Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 157.
Mai.
Unterm„ neuen Kurs".
30. Königsberg . Der Redakteur Arnold Röckner vom ehem.„ Königsberger Voltsblatt" von der Anklage wegen Aufreizung(§ 130) freigesprochen.
Juni.
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1. Leopoldshall. Genosse Märtens wegen Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen 3 Monate Gefängniß. * Sangerhausen . Genosse Herrling wegen GottesTäfterung 14 Tage Gefängniß.
2. Sebnik. Grundstücksbesizer Fr. E. Oppelt wegen Aufhängung einer rothen" Fahne und eines solchen Kranzes 15 M. Geldstrafe event. 3 Tage Haft.
4. Berlin . Maurer Schwerdtfeger wegen angeblich verbotener Rollette vom Schöffengericht freigesprochen.
5. Frankfurt a. M. Genosse E. Nöller, früher Redakteur der„ Märt. Volksstimme" wegen Polizeibeleidigung 200 M. Geldstrafe.
Magdeburg . Genosse H. Lux, Redakteur der„ BoltsStimme", wegen Beleidigung 50 M. Geldstrafe; Staatsanwaltsantrag 3 Monate. Der Drucker von der gleichen Anklage freigesprochen.
Magdeburg . Genosse Köster, Redakteur der„ Voltsstimme", wegen Beleidigung 3 Monate Gefängniß.
Schweidnitz . Genosse M. Baginsti, Redakteur des Proletarier", wegen Beschimpfung der christlichen Kirche 6 Monate Gefängniß.
Nordhausen . Genosse Schulte, Redakteur der„ Thür. Tribüne" vom Landgericht wegen Beleidigung 2 Monate Gefängniß. Genosse Gradnauer, Redakteur der
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Sachs. Arbeiter- 3tg.", wegen Beleidigung des Hänichener Steinkohlenvereins 200 M. Geldstrafe event. 20 Tage Gefängniß.
Berlin . Genosse C. Baate, Redakteur vom„ Vorwärts", von der Anklage wegen Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen freigesprochen.
und
Dresden . Buchdruckereibefizer Paul Kluge Zigarrenmacher Anton Seidel wegen in einem Flugblatt für die fächsischen Landtagswahlen enthaltener Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen ersterer 6 Wochen, letterer 2 Monat Gefängniß.
7. Zwickau . Schuhmacher Rothe aus Kirchberg wegen Pfarrerbeleidigung 6 Monate Gefängniß. 8. Halle. Genosse Ige, Redakteur des Volksblatt", von der Anklage wegen Aufreizung vom Landgericht freigesprochen. Staatsanwaltsantrag 6 Monate.
0. Gelsenkirchen . Die Genossen Rubach und Kuth wegen Aushängens einer rothen Fahne 8 und 14 Tage Gefängniß.
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Charlottenburg . Maurer Beyer von der Anklage der unbefugten Rollette freigesprochen.
11. Leipzig Entritsch. Genosse Scheffel sowie die Vorstandsmitglieder des Konsumvereins wegen Schankvergehens zu je 3 M.; Ersterer überdies noch wegen Verhöhnung eines Gerichtsbeschlusses zu 1 Tag Haft verurtheilt. Er gab auf Befragen an die Ehre zu haben wegen Geheimbündelei mit 4 Monaten Gefängniß vorbestraft zu fein. 12. Frankfurt a. M. Genosse M. Fischer, Redakteur der Voltsstimme", wegen Polizeibeleidigung 30 M. Geldstrafe. 13. Leipzig . Genosse Goldba ch wegen Vergehen gegen die§§ 103 und 104 der fächsischen Armenordnung vom Landgericht gleich der Borinstanz zu 20 M. bezw. 5 Tagen Haft verurtheilt.
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Verden . Redakteur Watermann von der„ Nordd. Boltsstimme" wegen Landrathsbeleidigung zwei Monate Gefängniß.
14. Nen Hohenschönhausen.
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Maler Weiland wegen Beleidigung eines Wahlvorstandes vom Schöffengericht eine Woche Gefängniß.
15. Rudolstadt . Der Redakteur vom„ Saalfelder Volksblatt" wegen groben Unfugs, angeblich begangen durch einen Aufsatz über den Tod Luther's, 150 M. Geldstrafe.
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Berlin . Bier Genossen des 5. Wahlkreises von der Anflage eines Vergehens gegen das Sozialistengeset( Wahlflugblätter- Verbreitung) vom Amtsgericht I freigesprochen. Sämmtliche Roften, inkl. die der Vertheidigung, der Staatskaffe. 16. Dresden . Genosse Scholz wegen unerlaubter Rollekte 14 M. Geldbuße event. 2 Tage Haft; Genosse Herrmann freigesprochen.
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Osterfeld. Genosse Marschall vom Schöffengericht wegen unerlaubter Kollekte 10 M. Geldstrafe.
Leipzig . Das Reichsgericht verwarf die von Frau Wilhelmi gegen das sie wegen Beschimpfung der christlichen Religion zu 2 Monat Gefängniß verurtheilende Erkenntniß des Landgerichts Hagen eingelegte Revision.
Donnerstag, den 9. Juli 1891.
Juni.
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21. Zeit. Redakteur Hofmann vom„ Voltsboten" wegen Lehrer- Beleidigung 30 M. Geldstrafe event. 6 Tage. Dresden . Buchdrucker Hünig wegen Vergehens gegen das Volksschulgesetz( er hatte seinen Sohn von der Schulfeier zu Königs Geburtstag zurückbehalten) und ungebühr lichen Benehmens vor Gericht 10 M. Geldstrafe und 1 Tag Haft. Das Strafmandat für das erstere Real hatte auf 3 M. gelautet.
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Meißen . Genoffe A. Kühne I wegen unerlaubter Geldfammlung vom Schöffengericht 15 M. Geldstrafe event. 5 Tage Haft.
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8. Jahrg.
Bestrebungen der Sozialdemokratie alles das abzuziehen, was berechtigt und der kräftigen Unterstützung( wirklich uneigennütziger Leute) werth" ist, so würde sie gefunden haben, daß etwas Gemeingefährliches gar nicht übrig bleibt.
Die vornehmsten Mittel" zu unserer Bekämpfung können wir übergehen; sie sind nichts Neues und auch schon geschickter vorgetragen worden.
Lokales.
Zu der heute im Feen- Palast stattfindenden Ver
22. Zeit. Die Genoffen 2e opold und Dippold wegen angeblich verbotener Kollekte( Eintrittsgeld- Erhebung zur Versammlung) vom Schöffengericht freigesprochen. Altenburg . Genoffe Vogenis von der Anklage der ſammlung ersuchen wir unsere Parteigenossen dringend, wegen Uebertretung des Vereins- und Versammlungsgesetzes vom der Wichtigkeit der Tagesordnung zahlreich und pünktlich zur Stelle zu sein. Schöffengericht freigesprochen.
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Das ,, Berliner Tageblatt" regt sich darüber auf, daß wir
23. Düsseldorf . Die Genossen Besch und Held von der im Anschluß an die Versammlung im Feenpalast die Berichti Anflage wegen Vergehens gegen das Vereinsgesetz frei- gung eines Genossen abdrucken, der von sich glaubte, daß ihm in gesprochen. Die Strafmandate hatten auf 60 und 40 mt. dem Bericht eine falsche Wendung in den Mund gelegt war. Ueber den Geschmack und über die Bereitwilligkeit, auch den gelautet. Gegner zum Wort kommen zu lassen, wenn ihm ein vermeirit aber das liches Unrecht geschehen ist, läßt sich nicht streiten namentlich auf seine Informationen so unendlich stolz ist, meint, Berliner Tageblatt", welches mit Recht auf seine Redaktion ind daß unser Blatt wegen der Aufnahme einer Berichtigung nicht genügend redigirt sei.
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6 Monate.
Die Genossen Trenkhorst und Krone Deffau. wegen angeblicher Aufforderung zu einer verbotenen Kollekte vom Schöffengericht freigesprochen, Gen. Kugel wegen verbotener Kollette 15 Mt. ev. 5 Tage Haft. Langenbielau. Genosse Baginsti vom Landgericht 6 Wochen Gefängniß wegen Pfarrerbeleidigung. 1. Instanz Magdeburg . Genoffe M. Baetge wegen Preßvergehen 100 Mr., Genosse Bremer wegen Polizeibeleidigung 50 Mt. Geldstrafe. 24. Leipzig . Die Berufung des Rechtsanwalt Hoffmann gegen das schöffengerichtliche Urtheil, welches ihn wegen Beleidigung zu 300 M. Geldstrafe verurtheilte, vom Landgeriche verworfen.
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Dortmund. Bergmann Siegel wegen Beleidigung des Vorstandes des Bochumer Knappschaftsvereins vom Landgericht 6 Wochen Gefängniß.
Dortmund . Genosse Lehmann, Red. der Freien Presse" wegen Polizeibeleidigung vom Landgericht 4 Wochen Gefängniß.
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Mannheim . Der frühere Redakteur der Volksstimme" Genosse F. Thies vom Schöffengericht wegen Beleidigung eines Fabrikmeisters 20 M. Geldstrafe.
Dresden . Tischler Pfeiffer wegen Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen 4 Wochen Gefängniß. Von 7 Wochen Untersuchungshaft wurden nur 14 Tage angerechnet. 25. Helle a. S. Genosse Mittag wegen Beleidigung eines Gerichtshofs 1 Monat Gefängniß. Kassel . Der Kassirer des sozialdemokratischen Wahlvereins wegen Vergehens gegen§ 10 des Gesetzes vom 12. Mai 1851, angeblich begangen durch Verkauf von Karten zur Maifeier, 3 M. Geldstrafe.
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Allerdings zu jenen lichten Höhen der Auffassung haben wir uns noch nicht emporschwingen fönnen, daß wir Ereignisse journalistischen Thätigkeit gehört zu den Spezialitäten des schildern, die niemals stattgefunden haben. Diese Art der wird seinen Traditionen auch dann nicht einmal untreu, venn Mosse'schen Organs, und das Blatt mit den 72 000 Abonnnenten es von der Sozialdemokratie spricht. So läßt es sich in seiner gestrigen Morgenausgabe folgendes vorflunkern:
Interessant ist, daß nach Herrn Liebnecht der Wlann, der vor Jahresfrist au der Spitze der Jungen" stand, Dr. Wille, damals noch nicht genügend ist die Parteiverhältnisse eingeweiht war. Jezt ist er Liebkr lecht's Freund geworden und auf dessen dringenden Wunsch in den Parteivorstand eingetreten. Von dieser Umstempelung eines Jungen" zum„ Alten" wußte man bisher noch nicht das Geringste.
Diese hochsensationelle Mittheilung wird dadurch keineswegs wahrer, daß sie von den im Ulstein'schen Verlage erscheinenden Auge eines verkrachten Juristen erblickt natürlich Alles schärfer, parteilofen und parteiischen Drillingen aufgewärmt wird. Das wie die Sehwerkzeuge gewöhnlicher Sterblicher, und da ist es in dieser glorreichen Weise ans Tageslicht befördert werden. Das denn kein Wunder, wenn die geheimsten Vorgänge einer: Partei Lachen ist gewiß eine feine äußerliche Kunst, aber der Nacht am besten- der zuletzt lacht. Bartei einzutreten, und wird nach menschlicher Voraussicht diesen Herr Dr. Wille denkt nicht daran, in den Vorstand der informirten freisimmigen Organe natürlich nicht, sich und ihren Ehrgeiz auch niemals haben. Aber das hindert diese wohl
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auhelfen.
26. Cotta. Fabritarbeiter M. von Briegnik wegen Lesern in der geschilderten Weise über die Sauregurkenzeit hinweggroben Unfugs 10 M. Geldstrafe event. 2 Tage Haft, weil er am Grabe seiner Frau unter Niederlegung eines Kranzes fagte:„ Leb' wohl, Frau, es giebt kein Auferstehen, es giebt kein Wiedersehen!"
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Effen. Berginvalide Schöttler und der Redakteur des Effen. Berginvalide Schöttler und der Redakteur des Allgemeinen Beobachters" wegen Beleidigung des General fetretärs Buect in Berlin 4 und 3 Wochen Gefängniß. Bockenheim . Genosse Brandt wegen sog. groben Unfug Strafmandat über 30 M.
Landsberg a./W. Maurer ut aus Berlin wegen Majestätsbeleidigung 2 Monat Gefängniß.
27. Gotha . Redakteur Joos vom„ Gotha 'schen Volksblatt" wegen Beleidigung eines Militärvereins- Vorsitzenden unter Einbeziehung eines auf 8 Tage Gefängniß lautenden Urtheils wegen Beamtenbeleidigung eine Gesammtstrafe von 1 Monat 6 Tagen.
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Effen. Redakteur E. Ausbrink von der„ Gelsenkirchener Arbeiterzeitung" wegen Beleidigung eines Zechendirektors 2 Wochen Gefängniß. Staatsanwaltsantrag: 6 Wochen. 30. Gelsenkirchen . Genosse R. Mattern wegen Flugblattvertheilung ohne polizeiliche Erlaubniß 6 M. Geldstrafe ev. 2 Tage Haft.
Korrespondenzen und Parteinachrichten.
Herr Stephany, der große Schweiger, hat nunmehr in der Angelegenheit des Redakteurs Mary das Wort ergriffen. Wir theilen hiermit die Meinungsäußerung des in letzter Zeit so viel genannten Herrn mit, um den Lorbeerkranz, mit welchem er sein Saupt umwunden hat, um ein Blatt zu vermehren. Herr Stephany erklärt folgendes:
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Bon meinem Urlaube zurückgekehrt, erwidere ich auf die öffentlich verbreitete Behauptung des Herrn Mary, daß er aus der Redaktion der Vossischen Zeitung" entlassen worden, weil er Jude sei, folgendes:
1. Ich habe demselben nicht deshalb gekündigt, weil er Jude ist. In der Redaktion der Bossischen Zeitung" find Bekenner des christlichen und jüdischen Glaubens thätig.
2. Die Kündigung des Herrn Mary ist durch mich felbständig erfolgt, weil seine Leistungen für die Vossische Zeitung" mir unzulänglich erschienen. Berlin 8. Juli 1891.
Friedrich Stephany . Im Anschluß hieran übersendet uns Herr Paul Mary folgendes Schreiben:
Der geehrten Redaktion des Vorwärts" theile ich ergebenst mit, daß ich gegen die Freisinnige Zeitung" Klage auf Grund der§§ 186 und 188 R.-Str.-G.-B. erhoben habe und den Besitzer wie den Chefredakteur der„ Vossischen Beitung" als Zeugen vorschlagen werde. Ich beabsichtige, durch dieses Vorgehen gerichtlich feststellen zu lassen, wann der Chefredakteur der Vossischen Zeitung" die Ünwahrheit gesagt hat, ob im privaten Gespräch mir gegenüber am 22. Mai oder in der Erklärung, welche er heute in der ,, Vossischen Zeitung" veröffentlicht hat. Paul Marx. Es steht also vorläufig Behauptung gegen Behauptung. Herr Frankfurt a. M. Der Vorstand des Schneider- Kranken- früherer Redakteur des in Basel erscheinenden Internationalen Stephany war in legter Zeit mehrfach als vielgewandter Zeuge Laſſen- Bereins sowie Gastwirth kühmayer wegen an- Buchdruckerverbandes", ist von ber hiesigen Polizei ausgewieſen thätig; er wird wohl auch in dem Prozeß Mary sich und seinen geblicher Bolizeiſtunden- Uebertretung freigesprochen. Die worden und mußte heute die Stadt verleen turtin hatte, nach Brotgeber zu schüßen wissen. Sein Gedächtniß wird ihn in Strafmandate hatten auf je 3 M. beziehungsweise 20 M. dem er vor Kurzem aus Stuttgart ausgewiesen worden war, hier diesem Falle hoffentlich nicht im Stich lassen. eine Stellung gefunden." Herr Martin ist, weil er Ausländer
17. Balingen . Die Genossen Rebstock und 2orch wegen angeblichen groben Unfugs( Tragen rother Kravatten) vom Schöffengericht freigesprochen. Iauteten auf 10 M.
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gelautet.
Geldstrafe.
Die Strafmandate
Frankfurt a. M., 6. Juli. Die Frankfurter Zeitung " meldet: Der Schriftseyer François Martin , ein geborener Luxemburger, in den Buchdruckerkreisen bekannt als Gründer und
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Zum Kirchenbau in der Schönhauser Allee . Iserlohn . Genoffe Lehmann, Redakteur der Freien ist, schon in mehreren Orten Deutschlands ausgewiesen worden, Breffe" vom Schöffengericht wegen groben Unfugs 20 Mt. dessen ungeachtet tritt er immer wieder von Neuem agitatorisch Nothstand besteht doch in Berlin , und das ist- ber tirchliche öffentlich auf und erleidet dasselbe Schicksal. Die Konsequenz Nothstand. Nicht etwa, daß die Kirchen arm wären oder die Getha. Der Redakteur des„ Gothaischen Volksblattes", wäre anerkennenswerth, brängte sich nicht, infolge der Gr: Geistlichen Noth litten, o nein! Die Wohlgenährtheit der Genoſſe Joo 3, wegen Beamtenbeleidigung vom Schöffen- fahrungen, welche namentlich unseren Genossen in der Schweis meisten der geistlichen Herren läßt einen derartigen Schluß nicht mit demselben Herrn gemacht haben, die Vermuthung auf, Herr zu; vielmehr gleichen sie dem Abt von St. Gallen , dem, wie der gericht 1 Woche Gefängniß. 18. Dortmund . Genosse G. Gerlach aus Unna wegen Be- Martin provozire folche Ausweisungen, um auf Grund feines Dichter erzählt, das Beten und Fasten nicht schlecht bekommen Gesicht, drei leidigung eines Rechenbeamten 6 Wochen Gefängniß, Märtyriums auf die Silfe der Genoffen rechnen zu können. Die iſt, indem wie Vollmond glänzte ſein feistes Gejtant, pret Genossen dürften gut thun Herrn Martin gegenüber die Grenze Männer umspannten den Schmerbauch ihm nicht!" Die Kirchliche Noth besteht lediglich in der Kirchenneth, d. h. es sind nicht Kirchen genug in Berlin , in dem Sünden- Babel Berlin, um alle des Nothwendigen nicht zu überschreiten. die Frommen zu fassen, die nach der geistlichen Kost lechzen, wie sie in den Kirchen dargeboten wird. Und allerdings, wer den fonntäglichen Kirchenzettel studirt und nach gut einstündiger Arbeit mit diesem Studium glücklich zu Ende gekommen ist, der
Staatsanwaltsantrag 5 Monate. Frankfurt a. M. Verschiedene Trägerinnen der Bolts ftimme" wegen angeblicher Verbreitung von Druckschriften ohne polizeiliche Erlaubniß( Probenummern) freigesprochen, da eine solche nicht erforderlich sei.
Oldenburg . Kürzlich hat hier eine Kreisfynode getagt, welche im„ geistigen Kampfe" gegen die Sozialdemokratie auch 1. Die Kreissynode hält die Sozialdemokratie für eine Ge19. Celle . Arbeiter Bennede, Redakteur Seiler der nicht beiseite bleiben wollte. Sie refolvirte sich über uns so: " Geller Zeitung" und Schriftsetzer Rehle wegen Be
strafe.
und von den beiden Leztgenannten im Versammlungs- von ihr aber das Streben, die soziale Lage der unteren Stände müssen: Ja, es sind zu wenig Kirchen in Berlin ! Mit Freude amtenbeleidigung, begangen in einer Arbeiterversammlung, meingefahr, der mit allen Kräften zu begegnen ist, unterscheidet wird sich selber mit gutem Gewissen das Eingeständniß machen bericht reproduzirt 50 M., 10 M. und 15 M. Geld zu verbessern, welches berechtigt und der kräftigsten Unterstützung und Genugthuung wird er daher auch sehen, wie viel zur werth ist. 2. Die Kreissynode empfiehlt als vornehmste Mittel, Linderung dieses Nothstandes bereits gethan iſt und noch geMülheim a. Rh. Genosse Holzsieven aus Thurn den verderblichen Grundsätzen der Sozialdemokratie entgegenzu- fchehen foll. Wo nur irgend ein Plätzchen frei ist, slugs wird wegen groben Unfugs( Trommelns bei der Maifeier) vom wirten: a) Belehrung in Wort und Schrift und Verbreitung guter ein Kirchlein hingesetzt, und bald wird in Berlin fein Platz mehr Bücher, durch welche der chriftliche Glaube direkt und indirekt zu entdecken fein, auf dem nicht ein Gotteshaus steht. Und die 20. Berlin . Rebatteur sa a te von" Zandgerichte fren Stände in Wort und That; 9) Hebung und treue 28 ahrnehmung fie toen, die nichts wiſſen wodden von den vielen the und die Der firchlichen Armenpflege; d) sorgsame Pflege des kirchlichen nicht nur einen zukünftigen ideellen, sondern auch einen viele Geistliche werden an ihnen Brot und Beschäftigung finden, Achim . Fabrikarbeiter Wilhelm Rössel wegen Gen- und christlichen Lebens überhaupt, insbesondere auch des cheist- zukünftigen und gegenwärtigen materiellen Werth besitzen. Wie Wenn die Kreissynode sich die Mühe gegeben hätte, von den wie viele Küster, Organisten, Balgentreter u. s. w. werden An
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darmen- Beleidigung in einer Versammlungsrede 14 Tage lichen Familienlebens. Gefängniß.