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Will die Reichsbahn einen Streif? Streif im Juhrgewerbe?

Entschloffene Antwort der Eisenbahner.

Dresden  , 12. Januar.

die in dem schweren Heizerdienst auf den bahneigenen Fähr schiffen Beschäftigten, hatten bisher eine achtstündige Arbeitszeit. Durch den Schiedsspruch ist für diese Arbeiter jezt die Arbeitszeit der Beamten übertragbar. Damit ist regelrecht eine neunftündige Arbeitszeit festgesetzt, denn die Arbeitszeit der Beamten fann willkürlich von der Reichsbahnverwaltung festgesetzt

werden.

Der Streit zwischen der Reichsbahndirektion Dresden und den eifenbahnarbeitern wegen der beabsichtigten Einführung von Feierschichten hat sich in bedrohlicher Weise verschärft. Die Arbeiter hatten unter dem ausdrücklichen Bor­behalt ihrer Rechte aus dem Einzelarbeits- und dem Tarif­vertrag sich den Maßnahmen der Verwaltung bedingt gefügt. Dies hat die Reichsbahn aber nicht als 3uftimmung angesehen und Das Skandalöseste an dem Schiedsspruch ist jedoch der Umstand, infolgedessen in Sachfen über 10 000 Arbeitern gefün- daß der Schlichter, ohne daß ein Antrag der Parteien hierzu vorlag, den Arbeitern, die auf Grund ihrer regel­digt. Die Kündigungsfrist läuft am 16. Januar ab. Der Einheitsverband im Bezirk Sachsen   befaßte sich am Sonnmäßigen Beschäftigung zur Sonntagsarbeit verpflichtet waren, eine Der Einheitsverband im Bezirk Sachsen   befaßte sich am Sonn zufähliche Sonntagsarbeit aufoktroyierte, die nicht als Ueberzeit tag in einer Vertreterkonferenz, zu der vom Hauptvorstand das arbeit bewertet wird. Für diese Arbeiter war bisher schon die Vorstandsmitglied Apisch- Berlin entsandt war, mit dem von achtstündige Arbeitszeit vorgesehen. Nur waren sie verpflichtet, der Reichsbahndirektion heraufbeschworenen Konflikt. Es kam zur auf Grund von Vereinbarungen eine zusägliche Arbeits­einmütigen Annahme folgende Entschließung: 3eit von einer Stunde täglich zu leisten. Hierzu wurde ein Zu­schlag von 25 Proz. gezahlt.

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Am 11. Januar 1931 tagt im Saal des Hygiene- Museums in Dresden   eine vom Einheitsverband der Eisenbahner Deutschlands  cinberufene außerordentliche Bezirkskonferenz, die von 534 bevollmächtigten Zahlstellenleitern und Betriebsratsvor: sitzenden besucht ist. Die Konferenz billigt einmütig die von der Organisation in der Feierschichtenfrage getroffenen Abwehr­maßnahmen.

Die Verbandsfunktionäre betrachten es als ihre gewerkschaftliche Pflicht, dafür zu sorgen, mit allen Mitteln die Maßregelung der Kollegen, die lediglich wegen eines Rechtsvorbehalts brotlos ge­macht werden sollten, zu verhindern.

In den örtlichen Verbandsstellen sind ohne Verzug alle Vor­bereitungen für den uns von der Reichsbahn aufgezwungenen Arbeitskampf, der alle Eisenbahnarbeiter des Reichsbahndirettions­bezirks Dresden   umfaßt, zu treffen. Bis zum Ablauf der Kündi­gungsfrist darf kein an den Feierschichten unmittelbar beteiligter Kollege eine weitere Erklärung gegenüber der Reichsbahn abgeben. Die Verbandsrichtlinien sind strengstens zu befolgen."

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Ein unmöglicher Schiedsspruch.

Bom Einheitsverband der Eisenbahner wird uns geschrieben: In dem Schiedsspruch für die Reichsbahn tritt nicht nur in Erscheinung, daß es, von einigen Ausnahmen abgesehen, bei der bisherigen Arbeitszeit bleibt, sondern in einigen Dienstzweigen ist die bisherige Arbeitszeit von dem Schlichter sogar verlängert worden. Das Schiffspersonal, vor allen Dingen

Sie erhielten aljo ohne weiteres schon dann Ueberstunden­zuschlag, wenn sie über 48 Stunden hinaus arbeiteten. Jetzt sind diese Arbeiter sogar verpflichtet, bis zu 56 Stunden in der Wocs zu leiften, ohne daß ihnen der geringfte Ueberffundenzuschlag gezahlt wird.

Die Einseitigkeit des Schlichters in diesem Schlichtungs verfahren ist unzählige Male in Erscheinung getreten. Auch hat es nicht an verschiedenen groben Untorrektheiten gefehlt, so daß sich die vertragschließenden Organisationen sicherlich noch ge­zwungen sehen, offiziell Besch werde gegen diesen Schlichter zu führen.

Der gesamte Schiedsspruch läßt an Durcheinander und Unverständlichkeit nichts zu wünschen übrig. Trotzdem ist die Erklärungsfrist der Parteien auf Dienstag, den 13. dieses Monats, mittags 12 Uhr, festgesetzt. Bis zur Stunde ist aber Der Schiedsspruch den Parteien noch nicht zuge­stellt! Durch eine solche Handhabung wird die Schlichtungs­ordnung zur Farce und zu einem Instrument, das den Arbeit­nehmern Bedingungen aufoftroniert, die im freien Spiel der Kräfte taum möglich wären.

Sicher wird sich der Reichsarbeitsminister noch mit dieser An­gelegenheit zu befassen haben. Es kann nur der Hoffnung Aus­druck gegeben werden, daß von dieser Seite alles getan wird, um für die Zukunft solche Erscheinungen unmöglich zu machen. Ein solcher Schlichter eignet sich vielleicht als Syndikus der Unternehmer, aber nicht als unparteilicher Schlichter.

Naziflage abgewiesen.

Entlarvung der Demagogen vom Hakenkreuz.

Wie vorauszusehen war, sind die Hafenfreuzler mit ihrer Klage gegen die Verkehrs- 2.- G. vom Arbeitsgericht abge­wiesen worden. Aber was macht das diesen Leuten schon aus! Sie veranlassen 129 Entlaffene, die teilweise freigewerk khaftlich organisiert und Gegner der Hafenkreuzler waren, unter der Vorspiegelung, fie wieder in Arbeit zu bringen, der fogenannten Nationalsozialistischen   Arbeiterpartei beizu treten, um fie derart als politisch Gemaßregelte" zu mas­fieren. Natürlich müssen die Genasführten noch zahlen. Nachdem sie gemeinsam mit den kommunisten es zu den Entlassungen getrieben hatten, die die Direktion. der BBG. gerade verhindern wollte, stellen sich die Nazis hin und spielen sich als Beschützer von Arbeitern auf, die gerade durch die Hakenkreuzler ins Unglüd geriffen wurden. Das ist die Moral" von Landsknechten, die für Geld zu allem fähig find.

Die von nationalsozialistischer Seite veranlaßte arbeitsgericht liche Massenflage gegen die BVG. und deren Arbeiterratsvor sitzenden Flieger und 2011 wurde am Montag wieder verhandelt. Bon den im Vortermin aufgetretenen 146 Klägern sind noch 130 übrig geblieben. Die anderen haben inzwischen ihre Klagen zurück genommen. Bekanntlich wollte die BVG.

durch Einlegung von Feierschichten die Entlassungen vermeiden. Dieser Vorschlag ist aber von der Belegschaft unter dem Einfluß von rechts- und linksradikalen Elementen abgelehnt morden. Die BVG. hielt die Entlassung von 1500 Personen für notwendig. Durch Verhandlungen mit der Vertretung des Gesamtverbandes wurde diese 3ahl auf 860 herabgesetzt. Dabei stellte die BVG. aber die Be­dingung, daß sie die Auswahl in erster Linie nach der dienst­lichen Eignung der zu Entlassenden treffe. Erst in zweiter Linie sollten die persönlichen Verhältnisse und die Dauer der Dienst zeit maßgebend sein.

Wie es mit der Behauptung steht, die Entlassungen seien unter Mitwirkung des Arbeiterrats und der Funktionäre des Gesamtver­bandes erfolgt, darüber sagte Genosse Sehner vom Gesamtverband: Bon allen Klägern gehörten vor ihrer Kündigung nur 17 der Nationalsozialistischen   Arbeiterpartei oder deren Betriebszelle an.

Erst nach der Kündigung ist von nationalsozialistischer Seite eine Bersammlung der Gefündigten einberufen, denen man versprochen hat, gegen ihre Kündigung Schritte zu unternehmen. Bei dieser Gelegenheit sind dann die Kläger zu Mitgliedern" der NSDAP  . bzw. der Betriebszelle gemacht worden. Es kann also feine Rede davon sein, daß die Arbeiterratsvorsitzenden oder die Funktionäre der freien Gewerkschaft die Kündigung der Betreffenden megen deren ,, nationalsozialistischer Gesinnung" betrieben hätten. llebrigens sind von denen, die erst nach der Kündigung den National­fozialisten beigetreten sind, zehn bis zu ihrer Entlassung Mitglieder des freigewerkschaftlichen Gesamtverbandes gewesen. Bezeichneno ist, daß

feiner der beim Urbeiterrat erhobenen Einsprüche sich auf Ent­laffung aus politischen Gründen beruft.

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noch eine sozialdemokratische Mehrheit. Da die von den Gefündigten eingelegten Einsprüche mit 17 bis 21 Stimmen zurüdgemiesen wurden, fann es sich also nicht um eine sozialdemokratische oder frei­gewerkschaftliche Aktion handeln.

Das Gericht trat in die Beweiserhebung ein über die von den Klägern aufgestellte Behauptung, der Funktionär des Gesamtver­bandes, Fahrer M., habe in einer Gastwirtschaft eine Lifte von Ange­ftellten gezeigt, die zur Entlassung kommen sollten. Zu dieser Ange­legenheit wurden sechs Zeugen vernommen, aber

feiner von ihnen weiß etwas von einer derartigen Liffe oder davon, daß M. mit der Auswahl der zur Entlassung Bestimmten etwas zu tun hatte.

Auf Antrag der Kläger   wurde Direktor Brolat telephonisch geladen, um zu beeiden, daß er feine Entlassungen aus politischen Gründen angeordnet habe. Direktor Brol at leistete folgenden vom Gericht formulierten Eid:

Ich habe weder mit dem Betriebs: noch mit dem Arbeiterrat cder mit einzelnen Mitgliedern der Betriebsvertretung vereinbart, daß die Entlassungen im Herbst 1930 nach politischen Gesichtspunkten erfolgen sollen; ich habe auch keinem Angestellten der BVG. dement­sprechende Anweisungen gegeben."

Nach der Eidesleistung bemerkte Brolat noch, er habe die Arbeiterratsvorsitzenden Flieger und Loll sowie dem Personal­chef Heidenreich dringend aufgefordert,

bei der Auswahl der zu Entlaffenden nach streng sachlichen Gründen zu verfahren ohne Rüdsicht auf politisch oder gewerkschaftliche Zugehörigkeit.

Nachdem die Sitzung von 9 bis 5 Uhr ohne wesentliche Zwischen­fälle verlaufen war, machten einige der Kläger   den offensichtlichen Versuch, die Verhandlung wieder auffliegen zu lassen. Einer der Kläger   wurde in eine Ordnungsstrafe von 90 Mart, im Falle der Richtzahlung 3 Tage Haft, genommen.

Um 7 Uhr vertündete der Borsigende, Amtsgerichtsrat Richter, das Urteil:

Die Klage wird abgewiesen, die Kläger haben die koffen zu fragen.

Die Urteilsgründung sagt im wesentlichen, die Behauptung der Kläger  , die Personalabteilung der BVG. habe unter Mitmirfung der Betriebsvertretung die Entlassungen nach politischen Gesichtspuntten vorgenommen, ist nicht erwiesen. Ein Schadenersatzanspruch aus§ 826 BGB.( Berstoß gegen die Sitten), auf den allein sich die Klage gründen könnte, ist nicht gegeben. Durch den von den Klägern beantragten Eid des Direktors Brolat ist erwiesen, daß eine Vereinbarung mit der Betriebsvertretung, wonach politische Gesichtspunkte für die Entlassungen maßgebend sein sollten, nicht erfolgt und auch an die Angestellten der BBG. eine dahingehende Aufforderung nicht ergangen ist.

Schiedsspruch im Speditionsgewerbe. Speditionsgewerbe.

Für das Berliner   Speditionsgewerbe, wo die Unter­nehmer das Lohnabkommen zum 15. Januar gekündigt und einen hinsichtlich der Höhe nicht näher bezeichneten Lohnabbau verlangt hatten, ist am Sonnabend ein Schiedsspruch gefällt worden. Der Schiedsspruch sieht ab 17. Januar einen Abbau der Wochen­löhne um 2 M. und ab 17. März um eine weitere Marf vor. Das Lohnabkommen soll bis zum 1. Mai d. J. gelten. Die Erklärungs­frist läuft bis zum 15. Januar. Beide Parteien haben sich über die Annahme oder Ablehnung dieses Schiedsspruches noch nicht ent

In allen Fällen ist die Entlassung nur als ,, un billige Härte" bezeichnet worden. Die Behauptung, es lägen Entlassungen aus polis tischen Gründen vor, ist, den Entlassenen erst nachträglich durch die Rationalsozialistische. Partei fuggeriert worden. Die freien Gemert­schaften haben keine Veranlassung, wegen einer politischen Saisonerscheinung, wie es die nationalsozialistische Bewegung ist, eine Aktion zu veranstalten, wie es die Kläger glauben. Der Arbeiterrat besteht aus 15 freigemerfschaftlichen und 15 Mitgliedern anderer Organisationen. Er hat also weber eine freigewerkschaftliche schieden.

Der Lohnabbau überschlägt sich.

Die Fuhrherreninnung hat dem Gesamtverband, wie bereits mitgeteilt, das Lohnabkommen für das Schmer- und Leichtfuhr­gewerbe zum 31. Dezember gefündigt und einen 2ohn abbau gefordert, der für einzelne Gruppen teilweise bis zu 42,8 Prozent betragen sollte. Da die direkten Verhandlungen ergebnislos verliefen, rief die Fuhrherreninnung den Schlichtungsaus­schuß an, der zum 14. Januar Schlichtungsverhandlungen an­beraumt hat.

Ohne den Ausgang dieser Verhandlungen abzuwarten, hat der Vorstand der Fuhrherreninnung seinen Mitgliedern in einem Rund­schreiben nahegelegt, von sich aus die Löhne betrieblich neu Einige festzusehen, also nach eigenem Ermessen abzubauen. Fuhrunternehmer sind dieser Aufforderung auch prompt nach­gekommen und haben ihren Arbeitern bei der Lohnzahlung an Freitag einen um 8 bis 10 mart geringeren Wochenlohn ausgezahlt. Erst als die Arbeiter dieser Fuhrbetriebe mit der Arbeits= einstellung drohten, nahmen die Unternehmer ihr Lohnabbau­diftat zurück, und erklärten sich bereit, bis zum Abschluß der Lohn­verhandlungen die alten Löhne weiterzuzahlen.

Lediglich der Fuhrunternehmer W. Liesegang in der Residenzstr. 132, in Reinickendorf  - Ost, der seinen Arbeitern den Wochenlohn um 9 Mark fürzte, weigerte sich, diese Maßnahme rück­gängig zu machen, worauf am Sonnabend die Arbeiter in den Streit traten. Seinen Herrenstandpunkt glaubte dieser Unter­nehmer besonders damit herauslehren zu müssen, daß er dem Gesamtverband gegenüber die Streifenden als fristlos ent lassen erklärte, und ankündigte, mit Hilfe von Streit­brechern seinen Betrieb aufrechterhalten zu wollen.

Es haben sich leider einige Aucharbeiter" gefunden, die die Fuhr- und Lohnabbaugeschäfte des Herrn Liesegang besorgen. Der Gesamtverband hat daraufhin für seine Mitglieder über den Betrieb die Sperre verhängt.

Die Empörung unter den Arbeitern des Schwer- und Leicht­fuhrgewerbes ist durch das Vorgehen der Unternehmer noch weiter verschärft worden, so daß es in den nächsten Tagen bestimmt zu einem allgemeinen Streit fommen wird, wenn die Unternehmer ihre unannehmbaren Lohnabbauforderungen nicht preisgeben oder gar der Schlichtungsausschuß ihr Vorgehen durch einen Lohnabbau­schiedsspruch rechtfertigen sollte.

Hugenberg als Unternehmer.

Dreißig Mark Wochenlohn für geistige Arbeiter. Eine der Haupteinnahmequellen des Hugenbergschen Scherlver­lages ist das Berliner Adreßbuch. Schon bei den Vorarbeiten dazu kann man sein blaues Wunder erleben. So gewöhnliche Menschen, wie einfache Arbeiter, werden von den Hauslisten gar nicht erst ins Manuskript übernommen resp. einfach gestrichen. Bon den gleichen Leuten aber, denn größtenteils sind die Portierleute folche, verlangt der Verlag, daß sie ohne jede Vergütung treppauf, treppab rennen, um die Mieter zu veranlassen, die oft gar nicht einmal gewünschten Eintragungen zu machen.

Genau so filzig verfährt der Verlag auch gegen seine Angestellten. Der Manuskriptarbeiter erhält für diese gewiß nicht einfache Arbeit ganze fünf Mart pro Tag. Aber auch Korrettoren muß man in einem solchen Betrieb haben. Da geht man nun einfach hin, sucht sich unter den Tausenden von notleidenden Intellektuellen die besten heraus und verlangt non ihnen eine die Nernen zerrütende Tätigkeit für 33 Mart pro Woche! Ein glatter Tarifbruch. Dabei steht aber auch hier dauernd ein Antreiber dahinter: Es muß mehr geschafft werden.

Als nun einmal einer dieser Hugenberg- Tagelöhner zu dem tech­nischen Leiter B. ging und um lumpige 50 Pfennige Tageszulage bat, erwiderte ihm dieser: Ich denke gar nicht daran, Ihnen mehr zu geben. Im übrigen müssen Sie froh sein, daß Sie für diesen Lohn noch hier fizzen können."

Herr B. erhält für sein Ausnutzungstalent nur 24 000 Mart im Jahr. Ueber diesem steht der Direttor L., der für die hirnverzehrende Arbeit der Unterschriftleistung jährlich nur: 66 000 Mart erhält.

Achtung, Tischler und Möbelpolierer! Da am 7. Januar die Firma Schöndorff, Düsseldorf  , ihre Belegschaft ausgesperrt hat, find für Tischler und Möbelpolierer die Arbeiten in den Villen Schöndorff senior und junior, Berlin- Grunewald, Reinerz- und Auguste- Viktoria- Straße, sowie Villa Spiegel, Westend  , Ahornallee 7, Deutscher Holzarbeiterverband  .

gesperrt.

Guitar Brünner, Königswusterhausen  , ist mit dem heutigen Tage Deutscher   Baugewerksbund, Fachgruppe der Töpfer. Die Firma megen Lohndifferenzen gesperrt. Die Bezirksleitung.

Für die Reichs- und preußischen Staatsangestellten sind Schlich­tungsverhandlungen zur Klärung des Tarifftreits es handelt sich um eine sechsprozentige Gehaltstürzung auf den 15. Januar an­beraumt worden.

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Loewe, SPD  - Fraktion! Donnerstag, 16% Uhr, bei Oelschläger, Berlichingenstr. 5, Fraktionssizung. Alle Genoffen von 20eme und Typograph werden gebeten, bestimmt und pünktlich zu erscheinen. Der Fraktionsvorstand.

Freie Gewerkschafts- Jugend Berlin

Seute, Dienstag, 19% Uhr, tagen die Gruppen: Treptow  : Gruppenheim Spanbau: Echule Bildenbruchftr. 53-54( Sortzimmer). Eputabend. Gruppenabend Städt. Jugendheim Lindenufer 1. Vortrag: Die Auf­gaben der freien Gewerkschaften". Frankfurter Allee  : Städt. Jugendheim Litauer Str. 18. Reichstagsfizung. Tagesordnung: Lohnabbau und Preis­ſentung". Lichtenberg  : Lichtenberg  , Dossestr. 22. Vortrag: Die Bedeutung des Metallarbeiterstreits". Reu- Lichtenberg: Jugendheim Gunterstr. 44. Berlin  , wie es meint und lacht". Bantom: Gruppenheim Bankow  , Riffingen­straße 48. Diskussion der Mädels und Burschen: Gewerkschaftliche Mädchen­ arbeit  ". Gewerkschaftshaus: Gruppenheim Engelufer 24-25, Gaal 11 des Fabritarbeiterverbandes. Vortrag: Warum Lohnabbau?" Schöneweide: Jugendheim Niederschöneweide, Berliner   Str. 31. Lichtbildervortrag: Alt­Berlin". Adlershof  : Jugendheim Bismarckstr. 1. Liederabend mit Dittreis­tapelle. Wedding  : Jugendheim Willdenowstr. 5. Vortrag: Behn Jahre Echuspolizei". Jugendaruppe des Zentralverbandes der Angestellten

4 Sugendheim Gunterir. 4. Aut referate:

Heute, Dienstag, folgende Veranstaltungen: Nordwest: Jugendheint Lehrter Str. 18-19. Kurzreferate über Tagesfragen. Lichtenberg  : Sprech und Bewegungschor: Uebungsabend pünktlich 20 Uhr in der Turnhalle Baruther Str. 20. Leitung: Otto Bolemann. Karten für die Jugendvorstellung der Volfsbühne am Sonntag, 25. Januar, zum Breise von 80 Pf., find im Jugendfekretariat zu haben.

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