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Kommunisten gegen Betriebsräte

Vergeblicher Appell an das Reichsarbeitsgericht

Leipzig  , 29. Januar.  ( Eigenbericht.) Seit mehr als zehn Jahren fordern die Kommunisten, daß alle Macht den Räten" übertragen werden solle. Wie es aber in Räterußland und in den von der Sowjetunion  in Deutschland   geleiteten Betrieben aussieht, wie die Kommunisten, mo sie zu bestimmen haben, überhaupt gegen alle Betriebsräte sind, zeigte wieder einmal eine Verhandlung vor dem Reichsarbeitsgericht. Der Allgemeine Berband der Banfangestellten führt schon seit mehreren Monaten einen Rechtsstreit gegen die Berliner   Handelsvertretung der Union   der Sozialistischen Sowjet­republifen. Es handelt sich um die Frage, ob in der russischen Handelsvertretung eine Betriebsvertretung errichtet werden müsse oder nicht.

Die ruffische Handelsvertretung weigert sich hartnädig, einen Wahlvorstand zu bestellen, um die Errichtung der gesetzlichen Betriebsvertretung zu ermöglichen. Jeder Angestelltenschutz gegen Unternehmerwillfür ist ihr verhaßt. Es ist bezeichnend, daß der russische Staat seinen Arbeitern und Angestellten noch nicht einmal die primitivsten Rechte einräumen will.

Die russische Handelsvertretung berief sich auf ihre Erterri torialität. Das Arbeitsgericht in Berlin   hat zugunsten der frei­gewerkschaftlichen Bantangestellten und gegen die revolutionäre" Sowjetrepublik entschieden. Die russische Handelsvertretung rief das von den Kommunisten so geschmähte Reichsarbeitsgericht an. Dieses fällte folgende Entscheidung:

Die Rechtsbeschwerde der russischen Handelsvertretung gegen den Allgemeinen Verband der Bankangestellten wird als un­begründet zurüdgewiesen.

Eisschrank als Waffenlager.

Wie Arbeiterrechte im Dritten Reich" beachtet werden. Wir erhalten folgende Zuschrift:

Das Arbeitsgericht in Berlin   hat die Handelsvertretung insoweit als betriebsratspflichtig erklärt, als es sich um Angestellte handelt, die nicht Angehörige der Sowjetunion   sind. Diese Rechtsauffassung ist zu billigen. Die Exterritorialität der Handelsvertretung ist nach den maßgebenden Staatsverträgen, insbesondere nach dem deutsch  russischen Handelsvertrag, feine allgemeine, sondern auf die Punkte beschränkt, die ausdrücklich hervorgehoben sind. Im übrigen be­stimmen sich die Rechtsverhältnisse der Handelsvertretung nach deutschem

Recht,

und sie unterliegt der deutschen Gerichtsbarkeit. Namentlich hat sie die sich aus der deutschen Sozialgejeggebung er gebenden vom Arbeitgeber für die deutschen Arbeitnehmer be­stehenden sozialen Berpflichtungen zu erfüllen. Dies gilt auch für die sich aus dem Betriebsrätegesetz ergebenden Pflicht, Betriebsräte zu errichten. Ihre besondere staatsrechtliche Stellung hat nur zufolge, daß sich der Betriebsrat und seine Tätig. feit nicht auf die Angestellten erstreckt, die vom russischen Außen­handelstommissariat entsandt sind.

Es ist für die ruffische Handelsvertretung, wie überhaupt für alle tommunistischen Betriebe, ebenso beschämend wie be­zeichnend, daß sie durch die Klaffengerichte" erst zur Anerkennung der Rechte der Belegschaften, sich eine Betriebsvertretung zu wählen, gezwungen werden müssen. Noch läuft vor dem Berliner  Arbeitsgericht der Prozeß gegen die russische Ostbank. Noch streifen die Maschinenseger der Roten Fahne". Zu gleicher Zeit seßt die KPD  . alle Hebel in Bewegung, um die Betriebsräte unter ihrer Botmäßigteit zu bringen, dieselben Betriebsräte, die sie im eigenen Haus nicht duldet, oder zu Handlangern erniedrigt.

stützte sich dabei auf Material, das der Af Bund durch eine Enquete unter seinen Verwaltungsausschußmitgliedern herbei­geschafft hatte. Die von Croner aus diesem Material vorgetragenen Proben genügten, um einwandfrei flarzustellen, daß die Weber­stundenwirtschaft längst das erträgliche Maß überschritten In der Beilage zur Zeitung Der Abend" vom Montag, dem hat, daß mit den gesetzlichen Bestimmungen über die Pflichtarbeit 19. Januar 1931, haben Sie unter der Ueberschrift: nach Belieben umgesprungen wird und daß auch sonst die Personal­verhältnisse einer sofortigen Reform unterzogen werden müssen.

Pantower Zuderwaren. Mit Aufguß für das Dritte Reich." behauptet, die Leiter und Inhaber der Firma Bolschon u. Bienede in Bantom, Berliner Straße 29, pflegten den Mazi­geist, die Arbeitszeit betrüge mehr als 12 Stunden usw. Diese Behauptungen find unrichtig. Richtig ist folgendes:

In dem genannten Betriebe fümmern sich die Leiter in feiner Weise um die politische Ueberzeugung der Arbeiterschaft. Es hat jeder seine freie Meinung. Es ist weiter unrichtig, daß vor den Septemberwahlen für die Nationalsozialistische Partei Propaganda gemacht worden sei. Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bestim­mungen des Arbeitsgesetzes. Lediglich an 3 Tagen im Ottober ist die Arbeitszeit aus dringendem Grunde überschritten. Es ist nie. mals ein Nazi verhaftet worden, der im Eisschrank Waffen versteckt hätte. Sämtliche Arbeiter werden über den Tarif hinaus entlohnt."

Darauf erwidern wir: Wir halten unsere Behauptung pollinhaltlich aufrecht. Es ist wohl richtig, daß jest in zwei Schichten acht Stunden gearbeitet wird, aber erst, infolge oder seit der Beröffentlichung unserer Notiz. Ein Arbeiterrat besteht bis heute nicht in diesem Betrieb, von denen der eine Inhaber vor den Wahlen für die Nazis Reklame machte, der andere zum Stahlhelmtag nach Koblenz   fuhr und von dort seine Angestellten mit einer Ansichtskarte beglückte. Auch sonst handelt es sich hier um Braftiten, die vielleicht im Dritten Reich" erlaubt sein würden, weshalb diese Unternehmer wohl für die National­fozialistische Arbeiterpartei" sich begeistern, die aber in unserer verdammten Republit nicht zulässig sind.

Reichsanstalt und Reformen.

Die Ueberlastung des Personals.

Der Verwaltungsrat der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat dieser Tage den Haushalt der Arbeitslosenversicherung für das Jahr 1931 verabschiedet. Er nahm dabei auch gegen die Flut von untauglichen Reform. Dorschlägen Stellung. Eine prattis de Reformmöglichkeit sieht er in den Vorschlägen der Gewertschaften zur Neu­gestaltung der Krisen- und Wohlfahrtserwerbslosen fürsorge. In einer hierzu angenommenen Entschließung erklärt der Berwaltungsrat, daß er eine Vereinigung der beiden heute noch bestehenden Unterstützungsformen für notwendig halte und er auch eine Beschleunigung dieser Neuregelung für dringend er­forderlich erachte.

Die Beratungen des Verwaltungsrates wurden eingeleitet von Dr. Syrup, dem Präsidenten der Reichsanstalt. Er gab einen Ueberblick über die. Lage des Arbeitsmarktes. Besonders scharf ab­lehnend behandelte er die Vorschläge zur Einführung der Arbeitsdienstpflicht. Er sprach die dringende Bitte aus, in Zukunft von weiteren Aenderungen des Gesezes verschont zu werden. Diese Bitte richtete sich deutlich an die Adresse der Reichsregierung, die vor furzem die Einfegung einer neuen Sachverständigenkommission zur Reform der Arbeitslosenversicherung vorbereitet hat, in der Unternehmer und Versicherte nicht beteiligt

sind.

Notwendiger erscheint dem Präsidenten eine Sachverständigen­kommission aus den in der Bragis der Arbeitslosenversicherung stehenden Persönlichkeiten, die einmal nachprüfen sollte, ob nicht durch den größten Teil der getroffenen Gesetzesänderungen mehr Berwaltungsaufwand entstehe als Ersparnis.

In der Aussprache wandten sich Dr. Broeker vom ADGB  . und Dr. Croner vom AfA- Bund scharf gegen eine Reihe von Mißständen, die sich im Laufe des letzten Jahres innerhalb der Reichsanstalt herausgebildet haben. Broeker wies darauf hin, daß durch die überhandnehmende Bürokratisierung der Reichsanstalt auch für die Rechtssicherheit Gefahren zu entstehen drohen, weil eine große Zahl von Arbeitsamtsdirektoren, offenbar infolge des scharfen Druces von oben her, sich nicht mehr getrauen, selbständige, von der offiziellen Auffassung abweichende Entscheie dungen über Unterstützungsanträge zu fällen. Das ständige Neben­und Durcheinander von Kontrolltätigkeiten, die von 4 bis 5 verschiedenen Stellen(!) aus innerhalb der Reichsanstalt vorgenommen würden, führe geradezu zu einer 2ahmlegung der Arbeit der Arbeitsämter.

Mit den allmählich tatastrophal gewordenen Personal verhältnissen beschäftigte sich eingehend Dr. Croner. Er

Croners Kritik schaffte nun wenigstens einigermaßen Abhilfe. Es darf damit gerechnet werden, daß die Planstellen innerhalb der Reichsanstalt etwa um 1000 räfte vermehrt werden. Im übrigen brachte der Berwaltungsrat zum Ausdrud, daß er die mißbräuchliche Verwendung von Pflichtarbeiten für laufende Ber­waltungsarbeiten auf das entschiedenste verurteilt. Schließlich hat der Verwaltungsrat beschlossen, daß eine Höchstbeschäftigungszeit für Praktikanten festgesetzt wird, um auch so dem Erfaz von Ange­stellten durch sogenannte Braftifanten entgegenzutreten.

Der Etat der Arbeitslosenversicherung ist in feiner Gesamtheit angenommen worden. Dagegen stimmten die Bertreter der Unternehmer mit der ausdrücklichen Erklärung, daß sie die be­schlossene Stellenvermehrung ablehnen.

Der Kampf in der Holzindustrie.

Der Reichsarbeitsminister greift ein.

Wie wir erfahren, hat sich der Reichsarbeitsminister entschloffen, nunmehr in den Kampf in der Holzindustrie einzugreifen, über den wir in unserer heutigen Morgenausgabe eingehend berichtet haben. Er hat die Parteien zum 2. Februar von Amts wegen zu Einigungsverhandlungen geladen.

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Der Fall Canaris  .

Eine Erklärung des Reichswehrminifteriums.

Das Reichswehrministerium veröffentlicht folgendes Plädoyer für Kapitän Canaris  :

,, Die Vernehmung des Rechtsanwalts Brebered im Jorns Brozeß hat eine Anzahl Blätter dazu veranlaßt, alte Anschuldigun gen gegen den Fregattentapitän Canaris   wieder zu erheben. Ins besondere ist der Vorwurf wieder aufgetaucht, er habe die Flucht des Oberleutnants Bogel begünstigt. Das Reichswehrminiſterium hat Erhebungen angestellt, die folgendes Ergebnis gehabt haben: Die alte Anschuldigung, Kapitän Canaris   habe die Flucht Bogels begünstigt, ist bereits vor Jahren durch ein gerichtliches Berfahren aufgeklärt und als völlig unbegründet erwiesen worden. Neue Tatsachen sind seitdem nicht vorgebracht worden. Das Reichs wehrministerium sieht die damalige Gerichtsentscheidung auch heute noch uneingeschränft für gültig an.

er

Rechtsanwalt Bredered hat ausgesagt: Der Nationalverband Deutscher Offiziere habe Geld für eine Flucht der angeklagten Brüder von Pflugt- Hartung gesammelt. Einen Teil hiervon habe mit der Schwester der Angeklagten dem Kapitänleutnant von Pflugt- Hartung ins Gefängnis gebracht. Den Rest dieser Summe habe Fräulein von Pflugt- Hartung zusammen mit Kapitän Canaris   später von ihm abgeholt. Ob Kapitän Canaris   von der Bestimmung dieser Summe gewußt habe, wäre ihm nicht bekannt. Schon aus dieser Aussage geht hervor, daß Kapitän Canaris   nicht, wie in verschiedenen Blättern behauptet wurde, dem Angeklagten Pflugt- Hartung Geld zur Flucht ins Gefängnis gebracht hat. Ueber den Besuch bei Rechtsanwalt Bredered ist folgendes festgestellt worden: Fräulein von Pflugt- Hartung hat sich mit der Bitte um Unterstützung an den ihr bekannten Kapitänleutnant Canaris   gewandt, da sie und ihre Familie dauernd von Kommunisten bedroht waren. Sie selber ist damals auf der Straße tätlich an­gegriffen und schwer mißhandelt worden. Nach der Freisprechung der Brüder Pflugt- Hartung durch das Kriegsgericht, in dem Kapitän Canaris   als Richter mitgewirkt hatte, erfuhr diefer, daß noch Gelder vom Nationalverband Deutscher Offiziere für die Familie Pflugt­Hartung vorhanden seien, und er entschloß sich daher, mit Zustim mung des Reichswehrministers Noske, die Aushändigung dieser Gelder an Fräulein von Pflugf- Hartung zu erwirken, damit diese und ihre Familienangehörigen Berlin   verlassen konnten. Daher erfolgte sein Besuch bei Bredered. Zu dieser Zeit waren die Brüder von Bflugt- Hartung längst aus dem Gefängnis entlassen, und der eine befand sich schon im Ausland, so daß von irgendwelcher Be günstigung einer Flucht oder einer sonstigen Berlegung der richter­lichen Pflichten durch Kapitän Canaris   nicht die Rede sein kann. Dem Landgericht III, das den Jorns- Prozeß führt, hat Kapitän Canaris   sich zur Verfügung gestellt."

Wir können den Darlegungen des Reichswehrministe­riums, das feine richterliche Behörde ist, zunächst nur den Wert eines Plädoyers beimessen. Zwischen dieser Dar­legung und der beschworenen Aussage von Rechts­anwalt Bredered bestehen Unstimmigkeiten. Diese Un­stimmigkeiten fönnen nicht durch einseitige Erklärungen, die auf den einen Beteiligten zurückgehen, aufgestellt werden. sondern lediglich vor Gericht

Eine falsche Anschuldigung.

Die Justizpreffeftelle teilt mit: Gegen den Kommandeur der Schußpolizei, Oberst heimannsberg, war aus Anlaß feiner. Bernehmung in dem gegen Regierungsrat a. D. Dr. Fabricius gerichteten Verfahren wegen Beleidigung der Schupo von dem Angeklagten eine Anzeige wegen Falscheides eingereicht worden. Das daraufhin von der Staatsanwaltschaft I eingeleitete Ermittlungsverfahren ist jetzt eingestellt worden, weil durch die von der Staatsanwaltschaft vernommenen Zeugen die Aussage des Oberst Heimannsberg   durchaus bestätigt worden ist.

Licht aus nach Mitternacht

Kohlen und Transportfrise in der Sowjetunion  

Kowno  , 29. Januar.

Jm Zusammenhang mit der Kohlenknappheit und der unzu­reichenden Elektrizitätsversorgung haben verschiedene Städte der Sowjetunion   beschlossen, daß nach 24 Uhr feine öffentlichen Beran­ftaltungen mehr abgehalten werden dürfen, um Strom zu sparen. Außerdem wird eine neue Berordnung herausgegeben werden, um die Beleuchtung in den Privathaushalten in starkem Maße zu ver. mindern, indem nur eine bestimmte Anzahl von Campen geringer Cichtstärke gebrannt werden sollen. Die Berordnung wird damit begründet, daß es trotz der großen Pläne der Sowjetregierung zur Elektrifizierung der Sowjetunion   an Kohle fehlt, um die Elektrizi. tätswerte richtig und voll auszunutzen.

Die Transporttatastrophe in Sowjetrußland, die zu einer völligen Stodung des Kohlentransports im Donezgebiet und zu der Gefahr des Zusammenbruchs der Lebensmittelversorgung ge­führt hat, gibt den zentralen Instanzen des Sowjetreichs Beran­lassung, sich mit einem dringenden Appell an alle Behörden und Organisationen zu wenden, um eine Besserung in kürzester Frist zu erzielen. Stalin   als Generalsekretär der Partei und Molotow als Borsitzender des Rates der Volkskommissare erklären in dem Aufruf. taß die ernsten Schwierigkeiten im Eisenbahnverkehr zu der

drohenden Gefahr eines Zusammenbruchs der Sowjetwirtschaft geführt

haben. Der Rat für Arbeit und Verteidigung wird aufgefordert. bis zum 20. Februar einen genauen Reform plan für den Eisen bahntransport aufzustellen. Der Aufruf sieht eine Reihe von prat: tischen Maßnahmen zur Vermehrung des Lokomotiv  - und Wagen baus vor, wobei er für die Durchführung der geplanten Maßnahmen ausdrücklich die persönliche Verantwortlichkeit der einzelnen Leiter feststellt.

sein sollten". In einem besonderen Absatz verlangt der Aufruf, daß alle diejenigen ehemaligen Eisenbahner, die ihre Arbeit im Stich gelassen haben, spätestens in zwei Monaten sich wieder zu melden haben.

Das Verkehrskommissariat hat im Hinblick auf die Brennstoff­nappheit beschlossen, die

Da der

Zugfolge im Nahverkehr einzuschränken. Diese Maßnahme gilt auch für die Eisenbahnlinien, die nach Auf­fassung der Sowjetbehörden weniger bedeutend find. ruffischen Eisenbahn eine erhebliche Anzahl Lokomotivführer fehien, murde ferner angeordnet, den Lokomotivdienst nur noch durch einen Beamten( bisher zwei) auszuüben.

Kollektivifierung durch Aushungerung.

Kowno  , 29. Januar.

Wie amtlich aus Leningrad   gemeldet wird, wurde jezt ein neuer Pun ausgearbeitet, um die individuellen Bauernwirtſchaften zwangs­weise in Kollettivwirtschaften umzuwandeln. Demzufolge sollen sämtliche Dörfer lediglich geschlossene Bertaufs- und Berteilungsstellen für Lebensmittel erhalten, die ausschließ lich die Angehörigen der Kollektivwirtschaften mit Lebensmitteln und anderen Produkten versorgen sollen, während die Bauern der indi­viduellen Wirtschaften nicht beliefert werden dürfen.

Durch diese Maßnahme will man den kleinen Handel vollkommen ausschalten und den individuellen Bauernwirtschaften die Daseins­möglichkeit nehmen. Der Entwurf wird vorläufig im Leningrader Gouvernement   durchgeführt werden.

in

Nicht der amerikanische   Kriegsminister sondern das frühere Mitglied der Kriegsschuldenkommission Hurlen entwickelte Chifago vor der Vereinigung der Exporteure den Plan, die Amerifa um die Hälfte herabzusehen. Schuldenzahlungen an Allerdings müsse Gewähr dafür geschaffen werden, daß die euro­ päischen   Nationen die ihnen gemachten finanziellen Zugeständnisse nicht in Rüstungen anlegten.

Im Verlauf des nächsten Monats müsse sowohl eine vollständige Versorgung der Bahnen mit Heiz material als auch eine erabfegung von deren Verbrauch um mindestens 15 Proz. durchgeführt sein. Eine Reihe weiterer Maßnahmen ist für die Hebung der Arbeiterdisziplin, die Verbesserung der Arbeits­qualität und für die hebung der Wirtschaftlichieit im Verkehr vor­gesehen, wobei dem Arbeiter eine Zulage von 15 bis 20 Pro3. und die dauernde ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln und Kleidern versprochen wird. Eine Befestigung" der Arbeitskräfte von dem Heizer bis zum Direktor wird befohlen, wobei im Falle Berantwortl. für bie Redaktion: Berbert repere, Berlin  : Anzeigen: Th. Glode, einer Fortsetzung des Schlendrians die schärfsten Maßnahmen allen Berlin  . Berlag: Borwärts Berlag G. m. b. S. Berlin Drud: Borwärts Buch Echuldigen angedroht werden, auch wenn sie Mitglieder der Partei| bruderei und Berlagsanftalt Baul Singer& Co. Berlin SB 68. Lindenstraße 8.

Wetter für Berlin  : Größtenteils trübe, noch leichte Schneefälle, Temperaturen etwas finfend. Für Deutschland  : Ueberall trübe, im Nordosten Frost, im Südwesten noch ziemlich mild mit einzelnen

Niederschlägen.

Sierzu 1 Beilage.