Siaaisprämien für Gieuersaboiage. Lunkenvirtschast in Schlesien . Am 26. Januar trat der Kreistag des Landkreises Schweidnitz zusammen, um die Finanzwirtschaft des Kreises endlich auf eine gesunde Basis zu stellen. Geeignete Borschläge hier- für hatte der Kreisausschuh vorbereitet. Die Großgrundbesitzer des Kreises sabotierten sedoch die Reform. Durch ihren Vertreter Dr. Graf von Keyserling! liehen sie beantragen:„Alle Anträge des Kreisausschusses werden abgelehnt.� Dies wurde einstimmig beschlosien! Zu- gleich wurde der Kreisausschuh beauftragt. 400000 M. im neuen Ctatsjahr zu erheben und wie folgt umzulegen: 120 000 M. als Mehrbelastung einzelner Kreisteile für Straßenuntsrhaltung. 70 000 Mark mit 17 K Proz. auf die Anteile der Ueberweisungsstsuern. 210 000 M. mit 47 Proz. auf die Grundvermögens- und Gewerbe- steuern. Das Fehleade hol der Slaok zu geben! Der Fehlbetrag ist von Keyserling! in Uebereinstimmung mit der Kasienverwaltung auf mindestens S4S000 M. fest- gestellt worden, er muh sich erhöhen, um den'Fehlbetrag des letzten Etatsjahres, der vom Landrat(ebenfalls ein Junker!) auf 300 000 M. geschätzt wird. Wer ist nun der Staat, der für den Kreis Schweidnitz im Jahre 1031 eine Extrawurst bezahlen soll? Die Kreise, die bisher drei- bis vierfach höhere Steuern gezahlt haben als Schweidnitz . Pflicht des Staates ist es, che er daran denkt, den Mannen um Keyserling ! aus Kosten der übrigen Steuerzahler dieses Riesengeschenk zu machen. die Steuerfreudigkeit dieser Junker genau zu prüfen. Dabei wird sich herausstellen, daß der Kreis Schweidnitz die weit- aus niedrigsten Steuern von ganz Schlesien und im Gegensatz zum Nachbarkreise Waldenburg in den letzten fünf Jahren wahre Liliputsteuern erhoben hat. Mit den obengenannten, auf dem letzten Kreistage beschlossenen Steuersätzen kommt der Kreis Schweidnitz erstungefährandis Hälfte der Steuersätze heran, die seit mehreren Jahren in den drei Nachbarkreisen Nimptsch , Strehlen und Wal - d« n b u r g erhoben werden müssen. Sollen diese Kreise noch mehr besteuert werden, damit Schweidnitz seine 860000 M. vom Staat erhält? Dem Antrage Keyserling ? nachkommen, hieße die wirklichen Steuerzahler bestrafen und die Steuersaboteure belohnen! Der Landrat von Salisch ist einer der größten Grund- besitzer im Kreise Schweidnitz . Dieser Landrat ist mit der heutigen Staatsform sehr wenig zufrieden. Er hat es offen gezeigt, als er sich als einziger Landrat weigerte, den Aufruf der schlesifchen Land- rate gegen das Volksbegehren chugenbergs zu unterzeichnen. Ist der Staat nicht kaputt zu kriegen, dann soll er wenigstens den Junkern Millionenzuschüss« zahlen! Wilhelm Schöhler M. d. L. Gesandienwechsel in Vrüffes. Und anschließende Pressepolemik. Ein deutscher Sesandtenwechsel steht in Brüssel bevor: der bisherige Gesandte Dr. Hör st mann soll nach Lissabon an Stelle des im vergangenen Sommer unter tragischen Umständen ums Leben gekommenen Gesandten von Baligand versetzt werden während der bisherige Gesandte in Wien , Gros Lerchenfeld, Horstmannz Stelle einnehmen soll. Gesandter in Wien wird der bisherige Botschaftsrat in Paris . Dr. Rieth. Ob dieser Diplomatenaustausch— in Fachkreisen pflegt man dafür das nicht sehr schone Wort„Revirement" zu gebrauchen— durchaus notwendig war und in der gedachten Form sehr glücklich ist, soll hier nicht näher untersucht werden. Es scheint, daß sich bei der Besetzung des Brüsseler und des Wiener Postens die lehr s.-riUige Ausfassung durchgesetzt hat, daß in Ländern mit katholischer Beoölkerungsmehr�it nur Persönlichkeiten in Frage kommen, die dem Zentrum oder der Bayerischen Bolkspartek nahe- stehen. Ob die Ersahrungen, die bislang in Wien mit dem In» Haber dieses Postens seine Versetzung nach der nicht weniger wichtigen belgischen Hauptstadt rechtfertigen, ist mindestens zweifelhaft. Bedauerlich ist jedensalls. daß dieser Wechsel Anlaß zu einer recht unerfreulichen Polemik zwischen belgischen und deichen Blättern gegeben hat. Die„Libre Belgique" hatte Qsrchenfeld— übrigens sicherlich zu unrecht—.nationalsozialistische Ne,- gungen nachgesagt. Anstatt die Dinge einfach richtigzustellen, hielt es nun die„Kölnische Zeitung " für angebracht,«ine allgemeine Verschlechterung der deutsch -bel-stschen Beziehungen zu beklagen und den bisherigen Gesandten Horstmann dafür verant- wortlich zu machen, daß diese angebliche Verschlechterung nicht ver- mieden werden konnte. Jetzt antwortet der Brüsieler„Soir" auf diese Vorwürfe mit Gegenklagen. Das ist für einen Gesandtenwechsel kein übermäßig erfreulicher Austakt. Wenn wirklich«ine gewiss« Spannung in letzter Zeit zwischen Deutschland und Belgien «ingetreten ist, so liegt der Grund aus- schließlich in den Wahlen vom 14 September, die die ganze Welt mit Mißtrauen gegen weit« Kreise Deutschlands erfüllt haben. Um diese nachteiligen Folgen zu mildern, muß ein Gesandter schon ein ganz besonderes Tolenl besitzen. Wir wollen nicht behaupten, daß Dr. Horstmann ein überragender deutscher Diplomat ist, aber Graf Lerchenfeld ist ihm bestimmt nicht überleben Der früher« bayerische Ministerpräsident hat in Wien Anschluß nur an christlichsoziale und möglist feudale Kreise gesucht. Das erklärt übrigens die mageren Ergebnisse seiner mehrjährigen Wirt- lamkeit. Hoffentlich vergißt er nicht, daß ez in Belgien außer der klerikalen ein« mindesten» so stark« sozialistische Arbesterpartei und obendrein eine einflußreiche antiklerikale liberale Partei gibt, der übrigen» auch der Außenminister Hyman» angehört.
Tiiioni gestorben. In Rom starb am Sonnabend der italienische Staatsmann Thomas Tittoni im Aller von 82 Jahren. Mst ihm ver- schwindet ein« der bedeutendsten Persönlichkellen de» früheren stalle schen Regimes. Er war mehrfach Außennstmster. auch zeitweise Bot» schafter in Paris , galt einst als Anhänger der Dreibirnd-Politit, setzte aber Interven'ionspolltik zugunsten der Entente kein n Widerstand emgegen. Cr gehörte zu den italienischen Friedens- Unterhändlern. Sein Name steht zwar nicht unter dem Vertag von Versailles wohl aber unter dem von St. G e r m a i n. Als Außemnimster hat Tittoni spä'er da» leierllch« Wort Italiens oerpsändet. daß die kulturellen Rechte des deutschen Südiirol» unter ballenischer Herrschaft stets respektiert werden würden. Dieses auch vom König unterstrichen« Versprechen hat Musso- lini später ausdrücklich verleugnet mst d»? Begrün- dung. daß da« faschistisch« Aallen nicht an Versprechungen des gestürzten liberalen Regime- gebunden sei. Dennoch schwieg der alt« Tittoni, der inzwischen Präsident de» itasteni- schen Senat» geworden war und der diesen Post« bis vor«wem Jfchr bekleidet«, zu diesem Wortbruch. Zuletzt war er Präsident der neugigründeten ttallenischen Lkadewi«.
Hiller:«wer als ftalionalsozialist Waffen trägt oder sich zu GewalktStigkeiten hinreißen läßt, fliegt innerhalb von zehn TNinulen."
Der Zlazimörder:„Dem Hab ich's besorgt. Run werd' ich mal sehen, wie ich fliege."
Die R a z i h e l f e r:„Hier Fahrkarte. Reifegeld. Soffer fertig gepackt, der nächste Zug geht tu zehn Minuten. Quartier geben die Pg. am Ankunftsort."
Hitler :„Ihr habt mich richtig verstanden. Mit„Fliegen" meinte ich natürlich nicht aus der Partei, sondern wie ein Pfeil nach der Grenze fliegen!"
Verleumder Moritz gerichtet. Einstweilige Verfügung gegen das Pamphlet„Gefesselte Justiz" erlassen.
In der Privakklagesache de» Landlagsabgeordneien Suttner gegen den Verlag 3. F. Lehmann in München wegen de» Morihsch-n Pamphlet»„Gefesselte Justiz" erließ gestern nach ein- | stündiger Veralung die IS. Zivilkammer des Landgericht» I eine { einstweilige Verfügung, die dem Antrag des Kläger » In allen ' Punkten stattgibt. Danach wird dem Verlag 3. F. Lehmann bei ' Festsetzung einer Strafe von S00 M. für jeden Fall der Zuwider- hoodlung verboten, die in dem Zaruowschen. Luch gegen Kuttner enthaltenen Verleumdungen, die in acht Punkten aufgeführt werden. noch weller zu verbreiten. Ferner wird der beklagt« Verlag ver- nrtclll, sämtliche Exemplare de» Luche», soweit sie die angeführten beleidigenden Behauptungen enthalten, zu Händen eine» Gerichts- Vollziehers herauszugeben.(Die Einschränkung war näkig. well der Verlag 3. F. Lehmann eine Neuauflage des Luche» unter Fort- laflnng der beleidigenden Stellen angekündigt hat.) Ferner hat der Verlag Neumann die Kosten des Verfahrens zu tragen. In der kurzen mündlichen Begründung, die der Bor - sitzend« de? Kammer Landgerichtsdirettor Herzog, gab— eine ausführliche schriftliche Begründung soll folgen—, wird der ehren» rührige Charakter sämtlicher acht inkriminierter Behauptungen festgestellt. Dabei ist das Gericht davon ausgegangen, daß der Sinn dieser Behauptungen nicht isoliert, sondern im Rahmen der Gesamttendenz des Buches ermittelt werden muß. Die beklagte Firma hat zweifellos das Bewußtsein de» be» leidig enden Charakters ihrer Behauptungen gehabt. Sie hätte sich von den Folgen befreien können durch Antrstung des Wahrheitsbeweises. Sie hat ihn aber überhaupt nicht anzutreten versucht, obwohl ihr nach dem Gesetz die Beweislast zufiel. Dagegen hat der Kläger . ohne zur Beweisführung verpflichtet zu fein, durch überreichte eidesstattliche Versicherungen, Protokolle von Untersuchungsau»- schüssen sowie ein Schreiben de» preußischen Iustizminister» Schmidt glaubhaft gemacht, daß sämtllch« gegen ihn aufgestellten De- hauptungen unwahr sind. C» war weiter die Frage de» Rechtsschutzbcdürsnisses zu prüfen. Die Beschlagnahme de» Buches im Strafverfahren schlleßt ein Rechtsschutzbedürfnis des Klägers nicht aus, zumal sie von den Be- troffenen angefochten ist. Es besteht rechtlich die MSolichkeit ihrer Aufhebung, und in diesem Falle würde der Antragsteller schutzlo» dastehen. Die Behauptung des Gegners, daß er sich künftig der Angriffe enthalten würde, fällt nicht ins Gewicht, da sie nicht ein- mal glaubhaft gemacht ist. Auch die Gefahr der Wiederholung der beledigenden Angriff« hat das Gericht bejaht. Es hat sie als gegeben erachtet in Ler» bindung mit der Tatsach«, daß der Antragsgegner nicht einmal versucht hat, den Wahrheitsbeweis für seine Be- hauptungen anzutreten, gleichwohl aber in der Haupt- klage Abweisung beantragt hat. Ein berechtigte» Interesse könne der Antragsgegner nach der ständigen Siechtjprechung de» Reich«. i gerichts für politisch« Beleidigungen auch nicht in Anspruch nehmen. Dies« Begründung ist eine moralische Vernichtung und völlig« Erledigung der M o ri tz-Z a r n o w sch« n Schmähschrift. Die Tatsach«, daß die beweispflichtige Firma nicht einmal einen Versuch unternommen hat, für die Schmähungen des Buche« Beweis anzutreten, spricht Bände. Wer sich künftig noch mst diesem Pamphlet solidarisiert, den trifft der berechtigte Vorwurf, mst einer ehrabfchneidenden Berleumderklique gemein« sam» Sache zu machen'. Die Verhandwna. In der Verhandlung wurde Genosse Kuttner von Justizrat Dr. Werthauer, der Verlag Lehmann von Rechtsanwall Dr. Sack oertreten.
Justizrat Dr. Werthauer beantragte, der einstweiligen Ver- fügung stallzugeben. Wie aus dem Schriftsatz des Beklagten zu sehen ist, beabsichtigt er, in der Hauptverhandlung den Wahrheit»- beweis zu führen. Er ist also nicht geneigt, eine Erklärung ab- zugeben, daß er dem Kläger Unrecht getan habe. Uebngen» sind Kläger und Beklagter— Herr Zarnorv-Morig— alte Bekannte Dieser Herr Zarnow hat erst im Jahre 1S2S den Redakteur einer Zeitung wegen ähnlicher Verleumdungen verurteilen lassen, weil er selbst zu feig« war, sich als Verfasser zu denennen.(Der anwesende Herr Zarnow, alias Ewald Moritz au» Zarnvw. wird an dieser Stell« der Ausführungen sehr unruhig und ruft dem Justizrat Werlhausr das Wort„Unverschämheit" zu.) Wir haben ez hier eben mst einem gewohnheitsmäßigen Verleumder zu tun. Genosse Kuttner fügt seinerseits hinzu, daß die Beschlagnahm» des Buches schon aus dem Grunde nicht auereiche, da der Verlag sein Verlagsrecht an verschiedene Bläller, darunter auch den „Angriff" und„Völkische Beobachter", abgetreten habe, die das Luch ungekürzt in einer großen Zahl von Fortsetzungen bringen. Rechtsanwall Gack billet um Ablehnung der einstweiligen Ler- fügung. Die Beschlagnahme des Buches durch das Schöffengericht Berlin -Mille genüg«. Im übrigen Hab« der Verlag sämtlich« acht Stellen, die unwahr« Behauptungen enthalten sollen, u n k e n n t» lich gemacht, und er sei befugt, im Namen des Verlages zu erklären, daß die Behauptungen bis zur Beendigung des schweben- den Versahrens nicht wiederholt werden wurden Ob die Behauptungen falsch oder richtig wären, würde erst die Haupt- Verhandlung ergeben. Justizrat Werthauer überreicht dem Gericht eine große Anzahl von Protokollen von Ausschußsitzungen des Land- tages und erklärt in Ergänzung seines ersten Plädoyers, daß der Verlag Lehmann besser getan hätte, vor dem Erscheinenlassen de» Buches„Gefesselle Justiz" sich davon zu überzeugen, daß dieses Buch nichts andere» sei als eine Anhäufung von Lügen, die berest» zehn Jahre früher in der Broschüre„Der Rallenkönig", vom Schriftsteller Zarnow-Moritz aufgestellt worden seien. Kuttner legt» darauf drei Protokoll« der Untersuchungs- ausschüsse im Fall« Barmat und Grütte-Lehder vor. um darzutun, daß die Abberufung der Barmat-Staatsanwält«, auf die Zarnow Bezug nimmt, ein« oerwaltungstechnische Maßnahme, nicht aber auf irgendwelche polstisch« Einflüsse zurückzuführen sei. Er erteille auch Herrn Zarnow«ine tüchtige Abfuhr, der unter anderem be- hauptet Halle, Luttner habe die Verhandlung de« Untersuchungs- ausschusse» verschleppt, um hohe Diäten für sich anzuhäufen. Er habe unter anderem durch die Vernehmung de» Rechtsanwalts Sack im Ausschuß festgestelll. daß dieser für drei Sitzungen 500 Mark erhalten hätte, während die Abgeordneten in den Ausschüssen damals nur 25 M. bekamen. Während de» Plaidoyers von Justizrat Werthauer wurde Zarnow-Moritz nervös, er sprang auf, schimpfte dazwischen und rief Werthauer beleidigende Worte zu. Die Hiebe, die für ihn bestimmt waren, trafen ihn schmerzhast. itnd �eichSsserich'spräfident a. O S'mons? Der Verlag I. F. Lehmann behauptet in einer Zuschrift an die Rechtspresse, daß Reichtgerichtspräsident a. D. Simon« ihm über da» Lerleumderbuch von Zarnow geschrieben habe: „Die Tatsachen, die Zarnow anführt, lassen sich nicht leugne» und fordern zu energischer Hellung des Krebsschadens heraus. der sich darin offenbart." Sollte dies« Briefftell« echt und sinngemß sein, so würde der frühere Reichsgerichtspräsident sich in einem sehr beneiden» iverten Gegensatz zum Kammergericht befinden! Wir hallen mst einem Urteil zurück, da eine präzise Erklärung von Herrn Simon» nicht vorliegt. Wir eroxirten«ine solch« Erklärung. Wir wären gespamtt, zu erfahren, welche Tatsache sich nicht leugnen lasse, und welches der Krebsschaden ist, der energisch gehellt werden muß— immer vorausgesetzt, daß der Verleger I. F. Lehmann richtig zstiert hat?