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baß nicht die Intereffen des anderen Tells hm Widerspruch mit dem Inhalt und 3med des abzuschließenden Vertrags verlegt werden.

3. Soweit es im Interesse einer einfachen, schnellen und gleich­mäßigen Regelung der Handelsverhältnisse mit dritten Staaten an= gebracht und möglich erscheint, werden die deutsche Regierung und die österreichische Regierung Berhandlungen über den Abschluß von Handelsverträgen mit dritten Staaten gemeinsam führen. Auch in diesem Falle werden jedoch Deutschland und Desterreich jedes für sich einen besonderen Handelsvertrag unterzeichnen und ratifizieren und sich gegenseitig der Ratifikationsurkunden mit dem dritten Staate verständigen.

X.

Die beiden Regierungen werden rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die zurzeit laufenden, von Deutschland und Desterreich mit driffen Staaten abgeschloffenen Handelsverträge, Boweit fie Bindungen der Zollfäßze ent­halten, oder soweit sie die Durchführung der zurzeit noch bestehen­den Ein- und Ausfuhrverbofe und sonstigen Borschriften über den Warenverkehr beeinträchtigen würden, miteinander und mit dem Inhalt und Zwed des abzuschließenden Vertrages in Einklang zu bringen.

XI.

1. Zum Zwecke der reibungslosen Durchführung des Vertrages soll in ihm ein völlig paritätisch aus Angehörigen beider Teile zu­sammengesetzter Schiedsausschuß vorgesehen werden, dem folgende Aufgaben zufallen:

a) Die schiedsgerichtliche Erledigung von Meinungsver= schiedenheiten zwischen beiden Teilen über die Aus­legung und Anwendung des Vertrages;

b) die Herbeiführung eines Ausgleichs in denjenigen Fällen, in denen der Vertrag eine besondere Vereinbarung zwischen beiden Teilen vorsieht, oder in denen nach dem Inhalt des Vertrages die Verwirklichung der Absichten des einen Teiles von der Zustimmung des anderen Teiles abhängt, wenn in diesen Fällen eine Einigung zwischen den beiden Teilen nicht zu erzielen ist.

2. Der Schiedsausschuß entscheidet in den vorstehend unter a) und b) erwähnten Fällen mit verbindlicher Wirkung für beide Teile. Für die Entscheidung genügt Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit soll die Stimme des Vorsitzenden des Ausschusses den Ausschlag geben. Die Auswahl des jeweiligen Borsigenden soll im dem Vertrage nach dem Grundsaz völliger Parität geregelt

werden.

3. Wenn eine der beiden Regierungen der Ansicht ist, daß die Entscheidung des Schiedsausschusses in einem der unter 1b er­wähnten Fälle lebenswichtige Interessen seiner Wirt­schaft verletzt, so kann sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Eine solche Kündigung ist auch während der nachstehend unter XII 2 vorgesehenen ersten Ber

tragsperiode von drei Jahren zulässig.

XII.

1. Der abzuschließende Vertrag fall ratifiziert werden und nach einer im Bertrage zu bestimmenden Frist, die vom Austausch der Ratifikationsurkunden an läuft, in Kraft treten.

Prinz Auweih!

KH BIN DOCH DER

PRINZ AUWi !

Bei einer Königsberger Zufammenrottung der Nazis machten auch der Hohen zollernprinz Auwi und Goebbels mit dem Gummiknüppel Bekanntschaft.

GOEBBELS !

ICH BIN DOCH

Manche Leute lernen nur auf diese Weise begreifen, was eine Demokratie ist!

Goebbels und Prinz Auweih.

Wie sie die Polizei provozierten und Bekanntschaft mit dem Gummifnüppel machten.

In großer Aufmachung haben Blätter der Rechten über angeb- schützen. Außerdem blieb das Versammlungslokal selbst und seine liche Mißhandlungen des Prinzen August Wilhelm von nähere Umgebung durch die noch zurückgehaltenen zwei Bereit Preußen und des nationalsozialistischen Abgeordneten Dr. Goeb- schaften in ausgiebigfter Weise gesichert. bels berichtet. Der Prinz von Preußen bezeichnete das Vorgehen der Königsberger Schuhpolizei als standalös". Die Berichte dieser wesentlichen Einzelheiten start und sind schon deshalb als wenig Blätter widersprechen fich übrigens charakteristischerweise in allen objektiv anzusehen. Ihre Meldungen und auch die Darstellung des Prinzen hatten das Verhalten der Nationalsozialisten als völlig friedlich und das der Schutzpolizei dagegen gerade als absolut un­begreiflich aggreffio hingestellt. Der Amtliche Preußische Pressedienst veröffentlicht den amtlichen Bericht des Königsberger Polizeipräsidiums, der zur Berhütung einer Legenden­bildung den Sachverhalt richtigstellt. Er zeigt, daß fowohl der Bor­wurf, die Schuhpolizei hätte durch vorzeitiges Abziehen ihres Ber­fammlungsschuhes die Versammlungsteilnehmer schuhlos den kom­muniffen ausgeliefert, zu Unrecht erhoben wird, wie er auch das Ber. halten der friedlichen Nationalsozialisten auf dem Hauptbahnhof ins rechte Licht seht.

2. Der Vertrag soll jederzeit mit einer Frist von einem Jahr, zum ersten Male jedoch vorbehaltlich der Bestimmung in XI 3- für den Ablauf des dritten Jahres nach seinem In- wurf, frafftreten, fündbar sein.

3. Die Kündigung darf nur auf Grund eines Gefches des Candes erfolgen, von dem die Kündigung ausgesprochen wird.

Reichsrat gegen Steuerbeschlüffe?

"

Nachdem amilich in Königsberg befannt geworden war, daß vom Polizeipräsidenten in Berlin die Versammlungen der National sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, in denen der Reichstags abgeordnete Dr. Goebbels sprechen sollte, megen ihres unfriedlichen Charakters verboten worden waren, mußte mit Rücksicht hierauf und im Hinblick auf das Verhalten Dr. Goebbels in der Versammlung am 6. September 1930 in Königsberg ein gleiches Verbot auch hier ausgesprochen werden. Infolgedessen wurde der Gauleitung der NSDAP . von diesem Berbot am 20. März vormittags Renntnis ge­geben. Auf Grund der sofort von der Parteileitung der NSDAP . aufgenommenen Berhandlungen, in denen sie eine ausreichende Garantie dafür bot, daß der vorgesehene Redner weder in der Ber­sammlung erscheinen noch in ihr sprechen sollte, wurde das Berbot

zurüdgezogen.

Berhandlungen beim Reichsfangler. Reichskanzler Dr. Brüning bemühte sich am Montagabend, burch Verhandlung mit den Führern der Reichstagsfraktionen, die noch schwebenden politischen Streitfragen zu lösen. Besondere Be deutung fam einem Empfang der Führer der Deutschen Bolts partei und der Konservativen beim Reichskanzler zu. Dabei murde, mie mir hören, namentlich die Frage erörtert, was geschehen solle, nachdem im Reichstagsplenum die Steueranträge der Sozialdemofraten angenommen worden sind. Ein parla­Die in hiesigen( Ostpreußische Zeitung" und" Preußische mentarischer Ausweg zeigte sich nicht, infolgedessen ist damit zu Zeitung") und Berliner Zeitungen( Angriff" und" Tag") wieder rechnen, daß der Kampf um die Steuererhöhungen nunmehr in den gegebene Schilderung des August Wilhelm , Prinz von Preußen, daß Reichsrat verlegt wird. In parlamentarischen Kreisen nimmt die gesamte Schutzpolizei noch vor Schluß der Versammlung" zurüd­man an, daß die Reichsregierung sich bemühen wird, den Reichsrat gezogen sei, trifft nicht zu. Die Versammlung war um zur Einlegung des Einspruchs gegen die Steuerbeschlüsse des Reichs drei Polizeibereitschaften eine Bereitschaft heraus, um die Teil­22 Uhr 20 beendet. Kurz zuvor zog der Inspektionsführer von tags zu bewegen. Bis in die späten Abendstunden verhandelten Regierungsmit- nehmer an der Versammlung auf dem Nachhausemege durch Streifen glieder mit den Sachverständigen der Parteien dann noch über die zu Fuß und auf Laftkraftwagen in der weiteren Umgebung zu 3ollvorlage, die die Regierung ermächtigen soll, von sich aus Zölle herauf- oder herunterzusetzen. Die Hauptfrage iſt

Nach Bekanntwerden der Abfahrtzeit des Dr. Goebbels wurden ausreichende andere Polizeikräfte nach dem Hauptbahnhof ent­Schußpolizei auf dem Bahnsteig erfolgte auf Ersuchen der Bahn­fandt, wie dies stets bei solchen Anlässen geschieht. Der Einsatz der polizei, weil letztere die Ordnung dort wegen des Verhaltens der großen Zahl der Nationalsozialisten, welche zum Teil die Bahnsperre. ohne Karten durchbrochen hatten und auch auf sonst verbotenen Zu­gängen auf den Bahnsteig gelangt waren, allein nicht aufrechterhalten fonnte. Die Räumung des Bahnsteigs war nötig, weil das Publikum dicht gedrängt bis an seine Ränder stand und einzelne Trupps die Gleise überquerten. forderung an das Publikum. Bon dem Polizeifnüppel wurde eben­Sie erfolgte erst nach lauter Auf­falls erft Gebrauch gemacht, nachdem Polizeibeamte tätlid) angegriffen worden waren und die wiederholten Auf­forderungen des leitenden Polizeioffiziers, den Bahnsteig zu räumen, unbeachtet blieben. Daß Dr. Goebbels ober der Prinz von Preußen erheblich oder gar blutig verletzt worden sind, ist nicht beobachtet morden. Die meitere Darstellung des Prinzen von Preußen, daß er nach Borzeigung seiner Fahrkarte nicht durch die polizeiliche Sperr. fette durchgelaffen, sondern auf das angebliche Zeichen des Polizei­majors mit dem Bolizeifnüppel einen Schlag erhalten hätte, ent spricht nicht den Tatsachen. Bielmehr wurden, alle Person­nen und auch der Prinz nach Vorzeigung ihrer Fahrkarten anstandslos von den Polizeibeamten durchge= Iaffen.

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-

Es ist weiter nicht zutreffend, daß ein Polizeioffizier seinen Bes amten gegenüber erklärt habe: Laßt mir den Prinzen nicht aus, den müssen wir auch friegen." Ebenso unzutreffend ist die Angabe, ein Bolizeimojar habe zu Dr. Goebbels gerufen: Runter von der Bank,

runter!"

Es ist Tatsache, daß drei Schuhpolizeibeamte und ein Bahn­polizeibeamter mißhandelt, daß zwei Polizeibeamten die Seiten­gewehre entrissen wurden und daß der anwesende Polizeimajor zu feinem eigenen Schuß seine Schußwaffe ziehen mußte, um einen ihm unmittelbar drohenden Angriff abzuwehren.

worden sind, so ist dieses an sich bedauerlich, aber unvermeidbar und auf das undisziplinierte Berhalten eines Teils der An­wesenden zurückzuführen.

Wenn hierbei unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen

des

dabei, ob die Zollermächtigung an beftimmte Bedingungen gefnüpft Die Pariser Berichte des Hitler- Organs. Charakter seiner Bariser Berichte nicht das geringste

werden soll und an welche, insbesondere, ob der Reicherat bei der Anwendung der Zollermächtigung eingeschaltet werden soll und ob dabei noch der Lebenshaltungsinder eine Rolle spielen soll. Die Frage ist noch nicht völlig geflärt. Die Verhandlungen sollen am Dienstag fortgesetzt werden.

Strittig bleibt auch noch die Frage der Vertagung des Reichstags. Angestrebt wird eine Einigung mit den Parteien dahin, daß nach der Bertagung des Reichstages das Parlament nur auf Bereinbarung zwischen Reichstagspräsidium und Reichsregierung wieder einberufen werden soll, sobald sich die Notwendigkeit dafür herausstellt.

Deutschnational und betrügerisch. 2½½ Jahr Gefängnis für Unterschlagung von Kirchengeldern.

Frankfurt a. M., 23. März.( Eigenbericht.)

Der frühere deutsch nationale Stadtverordnete Kaufmann Friedrich Nagel wurde am Montag vom er­meiterten Schöffengericht in Frankfurt zu 2% Jahren Ge= fängnis und 3 Jahren Ehrverlust verurteilt. Der Angeklagte hatte als Borsteher des evangelischen Kirchensteuerausschusses die Rassengeschäfte der evangelischen Gemeinde von Groß- Frankfurt unter sich. Er benügte seine täglichen Funktionen, um in einem Zeitraum von sechs Jahren 161 000 Mart Kirchengelder zu unterschlagen. Diese Delikte verschleierte er durch Beseitigung Die veruntreuten Gelder steckte er regelmäßig in sein Geschäft, eine Korsettfabrik, die vor kurzem bankrott ging als die Betrügereien bekannt wurden. Bemerkenswert ist, daß der Untersuchungsrichter diese nationale Leuchte erst vor zwei Wochen in Haft nahm, obwohl bereits seit Januar die Höhe der unter schlagenen Riesensumme und alle Einzelheiten aufgeklärt waren.

Richtigstellungen.

Am 7. März haben wir die unmahren Behauptungen des Bölkischen Beobachters" über die angebliche Rüstungsfreudigkeit der französischen Sozialisten angepprangert. Bei dieser Gelegenheit stellten wir fest, daß der Pariser Korrespondent des Bölkischen Beobachters" ein ehemaliger Pastor Dr. Koerber ist, der früher die Deutsche Tageszeitung" in Paris vertreten habe. Dr. Roerber schreibt uns nun aus Cannes an der Riviera, wo er sich zur Erholung aufhält, daß er für nationale Zeitungen, zu denen bis heute auch noch die Deutsche Tageszeitung" gehört, arbeitz. Geine Safretäre leisteten nichts anderes als die Arbeit eines Stenotypisten.

Wir geben gern davon Kenntnis, daß die Deutsche Tages: zeitung", in der persönlich hochachtbare Kollegen tätig sind und die noch einen Ruf der Anständigkeit zu verlieren hat, in Paris heute noch den gleichen Korrespondenten hat wie der Böltische Beobachter". Herr Koerber teilt uns weiter mit, daß seine Berichte im Hitler . Blatt ,, mit. oder A. K., Paris " gezeichnet sind und nicht ,, be­scheiden mit R.". Das R. war ein offenfundiger Druckfehler. Aber auch das sei hier registriert. Damit wird an unserer Kennzeichnung

Volksbühne.

Stefan Großmann: Die beiden Adler".

Der Versuch, im bewegenden Weltanschauungsspiel Bictor Adler, den großen Führer der österreichischen Sozialdemokratie, und feinen vom Kriege bis zur Verzweiflung gepeinigten Sohn Friedrich aufeinanderprallen zu lassen, mißlang. Die Träger dieser er­schütternden Schicksale sind noch viel zu nahe mit uns verbunden, als daß wir gestatten dürften, sie für eine nur unterhaltende Theaterspielerei zu opfern. Der Verfasser und die Künstler emp­fingen trotzdem vielen Beifall.

M. H.

geändert.

In der gleichen Notiz hatten wir hinzugefügt, daß der Sekretär, der für Herrn Koerber die Arbeit für den ,, B. B." leiste, ein Herr Landau sei, der früher für einen linksstehenden Berliner Verlags leiter als Informator tätig gewesen wäre. Herr Koerber erklärt, daß er einen Sekretär dieses Namens niemals beschäftigt habe.

In diesem Punkt find wir Opfer einer falschen Information gewesen. Dr. Edmund Landau hat ung inzwischen auf­gesucht, sich als Mitglied der deutschen sozialistischen Gruppe in Baris ausgewiesen und festgestellt, daß er weder jemals für Herrn Roerber, no ch für den gemeinten Berliner Verlagsleiter tätig gewesen sei. Von dieser zweifachen Erklärung geben wir hiermit Kenntnis und bedauern insbesondere, daß mir ihn auf Grund irre­führender Mitteilungen in einen Zusammenhang mit der Pariser Be­richterstattung eines Blattes vom Schlage des Hitler - Organs ge­bracht haben.

Realsteuerfenfung in Baden.

Durch Verordnung des Staatsministeriums. Karlsruhe , 23. März.

Durch eine Verordnung des Staatsministeriums werden in Baden die Realsteuern mit Wirkung vom 1. April 1931 ab gesenkt. Es handelt sich dabei um die Steuern des Landes, der Gemeinden und der Kreise, die beim Grundvermögen um 4 Proz. und beim Gewerbebetrieb um 8 Proz. für das Rechnungsjahr 1931 Grundsteuerbeträgen zu erhebenden Hundertteile. gesenkt werden durch eine entsprechende Ermäßigung der von den

Die Zollvorlage. Der Handelspolitische Ausschuß des Reichs­tages, der sich am Montagabend mit der Zollvorlage beschäftigen wollte, vertagte seine Sigung auf Antrag des Dr. Dessauer( 3.) auf Dienstag früh, weil inzwischen noch Besprechungen unter den Fraktionen stattfinden sollen..