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einen Ausschuß.

V

einer Vers

Analogie der in der Schweiz und in Rußland herrschenden Sitte, In der sehr lebhaften Debatte begründet der Antragsteller p Der Antragsteller führt aus, daß der Zweck des An ihren Mädchennamen mit dem Familiennamen verbinden zu können. Diesen Antrag unter Aufrechterhaltung des von ihm vertheidigten, trages vor allem fei, unliebsame Erfahrungen zu vermeiden, wie Der Antrag wurde vom Abg. Kauffmann( freif.) aufgenommen, gegen von der Kommission gebilligten Grundsages, daß der Mann das sie bei der Alten Post", bei dem Neubau in der Rosenstraße dieStimmen des Antragstellers, des Abg. Frohme, der freitonservativen Haupt der ehelichen Gemeinschaft sei, aus sittlichen und ökono- und ähnlichen eben erst mit großen Rosten hergestellten Baulich­Abgeordneten v. Stumm und Pauli und eines Theils des Zen- mischen Gründen. Die Regierungsvertreter halten die Bestimmung feiten eingetreten sind, die zum Zwecke der Durchführung ander­trums aber abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission war durch- des Entwurfs aufrecht, anerkennen aber theilweise die Nüglich weiter von der Stadt beschlossener Bauprojekte niedergerissen Es gelte hier, schnell zu handeln, um weg der Ansicht, daß der Ehefrau das Recht, ihren Mädchen- feit einer Ausnahmebestimmung für die Frau, die in der Regel werden mußten. der Die Konservativen und Nationalliberalen nicht namen neben dem Familiennamen zu führen, durch den Entwurf erwerbsthätig ist. Privatspekulation Zeit zu Manipulationen nicht untersagt fei, daß aber zu einer ausdrücklichen Aufnahme treten dem Antrag entgegen. Die Herren von Cuny zu laffen, die zit zit einem ähnlichen Ausgang führen dieses Rechts tein Bedürfniß vorliege und daß die Führung von und von Bennigsen malen als Schreckgespenst an die müßten. Daß die Angelegenheit gerade die Königstraße Doppelnamen nicht erwünscht sei. Abg. Gröber beantragte, Wand, daß eine Ehefrau ohne Einwilligung ihres Mannes betreffe, für deren Südfeite die Stadt schon so große Auf­die Bestimmung aufzunehmen, daß auch der Stand des Ehe dann ja als Schauspielerin auftreten tönne und daß erst nach wendungen gemacht habe, dürfe nicht von mannes von der Ehefrau getheilt werde. Die Vertreter der Re- dem Auftreten der Mann richterliche Hilfe anrufen könne. fehrsverbesserung abhalten, die an so bevorzugter Stelle der gierung meinten, die Aufnahme solcher Bestimmung sei entbehrlich Abg. Stadthagen hält dem entgegen: Zunächst tönne er in Stadt eine doppelte Nothwendigkeit sei. Diejenigen, welche der uud fönnte bezüglich des hohen Adels, dessen Vorrechte dem Schreckensphantom so etwas ungeheuerliches nicht erblicken. Meinung feien, es sei einmal mit der Südseite der Fehler ge­das Einführungsgesetz aufrecht hält, zu Mißverständnissen Die Eheleute hätten einander doch vorher kennen gelernt, und macht, man möge es dabei bewenden lassen, würden damit dem Anlaß geben. Abg. Stadthagen unterstützt den Antrag. wie stehe es denn umgekehrt, wenn der Ehemann gegen den einen Fehler, der gemacht sei, lediglich einen zweiten hinzufügen. Wesentlich sei er nach der Richtung der Alimentationspflicht Willen der Ehefrau als Schauspieler auftreten, als Latai fich Redner beantragt die Niedersehung eines Ausschusses von 15 Pers und beim Ehescheidungsrecht. Daß standesgemäße in den Dienst einer schönen Wittwe begeben, langjährige Schiffsdienste sonen für seinen Antrag. Alimentation darzureichen ist, sagt der Entwurf selbst. Bei den nehmen wolle; da bedürfe er doch auch nicht der Genehmigung Eine weitere Debatte findet nicht statt; der Antrag geht an Chefcheidungsgründen stehe es dem Richter nach der jetzigen seiner Frau. Die Herren hätten überdies immer nur die Fälle vor Gestaltung des Entwurfs leider frei, in Uebereinstimmung mit Augen, wo es sich um ganz vereinzelt dastehende Marotten Der Verlags- Buchhändler Siegfried Cronbach will mit der seltsamen Judikatur des Reichsgerichts bei Abwägung der in wohlhabenden Familien handle. Sollen die oder soll der der Stadtgemeinde auf grund des ursprünglichen und durch Be Verfehlungen auf den Stand Rücksicht zu nehmen. Endlich sei große Kreis der erwerbsthätigen Frauen bei der Firirung schluß der Versammlung vom 28. Juni 1894 abgeänderten Ab­die Einrichtung der morganatischen Ehe durch folche der Rechte maßgebend sein? Der Antrag v. Stumm lasse ja leider kommens mit der Urania Uhren und Säulen Vorschrift zu treffen, treffen, dies Institut überhaupt zu be- in Anlehnung an den zu§ 1337 des Entwurfs gefaßten Beschluß Gesellschaft ein Vertragsverhältniß eingeben, wodurch er den feitigen. Die morganatische Ehe sei ursprünglich nichts zu, daß der Chefrau die Thätigkeit untersagt werden könne, wenn Betrieb der Uraniasäulen übernimmt, aber nicht bis 1911, Die Kaution soll von weiter als das gefehlich anerkannte Vorrecht des hohen Adels, fie zu einer Schädigung der ehelichen oder Familieninteressen führe, sondern nur bis zum 1. April 1898. ne ben seiner standesgemäßen Ehefrau eine andere zur linken während der Frau solch' Untersagungsrecht dem Manne gegen- 10 000 auf 15 000. erhöht und dem Unternehmer das Recht Hand" sich antrauen zu lassen. Dies Institut verdante wesent- über nicht zusteht. Der Antrag bedeute aber sowohl durch die eingeräumt werden, bis zum 1. Januar 1898 die Verlängerung lich der Bestrebung seine Entstehung, die außerordentlich aus- Umkehr der Beweislast, wie durch das Erforderniß der Noth- des Vertrages bis 1911 zu beanspruchen. gedehnten Maitressenwirthschaft des hohen Adels im wendigkeit der Einhaltung einer Kündigungsfrist und durch die Stadtv. Schwalbe will die Vorlage zunächst kommissarisch Interesse des Adels selbst einzuschränken. Sei in Preußen prattischere Fassung einen ganz erheblichen Fortschritt gegenüber berathen, während Stadtv. 2adewig die sofortige Annahme auch die morganatische Ehe nicht mehr als Doppelehe zu dem Entwurf. Aus der Praxis führt Stadthagen eine empfiehlt, um aus dem jezigen unleidlichen Provisorium herauszu­gelaffen, so laffe das Landrecht doch noch mit Genehmigung des Reihe von Fällen an, in denen die Verfügungsbeschränkung der kommen. Auch Stadtrath Voigt stellt aus demselben Grunde die An­Landesherrn die Eingehung einer Ehe zur linken Hand" seitens Ehefrau zu sittlichen und sozialen Schäden geführt hat. Abg. nahme anheim, desgl. Stadtv. Mommsen. Dagegen betont Stadtv. eines Hochadligen mit einem Mädchen aus niederen Ständen" Kauffmann( freif.) tritt gleichfalls, lebhaft für den Antrag Schwalbe nochmals, daß man auch über das geschäftliche zu. Bei solcher Ehe werde ausdrücklich durch giltigen Vertrag v. Stumm ein. Abg. Bach em will aus der sittlichen Natur Verhältniß des Herrn Cronbach zu der Gesellschaft Normal­bem Mädchen verwehrt, in die Familie und den Stand der Ehe einen Vorzug des Entwurfs vor dem Antrag v. Stumm zeit", die bisher den Uhrenbetrieb besorgt habe, Klarheit haben des Mannes zu treten. Im Grunde sei also folch' Verhältniß ableiten, mit anderen Worten: das unterthänigkeitsverhältniß müsse. denkbar weit von einer Ehe entfernt, es sei ein Vertrag der der Frau kommt in der Vorschrift des Entwurfs traffer zum Der Antrag auf Ausschußberathung wird angenommen, Bettgemeinschaft, nicht der Lebensgemeinschaft und könne eher Ausdruck. Abg. Gröber hat beantragt, ganz allgemein zu be- desgl. ein Antrag Schwalbe, durch den der Magistrat ermächtigt als Konkubinat als Ehe taxirt werden. Abg. v. Buchta und stimmen:" Die Frau darf, so lange sie in häuslicher Gemein- wird, auch über den 15. Mai cr. hinaus für den Betrieb der Vertreter der Regierung wendeten sich dagegen, daß die mor- schaft mit dem Manne lebt, nicht ohne Einwilligung des Mannes Uhren für alle Fälle Sorge zu tragen. ganatische Ehe Ronkubinatscharakter trage und bekämpften auch ein Erwerbsgeschäft selbständig betreiben." Eine folgerichtige lebhaft den Antrag Gröber. Derselbe fiel gegen die Stimmen der Paraphrafirung von Moses , Buch 1 Kap. 3 Vers 16: Und er Freifinnigen, Sozialdemokraten und einiger Ultramontanen. Die foll Dein Herr sein." Die Abstimmung wurde auf Freitag um Frage, ob die morganatische Ehe überhaupt beizubehalten sei, 10 Uhr vertagt. tommt erst bei Art. 56 des Einführungsgesetzes zur Ent­scheidung.§§ 1339 und 1340 des Entwurfs lauten: Juterpellation wegen des Lehrerbesoldungs- Gefeßes. Der Magistrat ersucht die Versammlung um ihr Eins § 1339: Die Frau ist, unbeschadet der Vorschriften des Von den Abgg. v. Tzschoppe und Frhru. v. Zedlitz ist mit Unter- verständniß zur Aufhebung der Deputation für § 1887, berechtigt und verpflichtet, das gemeinschaftliche Haus- ftüßung der freifonservativen Fraktion im Abgeordnetenhause öffentliche Gesundheitspflege, da dieselbe eine wesen zu leiten. Zu Arbeiten im Hauswesen und im Geschäfte folgende Interpellation eingebracht worden: verivaltende Thätigkeit ohnehin nie ausgeübt habe und nach der des Mannes ist die Frau verpflichtet, soweit eine solche Thätig­Was gedenkt die königliche Staatsregierung zu thun, um Einsetzung der Deputationen für die Krankenanstalten und für feit nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten nach der Ablehnung des Lehrerbesoldungs die städtische Frrenpflege völlig überflüssig geworden sei. Gesetzes durch das Herrenhaus den beabsichtigten Ausbau des Stadtv. 2. Sachs befürwortet die Aufhebung, will aber, § 1840. Die Frau ist berechtigt, innerhalb ihres häuslichen Alterszulage- Systems zu gunsten der Lehrer so bald als möglich um den schönen Namen der bisherigen Deputation zu erhalten, Wirkungsfreises die Geschäfte des Mannes für ihn zu besorgen herbeizuführen und die Mißstände zu beseitigen, die die Krankenhaus- Deputation, die jetzt das Erbe jener angetreten und ihn zu vertreten. Rechtsgeschäfte, die sie innerhalb dieses sich aus dem Mangel einer gefeglichen Neu- habe, in Bufunit Deputation für die städtischen Kranken­Wirkungstreises vornimmt, gelten als im Namen des Mannes regelung der Lehrergehälter ergeben?" anstalten und für die öffentliche Gesundheitspflege" genannt vorgenommen, wenn nicht aus den Umständen sich ein anderes wissen. ergiebt. Der Mann kann das Recht der Frau beschränken oder ausschließen. Stellt sich die Beschränkung oder die Ausschließung als Mißbrauch des Rechtes des Mannes dar, so tann fie auf Oeffentliche Sigung vom Donnerstag, 7. Mai, Antrag der Frau durch das Vormundschaftsgericht aufgehoben nachmittags 5 Uhr. werden. Dritten gegenüber ist die Beschränkung oder die Aus­schließung nur nach Maßgabe des§ 1418 wirtsam."

leben, üblich ist."

Kommunales.

Dem Ortsausschuß des Deutschen Vereins von Gas- und Wasser- Fachmännern soll zu den Kosten der diesjährigen Hauptversammlung in Berlin ein städtischer Beitrag von 3000 m. gezahlt werden, wozu die Versammlung ohne Debatte ihre Zustimmung giebt.

Oberbürgermeister Belle hält diese Benennung für korrekter, da thatsächlich beide Aufgaben der Deputation obliegen, und sagt das Einverständniß des Magiftrats zu. Stadtv. Dr. 3adet: Die Gesundheitspflege- Deputation hat Stadtv. Baute hat sein 27 Jahre lang ausgeübtes Mandat lange dahingesiecht, ihr Ende ist ihr zu gönnen. Aber was soll wegen schwerer Krankheit niedergelegt. Auf Anregung des an ihre Stelle treten? Die Krankenhausdeputation fann die Sorge nicht übernehmen. Beiden Bestimmungen stimmt die Kommission zu. Jns Vorsteher Stellvertreters Michelet soll ihm die Theilnahme für die öffentliche Gesundheitspflege befondere§ 1339 ist lediglich dekoratives Beiwert, da nach dem der Versammlung in besonderer Zuschrift ausgesprochen werden. Die bisherige Deputation für die öffentliche Gesundheitspflege Entwurf bei Streitigkeiten der Mann entscheidet.§ 1841 regelt Eine große Bahl von Urlaubsanzeigen bringt der Vorsteher hat nicht erst nach der Einrichtung der Deputation für die die für die Rechtsstellung der Ehefrau und für ihre Erwerbs zur Kenntniß. Krantenanstalten ihre Wirksamkeit eingebüßt, sondern schon jahre­möglichkeit hochbedeutende Frage, ob der Ehemann das Recht Der Petitionsausschuß hat über eine Reihe von Petitionen lang vorher nichts geleistet; sie hat alle Anregungen aus der haben soll, feiner Frau zu untersagen, Dienst- und Arbeitsver- verhandelt. Versammlung, selbst den harmlosen Antrag meiner Freunde wegen hältnisse ohne seine Genehmigung einzugehen. Das preußische Die feit 1884 wiederholt angeregte Gleichlegung der der Baubuden für die Straßenarbeiter nicht befürwortet. An Eine Reihe wichtigster Landrecht bestimmt in§ 196 II, 1: Ohne Einwilligung Ferien an den Gemeindeschulen mit denen der Stoff fehlt es wahrhaftig nicht. des Mannes kann die Frau feine Verbindung eingehen, höheren Lehranstalten ist vom Berliner Rettoren- Fragen, die Wasserfrage, die öffentliche Desinfektion, die wodurch die Rechte auf ihre Person getränkt werden." In Verein zum Gegenstande einer einer Petition an die Rettungswesens, die ganz vernach Ver- Reorganisation des harren der Erledigung. ähnlicher Weise beschränkt das Bürgerliche Gesetzbuch für Sachsen sammlung gemacht worden, welche diese Gleichlegung, läffigte Schulhygiene u. f. w. (§ 1638) das Verfügungsrecht der Ehefrau. Er bestimmt: Eine also auch die Verlängerung der Kommunalschul- Ferien Solche Aufgaben löst nicht eine Deputation, die im Jahre zwei­Ehefrau bedarf zu allen Rechtsgebieten, durch welche sie nicht von 4 auf 5 Wochen beim Provinzial- Schulfollegium zn oder dreimal zusammentritt.( Widerspruch.) Wir brauchen eine lediglich erwirbt, der Einwilligung ihres Ehemannes." In ähn beantragen gebeten wird. Der Ausschuß hat sich für den beständige Kontrolle der hygienischen Einrichtungen Berlins , ein licher Weise wird die Erwerbsmöglichkeit der Ehefrau nach der Uebergang zur Tagesordnung entschieden, da auch städtisches Gesundheitsa mt, wie es in Hamburg sich bes Rechtsprechung in faft allen Gebieten Deutschlands gehemmt. Die die Schuldeputation es beim alten zu belassen beschlossen währt hat, wie es die gesammte moderne Hygiene fordert wie ökonomische Entwicklung und die Nothwendigkeit ökonomischer habe. Die Mehrheit pflichtet der Ansicht bei, daß die wir es beantragt haben und immer wieder beantragen werden. Selbständigkeit für unendlich viel Frauen hat im Ver- Rücksicht auf die höchstens 3 pt. der Gesammtheit be- Stadtv. Dr. Langerhans: In den Ausführungen des fehr diese papiernen Schranken der Erwerbsmöglich- tragende Zahl von Kommunalschul- 3öglingen, die Geschwister Vorredners lag sehr viel Wahres. So wie die Deputation jetzt feit zum großen Theil beseitigt; aber der bestehende in höheren Lehranstalten haben, und auf das Ruhebedürfniß zusammengesetzt ist, kann sie diese Fülle von Aufgaben nicht Rechtszustand hat dennoch สิน einer außerordentlichen des Lehrerpersonals nicht ausschlaggebend sein könne, daß vielmehr leisten, da alle ihre Mitglieder außerordentlich zu thun haben. Chifanirung der Frau durch die angeführten Hemmparagraphen den Kindern eine zu lange Ferienzeit nicht dienlich(!) und der Thatsächlich kommt allerdings die jetzige Krankenhaus- Deputation geführt; der Entwurf für das Bürgerliche Gesetzbuch will diese intereffirten Bevölkerung im Allgemeinen nicht erwünscht sei, ein viermal im Monat zusammen. Will Herr Zadek seinem Ziele mit der Freiheit der Frau unverträglichen Hemmnisse zu gunsten öffentliches Interesse also dem Gegenstande des Petitums nicht näher kommen, so sollte er dem heutigen Antrag des Magistrats des Ehemannes verlängern und enthält nur ein praktisch völlig zuerkannt werden könne. zustimmen und abwarten, ob und wieweit die Krankenhaus­werthloses Recht der Ehefrau, die Hilfe des Richters in Anspruch Nach der Geschäftsordnung ist eine Debatte über Petitionen, Deputation den gedachten Aufgaben gerecht werden kann. Bur zu nehmen. Er schlägt als§ 1341 vor: hinsichtlich deren lediglich Uebergang zur Tagesordnung vor- Beit und ohne weiteres läßt sich ein Gesundheitsamt nicht " Hat sich die Frau einem dritten gegenüber zu einer von ihr gefchlagen ist, unzulässig. Von mehreren Seiten wird indes schaffen. in Person zu bewirkenden Leistung verpflichtet, so kann der Mann Berichterstattung über die Petition beantragt; es wird dem- Stadtrath Straßmann bemerkt, daß an den Gedanken das Rechtsverhältniß ohne Einhaltung einer Kündigungsgemäß die Angelegenheit später nochmals auf die Tagesordnung frist tündigen, es sei denn, daß er der Verpflichtung zugestimmt kommen.

eines städtischen Gesundheitsamts nicht herangetreten werden tann, bevor die Stadt die Wohlfahrts- und Sanitätspolizei hat oder seine Zustimmung auf Antrag der Frau durch das Ueber die Petitionen betr. die Beschleunigung des Neu- übertragen erhalten habe. Stadtv. Spinola theilt diese Auffassung. Vormundschaftsgericht ersetzt worden ist. Das Vormundschafts- baues der Weidendammer Brücke und betr. die Regulirung Auch Stadtv. Neumann hält die Errichtung eines gericht kann die Zustimmung ersetzen, wenn der Mann durch der Wallstraße geht die Versammlung zur Tagesordnung über. Krankheit oder durch Abwesenheit an der Abgabe einer Er Die minorennen Geschwister Frisch, vertreten durch ihren städtischen Gesundheitsamtes unter den heutigen Verhältnissen tlärung verhindert und mit dem Aufschube Gefahr verbunden ist, Spezialpfleger Rechtsanwalt Grabower, petitioniren um Rück- und überhaupt für verfehlt, da er sich eine Sanitätspolizei ohne oder wenn die Verweigerung der Zustimmung sich als gewährung der aus der Konkursmasse des verstorbenen Maler- die Befugnisse der Exekutive nicht denken könne. Es müsse daher Mißbrauch seines Rechts darstellt. Die Zustimmung sowie meisters Karl Seeger bezahlten Steuern. Der Malermeister schon bei der staatlichen Sanitätskommission sein Bewenden haben, die Kündigung kann nicht durch einen Vertreter er Seeger, welcher am 2. Juni 1894 sich und seiner Familie ein so die allerdings eine bestimmte regelmäßige Wirksamkeit enthalten folgen; ift der Mann in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, tragisches Ende bereitete, war der Vormund der Betenten, deren müßte. fo bedarf er nicht der Zustimmung seines gesetzlichen auf ca. gefeßlichen auf ca. 1015 M. festgestelltes Vermögen er zu verwalten, Stadtv. 8 adet hält den Vorrebnern entgegen, daß der Bertreters. Das Kündigungsrecht des Mannes ist ausgeschloffen, aber nicht mündelsicher angelegt hatte. In dem nach Magistrat die ihm von der Staatsbehörde angebotene Wohl­ver der Selbstentleibung Seeger's über seinen Nachlaß fahrtspolizei nicht akzeptire, blos weil er auch noch andere folange die häusliche Gemeinschaft aufgehoben ist." Dadurch würde einer Frau von einem unverständigen, ver- hängten Konkurse war auch die Forderung des Steuer. Polizeizweige übertragen erhalten wolle, wozu die Regierung tommenen, eigensinnigen oder herrschaftlüfternen Ehemann die fistus für restirende Steuern geltend gemacht und nicht bereit ſei. Möglichkeit, durch Dienst- oder Arbeitsverhältniffe irgend einer dadurch das Mündelvermögen um mehr als die Hälfte ge­Art für sich und die Kinder das Nothwendige zu beschaffen, un- fchädigt worden. Die Petition, welche dahin geht, auf den geheuer erschwert, ja fast genommen werden können. Die Frauen Steuerbetrag zu verzichten und Anweisung auf Auszahlung des find mit recht über diese Bevormundung in höchstem Grade felben an den gerichtlich bestellten Spezialpfleger ergehen zu aufgebracht. Mehrere Petitionen darunter eine mit 21 000 laffen, empfiehlt der Ausschuß dem Magistrat zur Berit ct ( nicht aus Arbeitertreifen herrührende) Unterschriften bedeckte fi chtigung zu überweisen. ( es befinden sich die Namen von Männern und Frauen aus Ohne Debatte tritt die Versammlung diesem Antrage bei. Während der Monate Juli und August wird die Versamm­tonservativem, nationalliberalem, freifinnigem Lager und Namen Stadtv. Langerhans sieht feine Möglichkeit, die staatliche Sanitätskommission zu regelmäßigen Sigungen zu veranlassen. hervorragender Gelehrten, Künstler und Schriftsteller darunter) lung auch in diesem Jahre Sommerferien machen. haben sich deshalb auch gegen diese Bestimmung gewendet. Dem Versammlungsbeschluß wegen Ginsegung einer gemischten Praktisch sei einzig der Weg, zunächst die Deputation für die Freiherr von Stumm hat auf diesem Gebiete so viel fozial- Deputation zur Erörterung der Frage der Anlegung einer Krankenhäuser mit den Angelegenheiten der öffentlichen Gesund­politische Einsicht bekundet, daß er entsprechend dem in den rechtsfeitigen Spreeuferstraße zwischen Waisenheitspflege auch offiziell zu befaffen. Der Magistratsantrag wird mit dem Zusatantrag Sachs Betitionen zum Ausdruck gebrachten Begehr folgende Bestimmung brücke und Mühlendamm will der Magistrat mit dem anstelle des§ 1341 vorschlug: Vorbehalt beitreten, daß zuvor mit dem Fistus und den An­Schluß 714 Uhr. liegern über die Landabtretung bezw. über die Betheiligung an der Ausführung der Uferstraße verhandelt wird.

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Die Ehefrau ist berechtigt, ohne Einwilligung ihres Mannes einen selbständigen Beruf oder Gewerbe zu betreiben und sich Dritten gegenüber zu einer von ihr in Perion zu bewirkenden Leistung zu verpflichten. Erweist sich solche Thätig­keit der Ehefrau als eine Schädigung der ehelichen oder Familieninteressen, so kann ihr die Fortsetzung derselben auf Antrag des Mannes vom Vormundschaftsgericht untersagt werden. Auf grund einer diesbezüglichen Verfügung des Vormundschaftsgerichts ist der Mann berechtigt, das Rechts­verhältniß, durch welches seine Frau sich zu einer in Person zu bewirkenden Leistung verpflichtet hat, unter Einhaltung einer vom Vormundschaftsgericht zu bestimmenden Frift zu tändigen."

Oberbürgermeister Belle entgegnet, daß das Entgegen­kommen der Regierung an so viel Bedingungen geknüpft worden sei, daß eine Verständigung bisher nicht zu erreichen war. Man hoffe aber immer noch, zu einem gedeihlichen Resultat zu gelangen. Wenn man vom Staate die Uebertragung derartiger Befugnisse fordere, müsse doch schon ein Ansatz zu der artigen Einrichtungen bei der Stadt vorhanden sein.

angenommen.

Bweiter Kongrek der Gewerkschaften Deutschlands

Die Bersammlung nimmt von dem bezüglichen Anschreiben des Magistrats Kenntniß. Von den Stadtv. Kleefeld und Genossen ist der Antrag eingebracht: Berlin , den 7. Mai 1896. den Magistrat um schleunigste Einbringung einer Die Berathung des Antrags der Redaktionskommission, welche Vorlage betreffend die Fest st ellung einer neuen die Aufgaben der Generalfommission festgesetzt hat, wird fort­Bauflucht für die nördliche Seite der gefeßt. Die einzelnen Punkte des Antrages( Agitation, Statistit, Königstraße von der Heiligengeiftstraße bis zur Burg- Bublikationen, Pflege der internationalen Beziehungen, Ein­straße, sowie in der Burgstraße für die Front des Grund- berufung der Kongreffe, Beitragspflicht der einzelnen Gewer stücks Königstraße nördliche Seite und Burgstraßen- Ecke zu schaften) werden gesondert diskutirt und gelangen einzeln zur Ao­ersuchen. stimmung.