Lohn- oder Arbeitszeitverkürzung
Der Konflikt im Buchdruckgewerbe
Wie wir in unserer heufigen Morgenausgabe bereits| mitgeteilt haben, sind die Verhandlungen, die gestern bis in die späte Nachtstunde hinein im Reichsarbeitsministerium stattfanden, um eine Berständigung im Buchdrudgewerbe herbeizuführen, an der Haltung der Unternehmer geScheitert.
Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand das Arbeitszeit problem. Von den Bertretern der Gehilfenschaft wurden die Unternehmer vor die Frage gestellt, wie sie sich denn die Durchfüh rung des Regierungsprogramms dächten, das ja nicht nur eine einseitige Lohnsenkung, sondern in Verbindung damit eine entsprechende Preisjentung porsieht.
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Darauf erklärten die Unternehmer zunächst, sie würden sich in ihrer Zeitschrift dazu äußern und im übrigen würde der Lohnab bau von 6 Prozent sich auf die Preise nur höchstens von 1 bis 2 Prozent auswirken. Als den Unternehmern daraufhin entgegen gehalten wurde, daß ja die Preisentwidlung im Buchdrudgewerbe ganz unabhängig von den Löhnen weit über die Lohnent widlung hinausgegangen sei, stellten die Unternehmer in Aussicht, daß fie an eine höhere Breissenfung dächten.
Aber auch diese nur ganz unverbindlich in Aussicht gestellte Preissenfung würde in gar feinem Verhältnis stehen zur Preissteigerung im Buchdrucgewerbe. Die Unternehmer wollen sich im übrigen nicht begnügen mit einer Lohntürzung von 6 Prozent; es besteht eine stille Bereinbarung, die übertarif Lichen Löhne um 50 Prozent zu fürzen! Unter diesen
Das Kollektiv der Reinmachefrauen. Die Russische Handelsvertretung wieder vor Gericht. Vor einigen Jahren hatte die Hausverwaltung der Russi schen Handelsvertretung einen Vertrag mit 32 Frauen abgeschlossen, wonach diese gegen eine monatliche Pauschal summe von 4150 Mart die Reinigungsarbeiten im Hause aus. zuführen und das dazu erforderliche Material zu besorgen hatten. Die Frauen wählten aus ihrer Mitte eine dreigliedrige Kommission, die allmonatlich das Geld von der Handelsvertretung in Empfang nahm und nach Abzug der Materialkosten unter die Mitglieder des Reinmachungsfollettios" verteilten.
Bis zum Herbst vorigen Jahres funktionierte die Kollektivwirtfchaft ohne Störung. 3u einer Unstimmigkeit und einer Klage beim Arbeitsgericht fam es aber, nachdem die Handelsvertretung am 1. November v. I. drei Reinmachefrauen entlassen hatte. Eine pierte, die gegen die Entlassung ihrer Kolleginnen protestiert hatte, flog hinterher.
Die Entlassenen beschwerten sich beim Betriebsrat der Handelsvertretung. Der erklärte aber, er sei nicht zuständig, denn die Frauen seien ja nicht Arbeiterinnen der Handelsvertretung, fon dern sie gehörten einem Rolleftio an, feien alfo felbständige" Gewerbetreibende. Ein netter Dreh, auf den noch kein Kapitalist verfallen ist.
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Ilmständen vorausgesetzt natürlich, den Unternehmern gelänge es, ihre Absichten durchzusetzen ihre Absichten durchzusehen würde eine Preissenfung, wie sie die Unternehmer in Aussicht gestellt haben, doch ein gutes Geschäft für diese sein.
Die Behauptungen der Unternehmer, als hätte das Buchdrud gewerbe eine schwere Krise durchzumachen, find als unzuDas Buchdruckgewerbe hat im
treffend nachgewiesen worden. Gegenteil seit 1913 einen außerordentlichen Aufstieg genommen. Das geht schon aus der Zahl der Beschäftigten hervor. Trog der Rationalisierung, froß der außerordentlichen Steigerung des Maschinenparks, wodurch ein großer Teil der Arbeitskräfte freigesetzt wurde, ist die Anzahl der Beschäftigten gegenüber der Borkriegszeit von etwa 95 000 auf rund 125 000 gestiegen.
Wenn es gegenwärtig bei den Buchdruckeren 19 000 Arbeitslose gibt, so ist das darauf zurückzuführen, daß allein in den letzten zwei Jahren fast 11 000 Lehrlinge ausgelernt haben, die nicht unterkommen konnten: Diese Arbeitslosigkeit ist aber eine rein tonjunkturelle und feineswegs darauf zurückzuführen, rein tonjuntturelle und feineswegs darauf zurückzuführen, daß das Buchdruckgewerbe sich in einer strutturellen Krise befindet. Diese Arbeitslosigkeit wäre auch sehr leicht zu beheben, wenn die Unternehmer auf die Vorschläge der Arbeitsstreďung eingehen wollten. Die Unternehmer aber wollen diese ArbeitsIofigteit, um sie zu einem Lohnabbau zu benutzen, der durch nichts gerechtfertigt ist. Der Reichsarbeitsminister wird nun zu entscheiden haben, ob er diese Absichten der Unternehmer durch eine entscheiden haben, ob er diese Absichten der Unternehmer durch eine Berbindlichkeitserklärung unterſtüßen will.
gar nichts beschlossen. In der Handelsvertretung werde ja alles fo gemacht, wie es die Partei bestimmt! Dagegen dürfe niemand etwas sagen. Auf den anwesenden Beauftragten der den Deubel im Leibe; wer den Bruder fennt, der fooft ihn nich." Handelsvertretung weisend sagte eine der Klägerinnen:„ Der hat
hatten, daß nach dem 1: Oktober feine Pauschalsumme, sondern feste Nachdem zwei von den Beklagten gestellte Zeuginnen bekundet Wochenlöhne nach einer Lohnliste an die einzelnen Frauen gezahlt morden seien, erkannte das Gericht auf Abweisung der Klage, da die Klägerinnen an die drei beklagten Frauen ine Ansprüche hätten. Möglichenfalls beständen Ansprüche gegen die Russische Handelsvertretung, die aber in diesem Prozeß nicht geltend gemacht
feien.
44- Stunden- Woche bei der Post.
Aber in den Vereinigten Staaten . Washington , 12. Februar.( Eigenbericht.) Der Bundessenat nahm ein ffimmig einen Gefehentwurf an, der die 44ffündige Arbeitswoche für Bundespofibeamte an Stelle der gegenwärtigen 48- Stunden- Woche einführt. Der Gefehzentwurf fand in den Komiteeberatungen heftigen Widerstand der Regierung, die jedoch die endgültige Annahme im Repräsentantenhaus und jetzt im Bundessenat nicht verhindern fonnte. Die Deffent. Nun sagten sich die Frauen, wenn das so ist, dann muß unsere lichkeit betrachtet den Gefehentwurf als wertvolle Krisenmäßnahme, Kommission auch nach unserer Entlassung die volle Baudie die Neueinstellung von 10.000 Postbeamten erschaffumme erhalten und unseren Anteil unter die anderen Mitglieder des Kollektins verteilt haben. Da unser Rollektivvertrag nach wie vor besteht, gehören wir immer noch dem Kollektiv an
möglicht.
und beanspruchen deshalb unseren Anteil an der Bauschalsumme. Keine Streifmehrheit im Hamburger Hafen .
Um diesen dreht sich die Klage und sie richtet sich gegen die drei Mitglieder der Kommission des Rainmachetollettins.
Ein Angestellter der Ruffischen Handelsnertretung trat vor dem Arbeitsgericht als Bertreter der Beklagten auf. Er behauptete, der Kollektionertrag sei im Einverständnis aller Frauen am 1. Oftober n. 3. aufgehoben und statt dessen Einzelarbeitsper träge mit den Reinmachefrauen abgeschlossen morden, wobei fich diese besser ständen als unter dem Kollektivvertrag. Das alles jei in einer Bersammlung der Frauen beschlossen worden. Ein neuer Dreh also.
Die Klägerinnen behaupteten dagegen, in der Bersammlung sei
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ohne diese zu befragen, durch Anwendung von Gewalt zum Streif au zwingen. Die Hafenarbeiter haben es aber abgelehnt, sich in das Gefolge der RGD. zu begeben.
Roheitsaft gegen Schupobeamten.
Niedergeschlagen und das Nafenbein zertrümmert.
Ein uniformierter Schupobeamter, der vom Dienst nach Hause ging, wurde an der Ede der Berg und Rosen. straße in Neukölln von einer Frau um Schutz gegen Belästigung gebeten. Zwei junge Burschen, die später als ein 24 Jahre alter Rogatti und ein 25 Jahre alter Mannig festgestellt wurden, hatten in schamloser Weise die Frau belästigt. Als der Beamte sie aufforderte, sich anständig zu betragen und weiter zu gehen, schlugen sie sofort auf ihn ein. Er stürzte zu Boden und wurde mit Fußtritten trattiert. Es gelang dem Beamten, sich wieder aufzuraffen, sein Seitengewehr zu ziehen und die Rohlinge durch Schläge mit der Waffe kampfunfähig zu machen. Ein Droschkenchauffeur, der mit seinem Wagen vorbeikam, hielt an und unterstützte den Beamten. Mit seiner Hilfe gelang es, die beiden zu überwältigen und zur Rettungsstelle zu bringen. Hier wurden ihre Verlegungen, die nur leichter Natur sind, verbunden und sie dann zum Revier gebracht. Dem Schupobeamten ist das Nasenbein gebrochen und außerdem hat er Berlegungen im Gesicht und Quetschwunden am Körper davongetragen.
Diese und ähnliche in feiner Weise entschuldbaren Roheitsatte gegen Schupobeamte verdienen eremplarische Bestrafung.
Tod des Arbeitslosen...
Auf dem Wege von Eberswalde nach der Ortschaft Lichterfelde wurde in einer Schenung die mit Schnee bedeckte Leiche eines Mannes gefunden. Allem Anschein nach ist er er froren. Der Tote ist jetzt als ein 65 Jahre alter Arbeiter Robert Krambehr aus Wittenau festgestellt. Er war am 24. Januar aus seiner Wohnung verschwunden und hatte geäußert, daß er sich das Leben nehmen wolle, weil er schon längere Zeit arbeitslos mar.
Gewinnauszug
5. Klasse 36. Preußisch- Süddeutsche Staats- Lotterie. Ohne Gewähr Nachbrud verboten Auf jede gezogene Nummer sind zwei gleich hohe Gewinne gefallen, und awar je einer auf die Lose gleicher Nummer in den beiden Abteilungen I und II
3. Ziehungstag 11. Februar 1931 In der heutigen Nachmittagsziehung wurden Gewinne über 400 m.
gezogen
2 Gewinne zu 200000 mt. 33980
8 Gewinne zu 10000 m. 13118 21697 54544 274190
4 Gewinne zu 5000 M. 337306 347529
14 Gewinne zu 3000. 58232 80268 297948 311299 316942 326593 332908
52 Gewinne zu 2000 m. 5355 25447 56458 60057 87436 96012 105872 134400 134565 139383 148615 172028 184414 199598 204160 206861 244544 246688 252735 282022 310764 320960 363649 371352 373423 373710
102 Gewinne zu 1000 m. 5350 6561 10815 26717 32211 35392 38262 50503 54340 55924 64165 67314 70352 75563 88767 95809 97432 101547 110107 112585 113421 118355 120698 126786 158006 161815 166713160349 190664 191681 191861 192817 216871 221163 224243 229454 253370 257926 258653 261720 286417-310578 325339 333193 340044 359839 364602 375627 380429 386979 397697
160 Gewinne zu 500 92. 21895 26091 29354 33582 35105 37501 38360 39704 50493 52059 60956 61808 80213 82022 86332 91415 93806 97718 124006 125589 133976 136291 146003 151036 151438 153172 160267 161228 168001 168476 171407 172917 175899 177122 180303 180778 181673 195691 211540 218475 258606 264482 266342 266754 268268 274137 276193 277951 280910 283579 289306 292894 294262 296192 296197 301775 310571 318258 319808 321460 323601 325143 326450 332312 335420 340308 345886 347183 348964 358612 360744 363285 366711 373123 375660 378334 381244 386323 393317 398427 Jm Geminnrade verblieben: 2 Prämien zu je 500000, 2 Gewinne zu je 500000. 2 zu je 300000. 4 zu je 100000, 6 zu je 75000, 10 zu je 50000, 24 zu je 25000, 172 ju je 10000,444 zu je 5000, 906 zu je 3000, 2686 zu je 2000. 5570 zu je 1000, 8874 au je 500, 26680 zu je 400 Mart
Bei der am 11. Februar erfolgten Urabstimmung der Hamburger Hafenarbeiter über den Schiedsspruch der Schlichterkammer, der einen Lohnabbau von 4,3 Proz. ab 4. März vorsieht, wurde der Schiedsspruch mit einfacher Mehrheit abgelehnt. Da aber statutengemäß die erforderliche Dreiviertelmehrheit für die Ablehnung nicht erreicht wurde, gilt der Schiedsspruch als angenommen. Der Hafenbetriebsverein( Unternehmer) nahm den Schiedsspruch qn. Seit einigen Tagen bemühen sich die Kommunisten, die Hafenarbeiter bruderet und Berlagsanstalt Baul Ginger& Co., Berlin SB 68, Lindenstraße 3.
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