Willkür bei Aschinger.
Arbeits- und Landesarbeitsgericht billigen fie.
Ein Kellner, der fünf Jahre bei Aschinger beschäftigt mar, wurde frant und arbeitsunfähig geschrieben. Nach drei Wochen tonnte er zwar die Arbeit wieder aufnehmen, aber seine Gesundheit mar nicht völlig hergestellt. Die Landesversicherungs anstalt bewilligte ihm eine Kur in Bad Kolberg . Etwa drei Wochen nach der Arbeitsaufnahme erhielt der Kellner von der Landesversicherungsanstalt die Aufforderung zum Antritt der Rur . Er teilte das der Firma Aschinger schriftlich mit und legte auch den Ausweis über die Richtigkeit seiner Angabe bei. Die Firma antwortete, fie erteile feinen Urlaub für die Kur und wenn er ohne Urlaub abreisen sollte, würde er gekündigt.
Was sollte der Kellner nun tun? Hätte er die Reise nicht an dem von der Landesversicherungsanstalt bestimmten Tage angetreten, dann wäre vielleicht aus der Kurs überhaupt nichts geworden oder sie hätte auf unabsehbare Zeit hinausgeschoben werden müssen, bis es der Firma Aschinger beliebt hätte, dem Kranten Urlaub zu erteilen. Selbst in diesem Falle wäre der Erfolg der Kur in Frage gestellt worden, denn nach dem Gutachten des Vertrauensarztes der Landesversicherungsanstalt hing der Erfolg der kur davon ab, daß fie alsbald angetreten merbe.
Mit Recht glaubte der Kellner, die Wiederherstellung seiner Gesundheit und Arbeitskraft nicht von der Laune und Herrschsucht eines Direttors abhängig machen zu sollen. Er reiste alfo ohne Urlaub nach Rolberg, erhielt prompt die Kündigung und war nach seiner Rückkehr aus dem Bade entlassen.
Die Klage des Kellners, der seine Entlassung als unbillige Härte empfand, wurde vom Arbeitsgericht abgewiesen. Auch vom Landesarbeitsgericht, das der Kläger angerufen hatte, wurde das Urteil bestätigt. Es wurde als wahr unterstellt, daß der Kläger die ihm von der Landesversicherungsanstalt bewilligte Kur gebrauchen mußte. Aber wenn ihm die beklagte Firma mitteilte, er werde gekündigt, falls er ohne Urlaub abreise, so hätte er sich nicht darüber hinweg fegen dürfen. Er hätte ja bei der Firma vorstellig werden fönnen, um sie zur Zurücknahme ihrer Anordnung zu bewegen. Da er trog Androhung der Kündigung abreifte, fei bie Kündigung gerechtfertigt.
Dies Urteil steht mit dem nichtjuristischen Rechtsempfinden in Widerspruch. Wenn je eine Entlaffung als unbillige Härte angesehen werden muß, dann in diesem Falle. Der Zweck der Sozialversicherung, die Gesunderhaltung der Versicherten, müßte auch von den Arbeitsgerichten höher eingeschäzt werden als der Befehl eines leitenden Angestellten einer Aktiengesellschaft, die zur Aushilfe während der Rur des Kellners ohne weiteres Ersatz finden sollte.
Wenn man nicht einmal von einer auf die Kundschaft der Arbeitnehmerschaft angewiesenen Firma wie Aschinger soviel foziales Verständnis und rein menschliche Rücksichtnahme auf einen jahrlang beschäftigten Arbeiter erwarten fann, dann müßte man doch von der sozialen Gerichtsbarkeit erwarten dürfen, daß sie einer befferen fittlich sozialen Auffassung zur Anerkennung verhilft. Offensichtliches Unrecht kann nicht als Recht erklärt werden.
Schulung von Funktionären.
Im Bezirk Berlin , Brandenburg und Grenzmark des ADGB . wurden gegenwärtig in 34 Kursen die jetzt besonders aktuellen wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen gewerkschaftlichen Probleme behandelt. Die Kurse werden seit 11. Januar bis 15. Februar je zweimal an 17 verschiedenen Orten abgehalten. Referenten sind bekannte Fachleute wie Dr. Nölting von der Wirtschaftsschule in Berlin , Dr. Seelbach von der Bundesschule des ADGB. in Bernau , die bekannten Rechtsanwälte Dr. Neumann und Fränkel, sowie der Senatspräsident Dersch.
Die Teilnehmer sind von den Ortsausschüssen des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes ausgewählt und delegiert. Diese großzügige Schulungsarbeit erfaßt insgesamt etwa 700 gemert fchaftliche Funktionäre, insbesondere Betriebsräte, Arbeitsrichter, Beisiger in den Körperschaften der Sozialversicherung, Jugendleiter und andere Vertrauensleute. Die Kurse werden in engster Zusammenarbeit mit der Staatlichen Fachschule für Wirtschaft und Verwaltung in Berlin durchgeführt..
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Deutschen Hutarbeiterverbandes,„ Der Deutsche Hutar-] schüttern, als ein besonders frivoles Berbreden an ber beiter. Beide Gewerkschaftszeitungen find ebenfalls von der Frattur zur Antiquaschrift übergegangen und haben sich einen neuen Kopf gegeben, Beränderungen, die ihrem Aussehen zum Borteil gereichen.
Das Drgan des Zentralverbandes der Angestellten, Der freie Angestellte", bas bisher schon in Antiquaschrift erschien, hat sich einen neuen Kopf gegeben und seinen Raum in drei Spalten aufgeteilt, anstatt in zwei Spalten.
Das wöchentlich dreimal erscheinende Blatt des Allgemeinen Deutschen Beamtenbundes, die DB3.", Allgemeine Deutsche Beamten 3eitung", hat sein Zeitschriftenformat auf Tageszeitungsformat vergrößert, womit es sich auch einen neuen Kopf geben mußte. Die„ ADB3." hat jedoch die Frattur. schrift beibehalten.
Es ist erfreulich, daß mit dem Erstarten der Gewerkschaften der Arbeiter, Angestellten und Beamten auch die Presse ihrer Verbände darauf bedacht ist, ihre unausgesetzten Bemühungen um einen guten Inhalt auch auf ihre technische Ausgestaltung auszudehnen. Je ges fälliger das äußere Bild unserer Presse, um so lieber greifen auch die Mitglieder nach ihrer Verbandszeitung.
Gruben werden stillgelegt. Mebrarbeitszeitablommen wird beibehalten.
Die Stillegung der Rohlengrube Penzberg wurde von der Regierung von Oberbayern genehmigt, so daß die Kündigung der Belegschaft am 17. Januar in Kraft tritt. Etwa 1200 Arbeiter werden dadurch brotlos.
Arbeiterschaft gekennzeichnet werden. Der Berbandsvorstand vertraut darauf, daß dieses verwerfliche Treiben an der gewerkschaftlichen Einsicht und Disziplin unserer Verbandsmitglieder scheitern wird. Es erscheint ihm aber nicht überflüssig, aus drücklich darauf hinzuweisen, daß die Betätigung für die RGD. zu denjenigen Handlungen gehört, die nach den erwähnten Verbandstagsbeschlüssen( von Hamburg , Kassel und Frankfurt a. M.) mit der Zugehörigkeit zum Verband nicht mehr vereinbar ist.
Tariftreue der Unternehmer.
Um die Bauarbeiterlöhne im Saargebiet.
Saarbrüden, 17. Januar.( Eigenbericht.) Der Arbeitgeberverband für das Baugewerbe und die verwandten Betriebe im Saargebiet hat den Lohntarif mit sofortiger Wirkung gekündigt. Er fordert eine zwölfprozentige ohnherabjegung, die zur Belebung des daniederliegenden Baumarktes unbedingt erforderlich sei.
Die Arbeitnehmer lehnen jede Lohnkürzung vor dem 31. März, dem zunächst zulässigen Termin für die Tariffündigung, a b.
Der Brandenburger Beamtenprozeß spielte heute im Pots damer Landgericht. Nach den ersten beiden dramatischen An der Sieg sollen verschiedene Gruben still und tragikomischen Sigungstagen mit ihrem Sammelsurium zugelegt werden. Die Stillegungsverhandlungen, die dieser Tage sammengetragenen Klatsches, wickelte sich die heutige Verhandlung in Wissen geführt wurden, hatten folgendes Ergebnis: Die in voller Ruhe ab. Die Leumundszeugen konnten über den AngeGrubenvereinigung Wissen wird am 17. und die Grube Silber flagten nur Gutes aussagen. Sie schilderten ihn als ach= miese am 31. Januar vorübergehend stillgelegt. Bollständig still- lichen Beamten und gefälligen Menschen. Der Vor gelegt werden am 1. Februar die Eisensteingrube figende des Beamtenausschusses des Provinziallandtages erflärte, St. Andreas und die Grube Friedrich bei Nieder- Hövels. daß, nachdem die Eröffnung des Verfahrens gegen Schwarz bekanntgeworden war, die Beamten zu ihm gekommen seien und gesagt hätten, niemand traue ihm die Beschuldigungen zu.
Es wird verbindlich erklärt.
Der mitteldeutsche Metallschiedsspruch.
Ceipzig, 17. Januar..
Der Schlichter für die Bezirke Sachsen und Mitteldeutschland , Minifterialrat Dr. Hauschild in Leipzig , hat den im Cohnstreit in der mitteldeutschen Metallindustrie in Halle gefällten Schieds. spruch für verbindlich erklärt.
Die Aussperrung in Lancashire . Der Terror der Unternehmer.
Manchester , 17. Januar. Die intensiven Bemühungen zur Berhüfung einer Aussperrung der Webereiarbeiter des Bezirks Lancashire find an der un nach giebigen Haltung der Unternehmer gescheitert, so daß heute, Sonnabend, um 12 Uhr mittags, die Ausfperrung von 250 000 Arbeitern begonnen hat.
Die Webergewerkschaft hatte um eine Hinausschiebung der Ausipertung um 14 Tage ersucht, um inzwischen die einzelnen Gewertfchaften darüber zu befragen, wie fie fich zur prinzipiellen Annahme des Achtspindelfystems stellten. Aber auch dieses Erfuchen wurde von den Unternehmern schroff abgelehnt.
Zunächst werden nur rund 1000 Spinnereien gefchloffen.
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Das Unternehmertum fordert bekanntlich von den Webern, acht Webstühle anstatt vier zu bedienen. Dadurch wird die eine Hälfte der Weber arbeitslos, die andere Hälfte um so stärker ausgebeutet. Die Aktion der Unternehmer richtet sich nicht nur gegen die Arbeiter, fendern auch gegen die Arbeiterregierung.
Eine zeitgemäße Warnung. Wer für die RGO. wirbt, ist gegen die Gewerkschaft. Eine Warnung vor der Mitgliedschaft bei der
Rechtsanwalt Frey erklärte, die bürgerliche Fraktion der Bran denburger Stadtverordnetenversammlung, die Bereinigte Bürgerliste", habe bereits am 25. September bei der Staatsanwaltschaft in der Sache der Frau Florian Strafanzeige gegen Schwarz erstattet, während Frau Florian selbst sich erst am 27. Ottober dazu entschlossen hat, also fast zwei Wochen später. Die vereinigte Bürgerliste habe sich in ihrer Anzeige u. a. auf eine Person berufen, deren Namen sie nicht nennen wolle, um ihr feine Schwierigkeiten zu machen. Gleichzeitig mit der An zeige feien der Staatsanwaltschaft auch drei anonyme Briefe überreicht worden. Rechtsanwalt Fren erblickt in diesen Tatsachen den Beweis dafür, daß das Ganze nichts anderes als eine Episode im politischen Kampf gegen Schwarz darstelle. Der Zwischenfall bildet gewissermaßen den Auftakt zu den Auseinandersetzungen über die politischen Hintergründe dieses sonderbaren Prozesses, die am Montag erfolgen sollen. Rechtsanwalt Dr. Frey hofft auch die Drahtzieher der politischen Machenschaften festnageln zu tönnen.
Am Montag dürfte auch die Beweis aufnahme ge= schlossen werden. Oberstaatsanwalt Tehlaff wird seine Bes rufung zurückziehen. Er wird also die Anklage megen versuchter Notzucht fallen lassen und mur die wegen tätlicher Beleidigung aufrechterhalten. Im Anschluß an das Plädoyer des Staatsanwalts werden der Nebenkläger und der Verteidiger plädieren.
Die drei Banditen, die vor etwa 14 Tagen in Köln- Lindenthal die Depositentasse der Deutschen Bank ausgeraubt haben, fonnten nunmehr sämtlich verhaftet werden. Der Führer der Räuber hielt sich mit einem feiner Romplicen in Amsterdam auf, während der dritte in Dortmund gefaßt wurde. Der Führer des Räuberautos wurde bekanntlich schon am Tage der Tat in Köln festge=
nommen.
Welter für Berlin : Kühler und noch unbeständig, mit einzelnen beständig mit Abkühlung, namentlich im Nordosten noch sehr mindig.
Umgestaltung der Gewerkschaftspresse. D. ist vom Vorstand des Deutschen Holzarbeiter Schauern, böige Nordwestwinde.- Für Deutschland : Ueberall un
Zu den Gewerkschaftsblättern, von denen wir berichteten, daß sie mit Beginn des neuen Jahres ihr Gemand verschönerten, ist auch das Organ des Einheitsverbandes der Eisenbahner, Der Deutsche Eisenbahner", zu nennen und das Organ des
verbandes erlassen worden. Der Vorstand schreibt:
In der gegenwärtigen Zeit der gewaltigen Krife, der ungeheuren Arbeitslosigkeit und der Schwierigkeit, unter solchen Umständen den Angriff der Unternehmer auf die Löhne zurückzuweisen, muß der erneute Bersuch, die gewerkschaftliche Einheit und Disziplin zu er
Berantwort!. für die Redaktion: Herbert Lepère, Berlin ; Anzeigen: Th. Glocke, Berlin . Verlag: Borwärts Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts Buch druckerei und Berlagsanstalt Vaul Singer& Co.. Berlin SW 68, Lindenstraße 3. Hierzu 1 Beilage.
Die einzige Ersatzkasse für sämtliche Berufszweige ist die Kranken- und Sterbekasse für das Deutsche Reich
Im Jahre 1884 gegründet
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