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1. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 107.

Reichstag .

86. Sigung vom 7. Mai 1896. 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths: Nieberding.

Freitag, den 8. Mai 1896.

13. Jahrg.

zustimmen, durch durch welches die Handelsangestellten mit Abg. Wurm( Soz.): Das letztere ist richtig, aber die Mittel­doppelten Ruthen gezüchtigt werden, nun noch vor den standspolitik wird geführt auf Kosten der Arbeiter. Das zeigt Strafrichter gestellt und eventuell mit 6 Monaten Gefängniß besonders der Antrag im sächsischen Landtage, der den Konsum bedacht werden können. Während der ersten und zweiten vereinen eine Umsatzsteuer von 3 pet. neben den anderen Lesung, als von allen Seiten dieses Hauses und von Steuern auferlegt. Damit werden die Konsumvereine todt gemacht. Auf der Tagesordnung steht die dritte Berathung des Ent- den verbündeten Regierungen solche Verträge energisch Das ist die Konsequenz des ganzen Vorgehens; man betrachtet wurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren und deutlich verurtheilt wurden, haben die Herren Unter- eben die Konsumvereine überhaupt als einen Auswuchs. Im Wettbewerbs. nehmer fich nicht genirt, solche Verträge ruhig weiter zu preußischen Abgeordnetenhaus hat man eine Umsatzsteuer für Gine Generaldiskussion findet nicht statt. In der Spezial- schließen. Noch am 15. März 1896 hat die Firma Franz Kluth, große Waarenhäuser beantragt, was der Generalsteuerdirektor diskussion zu§ 1, zu welchem ein lediglich redaktioneller Antrag rheinische Gummiwaarenfabrik zu Köln- Nippes ihre Beamten als gefeßlich nicht zulässig erklärt hat. Wird die Reichsregierung des Abg. Roeren( 3.) vorliegt, beantragt gezwungen, unter Androhung sofortiger Entlassung einen gegen das Vorgehen in Sachsen einschreiten? Wenn die Konsum Abg. Lenzmann( fri. Vp.), die von ihm in der zweiten Lesung Revers zu unterschreiben, durch welchen fie fich bei 10 000 m vereine unterdrückt werden, so wird man allen Parteien den bemängelten Worte über geschäftliche Verhältnisse insbesondere" Konventionalstrafe verpflichteten, weder in Deutschland noch in Dank dafür dadurch abstatten, daß man sich denen zuwendet, zu streichen. Bekanntmachungen oder Mittheilungen über Defterreich in einer bestimmten Zeit in ein Konturrenzunternehmen welche für die Arbeiter und ihre Konsumvereine eintreten. Die geschäftliche Verhältnisse", zumal darunter auch bildliche Dar- einzutreten oder ein solches zu errichten. Die ökonomisch Reichen, die Millionäre, dürfen fich Vortheile verschaffen, aber ftellungen fallen sollen, sei etwas zu Unbestimmtes, so daß der abhängigen Handelsangestellten müssen sich natürlich, wenn wenn die Arbeiter dasselbe wollen, dann kommt man mit Aus­Richter damit nicht auskommen könne. Redner erinnert an den sie nicht verhungern sollen und auf das Pflaster fliegen nahmegesehen. Fall des Salvatorbieres; die Zacherlbrauerei nehme diesen Namen wollen, den widerfinnigsten Bestimmungen unterwerfen. Abg. Metuer( 3.) bestreitet, daß die Konsumvereine so un­jetzt für ihr Gebräu allein in Anspruch und habe schon gericht. Von Vertragsfreiheit tann da gar keine Rede sein, und jetzt will schuldig sind, wie Abg. Schneider es dargestellt habe. liche Verfügungen erwirkt, welche das Salvatorbier anderer man die Handelsangestellten vollends den Ausbeutern ausliefern. Abg. Ofann( natl.) bestreitet, daß die Arbeiterkonsumt Brauereien mit Beschlag belegen. Herr Roeren führte in der zweiten Der Herr Staatssekretär des Innern, den ich zu meinem vereine schlechter gestellt würden als die Vereine der Wohl­Lesung den Boonetamp of Magbitter an, der so vielfach nachgemacht Bedauern nicht auf seinem Plaze sehe, hat in der habenden. würde. Die Firma Underberg- Albrecht, welche sich darüber beklagt, hat zweiten Lesung meine Beschwerde, daß man nicht auch Abg. Sachke( f.): Jn keinem Einzelstaat sind die Konsum­aber selbst diesen Namen zu Unrecht in Anspruch genommen, aus den Kreisen der Handelsangestellten Experten zu den Vor- vereine so start vertreten, wie in Sachsen . Vom Ladentisch denn eine andere Firma hatte schon früher Boonekamp her bereitungen für diesen Gesezentwurf zugezogen, als unbegründet der Konsumvereine wird die wüstete sozial gestellt. In dem Prozeß wurde aber die Firma Underberg- bezeichnet. Am 13. Dezember, bei der ersten Berathung dieses Gefeßes, de motratische Agitation getrieben; deswegen ist Albrecht freigesprochen, weil Boonekamp ein Freizeichen sei. Da hat er aber auf denselben Vorwurf geantwortet:" Der Herr Abg. es ein patriotisches Unternehmen, den Konsumvereinen entgegen­fann sich Herr Underding- Albrecht doch nicht beschweren, daß Singer hat sich darüber beklagt, daß fein besonderer Vertreter zutreten.( Lebhafter Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) auch andere Fabrikanten dieses Freizeichen benutzen. des Handlungsgehilfenstandes zu den Vorbesprechungen über den Direktor im Reichsamt des Innern v. Wödtke: Die ver Entwurf zugezogen wurde. Das ist richtig, das ist nicht geschehen; bündeten Regierungen haben zu den Beschlüssen des Reichstages mit demselben Recht wie die Handlungsgehilfen hätten wir aber zweiter Lefung noch keine Stellung genommen; nicht alle Be­zahlreiche andere Interessengruppen ebenfalls zuziehen können". schlüsse finden die volle Billigung, aber mit Rücksicht auf die Das ist doch ein Widerspruch. Die zulegt citirte Antwort des tompatte Mehrheit, welche für die Beschlüsse vorhanden ist, Abg. Roeren( 3) bedauert, daß Abg. Lenzmann noch nicht Staatssekretärs ist wohl die richtige. Man hat es nicht für werden die verbündeten Regierungen vielleicht ihre Bedenken eingesehen habe, worauf es ankommt. Es folle der bestraft nöthig gehalten, Vertreter der Handelsangestellten zu hören, zurückstellen. werden, der unwahre Angaben mache, die auf die Täuschung während doch gerade aus ihrer Haut nachher die Riemen ge= Abg. Wurm( Soz.): Herr Sachße hat es offen erklärt, daß des Publikums berechnet seien. Dagegen könne man jetzt mit schnitten werden sollten. Erfahrungen es gegen die Sozialdemokratie geht, was Herr v. Stumm bestritt. dem Betrugsparagraphen nicht einschreiten; es sei aber noth- werde ich fünftig Behauptungen des Herrn Staatssekretärs Die Konsumvereine sind keine sozialistische Organisation; es sollen wendig, das Schwindelreklamewesen aus dem Geschäftsverkehr vorsichtiger aufnehmen und nicht mehr auf seine Erklärungen damit nur den Arbeitern wirthschaftliche Vortheile verschafft werden, zu beseitigen. hin meine Ansicht zurücknehmen, wie es am 17. April die sie sich anderweitig nicht beschaffen können. Die Kapitalisten Abg. Baffermann( natl.) tritt ebenfalls für die Beschlüsse geschah, bevor ich mich attenmäßig überzeugt habe, daß werden nicht getroffen von dem Gesez, sondern es werden nur der zweiten Lesung ein. er im Recht ist. Jm vorliegendem Falle bin ich die kapitalistischen Vereine getroffen, zu denen aber die größten Unterstaatssekretär Rothe entschuldigt den durch einen im Recht. E3 sollte mich aufrichtig freuen, wenn Kapitalisten nicht gehören. starken Katarrh verhinderten Staatssekretär v. Bötticher und es uns durch Ablehnung des§ 9 ermöglicht würde, für das empfiehlt die Annahme des redaktionellen Antrages Roeren, aber Gesetz zu stimmen. Bu Mitschuldigen eines Ausnahmegeſetzes auch des Antrages Lenzmann, der eine Wiederherstellung der fönnen wir uns nicht machen.( Beifall bei den Sozialdemo­Regierungsvorlage bedeute. traten.)

Abg. Hilpert( bayerischer Bauernverein) bedauert, daß in bezug auf die Landwirthschaft teine weiteren Bestimmungen zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs angenommen sind, bittet aber, die Vorlage anzunehmen.

Abg. Jakobskötter( t.) bittet ebenfalls, die Beschlüsse zweiter Lesung anzunehmen.

§ 1 wird unter Ablehnung des Antrages Lenzmann nach dem redaktionellen Antrage Roeren angenommen.

Zu§ 5, welcher die Quantitätsverschleierung betrifft, be­antragt Abg. Röside folgenden Zusay:" Für den Einzel­verkehr mit Bier in Flaschen, oder Krügen kann die Angabe des Inhalts unter Festsetzung angemessener Fehlergrenzen vor­geschrieben werden."

Ferner beantragt Abg. Röside folgende Resolution: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage in feiner nächsten Session einen Gefeßentwurf vorzulegen, durch welchen die Aichung der Bierfässer vorgeschrieben wird."

Abg. Nöficke empfiehlt feinen Antrag, um dem unlauteren Wettbewerb im Flaschenbierhandel entgegenzutreten. Abg. Hammacher erklärt sich für den Antrag Röfice und empfiehlt die Ausdehnung der Vollmacht des Bundesrathes auf den Verkehr mit Weinen.

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Geh. Ober Regierungsrath Hauß erklärt sich ebenfalls für den Antrag Röside, hält aber die Regelung des Verkehrs mit Weinen nicht für so nothwendig, wie die des Verkehrs mit Bier. Auf die Anregung wegen des Aichzwanges für Bierfäffer werden die verbündeten Regierungen gern eingehen. Abg. Schmidt- Elberfeld( frs. Vp.) warnt davor, für Wein diefelben Bestimmungen zu treffen wie für Bier, namentlich mit Rücksicht auf den Export.

Abg. Roeren( 3.): Die Regierung hat nur in bezug auf Bier eine Befugniß nachgesucht, wir haben also keinen Anlaß, in bezug auf Wein etwas zu beschließen.

Abg. Gamp( Rp.): Die Mißstände bezüglich des Weinhandels find doch dieselben wie beim Bierhandel. Abg. Hammacher beantragt, in dem Antrage Rösicke su§ 5 hinter dem Worte Bier" einzuschalten und Wein". Die Abgg. Schmidt Elberfeld( frs. Vp.), Dieden( 3.), v. Salisch( ot.) und Müller Sagan( frs. Bp.) sprechen sich gegen den Antrag Hammacher aus. Geheimrath Hauß: Ein Aichzwang ist nicht in Aussicht genommen.

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Nach

Unterstaatssekretär Rothe bestreitet, daß eine Klaffengesetz gebung vorliege und bezeichnet die Vorwürse des Vorredners als unbegründet; ein Widerspruch in den Aeußerungen des Herrn Staatssekretärs bestehe nicht. Bei der Konferenz im Oktober 1894 find teine Vertreter der Angestellten zugezogen worden. Nachher haben aber zahlreiche mündliche Besprechungen mit Depu tationen von Handelsgehilfen stattgefunden.

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Abg. Vielhaben( Reform- P.) bittet um gänzliche Ab. lehnung des§ 9, weil er nicht dem Mittelstande zu gute fomme, sondern nur dem Großbetriebe, der recht gut warten könne, bis ein besonderes Gefeß vorgelegt wird.

Damit schließt die Generaldiskussion.

In der Spezialdiskussion zum Artikel 1 spricht sich Abg. Augst( füdd. Vp.) gegen die Vorlage aus.

Abg. von Stumm bleibt dabei, daß die Kommission nicht durch den Kampf gegen die Sozialdemokratie geleitet worden sei, Herr Sachße habe nur von den besonderen Berhältnissen in Sachsen gesprochen.

Darauf wird die Vorlage in allen ihren Theilen und schließ lich im ganzen unverändert angenommen.

Es folgt die zweite Berathung des Gefeßentwurfes betr. den Abgabentarif für den Nord- Ostsee- Kanal .

Abg. Hahn empfiehlt eine Ermäßigung des Tarifes für die Schiffe, welche den Kanal nicht in seiner ganzen Linie, sondern nur zur Hälfte benutzen und nach Rendsburg fahren. Abg. Molkenbuhr( Soz.) bezeichnet es als unzutreffend, Abg. Jacobsfötter( t.): Die Konkurrenzklausel hat auf die Gebühren für die großen Schiffe zu ermäßigen, da feiner Seite des Hauses einen Freund; das zeigt die Streichung diese ohnehin schon den Verkehr zum größten Theil an sich ges der darauf bezüglichen Bestimmungen. Ein Ausnahmegefeß entrissen haben. Wenn die kleine Schifffahrt vernichtet ist, dann hält§ 9 nicht. Die Großbetriebe haben diese Bestimmung nicht wird man den Klagen derselben nicht mehr abhelfen können. verlangt, sondern gerade ein Geschäftskollege des Herrn Singer Abg. Hammacher( natl.): Ich babe eine allgemeine Er aus Berlin ( Hört! rechts). mäßigung der Tarife verlangt, namentlich damit die internationale Schifffahrt den Kanal benutzt.

Abg. Noeren( 3.): Auch wir wünschen eine Regelung der Frage der Konkurrenzklausel, aber sie gehört in dieses Gesetz nicht hinein.

2000 M. oder 9 Monate Gefängniß.

Abg. Hahn: Die kleine deutsche Schifffahrt wird weniger durch die großen Schiffe als durch die Konkurrenz der dänischen und helländischen Küstenschifffahrt beeinträchtigt. Was hat die Regierung gethan zur Berücksichtigung der vom Reichstage zum Schuße der Küstenschifffahrt beschlossenen Resolution?

Geheimrath von Joequières: Die Seeftaaten sind auf­gefordert worden, zu untersuchen, ob die Klagen der Küsten­schifffahrt berechtigt find, gleichzeitig sind die Interessenten auf­gefordert worden, anzugeben, auf welchem Wege sie sich die Ab­hilfe denken; denn die verbündeten Regierungen haben vergeblich nach einer Abhilfe gesucht. Die Vorlage wird darauf unverändert angenommen.

Parlamentarisches.

Ohne

Abg. Schneider( frf. Bp.) erklärt, daß seine Freunde ebenso wie in der zweiten Lesung gegen§9 stimmen würden im Interesse der Handelsangestellten. Abg. Singer( Soz.): Ich habe in der ersten Lesung nicht blos von der Konferenz im Oktober 1894 gesprochen, sondern ganz allgemein, und dieser allgemeinen Behauptung, als ich sie in der zweiten Lesung wiederholte, hat der Staatssekretär wider sprochen. Einen Geschäftskollegen habe ich nicht, da ich kein Ge­schäft treibe, und ich kann auch nicht die Verantwortung über nehmen für das, was ein Geschäftskollege gesagt hat. Die Petitionen der Handels Angestellten widersprechen der ganzen Schluß 6 Uhr. Nächste Sigung Freitag 1 Uhr.( An­Borschrift des§ 9, fie bezeichnen nur die angenommene Nr. 1 träge, betreffend Aufhebung des Impfzwanges und andere An­( Verrath des Geschäftsgeheimnisses während der Dauer des Dienst- träge.) verhältnisses) als erträglicher als die gestrichene Nr. 2 ( Berrath des Geschaftsgeheimnisses nach Ablauf des Dienst­verhältnisses); sie wollen nicht, daß die Handlungs- Angestellten strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, wo jeder andere nur zivilrechtlich verantwortlich gemacht werden kann. Schlechter Aussicht stehende Vertagung des Reichstages berathen. Der Seniorenkonvent hat gestern noch einmal über die in Die Abag. Lingens( 3.) und Görk( frs. Bg.) und wieder- wird das Gesetz durch Streichung des§ 9 nicht. Es wurde davon Mittheilung gemacht, daß die Regierung den Nachdem Abg. Vielhaben nochmals gegen 59 gesprochen, Wunsch habe, das Bürgerliche Gesetzbuch noch in dieser Session holt Abg. Müller Sagan befämpien ebenfalls den Antrag Hammacher, der vom Antragsteller und dem Abg. Gamp ver- wurde derselbe gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, Frei- zur Verabschiedung zu bringen und zu diesem Zweck den Reichs­theidigt wird. finnigen, Antisemiten und der Abgg. v. Stumm und Pauli von tag bis zur Erledigung des Gesetzes zusammenzuhalten. Von Abg. Singer( Soz.): Die Frage scheint doch noch nicht der Reichspartei angenommen. getlärt, und namentlich weiß der Bundesrath gar nicht, wie er 3u§ 10, der den Anftifter zum Verrath eines Geschäfts- den Vertretern aller Parteien, mit Ausnahme des Abg. Rickert, bie ihm zu ertheilende Bollmacht ausführen will. Deshalb geheimnisses, auch wenn er feinen Erfolg hat, mit Geldstrafe bis wurde energisch darauf hingewiesen, daß die Absicht der Regie­hat man in der Kommission diese Frage fallen laffen. Die zu 3000 m. oder Gefängniß bis zu einem Jahre bestrafen will, rung unausführbar und es unmöglich sei, den Reichstag nach Pfingsten beschlußfähig zu erhalten. Es wurde allseitig der Interessenten haben sich bei den Beschlüssen zweiter Lesung be- beantragt ruhigt. Jetzt wird die Frage plöglich wieder angeregt. Deshalb Abg Rören( 3.) die Ermäßigung des Strafmaximums auf Wunsch ausgesprochen, daß der Präsident diese Auffassung in nachdrücklichster Weise zur Kenntniß bringen möge. sollte man alle Anträge einfach ablehnen. Gebeimrath Hank: Es ist doch sehr natürlich, daß der Geheimrath von Seckendorf erklärt sich für diesen Antrag. bestimmte Verabredungen zu treffen, einigte man sich dahin, Bundesrath an die Modalitäten einer Berordnung noch nicht der fich der Regierungsvorlage( 1500 m. und 6 Monate Ge- das vorliegende Material, bis auf die Justiznovelle, möglichst herangetreten ist, für welche ihm jede gefeßliche Unterlage fehlt. fängniß) nähere. zur Erledigung zu bringen. Man wird zu diesem Zweck noch Uber spruchreif ist die Sache; denn in bezug auf den Flaschen- Abg. Singer( Soz.): Der Anstifter, der doch meist ein einige Seit nach Pfingsten tagen müssen. Dadurch gewinnt auch bier- Handel wird ein großer' Unfug getrieben, der durch Angabe Unternehmer fein wird, sollte eher strenger als milder bestraft zum Abschluß zu bringen. Die Pfingstferien beginnen den die Kommission für das Bürgerliche Gesetzbuch Zeit, ihre Arbeiten des Juhalts auf den Flaschen beseitigt werden kann. Zweifelhaft werden als der Verleitete. ist nur noch die angemessene Fehlergrenze. § 10 wird nach dem Antrage Roeren angenommen, ebenso 13. d. M. und dauern bis zum 2. Juni. Vor Pfingsten sollen ohne erhebliche Debatte die übrigen Paragraphen mit einer noch das Buckergefeß in zweiter, sowie das Börsenreform- und redaktionellen Aenderung im§ 13. Gewerbe- Ordnungsgeset in dritter Berathung erledigt werden. Die Gesammtabstimmung wird für eine spätere Sigung vor- Nach den Ferien soll der Rest der sogenannten Mittelstands­sowie die noch Agrargefeße, behalten; die Petitionen werden für erledigt erklärt. den Reichs­Die vom Abg. Röside beantragte Resolution, welche bei der vierten Bataillone, Kolonialgeseze) verabschiedet werden kommenden Vorlagen( Nachtrags- Etat, Gesetz wegen § 5 mitgetheilt ist, wird angenommen. Nach einstimmiger Ansicht des Seniorenkonvents würde dann eine Vertagung des Reichstages bis zum Herbst einzutreten haben, und man glaubt, daß die Regierung sich umsomehr mit dieser Ansicht abfinden wird, als sonst die Gefahr einer perma Abg. Schneider( frs. Vp.) aus, daß durch die Hineinziehung nenten Beschlußunfähigkeit des Reichstages auf der Hand liegt, für den§ 9, die in dem Glauben, Treu und Redlichkeit inner- anderer Vereine landrechtlichen Ursprungs in die eigentlich nur auf und bei einem etwaigen Schluß der Session die Arbeiten der halb des Handels zu schützen, Vorschriften erläßt, welche die die Konsumvereine berechnete Vorlage ein gesetzgeberischer Salat Kommissionen für das Bürgerliche Gesetzbuch und die Justiz­Handelsangestellten traffeste Ausnahmegesetz von sehr zweifelhafter Schmackhaftigkeit entitanden sei. novelle ganz nutzlos gewesen wären. Sonnabend findet teine Bedauern muß ich aber mit meinen Freunden, daß Redner wendet sich gegen die Vorwürfe, die man den Konsum­bie Festhaltung des§ 9 es uns unmöglich macht, in der Ge- vereinen gemacht habe; man wolle wohl überhaupt den Sozial: Plenarsizung statt, unt der Kommission für das Bürgerliche sammtabstimmung für dieses Gesetz zu stimmen. Das ist uns um demokraten eins answischen. Man sollte nach den lauten Klagen sollen ebenfalls mit Rücksicht auf diese Kommission bis Pfingsten Besetzbuch einen vollen Arbeitstag zu lassen. Die Plenarsizungen so bedauerlicher, als das Gesetz uns an sich sympathisch ist und meinen, daß eine ungeheure Vermehrung derfelben eingetreten um 2 Uhr nachmittags beginnen. Montag zweite Berathung des der Kommission bemüht haben es fei, dabei zeige aber die Statistik des Genossenschaftsverbandes, Buckersteuergesetzes.- berechtigten Anforde- daß die Zahl der genossenschaftlichen Konsumvereine zurück­rungen entspricht. Der§ 9 schafft eine Interessenungleichheit, gegangen sei. Die Konsumvereine, über welche man flage, unter­da er die Unternehmer und Prinzipale wegen der gleichen Manis ständen meist garnicht dem Genossenschaftsgesetze. pulation nicht unter dieselbe Strafe stellt wie die An Abg. v. Stumm( Rp.) bestreitet, daß der Kampf gegen die gestellten. Solange die unter dem Namen Konkurrenztlause!" Konsumvereine geführt werde; es werde nur gegen die Aus­bekannten schamlosen Verträge gefchloffen werden, haben wüchse derselben vorgegangen. Gegen die Sozialdemokraten um 10 weniger Veranlassung, einem Gesetz zu richtet sich die Vorlage nicht.

§ 5 wird nach dem Antrage Röfice unter Ablehnung des Antrages Hammacher angenommen.

Bei§8, welcher sich gegen den Mißbrauch eines Namens, einer Firma u. f. 1. richtet, erklärt auf eine Anregung des Abg. Hammacher der Geheimrath Hauß, daß auch die mißbräuchliche Verwendung des Pseudonyms eines Schriftstellers strafbar sei. § 8 wird angenommen.

Bei§ 9: Verrath der Geschäftsgeheimnisse erklärt Abg. Singer( Soz.): Aussichtslose Anträge zu wiederholen liegt nicht in unserer Absicht. Es ist eine fompatte Majorität gesichert

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Es folgt die dritte Berathung der Novelle zum Ge­nossenschaftsgefeß. In der Generaldiskussion führt

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Das Recht der Frau bildete auch am Donnerstag das Thema für die Kommission zur Berathung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesezbuchs. Ueber den Namen, den die Ehefrau erhält, bestimmt§ 1389 des Entwurfs: Die Frau erhält den Familiennamen des Mannes." Verschiedene Frauenpetitionen treten dafür ein, daß der Frau das Recht zustehen soll, in

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