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dann

theil geworden ist; sie haben mit der Gabe feinen Mißbrauch 1 Tas Herrenhaus erledigte am Montag eine Reihe von landesherrlichen Familie darstellende Bilder hängen hatte. mißliebig über diese Gemälde aus getrieben. Bieles   ließe sich darüber sagen, was die Fabrik fleineren Vorlagen ohne wesentliche Debatte und beschäftigte sich Frau A. sprach sich Frau auf, sie zu entfernen. Lektere  arbeiter mit ihren Mußestunden begonnen haben: wie Abend- sodann mit Petitionen. Eine längere Erörterung rief nur die und forderte die den Borfall zur Anzeige und daraufhin schulen benutzt worden sind, wie verschiedene auf gegenseitiger Petition der westpreußischen Landwirthschaftskammern betr. Die brachte Förderung beruhende Vereine im Werth gestiegen sind, wie die Konvertirung der 31/2 und 4 prozentigen Staatspapiere hervor. ward die Anders unter Anklage gestellt. In der gestrigen Oster- und Pfingstfeiertage mit vernünftigeren Vergnügungen als Während die Kommission Uebergang zur Tagesordnung empfahl, Verhandlung, die unter Ausschluß der Deffentlichkeit stattfand, früher hingebracht werden, wie die Intelligenz, die Unterordnung beantragte Graf von Stollberg   mit Rücksicht darauf, gab die Angeklagte an, daß sie die inkriminirte Aeußerung nur unter das Gesetz, der allgemeine Ton und die allgemeine Haltung daß auch das Kapital für landwirthschaftliche gethan mit Rücksicht darauf, daß die Bilder auf Abzahlung ent­wenn der haben sei, des Arbeiters Schritt gehalten haben mit dem Fortschritt des Pfandbriefe billiger zu Staat nommen seien und daß sie dadurch bedeutend theurer würden, Zeitalters." mit der Konvertirung seiner Anleihe vorgeht, die Petition als wenn man sie gleich baar bezahle; den Kaiser oder die der Kommission zur Berücksichtigung zu überweisen. Gegen landesherrliche Familie zu beleidigen habe ihr fern gelegen. Der diesen Antrag, der von verschiedenen Seiten unterstüßt Gerichtshof vermochte nach dem Ergebniß der Beweisaufnahme wurde, sprach sich der Finanzminister Dr. Miquel aus, der in der Aeußerung der Angeklagten eine Majestätsbeleidigung den Zeitpunkt der Konvertirung noch nicht für gekommen hielt, nicht zu erblicken und erkannte auf Freisprechung. obgleich er sich im Prinzip nicht als Gegner der Konvertirung bekannte. Die Petition wurde schließlich durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Morgen: Anerbenrecht und Kredit­vorlage.

Ich habe mich dafür ausgesprochen, daß auf dem Wege der Selbsthilfe ein Erfolg nicht erreicht werden kann. Versuche mit der Selbsthilfe sind auf diesem Gebiete meines Wissens nur in England und Schottland   gemacht worden. In Schottland   sind dieselben vollständig mißglidt. Der vortreffliche Bericht, welchen Miß Irwin über die weiblichen Angestellten im Kaufmannsgewerbe erstattet hat, besagt, daß zahlreiche Laden­inhaber eine kürzere Arbeitszeit probeweise eingeführt haben, daß sie aber durch die Konkurrenz gezwungen worden sind, zu der alten Ar­beitszeit zurückzukehren. Diese Ladeninhaber haben jedoch überein stimmend erllärt, fie feien bereit, ihre Geschäfte um 7 oder 8 Uhr zu schließen, wenn der Ladenschluß allgemein gefeßlich vorgeschrieben .. In einem Parlamentsberichte aus dem Jahre 1895 heißt es: Durch eine fünfzigjährige Erfahrung fei es feft­gestellt, daß Selbsthilfe ein Instrument ſei, das in der Hand des Reformators zerbreche." Dem entsprechend beschloß das Parlament, wie Eingangs erwähnt, im Jahre 1893, der Laden­schluß wäre gefeßlich zu regeln.

werde.

auf immer weitere Gebiete des sozialen Lebens ausdehnen wird."

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Politische Mebersicht.

Berlin  , 18. Mat.

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Der Frankfurter Volksstimme" war von dem dortigen Polizeipräsidenten eine ähnliche Berichtigung wegen der angeblichen 40. Verhaftungen wegen Majestätsbeleidigung zuge gangen, wie sie von dem Wolff'schen Telegraphen- Bureau" in richtigung folgende Bemerkung an: Der Prozeß gegen Auer und Genossen ist erst in die Welt gesetzt wurde. Unser Parteiorgan fnüpft an jene Be­Indem wir unsere Meldungen über einzelne Spezial. später Nachtstunde durch ein Erkenntniß beendigt worden, das einen Theil der Angeklagten, den Parteivorstand und fälle von Verhaftungen wegen angeblicher Majestätsbeleidigung die Vorstände von vier Wahlvereinen zu Geldstrafen verin vollem Umfange aufrechterhalten, verweisen wir urtheilt, die anderen Angeklagten freispricht. Näheres finden darauf, daß der Herr Polizeipräsident im offiziösen Dementi- Stile unsere Leser in dem Prozeßbericht. Hier müssen wir uns Werth darauf legt, daß während der Frieden festtage Teine Verhaftungen stattgefunden haben. Da eigentlich nur von vorläufig mit einigen kurzen Betrachtungen begnügen. Die staatsretterifchen Berge haben gefreist, mit einem einem Friedensfesttage, den 10. Mai, gesprochen werden kann, so wissen wir nicht, was der Herr Polizeipräsident für Tage im Auf einer Rede in Birmingham   1892 über den Laden gewaltigen Geföller fing es an, dreiviertel Jahr hat der Auge hat, wenn er von mehreren spricht. Dadurch wird die schluß erklärte Chamberlain, ein Mann, dem gewiß niemand Prozeß gedauert und es ist weiter nichts geboren worden, ganze Berichtigung für uns werthlos, da wir nicht speziell bei Kenntniß des geschäftlichen Lebens absprechen wird: Ein einziger als ein lächerliches polizeiliches Mäuschen. Das Urtheil, das unserer Meldung einen oder mehrere bestimmte Tage, sondern an eigensinniger übelwollender Kerl, der nur auf seine eigenen der Angeklagte Bebel in seinem Schlußworte über die Anstifter die ganze Zeit vorher gedacht haben, welche bereits Interessen bedacht ist, kann eine Vereinbarung illusorisch machen, der Anklage mit den Worten fällte: Eine größere moralische unter dem Einflusse des Friedensfestes stand, und in der alle übrigen beigetreten sind... Blamage der politischen Polizei ist mir noch nicht vor welcher ohne Widerspruch Verhaftungen wegen angeblicher Wir stehen mit ber Ich bin überzeugt, daß unsere Entwickelung sich nicht in gekommen", wird selbst von unseren Gegnern ratifiziert werden Majestätsbeleidigung erfolgt sind. der Richtung einer Beschränkung der Staatsgewalt bewegt, müssen. Wie bei vielen anderen Prozessen der jüngsten licher Majestätsbeleidigung eine Nacht im Polizeigewahrsamt ge. genauen Angabe der Adresse eines Mannes, der wegen angeb­sondern daß im Gegentheil die Aktionssphäre des Staates sich Beit waren es auch diesmal nicht die formell Ange- balten wurde, bereitwilligst zur Verfügung, und werden auf klagten, die die vor der öffentlichen Meinung auf der Verlangen noch andere Abreffen beibringen. Wenn übrigens Am Dienstage steht auf der Tagesordnung des Ab- Armensünderbant gesessen haben, sondern Einrichtungen, die durch unsere Meldung die Polizei sich veranlaßt gesehen hat, die Denn vorgekommenen Fälle nicht weiter zu verfolgen, wie vielleicht geordnetenhauses der Antrag der Konservativen und unserer Staatsordnung als Stüßen dienen sollen. der Berichtigung zu schließen ist, so freut uns Nationalliberalen gegen die Verordnung des Bundesraths mit der politischen Polizei verfällt auch das preußische aus Die Angabe, zum Schutz der Bäckerei- Arbeiter. Da haben die Herren Vereinsgesetz der Verurtheilung. Selbst der Staatsanwalt gab, das im Interesse der Betroffenen sehr. Brütt, Bueck, Möller und Genossen Gelegenheit, auf die wenn auch in verklausulirten Worten, die Untauglichkeit daß es sich um vierzig Verhaftungen handle, haben wir dem nationalliberalen Frankfurter Journal" wuchtigen Hiebe, die Herr v. Rottenburg   austheilte, zu dieses Gesetzes zu. Und insofern der Prozeß gegen Auer entnommen und ohne Anstand zu nehmen, wiedergegeben, weil antworten. Biel mehr als Nedensarten werden sie aber und Genossen das einmal augenfällig allen Parteien klar wir uns nicht denken fonnten, daß ein so unschuldiges Blatt nicht vorzubringen wissen. gemacht hat, haben sich dessen Veranstalter, mögen es nun ohne genaueste Information eine derartige Meldung bringen Herr v. Köller und Herr Schöne gemeinschaftlich oder, wie würde. Weshalb der Herr Polizeipräsident gerade die Bolts. der Kriminalkommissar behauptet, er allein gewesen sein, stimme" für eine Berichtigung aussucht, welche etwas trifft, was ein unläugbares Verdienst erworben. Denn auch unsere wir gar nicht behaupten wollten, wissen wir nicht." Als wir die Nachricht von den 40 Verhaftungen brachten, Gegner werden nicht bestreiten können, daß gerade die batten wir ausdrücklich wir ausdrücklich das nationalliberale Frankfurter  Aus dem Reichstage. Wie es scheint, haben von sozialdemokratische Partei sorgfältiger als irgend eine Journal" als Quelle angegeben. Um so unerfindlicher ist es, ihre Organisation den bestehenden wie auch das Wolff'sche Telegraphen- Bureau" hier wegen der den Herren Reichstags- Abgeordneten bereits viele ihre andere Partei auch dem preußischen, an Nachricht der Sozialdemokratie die Schuld zu geben ver­Pfingstferien angetreten. Denn trotzdem eine, wenn auch deutschen Vereinsgesetzen, Alle anderen Parteien haben sich weit sucht. Wir erwarten nunmehr zuversichtlich, daß das Wolff'sche unbedeutende Militärvorlage auf der Tagesordnung stand, gepaßt hat. Einen neuen schlagenden Bureau, sich berichtigend, seinen Stolophoniumbliß gegen das fand sich bei allen Parteien nur ein sehr kleines Häuslein weniger Mühe gegeben. Da hat Frankfurter Journal schleudern wird. Getreuer ein. Im wesentlichen bezweckt die Vorlage eine Beweis dafür hat der heutige Tag gebracht. In Göttingen   wurde der Schneidergeselle G. aus Anklam  Aenderung der Heeresorganisation, die ohne Erhöhung der nämlich gestern der konservative Verein vor dem Halleschen Friedens Präsenzstärke durchgeführt, immerhin eine Thore in der Stöcker- Sache einen Beschluß gefaßt, in dem wegen Majestätsbeleidigung von der Straffammer zu vier Monaten Gefängniß und vier Monaten Haft, einmalige Ausgabe von 10 Millionen Mark erfordert, zu der Rücktritt des Obersten Krause von dem Vorsitz im Wahl- sowie Ueberweisung an die Landes Polizeibehörde verurtheilt. Ju Hamburg ist, wie das Hamburger Echo" berichtet, der sich für den nächsten Etat noch 3 Millionen an fort verein verlangt wird. Dann heißt es in der Resolution fowie Ueberweisung an die Landes Polizeibehörde verurtheilt. Laufenden Ausgaben gesellen werden. Die sogenannten wörtlich: eine Antlage wegen Majestätsbeleidigung gegen den verantwort Behufs Stellungnahme zu diesen Fragen erachtet der Verein lichen Redakteur und Verleger der Gedenkschrift Bum Halbbataillone, die infolge der Militärvorlage 1893 eingerichtet wurden, sollen sich nach den von der Re- den Zusammentritt und die gemeinschaftliche 18. März", Rudolf Seiffert, sowie gegen den Tagung der Gesammtvorstände der ton Rebatteur Gerhardt und den Expedienten Bahn in gierung gegebenen Motiven zur Vorlage nicht bewährt haben. fervativen Vereine Berlins   für nothwendig." Breslau  , ferner gegen den Buchhändler Langer in Chemnitz   er Deshalb beabsichtigt man, je 2 diefer Bataillone zu einem Den waderen Ronservativen wird es sicher nicht in den hoben worden. Die Majestätsbeleidigung soll enthalten sein in Vollbataillon zusammenzulegen, und die bisherigen Voll- Kopf gekommen sein, daß sie damit an die konservativen einem Gedicht auf der Titelseite der Gedenkschrift und in einem bataillone sollen um ein geringes in ihrer Präsenz ver- Vereinsvorstände direkt das Ansinnen gestellt haben, eine aus der" Manheimer Abendzeitung" des Jahres 1848 mindern werden. In In der Debatte versuchten mehrere ungesetzliche Handlung zu begehen. nommenen Artikel, betitelt Kampftage vor dem 18. März". Redner von der Regierung eine bestimmte Erklärung Aber gerade in der Naivetät, mit der die Mitglieder Seiffert soll sich als Redakteur und Berleger der Majestäts­zu erlangen, ob die Vorlage etwa den Weg zu dieser vorzugsweise staatserhaltenden Partei zu einem Vor- beleidigung schuldig gemacht, Gerhardt, Bahn und Langer sollen durch Verbreitung der Gedenkschrift hierbei Beihilfe geleistet neuen Forderungen bilde und ob mit dem Verschwinden stoß gegen das Vereinsgesetz öffentlich auffordern, liegt der haben. Die Anklage ist von der Staatsanwaltschaft in Breslau  der Halbbataillone auch der zweijährigen Dienstzeit das gleiche Beweis dafür, daß das öffentliche Leben nothwendigerweise erhoben und ist von ihr bei dem Landgericht in Breslau   die Schicksal bevorstehe. Eine nicht minder bedeutende Rolle spielte über dieses Gesetz hinwegschreiten muß. Und deshalb muß Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt worden. die Forderung der Militär- Strafprozeßordnung. Lieber, Richter der Prozeß allen Parteien die Augen darüber aufknöpfen, und Haußmann machten die Stellung ihrer Partei von einer daß sie in ihrem eigenen Interesse genöthigt sein werden, bestimmten Zusicherung nach der Seite hin abhängig. Der dies Gesetz aus dem Wege zu räumen. - Der Staatsministerialerlaß vom 18. April Reichskanzler konnte wenigstens die Erklärung abgeben, daß die Militär- Strafprozeßordnung im Herbst an den Reichstag  Das Duell Kote- Schrader hat eine militärgericht- 1896 über die Betheiligung der Staatsbeamten an politischen veröffentlicht: gelangen werde. Diese Vorlage soll, nach der Angabe des liche Sühne erhalten. Der Ober- Zeremonienmeister v. Koße Agitationen wird in der Staatsbürger- Zeitung" im Wortlaut " Es ist nenerdings die Wahrnehmung gemacht worden, daß Redners, soweit es die militärische Disziplin zuläßt, den ist dem Hann. Kur." zufolge wegen des Duells, worin der modernen Rechtsanschauungen entsprechen. Dagegen war über Ober- Zeremonienmeister v. Schrader fiel, vom Kriegsgericht Staatsbeamte Petitionen unterzeichnet haben, welche darauf ab­die beiden anderen strittigen Punkte, zweijährige Dienstzeit zu zwei Jahren Festung verurtheilt worden. zielen, die parlamentarische Körperschaft zu einer ablehnenben und die zukünftigen Pläne der Regierung in bezug auf Es ist das das niedrigste Strafmaß, auf das erkannt werden Saltung gegenüber Regierungsvorlagen oder Militärforderungen, teine präzisere Erklärung zu erlangen. fonnte. Da in den Kreisen, aus denen die Duellanten hervor zu einer wesentlichen Abänderung derselben zu bestimmen. Auch Der Kriegsminister lehnte es sogar sehr entschieden ab, sich gegangen sind, die Anschauungen vorherrschen, daß an öffentlichen Versammlungen, in denen solche Petitionen be zu einer solchen Erklärung durch die Stellung der Parteien gewisse Beleidigungen nur mit Blut abgewaschen werden rathen worden sind, haben Staatsbeamte einen Antheil ge­eine Abwehr, sondern vielmehr um eine Förderung zwingen zu lassen. Wie nicht anders zu erwarten, gaben können, und da die Kotze Schraderei standesgemäß, wie nommen, welcher erkennen läßt, daß es ihnen nicht um สิน sagen pflegt, der Blutwäsche dringend der gegen Regierungsvorlagen unternommenen die Herren Bennigsen und Rickert auch ohne solche Bu- man ficherung ihre Bereitwilligkeit zu erkennen, für die bedürftig ist wurden die beiden Duellanten durch ihre Agitation zu thun war. Ein solches Verhalten ist Vorlage zu stimmen, während die konservativen Redner Standesgenossen doch moralisch zum Duell genöthigt unvereinbar mit den Pflichten eines Staatsbeamten, welche ihm v. Podbielski und v. Kardorff sowie der Antisemit Lieber kann die Milde des Urtheils nicht wunder nehmen. Wir gebieten, sich der Theilnahme an Bestrebungen zu enthalten, bie mann von Sonnenberg ohne Vorbehalt für die Vorlage darauf gerichtet sind, der Durchführung der Regierungspolitik Schwierigkeiten zu bereiten. Das Staatsministerium hält es für plaidirten. angezeigt, die Beamten sämmtlicher Refforts hierauf mit dem ibrer Auffassung eintretendenfalls unnachfichtig Geltung zu Bemerken hinzuweisen, daß die Regierung willens ist, dieser verschaffen. Berlin  , den 18. April 1896. Stönigliches Staats.

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ministerium."

Deutsches Reich  .

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glauben auch kaum, daß das Urtheil abschreckend auf die Duellbefürworter wirken wird. Unbelehrt und unbelehr In die Ferien geht der Reichstag   erst morgen, da die bar bringen sie ihre Albernheiten zur Rechtfertigung des erste und zweite Lesung des Nachtragsetats für Südwest- Duells vor. Es lohnt sich nicht, ernsthaft darüber zu rechten. afrika   noch erledigt werden soll. Gleichzeitig steht die Was soll man beispielsweise dazu sagen, wenn in den Kanalabgabe für den Nordostsee Kanal, sowie Petitionen, Mecklenburger Nachrichten" ein edler Obotrite schreibt: Der offene ehrliche Zweikampf, Mann gegen Mann, mit Neu ist das nicht. Hat doch der frühere Reichskanzler Fürst Wahlprüfungen und der Beschluß der Geschäftsordnungsgleichen Waffen, ist nach der heiligen Schrift gar nicht verboten: Bismarck   sogar von seinen Diplomaten verlangt, daß sie eins Kommission, betreffend das Mandat des Abg. Köhler, zur benn als David sich der Herausforderung des schwenken müssen wie die Unteroffiziere. Diese aus dem Militär­Berathung. Riesen Goliath stellte, erwähnte die Schrift mit in das Zivilverhältniß übertragene Auffaffung tritt auch in dem Das preußische Abgeordnetenhaus beschäftigte sich am feinem Worte, daß er hiermit eigentlich ein Unrecht gethan hat." vorstehenden Erlaß zu tage.- David und Goliath haben doch nicht im Zivil brech?( nath.), betr. Die Sicherstellung der Forde verhältniß sich zur Reinwaschung ihrer Ehre im Duell Montag mit dem Kommissionsbericht über den Antrag Wall­rungen für Lieferungen und Arbeiten bei ausgefochten. Wir wären es aber sehr zufrieden, wenn Bauten. Die Kommission beantragt, die Regierung um Vor alle Kriegs helden wie David und Goliath internationale legung eines Gefeßentwurfes zu ersuchen, worin gefordert wird, Fehden zum Abschluß bringen wollten.- daß zu Neubauten die Polizeibehörden in denjenigen Ge­Eine merkwürdige Kundgebung hat das kaiserliche meinden, für welche diese Bestimmungen mittels töniglicher Berordnung eingeführt worden, nicht eher die Erlaubniß er- Telegramm an Herrn Hingpeter noch nachträglich hervor. theilen, bevor ein zu schaffendes Bauschöffenamt erklärt hat, daß gerufen. In der Kreuz Zeitung  " lesen wir an hervor Der Bauherr Sicherheit biete, für die Befriedigung der Forde ragender Stelle: rungen der Bauhandwerker, Lieferanten und Arbeiter. In zweifel­

Eingesandt.

haften Fällen kann vom Bauherrn die Bestellung von Sicherheit In betreff des faiserlichen Telegramms möchte ein älterer verlangt werden. Der Bauherr haftet allen Handwerkern, Geistlicher den lieben Amtsbrüdern den Rath geben, über das Lieferanten und Arbeitern persönlich. In der Debatte erklärte felbe möglichst wenig zu sprechen, sondern sich lieber dahin zu fich nur Abg. J& del( frf. Bp.) gegen den Kommiffionsantrag, vereinigen, mit erhöhter Inbrunst des theuren Kaisers Majestät während alle übrigen Redner dafür eintraten, auch der Frei- in ihre tägliche Fürbitte einzuschließen. tonservative Abg. Schreiber, obgleich deffen Partei prin­Der Gedankengang dieses älteren Geistlichen ist uns zipiell der Ansicht ist, daß diese Angelegenheit durch Reichs- trotz ernſten Nachdenkens unklar geblieben, auch wissen wir gefet zu erledigen fei. Schließlich Dr. nicht, was durch die Fürbitte in diesem Falle bezweckt miffionsantrag Irmer( f.), durch die Regierung aufgefordert werden soll.-

angenommen,

den

ebenso

wurde der Kom­ein Antrag

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Das Berliner   Polizeipräsidium hat die anti­gliederliste einzureichen,

femitischen Bereine aufgefordert, eine neue, ganz genaue Mit­

Werden die Antisemiten etwa nicht mehr zu den ftaats. erhaltenden Parteien gerechnet?-

Die Kölnische Beitung" bei Hofe verboten! Berschiedene Blätter glauben aus zuverlässiger Quelle mittbeilen su tönnen, daß auf Befehl des Raisers von jetzt ab bie " Rölnische Zeitung" in den königlichen Schlössern nicht mehr gehalten werden darf. Dieses kaiserliche Werbot wird wohl nicht mit unrecht mit den jüngsten Artikeln der Köln  . Beitung" gegen das Flügeladjutantenthum in Verbindung gebracht. Die Kölnischen Zeitung  " mag nun sehen, wie sie den Schaden wieder gut macht.

-3um Magimal.Arbeitstag in Bädereien. Die Frankfurter Beitung" erfährt, daß außer dem konser= vativen Antrage, der verlangt, daß die Verordnung über die Arbeitszeit in Bäckereien nicht in fraft trete, ein anderer in Vorbereitung fei, der dahin gehe, daß die Arbeitszeit in Bäckereien anders als in der Verordnung geregelt,

wird, für befferen Schuh der dringlichen Forderungen Chronik der Majestätsbeleidigungs- Prozesse. und zwar die Stundenzahl nur für die ganz der Bauhandwerker zu sorgen, sowie ein Antrag v. Eynatten Die zweite Strafkammer des Landgerichts Berlin II verhandelte Woche, nicht für den einzelnen Lag festgesezt ( 3.), wonach Kirchen- und Wohlthätigkeitsbauten von der Brüfung durch Bauschöffenämter ausgenommen werden sollten. gestern gegen die Frau Karoline Anders aus Rigdorf werde. Hierzu bemerkt die Deutsche Tageszeitung", bas Organ Morgen: Anträge auf Borlegung einer Medizinalreform, sowie wegen Majestätsbeleidigung. Die Angeklagte tam eines Tages im November v. J. zu ihrer Nachbarin, welche an der der nimmersatten Agrarier:" Wir würden bedauern, wenn der Antrag betr. Geschäftsbetrieb in Konditoreien und Bäckereien.-Band ein Kaiserbild, sowie andere Persönlichkeiten aus der konservative Antrag zu gunsten dieses neuen zurückgezogen