Heimarbeiterlos!
Tragödie der Not.- Die Tat einer verzweifelten Mutter.
Die furchtbare Berzweiflungstat der 45jährigen Witwe Emma Schmidt in Brih, die ihren zehnjährigen Sohn Willi, wie im ,, Abend" berichtet, tötete und sich selbst durch Gas vergiftete, stellt sich jetzt als eine erschütternde Tragödie der Not heraus.
Die unglückliche Frau bewohnte mit ihrem Kinde in der Hannemannstraße 35 in Briz ein fleines Häuschen. Früher, als der Mann noch lebte, der Werkmeister in einem Metallbetriebe war, ging es der Familie recht gut. Das Unheil brach herein, als Schmidt vor mehr als Jahresfrist wegen eines schweren Leidens freiwillig aus dem Leben schied. Die Frau stand mit ihren Kindern, außer dem zehnjährigen Willi war noch ein jezt 13 Jahre altes Mädchen der Che entsprossen, so gut wie mittellos da. Das Mädchen brachte Frau Sch. bei Verwandten außerhalb unter. Den Unterhalt für fich und ihren Jungen verdiente sie sich mühevoll durch Nähe 1. In der letzten Zeit stieg die Not im Hause, der farge Verdienst der Witwe reichte für die beiden Menschen bei weitem nicht aus und so jah die unglückliche Mutter als einzigen Ausweg nur noch den Tod, in den sie ihr Kind mitnahm.
Tragödie der Not! Wie oft muß man diese drei knappen Borte als erklärenden Schlußfaz für die Verzweiflung staten zuiammengebrochener Menschen gebrauchen! Und welcher Leidens weg gequälter Kreaturen liegt dahinter! Wie viele Male mag jene arme Heimarbeiterin erschöpft in der Nacht zusammengebrochen sein und dann am nächsten Morgen trotzdem wieder den Kampf für sich und ihren Jungen aufgenommen haben. Bis dann die Flut der Berzweiflung alles verschüttete, weil alles umsonst schien. Der Hunger seine grinsende Frage immer wieder durch die Türspalte ftedie
Heimarbeiterlos! Aber den Heimarbeitern geht es doch
to gut!
Tribüneneinsturz in New Hort.
150 Personen verletzt.
New Bort, 12. Januar.
Ein folgenschmeres Unglüd ereignete sich in Brooklyn . Bei einer in der affenhalle des 106. Regiments statt findenden Sportveranstaltung stürzte eine mit 1000 Zuschauern befette Tribüne ein, wobei 150 Personen mehr oder weniger fchwer verletzt wurden. Nähere Angaben fehlen noch.
Wieder ein Waffenlager ausgehoben. Bon der Politischen Polizei ist, wie wir hören, gestern im Nordosten Berlins ein größeres Waffenlager ausgehoben worden. Mehrere Kisten, die Gewehre, Patronen und andere Waffen enthielten, wurden beschlagnahmt. Der Befiber des geheimen Waffenlagers ist ermittelt und festgenommen
worden.
Eine größere Zahl Kommunisten fiel gestern abend in der Stargarder Straße über fünf Mitglieder des früheren deut schen Pfadfinderbundes her. Bei der Schlägerei erlitten drei Personen leichte Berlegungen. Die Täter entfamen.
3wei gefährliche Brände.
Die Feuerwehr war am Montagnachmittag mit der Bekämpfung zmeier gefährlicher Brände beschäftigt. Infolge leberheizung gerieten in einem Lagerraum der Firma J. in der Chausseestraße 46 Felle und Papierporräte in Brand. In einstündiger Löschtätigkeit fonnten die Flammen erstickt merden. Fast zur gleichen Zeit murde die Stegliger Wehr nach dem Hutgeschäft von Brodheim, Am Markt 2, alarmiert, wo im Hutlager aus noch unbekannter Ursache Feuer entstanden war. Das Lager brannte völlig aus, doch gelang es, ein Umsichgreifen des Brandes zu verhüten. Der Schaden ist erheblich.
-
Berliner Ingenieur in Spanien verschollen.
Auf einer Geschäftsreise nach Spanien ist der 38 Jahre alte Ingenieur Otto Großmann verschollen, der zuletzt in der Bismardstraße 28 in Charlottenburg wohnte. Großmann war früher im Siemenswerk tätig und gab am 28. November v. J. seine Woh mung auf. Sein Plan ging dahin, Barcelona und Bilbao auf zusuchen. Briefe, die nach Spanien ihm nachgesandt wurden, tamen zurüd, er selbst hat auch kein Lebenszeichen mehr gegeben. Da tein Grund vorlag, meshalb er freiwillig schweigen sollte, so wird befürchtet, daß er während der spanischen Unruhen zu Schaden ge
tommen ist.
Das nationalsozialistische Bertehrsiotal in her Lügomstraße wird allmählich zu einer unerträglichen Blage für die Anwohner dieser Gegend. Junge Reichs bannerleute und Mitglieder der SAJ., die in der Nähe dieser Gaststätte" wohnen, werden ständig angegriffen und ihrer Abzeichen beraubt. Es erscheint unbedingt notwendig, daß ein Polizeipoften an der Ecke Lügom und Körnerstraße stationiert wird, da die Burschen an dieser Ecke hauptsächlich ihr Unwesen treiben. Wie uns das Reichsbanner mitteilt, wird es zu sofortigen Gegenmaßnahmen greifen, wenn noch einmal ein Republikaner angegriffen wird
Umlegung des Leibniz- Gymnasiums.
Die vom Magistrat geplante Verlegung des Leibniz- Gymnasiums in die Räume der Karl- Michaelis - Realschule erregt in den Kreisen der Elternschaft Beunruhigung, da sie nach dem Urteil aller Sachkenner den Untergang des legten Gymnasiums des Ber: liner Ostens bedeuten würde. Die Anstalt wird fast ausschließlich von Kindern der erwerbstätigen Bevölkerung besucht. Nach ihrem Eingehen würde in den Stadtbezirken Kreuzberg und Friedrichsbain und in sämtlichen östlichen Bororten dem kleinen Mann die Möglichkeit genommen sein, feinen Sohn auf ein humanistisches Gymnasium zu schicken. Es ist von maßgebender Stelle der Bor fchlag gemacht worden, zunächst vier Klassen der genannten Realschule im Gebäude des Leibniz- Gymnasiums unterzubringen, wobei dieses an seiner alten Stätte erhalten bliebe. Dieser Gedanke wird pon Elternschafi, Direktor und Kollegium aufs lebhaftefte begrüßt weil er beiden Teilen gerecht wird: er schafft der beengten Realschule Raum und sichert dem bedrohten Leibniz- Gymnafium feine Existenz. Ueberdies verursacht er der Stadt Berlin weit geringere Kosten, als mit dem Tausche der beiden Anstalten unvermeidlich verbunden wären. Hoffentlich gelangt diese glückliche Lösung zur Durchführung
,, Ich wollte sie ermorden!"
Der Bäckerlehrling vor Gericht.
-
--
Ein interessanter Freispruch.
Vor dem großen Jugendgericht Neukölln- zwei Be-| Haßeinstellung gegen sie durch eine für ihn unbewußte erotische verant- Bindung. rufsrichtern und drei Schöffen, darunter zwei Lehrern wortete sich gestern der 17jährige Bäderlehrling Hans K. wegen verfuchten Mordes. Drei Sachverständige Professor Cramer, Sanitätsrat Dr. Leppmann und der Psychoanalytiker Dr. Simmel
-
mühten sich gemeinsam mit dem Vorsitzenden, Amtsgerichtsrat Cührse, neun Stunden lang ab, um über Persönlichkeit und Tat des Angeklagten vollkommene Klarheit zu erhalten.
-
-
-
Hans K. macht keinen schlechten Eindruck. Im Aussehen hat er nichts Auffälliges. Zum zusammenhängenden Erzählen ist er nicht zu bewegen. Er antwortet eigentlich nur auf die Fragen, die an ihn gerichtet werden. So erhält man nur ganz allmählich ein Bild von seinen Knabenjahren. Im Alter von elf Jahren verlor er seinen Vater. Seit der Zeit arbeitete er in verschiedenen Geschäften als Laufbursche, weil er glaubte, die Mutter unterstützen und mitverdienen zu müssen. Die Schule er wohnte mit der Mutter in einem Berliner Borort verließ er aus der zweiten Klasse. Anfangs arbeitete er in einer Molkerei. Als die Mutter ihm Borwürfe machte, daß er fein Geld nach Hause bringe, stahl er auf leiner Arbeitsstelle zwei Hühner. Das Jugendgericht verurteilte ihn zu einer Woche Gefängnis und gab ihm für drei Jahre Bewährungsfrist. Später tam der Junge in die Lehre zu einem Bäckermeister in Neutölln. Zuerst gefiel es ihm hier ganz gut; er schlief in der guten Stube, bekam genug zu essen. Der Meister und die Meisterin waren gut zu ihm, er spielte mit ihnen Schach, Dame, Mühle usw. Freunde hatte er nicht auch früher hatte er nie welche besessen. Er war ein bescheidener und ruhiger Junge. Als er sechs Monate auf der Stellung gewesen war, begann sich das Verhältnis der Meisterin zu ihm zu ändern. Sie schalt ihn nicht selten auch in Gegenwart der Kundschaft, nörgelte an ihm herum, das Essen wurde knapper, Früh ftüd gab es überhaupt nicht mehr. Es fam schließlich so weit, daß Hans, um mit der Frau Meisterin nicht sprechen zu müssen, obsichtlich später zum Abendessen kam. Der Meister fümmerte fich wenig um das Geschäft. Er verbrachte nicht selten die Nächte außerhalb des Hauses, spielte auf der Rennbahn, verpraßte das Geld. Das Verhältnis zwischen Frau und Mann war fein gutes. Der Junge nahm Partei für den Meister. Eines Tages fagte dieser: ,, Wenn die Meisterin nicht wäre, hätten wir es alle besser. Ein anderes Mal sagte er:„ Mit dem Strick muß man dich aufhängen." Er meinte damit den Strick, den Hans jeden Tag bei seinen Motorradfahrten zum Zusammenbinden der BackTag bei seinen Motorradfahrten zum Zusammenbinden der Back ware benutte. Das Motorrad war aber dem Jungen eine Quelle ständiger Unlust; die alte, flapprige Maschine hatte ihm mehr als eine Strafanzeige eingebracht, die der Meister von dem Taschengeld des Jungen bezahlte. Hans wurde in der letzten Zeit überhaupt fnapp gehalten. Wenn er am Sonntag ausging, erhielt er nicht wie früher drei Mart, sondern mußte sich mit einer Mart begnügen. Das Geschäft ging schlecht, die Meisterin geizte und sparte, wo sie nur fonnte. Der Lehrling rannte sich gewissermaßen in eine Affettverbissenheit" gegen die Meisterin hinein. Er befand sich ihr gegenüber in einer ständigen Opposition, fühlte sich in seiner mannes würde durch sie getränkt, konnte ihr nicht verzeihen, daß sie, die sich früher ihm gegenüber so mütterlich benommen, ihn jegt, wie er glaubte, ständig demütigte. Erhöht wurde die|
In dieser seelischen Verfassung setzte er sich am 29. August zum Abendbrot. Es erwartete ihn aber eine neue Kränkung. Als der Meister etwas erzählte, sagte die Meisterin: ,, Der Hans quatscht doch weiter." Nun saß er stumm da, aß nicht sein Abendbrot und schluckte
es herunter, als die anderen bereits fertig waren.
„ Den Strick um den Hals!"
-
es mar
Als er seine Abendarbeit erledigt hatte und in die Schlafftube ging, sah er den Strick hängen. Den hänge ich dir aber jetzt um den Hals", sagte er zu sich. Er schlief sofort wie tot ein ja Freitag, der schwerste Arbeitstag, schredte um 12 Uhr nachts aus dem Schlaf, als der Meister, der mit dem Bruder in derselben Stube schlief, nach Hause kam und erwachte um 4 Uhr morgens, eine halbe Stunde früher als gewöhnlich. Er zog die Hosen an, nahm im Korridor den Strid vom Nagel, begab sich in das Schlafzimmer der Meisterin. Diese erwachte, rief Papa" fie glaubte, es sei ihr Mann Hans tastete an ihrem Halse herum, fie mehrte sich, fiel zu Boden, Hans fniete neben ihr, würgte sie, sein Finger rutschte in ihren Mund, jetzt schrie sie Lotte das war die Hausangestellte -Hans ließ plöglich von ihr ab.
-
-
Die Meisterin lief nadt auf die Straße,
sie hatte beim Ringen das Hemd verloren; Mamm und Schwager, durch die Hausangestellte gemedt, liefen herbei, niemand mußte, was los ist, erst später wurde man sich darüber klar, daß Hans der lebeltäter gewesen sein mußte. Als die Polizei erschien, ging der Lehrling dem Beamten vom Treppenflur, wo er sich aufgehalten hatte, ruhig entgegen. Dem Kriminalbeamten fagte er:
„ Ich habe die Meisterin ermorden wollen!" Dasselbe wiederholte er später dem Amtsgerichtsrat gegenüber und den Sachverständigen. Vor Gericht sagte er gestern, er misse nicht, weshalb er das alles getan habe.
Die Beweis aufnahme gestaltete sich für den Siebzehnjährigen äußerst günstig. Die Tat war in keiner Beise in Beziehung zu ihm zu bringen. Alle drei Sachverständigen waren der Ansicht, daß sie sozusagen in einem halbwachen Zustande automatisch begangen worden sei, daß sie einer psychopathalogischen Störung des Pubertäts alters entspringt: die angehäuften Affekte fanden nicht die Hemmungen, wie im wachen Zustande. Es sei deshalb auf den Angeklagten der§ 3 des Jugendgerichtsgesetzes anzuwenden, der die Verantwortung wegen mangelnder Einsicht in die Ungeseglichkeit der Tat oder Unfähigkeit, seinen Willen dieser Einsicht gemäß zu bestimmen, behandelt. Der Staatsanwalt beantragte darauf Einstellung des Verfahrens, Das Gericht sprach den Angeklagten frei allerdings nicht wegen mangelnder Einsicht in die Ungeseglichkeit seiner Handlungsweise, sondern wegen Unfähigkeit, den Willen dieser Einsicht gemäß zu bestimmen. Der 17jährige Hans K. wurde sofort aus der Haft entlassen. Es wird unter allen Umständen notwendig sein, daß das Jugendamt unablässig seine schützende Hand über ihn hält.
7 mansgringo
-
„ Jedes Kind muß Keile friegen."
Schwere Erziehungsfehler eines Vaters.
Das Schöffengericht Berlin- Wedding verurteilte einen Vater, der sein dreijähriges Söhnchen schwer mißhandelt hatte, zu 3 Monaten Gefängnis.
Als in diesem Prozeß der Leiter der Säuglingsfür forge beim Bezirksamt Wedding dem Angeklagten sagte, fein Kind müsse unter allen Unständen von ihm ferngehalten werden, schlug der Bater die Hände über dem Kopf zusammen, schluchzte laut auf und entfernte sich eigenmächtig durch den Gang, der zu dem Unterfuchungsgefängnis führt, aus dem Gerichtssaal. Er wurde von dem Justizwachtmeister zurückgeholt und rief zum Richtertisch hinüber: Geben Sie mir eine noch so hohe Strafe, lassen Sie mir aber das Kind." Auf der Zeugenbank aber saß neben ihren Kindern aus der ersten Ehe die Mutter des mißhandelten Dreijährigen, den der Vater fast täglich mit Ohrfeigen und Schlägen über die Finger strafte". zwei bis dreimal im Monat wurde das Kind mit dem Rohrstock auf das Gefäß geschlagen und in den Stall gesperrt.
Der 46jährige Mann, Händler von Beruf, 15mal vorbestraft, darunter auch einmal megen Körperverlegung mit tödlichem Ausgang zu vier Jahren Gefängnis, war nicht nur überzeugt, daß jedes Kind Keile triegen müsse, sondern auch der Ansicht, daß das„ hals starrige" und eigensinnige" Kind nur durch Schläge erzogen werden fonnte. Sobald das Dreijährige den Bater sah, weinte es; das genügte, um den Zorn des Mannes zu entfachen, dann gab es Schläge. Die Erziehungsmethoden der Mutter, die glaubte, mit Liebe mehr machen zu fönnen, stießen beim Manne er hatte die Frau erst 1927 geheiratet auf stärksten Widerwillen. Du verdirbst das Kind, ich gebe es ins Waisenhaus." Die Mutter protestierte. Als aber eines Tages der Vater den Kleinen mit dem Rohrstock in der übelsten Weise gezüchtigt hatte, erklärte die Mutter: Jetzt gehe ich zum Jugendamt." ,, Schön, dann sollst du wenig stens einen Grund dazu haben", sagte der Vater und versetzte dem Kind brutal einen Schlag ins Gesicht.
-
-
Der Arzt fand auf der rechten Gefäßhälfte des Dreijährigen eine blutunterlaufene Fläche, die von zahlreichen Stockhieben herrührte, und weiterhin blutunterlaufene Striemen und Stellen auf verschiedenen Körperteilen. Vor Gericht nannte der Arzt das eine schwere lleberschreitung des Büchtigungsrechts. eine schwere lleberschreitung des Büchtigungsrechts. Schon die Anwendung eines Rohrstocks bei der Erziehung eines dreijährigen Kindes bedeute eine solche Ueberschreitung.
Der Angeklagte führte zu seiner Rechtfertigung an, daß der Dreijährige höchst ungezogen und unterzogen war, daß er einen Kanarienvogel zerquetscht, Tiere gequält habe und anderes. Die Frau und die Stieffinder wußten jedoch nur von dem verschüchterten und gedrückten Wesen des Kleinen zu berichten; der Stiefsohn außer dem noch, daß er mit Erlaubnis des Baters Frösche geholt, sie zerrissen und den Hühnern. zu fressen gegeben habe in Gegenwart des Dreijährigen.
-
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu drei Monaten Gefängnis. In der Urteilsbegründung hieß es u. a., daß eine Ueberschreitung des Züchtigungsrechts nur in der letzten Mißhand lung erblickt werden konnte, nicht jedoch in den übrigen Züchtigun
gen. Eine Aeußerung, die nicht widerspruchslos entgegengenommen werden kann. Die Frau aber hat die Scheidungsflage eingereicht.
Gelbstmord eines Amtsgerichtsrats.
Reichenbach i. Bogil, 12. Januar. Amtsgerichtsrat Schubert wurde heute in seiner Wohnung erhängt aufgefunden. Seine Ehefrau lag mit eingeschlagenem Schädel tot im Bett. Wie die polizeilichen und gerichtlichen Ermittlungen ergeben haben, liegt zweifellos Mord und Selbstmord Durch das Bellen eines Hundes, das aus der Schubertschen Wohnung drang, waren Hausbewohner alarmiert worden und hatten daraufhin die Polizei benachrichtigt. Ueber die Beweggründe der Tat konnten bisher keine Feststellungen getroffen werden.
vor.
Martin Sochaczewffi gestorben. Martin Sochaczemffi, einer Alter von 76 Jahren an einem Herzschlag plöglich verstorben. der ältesten Berliner Journalisten, ist am Sonntagvormittag im Martin Sochaczewsti gründete 1886 in Berlin die BS.- Korrespondenz, die er bis zu seinem Tode geleitet hat.
Rose- Theater: Zwangseinquartierung. Ein handfester Schwant der bewährten Stücke schreiber Arnold u. Bach, der troh seines hoch. belagten Alters nichts an Humor eingebüßt hat; Bater Schwalbe, der nach langen Arbeitsjahren sich zur Ruhe sezen will, gerät in ein dichtes Gestrüpp von Hausmijeren, heimlichen, ungewollten Liebschaften seines Eidams und Neffen Gerhard, und um das Maß seines häuslichen Ungemachs voll zu machen, präsentiert sich auch noch zu guter Letzt das lebende Vermächtnis einer Jugendfünde. Aber Ende gut, alles gut, der häusliche Friede wird wieder hergestellt, der Neffe kriegt seine Herzensdame, und für das freigewordene Bräutchen findet sich sehr rasch ein Freiersmann. Edgar Kanisch als vielgeplagter Ruhestandsanwärter, Ferdinand Frisko sein Neffe, Hans Rose als der Erjakbräutigam und auch alle übrigen Darsteller waren mit Laune und Tempo bei der Sache. Das gutbesuchte Haus amüsierte sich, in der Pause gab es für ganze 30 Pf. Kaffee mit Kuchen, und für denselben Betrag konnte man auch schon einen Sizplay betommen. Sehr hübsch und erwähnenswert die überaus saubere Regie und die geschmackvolle Bühnendekoration.
Bluftaf in religiösem Wahn. Zu unserem Bericht über die Bluttat des Spandauer Oberpostsekretärs, der seinen 14 Jahre alten Sohn im religiösen Wahn ermordet hat, schreibt uns Herr Rechtsanwalt Dr. Henschel im Auftrage der Herbatalaja HeilmittelVertrieb G. m. b. H., Berlin W. 35, Potsdamer Str. 35, daß die Herbafalaja- Heilmittel- Bertriebs G. m. b. 5. eine Handelsgesellschaft ist, die Kräutereṛtrafttabletten an Apothefen vertreibt und außerdem eine Beratungsstelle für die Vermendung der Tabletten unterhält. Jede religiöse, innstische, metaphysische, weißenbergische usw. Tätig. feit liege der Gesellschaft fern. Sie gebe auch feine Schriften oder Verwendung der Kräuterertrafttabletten gegen Leiden befaßt. Der Lektüre heraus, es sei denn eine Broschüre, die sich lediglich mit der Täter Schäle sei niemals bei der Firma vorstellig geworden, und hier vollständig unbekannt.