Widersprüche.
Zum züchtigen" und" unzüchtigen" Gebrauch.
Während in Stuttgart die Staatsanwaltschaft immer noch in den Kartotheken herumstöbert, um Aerzte und Hunderte von Frauen auf Grund der Bestimmungen des§ 218 auf die Anklagebank zu bringen, fand neulich in Moabit cine Gerichtsverhandlung gegen einen Mann statt, der Empfängnisverhütungsmittel in durchaus anständiger Form
aupries.
Der Mann, der sich in der Berufungsverhandlung vor der Strafftammer des Landgerichts I verantwortete, war der Juhaber eines Bersandhauses namens F. Er hatte in verschiedenen Zeitungen eine Broschüre Ehenot" inseriert, die Besteller fanden im Büchlein einen Zettel, den sie nur auszufüllen und an das Versandhaus zurückzusenden brauchten, um eine Preisliste mit empfängnisverhütenden Mitteln zu erhalten. Außer zwei Mitteln, die besonders empfohlen wurden, konnten alle anderen gleichzeitig auch als Mittel zur Verhütung von Geschlechtsfrantheiten dienen. Die erste Instanz nerurteilte F. auf Grund des § 184 Abfaz 3 des StGB. megen Anpreifung empfängnisverhütender Mittel zu 500 Mart Geldstrafe. In der Urteilsbegründung hieß es u. a., das Gericht sei im Einklang mit dem Reichsgericht der Ansicht, daß die von dem Angeklagten angepriesenen Mittel ,, im Widerspruch zu dem normalen, dem züchtigen Zweck des Geschlechtsverkehrs, dessen Wesensinhalt ist, der Zucht, der Fortpflanzung zu dienen", zu einem unzüchtigen Gebrauch Berwendung finden sollten. Rechtsanwalt Dr. Klee hatte gegen dieses Urteil für seinen Mandanten Berufung eingelegt. In der Gerichtsverhandlung führte er ungefähr folgendes an: Mit der unmöglichen Rechtsprechung des Reichsgerichts muß endlich Schluß gemacht werden. Sie führe zur Inwahrhaftigkeit. Die Mittel, deren Anpreisung sie verbietet, finden tagtäglich Verwendung. So habe er neulich in Jena in einer S- 218- Sache verteidigt. Der Staatsanwalt erflärte in seinem Blä doner, daß der Ehemann angesichts der Familien- und sonstigen Berhältnisse seine Frau nicht in eine Situation hatte bringen dürfen, daß fie fich gegen§ 218 strafbar machen mußte; es gebe ja heute genug Mittel, von denen Gebrauch gemacht werden könnte. Das habe ein Staatsanwalt gesagt. Wie verhalte fich aber die Judikatur des Reichsgerichts? Kein Ding sei unzüchtig an und für sich, heißt es da. Ob es das ist oder nicht, hänge vom Gebrauch ab. Jeder außer eheliche Verkehr sei aber unzüchtig, also auch die Verwendung verhütender Mittel bei diesem Verkehr. Fände das Gericht den Mut, in dieser Sache im Widerspruch zur Judikatur des Reichsgerichts, ein freisprechendes Urteil zu fallen, so wäre das Reichsgericht vielleicht doch gezwungen, den Forderungen der neuen Zeit gemäß eine andere Entscheidung zu treffen.
Das Gericht beriet fast anderthalb Stunden. Das Ergebnis war: an Stelle von 500 Mark Geldstrafe eine solche von nur 30 Mart. In der Urteils begründung hieß es: Das Gericht mußte sich den Ausführungen des Reichsgerichts anschließen. Die von dem Berteidiger angeführten Gründe werden seit Jahren vorgebracht. Das Reichsgericht hat sie jedoch stets zurüdgewiesen. Die vom Angeflagten angepriesenen Mittel waren nicht bloß zum züchtigen, fondern auch zum unzüchtigen Gebrauch bestimmt.
In dieser Doppelmoral fenne sich einer aus.
Mit Preßluft getötet.
Furchtbare Folgen eines unbedachten Scherzes.
Effen, 7. März. Ein einzigartiger Fall von fahrlässiger Tötung beschäftigte das hiesige Schöffengericht. Angeklagt war der 20jährige Bergmann D., der seinen Freund und Arbeitsfollegen B. auf furchtbare Weise getötet hat.
Deutscher Metallarbeiter- Verband
Montag, den 9. März, abends 7 Uhr, in Boeters Festsälen, Weberstraße 17 Voll- Versammlung
aller Wagen- u. Karosseriearbeiter
Tagesordnung:
Die Auswirkung des Tarifvertrages. 2. Stellungnahme zur Betriebsrätetahl 1931
3. Branchenangelegenheiten. Das Erscheinen aller Kollegen wird be
ftimmt erwartet.
Dienstag, den 10. März. abds. 7 Uhr, im Jugendheim des Berbandshauses. Linienfir. 83/85 II. Branchen- Versammlung aller Schrauben-, Automaten- und dreher- und-dreherinnen sowie aller Handbank- Einrichter, Schraubenin der Schraubenindusiric beschäftigten Kolleginnen und Kollegen Tagesordnung:
1. Bortrag des Kollegen Haase vom Hauptvorstand des DMB.:
Der Faschismus und die freien Gemertschaften."
2. Disfuifion.
3. Neuwahl der Branchenkommission.
4. Branchenangelegenheiten und Ver.
schiedenes.
Mitgliedsbuch legitimiert.
Bei der Bichtigkeit der Tagesordnung Kollegen dringend erforderlich. ift das Erscheinen aller Kolleginnen und
Dienstag, den 10. März, abends 7 Uhr, im Berbandshaus, Portal 1
Linienftr. 83/85, Sigungsfaal 4 IV. Branchen- Versammlung aller WerkzeugmacherLehrlinge Groß- Berlins
Tagesordnung:
1. Vortrag: Bürgerliche nnd proletarische Jugendbewegung." Referent: Rollege Töpfer.
Db
2. Branchenangelegenheiten Jugendtollegen! Die Frage, bürgerliche oder proletarische Jugendbewegung, wird immer attueller. Eine flare Entscheidung ist darum unbedingt notwendig. Unsere Arbeitsbrüder wollen wir in biefem inneren Kampf, den sie mit fich führen, tatträftig unterstügen. Da rum agittert in der Wertstatt und in her Schule für einen guten Besuch und bringt alle Jugendkollegen, die unserer Organi fation noch nicht angehören, mit.
abends 7 uhe, im Berbandshaus, Branchen- Versammlung der Bauanschläger Tagesordnung
Dienstag, den 10. März,
Linienstraße 83/85
1. Berbands- und Branchenangelegen heiten.
2. Dislussion.
3. Berschiedenes.
Die arbeitslosen Rellegen werden bes sonders darauf hingewiesen, diese Berfammlung zu besuchen.
Ohne Mitgliedsbuch ein Zutritt
Wahlkörper- Versammlungen
11
der arbeitslosen und inva.iden Mitglieder. Wahlförper I. Dienstag, den 10. März, vormittags Uhr, im Sigungsjaal bes Berbandshauses, Linienste. 83,85: Bau- und Werkstatttlempner, Anterwidler, Autogenschweißer, Drahtarbeiter, Hilfsmonteure, Elettromonteure, Emailherer, Bauanschläger, Induſtrieſchmiede, Steffenschmiede, Kupferschmiede, Bagen. una Hufschmiede. Wahlförper II.
111 Uhr, im Sigungs, aal
bes
Mittwoch, den 11. März, vormittags Verbandshauses, Cinienstraße 83.85 Eisenkonstruktions-, Auto- ,, Maschinen-, Bau-, Schwarzblech- und Karosserie.
Auf den Zechen gibt es sogenannte Staubtammern, in denen meist jugendliche Bergleute beschäftigt werden. Auch der Angeklagte D. war in einer solchen Staubfammer beschäftigt. Er hatte unter anderem einen Breßluftschlauch zu handhaben, durch den der ungeheure Drud von fünf bis sechs Atmo= sphären geleitet wurde. Unter den jungen Leuten hatte sich die Unfitte herausgebildet, nach der Arbeit einander die verschmutzte Kleidung aus größerer Entfernung mit Breßluft reinzublasen. Bei diefer gefährlichen Säuberungsarbeit tam es oft zu groben Späßen, zu Jug und Dollerei", wie sich D. vor Gericht ausdrückte. Eines Tages hatte D. wieder einmal seinen Freund abzublafen. Hierbei erlaubte er sich den„ Spaß", die Auspuffspitze des Schlauches dem B. ans Gefäß zu sehen. B. schrie vor Schmerz auf und sant zu Boden. Er wurde sofort ins Krankenhaus gebracht und dort wurde festgestellt, daß die Preßluft in seinen Körper gedrungen warund daß die Darm- und Magenwände durch den uhr, im Sigungsjaar des Betfurchtbaren Drud gerissen waren. Er starb nach zwei Eagen.
D. erhielt drei Monate Gefängnis mit Bewährungsfrist.
12 he, im Sigungsjaal
des
fchloffer. Wahltörper III. Donnerstag, den 12. März. mittags Derbandshauses, Cinienstraße 83/85: Gijen, Metall, Revolver, Karufjell. und Bohrwertsdreher, Schraubendreher, Rundschleifer, Einrichter, Automateneinrichter, Rohrleger, Rohriegerhelfer. Wahlkörper IV. Freitag, den 13. März, vormiffags
bandshauses, Linienftr. 83 85: Graveure, Biseleure, Gürtler, Drücker, Schleifer, Galvaniseure, Eisenjormer, Metallformer, Reinmacher, Arbeite rinnen, geilenhauer, Gießerei und Silysarbeit r, Zigarettenmaschinenführer, Betriebshanower.er, Kinovorführer.
Wahltörper V. Freitag, den 13. März, nachmittags 2 Uhr, im Sigungsjaal des Berbandshanjes, Linienstraße 83,85: Hobler, Bohrer, Stoßer, Fräser, Schnitt. arbeiter, Walzwerfarbeiter, Golo- und Gilberarbeiter, Mechaniter, Optiter, Scharf
jchleifer, Arbeiterinnen.
Tagesordnung Beratung der Anträge und Wahl der Delegierten der Generalverammiung am 23. März.
An der Amsterdamer Börse ereignete sich heute vormittag ein Uhrmacher, Werkzeugmacher, sensationeller Borfall, der den späteren Berlauf der Börse erheblich beeinträchtigte. Angesehene Matler gerieten in einen Streit, der so hizige Formen annahm, daß der eine der Streitenden ein Meffer 80g und seinem Gegner einen tiefen Stich in die Brust beibrachte. Der Verletzte mußte in ein Krankenhaus ge bracht werden. Wie verlautet, besteht jedoch feine Lebensgefahr. Der Täter, der sich in einem Zustand völliger Ueberreiztheit befand, wurde von mehreren Freunden nach Hause gebracht.
Brieffaften der Redaktion.
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aus. Die Eltern brauchen nichts au veranlalan. Bazer Schwester geht Die Wohnama nicht perloren. Die übrigen Ctben müffen felbftnerständlich auf Ate Wohnung versichten, Küpper, Nein.- Motorrab. Der Anspruch bes Sandlers bürfte begründet fein. Die Berpflichtung aur Rahlung der Spefen erfolgt aus dem Bechfelrecht. 6. F. Der Nachbar Lann von Ihnen ner langen, daß Sie den Raun zur Unterhaltung übernehmen. Er Bürfte and heremtiat fein, ben Raun fortaunehmen. um Cie dadurch zu mingen, threrfel's einen Raun au errichten. Denn nach dem Gefes ift ieber Cigentinter Derpflichtet, ben Raun rechter Sand vom Eintritt in ben Sauseingang au bauen unb au unterbalten. Scheibungen amilchen Höfen müffen nicht unter 6, amischen Gärten nicht unter 3 uk bodh fein. Begen des Schadens, ben der Sunb angerichtet hat, ift Shr Nachbar haftbar. Rowad Sie find im Recht. Es fteht Ihnen auch das Pfandrecht an den eingebrachten Gachen Shres Unter mietets zu. Das Bermieterpfandrecht erstreckt sich jedoch nicht auf die non der Bfändung ausgeschlossenen Sachen, wozu aud der fter gehören dürfte. .. 5. 1. Wenn Sie bem Schuldner Teine weitere Stunbung gewähren wollen, fo milffen Sie bie Roften burd den Gerichtsvollzieher beitreiben laffen. 2. Wenn bie Roften feftgefekt finb. fo beträgt die Verjährungsfrist 80 Jahre. Gollte bie feftiekuna bez Roften noch nicht erfolgt fein, in müfen Sie beim Gericht ihre Festlegung beantragen. 3. Nein,
die im Berbandsbuch die Berufsbezeichnung Zutritt haben nur diejenigen Mitglieder, haben, für welche die Versammlungen einberufen find. Ohne Mitgliedsbuch und Arbeitslosentarte tein Zutritt.
Spielplan
unjeter Aulturabteilung.
Sn der Woche nom 9. bis 15. März
1. Der Rui des Nordens.( Croßer Bergund Spontfi.m.)
2. Ani Laminenwinkel bei Oberstdorf 3. s.inderrönbec
in her Wache vom 16. bis 22. März: 1. Sugen tragödie
2. Buber aus den Nordseemaz.chen. 3. Sngieneftim
In der Woche now 22. bis 29. März: 1. Mu Sven Hedin burch Afiens Wüsten. 2 ng ene- Film. 3. Sumoresie.
Anfragen wegen Besuch und Ueberlaijung der Abteilung find telephonisch ober ichriftlich an bie Rulzuzabteilung ( Büro Pinienftr.38/ 85, Zimmer 20) zu richten.
Die Orieverwaltung.
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