der deutschen Ostmark ist, der einzige Hort vaterländischer Ge- sinnung, auf dessen Schultern Gedeih und Verderb des deutschen Ostens ruht. Das ist die Rolle, zu der die Anwälte des Herrn"Hugen» berg ihren Klienten hinaufzusteigern suchten. Indessen werden hier bestenfalls Absichten für Taten genommen! Wenn es auf das Wollen allein ankäme, so würde es außer Herrn Hugenberg noch sehr viele Retter der Ostmark gegeben haben. Aber die Absicht allein ist nicht entscheidend, sondern die Kraft und der Erfolg! Die Propaganda, die Herr Hugenberg für sich als den Retter des Vaterlandes und seiner bedrohten Grenzgebiete be- treiben läßt, ist im Laufe der gestrigen Verhandlung ins 5)ymnische gesteigert worden. Man hat gestern allerdings nur die eine Seite dieser Propaganda kennengelernt, die Ver- herrlichung der Zierde der Nation: Hugenberg. Außerhalb der gerichtlichen Auseinandersetzung pflegt die andere Seite fast zu überwiegen: die Verdächtigung des Reiches und des Landes Preußen, daß es die bedrohte Ostmark im Stiche lasse, die immer wiederkehrende Behauptung, daß namentlich die preußische Regierung Ostpreußen gegenüber eine Art von Bersackungspolitik betreibe. Die preußische Regierung— das ist der Marxismus , und der Marxismus das ist der Feind, gegen den Herr Hugenberg anrennt. Tatsache ist nun, daß das Reich und Preußen mit ge- wältigen Mitteln seit jeher im deutschen Osten helfend ein- gegriffen haben, daß von einer Bersackungspolitik keine Rede fein kann. Die andere Tatsache ist aber auch, daß die öffent- liche Hand den Zweck der Osthilfe in der Unterstützung der ostdeutschen gewerblichen und landwirtschaftlichen Kreise ge- sehen hat und nicht in der Subventionierung Hugenbergscher Unternehmen. Das Reich und der preußische Staat haben dem Osten geholfen— aber Herr Hugenberg konnte nicht einmal den Unternehmen in der Ostmark helfen, an denen er selbst maß- gebend beteiligt war. Seine Unternehmen wurden vielmehr selbst hilfsbedürftig. Die Hilfe kam— von der öffentlichen Hand! Von den„Marxisten", die täglich in der Presse des Herrn Hugenberg der Vaterlandslosigkeit, der mangeln- den vaterländischen Gesinnung, der Bersackungspolitik gegen- über dem deutschen Osten beschuldigt werden! Der Verlauf dieses Prozesses hat eins grundsätzlich klar- gestellt: die Hugenbergsche Konzernmacht ist vorzugsweise Propagandamacht. Wo es um materielle Hilfe geht, versagt sie vollständig. Wer angesichts dieser Tatsache Herrn Hugen» berg in die Rolle des Retters der deutschen Ostmark hinein- zusteigern versucht, macht sich einer lächerlichen Uebertreibung schuldig. Die Hilfe, die der Hugenberg-Konzern dem notleidenden Osten geben kann, besteht in der Ueberschwemmung mit den Produkten der Hugenbergschen MeinungsfSbriken und in der Vertröstung auf jene herrlichen Zetten, in denen Hugenberg als Alleinherrscher über Deutschland den Marxismus end- gültig besiegt haben wird. * Es bleibt übrig, noch«in Wort über das Format des Mannes Hugenberg hinzuzufügen. Es hat zwei Maßstäbe dafür in der gestrigen Verhandlung gegeben. Der eine war der Augenschein, der Gesamteindruck des Mannes, den jeder Teilnehmer der Verhandlung erhielt. Der andere war der Maßstab, den die Anwälte Hugsnbergs anlegten, die ihrem Auftraggeber soviel historische Größe zusprachen, daß er fast in den Wolken verschwand. Worin die historische Größe des Mannes besteht, haben seine Lobpreiser nicht verraten. Seine Taten im deutschen Osten könner schwerlich gemeint sein. Bleibt also nur die Absicht, der Retter Deutschlands vom Marxismus zu sein. Der Mann, der den Drachen„Marxismus " töten wollte — das ist die eine Wurzel des geschichtlichen Nachruhms der „Zierde der Nation". Die andere Wurzel ist der S ch e i n des großen Konzern- führers. Die Einblicke, die die gestrige Verhandlung gewährte. hat an die Stelle des Scheins die nüchterne Wirklich- keit gesetzt. Als der Politiker Hugenberg aus dem Uebel des Raunens und Flüsterns in das unbarmherzig helle Licht des demokra- tischen Parlamentarismus trat, wurde das wahre politische Format des Mannes sichtbar. Es blieb hinter dem Durchschnitt parteipolitischer Führer von heute zurück. Äm hellen Licht dieses Prozesses ist gestern dem Wirt- schaftsführer Hugenberg gleiches geschehen!
Vor Nachahmung gewarnt! Die Hugenberger werden bedenklich. Zu dem engeren Kreis« Hilgenbergs gehört sein Lobredner, der Professor an der Berliner Universität Ludwig Bernhard . Er bat das bekannte Buch über den Hugenberg-Konzern geschrieben und ist sonst überall dabei, wo es gilt, der Deutschen Republik Unfreund- lichkeiten zu erweisen. Aber schließlich wird vor der sturen Nachlauferei des Hugenberg hinter dem Hitlerwagen selbst einem Bernhard bange. Deshalb schrieb er ein« neue Broschüre:„Der Etoatsgedanke des Faschismus". Darin finden sich folgend« sehr treffenden Sätze: Es ist eine gefährlicheTSufchung, wenn man glaubt, im Faschismus ein.System" gefunden zu haben, welches den Parlaln«ntarismus ersetzen könnte. Dieser Täuschung beruht auf der banalen Erfahrung, daß ein gutgeleiteter Feschismus besser ist als ein schlecht funktionierender Parlamen» tari»mus. Aber der Aajchlsmus wird nicht immer gut geleilet fein und der Parlamentarismu» ntcht immer schlecht fuuMoniecea. Sin gut funktionierender Parlamentarismus ist einem gut ge- leiteten Faschismus vorzuzieh-n. well der Parlamentaris- mus mltgerinaerem Zwang auskommt und V«mg«r Lebensfreiheit verschlingt als der Faschismus, und ein schlecht funktionierender Parlamentarismus ist nicht annähernd so grauenhast wie ein schlechl geleiteter Faschismus, der die ganze Nation der Willkür eines Menschen oder einer Hord« preisgeben würde. Es ist immer hoch anzuerkennen, wenn ein deutscher Professor alten Stil« nach langer Irrfahrt zur richtigen Crtenutnis kommt!
Der Prozeß u Blies verurteilt Geyer u In nachstehendem geben wir den Schluß der Gerichte- Verhandlung wieder, in der gestern vor dem Amtsgericht Berlin -ÄIitte die seltsamen Geschäfte der hugen- berg- Banken ausgerollt wurden: Nachdem die Hugenberg-Anwälte ausführlich ge- sprachen hatten, nahm Genosse Dr. Geyer noch einmal das Wort: Wir verfolgen in der Redaktion des„Vorwärts" die Tätigkeit Hugendergs auf das genaueste. Dabei können wir natürlich nicht in die tiessten Tiefen des Hugenberg-Konzerns blicken. Wir können aber s«hr deutlich die weitgehende Nerquickung von Politik und Geschäft im Hugenb«rg.Konzern erkennen. Im Falle Landbank hielt sich der Staat zurück nicht zuletzt deshalb, well die Landbant Geschäfte gemacht hatte, die abseits Ihrer Siedlungsintercssen lagen. Unbestreitbar ist, daß wesent- liche Teile der Landbomksubslanz für einen minimalen Gegenwert herausgegeben wurden. Im Falle der Ostbant sollte ein Unternehmen unterstützt werden, das in den letzten Jahren seiner Existenz an der Grenze der Jlliquidät gestanden hat. Denn es ist nicht richtig, wie hier behauptet wurd«, daß die Ostbank 1926 noch liquide war. Ich kann auch nicht zugeben, daß Hugenb«rg die Ostbant nicht be- herrscht haben soll. Es liegt in der ganzen Konstruktion des Hugen- berg-Konzerns begründet, durch diese großenteils freundschaftlich« Verknüpfung eines besonderen Personenkreises, die politisch in der gleichen Richtung arbeiten, daß zum mindesten eine persönliche Kon- trolle der Ostbank durch Geheimrat Hugenberg stattgefunden hat. Unmittelbar nach dem Genossen Geyer beginnt sein Berkeidiger, Rechtsanwalt Landsberg . mit seinem Plädoyer. Er beantragt die Freisprechung des Angeklagten. Wenn hier angeführt wurde, daß die persönliche Diffamierung politischer Gegner endlich aufhören müsse, dann möge sich Justizrat Donner deswegen an ander« Stellen wenden. Gerade die Presseorgane des Herrn Hugenberg treiben es in dieser Hinsicht am tollsten. Ich erinnere nur an den Fall Haas und an die Angriffe gegen den Reichspräsidenten E b e r t. Ich erinnere weiter an den Vorwurf wissentlicher Fälschung von Wahlergebnissen. deren amtliche Stellen durch die Zeitungen des Herrn Hugenberg bezichtigt wurden. Wer erhob seinerzeit diese Vorwürfe? Der Herr Prioatkläger. Dieser Vorwurf der Wahlfälschung wurde anläßlich des Hugenbergschen Volksbegehrens gemacht. Sollte nicht nach dem ß 4 dieses Volksbegehrens jeder Anhänger der Ersüllungs- Politik als tandesverräler ins Iuchlhaus wandern?(Dr. E v e r» ling ruft: Nein!) Herr Dr. Eoerling, Sie können uns ja dann mst dem Scharfsinn, den wir immer an Ihnen bewundert haben, antworten. Wie würde wohl die Hugenberg-Presse über einen politischen Gegner hergefallen sein, der an der Spitze zweier zu» sammengebrochener Banken gestanden hat? Selbstverständlich enthält der Artikel scharfzugespitzte Ausführungen. Wenn ich trotzdem die Freisprechung beantrag«, dann liegen in diesem Fall« beide strafaussetzenden Gründe des Strafgesetzbuches vor. Einmal ist der Beweis für die Richtigkeil de» wesentlichen Inhalts des Artikel« erbracht worden, außerdem hat der Angeklagte in Wahrnehmung be« rechtigter Interessen gehandelt. Zusammen mÄ anderen Personen strebt Herr Hugenberg ein« Diktatur an, durch die Deutschland herrlichen Zeiten entgegen« geführt werden soll. Woher Herr Hugenberg die Fähigkeiten zu einem Diktator haben will, ist uns nicht recht ersichtlich. Denn an den zwei Stellen, an denen er seinerzeit Fuß faßte, brachen seine Unternehmungen zusammen. Wenn weiter eine Bank, wie die Hugenbergsche Ostbank, mit dem mäßigen Kapital von 4 Millionen Mark 25 Prozent dieses Kapital» in ein Kinounternehmcn steckt, dann muß natürlich das Vertrauen der Depositäre zu ihrer Bank schwinden. Ein Auffichtsrats- Vorsitzender einer Bank ist keine Pupp«, es war die Aufgab« des Herrn Hugenberg, die Geschäfte der Ostbank zu kontrollieren. Da er dies nicht getan hat, hat er fahrlässig gehandelt und hätte bei seinen Unterlassungen nachher gerade stehen müssen. Die Gegenseite hat nicht bestritten, daß der Hugenberg-Konzern die Landbank für ganze 43 Mark übernommen hat. Nur soll da- mals die innere Kaufkraft der Papiermark beträchtlich größer ge- wesen sein. Ganz abgesehen davon, daß die Verireter des Herrn hugenberg bei der Umrechnung de» da- maligen Dollarkurses in ihrem Schriftsah immer drei Nullen vergessen haben, nämlich mehrmals von 1S7 Popiermark— einem Dollar sprachen, anstatt von 1S7 000 Poplermark. so sind doch die Vorgänge bei der Sanierung der Landbank als unverantwortlich zu bezeichnen. Die Tatsache, daß später 190 066 Renten ma rt gegen ganz« 43 Gold- mark eingetauscht wurden, ist so markant, daß durch sie alle anderen Angaben des Artikels vollauf gerechtfertigt sind. Dabei hatte Herr Hugenberg schon unverantwortlich genug gehandelt, als er jenes berüchtigte Schreiben an einflußreiche Kreise der Ver. einigten Staaten richtete, in dem er erklärte, Deutschland wäre nicht zahlungsfähig. Bezüglich der Zubilligung der Währung? berechtigter Jnter» essen für den Angeklagten verweist Genosse Landsberg auf den be- kannten Artikel des nationalsozialistischen Reichstagsabgeordneten Goebbels „Lebt Hindenburg noch?". In diesem Artikel hat Goebbels die schwersten Vorwürfe gegen Hindenburg erhoben. Trotz- dem hat ihm das Gericht den Schutz des§ 193 zugebilligt. Der .Vorwärts"-Artik«l ist erschienen zwischen dem Volksbezehren und dem Volksentscheid. Es kann nicht bestritten werden, daß der Prioatkläger eine grundlegende Aendernng der Verfassung anstrebt, die breiten Massen des Volkes sollen nur zu gehorchen haben. Diese Auffassung Hugenhergs Hütt der Angeklagt« im höchsten Maße für verwerflich, er erwartet von einem Sieg Hilgenbergs den inneren und äußeren Zusammenbruch Deutschlands . Wenn der Angeklagte nun die ganze Unfähigkeit Hugendergs al? Diktator an dem Beispiel zweier von ihm geleiteter Banken illustrierte, soll dem Angeklagten dies nicht gestattet sein? Im übrigen sind die scharfen Ausdrücke in dem Artikel nicht in der Absicht der Beleidi» gung gemacht worden. Nach dem Genossen Landsberg sprach der deutschnationale Ab- geordnete Rechtsanwalt Dr. Eoerling. Er muhte vom Vor- sitzenden mehrmals darauf hingewiesen werden, daß er sich auf den Prozeßgegenstand beschränken müsse, kam aber immer wieder auf das Hugenbergsche Volksbegehren zurück, wobei«r erneut den Vor» wurj erhebt, daß Hunderte von Deutschen damals an der Ausübung
m Hugenberg. id spricht Hugenberg frei. ihrer staatsbürgerlichen Rechte gehindert worden seien. Di« 43 Mark, für die angeblich Hugenberg die Landbank erworben hat, sind ein glatter Schwindel. Zuruf Dr. Geyer: Wenden Sie sich doch dieserhalb an Herrn Iustizrat Donner! Rechtsanwalt Landsberg zu Dr. Geyer: Sie brauchen den Ausführungen des Herrn Dr. Eoerling keine Bedeutung beizumessen! Rechtsanwalt Dr. Eoerling: Das ist eine Ungehörigkeit! Rechtsanwalt Landsberg : Wenn Sie uns hier vorwerfen, wir sollten uns sauberer Methoden bedienen, dann wäre das«ine noch größere Ungehörigkeit, wenn ich nicht wüßte, daß Sie nicht wissen, was Sie sprechen. Vorsitzender Dr. B u e s: Ich bitte, doch diese persönlichen Schärfen zu unterlassen. Nach dieser scharfen Zurechtweisung des Hugenberg-Anwalts kommt Dr. Eoerling schnell zum Schluß und beantragt nur noch die Urteilspublikation in einer Reihe von Tageszeitungen. * Kurz nach K5 Uhr verkündete Amtsgerichtsrat Dr. B u e s das an anderer Stelle wiedergegebene Urteil. Zur Begründung des Urteils wurde ausgeführt: Es stand nicht die Rolle des Privatklägers als Politiker in Frage, sondern nur als G e s ch ä s t s m a n n. Un- streitig sind die beiden Bankunternehmungen des Hugenberg-Konzerns in Schwierigkeiten geraten, und zwar zu der Zeit, als der Privat- tläger Aufsichtsratsvorsitzender bei diesen Instituten war. Das Ge- richt steht aber auf dem Standpunkt, daß lediglich die Not des deutschen Ostens der Anlaß zum Zusammenbruch der Banken war. Hugenberg war dabei nur durch den Zufall der Wirtschasts- ? r ä f t e als Aufsichtsratsvorfitzendel in die Geschehnisse verwickelt. Im Falle Landbank kann dem Prioatkläger keine Profilgier nachgewiesen werden. Wenn der Prioatkläger dieses Institut in der Inflation für einen heute nur sehr gering erscheinenden Betrag erwarb, dann lag das an den damaligen Verhältnissen. In den späteren Iahren von 1923 bis 1926 hatte das Bankunternehmen ganz erheblich an Wert zugenommen, so daß für diese Bank noch größere Forderungen gestellt werden konnten. An den nackten Zahlen gemessen, mag es scheinen, als ob der Privalklözer einen Porleil davongetragen hat. Eine direkte Profitgier hat er nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht an den Tag gelegt. Was den Komplex der Ost dank anbelangt, so Hütt das Gericht dem Prioatkläger auch hier zugute, daß er nicht aus materiellen Interessen in das Geschäft hineingestiegen war. Auch wenn sich Mißstände ereignet haben mochten, dann kann man diese nicht dem Prioatkläger zur Last legen, vor allem kann man nicht verlangen, daß der Prioatkläger für jede einzelne Handlung der Bank verantwortlich gemacht werde. Dazu ist der Geschaftskreis des Prioatklägers zu groß,, als daß man ihn darauf festlegen wollte. Dann hat die Verteidigung drei besondere Geschäfte der Ostbank herausgegriffen Bei diesen Fällen hat sich da« Gericht von dem behaupteten inkorrekten Geschäftsgebaren nicht überzeugen können Ebenso kann von einem Fortjagen aus dem Anffichis- rat mit Schimpf und Schande nicht die Rede sein, da hierzu kein Anlaß vorlag. Zugunsten des Angeklagten war zu werten, daß er sich als auf- rechter und erfahrener Pressemann nicht dazu hergegeben hat, wissentlich unwahr« Angriffe gegen den Prioatbeklagien zu richten Es war ihm weiter zugute zu halten, daß er nicht alle Einzelheiten des Hugenberg -Konzerns kennen konnte. Der Angeklagte beobachtet in erster Linie den Politiker Hilgenberg und war am Tage der Beröffenilichung zweifellos von der Richtigkeit des Artikels überzeugt. Der Schuh des§ ISZ StGB, wird dem Angeklagken versagt. Der Angeklagte hätte den Politiker Hugenberg nicht persönlich cm- greifen sollen, indem er ihm unfaire Geschäfte vorwarf. Was das Strafmaß anbetrifft, so mußte hierbei die Persönlichkeit des Klägers in weitestem Maße berücksichtigt werden. Es kommt hinzu das Echo und die Refonnanz dieses Angriffs. Das große Echo, das ein der- artiger Artikel im„Vorwärts" gefunden hat, hätte den Angeklagten zu besonderer Vorsicht veranlassen müssen. Das Gericht hielt eine Geldstrafe von 599 Mark für ausreichend.
Beihilfen-Theaier der KpO. Elne»Schädlinge-Organisation" in Thüringen . Dl« Kommunistenpartei Thüringens ist einer Schädlingsorqa- nifation auf die Spur gekommen. Eine größere Anzahl von Ge- meindefunktionären wird„der Doppelzüngigkeit und der Sabotage am Kampf gegen die Brllning-Verordnungen" beschuldigt. Die Un» glücklichen, die offenbar mehr an dos Geld dachten, das die Ge- meindekassen benötigen, als an die Parolen der ZK., werden zu- nächst nur ausgeschlossen. Nach dem Siege der Weltrevolution aber werden sie selbstoerständlich erschossen. Besonders lehrreich ist der Fall des kommunistischen Bürger- Meisters von Geroberg, Kaufmann. Dieser wird, wie die recbts- kommunistische„Arberterpoliiik" zu meiden weiß, be'chuldigt, sich „aus die Seite streikbrecherischer Elemente" gestellt zu haben. Kaufmann hatte nämlich einen Beschluß des Gemeinderats. für«inen Streik ein« Beihilfe von 599 Mark zu leisten, nicht aus- geführt. Ueber die Vorgeschichte dieses Beschlusses erzählt das genannt« Blatt: „Der Redakteur Wloch animierte die kommunistische Ge- meinderatsfraktion zu diesem Beschluß mit der Begründung, daß man sa die 599 Mark nicht zu zahlen brauche, die.Hauptsache" sei die im Beschlüsse liegende Demonstration. Darauf ließ sich die Gemeinderatsfraktion, obgleich die Gemeinde kein Geld zur Durchführung dieses Beschlusses halle, dazu verleiten, den Antrag im Gemeinderat einzureichen. Als darauf Stephan als Gewertfchaftsleiter von dem Beschluß Kenntnis bekam, psiff er auf die ganze.Demonstration" und wollte die 599 M. für seine RGO.-Kass« haben. Kaufmann und mst ihm eine ganz« Anzahl kommunistischer Gemeinderäte ver- Veigerten die Auszahlung. So wurde Kaufmann zu einem parteifeindlichen Element." Das ist im Kleinen dasselbe Theater, das die kommunistische Reichstagsfrakticn im Großen aufgeführt hat. Sie verlangte 499 Millionen für Winterbeihilfen, weil sie wußte, daß das Geld nicht da war und weil man nach Ablehnung des Antrags so schön auf die.Sozialfaschisten" schimpfen kann.