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Donnerstag 11. Dezember 1930
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Billige Wohnheimſtätten! Wirths Antwort an Frick.
Ein Gesetzentwurf der
Die Sozialdemokratische Partei hat im Reichstag den Entwurf eines Wohnheimstättengesezes eingebracht. Damit setzt sie ihre Bestrebungen zur Schaffung menschenwürdiger Wohnverhältnisse für die breiten Schichten des Volkes in einem Augenblick fort, in dem die soziale Wohnbautätigkeit durch die beabsichtigte Kürzung der Hauszins steuermittel gefährdet wird. Gegenüber diesen Angriffen auf eine moderne, den berechtigten Forderungen der breiten Massen entsprechende Wohnungspolitik muß mit dem stärksten Nachdruck an die Zusicherungen erinnert werden, die die Reichsverfassung in ihrem Artikel 155 macht. Dort heißt es:
Herr Frick soll seine Motive gestehen.
Der Reichsminister des Innern Dr. Wirth hat dem thüringischen Minister Dr. Frick auf dessen Antrag, die Genehmigung der Reichsregierung zum Verbot des Reichsbanners Schwarz- RotGold, Ortsgruppe Gera , zu erteilen, vor wenigen Tagen eine Antwort zufommen lassen, die an Offenheit nichts zu wünschen übrig läßt.
In dem Schreiben wird unter anderem darauf verwiesen, daß „ Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird von Staats ähnliche Vorwürfe, wie sie von Frid gegen das Reichsbanner erwegen in einer Weise überwacht, die Mißbrauch verhütet und hoben worden sind, schon vor Monaten wiederholt gegen den dem Ziele zustrebt, jedem Deutschen eine gesunde Thüringer Stahlhelm und die Thüringer NationalWohnung und allen deutschen Familien, be- sozialisten erhoben wurden, ohne daß Frick quf diese ihm fonders den kinderreichen, eine ihren Bedürf- amtlich bekannten Borwürfe auch nur irgendwie reagiert hätte. Der nissen entsprechende Wohn- und Wirtschaftsheimstätte zu sichern..."
Wenn diese Zusicherung nicht ein leeres Versprechen bleiben soll, muß endlich mit ihrer Berwirklichung Ernst gemacht werden. Den Weg dazu zeigt der von der sozialdemofratischen Reichstagsfraktion eingebrachte Gesezentwurf, dessen wichtigste Bestimmungen im folgenden kurz erläutert werden sollen.
Der Gesetzentwurf gibt den Gemeinden als den Stellen, die die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung am besten übersehen, erweiterte Rechte für ihre sozialen Wohnbaubestrebungen. Diese Bemühungen sind darauf gerichtet, Grundbesitz zu erschwinglichen Preisen zu er= langen, weil erst dann der Bevölkerung für den Wohn- und Eigenheimbau billiges Land zur Verfügung gestellt und ihr
Reichsminister des Innern fragt den thüringischen Naziminister in seinem Antwortschreiben deshalb, welcher Unterschied zwischen den Vorwürfen gegen die Rechtsverbände und gegen das Reichsbanner besteht, und warum er in dem einen Falle eingegriffen habe, in dem anderen Falle aber nicht. Wirth ersucht ferner um eine genauere Präzisierung der Vorwürfe gegen das Reichsbanner, Ortsgruppe Gera .
Der Brief des Reichsinnenministers schließt mit einem,
scharfen Protest gegen die Veröffentlichung der gegen das Reichsbanner erhobenen Vorwürfe durch Fric, noch ehe, ent
der Erwerb gesunder und kulturell befriedigender Heimstätten Zusammenstöße
erleichtert werden kann. Außerdem hängt von der Bodenvorratswirtschaft der Gemeinden die Schaffung von Siedlungsland, von Grünanlagen und ein zweckmäßiger Straßenbau ab.
Die Erfüllung dieser Aufgaben ist den Gemeinden bisher in großem Umfang erschwert. Das liegt vorwiegend an zwei Umständen. Ein großzügiger Ankauf von Grundbesitz wird in vielen Fällen durch die private Bodenspekulation verhindert, die mit ihren hohen Preisen den Gemeinden die Grundstücke wegschnappt. Darum sieht der Gesezentwurf vor, daß die Gemeinden in allen Fällen, in denen Grund und Boden zur Beräußerung gelangt, ein Vortaufsrecht erhalten. Dadurch wird erreicht, daß im Bedarfsfalle die Bereitstellung von Wohnland der privaten Grundstücksverwertung vorgeht. Außerdem erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, den von ihnen bewirtschafteten, in den meisten Fällen unzusammenhängenden, zerstückelten Grund und Boden durch Ankauf von privaten Grundstücken zu einer großen einheitlichen Grundfläche zu verwandeln. Damit wäre die Borqussetzung für die Schaffung von Siedlungsland und Grünanlagen gegeben.
Das Vorkaufsrecht allein genügt jedoch nicht, um in allen Fällen diese Aufgaben erfüllen zu können. Dringliche Erfordernisse der kommunalen Wohnungs- und Sied lungspolitik fönnen sehr häufig nicht befriedigt werden, weil die privaten Grundbesizer sich zu einem Verkauf nicht herbeilaffen. Dann kann das Wohnungselend nur deshalb nicht beseitigt werden, weil an der Unantastbarkeit des Privateigentums ohne Rücksicht auf die drängendsten Bedürfnisse der unbemittelten Boltskreise festgehalten wird. Um diesen jeder sozialen Gerechtigkeit Hohn sprechenden Zustand zu beseitigen, verschafft der Gesezentwurf den Gemeinden das Enteignungsrecht. Es soll angewendet werden, wenn die Erhaltung des Privateigentums in frassem Widerspruch steht zu dem Gebot der Reichsverfassung:„ Eigentum Derpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich Dienst sein für das Gemeine, Best e."
Die Enteignung soll nicht entschädigungslos vorgenommen werden. Andererseits soll aber der Eigentümer nicht eine ungerechtfertigt hohe Entschädigung verlangen können, denn dann fäme eine Enteignung durch Gemeinden nicht in Betracht. Darum sieht der Gesezentwurf eine Entschädigung vor, die nach dem der Grundstücksbesteuerung zugrunde liegenden Wert bemessen wird. Das dürfte übrigens die Nebenwirkung einer Sebung der Steuermoral haben. Ist es doch gegenwärtig gerichtsnotorisch, daß viele Grundstücke nicht zu ihrem wahren, sondern zu einem viel niedrigeren Wert besteuert werden. An einer solchen Steuerfestfegung wird aber den Eigentümern der Geschmack ver
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gegen dem bisherigen Brauch, die Angaben von einer objektiven Instanz hätten geprüft werden können.
Frick wird im Landtag gestäupt.
Weimar , 10. Dezember.( Eigenbericht.)
Im Thüringer Landtag wurden am Mittwoch zmei Große Anfragen beraten, von denen die eine die Zeugenaussagen vor dem Staatsgerichtshof in Sachen des Polizeistreits Reich Thüringen und die andere die Haussuchungen. in den Geschäftsräumen des Reichsbanners in Wei mar betrafen.
Der Nazi- Abgeordnete Sau fel begründete beide Anfragen u. a. mit abfälligen Bemerkungen gegen den Reichsinnenminister Dr. Wirth. Frick selbst war nicht anwesend. Seine Antwort, die er durch einen Ministerialdirektor verlesen ließ, war eine einseitig zusammengestellte Rechtfertigung der Frickschen Polizeipolitik und eine Anklage" gegen den Reichsinnenminister Dr. Wirth. Sie ftrotzte von Ausdrücken wie Spitzel- und Denunziantentum. Abgeordneter Frölich( S03.) hielt mit Frick scharfe Abrechnung und zeigte, wo das Spizel- und Denunziantentum in Wirklichkeit zu finden ist. Die Hiebe saßen so, daß die Nazis versuchten, den Redner niederzubrüllen. Der Abgeordnete Kallenbach( Dem.) führte aus, daß, solange ein Staatsfeind an der Spize der Regierung in Thüringen stehe, Ruhe
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nicht eintreten werde. Alle anderen bürgerlichen Parteien schwiegen sich zu den beiden Großen Anfragen der Nationalsozialisten aus.
Gefeß wird die Reichsaufsicht über Kartelle, monopolistische Konzerne und monopolistische Einzelunternehmungen festgelegt. Zweck der Reichsaufsicht soll sein, Schädigungen von sozialen und gesamtwirtschaftlichen Interessen sowie des Gemeinwohls zu verhindern und Zusammenschlüsse und Vereinbarungen im sozialen Interesse. im Interesse der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls zu fördern.
Attentat im Parlament.
Der Polizeibericht meldet: Heute nachmittag bildeten sich Anfammlungen in St. Pauli . Einschreitende Polizeibeamte wurden mit Steinwürfen empfangen und machten deshalb von ihren Gummistäben Gebrauch. In der Reperbahn erfolgten weitere Angriffe auf die Polizei, die derart bedrängt wurde, daß fie mehrere Schüsse abgeben mußte. Die Menge ftob aus Ein Kommunist schießt auf den dänischen Sozialminister. einander. Ein 19jähriger Bäder erlitt eine schwere Kopfwunde und starb bei der Einlieferung ins Krankenhaus. Ein zweiter Demonstrationsteilnehmer soll verleht sein, doch konnten diesbezügliche Feststellungen noch nicht getroffen werden.
Entwurf eines Kartellgesetzes. Ein sozialdemokratischer Initiativantrag.
Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hat nunmehr den Entwurf eines Kartell- und Monopolgefezes, über den wir bereits berichtet haben, als Initiativantrag eingebracht. In dem
Kopenhagen , 10. Dezember.( Eigenbericht.)
Als Sozialminister Steindes im Folkething im Begriff stand, den Gesetzentwurf zur Sozialreform zu begründen, wurde von der dichtbesetzten Tribüne ein Revolverschuß gegen ihn abgegeben. Der Schuß, der mit dem Ruf fiel: Im Namen der Arbeitslosen" ging fehl, da zwei Kriminalbeamte noch im rechten Augenblick den Arm des Attentäters in die Höhe schlagen konnten.
Der Täter, ein junger Agitator der Arbeitslosenorganisation tommunistischer Richtung namens Charles Nielsen, wurde mit drei seiner Kameraden festgenommen. Minister Steindes setzte seine Rede troß der im Parlament entstandenen Banik ohne Unterbrechung fort.
gehen, wenn sie zu gewärtigen haben, daß die Gemeinden zu| fozialen Ausgestaltung des Enteignungsrechts, insbesondere dem gleich niedrigen Steuerwert ihnen die Grundstücke ent-| auch in der Richtung vorzulegen, daß die Errichtung von Wohn- und Wirtschaftsheimstätten durch Beschaffung billigen eignen. Diese in großen Zügen geschilderten Absichten des von Bodens erleichtert wird". Als es nun im Jahre 1926 Ernst der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion eingebrachten Ge- werden sollte, hatten die wackeren Volksparteiler sich längst feßentwurfs werden in allen sozial denkenden Kreisen des von ihrem großen Schreck über die Revolution erholt und ihre deutschen Volkes auf volles Verständnis stoßen. Seine ge- ,, auch- soziale" Forderung vergessen. Von der Wirtschaftsschworenen Gegner dagegen find jene unentwegten Ritter der partei hatte sich nicht ein Abgeordneter für die Unterbreiprivatfkapitalistischen Eigentumsordnung, die sich in ihrem tung des Gesetzes ausgesprochen. Dennoch ist der Antrag anKampf gegen alle sozialen Verbesserungen in der groß genommen worden. Am 2. Mai 1929 wurde ein von der industriellen Volkspartei, in der Wirtschaftspartei der Haus- Demokratischen Partei erneut gestellter Antrag vom Reichstag und Grundbesizer und in der deutschnationalen Partei der abgelehnt. Nun ergriff die Sozialdemokratie die Initiative. Junker vereinigt haben. Aber auch in den anderen bürger- Ihr Antrag auf Borlage eines Wohnheimstättengesetzes wurde lichen Parteien sizen genug Elemente, die sich gegen den am 26. Juni 1929 vom Reichstag angenommen. fozialdemokratischen Gesetzentwurf stemmen werden.
Sie alle haben sich schon einmal gegen ein Wohnheimstättengesetz ausgesprochen. Das war im Mai 1926, als der Reichstag von der Regierung die Vorlage eines solchen Gefeges forderte. Damals haben von 111 Deutschnationalen nur drei für den Antrag gestimmt, und von den 51 Abgeordneten der Deutschen Volkspartei stimmten nur vier Abgeordnete mit Ja. Das war um so interessanter, als ein paar Jahre vorher die Nationalversammlung auf Anregung derselben Boltspartei die Regierung ersucht hatte ,,, tunlichst bald einen Gefeßentwurf zur Bekämpfung der Bodenspekulation und zur
Was die bürgerlichen Parteien im Reichstag nicht hatten erreichen können, das gelang ihnen hinten herum: Es ist bis jetzt nicht zur Vorlage des Gesetzes durch die Reichsregierung gekommen. Nun hat die Sozialdemokratie den längst vom ständigen Beirat für Wohnheimstättenwesen ausgearbeiteten Gesezentwurf von sich aus dem Reichstag vorgelegt. Der Reichstag wird Farbe bekennen müssen. Vor allem die nationalsozialistische Fraktion, die den Kampf gegen das Eigentum an Grund und Boden zwar programmatisch forderte, aber auf Befehl Hitlers längst preisgegeben hat.