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Stadtverordnete entrechtet!

Die Entscheidung über Hannover

zum Orfan an. Sämtliche Telephon- und Telegraphenleitungen purden zerstört. Im Hafen richteten die etwa 10 Meter hohen Bellen große Schäden an. 12 Küstenfahrzeuge sind ge= junten. Da die Landverbindungen unterbrochen find, liegen über die Wirkungen des Sturmes im Innern des Landes keine ge­naueren Nachrichten vor. Bei Maisin Caré, 13 Kilometer non Algier entfernt, hat der Regen ausgedehnte Ueberschwemmungen verursacht. Die Straßen des Ortes stehen einen halben Meter In dem kommunalpolitischem konflikt, der in| nover den vorbereitenden Beschluß, die drei Magistratsstellen tief unter Wasser. Zahlreiche Haustiere ertranten. Eine Eisen- Hannover zwischen dem Magistrat und dem Bürgervorsteher- wieder zu besetzen, zu Recht beanstandet habe, so daß es bei der bahnlinie nach dem Süden ist auf mehrere Kilometer Länge zer- kollegium, der dortigen Stadtverordnetenversammlung, entstanden ist, Abweisung des Bürgervorsteherfollegiums bleibt. Die Beanstan­flört worden. Die eingeborene Bevölkerung befindet sich in höchfam das Oberverwaltungsgericht heute vormittag zur dung der Vornahme der Wahl selbst wurde hingegen Sämtliche Badeanstalten sind vom Sturm und den Wellen hin- Bertündung seiner Entscheidung. Das Gericht hat dem Magistrat aus formellen Gründen als unzulässig erflärt, weil diese weggefegt worden. Die Kais wurden fo schwer in Mitleidenschaft recht gegeben, die Stadtverordnetenversammlung aber in der Wahl damals, als die Beanstandung erfolgte, noch nicht durch gezogen, daß man stündlich mit ihrem Einsturz rechnet. Die an der Hauptsache abgewiesen. Die Hannoversche Städteordnung worden war, was aber inzwischen geschehen ist. die Aufsichtsbehörde, das preußische Innenministerium, bestätigt äußeren Hafenbank veranferten Schiffe wurden zum Teil schwer von 1858 also aus einer Zeit, bevor Hannover preußische beschädigt oder fanten. Die Ausfahrt aus dem Hafen ist jedem Provinz wurde, gilt dem Oberverwaltungsgericht im Jahre 1930 Schiff verboten. Die gesamte Küstenschiffahrt ist eingestellt. mehr, als die Gem mehr, als die Gemeindegesetze von 1919 und 1924! the von 1919 und

stem Alarmzustand.

Neue Beschwerde in Genf .

Gegen den Wahlterror in Westpolen.

Genf , 19. Dezember.( Eigenbericht.)

Heute mittag hat der deutsche Generalkonsul Bölters in Genj die deutsche Pomerellennote überreicht. Darin wird aus­geführt, daß bei der Parlamentswahl auch in Bosen und Pomerellen schwere Verlegungen des Minderheitenschutzes geschehen sind; so ist die Ausübung des Wahlrechts von polnischen Behörden schwer beeinträchtigt

worden, z. B. dadurch, daß Gastwirten unter Androhung der Kon zeffionsentziehung verboten wurde, den Deutschen Agitationslokale zur Verfügung zu stellen. Zwölf führende Deutsche sind ver= haftet worden. Zwei Beauftragte der deutschen Liste wurden auf dem Bahnhof überfallen, das Wahlmaterial ihnen abge­nommen und sie selbst verhaftet. Als sie nach einigen Stunden ent­lassen werden sollten, hatte sich eine große Bande vor dem Polizeilotal versammelt, die ihnen das Wahlmaterial entriß und sie mit Stöden bearbeitete,

alles unter den Augen der Polizei,

die den Zeitpunkt der Entlassung aus dem Polizeilokal der Bande offenbar mitgeteilt hat. Im Wahlbezirk Graudenz ist die deutsche Liste für ungültig erflärt worden, was einen Ausfall von 30 000 Stimmen bewirkt hat. Geringfügige Mängel wie angebliche Unleserlichkeit eines Namens, führten zur Ungültigkeits­erklärung! In 1500 Fällen wurde behauptet, die Betreffenden feien nicht polnische Staatsangehörige, die Beweisstücke für das Gegenteil wurden einfach nicht anerkannt. Im Bezirt Bromberg ist

auf Veranlassung polnischer Behörden eine deutsche Gegenliste aufgestellt

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morden. An dieser Aktion hat sich u.a. der polnische Wahlkommissar Bereta beteiligt. Auf der Liste standen meistens fragwürdige Clemente, zum Beispiel ein Bilarfti, ber foebeit aus dem Zuchthaus( für schweren Diebstah) entläffen worden war. Will­türliche Handhabung der wahlgefeglichen Bestimmungen hat die deutsche Wählerschaft auf das schwerste beeinträchtigt. Die Reichsregierung bittet den Bölkerbundsrat, das Minderheitenrecht wiederherzustellen, weil sonst ernste Gefahren für die Rechts Sicherheit zu gewärtigen sind.

Der Sieg Steegs.

Nun die Lintemehrheit festigen!

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Paris , 19. Dezember.( Eigenbericht.)

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Der Streit in Hannover war dadurch entstanden, daß die sozialdemokratische Mehrheit der Stadtverordneten versammlung den Beschluß gefaßt hatte, vor Jahresfrist drei freie Stellen im Magistrat wieder zu besehen. Trotz der Beanstandung" dieses Beschlusses durch den Magistrat wurde die Wahl vollzogen und inzwischen durch das preußische Innenministerium bestätigt.

Der Bezirksausschuß Hannover , den das Bürger­vorsteherkollegium anrief, stellte sich auf den Standpunkt, daß beide Beanstandungen des Magistrats bezüglich der Vorbereitung und der Vollziehung der Wahl zu Recht erfolgt feien.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entschei dung des Bezirksausschusses, daß der Magistrat Han

Ulrich Rauscher .

Nachruf des polnischen Regierungsorgans.

Warschau , 19. Dezember.( Ost- Expreß.) Das Regierungsblatt Gazeta Polsta" sagt in einem Nachruf für den Gesandten Rauscher, daß die Nachricht von dessen Hin­fcheiden somohl in der polnischen Regierung mie beim diplomatischen Korps und in der Warschauer Gesellschaft aufrichtige Trauer Rauscher die Sympathien der polnischen amtlichen Kreise erworben, cusgelöst habe: durch seine großen Fähigkeiten hätte sich feine Objektivität, sein Taft, seine Kenntnisse und ebenso der gute Bille, den er während der deutsch - polnischen Wirtschaftsverhand­fungen bewies, hätten zur Regelung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten nicht wenig beigetragen. Seine Rolle war um so schwerer gewesen, als er in seinem eigenen Lande wiederholt sich unüberwindlichen Hindernissen entgegengestellt fah. Das offiziöse Blatt nennt Rauscher einen der hervorragend si cn unter den wenigen demokratischen Nachkriegsdiplomaten. Rauscher sei sich auch wie taum ein anderer Diplomat darüber klar gewesen, daß ein normales Zusammenleben der beiden Länder für den Frieden und die Zivilisation von größter Bedeutung sei. Er habe ficht, besonders aber wirtschaftlich ergänzenden beiden Staaten an die Möglichkeit eines Modus vivendi der einander in vieler Hin geglaubt. Auch die meisten anderen polnischen Blätter haben anerkennende Nachrufe beröffentlicht

Angriff auf den Toten.

Das Goebbels- Blatt hat die Todesnachricht unter der Ueber­schrift Marrist Rauscher gestorben" veröffentlicht und dadurch Rauscher den verheßten Nachläufern der Goebbels usw. so als eine Art Oberschurfen hingestellt, denn nichts anderes bedeutet ja Marrist" bei diesen Leuten, die- einschließlich des Herrn Reichstags abgeordneten Feder, wie seine Rundfunkaussprüche bewiesen- nicht wissen, daß Marrismus die von Karl Mary begründete wissen schaftliche Erforschungs- und Erflärungsweise der Völker- und Staatenentwidlung ist.

des zweiten Senates, Senatspräsident. Dr. Meister, aus, der In der Begründung dieser Entscheidung führte der Vorsitzende Gerichtshof habe diesen aus politischen Gründen entstandenen Konflitt bei seiner Entscheidung vollkommen seiner politischen Motive entfleidet und lediglich aus verwaltungsrechtlichen Gesichts­punkten entschieden. Der Gerichtshof habe die Frage verneint, ob das Bürgervorsteherfollegium berechtigt war, ohne Mitwirkung des Magistrates den Beschluß auf Vornahme der Wahl zu fassen. Die Hannoversche Städteordnung gebe dem Magiftrat eine viel größere Selbständigkeit als die öftlichen Städte­ordnungen. Nach ihren Bestimmungen dürfe eine Stadtverordneten­versammlung einseitig feine Wahlen vornehmen. An diesem Charakter der Städteordnung von 1858 häten auch die Wahlgeſetze der Republik aus dem Jahre 1919 und 1924 nichts geändert.

In der zweiten Klage sei der Gerichtshof aus formellen Gründen zu seiner Entscheidung gelangt, ohne die materielle Seite zu prüfen. Wenn dies der Fall gewesen wäre, so wäre aber auch dafür die Entscheidung in der ersten Sache maßgebend gewesen.

Vertreter des Grafen Henckel, Professor Dr. Schachian( Berlin ), den brei Klägern

Unfähigkeit in ihrer Geschäftsführung, Berwirtschaftung bzw. rechtswidrige Aneignung anvertrauter Gelder, Unterdrückung und Entfernung von Aftenbelegen

sowie andere Verfehlungen vor, von denen nach den Grundsäzen des Preußischen Disziplinarrechtes, das die Grundlage für die An­stellung der drei Generaldirettoren bildete, jede einzelne schon die sei nichts als eine Versorgungsanstalt für einige Angestellte geweſen, Dienstentlassung gerechtfertigt haben würde. Die Zentralverwaltung denn sie habe zuletzt nur noch aus den drei General direktoren und einer Stenotypist in bestanden, während heute alle diese Arbeiten von einem einzigen Angestellten erledigt würden. Professor Schachian wandte sich sehr scharf gegen die Kläger und erklärte,

daß fie, um es rund heraus zu sagen, einen fiefen Griff in die Kaffe des Grafen gefan

hätten. Ihre Handlungsweise sei eine bis ins legte durchgeführte Sonspiration gegen den Grafen Henckel gewesen, was schon daraus hervorgehe, daß sie mit allen Mitteln ihre Berfehlungen por dem Testamentsvollstrecker zu verdecken gesucht hätten.

Das Prinzlein fordert.

Und das republikanische Gericht beschert ihn zu Weihnacht Dresden , 19. Dezember.( Eigenbericht.)

Der Bruder des früherer fächsischen Königs, Johann Georg Bettin, hatte vor einigen Monaten eine Klage auf Auf. wertung der den nachgeborenen Söhnen des Königshauses" aus früherer Zeit zustehenden sogenannten Securdo­Genitur Rente erhoben, die er laut Bertrag mit dem Etaate in den Jahren 1924 bis 1928 schon mit 15 Broz. cufgewertet be­zogen hatte. Der Prinz verlangte ab 1. Januar 1629 eine 100prozentige Aufwertung! Das Dresdener Land­von 50 Pro3. zugesprochen. Wahrscheinlich Urteil einlegen. Das Ganze geht in der Linie der Preis. wird dieser damit noch nicht zufrieden sein und Berufung gegen das sentung!

Die Abstimmung der Rammer, die dem Kabinett Steeg eine heit" die polnische Begehrlichkeit gesteigert zu haben. Ja, dieje gericht hat am Donnerstag in erster Instanz dem Brinzen eine

Mehrheit von sieben Stimmen brachte, hat Tardieu in den Wandelgängen als eine persönliche Niederlage für sich bezeichnet. Tardieu hat damit zugegeben, daß er seine Allmacht auf eine allzu harte Kraftprobe gestellt hatte.

Heute bemüht sich die gesamte Rechtspresse zu beweisen, daß die Niederlage Tardieus nur durch taftische Ungeschicklichkeit verschuldet

sei. Man hätte, so meint das Echo de Paris", vor allem die Ver­tagung der Debatte fordern müssen, bis die neue Regierung voll­ständig sein würde. Uebrigens sei diefer Sieg der erste und legte der Regierung Steeg gewesen, denn die Sozialisten seien viel zu unsichere Rantonisten, um ihr ein langes Leben zu sichern.

Der Matin" schreibt, daß es Steeg nach diesem ersten Sieg

Bolen wollen in der Tat ihren landwirtschaftlichen Produktions­überschuß an den westlichen Nachbarn verkaufen und ihm dafür seine Industriewaren abnehmen. Welch ein echt marristischer Bolfsperrat, dem deutschen Arbeiter billigere Ernährung und ausreichende Beschäftigung verschaffen zu wollen!

Die Trauer des Reiches.

In der Ministerbesprechung, der letzten dieses Jahres, gedachte Der Reichskanzler Ulrich Rauschers.

Nach St. Blasien fahren zur Bestattung: Staatssekretär von Bülow, Ministerialdirektor Zechlin und Geheimrat Trautmann.

Die Klage der Kleinen.

Die Landgemeinden zur Noiverordnung.

Der Preußische Landgemeindetag Best, in dem die Landgemeinden der Rheinprovinz und Westfalens zusammengeschlossen sind, stellte in einer Pressekonferenz fest, daß die Dezember Notverordnung die finanziellen Nöte der Ge­meinden, die durch Steuerausfälle und das rapide Anwachsen der Wohlfahrtslasten aufs höchste geftiegen seien, sehr wenig

vielleicht doch gelingen werde, den größeren Teil des schwankenden Drei Generaldirektoren flagen. berjichtigi morben iſt.

Zentrums zu sich herüberzuziehen und so die Mehrheitsverhältnisse umzustürzen. Der Petit Parisien" weist auf das Beispiel des Kabinetts Waldeck- Rousseau ( por über 30 Jahren! Red. d. B.") hin, das bei seiner ersten Bertrauensabstimmung auch nur elf Stimmen Mehrheit erhielt, aber drei Jahre am Ruder blieb. Für die Linkspresse besteht fein Zweifel, daß, wie der sozialistische Bopulaire" fagt, am Donnerstag die Legende von der Allmacht Tardieus vernichtet worden sei. Es sei aber auch

höchfte Zeit gewefen, daß das Parlament das persönliche Regi­ment Tardieus abgelehnt

habe und wieder in flare republikanische Bahnen zurüd­gefehrt sei. Herriot gibt in der Ere Nouvelle" der Zuversicht Ausdrud, daß es nach diesem schwer erkämpften Sieg gelingen werde, die Lintsmehrheit zu organisieren und zu festigen.

Boraussichtlich wird die Regierung Steeg die Kammer heute oder am Sonnabend in die Ferien schicken. Sie hätte dann bis zum 30. Januar Zeit, sich im Ami einzurichten.

Ein Abgeordneter verurteilt.

Paris , 19. Dezember. Das Gericht in Me aug hat den radikalen Abg. Delabarre megen Wechselbetrügereien zu sechs Monaten Gefängnis mit Bewährungsfrist und zum Erfaz des Schadens in Höhe von runb 100 000 Franken verurteilt.

Seitungsverbot in Halle. Durch Erlaß des Oberpräsidenten der Provinz Sachsen ist die in Halle erscheinende nationalsozia= liise Halbwochenzeitung Der Kampf" auf Grund der Bara­graphen 5 und 13 des Gesezes zum Schuße der Republik auf die Dauer von vier Wochen verboten worden,

Und werden fostenpflichtig abgewiesen.

Frankfurt a. d. Oder, 19. Dezember.

In später Nachtffunde zu Freitag verkündete der Borsigende des Landesarbeitsgerichts in Frankfurt a. d. Oder das Urtell in der Re­vifionstlage der drei Generaldirektoren Mofd. Günther und Scheibert der Gräflich Hendelschen Zentralverwaltung gegen den Grafen Hendel von Donnersmard. Alle drei wurden kostenpflichtig abgewiesen. Das Gericht ging fogar noch über das Urteil der ersten Instanz hinaus und erkannte dem Direktor Scheibert, ebensowie von Mosch und Günther alle pensionsrechte ab. Scheibert wurde lediglich eine einmalige Entschädigung in Höhe von 400 Mart zugebilligt.

Die genannten drei Generaldirektoren v. Mosch, Günther und Scheibert waren seinerzeit fristlos entlassen worder, und hatten beim Arbeitsgericht Rottbus gegen den Grafen Lazarus Hendel v. Donnersmard auf Gehaltsnachzahlungen bis zu etwa 50 000 Mart, v. Mosch und Günther außerdem mit ihrer Forde­rung auf Zahlung einer lebenslänglichen Pension von jährlich 10 000 Mart, geklagt und waren abgewiesen worden. Das Urteil des Arbeitsgerichtes warf diesen beiden Generaldirektoren vor, daß sie

ihre Pflicht zur Treue, Gewissenhaftigkeit und wahrhafsg­

feit verleht

hätten, während die Verfehlungen des Generaldirektors Scheibert nicht als so schwerwiegend erachtet wurden, daß er seines Ruhe­gehaltes verlustig gehen sollte. In der Verhandlung bestritten die drei Generaldirektoren, sich irgendeiner Berfehlung in ihrer Ge­schäftsführung schuldig gemacht zu haben. Demgegenüber warf der

Da die Einkommen in den fleinsten Gemeinden am niedrigsten seien, werde die Bürgersteuer in sehr vielen Fällen nicht ein­zutreiben sein. Die Gemeinde Bier und die Getränfe. steuer se en schon ihrem Charakter nach auf größere Städte zuge­schnitten. Die Gehaltstürzung andererseits tönnte gerade in den Landgemeinden nur ganz geringe Ersparnisse bringen. Die vor­gesehene Senfung der Realsteuern beschränke die finanzielle Beweglichkeit der Gemeinden sehr start. Im Zuschlagsrecht zur Einkommensteuer könnte ein Ersaz dafür nicht erblickt werden, weil das Aufkommen an Einkommensteuer in den Landgemeinden zu gering fei.

Eine Entschließung des Preußischen Landgemeindetages West fordert die Bereinheitlichung der Arbeitslosen. unterstügung unter Uebernahme der Roften auf das Reich. Außerdem wird die Wiedererhöhung der Mittel für die West hilfe auf die ursprünglich vorgesehenen 20 Millionen Mart verlangt.

Gerüchte um Wirth.

Er denkt n'cht an Rüdfritt.

In der bürgerlichen Bresse werden neuerdings fortgesetzt Mel­dungen über Rüdtrittsabsichten des Reichsministers Dr. Birth verbreitet. Tatsache ist, daß Dr. Wirth nicht daran denft, den An­griffen der nationalen" Opposition zu weichen und ihr das Feld zu räumen.

Staatsministeriums ist der Ministerialrat im preußischen Justiz­Der neue Generalstaatsanwalt. Durch Beschluß des preußischen ministerium Dr. Wiechmann zum Generalstaatsanwalt bei dem Kammergericht ernannt worden.