Schutz den Pferden.
Die Pferdeschuhvereinigung hielt in den Festsälen in der Johann- Georg- Straße einen geselligen Abend ab, in dessen Mittelpunkt ein Vortrag von Dr. Wilhelm Henninger stand. In sehr sachlichen, außerordentlich wirkungsvollen Ausführungen erläuterte der Redner die zum Schutz der Tiere unbedingt notwendigen Berbefferungen im Strafgeseßbuch. Obwohl das Pferd von den Großstadtstraßen nach und nach verschwindet, ist es über furze Strecken doch rentabler als der Motor. In unserer Zeit der wirtschaftlichen Not tönnen wir wieder eine Zunahme der in Arbeit gestellte Pferde feststellen. Die Berliner Straßenordnung ist dank dem Polizeipräsidenten und dem Bizepräsidenten für die Pferde sehr günstig gestaltet worden. Wie man sich über haupt im Polizeipräsidium für die berechtigten von der Pferdeschutz vereinigung vorgetragenen Wünsche niemals taub stellt. Die Pferde schutzvereinigung macht auch sonst ihrem Namen Ehre. So stellt sie bei Schnee und Glatteis ein Gratisgespann, wohlgenährte Gäule, die mit großen Buchstaben auf der Decke ihre Bestimmung anzeigen und sobald es irgendwo nötig ist, ihren Pferdekollegen ziehen helfen. Ein trauriges Kapitel ist die Verfrachtung der Schlachtpferde nach Belgien und Frankreich . Unsere deutsche Roßschlächter töten die Tiere schmerzlos. Wenn man dem Redner glauben darf, geschieht das in den erwähnten Ländern nicht. Weil jedoch dort für Pferdefleisch mehr gezahlt wird, als bei uns, werden die kraftlosen Tiere auf den Märkten zusammengetrieben und dann hungrig und durftig auf die Reise geschickt. Ein Polizeioffizier, der einmal in Bentheim einen solchen Wagen öffnete, weil er das Todesröcheln, das aus ihm flang, nicht mehr ertragen fonnte, fand auf 27 Quadratmeter Boden 28 Pferde verfrachtet. Eins war bereits von den anderen Tieren tot getrampelt, das zweite starb gerade. Diese Tiere, die Zeit ihres Lebens gearbeitet haben, sollte man wenigstens in der Heimat einen schnellen schmerzlosen Tod bereiten.
1928 gestorben- 1930 noch lebend.
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Unverantwortliches Versehen eines Krankenhaufſes.
Um 21. März 1928, also vor drei Jahren, lieferte ein in Halensee wohnender Berliner Bürger seine hochschwangere Ehefrau, in das Berliner Städtische Krantenhaus für! Geburtshilfe, Sohie- Charlotte. Berlin- Charlottenburg, Straße 116, ein. Da die Frau sich seit Wochen in diesem Stranten haus in Vorbehandlung befand, fahen beide Eheleute der Entbindung mit ruhiger Gewißheit entgegen. Am 23. März, also drei Tage nach der Einlieferung seiner Ehefrau, begab sich der Ehemann in das genannte Krankenhaus, um zu hören, wie es mit seiner Frau stehe. Nachdem er 3( drei) Stunden gewartet hatte, wurde ihm mitgeteilt, daß seine Frau während der Entbindung gestorben sei, und zwar wurde ihm diese tragische Tatsache erst eine halbe Stunde nach dem erfolgten Tod der Frau übermittelt. Man hat es also nicht für nötig gefunden, den Ehemann so recht zeitig zu benachrichtigen, daß er noch mit einem Liebeswort von seiner fierbenden Frau Abschied nehmen konnte. Die Tote ruht mit ihrem Kind auf dem Stahnsdorfer Friedhof.
Am 15. November 1930 erhält der Ehemann, der sich inzwischen wieder verheiratet hat, ein an seine verstorbene(!) Ehefrau von dem Städtischen Krantenhaus Sophie- Charlotte- Straße, Berlin - CharCottenburg, gez. Oberarzt Dr. St., gerichtetes Schreiben folgenden Inhalts: Ich möchte Sie bitten, sich zu einer unentgeltlichen Nachuntersuchung am Montag, Mittwoch oder Freitag, vormittags von 10 bis 11 Uhr, im Krantenhaus einzufinden, sich an mich zu wenden, und als Ausweis dieses Schreiben mitzubringen. Wie gesagt, dieses tolle Schreiben wird an dieselbe Frau geschickt, die den Herren Aerzten desselben Krankenhauses am 23. März 1928 unter den Fingern gestorben ist.
Wir haben nun dieses Saum glaubliche Vorkommnis am 13. Dezember 1930 dem Berliner Stadt nedizinalrat zur Untersuchung und Klarstellung mitgeteilt. Bereits unter dem 15. Dezember teilte der Herr Stadtmedizinalrat der Redaktion mit, daß er das Schreiben zuständigkeitshalber nach Charlottenburg weitergegeben habe. Jezt ist bald ein Vierteljahr darüber verflossen und Char lottenburg meldet sich nicht. Wir wollen nunmehr mit der Beröffentlichung dieses skandalösen Falles dafür sorgen, daß, wenn die Charlottenburger Berantwortlichen es nicht für nötig halten, AufFlärung zu geben, das von anderer Seite geschieht. Solche Fälle find geeignet, das Mißtrauen, das leider noch immer in manchen Boltstreifen gegen die Krankenhausbehandlung besteht, zu fördern. Ganz abgesehen davon, daß ein derartiges Versehen", wie es dem Krantenhaus mit dem Schreiben vom 15. November 1930 passiert ist, auf teine sonderliche Ordnung in den Krantenatten und Büchern dieses Strantenhauses schließen läßt.
Der Bund Deutscher Mietervereine e. V., Sig Dresden, hielt in Dresden eine Sihung ab. Es wur. den zwei Entschließungen angenommen.
Die erste Entschließung bezeichnet die Notverordnung Dom 1. Dezember 1930 in ihrem mohnungspolitischen Teil als eine schwere Schädigung der Mieterschaft und der Bolfswirtschaft. Die Arbeitslosigkeit und die wohnungspolitische Gesamtlage erforderten dringendst Ablehr von dem in der Notverordnung beschrittenem Wege. Die Mieterschaft erwarte, daß die vom Reichskanzler in Münster angekündigten Reformen auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft der überragenden Bedeutung der Wohnungsfrage für unser Volk in einem sozialfortschrittlichen Sinne Rechnung tragen. Sie erwarte besonders nunmehr eine flare Stellungnahme zu den Fragen des Mieterschutzes. Das in der Not verordnung für 1936 angekündigte soziale Mietrecht müsse fofort tommen und klar die Frage des Mietzinses und des Kündigungsrechtes des Vermieters regeln. Ohne Beschränkungen des Vermieters hinsichtlich der Höhe des Mietzinses und der Wilfürlichkeit der Kündigung ist ein soziales Mietrecht undenkbar.
TA
Hergabe von 7prozentigem Hypothekengeld sich bereit gefunden haben. Die Wohnungsfürsorge hat daraufhin ausnahmsweise bei einigen Fällen, darunter auch den obengenannten, eine entsprechende Forderung bei dem Abschluß von Mietverträgen zugelassen. preußische Wohlfahrtsminister hat erklärt, daß ein solches Vorgehen grundsätzlich nicht gebilligt werden könne.
Oeffentliche Wirtschaft.
Konferenz der sozialdemokratischen Juristen.
Der
3m Sigungsfaal des Deutschen Metallarbeiter- Berbandes fand unter Borsiz des Genossen Dr. Kurt Rosenfeld eine Konfe= renz der sozialdemokratischen Juristen statt zum Thema:„ Die gesellschaftliche und die rechtliche Bedeutung der öffentlichen Wirtschaft.
Genosse Dr. Walter Pahl, Gewerkschaftssekretär, hob ganz besonders die Bedeutung hervor, die der öffentlichen Wirtschaft im Rahmen der Sozialisierungsaufgabe zukommt. Ob über den Aus. bau der öffentlichen Wirtschaft ein Weg zur sozialistischen Wirt Die andere Entschließung fordert Sentung der Alt und fchaftsgestaltung führt, hängt davon ab, ob die sozialistische ArNeubaumieten zur Höhe, der 100 prozentigen beiterbewegung in der Lage sein wird, die öffentliche Wirtschaft Friedensmieten in Wohn- und Geschäftsräumen. Die fata zielbemußt gemeinwirtschaftlich auszubauen. Das Privatkapital strophale Wirtschaftslage werde noch vergrößert durch die Notver- weiß nur zu gut, weshalb es heute gegen die öffentlichen Betriebe crdnung der Reichsregierung vom 1. Dezember. Das Ziel der einen großen Feldzug unternommen hat. Es kann sie nicht mehr Reichsregierung auf allgemeine Preisfentung werde nicht eher fühl- mie por dem Kricge seinen tapitalistischen Zweden dienstbar bar in Erscheinung treten, bevor nicht Gentung der Mieten für machen. Die öffentliche Wirtschaft ist nach dem Kriege in den Wohnungen, Läden und Gewerberäume energifch durchgeführt Dienst der Sozialpolitik gestellt worden, und in einer Konzentration werde. Rasche und gründliche gefeßliche Maßnahmen zur Sentung der öffentlichen Betriebe von Reich, Staat und Gemeinden im soder Mieten seien daher zu fordern. zialen Ausbau der Preispolitik, in einer Erweiterung der Publizis tät und dergleichen mehr, sind Möglichkeiten eines weiteren gemein wirtschaftlichen Ausbaues gegeben. Die notwendige Entbürokrati fierung darf nicht zu einer Entfommunalisterung führen. Die Hauptsache ist und bleibt, die öffentlichen Betriebe mit einem ges meinwirtschaftlichen Geist zu durchdringen.
Merkwürdige Mietverträge. Versicherungsgesellschaften profitieren von der Baumarktsnot Der Beantwortung einer Anfrage im Preußischen Bandtag entnehmen wir folgenden für weitere Mietertreise gewiß interessanten
Tatbestand:
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Dr. Franz Neumann , Synditus des Deutschen Baugemerts bundes, behandelte die rechtlichen Probleme der Organisation der öffentlichen Wirtschaft. Er machte auch einige Reformvorschläge, Die Hohenzollern Wohnungsgesellschaft, die die sich sowohl auf die gemischt- wirtschaftlichen Unternehmungen, als von der Wohnungsfürsorgegesellschaft Berlin auch Hauszinssteuer- auch auf die rein öffentlichen Gesellschaften erstreckten. Für die offenbar unter ge- letzteren schlug er eine neue Rechtsform vor, die er als Anst alts. hyptheken erhalten hat, legte ihren Mietern bei Abschluß des Mietvertrages auch den Abgesellschaft bezeichnet wissen wollte. Ein Vorbild für diese lindem Druck neue Rechtsform fand er im Aufbau der Deutschen Reichsbahnschluß einer Lebensversicherung nahe, was zur Folge hatte, daß 105 Mieter sich versicherten und nur 64 auf den Versiche Gesellschaft. Die neue Rechtsform soll der öffentlichen Wirtschaft eine höchstmögliche rationelle Betriebsführung gewährleisten, ohne rungsabschluß nicht eingegangen sind. Aus der Erklärung der Ber liner Wohnungsfürsorgegesellschaft ergibt sich, daß gewisse Lebens sie dem unmittelbaren Einfluß des Muttergemeinwesens zu entliner Wohnungsfürsorgegesellschaft ergibt sich, daß gewisse Lebensziehen. Der Referent legte im einzelnen dar, wie er sich den Auf. persicherungsgesellschaften in einer Zeit, in der die Erlangung von Geldern für erste hypothefen mit großen Schwierig bau der Anstaltsgesellschaft vorstelle. An die beiden Vorträge feiten verknüpft war, nur gegen Abschluß von Bersicherungen gegen fnüpfte sich ein reger Meinungsaustausch.
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Vermögensverwalter werden. Sie habe einen Grafen be. erbt, der in Potsdam gestorben sei; die Erbschaft liege in Kanada . Ich habe es ihr geglaubt. Sie bat mich, ich soll ihrem Mann sagen, ich hätte Sachen und Geld zur Aufbewahrung, er mißhandele fie und fordere die Gegenstände von thr. In meiner Gutgläubigich mar ja überzeugt, daß sie die Erbschaft wirklich erhalten habe habe erzählte ich dem Mann, daß ich ihr Bermögensverwalter sei und hatte seitdem feine Ruhe mehr. Sie forderte von mir Brillantgegenstände, Geld und ein Kind wohl das vom Grafen. Und dann kam plötzlich die Anzeige." Was sagte Frau Götte? Sie tischte den alten Schwinde! von der Erbschaft auf, die sie angeblich von der Schwefter ihres Freundes aus Peru zu erwarten habe, ließ ihrem Mundwerk freien Lauf, wich immer wieder der eigentlichen Anklage gegen sie aus und mußte schließlich zugeben, daß sie den Justizwachtmeister fälschlich beschuldigt habe. Das Ganze war gewissermaßen nur die Folge der Lügen, in die sie sich selbst seit Jahren verstrickt hatte. Als sie ihren Mann heiratete, erzählte sie ihm von ihrem angeblichen Reichtum, er forderte später von ihr Geld, sie hatte teins, er mißhandelte sie, da schob sie den Justizmachtmeister als ihren Vermögensverwalter vor, und als der Schwindel aufzufliegen drohte, blieb ihr nichts anderes übrig, als zur Beruhigung ihres Mannes gegen den Justizwachtmeister falsche Anzeige zu erstatten.
Das Gericht verurteilte Frau Götte, die sich augenblicklich in Strafhaft befindet, zu zwei Monaten Gefängnis. Eine Bewährungsfrist wurde abgelehnt: es bestehe teine Hoffnung auf Bohlverhalten der Angeklagten, meinte der Vorsitzende. Gr mag vertesserliche Erbschaftsschwindlerin. Die Dummen, die nie alle werden, seien vor ihr gewarnt.
Justizwachtmeister und Erbschaftsschwindlerin. damit Recht haben. Frau Götte ist eine ebenso gefährliche wie un
Wegen falscher Anschuldigung vor Gericht.
Frau Götte ist in Moabit und für die Presse teine uubekannte Persönlichkeit mehr. Sie wußte wohl, weshalb fie gestern vor dem Schöffengericht Moabit bat, die Berichterstatter aus dem Saal zu entfernen. Sie fürchtet, die Presse könnte die Allgemeinheit vor ihr warnen.
Die Erbschaftsschwindeleien der Frau Götte kosteten den Rechts. anwalt Oberwinter seine bürgerlid; e Eristenz und ein Jahr sechs Monate Gefängnis. Eine phantastische Lügnerin nannie sie jetzt der psychiatrische Sachverständige. Und in das Netz ihrer Lügengewebe verstrickte sich auch der Justiz wachtmeister W. beim Amtsgericht Berlin- Mitte. Er war wie aus allen Wolken gefallen, als, ihm eines Tages in Präsidialbüro eine Straf anzeige der Frau Götte vorgelesen wurde. Er habe von ihr eine Testaments abschrift, eine Aufstellung von Nachlaßgegen ständen, drei Brillantringe, eine Brillanibrosche. eine Brillantschlips nadel und 5000 Mart Bargeld zur Verwaltung erhalten. Als sie aber Gegenstände und Geld zurückhaben wollte, habe er die verschiedensten Ausflüchte gemacht und sie selbst in Gegenwart ihrer Schwägerin wegen Belästigungen zur Rede gestellt. Ja, mehr noch: ein Kind, das er gegen ein Monatsgeld von 120 Mart zur Pflege von ihr erhalten habe, habe er ihr nicht ausgeliefert.
,, Stellen Sie sich meine Lage vor, empörte sich der 56jährige Justizwachtmeister. Solch eine Anzeige gegen mich!" Was mar in Wirilichkeit? Ich habe ihr eines Tages ein Testament zu verbessern geholfen, dann tam sie zu mir und bat mich, ich solle ihr
Neufölins Reichsbanner feiert.
Auch in ernster Zeit find turze Stunden der Erholung und Freude erlaubt und geboten: Das sagten sich unsere Reichsbannertameraden vom Ortsverein Neukölln Brig, als fie für Sonntag zu einem republikanischen Volksfest in den Alpen " nach der„ Neuen Welt" einluden. Mufit, Tanz und Fröhlichkeit in allen Räumen, schwarzrotgoldener Schmud und Fahneneinmgrsch! Das Ulf- Trio teilt scharfe Hiebe an die Gegner der Republit aus und wird stürmisch bejubelt. Aber die ernste Mahnung des Festredners, Reichstagsabgeordneten Genoffen Friz Ebert, die in ein Treuegelöbnis ausklingt, wird mit heller Begeisterung aufgenommen: Das Reichsbanner Schwarz- Rot- Gold steht gerüstet und bereit, die Republik mit den Waffen des Geistes und des Körpers zu verteidigen gegen alle Feinde, die es wagen sollten, fie anzugreifen! Schüler konzertieren.
Die Albrecht Dürer - Oberrealschule in Neukölln veranstaltete fürzlich einen gelungenen Konzertabend. Das reichhaltige Pro gramm wurde vom Schulorchester und Chor bestritten und außer dem find noch ein Streichquartett, ein Klaviersolo und ein Biolinsolo zu erwähnen. Besonders hervorzuheben wäre die Andante aus der Zweiten Sinfonie von Haydn , vom Orchester gespielt, und die Darbietung des Streichquartetts Largo aus Opus 76 Nr. 2 von Haydn .
Der Schulchor rundete das Programm mit einigen frischen Liedern ab. Die gesamten Leistungen standen auf einem beachtenswerten Niveau. Im Publikum fielen einige blonde Jünglinge mit Hafen. freuz und Wolfsangel unangenehm auf, anscheinend Schüler der. Albrecht Dürer - Oberrealschule.
Franz Diener wahrt seine Ehre.
Der frühere Schwergewichtsmeister Franz Diener hatte eine Privatbeleidigungsflage vor dem Amtsgericht Schöneberg gegen den Kaufmann Paul Bogel angestrengt, weil Bogel am 9. August vorigen Jahres in einem Lokal, in dem auch Diener regel mäßig verkehrte, geäußert haben fall, Diener fei ein„ Lude", ließe fich von Frauen ernähren und merde jetzt von einer Caféhausbefizerin ausgehalten. Auf einen Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden ließ fich Diener nicht ein. Er beabsichtige, ein Lokal aufzumachen und dürfe daher derartige üble Nachreden im Interesse der Konzessionserteilung nicht auf sich fizen lassen. Einen Bergleichs. narschlag des Borsigenden lehnte Diener energisch ab. Als der Angeklagte beantragte, den Prozeß zu vertagen, um den früheren Chauffeur Dieners zu laden und der Borsigende erneut seinen Ber gleich mit dem Hinweis anpries, daß der Vergleich doch wohl beffer fei als das ganze Privatleben aufzurollen, erklärte Diener sehr erregt:„ Ich habe ein einwandfreies Leben geführt und ich bin gespannt, was der Chauffeur erzählen wird. Lassen Sie ihn nur an tanzen." Das Gericht lehnte den Beweisantrag ab und Herr Bogel murde megen übler Nachrede zu 50 Mark Geldstrafe oder fünf Tagen Haft verknadt.
Pflege und Ernährung des Säuglings. Am Donnerstag, dem 26. März 1931, beginnt im Kaiserin- Auguste- Victoria- Haus, Charlottenburg , Frantstraße 3( Bahnhof Westend), ein Kursus für Mütter und Mädchen, in dem alles das praktisch und theoretisch gefehrt wird, was eine Frau von der Pflege und Ernährung des Säuglings wiffen muß. Der Kursus umfaßt vier Doppelstunden jeweils Donnerstags von 3 bis 5 Uhr. Die Einschreibegebühr von 8 Mart ist im Aufnahmebüro der Anstalt zu entrichten.
nein- nur keinen ixbeliebigen Malzkaffee! Kathreiner muß es sein...
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