Einzelbild herunterladen
 

Autotaren 10 Pfennig billiger.

Polizeifontrolle über Versicherungspflicht der Unternehmer

Der Polizeipräsident hat durch Bekanntmachung vom 19. Januar d. 3. den Sonderzuschlag zum Kraftbroschtentarif von 20 Bf. auf 10 Pf. herabgesetzt. Die Befantmachung tritt mit ihrer Beröffentlichung im Amtsblatt für benannten Polizeibezirk am 24. d. M. in Kraft.

Die Tariffenfung wird damit begründet, daß die Benzin und Gummipreise nicht unerheblich gefallen find. Den Sonderzuschlag ganz fallen zu lassen, erschien bei der mißlichen

Lage im Kraftdroschtengewerbe nicht angängig, zumal in dem Zu­schlag ein Teil der bei Einführung des Einheitstarifes weggefallenen Borfahrtgebühr liegt. Bei Besserung der wirtschaftlichen Verhält nisse wird zu prüfen sein, ob der Sonderzuschlag ganz aufgehoben werden kann, bzw. ob eine weitere Tariffentung durch Alenderung der Tagen- und Grundgebühr vorzuziehen ist.

In diesem Zusammenhange hat der Polizeipräsident, um zu verhindern, daß immer noch neue mit unzulänglichen Mitteln be­gonnene und unwirtschaftlich geführte Betriebe entstehen, an­geordnet, daß die Konzessionssperre in Zukunft ohne jede Ausnahme durchgeführt wird. Er hat sich aber ferner auch zu einer genauen Nachprüfung der Droschkenunter­nehmungen veranlaßt gesehen, deren Zuverlässigkeit nicht zweifels frei erscheint und die insbesondere ihrer Versicherungs­pflicht gegenüber den Fahrgästen nicht nach­tommen, sowie ihrer öffentlich- rechtlichen Verpflichtung nicht genügen.

Lokomotivführer betrunken.

Zum Eisenbahnunglück bei Gdingen in Polen . Danzig , 19. Januar.

Wie aus Gdingen eingetroffene Reifende und Augen­zeugen berichten, bietet die Unfallstelle, auf der sich Montag früh die Eisenbahnfatastrophe ereignete, ein Bild grauen­hafter Verwüstung.

Wie nunmehr mit Sicherheit feststeht, ist der rangierende Güter­zug 127 in den von Neustadt nach Gdingen fahrenden Personenzug hineingefahren, als der Personenzug in den Bahnhof von Gdingen einfahren wollte. Den Lokomotivführer des Güterzuges, Stanislaw Zielinski, der überdies betrunken war, trifft die volle Schuld an der Katastrophe, da er ohne Erlaubnis auf dem betreffenden Gleis rangierte. Er gab bei seiner Verneh­mung an, daß ihm die Uebersicht durch ein dort befindliches Wärter­haus verdeckt war, so daß er den eingelaufenen Personenzug nicht habe sehen können.

Im Bereich der deutschen Reichsbahn besteht ein strenges Ber­bot, unmittelbar vor dem Dienst und während desselben Alkoholika zu genießen. Dasselbe Verbot besteht auch für die Angestellten der Berliner Verkehrs- Gesellschaft.

Ein Baumeister tobt in Moabit . Bier Zeitungen wegen übler Nachrede von ihm verflagt. Baumeister Drietrich, bekannt durch das phantastische Märchen non feiner Entführung und durch den lleberfall am Schlesischen Bahnhof , der thm die Brieftasche tostete der Räuber" Chodorowski wurde seinerzeit zu 2% Jahren Gefängnis verurteilt ist ein äußerst ruhmbegieriger Mann. Nicht genug, daß er nach jenem Ueberfall seinen guten Namen durch alle Gossen schleppen ließ- nachdem er ihn schon vorher in den Kneipen am Schlesischen Bahnhof

ristiert hatte

ristierte er es jetzt, vor dem Amts­gericht Berlin- Mitte auch noch den Rest zu verspielen. Er hatte nicht weniger als vier Berliner auf Sensationen eingestellte Blätter wegen übler Nachrede verklagt. Die Zeitungen, so sagt er, haben Schauermärchen von ihm erzählt, um den Gaumen der sensations: Lüfternen Menge zu fitzeln, haben zu Unrecht von seinen Wildwest. phantasien und seiner dunklen Eristenz gesprochen, ihn ,, Baumeister " in Gänsefüßchen genannt, ihn des Wuchers bezichtigt, durch die Ber­leumbungsheße seinen Kredit erschüttert und seine Gesundheit ge­schädigt. Also verlange er nicht nur Bestrafung, sondern auch von zwei Blättern eine Geldbuße von je 1000 m. und von den zwei anderen eine solche von je 600 M.

Auf der Anklagebant faßen die verantwortlichen Redakteure der betlagten Blätter: Dr. Hirsch, Dr. Manfred Georg, Caro und Duschinski. Vor ihnen die Verteidiger, vier an der Zahl. Ihnen gegenüber als Nebenfläger der Baumeister Dietrich. Neben ihm sein Vertreter. Es wurde cine lustige Verhandlung. Schlechte Ge­sellschaft verdirbt gute Sitten. Also schimpfte der Baumeister wie ein Rohrspaßz. Als einer der Verteidiger eine Untersuchung seines Geisteszustandes beantragte, rief er ihm zu: In welcher Jrren­anstalt haben wir zusammen gesessen, unverschämter Anwalt? Wir müffen uns in Deutschland von diesem Zeitungsgesindel viel ge­fallen lassen. Man sollte den Revolver nehmen und auf die Bande schießen." Mit der Beweisaufnahme hatte er wenig Glud. Man erfuhr aber manches Amüsante über den Wettlauf um Ferrn Dietrich. Die Berichterstatter des einen Blattes erhielten von Frau Dietrich eine Abfuhr: Herr Dietrich sei nicht zu Hause. So ließen sie vor dem Haus ein Auto halten, setzten sich hinein und warteten, daß er vielleicht doch noch fommen würde, plöglich sahen sie den Bericht erstatter eines anderen Blattes mit großer Geschwindigkeit die Barriere zu Dietrichs Wohnung nehmen. Er war ihnen also eine Kopfeslänge voraus. Kollege, das ist die Konkurrenz", rief einer der Herren dem anderen zu. Schnell hinterher." Der von der Konkurrenz war aber bereits oben. Unten sind zwei Schnüffler", sagte er zu Herrn Dietrich. Lassen Sie diese nicht herein."( Der Zeuge behauptete gestern, er habe das nicht gesagt, das sei eine der Dietrichschen Lügen, Dietrich warf dagegen dem Seugen Lügen vor.) Also waren alle drei Herren oben. Sie rückten Dietrich auf den Leib und bekamen von ihm das zu hören, was sie hinterher in ihren Zeitungen veröffentlichten. Als der Baumeister das las, fühlte er sich aber beleidigt.

"

21

Für Dietrichs guten Namen war nichts zu retten. Die Explosion des Baumeisters vor Gericht nugte ihm nichts. Er fiel den Anwälten ins Wort, beleidigte sie und schrie schließlich den Richtern an: Das ist eben kein deutsches Gericht." Der nicht deutsche Richter sprach sämtliche Redakteure frei. Die Zeitungen haben in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt.

Noch ein Protest gegen das Filmverbot.

Der Friedensbund ehemaliger Kriegsteil nehmer" erhebt entschiedenden Protest gegen das Berbot des Remarque- Films ,, Im Westen nichts Neues ". Er wendet sich da­gegen, daß ahmungslofen Generationen die Kenntnisnahme der Schrecken und Greuel des fluchwürdigsten Verbrechens an der Menschheit: des Krieges, fyftematisch und vorsätzlich verfchwiegen perben foll. Der FDR ." erblickt in diesem Berbot eine unerträgliche

Das Schnell- Schöffengericht.

Noch manches an ihm reformbedürftig.

Seit Anfang Januar arbeifen in Moabit Schnellschöffen-| des Berhandlungstages, ins Polizeipräsidium, um dort auf Grund gerichte- dreimal in der Woche je eine Abteilung des Schöffen- der Alten festzustellen, welche Sachen vor das Schnellschöffengericht gerichts Berlin- Mitte. Die Sachen, die zur Verhandlung kommen, zu bringen sind. Er verfügt die Vorladung der Zeugen, die Vor­unterscheiden sich vorläufig in der Regel durchaus nicht von den legung des Strafregisters und feszt sich auch. sofern erforder. üblichen Schnellgerichtssachen, die seit Jahren vor dem Einzelrichter lich, mit der Sozialen Gerichtshilfe in Berbindung. Die Verhafteten werden aus dem Polizeigefängnis nach Moabit über­Sachen, die gestern zur Verhandlung anstanden. am Polizeipräsidium zur Aburteilung gelangen. So 3. B. die zwei geführt. Ist die Zeitspanne einerseits für den Staatsanwalt viel zu kurz, um die erforderlichen Recherchen vorzunehmen, so ent­steht andererseits

für das Unterfuchungsgefängnis eine überflüffige Mehrarbeit, da die Angeklagten nicht selten bereits am nächsten Tage ihre Freiheit wiedererlangen..

Im Gegensatz zum Schnellgericht unterliegen dem Schnellschöffen gericht nur die Haftsachen aus dem Bereich des Land­ gerichts I , nicht jedoch auch die aus dem Bereich der Landgerichte II und III. Und während beim Schnellgericht die Einheitlich. teit der Schnellrechtsprechung mehr oder weniger durch das Vor­handensein nur zweier Richter gewährleistet ist, sind es vor dem Schnellschöffengericht drei Richter, die Recht sprechen.

Aus allen diesen Feststellungen ergeben sich für das Schnell schöffengericht bestimmte Forderungen.

In dem einen Falle waren es vier junge Burschen im Alter von 20 bis 25 Jahren, zwei von ihnen unvorbestraft, einer wegen einer geringfügigen Unterschlagung, ein anderer zweimal wegen Diebstahls vorbestraft. Der Fünfte von der Gesellschaft, der ,, Mage", konnte nicht ausfindig gemacht werden. Gerade dieser Mage folle es aber gewesen sein, der nach einer gemeinsamen Becherei auf dem Nachhausewege wohl mit dem Rücken die Fensterscheibe eines Radiogeschäfts eindrückte. Zwei von den Burschen nahmen aus der Auslage einen Radio apparat und einen Akkumulator. Dann machten sich alle aus dem Staube. Also wieder einmal mehr eine betrunkene Angelegenheit als eine Diebstahlssache. 3wei von den Burschen wurden freigesprochen; einer der Richtvorbestraften erhielt vier Monate Gefängnis und wurde aus der Haft entlassen, der zweimal vorbestrafte Zwanzigjährige erhielt neun Monate Gefängnis und blieb in Haft. Im zweiten Fall waren es drei vielfach vorbestrafte Einbrecher, die einen Einbruchsbeutezug in ein 3igaretterengros= geschäft bewerkstelligt und für etwa 5000 Mart Ware davon­getragen hatten. Hier lautete das Urteil gegen zwei der Einbrecher auf je zwei Jahre Gefängnis, für den dritten ein Jahr Gefängnis. Im Anschluß an diese beiden Prozesse wäre folgendes zu bemerfen: In beiden Fällen waren es Einbruchsdiebstähle, wie man sie sonst vor dem Schnellrichter am Polizei- Laufe des Tages zu erledigen haben, viel mehr leisten als ein Richter, präsidium erlebte. Es bestand aber seit jeher die Tendenz, nach Möglichkeit Verbrechen vor das Schöffengericht zu bringen, und diese Absicht soll nun fonsequenter durchgeführt werden. Das Schöffen­gericht befindet sich jedoch in so mancher Hinsicht im Vergleich zum Einzelschnellgericht im Nachteil. So hält es nur dreimal in der Woche Sigungen ab;

dadurch wird die Polizeihaft der Beschuldigten oerlängert und die Vorfährung vor den Richter dem Gesetze zuwider hinaus­gezögert.

Bis zur Anberaumung des Termins vor dem Schnellschöffengericht vergehen nicht selten fünf Tage, während bei dem Schnellgericht zwei bis drei Tage die Norm ist. Der Staatsanwalt begibt sich gleichfalls nicht öfter als dreimal in der Woche, am Vorabend

böswillige Willkür, durch die der Nachkriegsgeneration die Wahrheit über das verabscheuungswürdige, verbrecherische Wesen des Krieges vorenthalten werden soll, dagegen aber antipazififtische, anti­republilanische, byzantinische Tendenzen in Film und Radio, be­günstigt werden. Es wird Abstellung dieser unwürdigen einseitigen Handhabung der Senfur verlangt.

Aufforderung zur Steuerverweigerung ist firafbar!

In verschiedenen Stadtteilen find anläßlich der Einführung der Gemeindegetränke und Bürgersteuer kommunistische Iug 3 ettet verteilt worden, die die Aufforderung enthalten, die Zahlung der Steuer zu verweigern.

Der Städtische Nachrichtendienst macht darauf auf merksam, daß nach der Verordnung des Reichspräsidenten vom 17. September 1923( RGBl. I S. 879) jeder, der dazu auffordert oder anreizt, einer Steuerpflicht nicht zu genügen, sich strafbar macht. Die Berordnung sieht Gefängnisstrafen nicht unter einem Monat und Geldstrafen in unbeschränkter Höhe vor. Gegen die Urheber der Aufforderung zum Steuerstreit ebenso wie gegen die Verteiler der Flugblätter wird strafrechtlich vorgegangen werden.

Funkwinkel.Z

Hörspiel" fällt aus. Die interessanteste Beranstaltung des Sonntags ,, Musik zum Sonst bietet das Programm teine hervor stechenden Höhepuntte. Franz Blei , der Sechzigjährige, lieft Erzählung feines Lebens". Das Geburtstagsfind bietet feinen un­getrübten Genuß. Die Sprache dieser Erzählung ist gequält. Sie sucht besondere Pointierungen, neuartige Wendungen und Bilder, jedenfalls Originalität um jeden Preis. Man weiß, alles geht ein­facher zu formen, plastischer und eindringlicher. Es ist ein Jonglieren, eine Spielerei mit Worten. Die Geschliffenheit geht bereits ins Groteske. Blei offenbart hier ein unfruchtbares Aesthetentum, mit dem der Hörer nichts anfangen kann. Eva Liebenberg fingt Lieder von Hugo Wolf . Dieser schöne, dunkle und gesättigte Ait tommt im Radio zu guter Wirkung. Start ist seine Aus­Start ist feine Aus drucksfähigkeit. Das Lied wird immer als Lied behandelt, wenn auch die Sängerin die dramatischen Partien in ihrer Interpretation betont. Ein gutes Abendkonzert, das im zweiten Teil Ouvertüren eignet sich für den Sonntag am besten. von Richard Wagner bringt. Diese Art orchestraler Darbietungen

Wenn am Montag Dr. Leo Schwering in seinem Vortrag Fürst Bülom August Bebel " die beiden Redner und politischen Gegner fontrastiert, so tut er es auf Grund der im Reichstag vorliegenden Referate. Nur ganz furz gibt er dazu charakterisierende Erläuterungen und bleibt dabei ein jachlicher Be urteiler. Bülow erscheint als der elegante spielerische Fechter, der teine Sache vertritt, sondern nur Freude am Fechten hat und mit wizigen Liraden in die Arena tritt, während Bebel, ebenso ge= schickt und ebenso bereit zum Angriff und zur Verteidigung, das neue Ethos, die neue Weltanschauung des Proletariats zum Siege führen will. Auch bei ihm dieselbe geniale Geschicklichkeit in der Beherrschung der Rede, doch diese Virtuosität ist nicht Selbstzweck, sie dient einer Idee. Und so fühlt der Hörer allein aus der Gegen­überstellung, ohne daß Dr. Schwering darauf hinweist, die große Ueberlegenheit Bebels. Abends die Aufführung der Pickwickier" nach dem gleichnamigen Dickensschen Roman . den Alfred Wolfenstein zum Hörspiel umgearbeitet hat. Zwischen Roman und Hörspiel be­stehen fünstlerische Unterschiede, auf die hier oft hingewiesen worden ist. Wolfenstein wahrt die ethische Linie, er reiht einzelne Szenen aneinander, er gibt viel Milieu und arbeitet das Charakteristische heraus, die komischen Typen, er versucht die Unterschiede zu über. brücken und führt zwei Erzähler ein. Damit hilft er sich über die Schwierigkeiten des Szenenwechsels hinweg. Aber es gelingt ihm nicht immer, die einzelnen Situationen ins Atuftische zu übertragen. Trogdem bleibt das Ganze sehr unterhaltend. und auch in dieser Bearbeitung spürt man den Geist Didens. Gesprochen wurde fehr tiar und scharf atzentuiert. F. Sch.

-

"

Das Schnellschöffengericht sollte seine Sigungen täglich abhalten, und zwar gleich dem Einzelrichter im Polizeipräsidium selbst. Dadurch wäre die Möglichkeit einer schnelleren Anberaumung der Termine gegeben. Es sollten zwei Richter sein, die abwechseind drei Tage in der Woche Sigungen abhalten. Dadurch würde auch eine Entlastung der beiden Einzelridyfer herbeigeführt werden, die mit zwölf bis zwanzig Sachen, die sie mitunter in der nicht nur die Tat, sondern auch den Täter beurteilen soll, zu­gemutet werden kann. Die Berhandlungen im Gebäude des Polizei­präsidiums würden auch eine engere 3usammenarbeit mit der Sozialen Gerichtshilfe, die Recherchen zu machen und Betreuungen durchzuführen hat, erleichtern. Schließlich sollten sämtliche in Frage kommenden Haftsachen ohne Unterschied, zu welchem Landgerichtsbezirk sie auch gehören, dem Schneilschöffen­gericht unterstehen. Der im Augenblick herrschende Zustand, bei dem die Schnellschöffengerichtssachen gewissermaßen in den Nach­mittagsstunden zur Verhandlung fommen, fann nicht gutgeheißen werden; die Richter können nicht an die Sachen mit der erforder­lichen Frische herangehen.

Das Schnellschöffengericht ist zweifelsohne zu begrüßen. Den gerügten Mängeln wäre mit Leichtigkeit abgeholfen.

Jugend, Friede, Freiheit, Recht.

Die Jugendarbeitsgemeinschaft der Deutschen Liga für Menschenrechte veranstaltete im Plenarsaal des früheren Herrenhauses eine sehr gut besuchte öffentliche Kundgebung.

Nachdem der Vorsitzende darauf hingewiefen hatte, daß die Grundfagen jeder wahren Erneuerung der Jugend die Begriffe Frieden, Freiheit und Recht sein müßten, sprach Graf Arco zum Thema Technik und Friede". Es ist bedauerlich, daß aflgu oft die Sprache der Wirklichkeit nachhinft. Der Begriff Krieg hat seit dem Trojanischen Krieg bis zum Weltkrieg und noch mehr bis

"

Glieder der

Völker

-

wurden

zu einem Kriege, der 1931 ausbrechen würde, so sehr feinen Inhalt gewechselt, daß er ein pöllig anderer geworden ist. Er wurde aus emer mehr persönlichen eine rein maschinelle Angelegenheit. Der Soldat bedient heute mit möglicher Vollkommen. heit die Schöpfungen der Technik. Das sagen schon die Worte Motor, Gas, Elektrizität, Aeronautik und Funt. Darüber hinaus ist der Strieg nicht mehr Sache der an der Front Stehenden, sondern alle Kämpfende. Die Erkenntnis dieser Zusammenhänge allein friegführenden macht den Kampf für den Frieden notwendig." Oberstudien. direktor Genosse Kawerau erörterte in tiefdurchdachten Aus­führungen den 3 miespalt der Jugend von heute. Er wies darauf hin, daß die völlische Jugend belogen würde, wenn man sie als Nachfolgerin der Ueberlieferungen der Freiheitsfriege bezeichne Die Bewegung von 1813 erfolgte gegen den Willen der Herrschenden, gegen alle, die rückschriftliche Anschauungen verfolgten. Ihre Streiter Stein, Arndt, Schleiermacher und Gneisenau wurden von den Regierenden per folgt; ihr Kampf ging für äußere und für innere Freiheit. Die Jugendbewegung von heute scheint manchmal eine äußere Erfrantung, mill aber in Wahrheit nur die Abstoßung von Ungesundem aus dem Gesamtförper. Diese zu erkennen und danach zu handeln, ist die Aufgabe aller wahrhaft Jungen im Grau­fopf oder im jugendlichen Blondkopf." Kawerau schloß seine mit stürmischem Beifall aufgenommene Rebe mit einem flammenden Bekenntnis, Altes zu lösen und Neues zu schaffen. As dritter Redner richtete Ernst Toller einen Appell an die Jugend, gegen faschistische Bestrebungen für den Frieden und die soziale Um. gestaltung zu kämpfen.

3ugzufammenstoß in Düsseldorf .

Im Hauptbahnhof von Düsseldorf fuhr am Sonntag abend gegen 10 Uhr eine Rangierabteilung, deren Personal die von zwei Rangierern gegebenen Haltefignale nicht beachtet hatte, beim Anjezen von Wagen auf den besetzten Berfonenzug 2368 Dortmund - Aachen . Elf Reisende haben sich als ver­letzt gemeldet, eine Person wurde in Viersen in das Krankenhaus gebracht.

In Sibirien zu falt, um zu reifen.

Die jugendliche englische Fliegerin Amy Johnson ist auf dem Heimweg von ihrem nur bis Warschau durchgeführten..Be­fing Flug" am Montag nachmittag um 14.30 Uhr mit ihrem Flugzeug wieder in Berlin eingetroffen. Sie wat bekanntlich be= reits am Sonntag in Warschau abgeflogen, mußte aber in Polen eine Notlandung in der Nähe eines fleinen Ortes vornehmen, von wo sie dann gestern vormittag um 11 Uhr startete. Die Fliegerin will heute früh nach Köln weiterfliegen.

Bezirksamt Tiergarten. Mittwoch, den 21. d. M., 18 Uhr. in der Aula des Friedrich- Werderschen Gymnasiums, Bochumer Straße 8, wichtige Bezirksversammlung.

Ein soziologischer Streifzug durch die Geschichte der Stadt Berlin . Vortrag des Reichstagsabgeordneten Genoffen Ga. Engel­bert Graf. Mittwoch, ben 21. Januar, 20 Uhr, in der Aula der Sophienschule, Weinmeisterftr. 16/17. Bartei- und Jugendgenossen find eingeladen. Untostenbeitrag 20 f.