Einzelbild herunterladen
 

Nr. 15948. Jahrgang

4. Beilage des Vorwärts

Brandstiftung an der Ruhr!

Die Bergbauunternehmer haben den Manteltarif zu Ende Mai gekündigt.

Als der Termin zu den diesjährigen Betriebsratswahlen lösen. Diese Erregung murde verstärkt durch die Sorge um die Er bekannt wurde, fam in vielen Bergarbeiterversammlungen des Ruhr gebietes der Wunsch zum Ausdruck, die Organisationsleitungen mögen versuchen, die Wahlen um ein Jahr zu verschieben. Zur Begründung führten die Antragsteller zumeist aus, den Berg arbeiter n müßte endlich wieder einmal eine Besinnungspause ermöglicht werden. Der Reichstagswahlkampf im September, die Lohnabbaumelle und die wilde Streifattion im Januar, die Gefähr­dung der Knappschaft sowie

-

die fortgesetzten Maffenentlaffungen und zahllofen Feierschichten - so argumentierten die Antragsteller weiter- hätten innerhalb der Bergarbeiterschaft zu einer Unruhe und Verwirrung geführt, die äußerst bedenklich sei. Einige Beispiele aus der Jahresbilanz des Ruhrbergbaues genügen, um den Ernst der Situation zu veran­

schaulichen.

Im Laufe des legten Jahres wurden im Ruhrbergbau

rund 93 000 Bergarbeiter entlaffen.

haltung der knappschaftlichen Versicherung, die infolge der rapiden Belegschaftsverminderung in eine schwierige finanzielle Lage ge­tommen ist. Die Sanierung der Knappschaft steht noch aus. Die start politisierten Betriebsratswahlen sind gerade beendet und schon holen die Ruhrunternehmer zu einem neuen Schlag aus. Den Vertretern der Nordwestgruppe folgend haben sie zu Ende Mai den Manteltarif für den Ruhrbergbau gekündigt Unbefümmert darum, daß die durch Lohnabbau und Feierschichten start geschmälerte Eristenzbasis der Bergarbeiter feine weitere Ein­schränkung mehr verträgt, unbefümmert auch darum, daß die Berg­arbeiterschaft feine neuen seelischen Belastungsproben ertragen kann, glaubt man einen neuen Tariffonflikt entfesseln zu können. Welche Ziele die Unternehmer mit dieser Kündigung verfolgen, ist bis jetzt noch nicht bekannt. In dem gekündigten Manteltarif für den Bergbau ist die Arbeitszeit( ohne Mehrarbeit), der Urlaubs­anspruch, die Lieferung von Hausbrandtohlen, der Mindestlohn für Gedingehauer u. a. m. geregelt. Da

Ende Januar dieses Jahres registrierte man an den rheinisch- west- die Unternehmer sicher nicht gekündigt haben, um den Bergarbeitern fälischen Arbeitsämtern etwa 70 000 arbeitsuchende Berg- Erleichterungen zu bieten, tann es sich für sie nur um erhebliche arbeiter. Dazu kommen die im letzten Jahre eingelegten Verschlechterungen in der Urlaubsregelung, der Deputate usw. handeln. Dieser Plan ist aber, gemessen an der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bergarbeiter, so ungeheuerlich, daß die Unter­nehmer selber nicht daran glauben, daß das Existenzminimum der Bergarbeiter noch mehr herabgedrückt werden fann. Sollten sie es dennoch versuchen, dann muß dieses Vorgehen als

9,6 Millionen Feierschichten mit einem Cohnausfall von etwa 70 bis 80 millionen Mart.

Diese ungünstige Entwicklung muß natürlich in Verbindung mit der allgemeinen Wirtschaftskrise und dem Produktionsrüdgang im Berg­bau gesehen werden. Daß jedoch der Beschäftigungsgrad weit ungünstiger als die Produktionslage ist, geht aus der Entwicklung des Schichtförderanteils hervor. Diefer betrug im Januar 1930 1299 Rilogramm, im Dezember dagegen 1437 Kilogramm. Demnach ist im Ruhrbergbau im Zeitraum eines Jahres

das Leiftungsergebnis je Mann und Schicht um 138 kilogramm geftiegen.

Steigender Schichtförderanteil ohne entsprechenden Lohmausgleich be deutet aber gleichzeitig ein Sinten des Lohnanteils. Wäh­rend diefer im Jahresdurchschnitt 1929 im Ruhrbergbau noch 7,02 Mart betrug, war er im Dezember 1930 auf 6,27 Mart zurüdgegangen. Dem ungünstigen Beschäftigungsgrad steht demnach eine verhältnismäßig günstige betriebswirtschaftliche Ent­widlung gegenüber. Der fechsprozentige Cohnabbau im Januar mußte daher unter den Bergarbeitern eine große Empörung aus

eine sozialpolitische Brandstiftung von unübersehbaren Folgen bezeichnet werden. Ein gefährliches Spiel mit dem Feuer bedeutet es schon, wenn die Kündigungsaktion der westdeutschen Unternehmer nur als taftisches Manöver gewertet wird. Jede weitere Schürung des sozialen Brandherdes muß unter den gegenwärtigen Berhältnissen zur Ratastrophe führen. Auch für die organi­fierte Ruhrbergarbeiterschaft, die sich bis jetzt in bewunderungs­würdiger Weise jeder Katastrophenpolitik widersetzt hat, gibt es Grenzen. Werden fie mutwillig überschritten, dann gibt es tein Halten mehr.

Man kann daher dem Treiben der Unternehmer im rheinisch­westfälischen Industriegebiet nicht ruhig zusehen. An der organi­fierten Widerstandskraft der Arbeiterschaft wird es nicht fehlen. Aber auch allen verantwortlichen Staatsmännern sei dringend empfohlen, die Dinge ausmerksam zu verfolgen, um die Brandstiftung rechtzeitig J. T. zu verhüten.

40- Stunden- Woche in der Büchergilde schwerden brehte sich um die sonderbare Bewertung der

Die gemeinwirtschaftlichen Betriebe voran!

Die Büchergilde Gutenberg, die sich infolge thres cusgedehnten literarischen Programms und ihrer vorbildlichen buch fünstlerischen Arbeit ein lebhaftes allgemeines Interesse gesichert hat, ist jetzt dazu übergegangen, zusammen mit der für sie ar­beitenden Buchdrucwerkstätte und den anderen Abteilungen im Buchdruckerhaus zu Berlin die 40- Stunden- Woche einzuführen.

Die neue Arbeitszeit- und Lohnregelung, die den vom Buch druckerverband gestellten und von den Unternehmern abgelehnten Forderungen entspricht, tritt in der Woche nach Ostern in Kraft. Das technische Personal arbeitet fünf Tage in der Woche, das faufmännische täglich sieben Stunden, Sonnabends fünf. Für die Urlaubszeiten wird der vor Infrafttreten der neuen Vereinbarung gezahlte volle Wochen­Iohn gewährt. Dank dieser Regelung werden 25 Neue in stellungen vorgenommen.

Damit wird die von den Gewerkschaften geforderte fozialpo­litische Aktion in die Praxis umgesetzt und der Deffentlichkeit ge­zeigt, daß die von den Wortführern der privattapitalistischen Birt­schaft oft geringschäßig behandelten oder gehässig geschmähten ge­meinwirtschaftlichen Betriebe imftande find, auch auf diesem Gebiele bahnbrechend voranzugehen.

Offertagung der Außenmonteure.

Für die gestrige traditionlle Dstertonferenz der im Deutschen Metallarbeiterverband organisierten Außenmonteure lag diesmal ein reicher Berhandlungsstoff vor. So hatte entsprechend dem jetzt allenthalben geübten Vorgehen der Unternehmer der Verband Berliner Metallindustrieller das im Jahre 1929 abgeschlossene Monteurabkommen am 12. Februar des Jahres ge= ründigt. Die kurz danach gefolgten Verhandlungen zwischen den Tarifkontrahenten gestalteten sich außerordentlich schwierig; denn die Metallindustriellen wollten sich nicht etwa mit einem Ab­zug von 8 Proz. begnügen, wie er seinerzeit für die BBMI.- Be­triebe festgelegt wurde, fie verlangten vielmehr einen Abbau der Auslösungsfäße bis zu 13 und 14 Pro 3. Derart hohe Abzüge maren selbstverständlich für die Organisation untragbar. Wie Ge­nosse Grohn als Berichterstatter gestern in den Musikerfälen aus­führte, gelang es der Verhandlungsfommiffion des Metallarbeiter verbandes, selbst einen achtprozentigen Abbau abzuwehren und die Kürzung der Auslösungsfäße auf rund 5 Proz. zu beschränken. Nur den Eisentonstrufteurmon teuren wurden ungefähr 7 Broz. abgezogen. Dementsprechend wurde mit dem VBMI. ein neues Abkommen geschlossen, das ob 1. April gilt.

In der dem Bericht folgenden sehr regen Aussprache wurde insbesondere darüber Klage geführt, daß viele Firmen die an sich flaren Bestimmungen des Bertrages zu umgehen trachten, So wurden Monteure ins Ruhrgebiet geschickt. Sic nahmen, da nicht anders möglich, ihren Standort in einer der Großstädte diefes Industriebezirkes, hatten ihre Arbeit jedoch in einer um wenige Minuten von der Stadt entfernten Land gemeinde zu verrichten. Daraufhin zahlte ihnen die Firma nur die für eine Landgemeinde geltenden Auslösungsfäge. Natürlich fonnten die Monteure bei ben teuren Lebenshaltungs fosten im Ruhrgebiet mit diesen Säßen nicht anstommen, zumal es in der Provinz Brauch geworden zu sein scheint, den Monteuren aus Berlin Sonderpreise zu berechnen. Ein anderer Zeil her Be

I

Fahrzeit, wodurch Monteure trotz eines hinter ihnen liegendent achtstündigen Arbeitstages mur den halben Auslösungssatz bezahlt erhielten.

Es wurde auch gestern wieder betont, daß sich die betroffenen Verbandsmitglieder bei solchen Differenzen an ihre Organisation wenden follen, die dann die notwendigen Schritte einleiten wird. Im übrigen war sich die Konferenz darüber im flaren, daß die jetzt erfolgten Abzüge bei einer fünftigen Besserung der Konjunktur wieder mettgemacht werden. Die nächste Zusammenkunft der Außemnonteure erfolgt zu Weihnachten.

Verbandstag der Zimmerer. Zustimmung zum Reichstarifvertrag.

Hannover , 4. April. ( Eigenbericht.)

Der Verbandsvorsigende Wolga st erläuterte auf dem außer ordentlichen Verbandstage des Zentralverbandes der Zimmerer Deutschlands die Bestimmungen des neuen Entwurfes zu einem Reichstarifvertrag und betonte die Schwierigkeiten, die sich bei den Verhandlungen ergeben hätten. Die Unternehmer hätten alles ver­sucht, um ihre Absichten durchzusehen. Das sei nicht gelungen. Trotzdem müßten gegen den Vertragsentwurf schwere Bedenken geltend gemacht werden.

Wolgast empfahl dennoch die Annahme des Entwurfs, die mit 152 gegen 27 Stimmen erfolgte.

Schiedssprüche im Baugewerbe abgelehnt. Auch in Groß- Berlin.

Schiedsstelle in Berlin am 27. März gefällt worden, wozu die Er­Vierzig Schiedssprüche für das Baugewerbe sind von der flärungsfrist am Sonnabend ablief. Die Schiedssprüche für die Ver­tragsgebiete Westdeutschland und Rheinland sind vor den Gemert­fchaften und vom Arbeitgeberverband abgelehnt worden, während der Reichsverband industrieller Unternehmungen angenommen hat. Der Schiedsspruch für den Kreis Berlin ist von den Gewerkschaften abgelehnt, von den Unternehmern angenommen worden. Für das Bertragsgebiet Hamburg haben zwei Arbeitgeberverbände den Schiedsspruch abgelehnt, zwei andere haben ihn angenommen. Die Gewerkschaften haben abgelehnt. Der Schiedsspruch für Bestfalen­Oft- Lippe ist von den Gewerkschaften abgelehnt und von den Arbeit geberverbänden angenommen worden.

Der befristete Arbeitsvertrag. Eine Waffe des Unternehmers gegen§ 84 BRG. Auf dem Rittergut Blumberg ( Befizer Graf Arnim Mustau) ist ein Motorpflugführer seit 1906 befchäftigt. Er steht zwar noch im besten Mannesalter, hat aber immerhin megen feiner langjährigen Beschäftigungsdauer gewisse Ansprüche aus dem Tarifvertrag, die einem jüngeren Arbeiter nicht zustehen. Nach dem Arbeitsvertrage sind auch die Frauen der Ar­better zur Arbeit auf dem Gute verpflichtet. Aber die Frau des Motorpflugführers ist frant und tann deshalb nicht arbeiten. Die Gutsverwaltung jedoch rechnet mit der Arbeitskraft der Frauen ihrer Arbeiter. Grund genug für die Verwaltung, den Mann ohne arbeitsjähige Frau als ungenügende Arbeitskraft ein­zuschätzen, der man sich ganz entledigen möchte.

Der Verwalter setzte also dem Motorpflugführer auseinander, boß er einen neuen Bertrag mit ihm abjchließen molle, und

Sonntag, 5. April 1931

zwar einen befristeten Vertrag, der vom 1. April 1930 bis 31. März 1931 läuft. Der Arbeiter fannte die Bedeutung des Fachausdrucks ,, befristeter Arbeitsvertrag" natürlich nicht. Er wußte nicht, daß ein derartiger Vertrag es in das Belieben des Unternehmers stellt, übers Jahr entweder einen neuen Bertrag zu schließen oder ihm ablaufen zu lassen, ohne daß eine Kündigung vorauszugehen brauchte. In Unkenntnis der Vertragsfolgen unterschrieb der Motor­pflugführer den neuen Vertrag. Als er ihn aber zu Hause genau besah, da fand er, daß in dem Bertrage von einer Kündigung keine Rede ist. Auf Kündigung wollte der Arbeiter nicht verzichten. Hatte er doch in seinem alten Arbeitsvertrage eine sechswöchige Kündigung zum Quartalsschluß.

Der Arbeiter ging wieder zum Verwalter und stellte ihm vor, baß er einen Vertrag mit Kündigung haben molle. Doch der Verwalter erwiderte falt lächelnd, der neue befristete" Vertrag sei unterzeichnet, der Arbeiter sei an denselben gebunden. Aber, wenn ihm das neue Vertragsverhältnis nicht behage, dann ftehe es ihm frei, zum 1. April d. I. das Arbeitsverhältnis aufzu­geben und die Werkswohnung zu räumen. Während dieser Aus­einandersetzung nahm der Verwalter dem Arbeiter die Schlüssel zum Motorpfiug ab, was der Arbeiter als Kündigung seines alten Ber­trages auffaßte und beim Arbeitsgericht Einspruchstlage gegen die Kündigung erhob.

Das Gericht tam zur Abweisung der Klage, weil die Abnahme der Schlüssel nicht als Kündigung aufzu fassen sei. Eine Kündigung sei nicht erfolgt, also könne auch kein Klägers gelle bis zum 31. März, der Kläger möge also abwarten, Einspruch gegen sie erhoben werden. Der alte Arbeitsvertrag des ob er am 1. April entlassen werde, dann könnte er Einspruch er­heben. Der neue, vom Kläger unterzeichnete Bertrag sei gültig! heben. Der neue, vom Kläger unterzeichnete Vertrag sei gültig! Vor der Urteilsverfündung hatte sich der Vertreter des Klägers, dem Rat des Vorsitzenden folgend, zur Zurücknahme der Klage bereit erklärt. Der Vertreter des Beklagten widersprach der Klage­rücknahme. Das hat für ihn nicht den geringsten Vorteil, aber für den klagenden Arbeiter den Nachteil, daß er die für seine Ver­hältnisse nicht unerheblichen Prozeßtosten zu tragen hat. War das die Absicht des Gutsverwalters und seines

Vertreters?

Der Abschluß befristeter Verträge nrit Landarbeitern ist nichts Seltenes. Dies Manöver, die Arbeiter um das Einspruchsrecht auf Grund des§ 84 des Betriebsrätegefeßes zu bringen, wird öfters Don Gutsbesizern geübt. Deshalb rät der Landarbeiterver­band seinen Mitgliedern, fich nicht auf befristete Arbeitsverträge einzulaffen.

Metallarbeiterwahlen in Nordwest.

Von den Betriebsratswahlen im Bereich der nordwestlichen Gruppe der Metallindustrie liegt ein Teilergebnis aus 136 Betrieben 34 Proz. der Betriebe vor. Es erhielten Stimmen Mandate 46 090 608 23 388

Deutscher Metallarbeiter- Berband Chriften Hirsch- Dunder RGO.

Nazi. Gelbe Sonstige

207

2569

19

22260

129

5039

30

4279

18

2134

14

Wahlerfolge in Hannover .

-

-

Bei den Angestelltenratswahlen in den Continentalmerken erzielte die Liste des AfA- Bundes troß übler Kampiesmeise der Raziange­stellten erheblichen Zuwachs. Auf Lisse 1( AfA- Bund) entfielen 1259 Stimmen( 1065): 8 Size, auf Liste 2( Gd2.) 350 Stimmen ( 390) 2 Gife, auf Liste 3( Nazi- Angestellte) 313 Stimmen= 2 Size und auf Liste 4( Deutschnationaler Handlungsgehilfenverband und Verband weiblicher Angestellten) 376 Stimmen( 401)= 2 Gize. Der AfA Bund hat also im Angestelltenrat der Continental­werte nach wie vor die absolute Mehrheit 1930 waren Wahl­2320 wahlberechtigte Angestellte vorhanden, 1931 2651. beteiligung= 86,4 Proz­

Im Arbeiterrat fonnten die freien Gewerkschaften trotz 30prozentiger Verminderung der Belegschaft ihre Mandate von 16 auf 17 erhöhen, während die RGO. von sechs Mandaten im Vor­jahre nur zwei behielt, bei einem Stimmenrückgang von 1716 auf 567.

In den meisten übrigen Großbetrieben in Hannover . murden nur freigewertschaftliche Listen eingereicht. Bei der Hanomag erhielten Size: Freie Gewerkschaften 11( 12), RGO. 3( 2), bei Gebr. Körting A.-G. und Hackethal, wo während der Metallaussperrung zahlreiche Hafenkreuzler eingeschmuggelt murden, erhielten die Freien Gewerkschaften 567 Stimmen( 8 GSize), die Hafenkreuzler 46 Stimmen( teinen Siß). Bei Hadethal brachten es die Freien Gewerkschaften auf 619 Stimmen( 8 Size), die Gelben ( teinen Sig). auf 152 Stimmen( 1 Siß), die Nationalsozialisten auf 48 Stimmen

Entlaffungen ohne Ende.

1200 Bergarbeiter und Angestellte auf der Abbauliffe. Oberhausen , 4. April.

Die Concordia Bergbau A.-G. hat beim Demobilmachungs fommiffar den Antrag auf Entlassung von 1200 Bergarbeitern und Angestellten gestellt. Als Grund wird Abfahmangel angegeben.

Entlaffungen deutscher Arbeiter.

Trier , 4. April.

Am 1. April find 640 fogenannte Lothringena gänger aus dem Bezirk Trier , die auf französischen Kohlengruben beschäftigt waren, entlassen worden. Auf dem Luremburger Hütten werf Arbed" in Esch find für Mitte April 500 ledige Arbeiter fast ausschließlich aus dem Trierer Bezirk gekündigt worden.

Dänische Arbeiterschaft bedroht. Unternehmer wollen 50000 Mann aussperren. Kopenhagen , 4. Apri

Die Ablehnung einer Schiedsgerichtsentscheidung durch zwei Fachgruppen hat die Lage auf dem dänischen Arbeitsmarkt so ver­schärft, daß die Abendzeitungen mit der Aussperrung von mindestens 50 000 Arbeitern um tommenden Freitag redynen. Die Entscheidung fällt am Dienstag.