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Unterstützung angerechnet, doch dürfen Unterstühung und Berdienst nicht mehr als 150 Pro3. der Unterstützung betragen.

ausgeschlossen oder beschränkt werden kann. Auch der in§ 616 BGB.| der verbleibenden Restverdienstsumme werden 50 Proz. auf die begründete Anspruch auf Krankengeld für die Angestellten( im Sinne des§ 1 Abs. 1, 2 des Angestelltenversicherungsgefeßes) wird durch die Verordnung geschüßt.

Tarifperträge, Einzelverträge und Arbeitsordnungen, die vor dem 3. Dezember 1930 entstanden sind, werden von der neuen Bor­schrift nicht berührt.,

Die Unabdingbarkeit der Berpflichtung, unter bestimmten Boraussetzungen im Krantheitsfalle Lohn oder Gehalt zu zahlen, be

Man tann also neben dem Unterstügungsbezug gelegentlich arbeiten, nur muß man jegliches Rebeneinkommen dem Arbeitsamt melben, um sich allerlei Unannehmlichkeiten zu ersparen.

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amedt, daß für die heteiligten Gruppen von Versicherten der Bei um die Arbeitszeit bei der Reichsbahn. Uhren

fragentsprechend gefürzt werden muß; das frühere Wahl­recht der Kaffe zwischen niedrigerem Beitrag und höherem Kranken­gelde ist beseitigt.

Durch die Beitragstürzung soll die Ueberlastung des Arbeitgebers vermieden" und ein Ausgleich zwischen dem Cohnkonto und dem Bersicherungskonto erreicht werden. Die Krantentassen haben neu zu prüfen, ob der schon festgesezte Sonderbeitrag für Angestellte wegen der neuen Rechtslage nicht noch weiter geſentt werden kann.

Die Belange der Unternehmer, insbesondere deren Reffeltreiben gegen die Ortskrankenkassen, haben zu dieser Notver­ordnung, ihren Abänderungen und Kommentierungen geführt. Diese Notverordnung ist eine bürokratische Musterleistung und wert, mög­lichst bald wieder aufgehoben zu werden.

Doch bis dahin muß jeder Versicherte für den Krantenschein zahlen und zu den Heilmitteln Beitrag leisten, sofern er nicht davon befreit ist. Die Krantentassenbeiträge sollen gekürzt und damit höhere Leistungen behindert werven.

Auswirkungen des Bankenschiedsspruches.

Der Zentralvorstand des A11 gemeinen Berbandes der Deutschen Bantangestellten hat in seiner heutigen Sigung beschlossen, eine Urabstimmung in den Betrieben der Großbanten über den gefällten Schiedsspruch nach Verständigung mit den übrigen am Tarifvertrag beteiligten Arbeitnehmerorganisationen vornehmen zu lassen. Daneben sollen die Tarifparteien ungefäumt zusammen treten, um über die Maßnahmen zu beraten, die ergriffen werden müssen, um die Durchführung des Schiedsspruch es im Bankgewerbe zu verhindern.

Nebenverdienst der Arbeitslosen.

Das Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosenversicherungsgefeß verlangt, daß der Arbeitslose jedes etwaige Einkommen während des Unterstützungsbezuges dem Arbeitsamt zu melden hat. Der Arbeits­Iose unterschreibt in dem Antrag auf Gewährung der Unterſtügung, daß er von dieser gesetzlichen Bestimmung Kenntnis hat. Troßdem glaubt mancher Arbeitslose, daß er einen gelegentlichen Neben­verdienst nicht zu melden brauche, zumal ja doch niemand etwas davon erfahre.

Das ist ein großer Irrtum. Einmal besteht heute bei jedem Arbeitsamt ein tadellos organisierter Prüferdienst, der syste­matisch sich mit jedem Arbeitslojen, der Unterstützung erhält, be­schäftigt und mit großer Wahrscheinlichkeit bei seinen Recherchen auf derartige Schwarzarbeiter" von sich aus stoßen wird. 3weitens forgt für die Aufdeckung am meisten der Neib oder die Mißgunst der Kollegen und Hausbewohner. Zu hunderten laufen auf den Arbeitsämtern tagtäglich Denunziationen ein.

Jeder aufgeflärte und organisierte Arbeiter wird und muß jeden Verdienst während des Unterstützungsbezugs

dem Arbeitsamt melden. Schon aus ideellen Gründen. Gerade die organisierte Arbeiterschaft befämpft die Unterſtügungsmarder am stärksten, denn ihr Interesse Itegt nicht in der Ausnutzung der Sozialversicherung, sondern in ihrem Ausbau. Und der lann nur erfolgen, men man dem Gegner fein Material zur Bekämpfung Tiefert.

Die Melbung unb bie Verrechnung eines Gelegenheitsverdienstes ist bestinunt nicht angenehm. Das Gesez verlangt die Berrechnung und fie erfolgt auf folgender Basis:

20 Proz. des Unterstützungsbetrages find anrechnungsfrei. Bon

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Die Schlichtungsverhandlungen über die Arbeitszeifregelung im kauft man bei Reichsbahnbetrieb haben sich über den ganzen Tag bis in die späten Belmonte Nachtſtunden erstreckt, ohne daß das geringste Ergebnis zu ver­zeichnen wäre. Die Berhandlungen werden heute ihren Fortgang nehmen.

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Str. 104, Eing. Aur Breslau, 11. Dezember. fürstenstraße Refte Die Vertrauensleute der Gewerkschaften und die Betriebsräte Roftüme. Auf alle für Anzüge, Mäntel, der Breslauer Metallindustrie lehnten den Vorschlag des Stoffe 10 Prozent Reichsarbeitsministeriums zur Regelung der Lohn- und Attordverhältnisse einmütig a b.

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Der Borschlag bezweckte eine Vereinbarung, wodurch die Afford verdienste um 7% Prozent und die Lohnsäße jeder Art liefert preiswert um 5 Prozent gefürzt werden sollten. Alle anderen strittigen Paul Golletz Attordbestimmungen sollten einem Sonderschiedsgericht zur noch vormals Robert Meyer maligen Entscheidung vorbehalten bleiben.

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Der Deutsche Autoklub beabsichtigt für die Kinder die auf republikanischem Boden stehen, eine Weihnachtsfeier W50, Ansbacherstr.1 freigewertschaftlich organisierter Kraftfahrer, zur Miete zu veranstalten. Erwerbslose verheiratete Kraftfahrer mit Kindern, die dem Gesamtverband der Arbeitnehmer als Mitglied ange

hören und die genannten Borausfeßungen erfüllen, müſien fich Fillhalter

fpätestens Dezember, 14 Uhr, in die im Gesamtverband, Berlin N 24, Johannisstraße 14/15, JUERGENS 3immer Rr. 30, ausliegende Aufnahmelifte unter Borlegung ihres Mitgliedsbuches eintragen lassen. Die Weihnachts­feier findet voraussichtlich am Freitag, dem 19. Dezember, statt, wozu besondere Benachrichtigung erfolgt.

Achtung, BBG.- Genoffen! Unser Fraktionsvorsitzender, Genoffe Rart Krause, vom Bahnhof 24, ist verstorben. Trauerfeier morgen, Gonn abend, 14 Uhr, auf dem Sentralfriedhof Friedrichsfelde. Um rege Beteiligung bittet der SPD. - Fraktionsvorstand.

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Freie Gewerkschafts- Jugend Berlin K. Heinrich,

Seute, Freitag, 19% Uhr, tagen folgende Gruppen: Rorbring: Ju- Prenzlauer Allee 213 gendheim, Schule Sonnenburger Str. 20. Lichtbildervortrag: Die Wohnung der Werktätigen".

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ftraße 11, Ede Sobrechtstraße. Bortrag: Kulturelle Gegenwartsfragen". Süden: Gruppenheim Waffertorstr. 9, v. pt. Bortrag: Aus ber Pragis eines DRGM Bareng er Feuerwehrmannes". Reppelinplag: Jugendheim Turiner Ede Geeftraße( Ein wirit Dr. Bogdahn, gang Turiner Straße). Vortrag: FGS. und politische Jugend". Ablershof: SB61.Gitschinerstr. 3

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Sente, Freitag, finden folgende Beranstaltungen ftatt: Röpenid: Jugendheim Dahlmiger Str. 15( Gasanstalt am Bahnhof Ripenid). Bontrag: Sagen unferer Matt Brandenburg". Referent: Dr Mar Schütte, beft: Sugendheim Dorchstr. 11( 2., Sof, Quergebäude, 1 Treppe, gimmer 5). Borizeg: Doberne Kulturproblemte". Referent: Seins 2öwi. Borben: Gulttungs-, Rabatt­Sugendheim Borgingstr. 19. Gruppenmitgliederversammlung. Seute fomutu. Reklamemarken bte photoarbeitsgemeinfchaft um 20 Uhr im Sugenbwarteraum unferes Ver bandshauses zusammen. Better: Dr. Baet vom Anbeiter Lichtbilb- Bund. Rarben für ben Seinrich- Seine Abend am Freitag, dem 19. Dezember, aum Breise von 40 Bf., find im Jugendfetretariat und in den Jugendgruppen er hältlich. Ratten filr bie Jugendvorstellung der Boltsbühne am 1. Januar zum Preise von 80 Bf. find im Jugendfekretariat zu haben.

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