tat. Als dann der Kapp- Butsch tam und der Reattion in Berlin für einige Tage Obermasser gab, machte Stennes, der zu dieser Zeit Oberleutnant der Sicherheitspolizei war, aus feiner Sympathie für die Kapp- Rebellen teinen Hehl, obwohl auch er die preußische Berfassung beschworen hatte. Einige Tage später sah Stennes ein, daß er sich verkalkuliert hatte. Rapp riß nach dem Borbilde Ludendorffs aus und ließ die enttäuschten Rebellen zurüd. Wutentbrannt tat Stennes damals, am 23. März 1920, nach Vollendung der Pleite in Gegenwart mehrere Polizeibeamter den Ausspruch:
,, Ich mache für das verfluchte deutsche Sauvolf feinen Handschlag mehr, ich trete in englische Dienste und vielleicht wird es noch einmal dazu kommen, daß wir gegeneinander fämpfen werden."
Anklagereden und Verteidigung
Der Reichstag begann heute morgen, 10 Uhr, nach debatteloser Erledigung einiger fleinen Vorlagen die zweite Lejung des Haushaltsplanes für das Reichsjustizministerium. Berbunden ist damit die dritte Lesung des Antrags Dr. Bell( 3.) auf Aenderung des Pressegejeges, wonach Abgeordnete nicht mehr veran wortliche Redakteure sein
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ift. Das Gericht hat ihm aber eine Entschädigung für unschuldig erlit ene Strafe verweigert und auch die Versorgungsgerichte sprechen ihm das Recht auf seine Offizierspension ab, weil diese durch die Zuchthausstrafe verwirkt sei und die spät re Freisprechung daran nichts ändere.( Enrüstungsrufe links.) Selbst die Rechtssammlung der Karolinger von 1532 ist in gegangen als unser heutiges Recht.
Als sich Stennes bald darauf für diese Aeußerung über das dürfen, sowie ein Gefehentwurf der Kommunisten auf Abschaffung ihrem Schadenersaz für Furcht, Schaden und Schmerz weiter
,, Sauvolf" verantworten sollte, leugnete er sie. Einige Zeit später schied er schließlich aus der Polizei aus Im Jahre 1925 bat Herr Stennes die preußische Regierung untertänigst um die Gewährung eines Ruhegehaltes. Bon dem Sauvolf" wollte er zwar schon seit 1920 nichts mehr wissen, sein Geld aber war ihm teuer und lieb. Großzügig, wie die Republik nun einmal ist, gewährte sie auch Herrn, Stennes eine Abfindung. Als er das Gelb des Sauvolles" hatte, bedankte er sich dadurch, daß er mit Hitler gegen die, die seiner untertänigsten Bitte entsprochen hatten, in der gemeinsten Weise zu Felde zog!
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der Schnellgerichte.
Abg. Dr. Marum( Soz.):
Die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Bullerjahn fann nicht länger aufgeschoben werden. Es sind so schwerwiegende neue Tatsachen zu tiefer Sache befann geworden, daß das harte Uried schwer erschüttert ist und eine Wiederholung des ganzen Prozesses unaufhal fam erscheint. Nicht weniger Aussehen erregt haben die Prozesse wegen Beleidigung des Reichsgerichtsrats Jorns. Das Reichsgericht ist bewußt abgewichen von seiner Bragis, die materiellen Feststellungen der Vorinstanz nicht nachzuprüfen; es hat sogar Kritik an diesen Fest Reichsgerichts zu seinem Verhalten im Prozeß Erzberger . Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Rücksich auf die Person des Angeklagten damals Helije ich, jetzt der Redakteur Berustein- die Entscheidung des Reichsgerichts start beeinflußt hat, und daß man die Gründe für das Ur eil erst nach der Urtell fällung zusammengefucht hat. Das Reichsgericht wollte eben die Berurteilung des Rebatteurs. Trogdem ist Jorns nicht reingewaschen. In allen drei Prozessen hat das Gericht fest gestellt, daß die Untersuchung gegen die Mörder von Karl Lieb Zur heutigen Berhandlung mir der Landtagsabgeordnete Kuttinecht und Rosa Lupemburg von Jorns mindestens fahr ner mit Justizrat Berthauer, der Beklagte Morig- 3arnom fällig geführt wurde, so daß die Mörder nicht gefaß wurden. mit dem kaiserlichen Ordensritter Rechtsanwalt Bloch und für den Das Urteil entschuldigt ihn, er habe nicht aus schlech em
Fauler Verschleppungsversuch. ftellungen geübt. In vollem Gegenjaß steht dieſes Verfahren des
Ordensritter Bloch spielt Entrüftung.
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jeute vormittag begann vor dem Landgericht I der 3ivil. prozeß u m bas Berleumderbuch ,, Gefesselte Justiz", nachdem vor acht Tagen die gleiche Kammer durch einst weilige Verfügung auf Antrag des Landtagsabgeordneten Kuttner beschlossen hatte, die Weiterverbreitung des Buches in der vorliegenden Form zu verbieten.
Auch diese Fragen sind für das Vertrauen zur Justiz sehr wesentlich. Es gibt noch genug Leute, die so über die Justiz denken wie der französische Didter Bictor Hugo, der einst lagte:„ Wenn mich heute einer beschuldige, die Kirchtürme von ergreifen." Man glaubt im Bolte vielfach, daß die Entscheidungen Notre Dames gestohlen zu haben, würde ich morgen die Flucht der Justiz kein Verständnis für die Dinge des Lebens enthalten, wenn sie vielleicht auch formal richtig sein sollten. Die Ver= trauenstrise der Justiz lann man nur beseitigen, wenn Recht bringt.( Lebhaf.er Beifall links.) man richtige Gesetze macht und dafür sorgt, daß die Justiz das
mit dem Ruf empfangen: Sie können uns doch etwas erzählen Abg. Muntau( Chrfoz. V.) wird vom Abg. Torgler( Komm.)
von der Weihnachtsfeier in der Strafanstalt Celle. ( Der Redner hat dort als Leiter des Strafvollzugsamts die Weihnachtsfeier gestört, weil ihm gewiffe Rezitationen nicht gefielen. Red.)
Bräsident Löbe: Das ist eine Berwechslung, Herr Torgler, Sie haben nicht das Wort, sondern Herr Muntau.( Hetterfeit.)
Aba. Muntau: Im Strafvollzug muß bei aller notwendigen Humanität doch der Eindrud vermieden werden, daß die Ge. fangenen ein besseres Leben führen als die freien. ( Lärm bei den Kommunisten.) Glauben Sie, daß jeder Arbeitsloſe wie die Gefangenen abends Katao mit belegten Broten hat? Auf
Berlag Lehmann Rechtsanwalt Dr. Sad erſchienen. Die Berhand. Willen, sondern gewiffermaßen aus Dummheit und Fahrtaffisteis Buchdruckerspruch verbindlich.
lung wurde von Landgerichtsdirektor Herzog geleitet. Unmittel bar nach Beginn der Verhandlung lehnte Rechtsanwalt Bloch den Borfizenden der 18. Ziviltammer aus Besorgnis der Befangenheit ab. Er erklärte, die Tatsache, daß bereits im Vorverfahren das Gericht gegen Morig entschieden habe, berechtige noch nicht zur Ablehnung, wohl aber das weitere Berhalten des Borsigenben in dem ersten Termin. Damals habe Justizrat Berthauer als Vertreter des Klägers Kuttner von Morih behauptet, er sei ein ge. wohnheitsmäßiger und gewerbsmäßiger Ber leumder, er verfrieche sich feige hinter einem Pseudonym, er sei ein vom Berlag Lehmann getaufter Schriftsteller. Der Vorsitzende habe troß der Bitte des Rechtsanwalts Dr. Sad den Beklagten Morig nicht gegen diefe Anwürfe in Schuh genommen.
Justizrat Werthauer: Dieser Antrag des Beklagten Morig ist nichts als ein fauler Verschleppungsversuch. Borfizender: Ich mache darauf aufmerksam, daß alle Erflärungen, die von den Vertretern der Parteien abgegeben werden, unter dem Schutz des§ 193 stehen.
gehandelt. Ein Mann von diesen Fähigkeiten ist aber nicht ge eignet, als Vertreter des Reiches vor dem höchsten Gerichtshof zu amieren; ich hoffe, daß sein Urlaub endgültig ist und ein Diszipli narverfahren gegen Jorns eingelei.et wird.( Lebhafte Zustimmung lints.) Immer noch graffiert der ideelle Hochverrat".
Die
Kommunisten haben allerdings fein Recht, fich zu beklagen. Der Staat hat das Recht und die Pflicht sich gegen Hochverrat zu schützen. Aber dabei darf er nicht nur den Hochverrat links verfolgen. Wie steht es denn mit dem schon vor langer Zeit eingeleite'en och verratsverfahren gegen atentreu3. ler, besonders gegen Goebbels ? Auf eine bestellte An frage des Abg. von Lindeiner- Wildau hat im vergangenen Sommer der damalige Reichsjustizminister Dr. Bredt erklärt, der li erarische Hochperrat" folle im neuen Strafrech: nicht mehr enthalten sein und er werde auf den Oberreichsanwalt, einwirken, da mit schon die jetzige Praris zu dem neuen Zustand überleite. Geschehen ist das aber nicht und der jetzige stellvertretende Minister, Staatssekretär Joel, hat im Ausschuß fogar erklärt, er sei nicht berufen, die Tätigkeit des Oberreichsanwalts im einzelnen zu über wachen. Man tann den Kommunisten nicht vollkommen unrecht geben. wenn fie behaupten, bei ihrer Zustimmung zur vorliegenden Amnestie mit jener 3usage betrogen worden zu sein, da fie für die Amnestierung der Fememörder in der Erwartung geftimmt haben, nun auch ihre Hochverräter" freizubekommen, Abgestimmt was aber nicht eingetroffen ift.
Der Borsigende brach daraufhin die Verhandlung ab, da nunmehr eine Kammer zusammentreten mußte, um zu entscheiden, ob der Borsigende als befangen anzusehen sei oder nicht.
Erst nach zweistündiger Bause wurde die Sigung wieder eröffnet und Landgerichtsdirektor Herzog verkündete den Beschluß der Kammer, tie fich inzwischen mit dem Antrag auf Ablehnung des Borsitzenden beschäftigt hatte. Der Beschluß lautet, daß die 25 lehnung des Landgerichtsdirektors Herzog aus Besorgnis der Be fangenheit
unbegründet ist.
Die Parteien verhandelten dann turz miteinander. Rech 'sanwalt Dr. Sad überreichte dem Gericht einen Antrag, zur Führung des angebotenen Wahrheitsbeweises folgende Zeugen zu laden: den Abgeordneten Heilmann, Julius Barmai, den Redakteur Davidjohn, ferner die Staatsanwälte Schönfeld, Lindow , Linde, Caspary. Rußmanni und Trautmann. Der Kläger Kuttner beantragte die Ladung des Abgeordneten Heilmann, des Chefredat eurs Stampfer, des Abgeordneten Wels, des preußischen Justizminifters Dr. Schmidt, des Senatspräsidenten Dr. Deerberg und des Stadttämmerers Sczillat, des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses. Das Gericht wird über die Anträge der Parteien noch beschließen.
Pariser Nationalistenvorstoß verpufft. Kammerdebatte um Bantenkredit zugunsten Deutschlands
Paris , 14. Februar.( Eigenbericht.)
Der Borstoß der französischen Nationalisten gegen die Beteiligung franzöfifcher Banten an einer Finanz operation zugunsten Deutschlands hat einen unerwarteten, für seine Urheber recht blama blen Berlauf genommen. Der junge faschistische Interpellant Dumat, der sich in der Rolle des Pariser Goebbels gefällt, sollte nur über die Festfegung des Datums für seine Interpellation sprechen, erging fich aber in Verdächtigungen der deutschen Außenpolitik. Ihm antwortete der Finanzminister Flandin ; er betonte, daß der Beschluß zur Teilnahme an dieser Finanzoperation bereits unter der Regierung Steeg gefaßt worden sei, daß aber die neue Regierung sich mit ihm solidarisiere. Er fügte einerseits hinzu, daß Frankreich sich darauf beschränken werde, an dieser Operation teilgenommen zu haben", fügte aber andererseits hinzu, daß solche Operationen dem Geiste des Young- Blanes entsprechen.
Der Sozialist Grumbach unternahm nun einen Gegenvor stoß gegen das faschistisch- nationalistische Manöver, indem er die Frage stellte, ob nicht diese Bantenoperation, wie er hoffe,
nur der erste Att einer engeren Zusammenarbeit mit Deutschland fein werde, die eine Garantie für den Frieden bilde. Weiter fragte er, ob die Regierung Laval in dieser Angelegenheit die voll tommene Billigung ihrer ganzen Mehrheit finde. Um dies festzustellen, werbe wohl eine besondere Debatte nötig sein.
Nachdem Laval diese Besprechung im Zusammenhang mit dem Etat des Auswärtigen für wünschenswert erflärt hatte, legte Herriot im Namen der Radikalen bar, daß die Politik Deutschlands von der gegenwärtigen Rot beeinflußt sei. und daß Frankreich un möglich irgendwo ein Land im Elend sehen könnte, ohne sich darum zu kümmern und ohne Mitgefühl zu empfinden.
Der Interpellant Dumat, dem die Wendung, die sein Vorstoß genommen haite, offenbar peinlich war, beeilte sich zu erklären, daß er mit der Zurückstellung bis zum Etat des Auswärtigen Amtes einverstanden sei. Hier griff aber unerwartet der Sozialist Ceon Blum ein und erflärte, daß er die Interpellation Dumat im eigenen Namen aufnehme, um eine Abstimmung zu erzwingen. Denn beim Etat des Auswärtigen werte man unmöglich eine Banffrebitoperation billigen oder verwerfen tönnen
Eine Befferung der politischen Justiz
ist allerdings abhängig von einer besseren Auslese der Rich ter am Reichsgericht. So zum Beispiel hat ein Reichsgerichtsrat Dr. Müller dem Verleger der Schmähschrift Gefesselte Justiz" geschrieben, der Inhalt dieser Schrift sei im wesentlichen richtig. ( Hört, hört! links.) Es ist ein furchtbarer Gedanke, daß ein Mann, der eine derartige Subjektivität und Naivität an den Tag legt, überhaupt noch Recht sprechen darf, nun gar am Obersten Gerichtshof . Der frühere Reichsgerichtspräsident Simons, der dem notorisch unwahren Morig- Buch ein ähnliches Lob gespendet hat, ist offenbar ein politisches Kind. Es ist bedauerlich, daß ein Mann, der ein so großes Ansehen besitzt, dieses in so unbedachter Weise aufs Spiel jetzt.( 3ustimmung links.)
Der Redner wendet sich dann gegen anwaltsfeindliche Bestrebungen und betont, daß die Masse der Anwälte, abgesehen von wenigen großen Büros, bereits vollkommen profe'arifiert ist. Es muß in der anwaltjeindlichen Gefeßgebung eine Grenze fein, wenn man die freie Anwaltschaft nicht ganz ruinieren will.
zu lange hin. Das Die Neuregelung des gewerblichen Rechts zieht sich viel
Recht der Angestellen an ihren Erfindungen sollte durch eine Teilreform schleunigst geregelt werden, wobei man die österreichische Fassung übernehmen fönnte. Im bürgerlichen Recht muß im Intereffe der unehelichen Kinder, der Vermögens. verwaltung der Frau in der Ehe, der Verbesserung der Ehescheidung, der Modernisierung des vollkommen veralte'en Arbeitsvertrags- und Hausgehilfenrechts raschere Ar durch Sicherung der Entschädigung für die im WiederaufnahmeVor allem aber ist es eine Ehrenpflicht, verfahren Freigesprochenen, das Unrecht gutzumachen, das der Staat an ihnen begangen hat.
beit geleistet werden.
Man fennt den Fall des Grafen Neuhaus, der im Kriege zum Tode verurteilt wurde, mehrere Jahre Zuchthaus verbüßt has und dann im Wiederaufnahmeverfahren f eigesprochen worden
Daher müsse schon jetzt abgestimmt werden, in dem Sinne, daß diejenigen, die
für die Bertagung der Interpellation eintreten, zugleich die Kreditoperation billigen.
Herriot machte sich über den unerwarteten Erfolg des 3 auberlehrlings" Dumat luftig und man schritt zur Abstimmung, die die Bertagung mit 550 gegen nur 11 fommu nistische Stimmen ergab.
tion mit jämtlichen Bürgerbeputierten, Montag, den 7. Kreis Charlottenburg. Bezirksverordnetenfrat. 16. b. M., 19% Uhr, pünktlich, Rathaus Charlottenburg , Sigungszimmer 1.
finkenden Temperaturen. Auch am Tage leichter Frost, östliche Winde. Wetter für Berlin . Troden und im ganzen heiter mit wetter Für Deutschland . In Nord- und Mitteldeutschland vielfach heiteres Frostwetter, im Süden meist trübe und noch einzelne Schneefa" e
Entscheidung Stegerwalds.
Der Reichsarbeitsminister hat heute den Schiedsspruch im Buchdruckgewerbe für verbindlich erklärt. Durch diesen Schiedsspruch wird der tarifliche Spihenlohn für die Zeit vom 18. Fe bruar bis zum 31. August auf 55 Mart die Woche festgesetzt.
weitere Zurufe der Kommunisten antwortete Abg. Muntau: In Ihren Reihen wirft als Verteidiger ein Mann, der ich beigesprungen bin, damit er als Strafoefangener seine Studien fortfeßen und seinen Referendar machen konnte. Das ist die andere Seite.( Hört, hört!)
Staatsjefretär Joel:
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Zur Gutachtertätigkeit bedürfen die Reichsrichter der Ge nehmigung des Reichsgerichtspräsidenten und diele Genehmigung will der Präsident, wie er uns mitteilt, nur in den feltesten Fällen erteilen. Die Schiedsrichtertätigteit fann nach dem Gefeß nicht eingeschräntt werden. Ich betrachte mit der Mehrheit des Ausschusses diese Schiedsrichtertätigkeit als erwünscht und halte an dieser Auffaffung auch fest trop der entgegengefeßten Meinungsäußerung des Reichsrichtervereins. Diese Fragen werden wir bei der Neuordnung des Beamtenrechts regeln wiederholen: Mir liegt einzig und allein baran, daß der Fall der müssen. Bezüglich des Falles Bullerian fann ich nur Wahrheit entsprechend largestellt wird. Im Falle Jorns muß mit aller Entschiedenheit der Vorwurf zurüdgewiefer werden, daß das Reichsgericht etwa das Urteil schon vorher fertig gehabt und erst nachträglich die Begründung dazu gemacht habe. ( Unruhe links.) Wir müssen auch dem Reichsanwalt Sorns genau denselben Anspruch auf Gerechtigkeit zubilligen, wie jedem anderen Staatsbürger. Dazu gehört, daß wir zunächst das Urteil abwarten, das in der Bornsteinsache ergangen ist. Wenn das einen Herrn Jorns belastenden Inhalt hat, wenn es fagt, daß in der Tat begründete Vorwürfe gegen ihn zu erheben sind, dann wird sicherlich alles geschehen, um zu
verhindern, daß ein etwa nicht zur Vertretung der Anklagen beim höchsten Gericht geeigneter Beamter, an deffen Ehre irgend etwas hängen geblieben ist, im Amt bleibt.
Aber diese Vorausseßung muß erst erfüllt werden. Nach der feststehenden Rechtsprechung des Reichsgerichts in Hochverratssachen tann und darf der Oberreichsanwalt ein Verhalten nicht ändern, solange das Gesetz nicht geändert ist. Bisher hat sich nur die Mehr heit des Rechtsausschusses für eine solche Alenderung ausgesprochen. Der Oberreichsanwalt kann doch nicht die ganze Zersehungstätigkeit straffrei laffen( Stürmische Burufe der Kommuniften: Bei den Nazis ja!) Noch nicht 5 Proz. der Anzeigen führen zur Erhebung, der An. tlage und diefe Anzeigen sind doch nicht pon ungebildeten Leuten.
Zum Fall des Reichsgerichtsrates Dr. Müller mahnt der Redner die höchsten Richter wie alle Beamten zur Zurüdhaltung in politisch umstrittenen Dingen. Dr. Simons ist heute Brivatmann, über sein Verhalten hat sich die Regierung nicht zu äußern.
Abg. Dr. Löwenthal( Romm.): 1400 Klaffenfämpfer fizen in den Bastillen der deutschen Republit. Das Republikschußgefeß wird m der unerhörtesten Weise angewendet. Durch die Amnestie für die Fememörder( Burufe der Soz: Habt Ihr beschlossen!) brauchten diefe Leute nicht befreit zu werden, sie waren schon auf geordnete Landsberg auf die Angriffe, die der kommunistische freiem Fuß und betrieben ihr Nazihandwerk.
Bei Schluß des Blattes antwortete der sozialdemokratische Ab
Redner gegen die Sozialdemokratische Partei gerichtet hatte. ( Lärmende Zwischenrufe der Kommunisten störten minutenlang den Redner am Weitersprechen.) Dann beschäftigte sich Landsberg mit der politischen Justiz, besonders auch mit dem Reichsgericht. Wir bringen seine Rede in der Morgenausgabe.
Säuglingsmißhandlung vor Gericht.
Ein Vater verprücelt sechemonatiges Kind.
Wegen graufamer Mißhandlung seines fechs Monate allen Sohnes Ulfred halte sich der 26jährige Dachdecker Alfred Nitsche aus Potsdam vor dem Potsdamer Schöffengericht zu verantworten.
Nitsche ist durch verschiedene Verschüttungen in Gruben ein äußerst nervöser und jähzorniger Mann geworden In grausamer verschwollen und mit blauen und roten Fleden am Körper und im Beise hat er nun sein Kind derart geschlagen, daß der Arzt das Kind Gesicht verfand. Eilte die Ehefrau dem Kinde zu Hilfe, wurde fle von dem Wüterich an den Haaren herumgezogen. Schließlich trennte sich die Frau von ihrem Manne und reichte die Ehescheidungsklage ein. Der Staatsanwalt beantragte brei Monate Gefängnis; das Echöffengericht ertannte auf zwei Monate Gefängnis. Der Ange fagte war bereit, die Strafe fofort anzutreten.