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Um die Besoldungsordnung.

Der Gutachterausschuß erklärt sich für das Berliner Gruppensystem.

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Nach dem preußischen Besoldungsgesetz sind die Gemeinden| der Bezirksämter als etwas Wesensfremdes ab. Er lehnt ferner die perpflichtet, die Bezüge ihrer Beamten nach dessen Grund- Gewährung von Zulagen, die bei einer einzigen Gattung allein eine jäzen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zu regeln. Auseinanderreißung in vier verschiedene Gattungen mit sich bringt, Der für Berlin eingesetzte Gutachterausschuß drei Vertreter des ebenfalls ab und verwirft schließlich die Unterscheidung zwischen vor­Magistrats, drei Vertreter der Beamtenorganisationen, unter Vorsitz handenen und neuanzustellenden Beamten als etwas, was der bisher des Senatspräsidenten Stadtverordneten Dr. Caspari hat zu üblichen Bezahlung nach der Leistung widerspricht. Der Gutachter­den vom Oberpräsidenten beabsichtigten Maßnahmen gegen die ausschuß stellt ferner fest, daß Bestimmungen, die im Jahre 1920 Berliner Besoldungsordnung ein Gutachten ausgearbeitet, aus dem wir entnehmen:

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Bei der Angleichung der Bezüge der Kommunalbeamten an die der Staatsbeamten sollen nur erhebliche Ver­legungen", offenbare Auswüchse vermieden werden. Berlin hat als Reichshauptstadt unter Berücksichtigung der einzig­artigen Verhältnisse seiner Riesenstadt und unter Beachtung der gesetzlichen Grundsäge" ein neues Gruppensystem ge­schaffen, um die Beamten darin angemessen unterzubringen. Be­sonders maßgebend war die in der Nachkriegszeit ihrem Wesen nach ganz anders entwickelte Stellung der Beamten gegenüber den der Staatsbeamten( Neubildung der Stadtgemeinde aus vielen Einzel­gemeinden, andere Verteilung der Arbeitsgeschäfte als beim Staat, geringere Zahl von Beamten des höheren Dienstes als beim Staat. Daher liegt das Arbeitsgebiet anders als bei Staats­beamten; es ist im wesentlichen dem Arbeitsgebiet der Beamten des höheren Dienstes nähergerückt als in Preußen.

Der Gutachterausschuß sieht hierin Besonderheiten, die eine ,, un­mittelbare Vergleichbarkeit" mit Staatsbeamten grundsäglich nicht zulassen. Daß die Stadt bei der Würdigung dieser Besonderheiten

in der Besoldung nicht zu hoch gegangen

ist, ergibt sich daraus, daß der Besoldungsaufwand bei der Neuregelung von 1927 17,19 Proz. beträgt, während er beim Staat etwa 20 Proz. ausmacht. Eine rein äußerliche Anpassung an die Gehaltsläge würde eine 3 erreißung des Gruppen. planes in 27 Gehaltsffalen( bisher 17) mit sich bringen. Der Staat hat seiner Besoldung ein Laufbahnsystem zu­grunde gelegt, während die Stadt das im Jahre 1920 bei Reich, Staat und Gemeinden eingeführte,

fozial gerechtere Gruppensystem

mit gleichmäßigen langen Gruppen beibehalten hat. Dieses System hat sich bei Berlin bewährt. Die Dienstalter bestimmungen sind genau abgewogen. Eine Uebertragung der staatlichen Bestimmungen würde widerfinnige Ergebnisse herbeiführen. Beim Wohnungs­geld würden ähnliche unverständliche Verschiebungen eintreten. Der Gutachterausschuß lehnt die vom Oberpräsidenten künstlich hineingetragene Unterscheidung zwischen Beamten der Zentrale und

Reichsbahn Lohndruckschiedsspruch.

Von der Hauptverwaltung angenommen.

Der Schiedsspruch für die Eisenbahnarbeiter vom 19. März, der im Durchschnitt einen Lohnabbau von 6 Proz, für manche Arbeiter gruppen jogar eine Verschlechterung bis zu 11 Proz. vorfieht, ist von der Hauptverwaltung angenommen, von den Gemert­schaften selbstverständlich abgelehnt worden.

von derselben Aufsichtsbehörde genehmigt worden find, heute beanstandet werden, daß die Aufsichtsbehörde dieselbe Abweichung, die der Staat dem Reiche gegenüber aufweist, bei der Stadtgemeinde Berlin als unzuläffig anfieht( Wohnungsgeldzuschuß für Ledige), und daß z. B. bei Schwerbeschädigten die Anwendung der staatlichen Bestimmungen das, was man diesen schwerbetroffenen Bürgern auf der einen Seite als Vorteil gibt, auf der anderen Seite wieder zunichte macht.

Zum Schluß wird als Ergebnis festgestellt, daß die Berliner Besoldungsordnung die staatlichen Bestimmungen nicht

verletzt.

Gestern abend nahmen in den Gesamträumen der Germania­Säle die sechs freigemertschaftlichen Organisatio­nen der Beamten und Angestellten der Berliner städtischen Ver­waltungen, Betriebe und Gesellschaften zu dem Besoldungstonflitt Stellung.

Wie die Genossen Soldes und Mehlich ausführten, hat also die geschloffene Abwehrfront der 30 000 freigewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer ihre Wirkung nicht verfehlt. Der Gut achterausschuß hat das Verlangen des Oberpräsidenten abgelehnt. Trotzdem ist der Kampf der Berliner städtischen Beamten und An­gestellten um die Erhaltung ihrer Existenz feineswegs beendet. Am Mittwoch wird der Berliner Magistrat zu dem Gutachten Stellung nehmen und dem Oberpräsidenten das Ergebnis mitteilen. Es steht dann zu erwarten, daß daraufhin der Oberpräsident endlich einmal seine Abbauforderungen begründen wird. Mag diese Begründung aber ausfallen wie sie will, die Beamten und Angestellten werden keine Schmälerung ihrer Rechte hinnehmen. Sie vertrauen dabei nicht zum mindesten auf die Unterstützung durch die proletarische Mehrheit der Berliner Stadtverordnetenversamm= lung und auch auf die Hilfe des Berliner Magistrats. Schließlich bleibt noch ein Einspruch bei dem Landesschiedsgericht vorbehalten. Aber alle diese Maßnahmen werden nur erfolgreich sein, wenn sie begleitet werden von dem nicht erlahmenden Kampfwillen der betroffenen Beamten und Angestellten. Der stürmische Beifall der versammelten Massen, der jedem Referat folgte, bewies, daß es an diesem Kampfwillen nicht fehlen wird. Eine entsprechende Entschließung fand einstimmige Annahme.

1 Gruppen III und IV aus dem Tarifvertrag herause nehmen.

Dieser Plan bedeutet für die schon jetzt unzureichenden und durch allerlei Maßnahmen stark gefürzten Gehälter eine noch weitere Berschlechterung der Eristenzbedingungen der Aegestellten, die un­erträglich ist. Auch der Urlaub soll erheblich verfürzt und Ueberstundenbezahlung start eingeschränkt werden.

die

Die Verhandlungen am Montag sind als ergebnis los abgebrochen worden. Der Zentralverband der Angestellten hat es abgelehnt, über derart rigorose Forderungen der Arbeitgeber zu diskutieren, während die Herern sich nicht bereit erklärten, von ihren unglaublichen Forderungen Abstand zu nehmen. Die Gewerkschaften werden den Schlichtungsausschuß an­rufen.

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Lohndruck durch Heimarbeit. Gegenmaßnahmen des Bekleidungsarbeiterverbandes. Die Heimarbeiterfrage hat für die Arbeiterschaft der Beklei dungsindustrie infolge der Wirtschaftsnot ganz besondere Bedeutung erhalten; denn der Lohndruck der Heimarbeit be­droht die tariflichen Sicherungen. Eine verstärtte Tätigkeit der Fachausschüsse ist unbedingt notwendig. Für alle Gruppen der Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen, für die keine tarifliche Regelung der Löhne besteht, müssen Mindestentgelte feſtgeſetzt werden. Die Festsetzung eines Stundenlohns allein ohne Fest­sehung der Stüdzeiten ist unzureichend. Die Schaffung eines Stundenschemas für die Berechnung oder Festsetzung der Akkordlöhne muß von den Vertretern bei allen Fachausschüssen an­gestrebt werden. Um eine größere Gleichmäßigkeit in der Lohnfest­feßung für die einzelnen Branchen herbeizuführen, ist überall, wo die Voraussetzungen dazu gegeben sind, die

Bildung von Gesamtfachausschüssen anzustreben. Die Durchführung und Innehaltung der Mindest­entgeltung und der bestehenden Tarife erfordert stärkste Beachtung. Hierfür reichen die bisherigen Schutzmaßnahmen nicht aus. Hierfür reichen die bisherigen Schuhmaßnahmen nicht aus. Der Beirat des Deutschen Bekleidungsarbeiter= verbandes hat angesichts dieser von ihm bei seiner Stellung­nahme zu dem Ergebnis der Tarifverhandlungen festgestellten Sach­lage die Forderung erhoben, daß neben den beamteten Kräften der Gewerbeaufsicht, die mit der Lohnkontrolle betraut sind, auch die beiderseitigen Vertreter des Fachausschusses die Damit sie der amtlichen Lohnkontrolle Hilfe leisten können. Die Anzahl amtlichen Befugnisse der Lohntontrolle erhalten, der vorhandenen beamteten Kräfte reicht nicht aus. Eine ent­sprechende Entschließung des Beirats wurde einstimmig angenommen und den einzelnen Länderregierungen übermittelt.

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Der im August fällige Verbandstag des Deutschen Be­lage zunächst um einige Zeit verschoben. Zur Frage der fleidungsarbeiterverbandes wurde mit Rücksicht auf die Wirtschafts­RGD. beschloß der Beirat, niemand, der zur RG0. gehört, kann Mitglied des Deutschen Bekleidungsarbeiterverbandes sein.

Die Arbeitslosigkeit hat auch den Bekleidungsarbeiter­verband finanziell schwer belastet. Sie betrug Ende des Jahres 66 Proz. Trotzdem entschied der Beirat, daß die statutarischen SPD. - Betriebs- u. Gewerkschaftsfunktionäre Unterstügungsfäße nicht verändert werden sollen,

Am Freitag, dem 27. März, 1912 Uhr, Musikersäle, Kaiser- Wilhelm- Straße 31

SPD. - Betriebsfunktionärsitzung

Vortrag des. Genossen Kurt Heinig , M.d. R.: Die wirtschaftliche Lage" 2 Aussprache. 3. Wahl von 3 Vertretern für den erweiterten Bezirksvorstand. Parteimitgliedsbuch und Betriebsfunktionärkarte legitimeren. Das Betriebssekretariat.

Die Reichsbahngesellschaft wird die Berbindlichkeitserklärung be- fonnte, berief von neuem die Schlichterkammer ein, die sich dann fonnte, berief von neuem die Schlichterkammer ein, die sich dann antragen, und Herr Dr. Stegerwald wird zustimmen. nochmals zwei Tage lang mit diesem Material befaßte, che sie zu

Die Wahl bei der BVG.

Gieg der freigewerkschaftlichen Liften!

Die Zahl der wahlberechtigten Arbeiter bei der Berliner Berkehrsgesellschaft ist von 24 922 im vorigen Jahre auf 23 144 zurückgegangen, von denen 19 341 gewählt haben. Die freigewert­schaftliche Liste erhielt 9713 Stimmen( 1930 10 155), die Deutsch­nationalen 1112 Stimmen( 1643), die Gewerkschaft Deutscher Eisen­bahner 1811 Stimmen( 1947), die Chriftlichen 736 Stimmen( 801) und die RGD. 5545 Stimmen( 6321). Ungültig waren 424 Stimmen. Die Size im Arbeiterrat verteilen sich wie folgt: Freie Gewert­schaften 16 Sihe( 1930= 15), Deutschnationale 1( 2), Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner 3( 2), Christen 1( 1), RGO. 9( 9). Der besondere Erfolg der RGO." ist also trotz aller Anstrengungen und Lügen ausgeblieben. Der freigemertschaftliche Einfluß hat fich im Arbeiterrat um ein Mandat verstärkt. Den einen Nazimann, der bisher im Arbeiterrat war, hat offenbar die Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner verschluckt. Die Stärke des nationalsozialisti= schen Anhanges unter der BVG.- Arbeiterschaft zeigt sich in den 424 ungültigen Stimmen, da die Nazis zur Abgabe un­gültiger Stimmen aufgefordert hatten.

Von den Angestellten waren 1977 wahlberechtigt, wovon 1682 gewählt haben. Es stimmten für die freigewerkschaft­liche Liste 1139( 1930 1228), für die Liste des Gd2. 56(-), für die gemeinsame Liste der Deutschnationalen und Nazis 430 ( 380). Ungültig waren 57 Stimmen.

Nach der vorläufigen Berechnung erhalten die freien Gewerk­schaften im Angestelltenrat neun Size und die liftenverbundenen Deutschnationalen und Nazis drei Sitze. Der Gda. bekommt feinen Siz. Im vorigen Jahr hatten die freien Gewerkschaften im An­gestelltenrat zehn Size und die Deutschmmationalen drei Sitze. Der Angestelltenrat hat sich infolge des Rückganges der Zahl der An­gestellten der BBG. um einen Sitz verringert.

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Der Betriebsrat setzt sich zusammen aus 18 Frei gewerkschaftern( 1930 17), sieben RGO.- Leuten( 7), zwei Deutschnationalen( 3), zwei Mitgliedern der Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner( 2) und einem Christlichen ( 1).

Dr. Völkers als Schlichter.

Für die schlesischen Zertilarbeiter hat er nichts übrig. Am 21. März gingen unter Vorsitz des Lohnsenters Dr. Völ­fers die Verhandlungen über den Tarifstreit in der schlesischen Textilindustrie im Reichsarbeitsministerium in Berlin vor sich. Das Resultat ist bekannt. Die Schlichtungskammer flog auf. Ein Spruch fam nicht zustande.

Bereits nach 2% Stunden hat sich Herr Dr. Völkers aus den Darlegungen der Parteien scheinbar ein so flares" Bild gemacht, daß er zur Bildung einer Schlichterfammer schritt. In anderen großen Textiltarifbezirken dauerten allein die Parteiverhandlungen 12 bis 14 Stunden und noch länger, dann nahm der Vorsitzende das Material der Parteien entgegen, vertagte die weiteren Verhandlungen um 8 bis 10 Tage, damit er sich mit dem Material vertraut machen

cinem Schiedsspruch fam.

Der Schlichter Dr. Bölters machte sich die Sache weit ieichter. Alles deutete von vornherein darauf hin, daß er sich mit der Absicht trug, die mit am schlechtesten bezahlte schlesische Textilarbeiter­schaft mit einem Lohnabbau nicht zu verschonen. Das umfangreiche Beweis material der Arbeitervertreter ließ Dr. Völkers völlig flar. Mit einem Wort hat er es gewürdigt. Der Hunger und die Notlage der schlesischen Textilarbeiterschaft interessier­ben ihn nicht, wohl aber erweckte die Notlage der schle: fischen Textilindustriellen" sein besonderes Interesse. Sein Verhalten in dieser Beziehung war so beispiellos, daß jeder Unbe­fangene zu dem Glauben fommen fonnte, einen richtig gehenden Unternehmerfyndi fus vor sich zu haben. So hatte sich der Gefeßgeber bei Schaffung der Schlichtungsordnung den unparteiischen Vorsitzenden bestimmt nicht gedacht. Während der Kammerfizung hielt es Dr. Völkers für notwendig, 5% Stunden mit den lnternehmer Rücksprache zu nehmen. Für die Bespre. chung mit den Arbeitervertretern genügte eine Viertelstunde.

Unter diesen Umständen mußten die Arbeitervertreter zur fach­lichen Beweisführung für die Richtigkeit ihrer Angaben folgenden Antrag stellen:

Die Arbeitnehmerbeifizer beantragen, daß sich die Schlichter­fammer vertagt und die Arbeitgeber beauftragt werden, aus allen Betrieben Aufstellungen vorzulegen, aus denen zu entnehmen ist, wie hoch die Akkordstücklöhne für die einzelnen Artikel 1927 waren und gegenwärtig sind."

Diesem Antrage widersetzte sich Dr. Völkers, indem er ihn mit den Unternehmern der Kammer niederstimmte. Jetzt blieb tein anderer Weg mehr, als daß die Beisitzer der Arbeiter jede Mitwirkung in einer derartigen Kammer ablehnten und dieselbe unter Protest verließen.

Die Schuld für alles, was daraus entspringt, fällt auf die, die dieses Trauerspiel veranlaßt haben. Das Reichsarbeits­ministerium hat es für richtig befunden, der schlesischen Textil­arbeiterschaft Dr. Völkers gegen den ausdrücklichen Willen der Ur­beiter und unter Umgehung des für diesen Fall zuständigen Schlich­ters als Sonderschlichter auf die Nase zu setzen. Die Gewerk­schaften sind nicht einmal befragt worden, wie es in umgekehrten Fällen bei den Unternehmern stets geschieht. Ein solches Berhaiten des Reichsarbeitsministeriums muß als un­freundlicher Aft unter Außerachtlassung der einfachsten An­standspflichten den Gewerkschaften gegenüber betrachtet werden. Das letzte Wort in der Angelegenheit ist noch nicht gesprochen.

Scharfmacherei im Einzelhandel.

3DA. lehnt unverschämte Zumutungen ab. Obwohl die Arbeitgeber des Groß- Berliner Einzelhandels mit dem Schiedsspruch vom 9. Januar 1931 einen Abbau der geringen Gehälter ihrer Angestellten erhielten, haben sie auch den Mantel­tarifvertrag für die Angestellten zum 31. März gefündigt, um die Behälter noch mehr zu verschlechtern. Sie wollen einen Leistungsvertrag" für die Angestellten der Gruppen I und II durchführen und die Bezahlung der Angestellten nach den

2100

Wahl bei Karstadt .

Am Mittwoch Abrechnung mit der RØD.

Die Belegschaft des Warenhauses. Karstadt am Hermannplak hat am Mittwoch ihre gesetzliche Betriebsvertretung neu zu wählen. zehn Arbeiterratssitzen acht den freien Gewerkschaften und zwei der Bei der letzten Wahl im vorigen Jahr waren von den RGO. zugefallen. Die Hirsch- Dunderschen und die Christen er­hielten feinen Sitz. Im Angestelltenrat erhielten die AfA- Gewerk­fchaften sieben Size, der GdA. fünf und der DHB. einen Sizz.

Die Arbeiter haben diesmal nur zwei Listen aufgestellt und zwar eine freigewerkschaftliche und eine RGO.- Liste. Von den kauf­männischen Angestellten ist außer der freigewerkschaftlichen Liste noch je eine Liste des GdA., des DHV . und des Vw2. aufgestellt worden. Die RGD. versucht natürlich mit den bekannten schäbigen Mitteln, die gewerblichen Arbeitnehmer von Karstadt für ihre Kandidaten zu begeistern", obwohl die beiden revolutionären" Ar­beiterräte von ihren vor der Wahl gemachten Versprechun­gen nichts gehalten haben. Diese beiden Helden haben es noch nicht einmal gewagt, die vor ihrer Wahl aufgestellten revolutionären" Forderungen dem Betriebsrat, viel weniger noch der Geschäftsleitung zu unterbreiten, obwohl sie dazu von der Be­legschaft mehrmals aufgefordert wurden. Sie haben jetzt wieder solche Agitationsforderungen aufgestellt, die aber schon viel zahmer sind als die vorjährigen. Aber auch diefes revolutionäre Gaufelspiel wird den RGO.- Leuten nichts mehr nützen, denn die Belegschaft von Karstadt hat dieses Spiel längst durchschaut. Daß dies feine leere Behauptung ist, zeigte der Verlauf der großen Betriebsversammlung", die die RGO. in der vorigen Woche nach Kliems Festsälen einberufen hatte und in der ganze fünf Mann der Karstadt Belegschaft anwesend waren, also noch nicht einmal sämtliche Betriebsrats. fandidaten der RGO. Es gibt für die Arbeiter und An­gestellten von Karstadt am Mittwoch nur eine Richtung, für die sie stimmen, und das ist die freigewertschaftliche Richtung.

Bezirksamt Mitte , CBD.- Betriebsfraktion. Die Versammlung der EPD.. des Genossen Müller auf Freitag( 16% Uhr) verlegt werden.

Funktionäre bei Brandis , Giralquer Gir. 10, muk wegen des Leichenbegänguiffes

Freie Gewerkschafts- Jugend Berlin

Heute, Dienstag, 19% Uhr, tagen die Gruppen: Treptow : Gruppenheim Schule Wildenbruchstr. 53-54( Sortzimmer). Bunter Abend. Frant. furter Allee: Städt. Jugendheim Litauer Str. 18. Fahrtbesprechung und Lichtbildervortrag: Der Harz". Lichtenberg : Jugendheim Toffeftr. 22. Die Gewerkschaften in Rußland ." Reu- Lichtenberg: Jugendheim Gunterstr. 44. Gitte, Scham und Körpertultur." Bankow: Gruppenheim Pankow, Kissingen­Straße 48, Rimmer 5. Kabarett auf Schallplatten. Gewerkschaftshaus: Gruppenheim Engelufer 24-25, Gaal 11. Gewerkschaften und Kirche." Schöneweibe: Jugendheim Niederschöneweide, Berliner Str. 31. Lustiger Abend: Alfred kommt". Adlershof : Jugendheim Bismarcftr. 1. Sosemann- Abend: Peter Roseager u. a. österreichische Dichter. Webbing: Jugendheim Will­denowftr. 5 II. Die Bolizei in der Karibatur." Oftende: Jugendheim Staris. horst, Trestowallee 44( Rant- Schule). Gewerkschaften und Nationalsozialis mus." Köpenick : Wir sind im Jugendheim Schöneweide. Karten für die Jugendvorstellung der Volksbühne am Sonntag, 29. März, um 15 Uhr, find noch in der Jugendzentrale erhältlich.

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Jugendgruppe des Zentralverbandes der Angestellten Seute, Dienstag, find folgende Beranstaltungen: Nordwesten: Jugend­heim Lehrter Str. 18-19. Bunter Abend. Lichtenberg : Jugendheim Gunterstr. 44. Ausspracheabend. Der Sprech- und Bewegungs or hälf ab 20 Uhr in der Schule( Turnhalle) Baruther Straße seinen Uebungsabend ab. Karten zur Jugendvorstellung der Volksbühne am 29. März sind zum Preise von 80 Bf. im Jugendsekretariat zu haben.

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