um die ftraft, ferner viermal wegen Beleidigung mit 150 M. bezw. Angeklagte diese Zeitung ohne jedes Entgelt fortführen sollte. drückendsten Schulden zu decken und trotzdem hatte er nach einem 200 M. bezw. 50 m. bezw. 100 M. Geldstrafe, außerdem wegen Dieser gab sie auch wirklich vom 2. April bis 1. November 1893 von ihm selbst aufgestellten Verzeichniß am 11. Februar 1895 Bergebens gegen das Preßgefeß mit 10 M. Geldstrafe. unter dem Namen„ Landwirthschafts Zeitung" heraus. Er schon wieder 171 050 M. Schulden! Bei dieser Vermögenslage Der Angeklagte wird beschuldigt: zu Berlin ließ sie eigenmächtig auf Kosten der Kreuz Zeitung " in und angesichts der Thatsache, daß der Angeklagte stets die I. a) im Jahre 1890 in rechtswidriger Absicht vier Privat- deren Druckerei brucken und erließ die diesbezüglichen fälligen Zinsen des Stöckerfonds gezahlt hat, ist es die Ansicht urkunden, nämlich einen Papierlieferungs- Vertrag vom 29. Januar Anweisungen an den Rendanten Malisch, welcher ohne weiteres des Staatsanwalts, daß der Angeklagte den Stöcker. 1890, zwei Blanto- Atzepte über je 100 000 m. auf den Namen annahm, daß der Angeklagte die Genehmigung des Komitees fonds unterschlagen hat, umsomehr, als niemand dem des Grafen von Finckenstein und einen mit dem Amtssiegel hierzu befize. Insgesammt wurden 11483 M. Unkosten auf alten Güthlein eine solche Schurterei zutraut. Zur Anklage und der Unterschrift des Amtsvorstehers Badicke versehenen Ver- diese Weise aus der Kasse der Kreuz- Zeitung " gezahlt, obwohl konnte dieser Fall nicht kommen, weil er verjährt ist. mert zu einer Unterschrifts- Beglaubigung unter dem vorgenannten die Herausgabe der Landwirthschafts Zeitung" fein per- Welches Finanzgenie der Angeklagte war, hat die M Vertrage, verfälscht und von denselben zum Zwecke der Täuschung sönliches Unternehmen war, welches am 1. November klagebehörde an einer Reihe von Fällen illustrirt, die Gebrauch gemacht zu haben und zwar in der Absicht, sich einen wegen Abonnentenmangels einging. Das rechtswidrige Bewußt auch nur als Beiwerk dienen. Er hat nachgewiesenermaßen Vermögensvortheil zu verschaffen, sein des Angeklagten folgert die Anklage aus folgendem: Am vom Jahre 1885 an bis zum Februar 1895 1. Januar 1894 legte der Angeklagte eine sogenannte Haus: 528 000 M. Schulden gemacht und verstand es doch, viele Ge rechnung, die mit einem Guthaben von 11 888 Mart legenheiten beim Schopfe zu packen, um Bekannte, politische für ihn abschloß. In der darauf folgenden Komiteefizung Freunde und sogar seine Untergebenen anzuborgen. So find der vom 6. April 1894 soll der Angeklagte ausdrücklich an. Rendant Malisch und der Versicherungsdirektor Krüger, die ihm erkannt haben, der„ Kreuz- Zeitung " aus dem Unternehmen der Gefälligkeitsatzepte gegeben, aus einem solchen im Dezember 1895 Landwirthschafts- Beitung" noch 11 488 M. fchuldig zu sein und verklagt und zur Zahlung von 6500. verurtheilt worden. Als foll diese nachträglich noch mit seinem Guthaben verrechnet der Angeklagte im Dezember 1894 wieder 35 000 M. brauchte, haben. Erst hierdurch hat er nachträglich den der Kreuz- Zeitung " gaben ihm der Oberforstmeister v. Dergen zu Harbebeck, zugefügten Schaden gedeckt. Direktor Krüger und Landrath v. Manteuffel- Stroffen Dies die Grundlage der Anklage. Zur Charakteristit des ihr Gefälligkeits Giro. Der Wechsel wurde nicht eingelijst und Angeklagten und zum Beweise seiner mala fides hat die Anklage- Krüger und v. Manteuffel mußten je 17 500 M. bezahlen. Der Angeklagte, welcher zunächst Forstwissenschaft studirt behörde dann noch auf eine Reihe von Vorkommnissen hin- Krüger verklagte dann Herrn v. Derßen auf Bahlung der hatte, bewirthschaftete nach dem Tode seines Vaters das von gewiesen, die allerdings nicht strafrechtlich verfolgt werden Wechselsumme, erftritt ein Versäumnißurtheil und einigte fich diesem ererbte Gut Schwartrow bei Lauenburg in Pommern. fönnen. mit ihm dahin, daß v. Dergen bis zum 1. Juli dieses Jahres Am 28. November 1881 wurde er auf grund eines Sie schildert den Angeklagten, der eine mit außer- 20 000 m. zahlen soll. eine mit außer- 20 000. zahlen soll. Mit Herrn v. Derzen war der Andrei Zage zuvor geschloffenen Vertrages Chefredakteur ordentlichen Vollmachten versehene Vertrauensstellung inne geklagte befreundet und besuchte ihn auch auf seinem Gute. Bei der Kreuz- Zeitung ". Die Gutsbewirthschaftung verwickelte den hatte, als einen sehr schroffen, terroristischen und einem solchen Besuch theilte ihm v. De. im Herbst 1893 einmal Angeklagten nach seiner Behauptung in eine derartige Schulden- eigenmächtigen Charakter, der niemandem ein Ein- mit, daß er eine Hypothet von 40 000 M. aufnehmen wolle. laft, daß das Gut Schwartrow etwa im Jahre 1885 zur 3wangs- misch en in die geschäftlichen Angelegen Der Angeklagte versprach, ihm das Geld au besorgen, ließ aber verfteigerung gestellt wurde. Ehe es hierzu fam, verkaufte der heiten gestattete felbst Herrn Prof. Dr. Kropati che c der Einfachheit wegen den Hypothekenbrief auf seinen- des Angeklagte das Gut an einen Hypothekengläuber, den Ritterguts- nicht. Seine Anordnungen waren für die Kassenbeamten Gesetz, Angeklagten Namen ausstellen. Wochen und Monate ver befizer von Schierstädt gegen Uebernahme der Hypotheken. und zwar in dem Maße, daß der Rendant Malisch nichts zu gingen, ohne daß der Angeklagte etwas von sich hören ließ Aus diesem Kaufe verblieb Herrn von Schierstädt noch ein Gut- fagen wagte, als ihm die hohen Papierpreise auffielen. Diese und am Ende aller Enden hat sich herausgestellt, daß der haben von 30 000 m. gegen den Angeklagten, deffen anderweite gewaltsame Eigenmächtigkeit bewies der Angeklagte auch, als er Angeklagte mit dem Hypothekenbriefe sehr tühne Transpersönliche Schulden sich auf 126 950 m. beliefen. Die im Frühjahr 1891 das Haus Zimmerstraße 92/93 auf eigene attionen vorgenommen hat, durch die Herr v. Derhen Deckung dieser Schulden aus den Mitteln der Kreuz- Rechnung für 730 000 M. antaufte. Das von ihm baar zu er- erheblich geschädigt sein soll. Uebrigens befaßten sich noch im Zeitung" übernahm bas Komitee derselben, legende Kaufgeld betrug 150,000 m. Er entlieb vom Grafen Februar 1895 der Regierungspräsident v. Golmar wohingegen dem Angeklagten auf sein Jahresgehalt als v. Walderfee 100.000 m., weiterhin aber ließ er sich ganz eigen- und Frhr. v. Manteuffel mit der Frage, ob eine aber Chefredakteur im Betrage von 24 000 Mart jährliche Ab- mächtig vom Rendanten Malisch drei der Kreuz- 8tg." gehörige malige Regulirung der Schulben des Angeklagten mög züge gemacht wurden. Insbesondere erhielt Herr v. Schier- Depotscheine im Gesammtbetrage von 71 600. aushändigen, die er lich sei. Ghrenwörtlich soll Hammerstein am 11. Februar 1895 städt auf seine Forderung jährlich 6000 m. abgezahlt. zum Rurswerthe von 69 214 m. bei der Kur- und Neumärkischen ein Schuldenverzeichniß, welches mit 171 050. abschloß, be. Der Angeklagte verbrauchte nach seiner eigenen Angabe für sich Ritterschaftsbank versilberte. Damit bezahlte er das Reft- träftigt, dabei aber sehr erhebliche Schulden verfchwiegen und seine Familie jährlich 18 000-20 000. und will durch taufgeld, Stempel und sonstigen Unkosten. Erst nachdem der haben, so z. B. die Schuld an Flinsch aus dem Lieferungsvertrage jene Abzüge immer mehr in Schulden gerathen sein, so daß er Haustauf perfekt geworden, hat der Angeklagte dem Komitee der und eine im Jahre 1893 bei Herrn Flinsch kontrahirte Darlehnsschuld Ende 1889 seinen wirthschaftlichen Untergang vor Kreuz- Zeitung " von der eigenartigen Verwendung der Depots von 60 000 m. Wo diese Riesensummen geblieben Augen sah. Er besaß selbst keinen Kredit und faßte deshalb Mittheilung gemacht und das Komitee hat in einer Sigung vom find, das hat auch die Anklagebehörde nicht aufden Entschluß, sich von dem Papierlieferanten der Kreuz- 6. April 1894 in der Erwartung, daß der Angeklagte das Haus zuklären vermocht. Sie vermag auch nur auf das be= Beitung", Herrn Flinsch, darlehnsweise Geld zu verschaffen. Bimmerftr. 92/93 als der Kreuz Beitung" gehörig mittels fannte mit der unverehelichten Flora Gaß seit dem Februar Durch Bermittelung des Direktors Ernst Krüger trat er im De- notarieller Verhandlung anerkenne, beschloffen, die betreffende 1894 unterhaltene Verhältniß des Angeklagten hinzuweisen, wobei zember 1889 mit Flinsch und dessen Prokuristen Flebbe in Unterhand- Hausrechnung des Angeklagten in der nächsten Komiteesizung zu bemerken ist, daß letterer seit 1864 verheirathet ist und ers lung. Unter dem Siegel strengster Verschwiegenheit theilte vom 20. April 1894 zu dechargiren. Zu einer Aufwachsene Töchter befitt. Er will für Flora Gaß etwa er beiden mit, daß die Kreuz, 8tg." das Deutsche Tageblatt" laffung des Grundstücks an den Verleger der Kreuz- Zeitung " ift 2000-8000 m. verausgabt haben, das Mädchen selbst soll ans anzukaufen beabsichtige. Er fügte hinzu, daß die Kreuz- 8tg." es nie gekommen. Das Grundstück fam zur 3wangs- gegeben haben, daß sie dem Angeklagten etwa 10 000 Mark gedie Hypotheken, die sie befize, nicht sofort flüssig machen fönne versteigerung, wobei die hinter 580 000 m. eingetragene kostet habe. und deshalb zu jenem Ankaufe nicht genug eigene Mittel habe. v. Waldersee 'sche Hypothet bis auf ca. 5000 M. ausfiel. Graf Troß aller Ankündigungen, daß die Theilnahme an der VerFlinsch entwarf darauf unter dem 29. Januar 1890 einen Ver- v. Walderfee ist dadurch vor Schaden bewahrt worden, daß handlung nur einer sehr kleinen Anzahl von Personen möglich trag, in welchem er sich verpflichtete, dem Verlage der Kreuz das Kreuz- Zeitungs"-Romitee durch Vertrag vom 16. September fein würde, ist der Zudrang zu dem kleinen Sigungszimmer schon Beitung" am 1. Februar und 1. März 1890 je 100 000 m. baar 1895 die Hypothekenschuld für den Angeklagten übernommen hat. von acht Uhr an ein ganz bedeutender. Der Angeklagte ist schon als Darlehn zu 5 pet. Zinsen auszuzahlen. Dagegen verpflichtete Eine Anflage konnte in diesem Falle nicht erhoben werden, um 3/48 Uhr aus dem Untersuchungsgefängniß in das kleine sich der Angeklagte vom 1. Februar 1890 ab bis 1. Februar weil nach Ansicht der Antlagebehörde der Einwand Zimmer der Angeschuldigten übergeführt worden. Ein leines 1900, alfo auf 10 Jahre sämmtliches Papier für die Kreuz- 8tg." des Angeklagten nicht zu widerlegen war, daß er die Aufgebot von Schußleuten unter Zeitung eines Polizeilieutenants von Flinsch zu entnehmen. Zur Tilgung des Darlehns sollte auf Einwilligung des Komitees zur Abhebung der Depots voraus- hält den Wandelgang frei. Der kleine Zuschauerraum ist, als im Thür geöffnet wird, Nu besetzt. den für jedes Kalenderjahr zu vereinbarenden Preis ein Aufseßen konnte. Als Zu schlag von 25 pet. hinzugezahlt und dem Flinsch eine Eine weitere grandiose Eigenmächtigkeit bewies der hörer wohnt Oberstaatsanwalt Wachler der Verhandlung bei. Provision von mindestens 50 000 m. dergestalt gewährt werden, Angeklagte, als er durch Vertrag vom 13. März 1891 das Der Angeklagte sieht gegen früher wenig verändert, aber daß an stelle des Darlehns von 200 000 mit. Die Samme von Deutsche Tageblatt" für 115 000. ankaufte. Der Verlags- sehr ernst und verkümmert aus. Neben ihm nimmt ein Ges 250 000 mt. an ihn zurückgezahlt werden sollten. Außerdem buchhändler Friedrich Thiel zu Charlottenburg , der dieses Ge- fangenen- Aufseher Platz. verlangte Flinsch, daß der damalige Verleger der Kreuz- 3tg.", schäft vermittelte, erhielt eine Provision von 13 000 M. Der Graf v. Finckenstein, Rittergutsbesitzer zu Trossin , sich durch Angeklagte verschaffte sich das Geld hierzu durch einen Gewalt seine Unterschrift unter dem Vertrage mit seinem gesammten streich, indem er einen für die Beamten der Kreuz- Zeitung " Bermögen für die Erfüllung des Vertrages verbürge und bei der Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehnskasse Die Anklage vertritt Ober- Staatsanwalt Drescher unter Als Vertheidiger daß der Angeklagte für die Innehaltung der Vertragsbedingungen in Pfandbriefen niedergelegten Betrag von 124 600 m. in feine Assistenz des Staatsanwalts Dr. Fiedler. ein Blanto- Atzept hinterlege. Die Unterschrift des von Berlin Hände brachte. Den vom Rendanten Malisch bewahrten Depot find die Rechtsanwälte RaeBell I und Dr. Schwindt abwesenden Grafen v. Finckenstein sollte außerdem beglaubigt schein erhielt er auf sein Ma ch twort unschwer heraus, das zur Stelle. werden. Der Angeklagte ging hierauf ein und fälschte nothwendige Paßwort, Schwert" fannte er und so konnte Nach Eröffnung der Sigung nimmt Landgerichts- Direktor die Unterschrift des Grafen v. Findenstein, er die Pfandbriefe erheben. Er hat diesen Gewaltstreich Ried zu folgenden Bemerkungen das Wort: Die Straffache, dessen Namen er nur mit einem t an stelle des d durch ein Promemoria vom Januar 1895 vor dem Komitee der welche heute zur Verhandlung kommt, ist schon so vielfach in Die schrieb und machteunter dem Namen den Vermerk: Kreuz- Zeitung " zu rechtfertigen gesucht. Eine Anklage wegen der Presse behandelt worden, wie wohl selten eine andere StrafEigenhändigkeit beglaubigt. Der Amtsvorsteher Badicke". Unterschlagung fonnte nicht erhoben werden, weil der Angeklagte sache. Aus den Erörterungen war zu ersehen, daß vielfach die Auch ein Amtssiegel prangte bald neben diesem Vermerk; nach gewiesener Maßen die den Kaufpreis des D. Tageblattes" Erwartung lebendig ist, daß die heutige Verhandlung einen daffelbe enthielt in der Mitte den Reichsadler und die Umschrift überschreitende Summe die Pfandbriefe ergaben einen Erlös politischen Charakter tragen werde. Das ist ein gründlicher Amtsbezirk Sellin Kreis Königsberg N/ M." Auch diese von 119 928 m. nicht im eigenen Nußen verwendet, sondern Irrthum. Ich lehne es ab, hier an dieser Stelle Politit zu Beglaubigung war gefälscht. Zur Führung von Pro- davon Zinsen für die entnommenen Werthbeträge an den treiben; hier in diesem Saale giebt es nur eine Aufgabe: das seffen hatte ihm der Graf v. Findenstein Vollmachts. Pensionsfonds gezahlt hat. Wegen Untreue fonnte gegen Recht zu finden und zu entscheiden, ob eine That den Straf Formulare übergeben, auf denen seine Unterschrift durch ihn nicht vorgegangen werden, weil er wegen dieses gefeßen widerspricht. Ich erkläre hier ausdrücklich, daß ich den Amtsvorsteher Badicke unter Beidrückung des Bergebens nicht ausgeliefert worden ist. alles thun werde, um dieser Verhandlung jeden Beigeschmac Amtssiegels beglaubigt war. Nach diesen Siegel - Auch wegen des verschwundenen Stöckerfonds ist keine einer politischen Verhandlung zu nehmen, und habe das Abdrücken hatte sich der Angeklagte einen Gummistempel an- Anklage erhoben worden. Eine feit 1885 gesammelte Ehren- Vertrauen, daß alle Prozeßbetheiligten und alle als Zeugen fertigen laffen und diesen hatte er bei der Beglaubigungs- gabe für den Hofprediger Stöcker wurde von dem am 29. März ver- geladenen Personen sich bestreben werden, diese meine feste AbFälschung in Anwendung gebracht, aber Ort und Datum storbenen Rendanten der Kreuz- 3tg." Herrn Güthlein besonders ficht zu unterstützen. Da ich die Erwartung, daß hier Politik hinzuzufügen vergessen. Ebenso setzte Angeklagte gebucht. Das betr. Buch schließt etwa im August 1886 mit einer getrieben werden wird, gründlich täuschen muß, so habe ich mich unbefugterweise über Blanko Wechsel je Gesammteinnahme von 13 140,57 M. ab. Darunter hat der An- auch nicht veranlaßt gesehen, einen anderen Sigungssaal als den ohne Datum 100 000 m. in den Akzept- Vermerk G. Graf von Finckenstein". geklagte den Vermerk unterschrieben: Den mir amtlich zugewiesenen zu wählen. Ich habe niemand EinAuf seinem Redaktionszimmer lieferte er am 29. Januar 1890 Bestand von 13 140,57 M. habe ich zur Verwendung im Sinne trittstarten gewährt, so viele Gesuche auch an mich gelangt sind, diese Dokumente dem Flinsch aus. Er füllte das Datum des Fonds übernommen. Freiherr v. Hammerstein." Am ich habe auch nicht die Presse bevorzugt, aber auch die Deffents 29. Januar 1890 in des letzteren Gegenwart aus, fette darunter 9. November 1887 war ein nach einem vorhandenen Revisions- lichkeit nicht ausgeschlossen. Ich habe den am hiesigen Gericht ben Vermerk: Berlag der Neuen Preußischen Zeitung" Graf protokoll als von der Kreuz- Zeitung " völlig unabhängiges, ftändig thätigen Berichterstattern die Benutzung der ihnen Findenstein, in Vertretung Frhr. v. Hammerstein" und Flinsch ganz selbständiges Kapital noch in Höhe von 18 140,57 M. vor überwiesenen Pläße gewährt und sonst den anderen Personen vollzog den Vertrag auch durch seine Unterschrift. Der An- handen, während es im Revisionsprotokoll vom 15. Februar 1888 überlassen, ob sie Play finden oder nicht. Ich habe mich vergeklagte erhielt hierauf sofort 100 000 m. baar und den Rest nicht mehr aufgeführt und seitdem aus den Büchern spurlos ver- pflichtet gehalten, dies hier öffentlich mitzutheilen, da auch meine von 100 000 m. im Laufe des ersten Quartals 1890. Diese schwunden ist. Auf fortwährendes Drängen des Hofpredigers diesbezüglichen Anordnungen abfällig in der Presse beurtheilt 200 000. foll der Angeklagte zur Begleichung von Schulden Stöcker auf Auszahlung des Fonds deutete der Angeklagte diesem worden sind. verwendet haben. Flinsch lieferte vertragsmäßig vom ersten an, daß der inzwischen verstorbene Güthlein den Fonds Als Zeugen sind 25 Personen geladen, darunter Hofprediger Quartal 1890 ab bis Juli 1895 der Kreuz- Zeitung " sämmtliches unterschlagen habe und zahlte nach langem Hinhalten Stöcker, Papierhändler Flinsch, Graf Fink von Papier zu dem um 25 pet. erhöhten Preise für jedes Kilo. Zumeift etwa im Jahre 1894 2000 M. Da Herr Stöcker den Rest trotz& in censtein, Geh. Ober Regierungsrath Graf Kanig, wurden die Papierzahlungen auf seine Anweisungen hin durch den aller Versuche nicht erhalten tonnte, wandte er sich Ende Februar Prof. Dr. Kropatscheck, Landrath Frhr. Otto v. ManRendanten Malisch aus der Kaffe der Kreuz- Beitung" geleistet; oder Anfang März 1805 an den Redakteur Dr. Kropatsched teuffel, Ober- Forstmeister Anton v. Dergen. Mehrere
-
auf
zwei
"
$
"
"
-
-
-
"
die
Der Gerichtshof besteht aus dem Landgerichts- Direktor Ried ( Bors.) und den Landgerichtsräthen Diez, Haberstroh, Tackmann und Opiß.