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Die große Tat der RGO.

Lohnabbau um 33 Prozent.- Maßregelung der Arbeiter.

Was hat die RGO. bisher geleistet? Wo hat sie den Cohnabbau verhindert? Wo hat sie die Löhne erhöht? Wo hat fie die 40- Stunden- Woche durchgefeht? Sie hat nichts geleistet, nichts verhindert, nichts durchgefeht. Doch: bei den fommunistischen Blättern wurden mit Hilfe der RGO. die Löhne um 33 Prozent abgebaut und das Personal, das sich dagegen wehrte, gemaßregelt.

Am 12. Oktober berichteten wir über den Lohnabbau bei dem Austragepersonal der kommunistischen Zeitungen Rote Fahne", Berlin am Morgen" und Welt am Abend". Bir teilten unter genauer Angabe der Vorgänge mit, daß zum 3wede der Rationalisierung bei den drei kommunistischen Zeitungsverlagen der Lohn für das zweimalige Austragen pro Exemplar und Monat von 94 Pfennig auf 62 Pfennig und für das einmalige Austragen von 64 Pfennig auf 45 Pfennig re­duziert worden ist.

Unsere Behauptungen konnten von der kommunistischen Presse Unsere Behauptungen konnten von der kommunistischen Bresse nicht widerlegt werden. Der Gesamtverband hat in zwei Flug­blättern den Lohnabbau mit Hilfe der RGO.

L

ebenfalls ausführlich behandelt. Auch auf diese Flugblätter hat die fommunistische Presse bis heute geschwiegen. Erst als das Austragepersonal auf die Spediteure infolge des ständigen Rückganges der Abonnentenzahl auf Grund dieser Ver­öffentlichungen den neuen kommunistischen Einheitsverlag zu einer Erwiderung drängten, ist gestern, Dienstag, der Roten Fahne" ein Flugblatt beigelegt worden, das eine Antwort auf die vor zwei Monaten erhobenen Angriffe darstellen soll.

In diesem Flugblatt ist alles mögliche und Unmögliche enthalten, mur keine Widerlegung der gegen die kommunistischen Zeitungs­verlage erhobenen Vorwürfe. In dem Flugblatt wird u. a. be­hauptet, daß der Gesamtverband dem Austragepersonal den Streit gegen diesen Lohnabbau empfohlen habe, was die RGO. ungeheuerlich findet. Wie kann man gegen Lohnabbau streifen! Der Gesamtverband hat in Wirklichkeit die maßlos empörten

Internationales Kohlenabkommen? England, Deutschland und Polen gehen gemeinsam vor.

London , 9. Dezember.

( Eigenbericht.)

Die english - polnischen Besprechungen über die Arbeitszeit im Bergbau und über das internationale Kohlenabkommen find am Dienstag beendet worden. In der Frage der Arbeitszeit ist mit den polnischen Unterhändlern ein Uebereinkommen erzielt worden. Auf der fommenden Tagung des Internationalen Arbeitsamts in Genf ist dadurch ein gemeinsames Vorgehen von England, Deutsch­ land und Polen gewährleistet und die internationale Begrenzung der Arbeitszeit aller Boraussicht nach ge­fichert.

| Austräger der Roten Fahne" vor einem Streit gewarnt, um sie vor der sicher zu erwartenden fristlosen Ent­laffung zu bewahren. Daß diese Warnung nicht unbegründet war, beweist die

Entlaffung des Austragepersonals bei der Spedition Kastanienallee , das passive Resistenz geübt hatte.

In dem Flugblatt wird ferner darauf hingewiesen, daß der jetzige Verdienst der gleiche oder noch ein höherer sei als vor dem Lohnabbau. Es wird aber vergessen, gleichzeitig zu erwähnen, daß doppelte Arbeitsleistung vollbringen muß. das Austragepersonal, um den früheren Verdienst zu erzielen, die

Wenn weiter gesagt wird, daß das Austragepersonal der tom­munistischen Verlage um 10 Prozent besser bezahlt werde als das der bürgerlichen Verlage, so ist dazu zu bemerken, daß die Durch 1chnittstour bei den kommunistischen Zeitungen etwa 70 Abonnenten umfaßt, bei den bürgerlichen Zeitungen jedoch etwa 250. Um die 70 Abonnenten der kommunistischen Zeitungen zu beliefern, ist eine Arbeitszeit von etwa Stunden täglich notwendig, während das Austrage personal der bürgerlichen Berlage zur Belieferung der räumlich viel näher beieinanderliegenden 250 Abonnenten eine Arbeitszeit von 24 Stunden be­nötigt. Wie raffiniert die kommunistischen Berlage bei dieser

Cohnabbauaktion, die mit erheblichen Entlassungen verbunden waren, vorgegangen sind, zeigt auch, daß fie furze Zeit por Neujahr durchgeführt wurde, und vielen Austrägern und Aus­trägerinnen dadurch der Extraverdienst des Neujahrs. geldes genommen wurde. Die Tatsache, daß die kommunisti­fchen Zeitungsverlage sich bei ihren Rationalisierungsmaßnahmen von den reaktionären Privatunternehmern nicht unterscheiden, sondern sie sogar noch übertreffen, wird durch unterscheiden, sondern sie sogar noch übertreffen, wird durch dieses Flugblatt nicht aus der Welt geschafft. Unter diesen Um­ständen dürfte auch die am Schluß des Flugblattes enthaltene Auf­forderung, die Rote Fahne " zu abonnieren und zu verbreiten, wenig Erfolg haben.

jedoch nicht die sonst übliche Formel, daß Maßregelungen nicht stattfinden dürfen.

Bei den Verhandlungen über die von den Unternehmern bean­tragte Verbindlichkeitserklärung einigten sich schließlich beide Par­teien dahin, daß der Schiedsspruch ergänzt werden soll durch eine Bestimmung, wonach Maßregelungen infolge des Streits nicht statt­finden dürfen. Mit dieser Ergänzung wurde dann der Schieds­spruch von beiden Parteien angenommen. Die Streifenden ent­scheiden heute in einer Urabstimmung über die Annahme oder Ab­lehnung der Vereinbarung.

Buchdrucker nur für Amsterdam .

Erfreuliches Wahlergebnis in Berlin.

! Sitten begangen, sondern nur thre Pflicht als Betriebsrat erfünt, indem sie den ihnen erteilten Auftrag ausführten. Sie wollten den Betrieb vor Erschütterungen bewahren. Es tönne feinem Arbeiter zugemutet werden, mit dem Kläger , der seine Beschimpfung aus drücklich aufrechterhalten habe, zusammenzuarbeiten.

Reichskonferenz im 3dA.

Die Angestellten der öffentlichen Banten und Spartoffen. Der Zentralverband der Angestellten veran staltete am Sonntag, dem 7. Dezember, in seinem Erholungsheim Bad Fintenmühle i. Thür. eine Reichskonferenz für die An­gestellten der öffentlichen Banten und Spartaffen. Sämtliche Gaue hatten Delegierte entsandt. Für den Verbandsvor­stand leitete Genosse Hausherr die Konferenz, die Referate der ſtand leitete Genosse Hausherr die Konferenz, die Referate der Genossen Hausherr und Rie mte zu arbeitsrechtlichen Fragen und Dr. v. Waldheim zu den wirtschaftlichen Fragen der öffentlichen Banken und Spartassen entgegennahm. Die Konferenz war eine Arbeitstagung. Eine Anwendung des Reichstarifs für das Bank­gewerbe lehnte die Konferenz ab und verlangte die Anwendung der bestehenden örtlichen oder Bezirkstarifverträge für fommunale Angestellte wegen des engen Zusammenhanges der Sparkassen mit anderen Verwaltungszweigen. Sie forderte die Eingruppierung in die Behördentarise nach der Leistung und die Verteidigung und Besserung dieser Tarife selbst.

Hinsichtlich der beruflichen Fachausbildung wurde eine einheit­liche gleichmäßige Behandlung von Beamten und Angestellten bei der Zulassung zu Fachschulen und der Arbeitszuweisung verlangt. Die Konferenz forderte die Bildung gesetzlicher Betriebsvertretung.

Vergebliches Ablenkungsmanöver.

Um ihren Lesern den Lohndrud um 33 Pro3. im eigenen Bes trieb und die Maßregelung des Personals, das sich dagegen wehrte, schmackhaft zu machen, erzählt die Rote Fahne" eine Räuber. geschichte über eine Anlegerin, die aus der Vorwärts- Buch­druckerei entlassen wurde, dann unter Vorbringung falscher Be­hauptungen beim Arbeitsgericht flagte, aber vom Arbeitsgericht tostenpflichtig abgewiesen worden ist. Im übrigen er­zählt das Bolschewistenblatt ihren Lesern, um die Angelegenheit möglichst ,, pitant" erscheinen zu lassen, diese Anlegerin habe sich ,, unfittlich berührt" gefühlt.

Diese Behauptung hat sich das Bolschewistenblatt aus den Fingern gefogen. Die Arbeiterin ist wegen Arbeits­mangels, aber auch wegen ihres sonstigen Verhaltens entlassen worden. Ihr Einspruch ist vom Arbeiterrat zurückgewiesen worden, und das Arbeitsgericht ist der Entscheidung des Arbeiterrats beigetreten. Das ist die ganz einfache Tatsache, die nichts zu tun hat mit Maßregelungen, wie sie in den kommunistischen Betrieben üblich sind, noch weniger mit einem Lohnabbau. Derartige Zu­stände sind nur in den kommunistischen Betrieben an der Tages­ordnung.

Schlußtagung der Bergarbeiter.

Das Komitee der Bergarbeiterinternationale befaßte sich am Dienstag mit der Frage der Bereinheit. Was das internationale Kohlenabkommen anbetrifft, so erklärte Nachdem bereits in 6 von 11 Bezirken im Verein der Berliner lichung der Arbeitsbedingungen im internationalen der englische Bergbauminifter Shin well den polnischen Unter- Buchdrucker und Schriftgießer im ersten Wahlgang die Delegierten- Bergbau. Die Verhandlungen führten zur Feststellung von Richt­händlern, daß unter allen Umständen auch Deutschland ein- fandidaten der Amsterdamer Gewerkschaftsrichtung mit großer linien für die Teilnehmer an fünftigen Genfer Berhand­bezogen werden müsse, wenn ein solches Abkommen für Mehrheit gewählt waren, erfolgte am Montag in den rest- lungen. Eine Einladung des Internationalen Gewerkschafts­ bundes zu gemeinsamer Beratung dieser Frage murde grundsätzlich England von Interesse sein solle. Dieses Abkommen dürfe jedoch lichen 5 Bezirken, und zwar im 2., 3., 4., 5. und 8. Bezirk eben­Auch in diesen Bezirken wurden die angenommen. feine neuen Casten für die Verbraucherländer mit sich bringen. falls die Delegiertenwahl. Die Antwort der polnischen Delegierten war die, daß die polnischen Kandidaten der Amsterdamer Gewerkschaftsrichtung mit 3 wei brittel: bis Dreiviertel majorität gewählt. Ebenso Kohlenproduzenten sehr gern in eine gemeinsame Konferenz zwischen England, Deutschland und Polen einwilligen würden. Der fiel die Wahl der Bezirksleitungen in allen Bezirfen aus. Die Ergebnisse bedeuten einen Rüdgang der tommunisti. englische Bergbauminifter erklärte darauf, daß er die Initiative er­greifen werde und fo schnell wie möglich eine derartige Dreimächte- hen Stimmen in sämtlichen Bezirken im Verhältnis zum fonferenz zur Erlangung eines infernationalen Abkommens herbei- Die Anträge auf Abänderung der Statuten wurden entweder pergangenen Jahre. führen wolle.

Immer noch Lohnabbau. Schiedsspruch in der niederschlesischen Metallindustrie. Breslau , 9. Dezember.

Im Lohnstreit in der niederschlesischen Metallindustrie fällte heute eine unter dem Vorsitz des Oberpräsidenten zusammengetretene Schlichterkammer folgenden Schiedsspruch: Ab 15. Dezember 1930 werden die Lohnfäße für die gelernten und angelernten Arbeiter um 6 Proz., für ungelernte um 5 Pro3. und für Frauen um 4 Proz. gekürzt. Die Atfordbasis wird um 6 Pro3. gesenkt. Die Laufdauer des Lohntarifs ist bis 30. Juni 1931 befristet. Die Erklärungsfrist läuft bis Sonnabend, den 13. Dezember, 12 Uhr mittags.

Lohnabbau! Lohnabbau!

Solingen , 9. Dezember.

Der Arbeitgeberverband für den Solinger Industriebezirk for­dert eine Herabfegung des Stundenlohns des gelernten Arbeiters Don 80 auf 72 f. für die Fabritarbeiter und eine Lohntürzung von 10 Proz. der Affordarbeiter. Die Stücklöhne der Preisverzeich nisse der Heimarbeiter sollen gleichfalls um 10 Proz. gefürzt werden. Die besonderen Zuschläge für rostfreie Stahlwaren follen um die Hälfte oder ganz beseitigt werden. Die Verhandlungen über diese Forderungen werden im Laufe der Woche aufgenommen.

Berständigung bei der Mansfeld A.-G.

In einer Montag unter Mitwirkung des Reichsarbeits­ministeriums geführten Verhandlung ist, nachdem bereits im Juli aus Anlaß der damaligen Verhandlungen mit den Reichs- und Staatsbehörden die Löhne in den Kupferbetrieben um etwa 9% Proz. gesenkt waren, eine Verständigung zwischen der Mansfeld A.-G. für Bergbau- und Hüttenbetrieb, Eisleben , und ihrer Belegschaft erzielt worden. Hiernach werden die Tariflöhne mit Wirkung ab 1. Januar 1931 um ungefähr 3,5 Proz. weiter herabgesetzt. Diese Vereinbarung hat die Weitergewährung von Reichs- und Staatshilfen zur Voraussetzung und kann von beiden Seiten erstmalig zum 31. Dezember 1931 gekündigt werden.

im Sinne des Gauvorstandes angenommen oder der Generalver­fammlung zur endgültigen Beschlußfassung überwiesen.

Nicht nur in den Sparten, sondern auch in den Bezirken haben die Berliner Buchdrucker mit den Kommunisten reinen Tisch gemacht und dadurch zum Ausdruck gebracht, daß sie alle RGD.­Spaltereien ablehnen.

Erst schimpfen, dann klagen. RGO..Mann ruft die Hilfe des bürgerlichen Gerichts an.

Ein Mitglied der kommunistischen Splitterorganisation, die sich Verband der Zimmerer Berlins nennt, flagte beim Arbeitsgericht gegen drei Mitglieder des Zentralverbandes der Zimmerer Deutsch­ lands . Der Kläger forderte 284 M. Schadenersaß, weil die drei Beklagten als Betriebsrat einer Baustelle seine Entlassung veranlaßt haben sollen, und zwar deshalb, weil er der kommu­ nistischen Sonderorganisation der Zimmerer angehört. Die Beweis­aufnahme ergab jedoch, daß die Behauptung des Klägers nicht zu trifft. Folgender Tatbestand wurde festgestellt.

Auf einer Baustelle war eine Lohndifferenz entstanden. Die Sonderbündler proklamierten deshalb den Streif, den aber die Zentralverbandsmitglieder nicht mitmachten, weil der Tarifvertrag ihren Verband verpflichtet, die vorliegende Differenz auf tarif= lichem Wege zu regeln und weil der tarifwidrige Streit dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben hätte, den Zentralverband schadenersaßpflichtig zu machen. Es gab Streit zwischen den streitenden Sonderbündlern und den tariftreuen Zentralver­bandsmitgliedern. Bei dieser Gelegenheit beschimpfte der Kläger die Mitglieder des Zentralverbandes als Sozialfaschisten und Arbeiter­

Derräter".

Den Rest der Verhandlungen füllten Feststellungen und De­batten über die Verhältnisse im internationalen Kali- und Erz­bergbau aus. Die nächste Sitzung des Komitees wird in Amsterdam stattfinden.

Nazis gegen Flieger.

Die Schadenersagtlage der von der BVG. abgebauten Nazi­Leute gegen den Betriebsratsvorsißenden Flieger wird am Donnerstag, um 9 1hr nicht wie in der Sonntagnummer des Borwärts" angegeben vor dem Amtsgericht Berlin- Mitte ver­handelt, sondern in Moabit , Turmstraße 91 I( Schwur­gerichtssaal), Zimmer 406.

Verband der Maler, Ladierer, Auftreicher ufw. Donnerstag, 17% Uhr, im Gewerkschaftshaus, Engelufer 24-25, Gaal 5, Sektionsversammlung der Lackierer. Tagesordnung: 1. Der Lackierer im Beruf. Referent: Reichssektions­leiter Paul Schwabe Samburg. 2. Diskussion. 3. Verschiedenes. Die ge­steigerten Wirtschaftskämpfe erfordern die Aufmerksamkeit der Kollegenschaft. Erforderlich ist, daß jeder Organisierte an dieser wichtigen Bersammlung teil­nimmt. Die Gektionsleitung. J. A.: Erich Kuß .

Freie Gewerkschafts- Jugend Berlin

Heute, Mittwoch, 19% Uhr, tagen die Gruppen: Baumschulen weg: Ju­gendheim Ernststr. 16. Filmabend: Kulturelles Coziales Heiteres". Neukölln: Gruppenheim Bergstr. 29, Hof. Vortrag: Die Entwic lung der Luftschiffahrt in den letzten 5 Jahren". Südwesten: Städt. Jugend­heim Yordstr. 11( Fabrikgebäude). Diskussionsabend: Unsere Gruppenarbeit". wicklungsgeschichte der Erde ". Flughafen: Jugendheim Neukölln, Flughafenstr. 68. Bortrag: Die Ent­Weißensee: Jugendheim Parkstr. 36. Bortrag: Die Frau in Sowjetrußland". Norbring: Jugendheim Sonnenburger Str. 20. Schöneberg : Die Fahnenweihe und andere Satiren von Ludwig Thoma . Jugendheim Hauptstr. 15. Bortrag: Aufgaben des Schülerrates in den Be rufsschulen". Sumboldt: Jugendheim Graun Ede Lorgingstraße. Bortrag: Bub und Mädel in der Jugendbewegung". Achtung, Volksbühne! Die nächste Jugendvorstellung findet am 1. Januar 1931 um 15 Uhr im Theater am Billowplag statt. Zur Aufführung gelangt Mississippi " von Georg Kaiser . Karten zum Preise von 80 Bf. find jetzt schon erhältlich.

Jugendaruppe des Zentralverbandes der Angefellten Heute, Mittwoch, finden folgende Beranstaltungen statt: Gesunde brunnen: Jugendheim Willdenowstr. 5. Arbeitsgemeinschaft: Ein­Reinidendorf: führung in den Sozialismus". Referent: Wilhelm Lewinsti. Jugendheim Lindauer Str. 2( Barade). Vortrag: Sächsisches Allerlei". Refe­rentin: Friedel Hall. Charlottenburg : Jugendheim Rosinenstr. 4. Gruppen­mitgliederversammlung. Schöneberg : Jugendheim Hauptstr. 15( Sofgebäude, Sachsenzimmer). Bunter Abend. Schönhauser Vorstadt: Jugendheim der Schule Kastanienallee 81. Galavorstellung des Varietés Schönhauser Borstadt. Oberspree: Niederschöneweide , Berliner Str. 31( Schule). Gruppenmitglieder­versammlung. Nordost: Jugendheim Danziger Str. 62( Barade 3). Bortrag: Jad London ". Referent: Dr. Berger. Stralan: Jugendheim der Schule mische Str. 1-4, Ede Ranner Straße. Vortrag: Das Attentat auf die Sozial versicherung". Referent: Willi Derkow. Cübost: Jugendheim Brangelstr. 128. Gruppenmitgliederversammlung. Spandau : Jugendheim Lindenufer 1. Gruppenmitgliederversammlung. Botsdam- Nowawes: Jugendherberae No­wawes, Priesterstraße. Wir üben neue Lieder. Stegreiffpiele usw. unter geitung von Albert Manasse. Rarten für den Heinrich- Heine - Abend am Freitag, dem 19. Dezember, zum Preise von 40 Pf., find im Jugendfekretariat und in den Jugendgruppen erhältlich. Rarten für die Jugendvorstellung der Volks­

Einige Wochen später fragte der Kläger auf einer anderen Bau­stelle um Arbeit an. Der Polier war willens, ihn einzustellen. Aber ehe die Einstellung vollzogen war, teilten die drei Beklagten, die auf dieser Baustelle als Betriebsräte fungierten, im Auftrage ihrer auf Goßlerstr. 61. Gruppenmitgliederversammlung. Neukölln: Jugendheim Böh der Baustelle beschäftigten Kollegen dem Polier mit, daß diese mit dem Kläger nicht zusammenarbeiten würden, weil er ihre Berbands­kollegen beleidigt habe. Der Polier untersuchte die Angelegenheit durch Gegenüberstellung der Vertrauensmänner beider Baustellen in Gegenwart des Klägers, der zugab, daß er die Zentralverbands­mitglieder als Sozialfaschisten und Arbeiterverräter beschimpft habe bühne am 1. Januar zum Preise von 80 Pf. sind im Jugendsekretariat und versicherte, daß er dabei bleibe.

Unter diesen Umständen sah der Bolier von der Einstellung des Klägers ab, um Streitigkeiten auf der Baustelle zu vermeiden und den Betrieb vor Erschütterungen zu bewahren. Wie durch das

Einigung im Bielefelder Metallfonflikt. Seugnis des Bauführers und des Boffers feftgestellt wurde, war gar

Gestern fanden im Reichsarbeitsmmisterium Nachverband Luxgen statt über den Schiedsspruch im Bielefelder Metall­arbeiterstreit. Der Schiedsspruch hatte die Tariflöhne um 3 Broz. und die Aftorblöhne um 5 Pro3. gesenkt. Der Schiedsspruchy enthielt

feine Rede davon, daß man die Nichtbeschäftigung des Klägers wegen feiner Zugehörigkeit zu einer anderen Organisation verlangt habe..

Das Gericht erkannte auf Abweisung der Klage mit der Begründung, die Beklagten hätten feinen Verstoß gegen die guten

zu haben.

Berantwortlich für Politik: Bietor Schiff: Wirtschaft: 6. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: 9. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schikowski; Lokales und Sonstiges: Fris Karstäbt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Verlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei und Berlagsanstalt Paul Ginger u. Co., Beriin SW. 68, Lindenstraße 3. Sierzu 2 Beilagen.

Plaza- Preisausschreiben. Breisträger bom 8. Dezember 1930 find: Fabel, Fürstenwalder Straße 3; Otto Beding, Elisabethstr. 5,6; Thea Hennig, Weberstr. 64; Berkuhn, Neukölln, Kopfstr. 31.