Die Freigabe des Stahlhelmfilms.
Die Filmoberprüfftelle begründet.- Sachverständige find maßgebend.
Die Filmoberprüfstelle stellt jetzt den Zeitungen die Ent. fcheidungsgründe zu, die sie bewogen haben, den Stahihelm film für die öffentliche Aufführung freizugeben. Die Oberprüfstelle hat es sich sehr leicht gemacht, indem sie folgendes verlautbart:
,, Nach der Rechtsprechung der Filmoberprüfstelle( Urteil vom 3. November 1926 Nr. 874) ist ein Bildstreifen geeignet, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gefährden, wenn er eine nach dem Gesetz vom 22. März 1921 und der Ausführungsverord nung dazu vom 12. Februar 1926( ,, Reichsgefehblatt" 1921 S. 235 und 1926 I G. 100) verbotene Betätigung im Sinne der Artikel 177, 178 des Friedensvertrages zur Darstellung bringt. Nach dem Gutachten der in erster Instanz vernommenen Sachverstän= digen des Reichswehrministeriums, des Reichsministeriums des Innern und eines des Auswärtigen Amtes ist in dem Bildstreifen nichts enthalten, was eine Berlegung der Ber tragsbestimmungen darstellen tönnie. Das Auf treten des Stahlhelms in Koblenz stand nach dem Gutachten der Sachverständigen auch mit den Entwaffnungsbestimmungen nicht in Widerspruch. Die Veranstaltung selbst war dem Ausland be fannt und ist, wie die in dem Bildstreifen mitgeteilten Presseftimmen bezeugen, in der ausländischen Presse auch gewürdigt
worden.
Da cine nach den Gesetzen verbotene Betätigung nicht vor= liegt, kann vorliegend der Berbotsgrund der Gefährdung unferer Beziehungen zu auswärtigen Staaten nicht herangezogen werden. Der Anwendung des Verbotstat
Hans Peppler gestorben.
Der Schauspieler Hans Peppler , der im Laufe der letzten Jahre durch seine vorzügliche Charakterisierungskunst zu einem der besten Mitglieder der Berliner Volksbühne wurde, ist plöglich gestorben. Er wurde mit Blinddarmentzündung vor einigen Tagen ins Krankenhaus eingeliefert und operiert, doch er war nicht mehr zu retten. Peppler wurde etwas mehr als 40 Jahre alt. Nach Berlin tam er erst spät. Vom Wiener Josephstädtischen Theater wurde er an die Volksbühne engagiert. Dort spielte er die scharfen, start persönlich betonten Vertreter der sogenannten regierenden Klasse. Er hatte eine besondere Art, ganz ironisch den Träger irgendwelcher politischen oder sozialen Macht darzustellen. Er farifierte nur ein wenig, und es schien Wahrheit, was er zeigte. Man erinnert sich an die Kraus- Matinee, in der er den Wiener Polizeipräsidenten Schober zu spielen hatte. So deutlich, aber auch so bedrohlich sah und spürte man diesen mächtigen Mann, daß man nicht nur von der fabel haften Maskenähnlichkeit, sondern auch von Tonfall und Geste des Darstellers erschreckt wurde. Peppler fehlte schließlich bei keiner Volksbühnenaufführung, weder bei den Webern" noch beim„ Fröhlichen Weinberg". Sein Tod bedeutet für die Voltsbühne und auch für die Schauspieltunst einen schweren Verlust. 5.
Der Präsident der Regierungskommission des Saargebiets, Wilton, hat in seiner Eigenschaft als Minister des Innern die Aufführung des Remarque- Films Im Westen nichts Neues" sowie des Stahlhelm- Films verboten. Der Verbotserlaß, dem teine Begründung beigegeben ist, erfolgte, um Störungen bei Aufführung der Filme von vornherein auszuschließen.
Wieder Pfiffe im Flötenkonzert.
In der gestrigen Aufführung des Fridericus- Films im UfaBalast tam es am Schluß des Films zu lebhaften Mißfallensfundgebungen.
bestandes der Gefährdung der öffentlichen Ordnung im Inland steht das Gutachten des Sachverständigen des Reichsministeriums des Innern entgegen.
Damit fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage für ein Verbot aus§ 1 Abs. 2 Siz 2 des Lichtspielgesetzes."
Die untere Filmprüfstelle hatte pflichtgemäß die Frage erörtert, ob sie dem Gutachten der Ministerien, die bekanntlich kurze Zeit vorher beim Remarque - Film auffällig gewechselt hatten, folgen fönne, und offenbar das Gefühl gehabt, daß hier politische motive mitgespielt hatten, die die Gutachten einmal so und einmal so gestalteten. Sie würdigte deshalb den Sachverhalt selber und hat in der ausführlichen Begründung, die wir hier gestern veröffentlichten, dargelegt, warum nach ihrer Meinung der Film die Beziehungen zum Ausland gefährdet und die öffentliche Ordnung bedroht. Die obere Prüfstelle hat es für gut befunden( offenbar handelt sie hier auf Grund einer höheren Anweisung), nicht noch einmal Gutachten einzufordern, vielleicht auch von anderer Seite als von den Ministerien, sondern sich einfach auf die früher erstatteten Gutachten zu berufen. Sie widerlegt damit natürlich in feiner Weise die Gründe der unteren Prüfstelle, die sich ja an feine Gutachten zu binden braucht. Und wer hätte noch Respekt vor Gut achten solcher Minister, die dem Diftat der Straße gehorchen und ihm entsprechend Gutachten machen lassen!
Indem die obere Prüfstelle sich auf rein formale Fest ftellungen beschränkt, geht sie dem Kern der Frage wohlweislich aus dem Wege und hüllt sich in amtliches Schweigen.
Protest. Er wendet sich entschieden gegen einen solchen verfaffungswidrigen Bersuch, die geistige Freiheit in Deutschland zu unterbrüden.
Erinnerung an das Uniformverbot.
Berfügung des Polizeipräsidenten.
Der Berliner Polizeipräsident veröffentlicht mit der folgenden Berfügung noch einmal die Bestimmungen über das Verbot der Hitler- Uniform:
,, Mit Geldstrafen bis 150 m., im Nichtbeitreibungsfalle mit Haft bis zu 14 Tagen wird bestraft,
1. wer die sogenannte Parteiuniform der National sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei einschließlich ihrer Unter-, Hilfs- und Nebenorganisationen öffentlich trägt. 3ur Uniform gehören alle Gegenstände, die dazu bestimmt oder geeignet sind, abweichend von der üblichen bürgerlichen Kleidung die Zugehörigkeit zu den genannten Organisationen, insbesondere den sogenannten Sturmabteilungen, Schutzstaffeln, der Hitlerjugend und dem Nationalsozialistischen Deutschen Automobilkorps äußerlich zu bezeichnen, also auch Kleidungs- und Ausrüstungsgegenstände ( 3. B. Armbinden), die durch bestimmte Form, Farbe, Schnitt usw. ein Merkmal der genannten Organisation darstellen;
2. wer bei Veranstaltungen unter freiem Himmel rote Fahnen öffentlich trägt, die auf weißem Grund ein schwarzes Hafentreu 3 tragen;
3. mer als Zeitungshändler Abzeichen oder uniformähnliche Kleidungsstücke der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei eder einen sonstigen Hinweis auf die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei ( 3. B. rote Stürmer mit Hakenkreuz oder den Buchstaben NS .) öffentlich trägt."
Zeifungsverbot in München . Die tommunistische ,, Neue Zeitung" wurde durch Beschluß der Polizeidirektion wegen mehrerer Artikel hochverräterischen Inhalts bis zum 2. Januar 1931 verboten.
Steinwürfe gegen Hamburger Konfulate. In dem fran zösischen und dem jugoslawischen Generalfonfulat in Ham burg wurden Fensterscheiben durch. Steinwürfe eingeschlagen. Nach aufgefundenen Betteln scheint es sich bei den in der Dunkelheit entlommenen Tätern um Kommunisten zu handeln. Bürgermeister Roß sprach den beiden Konsulaten das Bedauern des Senats über
Gegen das Verbot von Döblins„ Ehe". Die Borfälle aus. sadel
Der Schuhverband deutscher Schriftsteller, Gau Bayern, veröffentlicht folgende Erklärung:
Die Polizeidirettion München hat die weitere Aufführung des Stückes„ Die Ehe" des Berliner Arztes Döblin verboten, nachdem es unbeanstandet sechsmal gespielt worden war. Das Verbot gründet sich darauf, daß die Wirkung des Stückes einer kommunisti schen Propaganda gleichzustellen sei. Damit wird entgegen dem klaren Wortlaut des Artikels 118 der Reichsverfassung ein Stüd wegen seiner angeblichen Tendenz verboten. Der Schußverband Der Schutzverband deutscher Schriftsteller, Gau Bayern, erhebt hiergegen schärfften
Frauen gegen Friedenspropaganda.
Die Propagandaausschüsse der Kriegszeit werden wieder lebendig.
zur
Der sogenannte Deutsche Frauenausschuß Betämpfung der Schuldlüge" hat an den Vorstand der fozialdemokratischen Reichstagsfraktion die Abschrift eines an die Reichsregierung gerichteten Briefes gesandt und die Fraktion ge beten, die Forderung, die der Ausschuß der Reichsregierung unterbreitet, zu unterstützen. Die Eingabe an die Regierung, die von der früheren volksparteilichen Reichstagsabgeordneten Frau Clara Mende unterzeichnet ist, hat folgenden Wortlaut:
,, Der Deutsche Frauenausschuß zur Bekämpfung der Schuldlüge und die ihm angeschlossenen Verbände und Einzelpersonen bitten die hohe Reichsregierung unter allen Umständen zu verhindern, daß beschämende Vorgänge, wie sie sich anläßlich der Aufführung des Remarque'schen Films in den Dezembertagen ereignet haben, sich in Zukunft wiederholen.
Sie sehen in der beschleunigten Ergänzung des Lichtspielgeseges, wie sie bereits vorgesehen ist, die einzige Möglichkeit dazu. Es muß beschlossen und im Gesez verankert werden, daß ausländische Filme mit antideutscher Tendenz" nicht erworben und auch in einer für Deutschland zurechtgeschnittenen Form nicht aufgeführt werden dürfen."
Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hat auf die an sie ergangene Bitte folgendermaßen geantwortet: ,, Wir erhielten die Abschrift des Briefes, den Sie der Sie gestatten uns wohl Reichsregierung übersandt haben. die Bemerkung, daß es uns nicht ganz verständlich ist, was ein Ausschuß zur Bekämpfung der Schuldlüge mit dem Remarque'schen Film Im Westen nichts Neues " zu tun hat. Dieser Film stellt doch nicht etwa die Behauptung von der deutschen Echuld am Kriege auf, und soweit wir unterrichtet sind, ist er aus diesem Grunde auch nicht verboten worden. Wir nehmen an, daß der Irrtum des Frauenausschusses daher rührt, daß die dem Ausschuß angehörenden Damen den Film nicht gesehen haben.
"
Böllig einverstanden sind wir mit Ihnen in der Beurteilung der beschämenden Vorgänge", die sich anläßlich der Aufführung des Films ereignet haben. Wir freuen uns, daß Sie fich offenbar ebenso wie wir gegen die Bermendung von weißen Mäusen und Ringeinattern im Theater und gegen das Verhalten eines nationalistischen Mobs auf den Straßen wenden.
Auf der anderen Seite fann uns aber die Vorführung des Remarque'schen Films feinen Anlaß bieten, einem Verbot. ,, ausländischer Filme mit antideutscher Tendenz" zuzustimmen und dieses Verbot, wie Sie sich ausdrücken, im Gesetz zu verankern. Eine antideutsche Tendenz ist nach unserer Ueberzeugung in dem Film nicht vorhanden, es müßte denn sein, daß man die Darstellung der Schrecken und der Not des Krieges als antideutsch bezeichnen wollte. Die falsche Auffassung von der mit dem Film beabsichtigten Wirkung hängt wohl damit zusammen, daß die Damen ihres Frauenausschusses den Krieg natürlicherweise nicht aus der Nähe gesehen haben.
Im übrigen wundern wir uns, daß Ihr Ausschuß nicht in Fällen, wo beispielsweise die Ufa Filme, denen ursprünglich ein antideutscher Charakter anhaftete, nach Streichungen gewisser Szenen in Deutschland aufgeführt hat, Protest erhoben und an die gesetzgebenden Körperschaften appelliert hat."
Hochachtungsvoll! Sozialdemokratische Reichstagsfraktion. J. A.: Breitscheid ."
Informatorische Besprechungen.
Im Anschluß an die Besprechung im Hause Oberschlesiens , zu der vor allem Vertreter der oberschlesischen Kommunalverwaltungen zugezogen waren, fuhr Minister Dr. Curtius über Hindenburg nach Beuthen . In Beuthen fand in der neu eingerichteten Stadtbücherei wiederum eine furze Besprechung statt, zu der neben Vertretern des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung sowie der oberschlesischen Industrie auch Bertreter der Kulturinstitute des oberschlesischen Industriebezirks geladen waren. Dem Minister wurde an Hand von Stizzen, Plänen usw. Erläuterungen über die ihn interessierenden Fragen des oberschlesischen Grenzbezirks gegeben.
Zur Untersuchung der Tscherwoneßverdoppelung( je zwei Noten mit gleicher Serie und Nummer) hat Moskau einen Ausschuß eingefeßt. Da nämlich eine Menge solcher Noten im Ausland sind,
Uraufführung im Renaissance: Theater. fann man nichts mehr vertuschen.
Maugham : Muß die Kub Milch geben?"
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