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Rr. 599 47. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts Dienstag, 23. Dese

Gemeinden in Not.

Finanzielle Selbstverwaltung in Feffeln.- Ungeheure Wohlfahrtslasten.

Die Notverordnung vom 1. Dezember hat den Gemeinden eine chwere Enttäuschung gebracht. Die Einsetzung von Staats­Staats­ommissaren in zahlreichen Gemeinden hat der breiten Deffentlich­teit gezeigt, daß höchste Gefahr im Verzuge ist. Aber gleichwohl haben die Gemeindefinanzen in dem Sanierungswert des Reichs faum Beachtung gefunden"( Hauptausschuß des Preußi­ schen Landtags ).

Zwei Erscheinungen sind es, die die Gemeinden finanziell an den Abgrrund gebracht haben: Auf der Einnahmeseite ihres Etats den Abgrund gebracht haben: Auf der Einnahmeseite ihres Etats Konjunktur abhängig sind, und auf der Ausgabenfeite die immer be drohlicher steigende Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen.

Die Steuerrückgänge

Im ersten Vierteljahr des Etatsjahres 1930( April bis Juni) betrugen die Steuereinnahmen ohne Wohnungsbauanteil der Haus. zinssteuer der deutschen Städte über 25 000 Einwohner 477,18 Mil­lionen Mark gegen 482,6 mill. M. in der gleichen Zeit des Vor­jahres. Die vom Reich bzw. von Preußen überwiesenen Steuern ( Einkommen, Kraftfahrzeug, Hauszinssteuer) gingen von 207,2 auf 201,1 Mill M. zurüd. Die Steuern auf den Grundbesig­wechsel zeigen in besonderem Maße die Verschlechterung der Ronjuntturlage. Ihr Aufkommen ist um mehr als 25 Proz zurüdgegangen, bei der Grunderwerbssteuer von 17 auf 12,3 Mill M., bei der Wertzuwachssteuer von 8,4 auf 6,1 mill. M. Die Gewerbesteuer brachte im ersten Vierteljahr 1930 mur 110,2 mill. M. gegen 114,1 Mill. M. im ersten Bierteljahr 1929, während die Grund- und Gebäudesteuern ein von 69,6 auf 75,6 Mill. M. geftiegenes Aufkommen zeigen. Diese beiden Steuern find von besonderer Bedeutung, weil ihre Höhe bisher allein von den Gemeinden bestimmt wurde; sie waren die veränderlichen Posten auf der Einnahmeseite des städtischen Haushalts. Nun muß man bei der Beurteilung des Aufkommens beachten, daß von 1929 zu 1930 die Steuersätze für beide Steuern wohl in allen Ge­meinden zum Teil ganz bedeutend erhöht wurden. Diese Er­höhungen hatten nur bei der Grundsteuer den gewünschten Erfolg. weil sie nach dem, Werte berechnet wird, also im Gegensatz zur Gewerbesteuer-von der Konjunktur nicht beeinflußt wird.

Die Wohlfahrtserwerbslosen.

Auf der Ausgabenseite steigen die Kosten für die Wohl­fahrtserwerbslosen in bedrohlichem Maße. Der Reichsetat ist mehrere Male durch die katastrophale Entwicklung auf dem Arbeits. marft über den Haufen geworfen worden. Durch die Notverord nungen vom 26. Juli und vom 1. Dezember scheint das Gleichgewicht Dorläufig wieder hergestellt, aber auf Kosten der Ge­meinden. Das zeigen auch die Zahlen für die Unterstützung der Arbeitslosen( in 1000):

November

1788 566

1930

Januar

Juli

Arbeitslosen unterstüßung. 2 233

1.498

Krisenunterstüßung

250

403

Wohlfahrtserwerbslose.

315

518

.

759

Nicht- Unterstützte.

420

346

649

Gesamt

3218

2765

3.762

·

3n Berlin find die Ausgaben für die Wohlfahrtserwerbs­lofen gegenüber dem Boranschlag für 1930 von 31 auf lofen gegenüber dem Boranschlag für 1930 von 31 auf 78 Mill. m., also um mehr als 150 Proz. gestiegen. Der Deutsche Städtetag schätzt die Mehrausgaben aller deutschen Gemeinden gegenüber den Voranschlägen auf 250 mill. m., bei einer Gesamt­ausgabe von 500 mill. m. allein für die Wohlfahrtserwerbslosen.

Die neuen Einnahmen.

Die Dezemberverordnung hat zunächst einmal die drei neuen Steuern der Juliverordnung mit geringen Abände rungen bestehen lassen. Unter der Voraussetzung, daß diese Steuern am 1. November in allen Gemeinden eingeführt waren, wird ihr Aufkommen für die restlichen fünf Monate des Haushaltsjahres 1930 auf

25,0 Mill. M. bei der Biersteuer

32,5 75,0

"

"

" "

"

"

Getränkesteuer Bürgersteuer

Dezember 1930

Steuersäge über dem Landesdurchschnitt liegen, gesenkt werden. Die Steuerausfälle werden gedeckt aus dem Wohnungsbauanteil der Hauszinssteuer. Die daraus folgende Beschränkung des öffent­lichen Wohnungsbaues paßt zum Arbeitsbeschaffungsprogramm wie die Fauft auffs Auge.

Die Gemeinden haben mit dieser Regelung ihr freies Mitbestimmungsrecht über die Realsteuern und damit wieder ein Stück ihrer finanziellen Selbständigkeit Der= loren. Verstärkt wird diese Beschränkung der Gemeinden durch das bekannte Verbot, die Ausgaben über die Ansätze des Haushalts von 1931 zu erhöhen.

Die voraussichtliche Lage aller preußischen Gemeinden im Jahre 1931 wird von dem preußischen Finanzminister so geschäßt: Die Kürzung der leberweisungssteuern um etwa 100 Mill. M. wird durch die Gehaltstürzung ausgeglichen; der Belastung durch Steuer­rüdgang bei den Gemeinden und vermehrte Wohlfahrtsausgaben von etwa 300 mill. M. stehen etwa 200 mill. M. Einnahmen durch die neuen Steuern bei einfachen Sägen gegenüber. Eine Neu­regelung der Wohlfahrtslasten sei unbedingt notwendig.

Was muß geschehen?

Nur die Finanzen der Länder sind von den Folgen der Ar­beitslosigkeit verschont geblieben. Aber eine Beteiligung der Länder an den Lasten der Arbeitslosenunterstützung( wie früher) scheint nicht angängig, da die Länder nur geringe eigene Einnahmen haben. Daß die Dreiteilung der Arbeitslosenunterstützung Versicherung, Krise, Wohlfahrt unsinnig ist, wird von niemand mehr bestritten. Fürsorge, die sich auf das Prinzip der Bedürftigkeit gründet, Plaz Nach Erschöpfung des Versicherungsanspruchs muß eine einheitliche

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zusammen also auf 132,5 mill. M. geschätzt. Gegenüber den Mehr ausgaben von 250 mill. M. bleibt also ein ungedecktes De= fizit von mehr als 100 Mill. M., das wohl nur zum Teil durch Kredite( fiche Berlin !) gedeckt werden tann, zum anderen Teil aber in das neue Rechnungsjahr als Vorbelastung hinübergreifen. Die Städte verlangen die unbegrenzte Ausdeh­genommen werden muß. Vom 1. Januar 1931 an darf die Ge­meindebiersteuer auf das Doppelte, aljo auf 10 m. pro Seftoliter erhöht werden; vom 1. Februar an bringt die fechsprozentige Gehaltstürzung den Gemeinden eine Entlastung. Ob diese Gehaltstürzung den Gemeinden eine Entlastung. Ob diese beiden Posten genügen werden, die Mindereinnahmen an Steuern auszugleichen, ist jedoch mehr als fraglich.

3m neuen Etatsjahr 1931

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dürfen die Gemeinden die Bürgersteuer um bis zu 100 Pro3. erhöhen, aber nur gleichmäßig für alle Einkommen also eine sozialere Staffelung, eine Verdoppelung allein für die Einkommen über 20 000 m. etwa, wäre verboten! Gleichzeitig aber sollte überall die. Grundsteuer um 10, die Gewerbesteuer um 20 Pro 3. gesenkt werden. Den Verbesserungen, die die Sozial­demokratie durchgedrückt hat, entsprechend werden die Real steuern in Preußen nur in den Gemeinden, in denen die

Die Sparkaffenaufwertung.

Endgültige Regelung in Preußen.

Die preußische Regierung hat nunmehr die Aufwertung bei den preußischen Sparkassen in einer Verordnung endgültig geregelt. Diese Verordnung zur Durchführung der Aufwertung von Sparfaffenguthaben tritt nach dem Amtlichen Breußischen Pressedienst" mit dem 1. Januar 1931 in Kraft.

Diese endgültige Regelung baut auf dem Gedanken der pro= vinziellen Aufwertung auf, durch die die öffentlichen Sparkassen jeder Proving verpflichtet sind, zu einem einheit= lichen Sage die Aufwertung vorzunehmen. Damit ist der bisher vertretene Gedante einer allgemeinen durchschnittlichen Im Januar wurden von 100 Arbeitslosen 69 von der Ver­Aufwertung der Sparkassenguthaben in Preußen fallen ge= ficherung( Arbeitslosenunterstützung), 8 von der Krise, 19 von den lassen worden. Die jetzt endgültig beschlossene provinzielle Wohlfahrtäämtern der Gemeinden unterstützt. 13 Broz. wurden Aufwertung ist auch insofern berechtigt, als sich bei der Auf­nicht unterstüßt; im November aber unterstützte von Aufwertung ist auch insofern berechtigt, als sich bei der Auf­100 Arbeitslosen die Versicherung mur noch 47, die Krisenhilfe da- stellung der Aufwertungsbilanzen bei den preußischen Sparkassen gegen 15, die Gemeinden 19, und 19 bezogen feine Unter außerordentlich große Unterschiede ergaben. Die preußische Regierung gegen 15, die Gemeinden 19, und 19 bezogen feine Unterhielt es daher für angebracht, im Interesse eines möglichst gerechten stützung. Diese Entwicklung zeigt die folgende Graphik deulich. Ausgleichs die Aufwertung nach dem Stande der einzelnen Bro­240 vinzen abzustufen. Die Aufwertungsfäße, die sich nunmehr ergeben, find folgende:

220

Januar 1930= 150

210

200

Wohlfahrts Erwerbslose

180

160

140

120

100

80

601

Krisen Fürsorge

Nicht- Unterstütztei

Arbeitslosen- Versicherung

Jan. Feb. Ma. Apr Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Die Casten der Gemeinden und der Arbeitslosenunterstützung ( die gesamten Kosten für die Wohlhfahrtserwerbslofen und ein Fünftel der Kosten der Krisenfürsorge) sind seit Januar auf mehr als das Doppelte gestiegen, während die Belaffung der Reichsanstalt 20 Proz. unter den Januarziffern liegt. Diese Ent­wicklung ist eine Folge der dauernden Verschärfung der Bedingungen für den Bezug der Arbeitslosenunterstützung. Der Erlaß des Reichsarbeitsministers vom 11. Oktober hat zwar die Krisenfürsorge nunmehr auf alle Berufe( mit Ausnahme der Gruppen Landwirtschaft" und häusliche Dienste") ausge= dehnt, aber gleichzeitig die

Unterstützungsdauer von 39 auf 32 Wochen herabgesetzt und bestimmt, daß nur noch Ausgesperrte in die Krisenfürsorge übernommen werden. Was also mit der einen Hand gegeben wurde, wurde mit der anderen wieder genommen. Daß die Wohlfahrts pflege der Gemeinden auch weiterhin das große Reservoir, das alle nicht oder nicht mehr unterstützten Zirbeitslosen aufnimmt, bleiben soll, geht auch daraus hervor, daß das Reich in Zukunft nicht mehr als 420 mill. m. jährlich für die Krisenfürsorge auf menden will.

Brandenburg und Berlin . Holstein und Hessen- Nassau

Hannover

Niederschlesien.

Sachsen .

Pommern

trägt diesem Verlangen weitgehend Rechnung: Die Unterstützung nung der Krisenfürsorge. Ein sozialdemokratischer Gesezentwurf aller Arbeitslosen ohne Versicherungsanspruch soll durch die Ar­beitsämter nach den Grundsäzen der Krisenfürsorge erfolgen; die Feststellung der Bedürftigkeit sollen die dazu beffer befähigten Wohlfahrtsämter treffen.

Es ist eben unmöglich, daß das Reich sich zur Steuerung der Not der Massenarbeitslosigkeit auf einen festen Betrag feft­

legt. Das Reich allein hat die finanzielle Unabhängigkeit, allein die

Kraft, solche Casten zu tragen. Der finanzielle Zusammen. bruch der Gemeinden muß durch die vorgeschlagene Neuregelung verhindert werden. Nur so bekommen die Gemeinden die Freiheit, ihren eigentlichen Aufgaben der Steuerung der ört­lichen, individuellen not, wozu die Arbeitslosigkeit eben nicht gehört, der Gesundheits-, der Kulturpflege- zu genügen.

-

H. Zank.

gegründeten Häusern erzieíte, zurückzuführen. Die Gewinne, die die Schocken A.-G. im letzten Jahr bei den zum Umfag verhältnismäßig niedrigen Kapital erzielte, waren sehr beträchtlich. Mit 1,34 Mil­lionen Mart Reingewinn wurde 1929/30 eine Gewinnquote von rund 20 Prozent erzielt, wovon allerdings nur 8 Proz­als Dividende ausgeschüttet wurden, während der größte Teil des Gewinns in die Reserven wanderte. Nach dem Geschäfts= bericht hat sich im legten Jahr das neueröffnete Scaufhaus in Chem­nig besonders gut entwickelt.

Das geplatzte Zementsyndikat.

Kittungsverfuche bisher gescheitert.

Das West deutsche 3ement syndikat, das schon in den beiden letzten Jahren nur mit Mühe und Not verlängert werden fonnte. scheint jetzt infolge der Zuspizung der Absatzkrise in der ge­famten 3ementindustrie endgültig gesprengt zu sein.

Wenigstens teilt das Syndikat selbst mit, daß ,, infolge der außer­

ordentlichen und zahlreichen Schwierigkeiten die Verhandlungen über die Verlängerung des Verbandes am Sonnabend noch nicht zu Ende geführt werden konnten. Es wurde daher beschlossen, neue Verhandlungen für den 29. Dezember anzusetzen." Da der .... 17 Prozent Kartellvertrag am 31. Dezember abläuft, werden also buchstäblich in 17" 18

18,5 19

21,5

Rheinproving und Reg- Bez Sigmaringen 23 Ostpreußen u. Grenzmart Posen- Westpreußen 25 Westfalen

Oberschlesien

26,5 29

Zum Zweck der Aufbringung dieser provinziellen Einheitssätze

wird für jede Provinz ein sogenannter Spartassen Aus gleichsstod gebildet. Dieser Ausgleichsstock dient dazu, daß die­jenigen Sparkassen, deren Aufwertungsmasse höher ist als ihre er forderlichen Leistungen, ihre fiberschießenden Beträge an diesen Aus. gleichsstod abführen. Andererseits erhalten diejenigen Spar­faffen, deren Aufwertungsmasse zur Durchführung der vorgeschrie. benen Auswertung nicht ausreicht, aus diesem Stock die entsprechenden Zuschüsse. Der im Ausgleichsstod verbleibende Rest wird zur Mitbe­rung besonderer Härtefälle verwendet werden. Auf diese Weise er­reicht die preußische Regierung, daß in der Tat jeder Pfennig der Aufwertungsmassen den alten Sparern ver= bleibt.

zwölfter Stunde nochmals Einigungsverhandlungen versucht. Obwohl das Aufplatzen dieses Syndikats für die ganze deutsche Zementindustrie von schwerwiegendsten Folgen begleitet sein würde die Verbraucher würden damit endlich von der rigo­rosen Preisdiftatur befreit werden, scheint es unter den ge= gebenen Verhältnissen kaum möglich, daß eine nochmalige Ber­längerung zustande kommt.

Elettrofinanzierung ein gutes Geschäft. Elektrische Licht- und Kraft- A- G wieder 10 Proz Dividende.

Obwohl auch die stromerzeugende Industrie und die elektrischen Berkehrsbetriebe von der allgemeinen Wirtschaftslage nicht unbecin­flußt geblieben find, bleibt das Elettro- Finanzierungs­gefchäft auch heute noch immer hoch rentabel. So kann der große Finanzierungskonzern, die Elektrische Lichte und Rraftanlagen 2.-G., Berlin , die mit Siemens u. Halske in enger Verbindung steht, auf das jetzt abgeschloffene Geschäftsjahr 1929/30 wieder die hohe Vorjahrsdividende von 10 Pro 3. auszahlen. Die Gesamteinnahmen der Gesellschaft sind sogar noch leicht von 3,05 auf 3,11 Millionen gestiegen. Das hohe Gewinn

Bereits jetzt ist festgelegt, daß gerade die kleinen Sparer, deren aufgewertete Sparguthaben den Betrag von 100 m. nicht übersteigt, vom 1. Januar 1931 ab den vollen Betrag fün- ergebnis ist darauf zurückzuführen, daß faſt jämtliche Beteiligungs­digen können. Die übrigen Gläubiger können gleichfalls ab 1. Januar wieder einen Teil ihrer aufgewerteten Sparguthaben fündigen, und zwar in derselben Höhe, wie dies im Jahre 1930 vor= gesehen war. Die aufgewerteten Sparguthaben werden ab 1. Januar gesehen war. Die aufgewerteten Sparguthaben werden ab 1. Januar nicht mehr, wie bisher, mit dem festen Satz von 5 Broz. verzinst, sondern sind künftig mit demselben Satz zu verzinsen wie die so­genannten langfristigen Kündigungsgelder.

Die Warenhäuser wachsen. Beträchtliche Kapitalerböbung des Schocken Konzern. Der besonders in Mitteldeutschland arbeitende Warenhaus tonzern Schocken A.-G., der in den letzten Jahren eine be­fonders starke Aktivität zeigte und jetzt fast 20 Kaufhäuser betreibt, hat eine Erhöhung des Attienkapitals von 6,4 auf 10 Millionen Mark beschlossen. Diese Kapitalerhöhung ist in erster Linie wohl auf die beträchtliche Umfagsteigerung, die der Konzern sowohl in seinen alten Filialen wie auch in den neu.

gesellschaften, zu denen unter anderem auch die Deutsche Telephon­und Kabel S.-G. sowie die Stock Spiralbohr A.-F. gehören, eine unverändert hohe Dividende ausgeschüttet haben. Daß der Konzern im letzten Jahr seinen Einfluß bei der Elektrofinanzierung noch ver­stärkt hat, wird daraus ersichtlich, daß der Nennwert der im Besitz der Gesellschaft befindlichen Aktien und Anteile von 39,9 auf

41,1 Millionen gestiegen ist.

Frachtermäßigung bei der Reichsbahn.

Die Deutsche Reichsbahngesellschaft hat jetzt eine Senkung der Frachttarife für die im Nottarif genannten Lebens­mittel und verschiedene Rohstoffe im Wagenladungsverkehr zugesagt. Nach einer Mitteilung der Reichsbahn werden die ermäßigten Tarife Anfang Januar in Kraft gesetzt. Unter den sogenannten Nottarif fallen besonders Getreide, Mehl, Hülsenfrüchte, Gemüse, Obst, Käse u. a. Die Ermäßigungen würden auf einem Transport weg von 200 Kilometern die Frachtfäße für 5 Tonnen Mehl und Gemüse um etwa 20 Prozent verbilligen.