Einzelbild herunterladen
 

tische Angleichung als Schritt auf dem Wege zur ökonomischen I und politischen Befriedung Europas angesehen werden muß.. Aber alles, was bisher von den deutschen amtlichen Stellen zur Rechtfertigung ihres Vorgehens angeführt worden ist, hat unsere Zweifel nicht zerstören können, ob d i e U e b e r« raschungsstrategie, die man angewandt hat, wirklich der guten Idee förderlich gewesen ist. Es mußte doch damit gerechnet werden, daß die plötzliche Bekanntgabe des Projektes im Ausland nicht nur rechtliche, sondern auch politische Empfindlichkeiten wachrufen werde, zumal da eine Zollunion im Ausland und wie euch bei uns begründeter oder unbegründeter Weife als eine Etappe zum vollständigen Anschluß aufgefaßt wird. Die Befürchtungen, die draußen wegen der Vereinigung der beiden Staaten gehegt werden, sind unangebracht und stehen außerdem im Widerspruch zu dem gerade von den Siegerstaaten proklamierten Selbst- bestimmungsrecht der Nationen. Aber sie sind nun einmal vorhanden, und leider sind weder wir noch Oesterreich stark und mächtig genug, um sie unbeachtet zu lassen. Gewiß kann man einwenden, daß eine diplomatische Son- dierung der anderen die Verwirklichung des Planes sehr er- schwert haben würde. Nun bleibt es fraglich, ob diese Schmie- rigkeiten größer gewesen wären als die, die jetzt erwachsen» und ob nicht jetzt eine Atmosphäre geschaffen worden ist, in der Nachteile entstehen können, die selbst durch das Zustande- kommen der Zollunion nicht auszugleichen wären. Uns ist immer gesagt worden, daß die deutsche Regierung in kürzester Frist die Reparationsfrage aufs neue aufrollen müsse. Niemand wird bestreiten, daß einer erfolgreichen Durchführung dieser Absicht heute noch größere Hindernisse im Wege stehen, als es ohnehin der Fall war, gar nicht zu reden von der Gefährdung insbesondere der deutsch -ftanzo- fischen Beziehungen. Niemand wird sich auch der Besorgnis entschlagen können, daß auf handelspolitischem Gebiete für uns und Oestereich Gefahren herausziehen, und wenn die deutsch -österreichische Zollunion eine Erhöhung der fremden Zollsätze im Gefolge hätte, so würde die Befriedigung über das Gelingen des Projekts angesichts der Schädigungen des deutschen Außenhandels sehr stark gedämpft werden. Das alles und noch manches andere sind Dinge, die nach unserer bescheidenen Meinung nicht genügend bedacht wurden. Außenpolitische Aktivität ist gut, sie wird jedoch nur dann ersprießlich sein, wenn sie mit den Möglichkeiten rechnet, die durch unsere internationale Lage und das Verhältnis zu den Nachbarn gegeben sind. Indessen läßt sich Geschehenes nicht ungeschehen machen, und jetzt kommt alles darauf an, die Sache so reibungslos wie möglich zu einem günstigen Ende zu führen. Boraus- fetzung dafür ist, daß die Idee der Zollunion nicht in erster Linie unter den Gesichtspunkt deutscher und österreichischer Interessen und Gefühle gestellt wird, sondern daß man sie im wesentlichen als Ausgangspunkt einer allgemeinen Wirtschafts- Verständigung behandelt; mit anderen Worten, daß man sie sozusagen europäisiert Soll das gelingen, so werden dis Leiter der deutschen auswärtigen Politik gut daran tun, sich nicht ausschließlich als Advokaten des deutschen Rechts- standpunktes zu fühlen, sondern dem psychologischen Ver- ftandnls für die Wirkungen ihres Vorgehens einen breiteren Raum zu gewähren als bisher. Auf der anderen Seite freilich sollte sich die französische Regierung sagen, daß die Dinge vielleicht einen anderen Ver- lauf genommen hätten, wenn sich Frankreich in den letzten für unser Volk so schlimmen Monaten nicht auf die Rolle eines mehr oder weniger wohlwollenden Beobachters der deutschen Verhältnisse beschränkt und ermutigenden Worten, wie sie uns nach dem unseligen 14. September gespendet wurÄen, auch gewisse Taten hätte folgen lassen.

Ein befangener Zttchier? Darf das Hitlerblatt straflos schimpfen. Grelle Schlaglichter aus die Mentalität gewisser Richter warf eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Charlottenlmrg. Wegen formeller Beleidigung und übler Nachrede war angeklagt der R e- dakteur desVölkischen Beobachter" Walter Buch Kläger war der Sekretär und Geschäftsführer der Friedensgefell- fchaft, Küster. In der Nr. ISO vom 8. Juli 1930 bracht« der.Völkisch« Beob- achter" einen Artikel.Von den Franzosen bestochen Pazifistische Lakaien der französischen Imperialisten Pazifistische Korruption 10 000 Goldmark von Masaryk, 100 000 Goldmart von Herriot." Es hieß darin u. a.:Daß hinter dem sogenannten Idealismus dieser pazifistischen Clique eine rgin materielle mit gewissen politi- schen Motiven verquickte Gesinnung steht, war uns schon längst klar... Di« ganze landesverräterische Lumpeng«- sellschaft m den pazifistischen Friedensoryanisalionen ist öffent- lich anerkannt und kann in der Demokratie stet und ungehindert ihr erbärmliches Handwert ausüben." Daß die Deutsche Friedensgosellschaft sich durch dieses Elaborat getroffen fühlen mußte, ist klar. Der Amtsrichter in Charlottenburg war sedoch anderer Ansicht. Er stellte das Verfahren«in und sagte in seinem Beschluß u. a., daß die vom.Völkischen Beob. achter" gebrauchten deutlichen drastischen Ausdrück« nach der ganzen Sachlage dem PrivatbeNagten als erlaubt zugestanden werden müßten. Rechisanwalt Rosenfeld führt« gegen diesen Beschluß bei der Strafkammer Beschwerde. In seinem Schrift- sah sagte er u. a., daß der Richter trotz der Sym-pachien, die er offensichtlich für die Redaktion desVölkischen Beobachter" zeige, doch hätte prüfen müssen, ob für die Einleitung eines Hauptverfahrens hinreichende Gründe vor- gelegen hätten. Die Strafkammer gab der Beschwerde statin der Amtsgevichtsrat war, ob er wollte oder nicht, gezwungen, das Hauptversahren einzuleiten. Die Verhandlung führte zu einem überraschenden Ergebnis. Kaum hatte Rechtsanwalt Dr. Rosenseld seinen Mund geöffnet, um eine Erklärung abzugeben er beabsichtigte, den Richter wegen Befangercheit abzulehnen, als dieser ihm ins Wort fiel und seinerseits eine Erklärung abgab. Er fragte Rechtsanwalt Dr. Rosen­feld. ob dieser bereit sei, seine in der Beschwerde an die Straf- kammer ausgesprochene Behauptung über die offensichtlichen Sym- pathien des amtierenden Richters für die Redaktion desBölkifchen Beobachters" zurückzunehmen. Dr. Rosenseld meint« dazu, daß er nicht rn der Lag« sei, irg.endwelche Erklärunzen vor einem Richter abzugeben, den er abzulehnen beabsichtige. Daraus der Richter wärt- lich:.Da der Vertreter des Klägers es unter semer Würde gehalten j

Bayerische Regierung gegen Wirih Eine Erklärung des Innenministers Stühe!.

München , 30, März. Halbamtlich wird mitgeteilt:Gegenüber einer Acußerung des bayerischen Iustizministers Gärtner auf dem Deutsch - nationalen Parteitag in Nürnberg , daß diebayerischeStaats- regierung, seines Wissens auch der bayerische Innenminister Dr. Stützet von der Notoerordnung keine Kenntnis gehabt haben, wird aus Kreisen des Reichsminlsteriums mitgeteilt, daß die Notverordnung im Verlauf der Konferenz der Innenminister der Länder auch mit dem bayerischen Innenminster Stütze! durchgearbeitet und eine Reihe bayerischer Wünsche berücksichtigt worden seien. Demgegenüber wird festgestellt, daß in der Konserenz der Innenminister überhaupt kelnEntwurfder Notverordnung e r- ö r t« r t worden ist, ja daß von dem Vorhandensein eines solchen Cnt- wurfes nicht einmal die Rede war. Erst nach Abschluß der Jnnenministerkonferenz wurden dem bayerischen Innenminister Stützet zu seiner streng vertraulichen und persönlichen Kenntnisnahme Mitteilungen über den Inhalt eines vor- läufigen Entwurfes zu einer Notverordnung gemacht. Dabei erhob der bayerische Innenminister gegen diesen Entwurf sofort schwer- wiegende Bedenken, insbesondere auch gegen die in diesem Vntwurf in Aussicht genommenen Zuständigkeits- regelungen. Zugleich gab der bayerische Innenminister nach- drücklichst dem Wunsche Ausdruck, daß der endgültige Entwurf vor seiner Veröffentlichung der bayerischen Staatsregierung zur Kenntnis und Durchprüfung übermittell werden müsse. Dies ist nicht geschehen. Die Veröffentlichung der Verordnung in diesem Zeitpunkt war vielmehr auch für die bayerische Staatsregierung und sür den bayerischen Innenminister eine Ueberraschung. Diesem Sach- verhalt entsprach die Behauptung des Iustizministers Gurtner, die bayerische Staatsregierung habe von dem Wortlaut der Notverord- nung vor der Veröffentlichung keine Kenntnis gehabt, durchaus." Wirih über öie Notverordnung. In der LKtuellen Abteilung des Rundfunks sprach gestern Reichsinnenminister Dr. Wirth über die Verordnung Oes Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen. Dr. Wirth führte aus:Die Verordnung, die eine gesunde Entwicklung unseres politischen Lebens anstrebt, hat im allgemeinen verständnisvolle Aufnahme gefunden. Sie wendet sich gegen den politischen Terror. Ausschreitungen haben sich gehäuft. Denken wir nur an H a m b u r g! Sie richten sich gegen den Staat

selbst. Das Reichsgericht hat festgestellt, daß revolutionäre Gewast- taten gegen den Staat angestrebt weroen. Die Demokratie ist an sich neutral. Sie wendet fich nur gegen Mißbrauch, well sie Staat und Volt schützen muß. Energisches Einschreiten ist geboten, sonst gibt der Staat sich selbst auf. Es heißt: Erst leben, dann dis- tutieren. Unsere kulturelle Vergangenheit wird von den Radikalen rechts und links abgelehnt. Allgemeine moralische Verhetzung gegen die anderen blüht. Man nennt heute die Regierenden nicht nur politisch unklug, sondern verbrecherisch und aller moralischen Gesinnung bar. Die Kirchen- gemeinschasten werden hierbei nicht verschont. Sie sollen Mitträger der staatlichen Autorität sein. Daß wir sie schützen wollen, ist keine Ueberraschung. Ich sprach es im Haushaltsausschuß und im Ple- num des Reichstags deutlich aus. Kein Wort der Notveroronung ist einer kritischen Betätigung abträglich. Sie wendet sich nur gegen Ausschreitungen und Roheiten. Sie verurteilt nicht das Kritisieren, sondern das Beschimpfen. Aber daneben h�be ich den religiösen Gemeinschasten nahegelegt, daß sie, die durch die Verordnung geschützt werden, die hohe Pflicht haben, Andersdemen- den, wie den Dissidenten, nicht zu nahe zu treten. Die Normierung religiösen und politischen Denkens ist jeoem Staatsbürger frei. Die Verordnung erstrebt das Zusammenleben dep verschieden Denken- den." Dr. Mrth wandte sich dann gegen diefurchtbare Auftegung". die in rechtsradikalen Kreisen herrscht, weil angeblich die Notverordnung die Durchführung des Volksbegehrens des Stahl- Helms in Preußen beeinträchtige. Davon ist keine Rede. Die so- genannt«nationale Opppositton" sagt in Nürnberg weiter, oatz keinerlei Aufbauarbeit im Sinne der Osterbotschast des Reichs- Präsidenten von 1930 geleistet sei. Das ist nicht nur eine Herausforderung, das schlägt der Wahrheit ins Gesicht. Man verlangt die Einberufung des Reichstags. Warum ist man herausmarschiert? Wäre man doch geblieben! Eine geistige Aussprache mit dem Radikalismus ist uns jederzeit will- kommen. Der Reichspräsident hat die Verordnung genau geprüft. Mit dem bayerischen Innenminister haben mein Staatssekretär und ich alles bis auf die Einzel- heiten durchgesprochen und die bayerischen Wünsche berücksichtigt. Wir wollen alle staatserhaltendeu Kräfte gewinnen und beziehen auch jene konservativen religiös«in- gestellten Gruppen ein, die viel Versäumtes nachzuholen haben. Erst wenn die radikalen Strömungen überwunden sind und der Kampf mit geistigen Mitteln geführt wird, können wir uns den wichtigen wirtschaftlichen uno sozialen Aufgaben widmen!"

Severins an Berlin . Mahnung zur schnellen Erledigung der Wahlen im Nathans.

Nachdem der Staatsrat gestern beschlossen hat, Einspruch gegen das vom Landtag verabschiedete neue Verlin-Gesetz nicht zu erheben, hat der preußische Innenminister Genosse S« v«. ring unter Bezugnahme auf die demnächst zu erlassenden Aus- führungsanweifungen bereits jetzt in einem Erlaß auf die dring- lichsten Punkte hingewiesen. Der Minister betont, daß jetzt, nachdem die Befugnisse des Oberbürgermeisters eine gesetzliche Neuregelung im Sinne einer Stärkung seiner Exekutwfunktionen erfahren habe, die b e- s ch l« u n i g t« Durchführung der Neuwahl des Oberbürger- meister» im Interesse einer geordneten Verwaltung dringend not- wendig ist. Der Erlaß betont weiter, daß auch die Wahl des Stadtgemeindeausfchuffes möglichst umgehend erfolgen muß. Wie wir bereits meldeten, hat der Stadtverordnetenoorfteher vorgesehen, diese Wahl bereit» in der nächsten Stadtverordneten- Versammlung am 9. April durchzuführen. Für diese Sitzung des Stadtparlamentes, der ersten noch Inkrafttreten des neuen Berlin - Gesetzes, gellen naturgemäß berells die neuen Geschäftsordnungs- Vorschriften, wie sie das Gesetz vorsteht. In dem TeU des Severingschen Erlasses, der die Arbeitsteilung zwischen Magistrat und Oberbürgermeister berührt, heißt es: Da der Magistrat in Zukunft gemäß Z S Absatz 1 aus dem

Oberbürgermeister, zwei Bürgermeistern, neun weiteren Hauptamt- fichen besoldeten und sechs ehrenamtlichen unbesoldeten Mitgliedern (Stadträten) besteht und gemäß Artikel II die Wshlzell der unbe­soldeten Mitglieder des Magistratz mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes endet, ist alsbald eine Neuwahl der uubesetzlea haupkamkllchea Stellen de» Magistrat» sowie sämtlicher sechs ehreuamtlicheu unbesoldeten Stellen vorzunehmen. Di« Wahl der besoldeten Stadträte erfolgt nach Mehrheitswahl, die der unbesoldeten Stadträte nach dem Verhältniswahlsystem. Da das Gesetz ein Verbleiben der ausscheidenden unbesoldeten Stadt- rate im Amt« bi» zur Einführung der neugewählten nicht vorsieht, endet ihre Amtstättgkett am 31. März. Staatsrat für Nerlitt-Geseh. Einspruch abgelehnt. 3m Plenum de» Preußischen Staatsrat « wurde der Antrag, Einspruch gegen da» Berlin -Gesetz einzulegen, mit 42 gegen 36 Stimmen abgelehnt. Für den Einspruch stimmten dl« Arbeits- gemeinschafl. die wlrlschast»parlei und die Kommunisten.

habe,«in« Erklärung abzugeben, erklär« sich der Richter als de- fangen." Er mußt« es ja wissen. Di« nächst« Verhandlung wird also vor einem anderen Richter stattfinden. Nicht vor Amtsgerichtsrat Ohlenburg.

Die Angegriffene verurteilt! Die angreifenden Rationalsoziaiiffen als Zeugen. Hannover , 30. März.(Eigenbericht.) In Uelzen fand jetzt«n großer Landfriedens- Prozeß gegen sieben Angehörige der Sozialdemokratischen Partei und des Reichsbanners und 18 Kommunisten seinen Abschluß. Es kam zu einem unglaublich harten Urteil. Zwei kommu- niftifche Angeklagt« erhiellen 1 Jahr 2 Monate bzw. 1 Jahr 1 Woche Gefängnis. Gegen einen Teil der übrigen Angeklagten wurden Gefängnisstrafen von 3 bis 7 Monaten ausgesprochen. 9 An» geklagte wurden freigesprochen. Ursache der Anklage waren Vorgänge, die sich am Tage der Reichstagswahl in Uelzen ereigneten. Die Nazis stellten sich in provozierender Abficht vor dos Voltsheim und bezeichneten die Sozialdemokraten alsVerräter" undNovember- Verbrecher". Es kam zunächst nur zu kleineren Reibereien. Die Nazis zogen dann ab, kamen aber bald wieder. Jetzt droh- ten sie, das Voltsheim zu stürmen, ohne daß die Poli- zei es für notwendig gehalten hätte, weitere Umzüge, insbesondere vor dem Volkshaus, zu verbieten. Infolgedessen konnten die Haken- kreuzler, flankiert von bewaffneten Gesinnungsgenossen, nachmittags gegen 4 Uhr nochmals vor dem Voltsheim erscheinen. Dort hatten sich inzwischen zahlreiche Arbeiter eingefunden, die ihr H.im vor den Vandalen schützen wollten. Was kommen mußt«, geschah. Die Hatentreuzler wurden in die Flucht ge- schlagen und von der Menge verfolgt. Obwohl der Staatsanwall bei seinen Ermittlungen feststellen mußte, daß die Nazi» provoziert hatten, was er auch in seinem Plädoyer feststellte, wurden nur die Arbeiter angeklagt.

Allerding» versprach der Staatsanwall auf Grund der scharfen Kritik in der Oeffentlichkeit, nunmehr auch gegen die Nazis vorzu- gehen. Für den Landfriedensbruchprozeß hatte er sich allerdings die Vandalen als Zeugen gesichert. Der Leiter der städtischen Polizei mußt« im Verlauf der Verhandlungen unter seinem Eid zugeben, daß der Zwischenfall vermieden worden wäre. wenn er die Nazis besser im Auge beHallen hätte.

Die Justiz im Dritten Reich. Geheimiagung der Hakenkreuzjuristen. München , 30. März.(Eigenbericht) Laut Bericht desVölkischen Beobachters" hiell der Bund nationalsozialistischer Juristen am Sonntag in Leipzig unter der Leitung der beiden Münchener Rechtsanwälte D r. F r a n k(Vorsitzender) und Dr. Reiter(Geschäftsführer) eine Reichstagung ab. Den Zweck der Tagung formulierte der ebenfalls anwesende Dr. Frick mit folgenden Worten:Ans unserem Wege zum Endkampf sind unser« wichtigsten Helfer die Juristen und Volts- wirt«, denn an der Schwelle des Dritten Reiches werden die Ver- oidnungen vieler und tief in das Staatsleben einschneidender Maß- nahmen stehen, deren einwandfreie juristische Formulierung die Aus- gäbe des heute versammelten Kreises von Fachmännern fein wird." Welche sachlichen Beschlüsse bei der aktiven Vorbereitung des Hochverrats gefaßt wurden, verschweigt der Bericht. Er verzeichnet nur noch, daß Referate gehalten wurden über die- BegriffeBlut und Boden " als Grundlagen des nationalsozialistischen Staates, über die Betätigung der Juristen im gegenwärtigen System, über den Geldverkehr im künftigen Staat und über das Eherecht im Dritten Reich. Nur eine einzige Entschließung wird öffentlich bekannt» gegeben: sie charakterisiert aber treffend die Wahrheit und Gerechttg- keitsliebe dieser sonderbaren Anwälte des Rechts, denn sie anerkennt als einzig« Grundlag « für eine Beurteilung der Rechtspflege im gegenwärtigen Staat das berüchtigte Machwerk des getarnten Zar- nowGefesselte Justiz".