Einzelbild herunterladen
 

Beschwerden in Wien .

Pariser Ministerrat über die Zollunion.

Der Abschluß des deutsch - österreichischen Bertrages über die Zoll- I bündeten zu schützen. Die beiden deutschen Koalitionsparteien, union hat einige diplomatische Folgen gehabt. In Wiener die sozialdemokratische und die agrarische, behielten sich ihre formelle Außenministerium erschienen nacheinander der Zustimmung zu dieser Interpellation nach Einvernehmen mit ihren tichechische, der französische und der italienische Parteileitungen vor. Gesandte; sie brachten nach amtlicher Mitteilung der ,, österreichischen Bundesregierung zur Kenntnis, daß eine solche 3ollunion gegen das Genfer Protokoll vom 4. Oftober 1922 verstoßen würde". Außenminister Scho ber hat daraufhin erklärt, daß die

im Sinne der Briandſchen Europa - Aktion liegende Zollunion sich bringt die ,, Neue Züricher Zeitung " aus Bern einen offenbar offi­

im Gegenteil im Rahmen der Verträge halte.

Das Genfer Protokoll von 1922.

Das Genfer Anleiheprotokoll, das zum diplomatischen Kampf gegen den zollpolitischen Anschluß benutzt wird, bezicht sich auf die Anleihe, die Desterreich mit Hilfe des Völkerbundes 1922 zur Sa­nierung seiner Staatsfinanzen nach der Inflation erhielt. Die Mächte, namentlich Frankreich und Italien , benutzten die Finanznöte, um sich noch einmal die Unabhängigkeit" Desterreichs, also das in den Friedensverträgen niedergelegte Anschlußverbot von dem damaligen Bandeskanzler Seipel bestätigen zu lassen. Der entscheidende Saẞ, auf den man sich in Wien beruft, lautet:

Die Regierung der Republik Desterreich verpflichtet sich gemäß dem Wortlaut des Artikels 88 des Vertrages von Saint­Germain en Laye, ihre Unabhängigkeit nicht auf= zugeben. Sie wird sich jeder Verhandlung und jeder wirtschaft­lichen oder finanziellen Bindungen enthalten, die geeignet wären, diese Unabhängigkeit direkt oder indirekt zu beeinträchtigen. Diese Verpflichtung läßt Desterreich unter Wahrung der Bestim­mungen des Friedensvertrages seine Freiheit in bezug auf den Zolltarif, Handels- und Finanzabkommen und im allgemeinen hinsichtlich aller sein Wirtschaftssystem und seine Handelsbeziehungen betreffenden Angelegenheiten. Vorausgejezi ist jedoch, daß Desterreich seine wirtschaftliche Abhängigkeit nicht dadurch antastet, daß es irgendeinem Staate ein Sonder= iystem oder ausschließende Vorteile zugesteht, die geeignet wären, diese Unabhängigkeit zu gefährden."

Aus dem Wortlaut dieses Genfer Protokolles von 1922 ergibt sich, daß der geplante deutsch - österreichische Zollverein mit sorgfältiger Rücksicht auf das Protokoll von 1922 abgeschlossen ist: es wird feinem Staate von Desterreich ausschließende Vorteile" zu= gestanden, vielmehr find bekanntlid) alle Staaten freundlich ein­geladen, der Zollunion beizutreten. Was man die ,, Unabhängigkeit" Desterreichs nannte, ist ebensowenig gefährdet: die neue Zollunion ist nicht für die Ewigkeit geschlossen, sondern kann schon nach drei Jahren gekündigt werden.

Auskünfte in Berlin .

Der deutsche Außenminister Dr. Curtius halle bereits am Freitag die Botschafter Englands, Frankreichs und Italiens zu geffern, Montagnachmittag, eingeladen, um ihnen Mitteilung übec den Zollunions- Borvertrag zu machen. Sie sind geffern bei ihm ge­mesen und find über den mirtschaftlichen Sinn und europäischen 3med des Abkommens mit Wien ins Bild gesetzt worden.c

Ministerrat in Paris .

Paris , 23. März.( Eigenbericht.)

In der Schweiz freundliches Intereffe. Zürich , 23. März.( Eigenbericht.) Zu dem deutsch österreichischen 3ollvertrag Zollvertrag ziösen Bericht, in dem es heißt: Die deutsche Gesandtschaft hat dem Bundesrat offiziell Mitteilung gemacht von dem Abschluß des deutsch­österreichischen Zollvertrages. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sigung von den übermittelten Aufschlüssen Kenntnis genommen. Die Initiative für den Vertrag scheint von der österreichischen Regierung ausgegangen zu sein. Politische Bindungen sind die beiden Staaten durch diese Zollvereinbarung nicht eingegangen. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen und nicht um einen staats­rechtlichen Att. Das entstandene Zollabkommen ist demnach etwas wesentlich anderes als der vor einem Jahrhundert geschaffene 3011 verein oder die belgisch - luxemburgische Zollunion oder der Zoll­anschluß des Fürstentums Liechtenstein an die Schweiz . Die Eid­genossenschaft hat lediglich Kenntnis zu nehmen von dem erfolgten Vertragsabschluß. In die bereits aufgetauchte Streitfrage, ob der Vertrag mit dem Versailler Vertrag in Einklang stehe oder nicht, hat sie sich in feiner Weise einzumischen. Wichtige praktische Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schweiz dürfte dem Vertrag taum zukommen. Sollte er dazu beitragen, daß Deutschland und Desterreich wirtschaftlich erstarken, so wäre das immerhin auch für unser Land als ein Vorteil zu betrachten.

Rom wird feine Schwierigkeiten machen.

Rom , 23. März.( Eigenbericht.)

gemeinen who 3urüdhaffung gebt uns en Irtett auf Seat Zeitpunkt verschoben, in dem der genaue Tert des Abkomunens vor liegt. Der Grundton der Kommentare ist aber bei aller Zurüd haitung durchaus freundlich. Lavaro Fascista" sagt in seinem Leitartikel sogar, daß die Notwendigkeit von allges meinen Regelungen und Sonderabkommen fier die Gesundung des erkrankten Europa jezt gegeben sei.

Was die Haltung Italiens angeht, besteht nach unseren Infor mationen die Hoffnung, daß von italienischer Seite feine beson deren Schwierigkeiten gemacht werden. Natürlich bleibt die Stellungnahme Italiens gerade wegen der schwebenden italienisch­französischen Verhandlungen schwierig und bis zuletzt unbestimmt. Es ist aber auf keinen Fall mit einem scharfen Vorgehen zu rechnen, wie etwa von französischer Seite. Es mird ja auch betont, daß Italien in Wien durchaus nicht diplomatische Schritte des Pro­teftes unternommen habe, wie sie der Tschechoslowakei und Frank­ reich zugeschrieben werden, sondern nur, wie England, um nähere Aufklärung gebeten habe. Der deutsche Botschafter hat ebenso wie der österreichische Gesandte dem Außenminister Grandi die Erklärung der Regierung mündlich gemacht.

Grandi bleibt in Rom .

Rom , 23. März.( Eigenbericht.)

Der ungarische Außenminister Carolyi wurde am Montag vom König und von Mussolini empfangen. Mit Außen­minister Grandi hat er während seines hiesigen Aufenthaltes die zweite Zusammenkunft gehabt. Es ist im Zusammenhang mit den Auswirkungen des deutsch - österreichischen Abkommens zu beachten, daß auch der Direktor des Wiener Handelsministeriums, Sektionschef Schiller , schon am Montag nach Rom gekommen ist. Auch er wird mit Carolni wichtige Besprechungen haben. Alle diese Ver­handlungen hängen nicht nur mit der internationalen Getreide­konferenz zusammen, die am 24. März beginnt. Sie dürften vielmehr start mit den Rückwirkungen des deutsch - österreichischen Abkommens in Berbindung gebracht werden. Sie werden als so wichtig erachtet, daß deshalb auch Minister Grandi, der am Montag beim deutschen Botschafter speiste, nicht nach Paris fährt.

Die Zollunion im Rundfunt.

Im Programm der Aktuellen Abteilung sprechen über Deutsch österreichische Zollunion" am Dienstag, dem 24. März, um 8.15 Uhr Der Eindruck des deutsch österreichischen Wirt abends, der deutsche Staatssekretär a. D. Professor Dr. Julius schaftsabkommens in der italienischen Preise zeigt sich in Hirsch und am Mittwoch, dem 25. März, 19.30 Uhr, der öster­den ersten redaktionellen Aeußerungen am Montagabend. Im all- reichische Staatskanzler Dr. Karl Renner .

=

Das deutsch - österreichische Protokoll

Nachstehend veröffentlichen wir die ihrem wesentlichen| einen 3011taris vereinbaren, die übereinstimmend in beiden Zoll­Inhall nach bereits bekannten Richtlinien, die die deutsche gebieten mit dem Vertrage und für dessen Dauer in Kraft zu setzen und die österreichische Regierung für den Bertrag über die find. Angleichung der zoll- und handelspolitischen Verhältnisse ihrer Länder feffgelegt haben. Die Richtlinien sind in einem Pro­fotoll enthalten. Das Abkommen der beiden Regierungen über die Annahme dieses Protokolls ist in der Weise formu­liert worden, daß sich die beiden Außenminister gegenseitig von den übereinstimmenden Beschlüssen der Kabinette in Berlin und Wien benachrichtigt haben.

2. Aenderungen des Zollgesetzes und Zolltarifs fönnen während der Dauer des Vertrags mur auf Grund einer Bereinbarung der beiden Teile vorgenommen werden.

Das Schreiben des Reichsaußenministers Dr. Curtius an Bizekanzler Dr. Schober vom 19. März laufef: s las Sehr geehrter Herr Bizetanzlert

Mit Beziehung auf die Besprechungen, die wir Anfang März bei meinem Besuch in Wien hatten, beehre ich mich. Eurer Erzellenz mitzuteilen, daß die Reichsregierung den Plan der Angleichung der zoll- und handelspolitischen Berhältnisse Deutschlands und Desterreichs 3oll- und handelspolitischen Verhältnisse Deutschlands und Desterreichs freudig begrüßt und dem Protokoll über die Richtlinien für den ab­

Das deutsch österreichische Jollbünduis war am Montag Gegenstand einer eingehenden Beratung im minifter rat. Briand hat seine Kollegen über die Bedeutung des Ah­tommens unterrichtet, und der Ministerraf hat, wie es in einer amf­lichen Mitteilung heißt, die vom Außenminifter ergriffenen Initia- zuschließenden Vertrag in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung tiven gebilligt, die sich auf ein gemeinsames Vorgehen aller infec­effierten Mächte beziehen, um die Einhaltung der Ber­träge und Abkommen durch Deutschland und Desterreich zu ge­währleisten".

einmütig zugestimmt hat.

Das entsprechende Schreiben des Bizetanzlers Dr. Schober an den Reichsaußenminister Dr. Curtius hat das gleiche Datum und den gleichen Wortlauf.

Das Protokoll.

Die französische Presse, vor allem die Rechtspreise, hat sich über das Abkommen, das in einigen Blättern ein, internationaler Im Berfolg der Besprechungen, die Anfang März 1931 in Wien Theatercoup" genannt wird, noch nicht beruhigt, sondern speit ftattgefunden haben, haben die deutsche Regierung und die oefter weifer Feuer und Flamme gegen Deutschland und Desfer- reichische Regierung vereinbart, alsbald in Verhandlungen über einen reich, zum Teil fogar gegen Briand , deffen katastrophale Außen- Vertrag zur Ungleichung der 3oll- und handelspolitischen Berhältniffe politik" für das Borgehen der beiden Länder verantwortlich gemacht ihrer Länder auf Grund und im Rahmen der nachstehenden Richt­wird. Gegenüber dieser Kampagne ist es zu begrüßen, daß linien einzufrefen: wenigftens zwei radikale Blätter, die Republique" und die ,, Bolonté", den Mut haben, das Abkommen mit der Begründung zu verteidigen, daß es der kern eines europäischen Zoll

bündnisses werden und damit zu einer wirtschaftlichen und später politischen Einigung Europas führen könne.

Curtius Interview.

Paris , 23. März.( Eigenbericht.) In einem an den Matin" gerichteten längeren Telegramm setzt Reichsaußenminister Dr. Curtius die Bedeutung des deutsch österreichischen Protokolls auseinander. Unter Hinweis darauf, daß Deutschland und Desterreich ihre volle wirtschaftliche Unabhängigkeit bewahren, und daß jeder andere Staat dem Abkommen beitreten förmte, erklärt der Minister: Das Ziel, das wir alle verfolgen, und das in einer Einigung aller europäischen Staten besteht, wird viel leichter zu erreichen sein, wenn wir regionale Abkommen schließen und wenn mir 3ntereffensphären schaffen, die man viel bequemer in die allgemeine paneuropäische Organisation ein­gliedern fann. Deutschland und Desterreich haben beschlossen, diesen Weg durch eine erste praktische Handlung einzuschlagen. Sie werden damit, wie ich lebhaft wünsche, zu einer

Berwirklichung der grundlegenden Idee der Vereinigten Staaten von Europa

beitragen, die nicht nur eine wirtschaftliche Verständigung, sondern die Befestigung des europäischen und des Weltfriedens bezweckt." Die Tschechoslowakei berührt.

I.

1. Unter voller Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit der beiden Staaten und unter voller Achtung der von ihnen dritten Staaten gegenüber übernommenen Verpflichtungen soll der Vertrag dazu dienen, den Anfang mit einer euordnung der europäischen Wirtschaftsverhältnisse auf dem Wege regionaler Ber­einbarungen zu machen.

2. Insbesondere werden beide Teile fich in dem Bertrage ver­bindlich dazu bereit erklären, auch mit jedem anderen Lande, auf deffen Wunsch, in Verhandlungen über eine gleichartige Rege. lung einzutreten.

II.

1. Deutschland und Desterreich werden ein 3ollgeseh und

Reichsbannerkameraden!

Bei der letzten Fahrt unseres verstorbenen Kameraden, Reichs­ausschußmitgliedes Reichskanzler a. D. Hermann Müller , be­teiligen wir uns nach folgendem Plan:

16 Uhr treten die Kameraden kreisweise im Hofe des ,, Vorwärts", Eingang Alte Jakobstraße, an. Anzug: bor schriftsmäßige Bundeskleidung, Koppel, Schulterriemen, dunkle Krawatte. Sämtliche Fahnen und Jugend­wimpel mit Trauerflor.

Die Musikkapellen der Ortsvereine Charlotten­ burg , Friedrichshain , Treptow , Wedding und Weißensee, sowie die Spielleute aller Ortsvereine ohne Schlag­zeuge und Glockenspiele.( Notiz bezüglich gemeinsamer Uebung in Mittwoch- Morgenausgabe beachten.)

Prag , 23. März( Eigenbericht). Sämtliche tschechischen Koalitionsparteien, darunter auch die Eozialdemokratische Partei, richteten am Montag im Senat an Außenminister Benesch wegen der deutsch - österreichischen Alle anderen Kameraden, die 16 Uhr nicht antreten Zollunion eine Interpellation, in der betont wird, daß durch können, sammeln sich freisweise 18.30 Uhr in der Ruhe­diefes Abkommen die Interessen der Tschechoslowakei in wirtschaft- platzstraße, Spike Gerichtstraße. Reihenfolge der Kreise licher und politischer Hinsicht berührt werden. Durch die Zoll- auf beiden Sammelplähen: Norden, Westen, Osten, union werden ferner sowohl das Genfer Protokoll aus dem Jahre 1922 über die Sanierung Desterreidys, sowie auch die aus dem Friedensvertrag von St. Germain resultierenden Berpflichtungen

Süden.

Für den An- und Abmarsch sind unter Beobachtung berührt Außenminister Benesch soll sich über den Standpunkt des Demonstrationsverbotes die öffentlichen Verkehrs­der Regierung äußern und mitteilen, in welcher Weise die tschechische mittel zu benutzen. Regierung vorgehen will, um ihre Interessen und die ihrer Ber=

Der Gauvorstand.

|

III.

1. 3m Warenverkehr 3 wischen den beiden ändern sollen während der Dauer des Bertrags teine Einfuhr- und Aus. fuhrzölle erhoben werden.

2. Die beiden Regierungen werden sich in dem Bertrage darüber perſtändigen, ob, für melche bestimmten einzelnen Barenfategorien und für welche Zeit 3mischenzölle fich als erforderlich erweisen.

IV.

Die beiden Regierungen mardent in dem Vertrage Bereinbarun gen treffen über eine vorläufige Regelung des Zwischenvers fehrs hinsichtlich der Warenumfassteuer und mit solchen Waren, für die zur Zeit in dem einen oder anderen Lande Monopole oder Verbrauchsabgaben bestehen.

V.

1. Die Zollverwaltung jedes der beiden Länder soll von der des anderen Landes unabhängig und nur der Regierung ihres Landes unterstellt bleiben. Auch soll jedes Land die Kosten jeiner Zollverwaltung tragen.

2. Unter voller Wahrung des vorstehenden Grundsazes merden die beiden Regierungen durch besondere Maßnahmen technischer Art für eine gleichmäßige Durchführung des Zollgesetzes und der sonstigen Zollvorschriften Sorge tragen.

VI.

1. Die Zölle werden im deutschen 3ollgebiet von der deutschen Zollverwaltung. im öfferreichischen von der österreichischen Zollverwaltung erhoben.

2. Nach Abzug der aus der Durchführung des Vertrags er machfenden Sonderkosten wird der Betrag der vereinnahmten Zölle zwischen den beiden Ländern nach einem Verteilungs=

schlüssel verrechnet.

3. Bei den hierüber zu treffenden Bereinbarungen mird Sorge dafür getragen werden, daß die in dem einen oder anderen Lande bestehenden Pfandrechte an den Zolleinnahmen nicht beeinträchtigt

werden.

VII.

1. Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhrverbote sollen zwischen Deutschland und Desterreich) nicht bestehen. In dem Bertrage sollen die Ausnahmen, die sich aus Gründen der öffent­lichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheitspflege oder aus ähn lichen Gründen als erforderlich erweisen können, mit möglichster Genauigkeit aufgeführt werden.

2. Die beiden Regierungen werden an Stelle des Tiera jeuchenübereintommens zwischen Deutschland und Dester­reich vom 12. Juli 1924 so schnell als möglich, spätestens binnen einem Jahre nach Infrafttreten des Vertrags, eine neue Ver­einbarung treffen und in Kraft setzen, die den Verkehr mit Tieren und tierischen Erzeugnissen zwischen Deutschland und Desterreich unter den gleichen Boraussetzungen nach den gleichen Vorschriften regeln wird, wie sie für den inneren Verkehr in Deutschland und in Defter­reich gelten.

VII.

In dem Vertrage sollen die Rechte, die den natürlichen und juristischen Personen des einen Teils im Gebiete des anderen Teils in bezug auf Niederlassung, Gewerbebetrieb, Be­steuerung usw. zustehen, auf der Grundlage der einschlägigen Be­ſtimmungen des jetzt geltenden deutsch - österreichischen Handelsver­trags geregelt werden. Auf der gleichen Grundlage werden auch Bestimmungen über den beiderseitigen Eisenbahn- und Schiffahrts­verfehr getroffen werden.

IX.

1. Jede der beiden Regierungen foll auch nach dem Infrafttreten des Vertrags grundfählich das Recht behalten, für sich mit dritten Staaten Handelsverträge abzuschließen. 2. Bei solchen Verhandlungen mit dritten Staaten werden die deutsche und die österreichische Regierung darauf Bedacht nehmen,