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bekannt ist, so dürfte ein solcher doch angenommen werden. Der jetwas zu erwidern, in die Zigarrentiste gelangt, eine Hand-| Religionsverspottung die Erregung eines öffentlichen ergernisses junge Mann, welcher am Freitag bis spät in die Nacht hinein voll herausgenommen und sie dem Schuhmann nebst einem vermißte und der Karte die Qualität einer Urkunde nicht beizu­gearbeitet hatte, verließ die elterliche Wohnung am Markstück gegeben. Dann habe Polke den Beamten mit legen vermochte. Der Angeklagte betheuerte, daß er die frag gegen Mittag in etwas erregter Stimmung in das Hinterzimmer genommen, 100 sie fast eine liche Karte nicht geschrieben habe, daß sonach die Schreib­und ist seitdem nicht wieder von den Eltern gesehen worden. halbe Stunde verblieben wären. Die Fenster seien nicht verhängt fachverständigen fich absolut geirrt haben müssen. Als Schreiber Die Nachfragen über den zu Hause vergebens Erwarteten führten worden. Der Polizeilieutenant erklärte, daß poffe einen geradezu der Karte hat sich bei dem Beleidigten, sowie bei dem Angeklagten nur zu dem Ergebniß, daß er am Sonnabend Abend in Be- demoralisirenden Einfluß auf die Beamten ausübe und es sei der Bureaugehilfe Thiede gemeldet. Derselbe, als Zeuge ge­gleitung eines noch nicht ermittelten Herrn sich in dem Bierhaus betrübend, daß Poley jetzt die schweren Folgen tragen müsse. laden, bekundete zunächst uneidlich, daß er die Postkarte Bum Bilfener" an der Ecke der Zimmer- und Charlottenstraße Die Vertheidiger, Rechtsanwälte Kaufmann   und Dr. Gotthelf, geschrieben und abgeschickt habe. Auf derselben habe er aufgehalten hat. Dunkel und der kriminalistischen Feststellung stellten den Antrag, eine Auskunft vom Polizei- Präsidium seine Handschrift ein wenig verstellt. Der Zeuge vorbehalten bleibt noch der Umstand, wie der junge Frenkel, Darüber einzuholen, daß den Beamten während der Weihnachts  - reicht dem Gerichtshof das Konzept zur Karte und welcher nur ganz geringe Mittel bei sich führte, in den Besitz der zeit gestattet sei, von der Erstattung einer Anzeige wegen der in eine später später gefertigte Abschrift derselben, bei welcher Waffe gekommen ist, da er eine solche nicht besaß, ferner wo sein tede stehenden Uebertretung Abstand zu nehmen und der Ge- er seine Handschrift allerdings nicht verstellt habe. Die Schrift­Geld, die fehlenden Militärpapiere und sonstige Zeugnisse, sowie richtshof folgte dem Antrage und vertagte den Termin. stücke zirkuliren bei den Mitgliedern des Gerichtshofs, welche feine Nickeluhr mit Nickelfette, welche Gegenstände er von Hause mitgenommen hatte, verblieben sind. Es muß bei der Voraus­dieselben kopfschüttelnd weitergeben. Der Zeuge erbietet sich, Um zehn Pfennige hat sich der Handlungskommis Otto seine Aussage zu beschwören. Der Sachverständige Schulze redet fegung eines Selbstmordes die Beraubung der Leiche statt Silbermann eine Anklage wegen Betruges zugezogen, welche bis- demselben dringend davon ab, da er es für ganz unzweifelhaft gefunden haben. Vielleicht kommt mehr Licht in die Angelegen her in zwei Instanzen in der umständlichsten Weise verhandelt erachtet, daß der Angeklagte die inkriminirte Postkarte geschrieben heit, wenn der Begleiter aus dem Pilsener Bierhaus sich bei der worden ist. Am 28. Mai vor. I. wurde der Angeklagte mit hat und da die vom Zeugen überreichten Schriftstücke ganz an­Polizei meldet. einem ungiltigen Fahrschein auf der Stadtbahn betroffen. Er bere Züge trugen und von einer Uebereinstimmung beider Hand­war von Rummelsburg   nach dem Bahnhofe Alexanderplatz   ge- fchriften auch nicht eine Spur vorhanden sei. Der Zeuge bleibt Der Schwimmkorb Moses' in neuer Auflage. Aus fahren mit einem Schein, der für die umgekehrte Richtung ge- aber bei seiner Bezichtigung und beschwört seine Aussage. An­Mittenwalde wird folgendes Vorkommniß berichtet: Am Donners- fauft und schon benutzt war. Der Inspektor wollte ihn in die gesichts dieser beschworenen Aussage hält der Staatsanwalt die tag Nachmittag, als zwei Reisende in einem Gespann die Notte  - vorschriftsmäßige Strafe von sechs Mart nehmen, der Angeklagte Anklage nicht aufrecht und beantragt Freisprechung des kanal- Brücke passirten, bemerkten dieselben einen mit zwei kleinen erklärte aber, daß er so viel Geld nicht bei sich führe und nun Angeklagten, auf welche der Gerichtshof auch erkennt. Demnächst Kindern besetzten Kinderwagen im Kanal. Schnell entschlossen wollte der Beamte die Sache auf sich beruhen lassen, wenn der wird sich nun Thiede wegen derselben Beleidigung zu verant sprang der eine vom Wagen, stieg ins Wasser und brachte den Angeklagte nur 10 Pf. für ein nachträglich zu lösendes Billet worten haben. Wagen mit den beiden noch lebenden Insassen ans Land. Die zahlen wollte. In unbegreiflichem Eigensinn verweigerte

Mutter der beiden Kinder hatte den Wagen an dem abschüssigen Rande des Kanals stehen lassen und war in einen Laden ge­gangen; wahrscheinlich ist infolge von Bewegungen der Kinder der Wagen die Kanalböschung hinuntergerollt. Ohne das recht zeitige Erscheinen und die Entschlossenheit des Herrn wäre, da infolge der vielen Gewitterregen der Wasserstand des Kanals be­sonders hoch ist, ein Unglück wohl schwerlich verhütet worden.

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Theater.

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Silbermann auch dies und nun wurde Anklage wegen Be­trugs erhoben. Vom Schöffengericht wurde er freigesprochen, da man die Fahrscheine auch im Borrath taufen und sie ebenso gut für die Rückfahrt wie für die Hinfahrt benutzen kann, es auch nicht für erwiesen erachtet wurde, daß das fragliche Billet bereits einmal benutzt worden war. Der Staatsanwalt legte Berufung ein und zum gestrigen Termine waren zwei Bahnhofsinspektoren Gutachten des Betriebsamtes eingeholt worden, um den Beweis und zwei Billetverkäuferinnen geladen, außerdem aber noch ein worden, um den zu führen, daß der Fahrschein bereits einmal benutzt worden war. Dieser Nachweis gelang durch die auf dem Fahrschein be­findliche laufende Nummer. Es mußte schon Tags vor der An­haltung des Angeklagten verkauft und benutzt worden sein. Der Gerichtshof erkannte nach dem Antrage des Staatsanwalts auf eine Geldstrafe von 20 m., ev. 4 Tage Gefängniß unter Auf hebung des ersten Urtheils.

Boziale Ueberlicht.

Die bergische Stahlindustrie geht nach einer Meldung der Kölnischen Beitung" immer mehr zurück. Wenn es nicht Industrie eine sehr ernste Beit. Es gingen bereits viele gelinge, neue Absatzgebiete zu eröffnen, komme für die dortige Arbeiter mangels genügender Beschäftigung müßig. Und das alles trotz des Segens der Schutzölle"?

wollten.

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Der Tischer P. Alisch aus Luckenwalde   wird um Angabe Die Generaltommission.

Versammlungen.

Polizeibericht. Am 6. d. M., Morgens, wurde ein Post­Schaffner in seiner Wohnung in der Stephanstraße erhängt vor gefunden. Vor dem Hause Poststr. 1 fand Vormittags ein Susammenstoß zwischen einem Mörtelwagen und einem dort haltenden Rollwagen statt und gerieth hierbei der den letzteren beaufsichtigende Arbeitsbursche Schmidt mit dem Bein zwischen lands veröffentlicht folgenden Situationsbericht: Der Ausstand Die Generalkommission der Gewerkschaften Deutsch  das Rad und die Bordschwelle, sodaß er bedeutend verletzt der Schuhmacher in Barmstedt   ist am 28. Juni eingetreten. wurde. Er mußte nach der Charitee gebracht werden. Als zu derselben Zeit der Rangirmeister Heinrich auf dem haben 109 Genossen die Arbeit eingestellt, von denen 46 verhei­Hamburger Innen- Bahnhofe einen in der Fahrt befindlichen Zug Als ein angenehmer Hauswirth zeigte sich der Maurer warten die Genossen ein günstiges Ende ihres Kampfes, da sie rathet sind. Wenn es gelingt, den Zuzug fern zu halten, so er­besteigen wollte, gerieth er mit dem Bein unter die Räder und Wilhelm Nagel, welcher gestern unter der Anklage des Arrest fast ausnahmslos kleine Arbeitgeber als Gegner haben. Der wurde so schwer verletzt, daß er nach dem Augufta- Hospital gebracht bruchs und des Hausfriedensbruchs vor der 91. Abtheilung des Ausstand in Göppingen   soll beendet sein, doch liegt authentische werden mußte. In einem Gasthofe wurde Bormmittags ein Schöffengerichts stand. Der Angellagte hat im Osten der Stadt ein Nachricht nicht vor. Ebenso liegt es mit dem Streik der Heizer Technifer mit einer Schußwunde in den Schläfen und Abends Haus gebaut, welches zumeist von Arbeiter- Familien bezogen wurde. und Kohlenzieher in Bremerhaven  . Es sind dort in den letzten auf dem Flur des Hauses Friedrichstr. 115 ein unbekannter etwa Der Arbeiter M. fonnte am 1. Januar die pränumerando zu leistende Tagen Unterhandlungen angeknüpft worden, doch verlangte die 30jähriger Mann ait einer gleichen Verlegung aufgefunden. Monatsmiethe nicht auftreiben, er bat den Angeklagten, noch Direktion des Lloyd für die theilweise Bewilligung der Forde Beide wurden noch lebend nach der Charitee gebracht. Vor etwas Nachsicht zu haben, und diese Bitte wurde ihm auch gerungen der Arbeiter die Auflösung des Fachvereins. dem Hause Leipzigerstr  . 66 wurde Abends ein Handelsmann von währt. Wenige Tage darauf erhielt M. eine gerichtliche Auf- Streifenden lehnten dieses entschieden ab.-In Liegnitz   und einem Omnibus überfahren und erlitt einen Bruch des Ober- forderung, die fällige Miethe fernerhin nicht mehr an den Ver- Bernburg tamen eine Anzahl Former zum Ausstand. In ersterem schenkels, so daß seine Ueberführung nach der Charitee erforder- miether, sondern an den Administrator Röhlecke zu zahlen, da der Drte wegen Maßregelung eines Kollegen, in letterem Orte wur lich wurde. Als zu derselben Zeit der Arbeitsbursche Döring Erstere seinen Berpflichtungen gegen die Hypothekengläubiger den die Leute entlassen, weil sie sich eine geradezu brutale Be mit einem anderen Knaben auf dem Felde östlich der Liebigstraße nicht nachgekommen war. Mitte Januar zahlte M. darauf die mit einem geladenen Terzerol spielten, entlud sich plötzlich ein Miethe an den Administrator. Wenige Tage später erschien der handlung seitens des Ingenieurs der Fabrit nicht gefallen laffen Schuß, welcher Döring traf. Schwer verletzt wurde derselbe nach Angeklagte bei M. und forderte die rückständige Miethe. dem Krankenhauſe am Friedrichshain   gebracht.- Am 7. d. M. Als er erfuhr, daß die Zahlung bereits an den Administrator Mitteln Ersatz für die ausstehenden Arbeitskräfte gesucht, dochy Für letzteren Ort wird seitens des Fabrikanten mit allen wurde ein Drechslermeister in seiner Werkstatt in der Sebastian: geleistet sei, wurde er in hohem Grade erzürnt. Um straße erhängt vorgefunden. Am 6. d. W. fanden zwei sich zu rächen hob er sämmtliche Thüren und Fenster aus und hoffen wir, daß die Former nicht gewillt sind, ihre Genoffen zu M. ersehen, um gleich Sklaven gemißhandelt zu werden. Auch in Brände statt. fümmerte sich nicht um das Jammern der Frau, daß sie mit ihren Aschersleben   famen 17 Former zum Ausstand, weil ihnen zuge Kindern doch bei Winterzeit nicht in den offenen Räumen muthet wurde, Arbeiten, die aus der Bernburger   Fabrik her fizen könne. Als am Abende der Ehemann M. von der Arbeit stammten, herzustellen. Auch von diesem Orte ist zuzug feruzu nach Hause kam und die Bescheerung fah, eilte er zum Admi halten. nistrator und zur Polizei, aber erst nach Stunden gelang es, den Angeklagten zu bewegen, wenigstens einen Raum wieder mit Im Leffingtheater brachte am Sonnabend das Ensemble- Fenstern und Thüren zu versehen, sodaß die Familie während der seiner Adresse ersucht, bezüglich Abrechnung über die Maimarten. Gastspiel der Angelo Neumann  'schen Operngesellschaft für Berlin   Nacht ein Unterkommen hatte. Am folgenden Tage wurde der eine Novität zur Aufführung: Die drei Pinto 3. Komische Angeklagte gezwungen, sämmtliche Thüren und Fenster wieder Oper in drei Aufzügen von Karl Maria von Weber  . Um für einzuhängen. Im Termine behauptete der Beschuldigte, daß er die wohl selbstempfundene Sünde, die man dem großen Namen die Thüren und Fenster habe ausbessern lassen müssen, eine Aus­angethan, die Absolution zu erhalten, fügte der Bettel bei, daß rede, die der Vorsitzende für albern" erklärte. Der Staatsan­die tertliche Fertigstellung dem Enfel des großen Todten, die walt hielt beide Vergehen für erwiesen und beantragte eine Ge­mufitalische dem Kapellmeister Gustav Mahler   zufalle. S. M. fängnißstrafe von sechs Wochen. Der Gerichtshof hielt einen Arrest­K. von Weber hat nur eine fleine Reihe von Szenen musikalisch bruch deshalb nicht für vorliegend, weil der Angeklagte troß der Freie Vereinigung der Berliner   Maurer. Eine ordent vollendet, kaum einen der auf drei veranlagten Elfte; deshalb über sein Haus verhängten Administration seiner Besitzrechte nicht liche Mitgliederversammlung fand am 2. d. M. in Orschels Lokal, hatte Meyerbeer   s. 3. aus Pietät für den Todten und mit Rück- entäußert worden sei. Wegen des empörenden Verhaltens des Sebastianstr. 39, statt. Zum ersten Punkt der Tagesordnung ver ficht auf seinen eigenen guten Ruf, die Vollendung der Entwürfe Angeklagten müsse die Bestrafung wegen Hausfriedensbruchs aber las der Kassirer die Abrechnung für das zweite Quartal 1891. abgelehnt. Mahler unterzog sich dem Auftrage des Enkels, aber eine strenge sein. Es wurde hierfür auf 14 Tage Gefängniß Darnach weist die Kasse einen Bestand von 190 M. 82 Pf. auf. unsterblich macht ihn diese Bearbeitung nicht. Für den musika erkamit. lischen Werth dieser Weber'schen" Oper ist es bezeichnend, daß Im Vergnügungsfonds befinden sich 197 M. 94 Pf. Nachdem die Revisoren die Richtigkeit der Abrechnung konstatirt hatten, man, ohne den Charakter zu stören, ebenso gut den dritten Aft Am 2. Juli d. I. fand vor dem hiesigen Schöffen- wurde der Kassirer entlastet. An Stelle des ausscheidenden Re­an die Stelle des ersten sehen oder mit dem zweiten beginnen gericht die Verhandlung gegen den früheren Kassirer der Ethischen visors Kollegen Karge wurde Kollege Wilhelm Balm gewählt. Kollege tönnte; und wenn die Handlung es gestattete, würden die Gesellschaft, Herrn A. Banter, wegen Unterschlagung statt. Franz Schulz verlas dann und zwar im Auftrage des Aus­Weber- Verehrer sogar am besten wegkommen, wenn sie den Aus der Verhandlung ging Folgendes hervor: Am 6. April 2c. schusses den Rechenschaftsbericht desselben, woran sich die Ersatz­zweiten Att zuleht zu hören bekämen; in Bearbeitung der jetzigen fand Kassen- Revision statt, bei welcher ein Fehlbetrag von 229 M. wahl zum Ausschuß schloß. Gewählt wurden die Kollegen Franz Schlusses abgesehen von der dramatischen Unmöglichkeit des 49 Big. entdeckt wurde. Diese Summe wollte die Frau Panter Schulz und Wilhelm Redanz. Im Verschiedenen beschloß die Ver­ist der Abfall am Ende zu unangenehm störend, am Nachmittage desselben Tages auf dem Wege zu einem Pfand- sammlung die Regelung einer Landpartie dem Vorftande zu über­trotzdem oder vielleicht gerade, weil auch noch die aus den leiher, um bei demselben genannten Betrag in größere Münz- lassen, und nahm dann einen Antrag an, welcher befagte, den Ronzertprogrammen bekannte herrliche Aufforderung zum Tanz" forten umzuwechseln, verloren haben. für heute angesetzt gewesenen Bortrag nicht stattfinden zu lassen. als Balleteinlage hinzugenäht war. Freilich, wenn man über­Da jedoch Frau Banter 3 Wochen vorher aus der Ethischen Hierauf erfolgte Schluß der Versammlung. haupt das Recht eines solchen musikalischen Leichenraubes an- Gesellschaft als Mitglied ausgestoßen worden war und Herr erkennt, muß man auch zugeben, daß die Mahler'sche Bearbeitung Banter geäußert hatte, daß die Ethische Gesellschaft nun auch Die Lohukommission der Berliner   Zimmerer hatte für wenigstens voll im Weber'schen Geiste gehalten ist; alles Fehlende wieder mit 6 Dreier aufhören müsse, wie sie angefangen habe, den 3. d. M. eine öffentliche Gewerkschafts- Versammlung nach wurde aus anderen Weber'schen Kompositionen entlehnt und lose so wurde Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat Frau dem Joel'schen Saale einberufen. Die Versammlung war be miteinander verbunden ein musikalischer Fadenschlag, aber Banter mit unter Anklage gestellt. Die Angeklagten erklären sich stimmt für die Stadttheile Often und Südosten und hatte in tein fertiges Gewand.- Die Aufführung war tadellos, frisch für nichtschuldig. Nach kurzer Verhandlung beantragte der erster Linie den Zweck, die Bedeutung des Beschlusses der und lebendig, die Chöre geradezu musterhaft. Stimmlich über Staatsanwalt die Freisprechung. Generalversammlung der Zimmerer Berlins   vom 21. Juni d. J. ragten Frl. Frant und Herr Perluß ihre Mitglieder, an Bei der Urtheilsverkündigung hob der Vorsitzende hervor, daß flarzulegen. Kamerad Lehmann, welcher diese Aufgabe über­Spiel Frau v. Rettich- Piet; Herr Ghrl utrirte seinen Frau Panter in höchstem Maße der Unterschlagung verdächtig nommen hatte, hob in seinem Referate hervor, es sei nothwendig dummen, ungeschlachten Landjunter zum Tolpatsch und Herr sei, jedoch wegen nicht genügender Beweise freigesprochen für die Berliner   Zimmerleute, wieder Vertrauen zu fassen, nach­Sieglitz hätte bei seiner hübschen Gesangsleistung nicht nöthig werden müsse. dem dasselbe infolge der bedauerlichen Vorkommnisse bei der gehabt, dem Balletmeister ins Handwert zu pfuschen. Der Besuch Die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt. Lohnkommission, welche den Streit im Jahre 1889 geleitet und war, auch für eine Première, sehr mäßig. die Geschäfte geführt hatte, sehr stark erschüttert worden sei. Eine sensationelle Verhandlung fand vor der Straf- Demzufolge wären alle benkbar möglichen Maßnahmen fammer des Amtsgerichts zu Eberswalde   statt. Angeklagt vorgesehen worden, daß bei der am 21. d. J. aus war der Redakteur der Oberbarnimer Post", D. Hemfler, der Allgemeinheit der Berliner   Bimmerleute gewählten wegen Beleidigung des Redakteurs der Eberswalder 8tg.", Lohnkommission derartigen Unregelmäßigkeiten vorgebeugt Adolf Lemme. Der Antlage lag folgender eigenthümlicher werde. Die Darlegung des Geschäftsplanes der Lohn- Kommission Thatbestand zu Grunde: Auf ein Ausschreiben zur Besetzung überzeugte die Versammlung, daß das Erforderliche geschehen. Gesch Anklage wegen Bestechung bezw. wegen Annahme einer Stelle als Borbeter der jüdischen Gemeinde Die Bedeutung der Wahl einer Lohn- kommiſſion, welche aus IV. Gechenken in dienſtlicher Eigenschaft wurde geſtern vor der zu Eberswalde   während der Hauptfeiertage im vorigen Herbst, beiden Richtungen zusammengefekt set, liege flar auf der Hand. IV. Strafkammer des Landgerichts I   gegen den Kaussmann Otto erhielt der Vorstand der Synagogen- Gemeinde eine Postkarte etwa Diese Wahl beweise, daß die Berliner   Zimmerer gewillt sind, Polke und den Schuhmann Poley verhandelt. Der erste An- folgenden Inhalts: Ich bewerbe mich hiermit um die aus- alle bisherigen Streitfragen zurücktreten zu lassen vor der Haupt­geklagte ist Inhaber des Garderoben- Geschäfts Bum Kleider- geschriebene Stelle als Vorbeter, zu welcher ich mich, wie frage, der Magenfrage, und daß sie wieder mit vereinten Kräften Pascha" in der Rosenthalerstraße. Am Nachmittage des 7. Dez. ich in meinen polemischen Artikeln gegen den Fürsten   für die Aufbesserung der traurigen wirthschaftlichen Lage der vor. Js. waren die Schaufenster des Polfe'schen Geschäfts nicht Bismarck   dargethan habe, habe, besonders geeignet erachte. Bimmergesellen wirken wollen. Diese traurige wirthschaftliche vorschriftsmäßig verhängt. Der Schuhmann Poley betrat den Sollte auf mich nicht reflektirt werden, dann empfehle Lage sand durch den Referenten eine eingehende Beleuchtung, ebenso Laden und soll hier von Polfe eine Handvoll Zigarren und eine ich für die vakanten Posten die Herren Großmann, die sozialistische Arbeiterbewegung, welcher die Berliner   Zimmer Mark erhalten haben, um, wie es auch geschehen, von der Er- Hornemann und Lautenschläger. Adolf Lemme, leute mit Leib und Seele angehören und die jedwede Streitfragen stattung einer Anzeige wegen Sonntagsentheiligung Abstand zu Redakteur der Eberswalder Beitung". Die genannten unter sich von selber ausschließen müsse. Der vorgedachte Beschluß, nehmen. Zwei von Polke entlassene Handlungsdiener haben die Personen gehören dem Agitationskomitee der freisinnigen welcher die alte Einigkeit unter den Berliner   Zimmerleuten Sache zur Anzeige gebracht. Die Beschuldigten bestritten ihre Partei an. Auf Betreiben der Vorstandsmitglieder der jüdischen wieder herstelle, sei auch in seiner Einwirkung auf das Unter­Schuld und gaben eine ganz andere Aufklärung über den Sach- Gemeinde, welche in diesem Schreiben eine Religionsverspottung nehmerthum nicht zu unterschätzen. Darum erwartete Redner, verhalt. Der Schuhmann Boley habe Dor längerer erblickten, beauftragte Redakteur Lemme, dessen Namen auf so daß alle Kameraden mit Energie hinter dem gefaßten Beschlusse Beit in dem Polfe'schen Geschäft einen Ueberzieher schlimme Weise mißbraucht worden war, seinen Rechtsbeistand, stehen und die Lohnkommission mit allen Kräften in ihrem Be getauft und auch einen Kollegen zu demselben Zwecke dorthin Rechtsanwalt Dr. Flatau in Berlin  , den Fall bei der Staats- ftreben unterstüßen werden, bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen geführt. Später habe Polen   erfahren, daß sein Kollege billiger anwaltschaft in Prenzlau   anhängig zu machen. Verschiedene vom zu erringen. getauft habe, wie er, er will an jenem Nachmittage in das Angeklagten im Besitz des Lemme befindliche Schriftstücke wiesen In zweiter Linie hatte die Versammlung den Zweck, einen Bolte'sche Geschäft gegangen sein, um sich darüber zu beschweren. auf diesen als den Verfasser der inkriminirten Postkarte hin, und Vertrauensmann für diesen Bezirk zu wählen und legte der Polte habe ihm dann einige Zigarren und eine Mark gegeben, die zum Handschriftenvergleich aufgerufenen Schreibfachverständigen Referent auch die Bedeutung dieser Wahl dar. um ihn zu entschädigen. Die Belastungszeugen blieben bei ihrer Kanzleirath Seegel und Hoftalligraph Schü in Berlin   be- Nach einer weiteren Distusston wurde hierauf zum Vers vor der Polizei gemachten Aussage stehen. Der Schutzmann habe gutachteten mit voller Bestimmtheit, daß der Angeklagte trauensmann für den aften und Südosten Kamerad Seefeld  den Laden mit den Worten betreten:" Herr Polfe, es ist nicht der Schreiber der inkriminirten Karte sei. Die Staatsanwalt gewählt. erlaubt, Waaren während der Kirchzeit auszuhängen und die schaft erhob daraufhin die vorstehend bezeichnete Beleidigungs  - Mit einem Hoch auf die gedeihliche Entwickelung der Fenster unverhüllt au lassen." Der Angeredete habe, ohne anklage im öffentlichen Interesse, indem fie andererseits bei der Bimmererbewegung wurde sodann die Bersammlung geschlossen.

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Gerichts- Beitung.

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