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Bimmerer, Maurer , Bergolber, Glafer, Glas nothwendig und zu senden an Bruno Schumann in Fälle nicht ohne weiteres ben Thatbestand bes gewohnheits. arbeiter, Glasschleifer und die Arbeiter der Firmen Bielefeld , Schulstraße. Besonders werden die Metall. mäßigen Wuchers festzustellen geeignet sind, so hat das Reichs: schilderbrauche. Mit solidarischem Gruß R. Millarg. arbeiter Deutschlands um thatkräftige Hilfe hiermit an- gericht das erste Erkenntniß aufgehoben und die Sache zur Annenstr. 16. anderweiten Verhandlung an die Vorinstanz zurück verwiesen. Betreffs der Unterstützung der Textilarbeiler in Kott: gegangen. Die 4. Straftammer fam gestern nach mehrstündiger Berhand­bus, die sich noch geraume Zeit nöthig machen wird, sei mit- Sämmtliche Arbeiterinnen der Holzschraubenfabrit lung zur Vertagung, da sie es für nothwendig hielt, in dem getheilt, daß die Berliner Gewerkschaftskommission von Faltenroth und kleine in Schwelmi. W. haben einen der zur Anklage stehenden Fälle den dem Angeklagten zu­( R. Millarg, Berlin SO., Annenstr. 16) selbstverständlich nach wie die Arbeit eingestellt. Sie ersuchen, den Zuzug fern zu halten. gefallenen Gewinn durch einen Sachverständigen ganz genau bes vor Gelder entgegennimmt. Die Bauunternehmer Kaffels haben beschlossen, den rechnen zu lassen. Forderungen der streitenden Maurer nicht nachzugeben; Eine Duellprügelei vor Gericht. Wegen Herausforderung für jeden Uebertretungsfall verpflichteten sie sich zur Zahlung zum Zweikampf hatte sich der Cand. phil. Franz Philips und einer einflagbaren" Ronventionalstrafe von 500 M. Dem Eini wegen der Annahme der Herausforderung der Student Ludwig gungsamt des Gewerbegerichts die Entscheidung über die Differenzen Frank vor der 3. Straffammer am Landgericht I zu verant mit den Arbeitern zu überlassen, lehnten die Bauunternehmer worten. Beranlassung zu der Herausforderung hatte folgendes ab. Gefaßt wurden diese Beschlüsse bezeichnenderweise im Evan gegeben: Am 8. November v. J. feierte der Sozialwiffenfchafts gelischen Vereinshaus, also in einem Lokal, wo gewiß viel von liche Verein seine Eröffnung durch einen Kommers, während der christlichen Nächstenliebe" gesprochen wird. Daß die An- deffen der Oberstlieutenant von Egidy als Gast eine Die Ansichten, die der Redner über das drohung einer Konventionalstrafe eine Berlegung des§ 153 der Rebe hielt. Gewerbe- Ordnung ebenso bedeutet, wie nach neuerer Recht- Studententhum äußerte, mißfielen neben anderen Zuhörern sprechung es schon eine strafbare Bedrohung sein soll, wenn eine auch dem ersten Angeklagten, der auf der Gallerie ziemlich allein Gewerkschaft in parallelen Fällen ihren Mitgliedern den Aus- saß und betrunken war. Das Bischen des Philips , das besonders schluß ankündigt, weshalb schon aus diesem Grunde die deutlich zu vernehmen war, veranlaßte den zweiten Angeklagten Konventionalstrafe nicht eintlagbar ist, versteht sich von als zweiten Vorsitzenden des Vereins, das Wort zu ergreifen selbst. Weiter haben die Bauunternehmer die Behörden und und sein Bedauern auszudrücken, daß ein besoffener Bube" die Dies bezog Privaten um Verlängerung der Baufristen ersucht. Ob die Be Festrede und die Rede des Gaftes gestört habe. hörden dem dreisten Anfinnen Folge geben werden, bleibt ab- Philips auf sich und als Frank die Zurücknahme der Beleidigung zuwarten. verweigert hatte, schickte er ihm durch seinen ungenannt gebliebenen Ueber den Stand des Streits berichtet das Volts: Kartellträger die Forderung auf Säbel ohne Binden und blatt für Heffen": Bor Ausbruch des Streits waren in Kaffel Bandagen. Frank nahm die Forderung an, erbat sich aber eine zirka 1200 Maurer beschäftigt. Davon sind bis Sonnabend vorherige 6 wöchentliche Baufzeit zur Uebung. Acht Tage vor Abend rund 500 abgereift. 104 arbeiten zu den neuen Be- dem zur Mensur festgesetzten Termin lief jedoch ein Schreiben bei der Staatsanwaltschaft ein, dingungen. Zu unterstüßen waren am Sonnabend rund 300 anonymes verheirathete und 200 ledige Streifende. 64 Maurer betheiligen welches die beiden Duellanten denunzirte, und hierdurch wurde sich nicht an der Bewegung, sondern arbeiten zu den alten Be- die Ausführung des Zweikampfes vereitelt. dingungen weiter. Von 54 Unternehmern insgesammt haben Angeklagten haben von der Universitätsbehörde bereits je drei 10 bewilligt. Tage Rarzer erhalten und bezogen sich auf den bekannten Say: ne bis in idem, wonach sie nicht zum zweiten Mal in derselben Sache bestraft werden könnten. Der Staatsanwalt fonstatirte, daß dieser Satz hier keine Anwendung finden könne, er beantragte gegen jeden Angeklagten eine Woche Festungshaft. Der Gerichtss bof hielt drei Tage Festungshaft bei jedem der Angeklagten jür

Alle Gewerkschafts: Delegirten in Berlin , welche noch im Besitz von Sammellisten für den Stellmacher Streit sind, werden ersucht dieselben sofort ob gezeichnet oder nicht beim Gewerkschaftsbureau Annenftr. 16 abzuliefern. Die Lohnkommission der Stellmacher Berlins . An die Maler und Berufsgenossen in Berlin . In der Versammlung vom 6. April wurde gegen einige Stimmen be­schloffen, den 1. Mai wie in den vorhergehenden Jahren, so auch in diesem durch Arbeitsruhe zu feiern. Wir haben in unferem Berufe ein Vorgehen des Unternehmerthums à la Rühne männer nicht zu befürchten. Es ergeht nun hiermit an die Kollegen der verschiedensten Werkstätten das Ersuchen, sich am Sonnabend, den 25. April, über die Frage tlar Fit werden und dem Unterzeichneten mitzutheilen, die Kollegen der Werkstatt einmüthig die Arbeit am 1. Mai ruhen laffen, ob der Unternehmer freiwillig den Tag freigegeben hat, wie der Unternehmer heißt und wieviel Kollegen dort arbeiten. Wir machen gleichzeitig darauf aufmerksam, daß jeder Kollege die Konsequenzen des Arbeiter Feiertages felbst zu tragen hat und daß bei etwaiger Maßregelung von einer Unterstützung seitens der Gewerkschaft teine Rede sein kann. Die Versammlung am 1. Mai wird vormittags 9 Uhr, in Cohn's großem Festsaal, Beuthstraße 20, abgehalten. Die Firmen D. Stüwert, Schöneberg , Gothenstr. 49, C. Mairofe, Steg­ligerstraße 89, F. Oppermann, Königsbergerstr. 26/27, die den Tarif bereits unterschrieben hatten, haben die Unterschrift wieder zurückgezogen. Zuzug nach diesen Geschäften ist daher fernzuhalten. Für die Lohntommission der Maler Berlins : G. Lint, Restaurant Stramm, Ritterstr. 123. Die am Landtagsbau an der Prinz Albrechtstraße in Berlin beschäftigten Maurer haben bis auf 3 Mann gestern morgen die Arbeit niedergelegt.

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Herr Emil Steinbrück in Berlin , Greifswalderstraße 13, ersucht uns unter Beziehung auf die in der 2. Beilage des Vorwärts" vom 22. April veröffentlichte Notiz um Veröffent lichung des folgenden:

Es geht das Gerücht, daß die Unternehmer Arbeitsfräfte aus Hannover und anderen Orten kommen lassen wollen. Die Maurer Raffels ersuchen deshalb die auswärtigen Berufsgenossen um strenge Vermeidung des Zuzugs. Der Streit der Kaffeeverleserinnen bei der Firma beendet. Die während des Streits verhafteten Arbeiterinnen Stucken u. Andresen in Altona ist durch Vergleich sollen jedoch nicht wieder eingestellt werden.

Auch die Zimmerer Dresdens klagen, wie die Leipziger , über Zuzug. Ihr Kampf um den Zehnstundentag wird dadurch sehr erschwert. Die gleiche Beschwerde erheben die streifenden Bimmerer

Dortmunds.

ausreichend.

Die beiden

Wegen Verbrechens gegen keimendes Leben verhandelte das Schwurgericht am Landgericht I gestern gegen die Wittwe da Scholz und deren Tochter, sowie gegen drei junge Mädchen, welche die Hilfe der ersten Angeklagten in Anspruch genommen haben sollten. Die Wittwe Scholz ist wegen deffelden Ver­brechens schon zweimal, zuletzt mit sieben Jahren Zuchthaus vorbestraft worden. Als sie die letzte Strafe verbüßt hatte, war sie von ihrer in der Wallstraße wohnenden Tochter dauert fort; ein Theil der Möbelfabrikanten hat die Forderungen, von Der Streit der Holzbildhaner und Kehler in Stuttgart aufgenommen worden und hatte das verruchte Treiben neuem begonnen. Die Verurtheilung wurde unter neunstündige Arbeitszeit und 10 pGt. Lohnerhöhung bewilligt. Ausschluß der Deffentlichkeit geführt. Das Urtheil lautete drei der Angeklagten, nur ein auf Freisprechung gegen über die Treulosigkeit seines Geliebten die Hilfe der weiſen" junges Mädchen wurde für überführt erachtet, aus Verzweiflung Frau in Anspruch genommen zu haben. Es erhielt die geringste

Die auf meinem Bau beschäftigten Maurer haben sich nicht, wie es anständig und ordnungsgemäß gewesen wäre, und wie es auch auf anderen Bauten geschehen ist, schon am Freitag oder Sonnabend mit mir oder meinem Polier wegen Abkürzung der Arbeitszeit in Verbindung gesetzt, sondern sie haben am Montag ganz plöglich die Arbeit niedergelegt. Unter diesen Umständen und infolge dieser Rücksichtslosigkeit und Verständnißlofig­teit habe ich meinen Polier angewiesen, die in solcher Weife gestellte Forderung unbedingt abzulehnen. Ein Theil der Vom Weber Ausstand im belgischen Bezirk Maurer , welche inzwischen doch wohl eingesehen hatten, daß eine 45 Fabriken betroffen. Bei der größten Firma, Belger, hat Verviers sind, wie die Köln . Zeitung" mittheilt, jezt solche Handlungsweise gerade mir gegenüber unanständig sei, infolge angedrohter Entlassung angeblich ein Viertel der Weber haben dann zu meiner großen Genugthuung am Dienstag frei die Arbeit wieder aufgenommen. willig die beinahe fertige Arbeit wieder aufgenommen und ich habe infolge dessen die Abkürzung der Arbeitszeit freiwillig bewilligt! Ich hätte das auch am Montag gethan, wenn mir die Leute während der Arbeit ihre Forderung in anständiger Weise vorgetragen hätten.

Ich bin überzeugt, daß jedermann diesen meinen Standpunkt billigen wird und bemerke, daß mein Polier Bieberstein auf meinen ausdrücklichen Befehl gehandelt hat."

Gerichts- Beitung.

Gegen unseren Parteigenoffen Stadtverordneten Schröer in Spandau ist Anklage wegen Gotteslästerung erhoben worden, die er angeblich in einem Vortrage über Voltserziehung geäußert haben soll. Verhandlungstermin steht am 16. Mai vor dem Landgericht II Berlin an.

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gefeßliche Strafe, 6 Monate Gefängniß; dem Vernehmen nach wollen die Geschworenen ein Gnadengesuch befürworten. Die unverbesserliche Verbrecherin Scholz, die bereits 60 Jahre alt ist, wurde jedoch zu 8 Jahren Zuchthaus verurtheilt. bringt das Bureau Herold aus Breslau die folgende Nach Ueber eine gerichtlich bestrafte Verlobungsanzeige richt: Am Donnerstag fand hier die Gerichtsverhandlung gegen den Redakteur Neiße von hier und den Redakteur des Ber liner Lokalanzeigers", Dr. Gebel, statt. Der Sach­Achtung, Bauarbeiter Berlins und Umgegend! Hier­verhalt ist nach dem Bresl. General- Anzeiger " folgender: Vor mit fei nochmals ernstlich auf den Versammlungsbeschluß vom Die Bildung des Stadtverordneten Fahrenkrug in einigen Monaten hatte sich vor dem hiesigen Schwurgericht eine 19. April verwiesen, wonach jeder arbeitende Kollege im Afford Spandau. Die Differenzen, welche in der Spandauer Stadt- gewisse Gertrud Wagner wegen Kindesmordes zu verantworten, 1,50 m. und im Lohn 50 Pf. pro Woche durch den Baudeputirten verordneten- Versammlung zwischen den Vertretern der Arbeiter: wurde aber freigefrochen. Kurze Zeit danach erschien in an die Lohnkommission zur Unterstützung ausständiger Kollegen, partei und den bürgerlichen Parteien seit langer Zeit bestehen hiesigen Blättern eine Anzeige, daß sich Gertrud Wagner, die die durch den Maurerstreit in Mitleidenschaft gezogen find, ab- und gewissermaßen atut geworden sind, spielten in einen Privat- Tochter des hiesigen Landgerichts Raths Wagner, mit Dr. med. zuführen hat. Kollegen, es wird erwartet, daß Ihr Euer ge- Beleidigungs- Prozeß hinüber, der gestern vor der vierten Grosse verlobt habe. Redakteur Neisse verbreitete darauf in gebenes Wort nun auch zur That macht. Die Lohn Straftammer am M Landgericht II. verhandelt wurde. Der einer Korrespondenz, die auch Berliner Blättern zuging, die Nach tommission. J. A.: Karl Deredder. Falckensteinstr. 17. Stadtverordnete Münch hatte in der Sigung der richt, daß sich das vom Schwurgericht freigesprochene Fräulein Gewerbe- Ausstellung. Die Maurer der Firma Heldt städtischen Behörde am 10. Oftober 1895 gegen ben Wagner mit einem Arzt verlobt habe, wodurch sich Landgerichts­u. Frante beschlossen gestern Abend, heute, Freitag früh die Superintendenten Hensel den Vorwurf erhoben, daß dessen Rath Wagner beleidigt fühlte und den Strafantrag stellte. Der Arbeit auf der Gewerbe- Ausstellung niederzulegen, bis die Firma Mutter, für die der reichbotirte Sohn nicht forge, Armen- Unter- Staatsanwalt beantragte gegen Dr. Gebel 14 Tage und gegen die Forderungen bei dem Dom, bei dem Landtagsbau und allen ftüßung erhalten habe. Diese Behauptung führte eine große Er- Neisse 6 Wochen Gefängniß. Der Gerichtshof erkannte auf übrigen Bauten bewilligt hat. Die Firma Eckert u. Dannen. regung der Versammlung herbei. Nach der Sigung hat der 100 m. Geldstrafe gegen den ersteren, gegen Neisse aber auf berg hat gestern Vormittag, 11 Uhr, die Forderungen auf Stadtv. Fahrenkrug zu einem Kollegen gefagt: Könnt einen Monat Gefängniß. fämmtlichen Bauten bewilligt. Die Firma Pumplum hat Ihr denn dem Lümmel das Maul nicht ebenfalls bewilligt. stopfen? Der gehört gar nicht in die Ber: Hubert von Schorlemer- Alft in Großenhain , der sich be In dem fenfationellen Prozesse gegen den Freiherrn Achtung, Konditoren, Pfefferküchler und verwandte sammlung!" Diese Aeußerung wurde Münch hinterbracht. Berufsgenoffen in Berlin . Sonnabend, den 25. April, abends In der nächsten Bersammlung am 17. Oftober führte Stadt- fanntlich seit etwa 3 Monaten wegen Wechselfälschungen im Dresdener Untersuchungsgefängniß befindet, ist die Vor­8 Uhr, große öffentliche Versammlung bei Bubeil, Lindenverordneter Fahrenkrug gelegentlich aus: Münch will über untersuchung in den letzten Tagen abgeschlossen und die Er straße 106. Näheres morgen durch Inserat im Borwärts". die Gelder der Stadt disponiren und kann untersuchung in den letzten Tagen abgeschlossen und die Er­Der Prozeß wird nicht einmal über seine hebung der Anklage beschlossen worden. Gelder Die Agitationstommission. Die Schuhmacher Rigdorfs stehen im Streit. Zuzug ist daß Münch im Mai vorigen Jahres den Offenbarungseid ge- berrn belaufen sich auf etwa 80 000 m., während sich feine disponiren!" In diesem Sage lag eine Anspielung darauf, bereits in nächster Zeit vor der ersten Straffammer des Land­gerichts Dresden stattfinden. Die Wechselfälschungen des Frei fernzuhalten. Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um Ab- leiftet hat. Münch beschritt darauf den Weg der druckt gebeten. Verein deutscher Schuhmacher, Filiale Rixdorf. Privatllage. gefammte Schuldenlaft auf über 200 000 m. beziffern soll. Seine Das Spandauer Schöffengericht hatte am 6. März über diesen Privatstreit zu entscheiden. Dasselbe Gattin befindet sich mit ihm im Scheidungsprojeffe; diefer dürfte Aus Forst in der Niederlausitz wird gemeldet, daß eine nahm an, daß Münch, der sich als sozialdemokratischer Stadt- furzer Zeit zur Entscheidung gelangen. Die breimonatliche Versammlung von Textilarbeitern und Arbeite- verordneter" bekannt habe, zu provoziren suche und das auch untersuchung scheint übrigens den Freiherrn wenig angegriffen rinnen beschlossen hätten, unter Hinweis auf den Rottbuser durch jenen Vorwurf gegen den Superintendenten Hensel gethan zu haben. In den Verhören trat er, wie hiesige Blätter melden, Ausstand folgende Forderungen an die Fabrikanten zu stellen: habe, der sich als unbegründet erwiefen habe und immer sehr stolz und vornehm auf und machte ganz und gar Arbeitsdauer nur Tags von 6 Uhr früh bis 7 Uhr abends, burch den dafür bestraften Vertrauensbruch eines Magistrats: den Gindruck eines schneidigen Kavaliers. Dem Prozesse sieht 11/ 2stündige Mittagspause, Herbeischaffung gesunden Wassers in beamten zu seiner Kenntniß gelangt sei. Dem Beklagten man begreiflicherweise mit großer Spannung entgegen, um so den Fabriken, Aufbefferung der Löhne für Stundenarbeiter, Aus- stehe unzweifelhaft der Schuß des§ 199 des Strafgesehbuchs zu, fonfervativen Partei und ein eifriger Agitator für den Bund der mehr, als Freiherr von Schorlemer einer der Hauptführer der puzer, Färbereiarbeiter und Kremplerinnen, humane Behandlungs- da derselbe in Wahrnehmung berechtigter Interessen handelte, Landwirthe war. weife. wenn er die Würde des Stadtverordneten - Kollegiums zu wahren Die Forster Textilarbeiter, die sich bei der Unterstüßung der suchte. Wenn auch gegen die Form gefehlt sei, so müsse doch Neuer Landesverraths- Prozeß. Der erfte Straffenat des Kottbuser Berufsgenossen durch große Opferwilligkeit ausgeber berechtigten und begreiflichen Erregung Rechnung getragen Reichsgerichts hat nunmehr in dem gegen den Ingenieur und zeichnet haben und vortrefflich organisirt sind, werden sicherlich werden, weshalb für beide Beleidigungen nur auf eine Geldstrafe Mühlenbefizer Encillon aus Urgeville( Lothringen ) wegen Landes­das Interesse der deutschen Textilarbeiter auch bei der Durch von 10 Mart erkannt worden sei. Gegen dieses Urtheil legte verraths eingeleiteten Strafverfahren beschlossen, die Anklage zu führung ihrer eigenen Lohnbewegung nicht aus dem Auge ver- der Privatkläger Münch Berufung ein, weil ihm die gegen Fahren erheben. Diese lautet auf Landesverrath. lieren und deshalb ihre Lohnbewegung so führen, daß sie des frug erkannte Strafe zu niedrig erschien. In der gestrigen Ver­Sieges gewiß find. Was die Fabrikanten betrifft, so zeigt diesen handlung suchte Münch die Begründung des ersten Urtheils als hin­das Beispiel Rottbus, wohin es führt, wenn man das felbft fällig darzustellen; er bestritt, daß eine Wahrnehmung berechtigter Depelthen und lehte Nachrichten. verständliche Recht des Arbeiters, über die Arbeitsbedingungen Intereffen bei Wahrung der Würde der Versammlung" vor­mit zu bestimmen, mißachtet und die Rolle des Diktators spielen liege denn dazu sei der Vorsitzende da und beantragte eine Kaffel, 23. April. ( Privattelegramm des Vorwärts.) Der will, die fich die aufgeklärte heutige Arbeiterschaft nun und höhere Strafe. Die Straffammer stellte sich lediglich auf den Maurerstreit ist noch nicht beendet. Zuzug ist fernzuhalten. nimmer mehr gefallen läßt. Standpunkt des Vorderrichters, der Schutz des§ 193 sei mit recht zugebilligt, und da die Beleidigungen, soweit dieselben Abhaltung der Arbeiter- Maifeier. Budapest , 23. April. ( W. T. B.) Die Polizei verbot die gegen die zuläffige Form verstoßen, unzweifelhaft in großer Er Paris , 23. April. ( B. H. ) Zu der heutigen Rammer­regung gefallen feien, so rechtfertige fich eine geringe Strafe. fizzung ist der Zubrang ein äußerst starker. Die Tribünen sind Die Berufung wurde daher auf Kosten des Privatklägers verüberfüllt. Die Abgeordneten sind fast vollzählig erschienen. worfen.

In Rathenow ist es zwischen den Unternehmern und Ar­beitern der optischen Industrie leider zu feiner Einigung gekommen. Ueber 100 Brillen- und Pincenezma cher haben die Arbeit niedergelegt. Unterstüßungen find an R. Bode in Rathenow , Jägerstr. 49, zu senden.

In Landsberg a. W. ist es wegen der neuen Polizei­verordnung über das Droschkenwesen nun doch zum Streit der Droschten tutscher gekommen. Sie glauben sich be­sonders durch die Bestimmungen benachtheiligt, die sich auf die Zahl der auf den Halteplätzen zulässigen Droschken, ferner auf die Stellung von Nachtdroschken und auf die Vorherbestellung von Fahrten beziehen. Die Polizeibehörden könnten doch solchen Differenzen sehr leicht dadurch vorbeugen, daß sie vor Erlaß ihrer Verordnungen den Droschkentutschern Gelegenheit geben, sich über die be­absichtigten Aenderungen zu äußern.

Die Buchdrucker in Frankfurt a. M. haben der die Leipziger Abmachungen atzeptirenden Resolution der Gauvorstände gleichfalls zugestimmt. In Bielefeld dauert der Ausstand der Arbeiter der Dürtopp'schen Fabrik( Bielefelder Maschinenfabrik vorm. Dürkopp u. Co.) unverändert fort. Unterstüßungen sind dringend

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Die Sigung verlief sehr stürmisch. Ministerpräsident Bourgeois Der Wucherprozeß gegen den Kaufmann Josef Labaschin verlas eine Erklärung, welche besagt, der Rücktritt des beschäftigte gestern zum zweiten Male die vierte Straffammer Kabinets sei weder eine Abdantung, noch eine Kapitu des Landgerichts I . Die Anklage war ursprünglich auf grund lation vor dem Senat. Der Rücktritt habe seinen Grund einer ganzen Reihe von Geldgeschäften, die die Anklagebehörde vielmehr darin, daß die Soldaten in Madagaskar nicht unter als Wuchergeschäfte ansah, erhoben worden, bei der aus der Hartnäckigkeit des Senates zu leiden haben. Bourgeois und gedehnten Verhandlung im April v. J. vermochte der Gerichtshof die Minister begaben sich sofort zum Präsidenten der Republik aber nur vier Fälle des Wuchers festzustellen. Die vierte Straf- Faure, diesem ihre gemeinsame Demission einreichend. Die fammer verurtheilte am 10. April D. J. Labaschin Rammer nahm alsdann mit 309 gegen 38 Stimmen eine Reso wegen gewerbs= und gewohnheitsmäßigen Wuchers au lution an, worin die Kammer ihren Vorrang vor dem Senat neun Monaten Gefängniß unter Anrechnung von sechs Monaten, behauptet. Darauf beschloß die Kammer mit 417 gegen ferner zu 1500 M. Geldstrafe event. noch 150 Tagen Gefängniß 37 Stimmen, eifrigst die Politik der demokratischen Reformen und zwei Jahren Ehrverlust. Auf die vom Justizrath Hering weiterzuführen. Reichsgericht von den vier Fällen noch zwei ausgeschieden, da Demission des Kabinets an und wird morgen die Berathungen und Rechtsanwalt Dr. Schönfeld eingelegte Revision hat das Paris , 23. April. ( W. T. B.) Präsident Faure nahm die bei dem einen das Vorliegen einer Nothlage bedenklich schien, betr. Bildung des neuen Ministeriums aufnehmen. während in dem andern der von dem Angeklagten bei dem Geschäft New- York , 23. April. ( B. H. ) In dem Bergwerk Neikardt erzielte Vortheil nicht in auffälligem Mißverhältniß zu der ge- in Montana wurden infolge einer Pulverexplosion 17 Bergleute währten Leistung stand. Da die alsdann noch verbleibenden zwei getödtet und 26 schwer verletzt.

Berantwortlicher Redakteur: Auguft Jacobey, Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Truck und Verlag von Mag Bading in Berlin . Hierzu 2 Beilagen.