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Es schlägt einer zwanzig Scheiben ein.

Und weiß nicht warum.

Vor dem Schnellgericht ftand diefer Tage ein eigentümlicher Mensch; er hatte an einem Morgen im Gebäude des Polizei­präfidiums zwanzig Scheiben eingeschlagen, darunter auch die Fensterscheiben des Schnellgerichts selbst.

Der Mann mit Namen Franz F. gab nur ganz leise und zögernd Antwort. Er ist von Beruf Elektriker, 28 Jahre alt, schläft in einer

der Bodelschwinghschen Anstalten und ist mehrfach vorbestraft. Auf die Frage des Richters, ob er frant set, sagt er: Ja." Was fehlt Ihnen?" ,, Ich habe Beschwerden am Fuße." Haben Sie auch Beschwerden am Kopf?" fragt der Richter. Sind Sie mal in einer Anstalt gewesen?" ,, Nein. Aber im Auslande bin ich am Kopf frant gewesen." ,, Wo waren Sie im Auslande?" In der Legion."- ,, Was war da mit Ihnen?" Beitweise weiß ich nicht, was ich mache. Ich bin dann wie abwesend." Der Staats­anwalt beantragt, die Sache zu vertagen und den Angeklagten cuf seinen Geisteszustand zu untersuchen. Das Gericht beschließt demgemäß.

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Es ist das drittemal in furzer Zeit, daß vor dem Schnellgericht ein Mensch steht, dessen eigenartige Handlungsweise eine Unter­fuchung des Geistes zustandes notwendig macht. Zuerst war es der Mann, der in das Reichsinnenministerium eingedrungen war, un angeblich auf den Minister Stegerwald zu schießen, dann der Mann, der zu Weihnachten im Dom eine aufregende Szene verursacht hatte, und schließlich dieser Fensterzertrümmerer. Die Zeit der wirtschaft­lichen Not bringt die Menschen aus dem feelischen Gleichgewicht.

Stephan- Feier der Reichspost.

Die Reichspost beging gestern vormittag die 100. Wieder kehr des Geburtstages des Generalpostmeisters Heinrich v. Stephan mit einer Feier in der Berliner Singafade: mie. Postillone in der alten Uniform hatten an der Treppe Auf stellung genommen, die zu dem Saal hinaufführte. Hier erhob sich auf den Tribünen inmitten von Blattpflanzen und Blumen die Büfte des Schöpfers der Deutschen Post und des Weltpostvereins. Bertreter aller Reichs- und Staatsbehörden, der Länder, der Stadt Berlin , der Reichswehr und der Reichsmarine sowie alle Institutionen und Körperschaften, die mit der Bost und dem Verkehrswesen zu tun haben, füllten den Saal und seine Emporen bis auf den letzten Platz.

Die Freischütz- Ouvertüre, gespielt vom Berliner Funkorchester unter Leitung von Bruno Seidler- Winkler , leitete den Festakt ein. Dann ergriff Reichspoftminister Dr. Schäßel das Wort zu seiner Begrüßungsansprache. Wir huldigen den Manen, eines Geistes, deffen Bedeutung weit über die Grenzen feines Baterlandes hinaus internationale Ausmaße befigt, eines Geistes, der seinerzeit in flarer Erkenntnis und entschlossener Auswertung der gegebenen Wirklich­fetten voll gerecht wurde. Der Weltpoftverein, heute eine Selbft verständlichkeit; feinerzeit eine Tat von überwältigender Kühnheit, die alle Kulturnationen der Erde unter Riederlegung der Grenz­schranken zu einer Berkehrseinheit zusammenschloß, ist in feinen Grundzügen heute noch so, wie ihn Stephan ins Leben gerufen hat." Der Vortrag des ,, Die Himmel rühmen" durch den Gesangverein Berliner Post- und Telegraphenbeamten leitete dann über zu der Feftrede, die Staatsminister a. D. v. Sydow hielt. Er schilderte den Werdegang, die außergewöhnliche Laufbahn Stephans, sein Wefen und seine Persönlichkeit. Nach einer eingehenden Schilderung der Berdienste Stephans beim Aufbau des innerdeutschen Bostwefens, des Fernmeldewesens, des Fernsprechverkehrs um. fchloß Minifter v. Sydom feine Festrede mit den eigenen Worten Stephans: Es sei die Post eine Freundin der Nation, eine Botin des Böller­friedens, eine Beförderin des Wohlstandes und der Intelligenz, ein Machtelement unseres Baterlandes."

Mozarts Symphonie Op. 32 beschloß nach abermaligem Lieder vortrag des Gesangvereins der Post die Gedenkfeier..

Often in Not.

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Landsmann fchaften veranstaltete im Plenarfaal des früheren Herrerhauses einen sehr stark besuchten oft deutschen Vortragsabend. Der Vorsitzende, Oberregierungsrat Hoffmann, bezog sich in feiner Begrüßungsansprache hauptsächlich auf die Rede des preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun in Königsberg , in der Braun die Abschnürung Ostpreußens vom Mutterlande, die Ueberantwortung hunderttausender deutscher Volksgenossen an fremde Staaten und ihre Bedrückung durch Terror und Zwang als ein Unrecht darstellte, gegen das mir ebenso wie gegen die gewaltsame und ungerechte neue Oftgrenze immer protestieren werden. Dieser Protest sei ein Appell an alle Einsichtigen auf der Welt, das geschehene Unrecht im Interesse des Weltfriedens zu beseitigen. Der Leiter der Pressestelle der Provinzialverwaltung von Bommern, Dr. Muramffi, be­leuchtete die Frage des Weichselforridors in der europäischen Politik vom politischen, volklichen und wirtschaftlichen Standpunkt aus. Die Staaten, die den Zustand geschaffen hätten, trügen die Verantwortung für die baldige Bereinigung. Die geschäftsführende Vorsitzende des Memellandbundes, Frau Elisabeth Brönner- Hoepfner, gab

Der Mann, der unbedingt prügeln mußte.

Vom Züchtigungsrecht am fremden Kinde.

Man streitet heutzutage so viel über die Grenzen des Jüchtigungsrechts am eigenen Kinde. Wie steht es aber mit dem Züchtigungsrecht am fremden Kinde?

Die Züchtigung eines fremden Kindes, sagt das Kammer­gericht, kann selbst gegen den Willen des Erziehungsberechtigten zulässig sein, wenn eine grobe Ungezogenheit oder Roheit fofort im öffentlichen Interesse durch einen Erwachsenen zu ahnden ist. Demgemäß hieß es z. B. in einer Urteüsbegründung des Amts­gerichts Berlin- Mitte , daß zwar die Züchtigung unge­zogener Kinder dem Erziehungsberechtigten zustehe, daß aber mit dieser Rechtsauffassung im täglichen Leben, und insbesondere an­gesichts der zahlreichen Fälle des Versagens der Erziehungsberech­tigten, ihre Kinder zu sozialen Mitgliedern der menschlichen Gesell­schaft zu erziehen, nicht durchzukommen sei. Aus diesem Grunde hatte das Amtsgericht einen Mann, der einen minderjährigen Schüler geschlagen hatte, freigesprochen.

Der Junge, im Hause als Rüpel" bekannt, hatte dem Töchterlein des Angeklagten einen Fußtritt von hinten versetzt. Das Mädchen rief dies ihrem Vater zu. Dieser drohte dem Jungen von oben aus dem Fenster, eilte hinunter und strafte ihn.

Ganz anders lag aber gestern ein Fall beim Amtsgericht Schöneberg . Auch hier meinte der Richter einleitend, das Ge­richt stehe auf dem Standpunkt, daß eine Tracht Prügel zur rechten Zeit auch von einer fremden Hand verabreicht, wenn der Vater es verabfäumt habe, nicht schaden könne. Dieser weise richterliche Aus­ipruch paßte jedoch in feiner Weise zur Sache, die zur Berhandlung stand. Drei Jungen, der zehnjährige Hans K. und die zehn- und zwölfjährigen Ernst und Walter S. tollten nach Jungenart auf dem Spielplag des Bäte parts in Stegliz herum. Hans, sonst ein zartes Bübchen, klettert auf einen Baum; Herr K., deffen Fenster auf den Barf gehen, sieht es, fühlt sich gewissermaßen als Hüter der Ordnung und Naturbeschüßer, eilt herbei mit einer allerdings nicht dicen Holzleiste in der Hand, langt nach dem Jungen ob er ihn getroffen hat oder nicht, mag dahingestellt bleiben Walter fällt vom Baum herab und bleibt liegen. Man

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sollte meinen, daß K., wenn er sieht, daß das Kind vom Baum herunterfällt, doch zunächst einmal dem Gestürzten seine Hilfe leiht. R. schlägt auf den am Boden Liegenden los, fümmert fich weiter nicht um das Kind und geht seiner Wege. Hans hat aber das Schienbein gebrochen. Der Knochen ist zer splittert, wächst aber im Krankenhause glücklicherweise gut zu­sammen. In sechs Wochen ist der Junge geheilt. Hansens Vater erstattet Anzeige und K. hat sich wegen gefährlicher Körper­verlegung zu verantworten.

Der Richter spricht nun dem. Bater gut zu: der Junge habe ja schließlich keinen Schaden davongetragen; Herr K. habe ja den Bein­bruch nicht verursacht. Wenn er auf den liegenden Jungen zu­geschlagen habe, so nur deshalb, weil er geglaubt habe, daß der Junge fimuliere. Ob dem Vater wirklich daran liege, daß Herr R. bestraft werde. Der Vater meint: Ja, wenn es nur ein paar klapje gewesen wären, so würde er nichts sagen. Aber auf einen Jungen schlagen, der hilflos daliegt, das könne er als Vater nicht dulden. Der Richter fährt mit seinen Versöhnungsversuchen fort. Er regt die Zahlung eines Schmerzensgeldes an. Der Ange; flagte erklärt sich dazu bereit. Auch der Vater läßt sich schließlich überzeugen, daß 100 Mart heutzutage keine Kleinigkeit seien. Der Vergleich kommt zustande.

Ein öffentliches Interesse, den zehnjährigen zn züchtigen, lag in diesem Falle unter feinen Umständen vor. Ein Barkwächter hätte bestimmt nicht nach dem Jungen gelangt. Hätte er es trotzdem getan und wäre die Folge diefer Handlung ein gebrochenes Schienbein gewesen, dann hätte man es dem Manne schwer verargt. Die Tat des Herrn K. war unter allen Umständen zu verurteilen. Die Folgen seiner Handlungsweise hätten für den Der Ausspruch des Knaben unabsehbar werden können. Richters und die Entscheidung des Kammergerichts über das Büchtigungsrecht am fremden Kinde erscheinen mehr als fragwürdig. Einer Ausdehmung des Begriffs Büchtigungs­recht" muß im Interesse des Kindes mit aller Entschiedenheit ent­gegengetreten werden.

aktuelle Streiflichter zur Memeler Frage, während Ministerialrat Drei Morde an einem Nachmittag in New York Dr. Martuft die besonderen Nöte Danzigs beleuchtete.

Die eindrucksvollen Vorträge murden von ernsten. Heimatliedern eines gemischten Chors des Westpreußen Bundes, Berlin , umrahmt.

Sonderabends der Deutschen Liga für Menschenrechte spricht im England und der indische Freiheitskampf. Im Rahmen eines Langenbed- Birchowhaus, Luiſenſtr. 58( Nähe startsplay) am Freis tag, dem 9. Januar, abends 8.30 Uhr, das Mitglied des englischen Unterhauses, René Smith, aus London , von der Labour- Party ( Arbeiterpartei), über das Thema: England und der indische Freiheitskampf."

Funkwinkel.z

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Ein Arbeitsloser namens Alfred Schneider spricht über ein Schicksal, das gleichzeitig das Schicksal aller Ausgesteuerten ist. Jahre lang herausgerissen aus dem Beruf, finden die meisten nicht mehr zurück, denn die Technik ist fortgeschritten, verlangt ein gesteigertes Arbeitstempo, neue Handhabungen und niemand hat Lust, diese Dinge dem Eintretenden zu zeigen. Dann kommt ein Vorschlag, um Abhilfe zu schaffen: Jeder Festangestellte, jeder im Beruf Tätige, foll im Laufe von fünf Jahren ein halbes Jahr den Beruf niederlegen und Arbeitslosenunterstützung beziehen, um einem Ausgesteuerten für diese Zeit den Platz freizumachen. Mindestens ein problematischer Borschlag.- Bon den literarischen Veranstaltungen Edleff Köppens stehen die Toten Seelen" nach Gogols Taras Bulba" bisher an erster Stelle. Hier treten die Personen plastisch und scharf umrissen hervor, und hier wird ein zwangloser Zusammenhang gewahrt. Wie bei Balzac oder Gottfried Keller ist nichts hinzugesetzt. Alles stammt aus dem Wert des Dichters. Hans Georg Brennert erweist sich von neuem als geschickter dramaturgischer Bearbeiter, der nicht nur sinn­gemäß, sondern auch nach den Stimmungsgehalt die einzelnen Szenen verknüpft oder sie kontrastiert. Was ist der Zweck dieser Veranstaltungen? Es gilt, einen weiten Hörerkreis mit dem Schaffen des Dichters bekanntzumachen, darum werden einzelne prägnante Szenen aus dem Ganzen herausgeschält und zu einer neuen drama­tisch- rhapsodischen Einheit verbunden. Bei Keller mißlang es, hier aber ist ein Erfolg zu verzeichnen. Durch die Szenen hindurch kommt die Persönlichkeit Gogols zum Ausdruck. Man fühlt die Kraft dieses Gestalters, dieses Schöpfers des realistischen Romanes in Rußland und dieses Romantikers, der auch Heldenlieder auf vergangene 3eiten fang. F. Sch.

London , 7. Jamiar. Blättermeldungen aus New York zufolge wurden gestern nach mittag in New York nicht weniger als drei Mordtaten verübt. In einer Konditorei auf dem Broadway schlug ein unbekannter Täter einer neunzehnjährigen Kontoriftin mit einem Hammer den Schädel ein. Ein junger Italiener, der Mitglied einer Verbrecherbande war, wurde in der 177. Straße mit einem Kopfschuß tot aufgefunden und in Brooklyn wurde ein 60jähriger Kaufmann durch eine Salve von Revolverschüffen getötet, die von den Infaffen eines Kraftwagens abgegeben worden war.

Das Urteil im Sänger- Schwindelprozek.

Der Abschluß des Tenor Betrugsprozesses, über den wir gestern berichteten, gestaltete sich recht verföhnend. Der Sachverständige Dr Leppmann erklärte ben Tenor für infantil was weiter nicht verwunderlich war Rechtsanwalt Dr. Rekald plädierte für Freispruch, der Staatsanwalt beantragte sieben Monate Gefängnis und das Gericht verurteilte den Ehemann wegen Betruges in einem Falle zu 150 Marf Geld= firafe und sprach die Ehefrau frei. Der Herr Tenor war nahe daran, dem freundlichen Vorsitzenden einen Handfuß zuzuwerfen. Er empfahl sich unter vielen Verbeugungen. Ganz wie in einer Operette.

Das Januarptogramm der Plaza bringt zunächst das Clown­trio der Fratellinis. 3war sollen das nicht die richtigen Fratellinis sein, aber wenn der Berliner sie sieht, wird er trotzdem bestimmt fagen: Die Sache ist richtig. Notabene,' wenn er vor Lachen überhaupt dazu kommt, etwas zu sagen, denn der Zauber, den die drei verzapfen, ist wirklich toll. Man muß sich vor Lachen biegen. Eine ganz tesse Bolle à la Claire Waldoff iſt. Ada Daros im humoristischen Kraftakt der beiden Daros. Erstaun­lich ist es, wie urplöglich auf allen Varietés fich die als längst überholt geglaubten Schlangenmenschen wieder bemerkbar machen. Chester Kingston, in der Maste eines Chinesen, vollbringt mit seinem scheinbar fnochenlosen Körper in der Tat unfaßliche Dinge. Die zwei Frindts find ausgezeichnete Parterreafro­baten. Die se chs Orelli Afrobaten würzen ihre prächtigen Künste dadurch, daß sie sie von zwei wunderbaren Budeln um schwärmen lassen. Ein besonderes Wort der Anerkennung verdient Kapellmeister Otto Stenzel , der nicht mur temperamentvoll, sondern auch mit liebenswürdiger Laune dirigiert.

Die Bitte für den Weltfrieden. Gen. Pfarrer Bleier, der be­fannte Kanzelredner und Pazifist, spricht am Sonnabend, dem 10. Januar, abends 7% Uhr, im Rahmen einer pazifistischen Feier­stunde im Gemeindejaal in Berlin Stegliz , Mittelstr. 33( 3ugang Breite Straße) über das Thema: Die Bitte für den Weltfrieden."

KÖNIG­

STR.22-26

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