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Gegen die Unfallversicherung.

Ein neuer Feldzug des Unternehmertums.

Nach seinen bisherigen Erfolgen auf dem Gebiete der Ver­böserung der Sozialversicherung und des Lohnabbaues hält das Unternehmertum die Zeit gekommen, auch die Invalidenversicherung und die Unfallversicherung in den Bereich seiner Reformen" ein­zubeziehen. Von der Regierung, die sich um seine Schonzeit bemüht, erwartet es eher eine Begünstigung als eine Abwehr seiner Pläne. Der neueste Angriff des Unternehmertums gilt der Reform" der Unfallversicherung, wozu es bereits bestimmte Bor­schläge" gemacht hat.

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Die Gewerkschafts- Zeitung" veröffentlicht diese Borschläge und beleuchtet ihre Gemeingefährlichkeit im einzelnen. Gefördert wird: 1. Wegfall der Entschädigungen für Wegeunfälle, 2.Wegfall und Kürzung von Renten, 3. Beschränkung der Berufsfürsorge, 4. teil­weise Aufhebung des Tages- und Familiengeldes, 5. erweiterte zwangsweise Abfindungen, 6. Mehrbelastung der Krankenkassen, 7. Beseitigung der Unentgeltlichkeit der Rechtspflege, 8. Einführung der Anschlußberufung.

Eine Rente soll erst dann

Das Risiko auf dem Wege nach und von der Arbeitsstätte soll dem Arbeiter aufgebürdet werden, mit der Be­gründung, daß ,, die Unternehmer rechtlich feinen Einfluß auf die Verkehrsregelung und Berkehrsüberwachung und praktisch keinen wirksamen Einfluß auf das Verhalten der bei den Berufsgenossen schaften versicherten Bersonen im Verkehr haben". gewährt werden, wenn durch den Unfall die Erwerbsfähigkeit um mehr als ein Viertel gemindert ist. Die Renten von 10 bis 20 Prozent sollen aufgehoben werden, auch die lau­fenden Renten in dieser Höhe, ohne die geringste Abfindung. Man glaubt, daß damit die Hälfte aller Renten beseitigt und die Ver­ficherungsbehörden dadurch entlastet werden können, wofür sich auch der Senatspräfident beim Reichsversicherungsamt Dr. Behrend einsetzt. Daneben soll die Bestimmung fortfallen, daß Berletzte, die nicht länger als 13 Wochen erwerbsunfähig sind und auf Krankengeld ous der Krankenversicherung feinen Anspruch haben, für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit aus der Unfallversicherung Krankengeld be.

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tellarbeiter Berband mit, daß die Abzüge vorläufig zurüdgezogen werden. Der Arbeitgeber- Berband hat dann den Arbeitern in den Betrieben durch ein Flugblatt mitgeteilt, daß er den Schlich­tungsausschuß angerufen hat.

Wenn der Einheitsverband" glaubt, die Berliner   Arbeiterschaft im allgemeinen und die Metallschleifer im besonderen derart be­lügen zu können, so wird er unter den Metallschleifern wenig Gläu

kommen. Mit solchen Bagatellfällen mill man sich nicht mehr bige finden. abgeben, das Wohlfahrtsamt mag hier eingreifen

Den Vollrentnern und Schwerbeschädigten soll die Rente um ein paar Mark jährlich, etwa 40 und 80 Mart, erhöht werden, dafür aber alle anderen Renten getürzt werden. Auch die Witwen sollen schlechter gestellt werden, falls sie nicht selber dauernd invalide sind. Die Hinterbliebenenrenten sollen von höchstens vier auf drei Fünftel des Jahresarbeitsverdienstes herab­gesetzt werden und die einmalige Witwenbeihilfe beseitigt werden. Die Berufsfürsorge, die nach Beseitigung der niedrigen Rente erst recht notwendig wäre, soll nur noch Schwerbeschädigten gewährt werden. Die Verletzten mit einer Erwerbsunfähigkeit unter 50. Proz., die meist selbst unter weit stärkerer Lohnkürzung, als fie ihre Erwerbsbeschränkung rechtfertigte, feine Arbeit finden, würden fich erfahrungsgemäß aus eigener Kraft helfen.

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Ist die teilweise Aufhebung des Tages- und Familiengeldes beim Weiterbezug von Arbeitsentgelt weniger erheblich, so um so mehr die Forderung einer erweiterten zwangsweisen Abfin­dung, ohne Zustimmung des Verletzten und worauf es an­kommt hauptsächlich auf Kosten des Verletzten. Neben einer Ab­wälzung von Behandlungskosten auf die Krankenkassen, die anstatt für 8 Wochen für 13 Wochen aufkommen sollen, wird die Be= jeitigung der unentgeltlichen Rechtspflege ge= fordert, so daß der Versicherte bei Einlegung der Berufung zunächst mart eine Gebühr von 5 Mart entrichten soll. Die Ausgabe von 5 Mark soll von Berufungen abschrecken, sie ist verfallen, wenn die Berufung abgewiesen wird. Die Rechtsmittel der Versicherten sollen noch dadurch beeinträchtigt werden, daß der Versicherungsträger sich einer Berufung des Versicherten anschließen und an seinen Bescheid nicht mehr gebunden sein soll.

Anstatt die längst unzulänglichen Renten zu erhöhen, sollen die Unfallversicherten in jeder Weise benachteiligt werden. Der Angriff der Unternehmer auf die Unfallversicherung fordert den schärfften Abwehrkampf der Versicherten heraus.

Lohnpfändungen.

Eine Folge der Lohnfürzungen.

Wann soll die Schonzeit für die Arbeitnelymer fommen, damit sie die notwendigsten Anschaffungen für den Haushalt machen und sich von ihren Abzahlungsschulden freimachen können? Viele junge Ehepaare, die nur in teueren Neubauten eine Wohnung finden fonnten, haben ihre Wohnungseinrichtungen auf Abzahlung ge­nommen. Die Ratenzahlungen wurden auf Grund ihres Einkommens berechnet und waren unter größten Einschränkungen und Entbeh­rungen möglich, solange das Lohneinkommen unverändert blieb. Der Lohnabbau hat alle Berechnungen über den Haufen geworfen.

Für die Vertröstungen des Herrn Reichsarbeitsministers, daß es ja nicht auf den Nominallohn, sondern auf den Reallohn ankomme, kann sich kein Arbeitnehmer etwas kaufen und die Verheißung des Preisabbaues als Ausgleich für den Lohnabbau hat sich als illusorisch erwiesen. Der Lohnabbau hat eingesetzt, der Preis­abbau ist ausgeblieben. Mit der Verschlechterung des Nominallohnes wurde auch der Reallohn verschlechtert. Hinzu kommt der Feldzug gegen die Doppelverdiener", der in seiner Berallgemeine­rung gerade die jungen Ehepaare am schwersten trifft, deren geringes. gemeinsames Einkommen fnapp dazu ausreichte, ihren Verpflich= tungen gerecht zu werden.

nicht auf ein Einkommen beider Ehehälften gründete, sondern ledig­Doch selbst in den Fällen, in denen sich die Familieneristenz lich auf das Einkommen des Mannes, nimmt der Lohnabbau den

Teil des Einkommens weg, der für Ratenzahlungen ver­einbart und bestimmt war. Wie sollen nun alle diese Abzahler ihren Verpflichtungen nachkommen? Sie können es nicht, trotz äußerster Einschränkung ihrer Lebenshaltung, trotz Zurückstellung der allernotwendigsten Anschaffungen. Die Folge sind Klagen, Pro­zeffe und Pfändungen, wodurch die färgliche Eristenz, die Arbeits­und Lebensfreude untergraben wird. Irgendwelche Rücksichten auf diese Verhältnisse werden bei dem schematischen Lohnabbau Verbindlichkeiten unmöglich gemacht.

Das Echo des Reichsbahnschiedsspruchs mit teilweisem Lohnausgleich, um dadurch neue Arbeitsmöglichkeiten nicht genommen, es wird verbindlich erflärt, vorausgehende

Proteft der Berliner   Eisenbahner.

Die am 20. März 1931 in Berlin   tagende ordentliche General­versammlung der Ortsgruppe Berlin   des Einheits verbandes der Eisenbahner Deutschlands   nimmt mit Entrüstung Kenntnis von dem am 19. März gefällten Schieds­

spruch auf Abbau der Löhne der Eisenbahner. Die Versammlung erhebt weiter Protest dagegen, daß ausgerechnet ein Schlichter Dom Arbeitsminister bestellt worden ist, der bereits durch seine Stellungnahme durch den Schiedsspruch für die Arbeitszeit regelung für den Eisenbahner seine Unkenntnis über die Verhältnisse im Eisenbahnbetrieb bewiesen hat. s

Da außer den 6 Prozent Lohnabbau die Eisenbahner schon durch die Feierschichten eine ungeheure Lohneinbuße erlitten haben, ist ein derartig weiterer Lohnabbau für die Eisenbahner un= tragbar geworden.

Die Generalversammlung beauftragt den Hauptvorstand, beim Reichsarbeitsminister dagegen Protest zu erheben, daß neben der verkürzten Arbeitszeit noch ein weiterer Lohnabbau für die Elfen

bahner diktiert worden ist.

Die Versammlung erwartet von ihrer Verbandsleitung, daß sie sich mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln gegen diesen neuen Druck auf das Lohnniveau der Eisenbahner zur Wehr setzt.

Nachahmenswertes Beispiel.

40- Stunden- Woche in der Buchdruckwerkstätte".

Das Gros der deutschen   Unternehmer sträubt sich noch immer gegen die Forderung der Gewerkschaften, zur Eindämmung der un­geheuren Arbeitslosigkeit die 40- Stunden- Woche einzuführen. Im Unternehmerlager, ganz besonders aber bei den Tarifverhandlungen, wirft man den Gewerkschaften in mehr oder minder versteckter Form fogar vor, daß ihre Forderung gar nicht ernst gemeint sei und vor­wiegend aus agitatorischen Gründen gestellt werde. Wie ernst es den Gewerkschaften und ihren Mitgliedern mit der Verwirklichung der Forderung der 40- Stunden- Woche ist, haben sie in letzter Zeit mehr als einmal praktisch bewiesen. Erinnert sei mur an die Einführung Der Kurzarbeit in der Zigarettenindustrie bei einem teilweisen Lohn ausgleich und an die Einführung der 40- Stunden- Woche in einer Anzahl von Gemeindebetrieben u. a. auch in Berlin  .

In dieser Woche hat der Buchdruckerverband in Berlin  ein neues Beispiel dafür geliefert, daß es sich bei den freien Gemert­schaften nicht um die Befriedigung eines Agitationsbedürfnisses handelt, wenn sie im Interesse der Arbeitslosen die Einführung der 40- Stunden- Woche fordern.

Durch eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat der ,,, Buch­Druckwerkstätte" in Berlin  , die dem Verband der Deutschen Buch­druder gehört, und der Geschäftsleitung dieses Unternehmens ist ab 16. März

die Arbeitszeit von 46 auf 40 Stunden verkürzt morden. Die 40stündige Wochenarbeitszeit wird auf fünf Arbeits­tage mit je 8 Arbeitsstunden verteilt.

Für die Maschinenseger und für die Arbeiter der zweiten Schicht im Maschinensaal ist die wöchentliche Arbeitszeit von 43% auf 37% Stunden verkürzt worden. Die Buchdruckwerkstätte" verzichtet außerdem auf die durch den verbindlich erklärten Schieds­spruch vom 2. Februar in Kraft getretene Lohnkürzung um 6 Proz. Sie hat im Gegenteil die Verpflichtung übernommen, für die durch die Arbeitszeitverkürzung ausfallenden sechs Wochenarbeitsstunden 40 Proz. als Lohnausgleich zu vergüfen, während die restlichen 60 Proz. von der Belegschaft getragen werden müssen.

Schließlich hat sich die ,, Buchdruckwerkstätte" verpflichtet, für die den Beschäftigten zustehenden Urlaubszeiten den vor dieser Bereinbarung gezahlten Vollwochenlohu zu vergüten. Durch den Abschluß dieser Vereinbarung wird nicht nur die Entlassung von Arbeitern vermieden, sondern werden freie Arbeitspläte geschaffen, die mit arbeitslosen Buchdrudern, Seßern und Hilfs­arbeitern besetzt worden sind.

Der Buchdruderverband hat hier eine Vereinbarung getroffen, die den Grundsägen entspricht, die von allen Gewerk­schaften vor der Einleitung der großen Lohnabbauoffensive auf gestellt worden sind. Die Gewerkschaften verlangten damals fast ausnahmslos in richtiger Einschätzung der Kampftraft der Arbeiter. jchaft die Einführung der 40- Stunden- Woche

zu erschließen und auf diese Weise zu einer Wiederbelebung der Wirtschaft beizutragen.

Die Unternehmer haben mit Hilfe der staatlichen Schlich einen gründlichen Abbau der Löhne durch, was eine weitere Ver­tungsinstanzen den umgekehrten Weg beschritten. Sie jetzten erst minderung der Kauftraft und damit eine Zunahme der Arbeitslosig­Arbeitszeit willkürlich zu verkürzen. Dadurch ist die Kaufkraft der teit zur Folge hatte und gingen hinterher dazu über, auch noch die breiten Massen noch mehr versiegt und der Wiederbelebung der Wirtschaft nicht im geringsten gedient worden. Es ist zu erwarten, daß das Beispiel der Buchdruckwerkstätte" nicht nur in den übrigen eigenwirtschaftlichen Betrieben der Arbeiterschaft Nachahmung findet, fondern endlich auch in größerem Umfange in der Privatindustrie.

Eine Lehrlingsordnung.

Für die Maßschneiderei.

In der Herren- und Damenmaßschneiderei ist seit Jahren eine starte Ueberie ßung von selbständigen Eriſtenzen, Uebersehung Arbeitskräften und Lehrlingen zu verzeichnen. Während in beiden Branchen zusammen etwa 50 000 Gehilfen und Gehilfinnen beschäftigt werden, wurden bei der Berufs- und Betriebszählung 1925

rund 78 000 männliche und weibliche Lehrlinge gezählt. Die Lehrlingszüchterei verursachte nicht nur einen viel zu großen, sondern auch einen schlechten Berufsnachwuchs.

Nach jahrelangen Bemühungen ist es dem Deutschen Be kleidungsarbeiter Verband gelungen, die Arbeitgeber für eine einheitliche Lehrlingsordnung zu interessieren. Unter Mitwirkung des Handwerks- und Gewerbekammertages Hannover   ist zwischen dem Reichsverband für das deutsche Schneider gewerbe und den am Tarifvertrag beteiligten Arbeitnehmerorgani fationen eine Lehrlingsordnung vereinbart worden, die die Lehrzeit für die Damenschneiderei auf 3 Jahre, für die Herrenschneiderei auf 3% Jahre festgesetzt.

Die festgesetzte höchst 3 a hl der Lehrlinge wird eine Minde­rung der Lehrlinge in nächster Zeit mit sich bringen. Für die Aus­bildung der Lehrlinge sind bestimmte Lehrgänge mit fest­zahlung des Rostgeldes ein jährlicher Mindesturlaub von einer gesetzten Jahreszielen vorgesehen. Allen Lehrlingen ist unter Fort­Arbeitswoche zu gewähren.

Zur Durchführung der Lehrlingsordnung werden örtliche Fach ausschüsse bei den Innungen und bezirkliche bei den Handwerks­fammern gebildet. Bei den Handwerkskammer  - Bezirksfachausschüssen, die aus je sechs Meister- und Gesellenvertretern bestehen sollen, werden je drei von den beteiligten Organisationen und von den Ortsfachausschüssen besetzt. Die Träger dieser Lehrlingsordnung bilden einen Reichsfachausschuß.

Diese Neuordnung wird nicht nur mit den bisher unerträg­lich gewordenen Verhältnissen in der Maßschneiderei aufräumen, sie bedeutet auch einen Erfolg auf dem Wege zum fommenden Berufs­ausbildungsgesetz.

Erfolgslüge der RGO.

Berschiedenen Behörden ist bekannt, daß die Lohnpfän­dungen bei Arbeitern, Angestellten und Beamten schon 4 Proz. der Gehälter und Löhne vorgepfändet. Mit immer mehr zunehmen. Bei einzelnen Dienststellen sind moralischen Betrachtungen über den Leichtsinn" der Arbeitnehmer kommt man den Tatsachen nicht bei. Noch weniger freilich durch im allgemeinen und die Anschaffungen auf Abzahlung im besonderen den Lohnabbau.

heiten der Bedrängten, deren Schicksal zulegt bei der öffentlichen Schließlich handelt es sich hier auch nicht um private Angelegen­Wohlfahrt hängen bleibt, sondern in hohem Grade mit um eine

wirtschaftliche Angelegenheit, denn auch der Verkäufer ist an der glatten Abwicklung seiner Kreditgeschäfte intereffiert und damit die Wirtschaft. Im weiteren Verlauf der Lohnabbaupolitik wäre immerhin auf diese Verhältnisse einige Rücksicht zu nehmen. Die Hebung der Rauftraft anstatt thre, Drosselung ericeint meit dringlicher als die Förderung der zweiten Periode der Bildung von Neufapital zur Anlage in der Schweiz  . Deshalb Schluß mit dem schematischen Abbau selbst der allerniedrigsten Löhne und Gehälter.

Betriebsratswahl bei Maurer& Dimmick

Enttäuschung der RGO. Leute.

Die Betriebsratswahl bei der Buchdruckerei Maurer u. Dimmick hatte folgendes Ergebnis: Eingeschriebene Wähler 222, abgegebene Stimmen 208, davon ungültig 14 Stimmen. Die RGO.- Liste I für Brot und Freiheit" betam 66 Stimmen und damit zwei Mandate. Die freigewertschaftliche Liste II dagegen erhielt 128 Stimmen und fünf Mandate.

Die RGO. hatte nach ihrem ganzen Gebaren die Mehrheit bereits im Sad. Um so größer muß ihre Enttäuschung sein.

Betriebsratswahlen bei Krupp.

Effen, 20. März.( Eigenbericht.)

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Seit der vorjährigen Wahl find etwa 7000 Arbeiter entlassen worden. Der Deutsche Metallarbeiter Verband be­tam 4754 Stimmen( im Vorjahre 7393), der Christliche Metall­arbeiter- Verband 4994( 7374), die Geiben 1032( 1684), die Hirsch­Dunderschen 169( 205), die RGD. 3360( 3684) und die National­sozialisten 670 Stimmen.

Die Wahlen zum Angestelltenrat ergaben für den Af 2= Bund 1162 Stimmen, 5 Size( 1368 Stimmen, 6 Size), für den Bd. 390 Stimmen, 2 Size( 828 Stimmen, 1 Sig), für die gelben Angestelltenverbände 140 Stimmen, feinen Sig( 321 Stimmen, 1 Siz), für die Nationalsozialisten 1142 Stimmen, 5 Sitze( im vorigen Jahr keine), für den DHV  . 916 Stimmen, 4 Size, für den Gedag 439 Stimmen, 2 Size, und für den Verband der leitenden Angestellten 671 Stimmen, 3 Size( 551 Stimmen, 2 Size).

Schneiderstreit in Wien  .

Wie sie abgewehrt" hat wo nichts mehr abzuwehren war. Wien  , 20. März. Die Arbeiter der Unternehmungen der Vereinigung der Die Unternehmer der Metallschleifbetriebe und Galvaniseur- Schneite: firmen Biens, etwa 1500 bis 2000 an der Zahl, find anstalten kündigten der Ortsverwaltung Berlin   des Deutschen   Me­tallarbeiter- Berbandes den Lohnvertrag. Am 16. März nahmen die in den Streit getreten. Die Vereinigung der Schneiderfirmen um­im Deutschen   Metallarbeiter- Verband organisierten Berliner   Metallfeßt 130 führende Herrenschneidergeschäfte. schleifer zu dieser Kündigung Stellung. Zu der Versammlung waren als Berufskollegen auch Mitglieder des kommunistischen Einheits­verbandes" eingeladen. Getreu ihrer Parole ,, den Streik zu führen" erschienen unter Leitung des Führers" Dost weitere drei Man­nen der RGO. Dieses Massenaufgebot der RGD.- Leute wollte nun etwa nicht fämpfen und auf der ganzen Linie" streifen, sondern jetzt, wo es Ernst werden sollte, setzte sich der Führer" für einen tariflofen 3ustand ein. Dieser Vorschlag wurde von den Versammelten gegen eine Stimme abgelehnt.

Nun beantragte der RGO- Führer, die Streifleitung paritätisch zusammenzusetzen. Dieses Verlangen wurde ebenfalls abgelehnt.

Am 18. März ließ nun der Einheitsverband" in der Roten Fahne die Mitteilung verbreiten, unter Führung der RGO. sei der Cohnabbau abgewehrt worden.

Wie ist aber der wahre Sachperholt? Am Tage nach der Streifabstimmung der im Deutschen   Metallarbeiter- Berband organisierten Metallschleifer teilten die Arbeitgeber dem Me­

Freie Gewerkschafts- Jugend Berlin  

Heute, Connabend, 21. März, folaende Veranstaltungen: Rordring: Besuch des Märzacfallenen Friedhofes. Treffen 16 Uhr Bezirksamt Prenzlauer Berg  . Worgen, Sonntag, 22. März. 15 Uhr Boltsbühnen­Condervorstellung: Gesellschaft der Menschenrechte". Südkreis: 19 Uhr Ju­gendheim Gewertidaftshaus Engelufer 24-95. Unsere Mädchen gestalten den Abend aus.- Ditkreis: 19 Uhr Jugendheim Diestelmenerstr. 5. Latscherball." Nordkreis: 19 Uhr Jugendheim Weißensee, Parkstr. 36. Winter ade." Ab­schluß der Wintersaison. Oberspree: 19% Uhr im Jugendheim Baumschulen­wea, Ernststr. 16. Die französische   Fremdenlegion." Nordwestkreis: 20 Uhr Suriner Ede Geestraße. Quer durch die Mack Brandenburg." Montag 23. März. 20 Uhr Mädchen- Rurfus im Buchbindersizungsfaal, Engelufer 24/25, Aufgang C, 3 Treppen. Der Ernst des Frauenberufes auf Familie und Ge sellschaft." Referentin: Margarete Sartig.

Berantwortlich für Politik: Dr. Curt Geyer  ; Wirtschaft: 6. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: Fr. Eztorn; Fenilleton Dr. John Schikowski  : Lotales: und Conftiges: Frik Razstädat; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin  . Berlag: Borwärts- Berlag Gm. h. S., Berlin  . Drud: Borwärts- Buchdruderet und Bergsanfiait Baul Ginger a. Co., Berlin   E. 68, Lindenstraße 3. Sierzu 2 Beilagen.