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Kapitel Reichsgericht.

Landsbergs Rede im Reichstag.

In der geftrigen Reichstagssigung erwiderte

Abg. Landsberg( Soz.)

auf die Angriffe feines fommunistischen Borredners Dr: Löwenthal, die Sozialdemokratie sei aus dem Grunde für die vorige Amnestie nicht eingetreten, um nicht ein schmutziges politisches Geschäft damit zu verbinden, nämlich um nicht auch

folche Leute straffrei zu machen, die der Vorredner selbst als Mordbanditen bezeichnet hat. ( Minutenlang stören die Kommunisten durch lärmende Zwischenrufe den Redner am Weitersprechen.) Das Amnestiegefeß hat nicht mir bereits zuerfaunte Strafen aufgehoben, sondern auch die Einleitung neuer Berfahren unmöglich gemacht.

Was an Fememorden und anderen Verbrechen ähnlicher Art aus jener Zeit jetzt noch zum Vorschein kommt, tann nicht mehr verfolgt werden, da die Kommunistische Partei den Richtern und Staatsanwälten in den Arm gefallen ist und diese Berfolgung unmöglich gemacht hat.

( Zuruf des Kommunisten Torgler : Sie haben doch die Anträge zu­gunsten der politischen Gefangenen abgelehnt!) Wir machen meder ein einseitiges Amnestiegesetz( andauernde störende Zurufe der Kommunisten), noch politische Geschäfte damit. Damit Sie( zu den Kommunisten) sich beruhigen, wende ich mich jetzt anderen Gegen­ständen zu.( Die lärmenden Zurufe halten an, bis Präsident Löbe schließlich durch die Drohung mit schärferen Maßnahmen Ruhe schafft.) Für

die Gutachtertätigkeit der Richter

ist folgender Fall bezeichnend: in einem Schadenersazprozeß gegen den Fiskus hatte die erste Instanz den Fistus erfagpflichtig erklärt. Die zweite und dritte Instanz wiesen die Berufung des Fistus zurüd. Nun folgte der Streit um den Betrag des Schadenersages, und darin erstattete einer der Reichsgerichtsräte, die bei der Ent scheidung über den Grund des Anspruchs mitgewirkt hatten, ein Guchtachten für die eine Streitpartei.( Hört! Hört!) Das sollte man doch nicht für möglich halten.( Sehr wahr!) Was den Fall Jorns anbelangt, so hat mein verstorbener Freund Paul Levi nach dem freisprechenden Urteil der ersten Instanz mir gesagt, die zweite Instanz werde es sicher dabei lassen, aber ebenso

flar war Levi sich darüber, daß das Reichsgericht jedes frei­sprechende Urteil in dieser Sadhe tassieren und den Prozeß an eine andere Juflanz zurücverweisen werde.

Es ist so gekommen. Staatssekretär Joel hat mit Recht gesagt, man müsse den Wortlaut des neuesten Landgerichtsurteils abwarten, bevor weitere Schritte getan merden. Ueber den Charakter des Herrn Jorns bin ich mir aber längst vollkommen im flaren, auch auf Grund der Erfahrungen, die ich auf dem Zeugenstand in diesem Prozeß mit ihm gemacht habe. Ich wurde als Zeuge über das Gespräch vernommen, das ich damals als Reichsjustizminister in Weimar mit Herrn Jorns geführt habe. Damals hatte ich ihn be rufen, um mir Aufklärung zu verschaffen, weshalb die nach meiner Meinung dringenden Verdachtsgründe nicht den Erlaß von Haft­befehlen gegen die Mörder von Karl Liebknecht und Rosa Lurem­burg veranlaßt haben. Bor Gericht gab Jorns die Aussprache im mesentlichen zu;

auf meine Frage, warum er mir dabei wesentliche Tatsachen, die den Verdacht bestärkten, nicht mitgeteilt habe, erwiderte Jorns: Dafür habe ich meine guten Gründe gehabt." ( Bebhaftes Hört! hört! links.) Weiter hat Jorns nicht Bedenten

I getragen, mich vor Gericht zu fragen, ob meine politischen Freunde und ich nicht höchst erfreut gewesen wären über die Nachricht von dem Ende Liebknechts und Luxemburgs. In dem Augenblick, da er mir diese Frage vorlegte, war ich mir vollkommen klar darüber, daß nur jemand jo fragen fann, der die höchste Genugtuung über die Mordtat empfunden hat und infolgedessen nicht gewillt war, die Täter der Berurteilung zuzuführen.( Sehr wahr! links.) Diese beiden Latsachen sollten Sie, Herr Staatssekretär, nicht aus den Augen verlieren. Ich glaube, Sie werden mir Recht geben:

Dieser Mann verdient nicht länger, die rote Robe zu fragen. Staatssekretär Joel hat Berwahrung dagegen eingelegt, daß hier über das Reichsgericht absprechend geurteilt werde. Meine politischen Freunde und ich wünschten nichts so fehr, als daß wir zum höchsten Gericht das vollste Vertrauen haben fönnten. Das wäre der Fall, wenn dort jenes Wort eines alten preußischen Juristen gelte, der von sich gesagt hat, je weiter ein politisch Angeklagter von seiner eigenen Meinung entfernt sei, desto mehr bemühe er sich, in die Denkweise und die Seele des Angeklagten einzubringen, um ihn so gut als nur möglich zu verstehen, damit er ihm nicht Unrecht zufüge. Bon solchen Grundsägen müßte das Reichsgericht getragen sein. Die Reichsgerichtsurteile über den NS.- Ausdruck Judenrepublik" und andere derartige Urteile zeigen aber,

wie mindestens die Mehrheit des erkennenden Senates denkt. Oder der Fall Ciaß. Wir wissen, wie wenig dazu gehört, vom Reichsgericht wegen Hochverrat verurteilt zu werden, nachdem man vom Oberreichsanwalt angeflagt worden ist. Hier hatte ein Jurist, ein langjähriger Rechtsanwalt, dahin gearbeitet, daß auf Grund des Artikels 48 die Verfassung aufgehoben werde. Der Oberreichsanwalt und ein Senat erklärten aber, bei der Ungewißheit über die Be­deutung des Artikels 48 tönne dem Beschuldigten nicht widerlegt werden, daß er geglaubt habe, der Artikel 48 tonne legalerweise nach der Richtung hin angewendet werden, die Claß wünschte. Auch dieser Fall beweist die politische Einstellung der Männer, die den Beschluß gefaßt haben, und die es wahrscheinlich als ein sehr ge= ringes Unglück betrachten, wenn Claß sein politisches Ziel erreicht hätte. Jetzt kommt dieser Dr. Müller dazu.

Ich habe den zweifelhaften Borzug, den Herrn Morik, der Verfasser des hier mehrfach erwähnten Buches zu fennen. In einem Straf­prozeß, den ich wegen Beleidigung des preußischen Ministerpräsiden­ten Dr. Braun zu führen hatte, wurden die gegen Braun erhobenen Borwürfe als vollkommen gegenstandslos und unberechtigt erwiesen, der Angeklagte zu einer erheblichen Geldstrafe verurteilt. Herr Morig hat als Zeitungsberichterstatter einen Artikel über diesen Prozeß veröffentlicht, worin er die Beleidigung wiederholte und alles, was gegen die beleidigenden Behauptungen in der Berhand­lung hervorgetreten war, vollkommen unter den Tisch fallen ließ. Darauf wurde gegen ihn ein Verfahren eingeleitet, und er zu einer exemplarischen Strafe verurteilt mit der Begründung, daß sein Ver­halten an Berleumdung grenze.( hört! Hört!) Diefer Mann fchreibt ein Buch und ist in der Lage, sich zu dessen Empfehlung auf den Brief eines Mitgliedes des höchsten deutschen Gerichtshofs zu berufen. Da fann es nicht Wunder nehmen, daß die Achtung vor dem höchsten Gericht schwindet.

In den unteren Instanzen steht auch nicht alles zum Besten. Abg. Dr. Kurt Rosenfeld wurde wegen seiner Tätigkeit im Straf­rechtsausschuß des Reichstags in einer NS.- Broschüre auf das gröbste angepöbelt, als ein solcher Bursche und solcher Serual­

balschewist bezeichnet, der in anderen Ländern der Lyniutz verfallen wäre. Wir wissen, daß die Herren, für die diese Worte geschrieben wurden, nicht grundsägliche Gegner der Lynchjustiz gegen andere find. Rosenfeld ließ durch mich Strafantrag wegen Aufforde­rung zum Morde und Beleidigung stellen. Die Staatsanwaltschaft München lehnte den Strafantrag mit der Begründung ab, der Schreiber habe keine Aufforderung ausgesprochen, sondern nur eine Betrachtung angestellt, was in anderen Ländern geschehen wäre. Für eine Verfolgung wegen Beleidigung im öffentliche Interesse liege fein Grund vor.( Hört! Hört! links.) Das sind ja angenehme Aussichten, wenn

der Schuh der Tätigkeit eines Reichstagsmitgliedes in einem Reichstagsausschuß vor Drohung und Beleidigung nicht als im öffentlichen Interesse liegend betrachtet wird. Selbstverständlich hat der Staat ebenso wie jede Privatperson das Recht, gewaltsame Angriffe auf seinen Bestand zu verhindern und die Angreifer zu bestrafen. Das gilt auch für die Vorbereitung des Hochverrats. Wenn aber jemand sich auf den Standpunkt stellt, dieser Staat sei nur mit Gewalt aus den Angeln zu heben, so ist das ein Zeichen von Achtung, denn es wird dadurch die Kraft des Staatswesens anerkannt, das nicht von selbst zusammenbricht, sondern nur unter Gewaltanwendung zusammenbrechen könnte. r- flärt jemand also, der Staat könne nur mit Gewalt beseitigt werden, so ist das

eine programmatische Deklaration, die abzugeben in einem freien Staat erlaubt sein muß.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit der psychischen Beein­flussung zur Teilnahme am Hochperrat, wenn jemand ruft ,, auf die Barrikaden" und sich an die Spike einer Schar stellt, von der er wünscht, daß sie mit Gewalt gegen den Staat vorgeht. Aus der theoretischen Erörterung scheidet die Gewaltanwendung aus. Wir sehen doch, daß die NS. nicht wegen Vorbereitung zum Hoch­verrat angeklagt und verurteilt werden, obwohl sie darin genau so weit gehen, wie die Kommunisten. Hier im Hause hat doch z. B. der Abg. Dr. Frid, jeht thüringischer Minister, gesagt, nur die völkische Revolution fönne uns besseren Zeiten entgegenführen. Unausgefeßt sprechen

diese Herren vom Rollen der Köpfe, und daß fie alle an den Galgen bringen wollen.

die irgend etwas mit dem Friedensvertrag, dem Dawes- Blan, dem Young- Plan usw. zu tun haben. Da diese Herren Abgeordnete und sogar schon Minister sind, kennen sie doch die Geseze und wissen, daß sie auf legalem Wege niemals solche Todesurteile erreichen fönnen. Ihre revolutionäre Absicht ist somit außer Zweifel Es follen ja Hochverratsantlagen gegen NS . schweben, aber von ihrem Ergebnis hört man nichts.

Diese Prozesse, die immer nur gegen die eine Seite geführt werden, müssen aufhören zum Segen unseres Baterlandes und zur Aufrechterhaltung seiner Ehre.

( Lebhafter Beifall der Sozialdemokraten.)

Mit einer Erwiderung des Abg. Gesichte( Komm.) schließt die Besprechung. Der Haushaltsplan wird angenommen, die dazu ge­stellten Anträge werden dem Rechtsausschuß überwiesen, die nament­liche Schlußabstimmung über die Alenderung des Preßgefezes zurüd­gestellt.

Nach 13% Uhr vertagt sich das Haus auf Donnerstag, den 19. Februar, 15 Uhr: Verkehrsetat.

( Gewerkschaftliches fiche 2. Beilage.).

Berantwortlich für Politik: Dr. Curt Gener; Wirtschaft: 6. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner: Feuilleton: K. S. Döscher: Lotales und Sonstiges: Frig Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin. Berlag: Borwärts- Berlag 6. m. b. S., Berlin. Drud: Vorwärts- Buchdruckerei und Verlagsanstalt Baul Ginger u. Co., Beriin SW 68. Lindenstraße 3. Sierzu 4 Beilagen und Blick in die Bücherwelt".

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