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1. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 112.

Reichstag .

90. Sigung vom 18. Mai 1896. 2 Uhr. Am Tische des Bundesraths: v. Bötticher, Posadowsty.

Graf Die zweite Berathung des Zu dersteuergesetzes wird fortgesetzt und zwar bei den Benimmungen über das Verfahren bei der Kontingentirung der Zuckerfabriken.

Donnerstag, den 14. Mai 1896.

13. Jahrg.

erzeugung durchschnittlich hergestellt ist. Das Betriebsjahr, in diesem Zweck einige Tage länger arbeiten will als das Plenum. welchem die Kontingentirung vorgenommen wird, wird, abgesehen Ebenso will die Kommission wieder am 2. Juni anfangen, um von der erstmaligen Kontingentirung hierbei nicht berücksichtigt. wo möglich auch nach den Ferien einige volle Tage zu ihrer Diese lettere Bestimmung will Abg. Graf Udo Stolberg Verfügung zu haben. Eine längere Erörterung fand alsdann streichen, weil sonst die neuen Fabriken günftiger gestellt würden statt über die Frage, ob es möglich sei, das Bürgerliche Gesetz­als die alten, welche ihren Betrieb erweitern. buch noch im Plenum während dieser Session zur Verabschiedung Abg. Rösicke( wildliberal): Als gestern Herr Richter be- zu bringen. Von einer Seite wurde diese Möglichkeit im Hin­merkte, daß die Bestimmungen über die Prämien nicht an- blick darauf, daß im Sommer ein beschlußfähiges Haus nicht genommen wären, wenn die Betheiligten sich von der Abstimmung zusammenzuhalten sei, verneint. Abgesehen jedoch hiervon, so Nach§ 75 soll die erstmalige Feststellung der Kontingente ferngehalten hätten, rief mir Herr Gamp zu: Das haben Sie wurde von demselben Redner ausgeführt, dürfe ein so wichtiges unmittelbar nach Verkündigung des Gesetzes für das Betriebs- bei der Brausteuer ebenso gemacht. Damals waren im Reichs Gesetz nicht durchgepeitscht werden; das würde aber geschehen jahr 1896-97 erfolgen und alle bestehenden oder vor dem tage die Abgg. Goldschmidt und ich als Betheiligte anwesend. müffen, wenn die Berathung im Plenum in der Absicht, möglichst 1. Dezember 1895 in ihrer Herstellung begriffenen Fabriken um- Eine Abstimmung hat aber überhaupt nicht stattgefunden schnell fertig zu werden, vorgenommen würde. Es läge kein fassen. Die späteren Kontingentirungen finden bis zum 1. No-( Hört, hört! links); wenn sie stattgefunden hätte, hätte Grund vor, das Gesetz gerade jetzt fertig zu machen. Die Bes vember eines jeden Betriebsjahres für das darauf folgende Be- ich es für meine Pflicht gehalten, mich daran nicht zu betheiligen. rathung im Herbst würde eingehender und überlegter sein können, triebsjahr statt. ( Hört! hört! links.) Uebrigens handelte es sich damals um eine während es einen sehr schlechten Eindruck machen würde, wenn Abg. Müller- Fulda( 3.) will in die Kontingentirung hinein- Belastung der Brauereien und hier handelte es sich um eine Be- die Fertigstellung des Gesetzes an einem beschlußunfähigen ziehen alle Fabriken, ob sie nur Rüben, Rüben und Melasse oder lastung der Konsumenten zu gunsten der Fabriken.( Hört, hört! Reichstag scheitern würde. nur Melasse verarbeiten. lints.) Durch die Vorlage wollte Mitteldeutschland dem Der Redner spricht den Wunsch aus, der Präsident möge Abg. v. Podbielsti( t.) beantragt einen Zufat, dahin Osten einen Schlag versehen, unter der geschickten diese Anschauung sofern diefelbe von der Majorität der gehend, daß diejenigen Fabriken, welche theilweise ihre bisherigen Führung des Herrn v. Staudy ist es aber umgekehrt ge- Parteien getheilt wird- zur Kenntniß des Reichskanzlers regelmäßigen Rübenbauer von der Lieferung der Rüben auskommen. Wer andern eine Grube gräbt, fällt selbst hinein. bringen und die Regierung veranlassen, von ihrer Absicht Ab­schließen, auf Antrag der ausgeschlossenen Rübenbaner eine ent- Das Gesetz ist nicht ein Gesetz zum Schutz des Besitzstandes ge- stand zu nehmen. Von anderer Seite wurde lebhaft dafür sprechende Verminderung ihres Kontingents erfahren tönnen. worden, sondern zur künstlichen Veränderung des Besißstandes, plaidirt, die Berathung des Gesetzes im Plenum vorzunehmen. Abg. v. Podbielski( t.): Die Landwirthschafts- nicht ein Gesetz gegen die Ueberproduktion, sondern zur Die Möglichkeit hierzu sei vorhanden; bis Mitte Juli könne Tammer der Provinz Brandenburg hat sich gegen Förderung der Ueberproduktion. Redner spricht, nachdem er das die ganze Vorlage ausgiprochen, namentlich wegen früher gegen die Interessen seines Wahlkreises gesprochen habe, der Befürchtung, daß die Kaufrübenbauer rechtlos werden. Die jetzt im Interesse feines Wahlkreises gegen§ 77, weil dadurch Fabriken haben vielfach schon Rundschreiben erlassen, daß sie die- die Zuckerfabriken seines Wahlkreises geschädigt würden. jenigen Rübenbauer, die sich jetzt auf einen für die Fabrik vor- Staatssekretär Graf Posadowsky: Der Antrag des Grafen theilhaften Lieferungsvertrag einlaffen, in erster Linie bei der Stolberg würde die Kontingentirung näher an das Betriebsjahr Vertheilung des Kontingents berücksichtigen wollen. Gegenüber heranrücken, das ist aber gerade von der Landwirthschaft nicht folchen Maßnahmen müssen wir die Rübenbauer schüßen. gewünscht worden, die vielmehr die möglichst frühzeitige Fest ftellung des Kontingents wünscht, um ihre Dispositionen wegen des Rübenbaues danach zu richten.

Auf eine Anfrage des Abg. Müller- Fulda( 3.) bemerkt Staatssekretär Graf Posadowsky: Nach dem Zuckersteuergesetz gehören auch die Melasse- Entzuckerungsanstalten zu den Zucker­fabriken; da alle Zuckerfabriken fontingentirt werden, so werden auch die Melaffe- Entzuckerungsanstalten kontingentirt.

Abg. Gamp( Rp.): Die Durchführung des Antrages des Herrn v. Podbielski wäre wohl möglich, wenn der Bundesrath mit der Entscheidung der Einzelfälle die Landesbehörden oder die Provinzial- Steuerbehörden beauftragen würde.

Abg. v. Komierowski tritt namens der Polen ebenfalls für ben Antrag v. Podbielski ein.

§ 75 wird nach weiterer unerheblicher Debatte unter Ab­lehnung aller Anträge unverändert angenommen. Nach§ 76 sollen die neuen Fabriken im ersten Jahre gar fein Rontingent, im zweiten die Hälfte des ermittelten Kontingents erhalten.

Abg. Graf Carmer( f.) will den genossenschaftlich ge­gründeten Fabriken, deren Theilhaber selbst ein entsprechendes Quantum Rüben liefern, schon im ersten Jahre die Hälfte des Rontingents geben.

Abg. Gamp( Rp.) beantragt, den neu gegründeten Fabriken ein Rontingent nur insoweit zuzutheilen, als dadurch den bei der erstmaligen Kontingentirung betheiligten Fabriken das Ge sammtkontingent von 17 Millionen Doppelzentnern nicht ge­türzt wird.

Abg. Graf Carmer( t.) hebt hervor, daß die Bestimmung des§ 76 wohl gegenüber den Aktien Zuckerfabriken am Platze sei, aber nicht gegenüber den Landwirthen, welche sich zuſammenthun, um eine Zuckerfabrit auf gemeinschaftliche Kosten zu errichten. Sie fönnen nicht ein Jahr lang die Zinsen für das Rapital entbehren. Die Freifinnigen hätten in der Kommission für seinen Antrag gestimmt, sie sollten es auch im Plenum wieder thun.

Abg. Gamp( Rp.) hält den§ 76 für eine Ungerechtigkeit gegenüber den Landestheilen, welche jetzt am Rübenbau noch nicht theilnehmen. Mein Antrag will den alten Fabriken ihre Produktion belaffen, die neuen aber an dem Kontingent theil nehmen lassen, namentlich soweit der Zuwachs in betracht tommt. Allenfalls tönnte ich mich mit dem Antrag des Grafen Carmer begnügen.

-

guten

man Willen

Werk vollendet sein. Wenn der Reichstag diese Vorlage erledige, so sei Aussicht vorhanden, daß wegen der Justiznovelle bis zum Herbst vertagt werde, während es sonst nicht ausgeschlossen sei, daß die Session geschlossen werde und die Kommissionsarbeiten für die beiden großen Geseze wenigstens theilweise zwecklos gemacht seien. In den weiteren Bes wurde rathungen mehrfach ausgesprochen, daß Versuch machen den möge, um den zu zeigen, daß es jedoch im höchsten Grade zweifel­haft sei, ob es gelingen würde, die Berathungen zum Ab­schluß zu bringen, da erfahrungsgemäß nach Mitte Juni die Reichstagssigungen ungenügend besucht werden. Bu einer Be schlußfassung gelangte der Seniorenkonvent nicht. Die definitive Entscheidung wurde bis zur Beendigung der Kommissions= berathung vorbehalten. Die Rommission hofft ihre Arbeiten so § 78 trifft Bestimmungen über die Kontingentirung der zu fördern, daß die zweite Berathung im Plenum etwa am Fabriten, welche sich nicht im Betriebe befunden haben oder bei 20. Juni beginnen kann. denen eine Betriebsstörung stattgefunden hat.

Abg. Meyer Danzig( Rp.) widerspricht dem Abg. Rösicke und empfiehlt den Antrag des Grafen Udo Stolberg. Gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Freifinnigen und einiger Konservativer wird der Antrag Stolberg abgelehnt und§ 77 unverändert angenommen.

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Abg. Rimpau( natl.) beantragt folgenden Zusatz: Auf Die Kommiffion zur Berathung über das Bürgerliche Antrag werden, wenn eine Zuckerfabrik vertragsmäßig den Gesetzbuch beschäftigte sich auch in ihrer Sigung am Mittwoch Betrieb dauernd zum Zweck der Vergrößerung anderer Zucker- mit der Berathung der Bestimmungen über die elterliche In Abweichung vom fabriken im Laufe der letzten vorangegangenen drei Betriebs- Gewalt. Entwurf gelang daß die Bestimmung in§ 1612, Mutter jahre eingestellt hat, die für die vergrößerten Fabriken die des Kindes sein nicht berechtigt einen Betrag erhöht, Vertretung soll, zu ermittelnden Zuckermengen um welcher wurde auf bringen. Ferner Buckererzeugung eingegangenen Fabrit zur Streichung entspricht. Die Fabriken dürfen jedoch nicht mehr als 30 Kilo Anregung des Abg. Gröber, im Gegensatz zum Entwurf, dem meter von einander entfernt sein. Vater auch für den Fall, daß er sich nicht wieder verheirathet, die Pflicht auferlegt, ein Inventar über den Nachlaß seiner Frau aufzustellen. Ein Antrag unserer Genossen, der für nichtschuldig erklärten geschiedenen Mutter, der die Sorge für die Person ihres Kindes überlassen wird, auch das Recht zur Vertretung ihres Kindes zuzubilligen, wurde mit 11 gegen 10 Stimmen abgelehnt. Gleich falls fiel ein Antrag des Abg. Stumm, die Nutznießung des Vaters an dem Vermögen seines Kindes einzuschränken. Zur Annahme gelangte ein Antrag Frohme- Stadthagen, der Nutznießung der Eltern die zum persönlichen Gebrauche des entziehen. Die Nutznießung an dem Vermögen soll nach dem Kindes und die zur Ausübung eines Erwerbs oder Berufs erforderlichen Gegenstände zu

Staatssekretär Graf Posadowsky erklärt, daß der Antrag nichts Bedenkliches habe, wenn genau festgestellt werde, daß er nur auf die Zeit vor Geltung des Gesetzes sich bezieht.

Abg. Placke( natl.) beseitigt dieses Bedenken dadurch, daß er in dem Antrag Rimpau die drei Jahre 1893/94, 1894/95 und 1895/96 als diejenigen ausdrücklich bezeichnet, auf die sich der Antrag bezieht.

§ 78 wird mit diesem veränderten Antrage Rimpau an genommen. durch die oberste Landes- Finanzbehörde nach näherer Bestimmung Nach§ 79 soll die Feststellung der Kontingente endgiltig des Bundesraths erfolgen.

Abg. v. Staudy beantragt das Wort endgiltig" zu streichen Entwurf endigen, wenn sich das Kind verheirathet. Jedoch und eine Berufung an den Verwaltungs- Gerichtshof des be- soll dem Vater die Nuynießung verbleiben, treffenden Landes, oder wo ein solcher nicht besteht, an die ordent- wenn die Ehe ohne die erforderliche Gin lichen Gerichte zuzulassen. willigung geschlossen wird. Ein Antrag Frohme. Abg. v. Komierowski will die Kontingentirung nicht Stadthagen , den gesperrt gedruckten Say zu streichen, blos nach dem Rohzuckerwerth, sondern auch als Kon fiel mit 13 gegen 8 Stimmen. Eine längere Debatte riefen die tingentirung der Zuckerrüben- Anbauflächen erfolgen lassen. Redner Bestimmungen des§ 1643 hervor. Dieser Paragraph soll gegen motivirt den Antrag mit der Fürsorge für die Rübenbauer Mißbrauch des Erziehungsrechts Vor­Uebergriffe der Fabriken. tehrungen treffen. Er lautet:

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Abg. v. Standy sieht in dem Antrage Komierowski dasselbe Prinzip, das dem abgelehnten Antrag Podbielski zu grunde lag und spricht sich für denselben aus; er empfiehlt ferner, ein ge­ordnetes Verfahren für die Beschwerden gegen die Kontingentirung einzuführen.

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Wird das geistige oder leibliche Wohl des Kindes das durch gefährdet, daß der Vater das Recht der Sorge für die Person des Kindes mißbraucht, das Kind vernachlässigt oder sich eines ehrlosen oder unjittlichen Verhaltens schuldig macht, so hat das Vormundschaftsgericht die zur Abwendung der Gefahr er­forderlichen Maßregeln zu treffen. Das Vormundschaftsgericht fann insbesondere anordnen, daß das Kind zum Zwecke der Erziehung in einer geeigneten Familie oder in einer Er­ziehungsanstalt oder einer Besserungs- Anstalt unter­gebracht wird.

Minister v. Hammerstein: Ein Gegensatz zwischen dem Osten und den anderen Provinzen besteht durchaus nicht; es werden nicht einige Landestheile günstiger behandelt als andere. Wenn in Hannover oder Sachsen neue Fabriken gegründet werden sollen, so unterliegen fie denselben Beschränkungen. Einen direkten Verlust leidet eine neugegründete Fabrit nicht, denn es entgeht Staatssekretär Graf Posadowsky: Es ist mir zweifelhaft, ihr ja nur die Ausfuhrprämie. Der Antrag Gamp würde die ob das Ober- Verwaltungsgericht eine kompetentere Behörde zur alten Fabriken bei ihrem Kontingent belassen und den Zuwachs Entscheidung dieser Streitfälle wäre, als die oberste Landes lediglich den neuen Fabriken überlassen. Ich weiß nicht, ob Finanzbehörde. Aber nach der Verfassung steht die Erhebung das ein gerechtes Verfahren ist. der Zölle und Steuern den Einzelstaaten zu. Wir können nicht Abg. Richter( frs. Bp.): Die heutige Diskussion zeigt, wie hier so nebenbei eine Aenderung eintreten lassen in diesen staats- Das gleiche gilt, wenn das Kind sittlich verwahrloft und zweischneidig das Gesetz für die Landwirthschaft ist. Die Anträge, rechtlichen Verhältnissen; das müßte mindestens durch ein nach der Persönlichkeit und den Lebensverhältnissen des Vaters welche diese Zweischneidigkeit beseitigen wollen, erinnern etwas besonderes Gesetz gemacht werden nach vorgängiger Verhandlung anzunehmen ist, daß die elterliche Erziehungsgewalt zur Besserung an die Quadratur des Birkels. Bom Standpunkt der freien mit den Einzelregierungen. des Kindes nicht ausreicht. Ronkurrenz müssen wir für den Antrag des Grafen Carmer Beide vorliegenden Anträge werden gegen die Stimmen Hat der Vater das Recht des Kindes auf Gewährung des stimmen, weil die Kommissionsbeschlüsse das Entstehen neuer des Abg. v. Staudy, der Polen , der Freisinnigen und Unterhalts verlegt und ist für die Zukunft eine erhebliche Ge­Fabriken erschweren. Ich bedauere nur, daß der Antrag des Sozialdemokraten abgelehnt und§ 79 unverändert angenommen. fährdung des Unterhalts zu besorgen, so kann dem Vater auch Grafen Carmer nicht weiter geht und allen neuen Fabriken Die übrigen Bestimmungen über das Verfahren bei der die Vermögensverwaltung sowie die Nutznießung entzogen werden." einen Antheil am Kontingent zusichert. Man ist be Kontingentirung, die Uebergangs- und Schlußbestimmungen und Abg. Gröber beantragt: Absatz 2 als zu weitgehend zu strebt, die Vortheile dieses Gesetzes den Rübenbauern zuzu- die Artikel II und III( Feststellung der Zuckersteuer auf 21 M.) wenden. Der Antrag des Grafen Carmer will die Rübenbauer werden ohne Debatte genehmigt. schüßen gegen die Fabriken, welche die Kaufrüben schlecht be- Artikel IV enthält Bestimmungen über das Inkrafttreten des handeln. Die Rübenbauer können sich dann selbst zusammen- Gesetzes. thun zur Einrichtung einer Fabrit. Alle diejenigen, welche bisher platonisch für die Rübenbauer eingetreten sind, müssen diefem Antrage zustimmen. Der Antrag Gamp drückt das nicht richtig aus, was der Antragsteller will, er sollte seinen Antrag für die dritte Lesung verbessern.

Abg. Paasche beantragt, das Gesetz bezüglich der Vorschriften über die erstmalige Kontingentirung, sowie über den Eingangs­zoll und die Zuckersteuer sofort nach seiner Verkündigung, im übrigen mit dem 1. August 1896 in traft treten zu lassen. Der Antrag wird angenommen.

Abg. Paasche berichtet über die Petitionen. Nach längerer Diskussion wird beschlossen, die Abstimmung

Staatssekretär Graf Posadowsky bestreitet, daß die neuen Fabriken einen Verlust erleiden. Der Antrag des Grafen Carmer würde leicht zu umgehen sein; man könnte Rübenbauer als über die Petitionen der dritten Lesung vorzubehalten. Aktionäre vorschieben, während in Wirklichkeit die Gründer Schluß gegen 6 Uhr. Nächste Sitzung Freitag 2 Uhr. Kapitalisten sind, um auf diese Weise sofort am Kontingent( Dritte Berathung der Zuckersteuer- Vorlage.) theilzunehmen. Je mehr das Entstehen neuer Fabriken

Parlamentarisches.

Die

streichen. Frohme und Stadthagen beantragen, den auf die Besserungsanstalten bezüglichen Passus zu streichen. bestehenden Besserungsanstalten seien in Wahrheit Ver. schlechterungsanstalten. Es müsse durch ein besonderes Gesetz der gesammte Unterricht und die gesammte Erziehung ge­regelt werden; bei der Gelegenheit seien auch die Institute der sogenannten Besserungsanstalten zu regeln. Ferner aber sei ein Busaz zu Sat 1 erforderlich. Es könne der erste Satz des § 1643 seitens religiöser und politischer Fanatiker und Streber mißbraucht werden, sobald solche als Richter fungiren. Die Recht= sprechung in Preußen habe im Gegensatz zu einer konstanten dem Gesetz fonformen früheren Rechtsprechung die Gewissensfreiheit der Eltern aufs ärgste mißhandelt und freireligiös denkende Eltern gezwungen, gegen bessere Ueberzeugung ihre Kinder an dem Unterricht in einer Religion, der die Eltern fernstehen, theilnehmen begünstigt wird, defto geringer geringer wird das Kontingent zu lassen. Vielleicht zwänge ein fanatischer protestantischer der alten Fabriken, dann werden die Prämien ge­Richter auch Eltern, ihre Kinder nicht am fatholischen Religions schmälert, dann wäre es der kürzere Weg, die Prämie zu unterricht theilnehmen zu lassen u. dgl. Es sei diesen rechts= reduzieren und das Kontingent zu erhöhen. Rüben können über- Der Seniorenkonvent des Reichstages hat in seiner widrigen Zuständen gegenüber die Gefahr naheliegend, ein vor den daß all gebaut werden, aber wenn neue Fabriken entstehen, dann gestrigen Berathung überraschenderweise beschlossen, Richter fich auf grund 1643 des§ werden sie die Preise drücken. Pfingstferien noch die dritte Berathung des Zuckerstener- Gefeßes, maßen werde, einem Vater das Erziehungsrecht abzusprechen, Abg. Gamp zieht seinen Antrag zu gunsten des Antrages sowie die erste Berathung des Gesetzes betreffend die Präsenz weil der Vater das Kind in einer anderen Religion erziehe, als stärke des Heeres( Vierte Bataillone) zu erledigen. Alle Welt der Richter aus Heuchelei, Liebedienerei, Streberei des Grafen Carmer zurück. Abg. Graf Carmer ändert seinen Antrag dahin, daß die hatte angenommen, daß die Ferien am 14. d. M. beginnen werden. Fanatismus wünsche. Noch gefährlicher liege die Sache Fabriken, welche er begünstigen will, Kaufrüben im ersten Jahre Dieselben werden nun am 19. d. M. beginnen. Ueber die Dauer auf politischem Gebiet. In der Gegend von Frant nicht verarbeiten dürfen. der Ferien wurden verschiedene Vorschläge gemacht. Von mehreren furt am Main habe ein Amtsrichter sich unterstanden, Der Antrag des Grafen Carmer wird mit 122 gegen Seiten wurde an dem früheren Beschluß, die Sitzungen am Eltern das Erziehungsrecht zu nehmen, weil sie ihre 16 bis 93 Stimmen angenommen. Für denselben stimmen die 2. Juni wieder aufzunehmen, festzuhalten, während 18 Jahre alten Kinder nicht von der Mitgliedschaft an einem Freisinnigen, Sozialdemokraten, ein großer Theil der beiden der Präsident geneigt war, die Ferien bis zum 5. Juni auszu- sozialdemokratischen Turnverein abhielten. Diesen dem Recht, fonservativen Gruppen, die Antisemiten, die Polen , ein Theil dehnen und ein Theil sogar erst am 8. Juni die Plenarsizungen der Billigkeit und der Sittlichkeit ins Gesicht schlagenden der Nationalliberalen und des Zentrums; die Mehrheit der wieder beginnen lassen wollte. Da eine Einigung nicht erfolgte, und die Familie schwer schädigenden Beschluß habe gar das Land­Nationalliberalen und des Zentrums stimmt gegen den Antrag. so wurde es dem Präsidenten überlassen, dem Hause einen ge- gericht bestätigt. Sie beantragten deshalb folgenden Zusatz: Mit dem Antrag Carmer wird§ 76 angenommen. eigneten Vorschlag zu machen. Der frühzeitige Beginn und die" Jedoch ist das Vormundschaftsgericht nicht berechtigt, das Ver­Nach§ 77 wird das Kontingent jeder einzelnen Fabrit nach etwas längere Ausdehnung der Ferien geschieht in Rücksicht auf halten des Vaters in religiöser oder politischer Hinsicht der Zuckermenge ermittelt, welche von der Fabrik in den letzten die Kommission für das Bürgerliche Gesetzbuch, welche die erste oder die Einwirkung des Vaters auf das Kind nach diesen Richtungen drei Betriebsjahren unter Weglassung der niedrigsten Jahres. Berathung des Gesetzes vor Pfingsten beenden und zu hin als einen Mißbrauch, eine Vernachlässigung oder als ein ehrloses

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