Berlin soll reformiert werden.
Das Gelbstverwaltungsgesetz für die Hauptstadt Berlin vor dem Landtag.
In Breußischen Landtag gab am Montag vor Eintritt in die Lagesordnung Abg. Bugdahn( S03.) eine Erklärung ab, die fich auf die Behauptung des Abg. Schubert( Komm.) bezieht, in der dieser Davon Mitteilung machte, daß in einer Mitgliederperfammlung der SPD. in Altona ein Anschluß und Zusammengehen mit der Kommu nistischen Partei beantragt sei. An dieser Behauptung ist tein Wort mahr. Abg. Schubert stüße sich auf einen Beridyt eines in die Versammlung entsandten Spizels, der offenbar seiner Airfgabe nicht gemachsen gewesen ist und in dem Bericht hineingebracht hat, mas feine Auftraggeber gerne hören.
Einziger Bunft der Tagesordnung ist die erste Lesung des Entmurfs eines neuen Selbstverwaltungsgefehes für die Hauptstadt Berlin .
3nnenminister Dr. Baentig:
Die Regierungsvorlage ist der erste wichtige Anlaß für mich, nor Den Landtag zu treten. Ich fann nicht die Vaterschaft für diesen Entwurf übernehmen, aber ich erkläre, daß ich ihm ein guter Pflegevater sein mill. Der Entwurf enthält, auch wenn das behauptet worden ist, nichts von Präfeftur oder pon Dittatur. Präfettur ist unmittelbar Verwaltung durch den Staat und llebernahme der Berantwortung auf den Staat, Soll verhindert merden, daß eine Störung der Berwaltung eintritt und daß der Slaat eingreifen muß, so muß Vorsorge getroffen werden.
Die Dittatur ist niemandem verantwortlich. Auch davon ist in Entwurf nicht die Rede.
Die Berantwortlichkeit iff legfen Endes von der Stadtvertretung als dem Stadtparlament zu fragen.
Shierin unterscheidet sich der Entwurf von der deutschnationalen Bor: lage, der in der Zentralverwaltung feine Stadtvertretung fennt.
Zu der Frage, warum überhaupt eine schleunige Reform, halte ich nicht für notwendig, im einzelnen auf die Anlässe einzugehen, Daß die breite Deffentlichkeit sich mit den Berliner Berhältnissen so eingehend beschäftigte. Zieht man aus der Summe der Einzelfälle das Fazit, so ergibt sich für den objektiven Beobachter, auch wenn man den einzelnen Fall auf linzulänglichkeit oder Unzuverlässigkeit einzelner Personen zurückführt, daß im ganzen gesehen doch das Enftem, die Organisation, die Schuld dafür trägt, menn folche Fälle in folcher 3ahl sich ereignen fonnten. Als man 1920 Groß- Berlin schuf, war man sich über die Konsequenzen nicht fiar. Mat hat 8 Großstädte, 86 Landgemeinden und Gutsbezirke zu einer Ginheitsgemeinde gemacht, nur Folgerungen hinsichtlich der Bezirkseinteilung gezogen und dabei die Verfassung der Stadt unverändert gelofsen.
Bemerkenswert erscheint, daß das offizielle Berlin die vorgeschlagene Reform ablehnt.
Es ist nichts ungewöhnliches, daß auch ein Batient einen seiner Gefundheit zuträglichen operativen Eingriff ablehnt. Aber es ist erstaunlich, menn man bei der Besprechung der Reform von jenem Organ, um deffen Reform es fich handelt, die Antwort bekommt, daß alles in schönster Ordnung sei.
Die Staatsregierung will aus dem, mas sich in Berlin ereignete, Konsequenzen allgemeiner Art gegen die Selbstverwaltung an sich oder gegen die Berliner Selbstverwaltung nicht ziehen. Daß aber die städtischen Organe von Berlin eine Reform ablehnen, halte ich für sehr bedauerlich. Daß die Berliner Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einmütig ab gelehnt hat, ist fein Beweis gegen die Zweckmäßigkeit der norge schlagenen Reform. Diese muß daher feider ohne Zustimmung oder Mitwirkung der Berliner in Angriff genommen werden.
Einzelheiten werden im Ausschuß hinreichend erörtert merden. Die erste Frage von grundsätzlicher Bedeutung ist die der en geren örtlichen Gemeinschaft in einer Großstadt von ertremem Ausmaß. Die verschiedenen Formen der defonzentrierten Ber maltung haben in den letzten Jahren den Landtag oft genug be: schäftigt. Alles was nach den Erfahrungen gegen eine Zentralisierung und für Dekonzentrierung spricht, verwaltungstechnische Vereinfachung, stärkere ehrenamtliche Betätigung der Bürger, gilt für Berlin im verstärkten Maße.
Deshalb hält auch der neue Entwurf die Bezirkseinteilung aufrecht.
In dem Bestreben, den Bezirken möglichst starten Anteil an der erefutiven Einzelverwaltung zu geben und sie möglichst selbständig zu stellen, unterscheidet sich der Entwurf nicht wesentlich von dem Urantrag der Deutschnationalen. S dy wierig wird die Frage, mie weit die Selbständigkeit der Bezirke gehen tann. An der Einheitsgemeinde will der Entwurf nichts ändern. Ein Gemeindeverband fönnte niemals das Ziel erreichen, daß die fomumunale Vereinigung durch die Möglichkeit gleichmäßiger Berforgung und gleichmäßiger steuerlicher Belastung bringt. Wie die 3uständigkeiten zwischen Zentrale und Bezirken zu regeln find, ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers. Das muß der Berwaltungstimst der Stadt überlassen bleiben.
Grundfählich möchte ich feststellen, daß nur zentral verwaltet werden soll, was einheitlich verwaltet werden muß. Was die Bezirke zur Eigenverwaltung bekommen, haben baben fie grundsäglich als Selbstverwaltungsangelegenheiten legt. nerantwortlich zu bearbeiten. Der Entwurf mill feinen Instanzenzug in der Art, daß über jede Maßnahme des Bezirks die Zentrale als zmeite Instanz entscheidet. Eine Sicherheit der Einheitlichkeit der Verwaltung in der ganzen Stadt bedingt aber, daß gemille Aufgaben, auch wenn es sich um die Erefutine handelt, na d einbeitlichen Grundsägen vermaltet merden. Die Bes ftimmung solcher Richtlinien foll Sache der Zentrale bleiben.
Die zweite grundsägliche Frage ist die der Ber. antwortung. Diese will der Entwurf. Marstellen, aber nicht nur, mem gegenüber die Verantwortung zu tragen ist, sondern mer sie
u tragen hat. Ber Berantwortung trägt, muß auch dementsprechende| Oberbürgermeister regelmäßige Konferenzen abzuhalten verpflichtet ist. Befugnisse bekommen.
Die Tendenz des Entwurfs, die verantwortliche Entscheidung non größeren Gremien auf fleinere und von fleineren Gremien auf einzelne Bersonen zu übertragen, widerspricht nicht dem demokratischen Prinzip. Es handelt sich dabei um eine Führerausleje, ohne die die Demokratie nicht das ist, was sie sein soll und fein will.
linter diesem Gesichtspunkt soll zunächst die Organisation der Sentralverwaltung geändert werden.
Trog der vorgesehenen Verminderung der Zahl ist die Stadtverordnetensammlung immer noch ein sehr großes Gremium. Sie ist deshalb menig geeignet, infolge beunruhigender, fachliche Arbeit störender Einflüsse von außen und durch den Nachteil der Deffentlichkeit der Sizung, Berwaltungsarbeit zu leisten.
Deshalb wollen wir die Berliner Berfaffung der Provinzialverfaffung angleichen.
Die Staatsaufficht soll für Berlin teine andere sein als ander märts. Was vorgeschlagen wird, soll in Zukunft für die Staatsaufsicht ganz allgemein gelten. Sie soll nicht im Vordergrund, sondern in Reserve stehen.
Nur mit diesem Entwurf wird es möglich sein, der Stadt Berlin zu erhalten, was sie felbft als ihr teuerstes Gut gepflegt sehen möchte: die selbstverantwortliche Selbstverwaltung.
Abg. Fechner( Soz.):
Wir glauben nicht, daß es im Augenblid zweckmäßig ist, auf Einzelheiten des Entwurfs einzugehen. In dem, was darüber ges prochen und geschrieben wurde, finden sich große Widersprüche. Die Kommunisten haben z. B. die Abschaffung der Bezirksparlamente gefordert und im Gegensaz dazu wollen die Deutschnationalen die Selbständigkeit der einzelnen Bezirke. Aber gerade die letzteren werden einsehen müssen, daß die„ Los- von- Berlin"-Bewegung ein für allemal erledigt ist.( Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Wir machen fein Hehl daraus, daß mir es für außerordentlich bedenklich halten, einen, solchen Entwurf in schwerster Krisenzeit einzubringen.
Wir mollen ent periodisch tagendes Organ, den Stadtgemeindeausichuß. schaffen, der von der Stadtnerordnetenversammlung nach dem Berhältnismahlrecht in Stärke von 34 Mitgliedern gemählt mird, und der die Detailarbeit der Stadtverordnetenversammlung abnimmt. Auch das widerfricht nicht der Demokratie, denn In der Deffentlichkeit spricht man mit Recht von einer Lex dieser Ausschuß ist ein Spiegelbild der politisch zusammengesetzten Stlaref. Bei Annahme des Entwurfs würde der fünftige Ober. Stadtnerordnetenversammlung. Er wird sich den Verwaltungsbürgermeister in der Handhabung der Geschäfte völlig unbeschränkt arbeiten vermöge feiner Struttur und infolge der Nichtöffentlichkeit sein. Wir sehen darin eine starte Beeinträchtigung der Rechte der feiner Sigungen in ganz anderer Weise midmen fönnen, als es Stadtverordnetenjammlung. der Stadtverordnetenversammlung möglich wäre.
Das beutige Zweitammersystem in Berlin halte ich mit dem demokratischen Brinzip nicht verträglich. Zur Bildung des Gemeindewillens follfe der Beschluß der Stadtverordnetensammlung genügen.
Eine felbständige Berantwortung des Magiftrats wäre nur dentbar, menn die ehrenamtlich gewählten Mitglieder nicht nach der Stärfe der Parteien gewählt und nicht parteipolitisch aufs engste mit den Fraktionen verbunden find. Solange das der Fall ist, muß das Berantwortungsbemußtsein der Stadtverordnetenversammlung gefdmächt fein, da diese damit rechnet, daß bedentliche Be= chlüsse die Zustimmung des Magistrats nicht er halten. Das andere Bedenken liegt darin, daß der Gemeindevorstand als erefutines Verwaltungsorgan eine follegiale Struktur befigt. Deshalb erscheint uns eine solche Berwaltungsreform für Berlin non größter Bedeutung. Es gibt in Preußen seit über 70 Jahren eine städtische Verfassung, die sogenannte Bürger meistereinerfaffung, die in beiden Punkten das Gegenteil der Magistratsverfassung ist, und die im Rheinland und West falen zu Hause ist. Sie verdient in allem den Vorzug vor der Magistratsverfassung.
Ein in Borbereitung befindliches allgemeines Selbstverwaltungsgefeh wird die obligatorische Einführung der Bürgermeistereiverfassung vorschlagen.
Selbstverständlich fann nicht von der Regierung auf das Recht der Staatsaufsicht verzichtet werden. In vieler Hinsicht ist der alte Staat aber liberaler als der jezige gegenüber der Selbstverwaltung gemejen. Das hat natürlich seine guten Gründe gehabt. Aber die öffentliche Kritik darf an dieser Frage nicht vorübergehen.
Das Selbstverwaltungsrecht darf nicht ausgeschaltet, sondern es muß abgebaut werden. C
Es wäre bedauerlich, wenn aus der Stlaref- Bsychose heraus ein Sondergelek für Berlin verabschiedet merden sollte. Daß es in der Stadtverwaltung und in der Stadtverordnetenversammlung zu unliebsamen Borkommnissen gekommen ist, muß zugegeben werden. Uber es soll auch andere Parlamente geben, bis hinauf zum Reichs: parlament, mo auch nicht immer alles in Ordnung ist.( Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)
Mit der Einheitsgemeinde Groß- Berlin hat man in verwaltungstechnischer Beziehung in den zurüdliegenden Jahren gute Erfahrun gen gemacht. Hieran knüpft der Entwurf der Berliner Organisation der Sozialdemokratischen Partei an, der den schmierigsten Problemen durch die Schaffung eines Einfammersystems beikommen will. In diesem Zusammenhang werfen wir wiederum die Frage auf, ob es nicht zweckmäßig ist, mit der Reform der Berliner Selbstvermaltung zu warten, bis das allgemeine Selbstverwaltungsgesetz für Breußen kommt. Uns scheint jedenfalls die lleberiegung dieser Frage außerordentlich michtig.
Trok unserer großen Bedenfen ist die sozialdemokratische Fraftion ernstlich gewillt, an der Beratung des Entwurfs im Aus
Die beflagensmerten Ereignisse des letzten Jahres beweisen, daß es in Berlin an einer einheitlichen Leitung gefchuß faffräftig milzuarbeiten.( Beifall bei den Sozialdemokraten.) fehlt bat Aber die Hauptschuld trägt das ganze System. Die leitende Persönlichkeit muß mit solchen Befugnissen ausgestattet sein, daß sie die ihr aufgebürdete Berantwortung auch tragen fann. Deshalb ist es notwendig, für Berlin die Magistratsverfassung zu beseitigen.
Der Oberbürgermeister soll der Gemeindevorstand und Dienstnorgesetzte aller städtischen Beamten werden. Die ihm beigegebenen Stadträte sollen nicht feine Kollegen, sondern seine Bei geordneten sein. Diese Aenderung der Struktur beeinträchtigt nicht die Stellung der Stadträte. Für sie ist der Fortfall der follegialen Beschlußfassung ein Vorteil. Unbejoldete Stadträte joll es in Zukunft nicht geben. Die Anforderungen eines Berliner Bermaltungszweiges sind zu groß, als daß fie im Nebenamt übernommen merden könnten. Einen Ausgleich dafür soll die ehrenamtliche Arbeit im Stadtgemeindeausschuß und vertiefte und verstärkte Mitarbeit an der Bezirksverwaltung bringen. Dem neuen Oberbürgermeister soll die Verantwortung erleichtert werden dadurch, daß er den Vorfig in der Stadtverordnetenversammlung und im Stadtgemeindequsschuß führt.
Dieser Punkt, in dem leider der Gegenentwurf meiner eigenen Berliner Parteifreunde sich von dem Entwurf der Staatsregierung terscheidet, mird mit Recht als Kernstück der ganzen Bürgermeistereiverfaffung bezeichnet. Wenn man glaubt, dem Magistrat die Stellung einer zweiten Kammer einräumen zu müssen, weil er die Berwaltung leitet und die Stadtverordnetenbeschlüsse auszuführen hat, so fann man umgekehrt dem Oberbürgermeister die Leitung der Berwaltung und die Durchführung der Stadtverordnetenbeschlüsse überlassen, meil er der Borsigende der Stadtverordnetenversammlung und in dieser Eigenschaft Glied der Bertretungskörperschaft ist. Für die praktische Verwaltung ist es von großem Wert und bezeichnend für seine Vertrauensstellung, menn der leitende Beamte der Stadt den Stadtverordneten nicht auf der Regierungstribüne gegenüber steht, sondern in ihrer Mitte den Präsidentenstuhl innehat.
Für die Bezirtsverfassung soll das sogenannte süd deutsche Stadtratssystem gelten, das feinen Unterschied zwischen Vertretungs- und Verwaltungsorgan fennt. Der Bezirks. rat foll fomohl befchließende mie nerwaltende unftinnen haben. Er foll sich nicht mit Dingen beschäftigen, die nicht zu seiner Zuständigkeit gehören. Die erefutive Detailvermaltung soll den Bezirksbürgermeistern obliegen, denen Bezirksbeigeordnete in ähnlicher Weife beigegeben werden, wie dem Oberbürgermeister die Stadträte. Im Bezirksrat führt der Bezirksbürgermeister den Vorsi imb die Einheitlichkeit der gesamten Ber maftuna mird dadurch sichergestellt, daß die Bezirksbürgermeister den Fachstadträten in der Zentrale gleichgestellt werden und daß der
Fische
Obst und Gemüse
Gelegenheit gibt, das Anjehen der Hauptstadt wieder herzustellen. Die Abg. Steinhoff( Dnat.) betont, daß die Beratung des Entwurfs Selbstverwaltung beruhe auf Dezentralisation. Im Bürgermeisterei instem verberge fich die Präfeftur. Seine Fraktion fordere Selbstverwaltung durch Dezentralisation und Schaffung lebensfähiger Bezirke. Den Entwurf lehne sie ab.
Abg. Schwent( Komm.) lehnt die Borlage ebenfalls ab. murf als ein Notgesetz angesehen werden kann, das Berlin reformiert. Abg. Hallensleben( D. Bp.) bezweifelt, daß der vorliegende EntEinzelheiten könnten erst beraten werden, wenn der Magistrat gutachtlich gehört jei.
Abg. Greßler( Dem.) erklärt, daß man Berlin nicht unter ein Ausnahmegesek stellen, sondern erst das allgemeine Gesez für ganz Preußen abwarten foll
Abg. Menk( Mp.) lehnt gleichfalls die Erfegung der Magistrats verfassung durch die Bürgermeistereiverfassung für Berlin ab,
Die Vorlage wird schließlich dem Gemeindeausschuß überwiesen. Angenommen wird ein Antrag der Deutschen Volkspartei , zuvor noch ein Gutachten des Berliner Magistrats einzuholen.
fürzungsantrag, fleine Vorlagen, Abstimmungen über die in der Nächste Sitzung Dienstag, 12 Uhr. Tagesordnung: Diätengroßen politischen Debatte gestellten Anträge.
Auswärtiger Ausschuß.
Aussprache aber feine Beschlüsse.
Im Auswärtigen Ausschuß des Reichstages, der am Montag nachmittag, imter dem Vorsitz des Abgeordneten Dr. Frid( Natsoz.) zujanmengetreten mar, berichtete Außenminister Curtius ausführlich über die Genfer Verhandlungen. Hieran schloß sich eine längere Aussprache, an der sich die Vertreter aller Parteien beteiligten. Beschlüsse wurden nicht gefaßt. Am Mittwoch, dem 29. Oktober, wird sich der Ausmärtige Ausschuß mit den Anträgen über die Schutz und Revisionsmöglichkeiten des Young- Blanes befaffen.
Berantwortlich für Bolitik: Bictor Schiff; Birtschaft: G. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: Fr. Eglorn; Feuilleton Dr. John Schilowsti; Lotales: und Sonstiges: Krik Karstadt : Anzeiaen: Th. Glode: fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin Drud: Borwärts- Buchdruderet und Berlagsanstalt Baul Singer u. Co., Berlin GB. 68, Lindenstraße& Sierzu 2 Beilagen.
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