Kein Tarifvertrag für Lehrlinge
Reichsarbeitsgericht schützt die Unternehmer gegen Gewerkschaften
Die Berliner Schlosserzwangsinnung und andere Arbeitgeberverbände haben mit dem Deutschen Metallarbeiter verband am 21. August 1929 einen bis 31. März 1931 laufenden Manteltarifvertrag und einen bis 30. September 1930 laufenden Lohntarifvertrag abgeschlossen. Der Geltungsbereich des Manteltarifvertrags erstreckt sich nach seinem§ 1 auf die gewerblichen Arbeiter in den dem vertragschließenden Arbeitgeberverband angeschlossenen Betrieben, ausschließlich der Lehrlinge.
Am 10. Dezember 1929 beantragte der Deutsche Metallarbeiterverband bei dem Schlichtungsausschuß Berlin die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zum Zwecke des Abschlusses cines Tarifver trags, durch den
die Arbeitszeit und der Urlaubsanspruch der Lehrlinge im Metallgewerbe
geregelt werden sollte.
Die Unternehmer erklärten, daß das Vorgehen des Metallarbeiterverbandes fich als ein Eingriff in ein bestehendes Vertragsverhältnis darstelle, weil sich aus§ 1 des Manteltarifvertrags die vertragliche Verpflichtung der Tarifparteien ergebe, daß bis zum 31. März 1931
Denkschrift über die Lohnfrage. Herrn Stegerwald zum Studium dringend empfohlen. Anläßlich der Beratungen des Arbeitslosenaus schusses und des Verwaltungsrates des Internationalen Arbeitsamts über die Frage der Arbeitslosigkeit fonnten angesichts der Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Vorschläge über die Lohnfrage im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit nicht angenommen werden.
Den Beratungen lag über die Lohnfrage eine Dentschrift von Professor G. B. H. Cole von der Universität Orford zugrunde, die zu sehr bemerkenswerten Ergebnissen tommt. Professor Cole befämpft die Auffaffung, wonach die gegenwärtige Krise auf zu hohe Löhne zurückzuführen jei und erinnert daran, daß gegenwärtig
genügend Ware, aber feine ausreichende Kauffraft vorhanden ist. Angesichts des Reichtums an Gütern bedürfe die Welt offensichtlich einer Steigerung der Einkommen und nicht einer Senfung.
Der Wunsch, die Löhne herabzusehen, entspreche einem schlecht
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die Angelegenheit der Lehrlinge aus der fariflichen Regelung herauszunehmen
sind. Die Unternehmerverbände flagten daher auf Feststel Iung, daß die Parteien verpflichtet seien, für die Dauer des bis zum 31. März 1931 laufenden Tarifvertrags über die Verhältnisse der gewerblichen Lehrlinge teine tarifvertraglichen Bestimmungen zu treffen.
Das Arbeitsgezicht wies die Kläger ab. Die flagenden Unternehmerverbände legten Berufung ein und das Landes. arbeitsgericht in Berlin entschied zu ihren Gunsten.
Gegen dieses Urteil legte der Deutsche Metallarbeiterverband Revision ein beim Reichsarbeitsgericht. Diefes mies jedoch die Revision zurück und kam den Unternehmern wieder einmal zu Hilfe.
Der Metallarbeiterverband habe sich verpflichtet, für die Dauer des laufenden Tarifvertrags über die gewerblichen Lehrlinge feine tarifvertraglichen Bestimmungen zu treffen und dieser Pflicht hätte der Beklagte nachkommen müffen.( RAG. 360/30.)
verstandenen wirtschaftlichen Nationalismus, der glaube, durch Her absetzung der Produktionskosten auf Roften seiner Wettbewerber leben zu können. Da aber die anderen in der Lage seien, das gleiche Spiel zu spielen, würde die Krije dadurch verschärft. Es dürfe auch nicht vergessen werden, daß die Sentung der Lohnfäße einen unerwünschten Einfluß auf den inneren Martt problematisch sei und vom Verhalten der Konkurrenten ausübe, während ihre Wirkung auf den Exportmartt fehr abhänge.
In feinem Wirtschaftssystem würde es sich empfehlen, in erst er, sondern erst in allerletzter Cinie die Produktionskosten durch Cohnabbau zu fenten.
Die Entlaffungen im Ruhrbergbau.
Die Friedr. Krupp A.-G. hat beim Stillegungskommissar Be triebseinschränkungen auf den 3e chen Hannover und Han nibal in Bochum angezeigt. Zur Entlassung tommmen 250 Arbeiter und sechs Angestellte.
Die Gewerkschaft Konstantin der Große will den Betrieb auf den Zechen Konstantin der Große I/ II und X/ XI einschränken. Hier fommen 220 Arbeiter zur Entlassung.
Ilfeder Hütte und Peiner Walzwert.
Reuer Zarifvertrag mit 8 Proz. Lohnfürzung.
Die in dem Vorvertrag vom 24. Februar vorgesehenen Berhandlungen zur endgültigen Neuregelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Ilseder Hütte und das Peiner Walzwert sind zum Abschluß gelangt. Der neue Tarifvertrag ist auf der Grundlage des Schiedsspruches vom 12. November 1930 mit Wirkung vom 1. November v. J. und einer Lohnkürzung um 8 Proz. zustande gekommen.
Einigung auf 5% Prozent.
In den Gladbach- Rheydter Kleiderfabriken.
Die von dem Arbeitgeberverband der Kleiderfabriken von Gladbach- Rheydt und Umgebung gefündigten Lohntarife sind nach Berhandlungen mit dem Vorsigenden des Schlichtungsausschusses
emeuert worden.
In freier Bereinbarung einigten sich der Arbeitgeberverband und die Gewerkschaften auf einen Lohnabbau von 5% Proz. Die neuen Lohnsätze gelten ab 1. März und sind bis 31. Auguft d. 3. unfündbar.
Mißglückter Nazi- Einbruchsversuch. Betriebsratswahl bei der Reichstraftsprit G. m. b. H.
Nachdem die Vorbereitungen zur Neuwahi des Betriebsrates durch Aufstellung einer freigewerkschaftlichen Liste in diesem seit 3½ Jahren bestehenden Betriebe getroffen waren, meldeten sich die Nazis. Sie produzierten anonym Sudeleien gegen den bisherigen Vorsitzenden des Betriebsrates und gegen den Gewerkschaftsver= treter Buchert, die als käufliche Subjekte verdächtigt und als Berräter beschimpft wurden. Zweck der Uebung war, gegen die Gewerden sollten. wertschaftslifte zu hetzen, der eigene, neue Liften gegenübergestellt
In der Vollversammlung der Belegschaft wurden diese hinterhältigen Methoden der Nazis gehörig gebrandmarkt, mit dem Erfolg, daß sie teine eigene Lifte zusammenbrachten und die freigewerkschaftliche Liste in diesem Betriebe mit 70 Prozent gewerf schaftlich organisierter Arbeiter als gewählt gilt.
Wetter für Berlin : Zunehmende Bewölkung ohne wesentliche Niederschläge, Temperaturen wenig verändert. Für Deutschland : Im Süden trübes Tauwetter bis Niederschläge, im Norden trocken und menig Temperaturveränderung.
In der bekannten Gaststätte Restaurant zum Alexandriner", Alexandrinen. ftraße 37a, stehen noch nach wie vor meine Vereinszimmer für Organisationen und Bereine aur gefälligen Verfügung. Das Gericht, es sei ein Berkehrslofal der Nazis, trifft nicht zu.
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