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ziere offen zum Ausdrud gebracht wurde, durch. diefen Bor ftoß gegen das margistische Preußen" die Wiederauf. richtung der Hohenzollern   monarchie an bahnen wollen. So erklärt es sich, daß die ,, Deutsche Zei timg" unter der Ueberschrift Böbelherrschaft in Madrid  " den Eindruck erweden will, als wäre in Madrid  und Barcelona   die Herrschaft des Lumpenproletariats aus­gerufen worden.

Spaßtg ist übrigens noch folgende Feststellung: Während bm allgemeinen die außenpolitischen Artikel der Deutschen Tageszeitung" von der Kreuz- Zeitung  " übernommen wer ben, ist in diesem Falle von jener Regel abgewichen worden. Der Außenpolitiker der D. T." hatte nämlich freimütig die merkwürdige Aehnlichkeit zwischen den letzten Tagen der spanischen   Monarchie und des deutschen   Kaisertums im November 1918 festgestellt: Die Monarchie gibt fich felbst auf, ohne das legte und äußerste versucht und ohne die in ihrer Hand befindlichen Machtmittel gebraucht zu haben. Die Kreuz- Beitung", die ja im Hause Doorn   ge­lesen wird, hat dieje etwas peinlichen Reminiszenzen nicht lesen wird, hat diese etwas peinlichen Reminiizenzen nicht übernehmen wollen, um so mehr aber das Thema Franzö fische Intrige" breitgetreten.

o unsinniges Zeug zusammengeschrieben wird, darf natürlich die fommunistische Bresse nicht fehlen. Was brauchen ihre Leser auch zu wissen, daß es in Spanien   noch weniger Kommunisten gibt als etwa in England oder Belgien  ? Die Rote Fahne  " verlangt schon die Aus rufung der fpanifchen 2rbeiter und Bauern republik  , ihr ist diese Revolution viel zu friedlich und unblutig verlaufen. Münzenberg   läßt dagegen den Generalstreit in Madrid   und in den anderen großen fpanischen Städten proflamieren, und er weiß schon von blutigen Straßentämpfen zu berichten. Wer steht an der Spize dieser Bewegung? Die Revolutionären Ge­mertschaftsorganisationen". Auch dort marschiert also die RGO. natürlich an der Spize.

Das Abschiedsmanifest.

Rein endgültiger Berzicht.

Paris  , 15. April. Wie Hanas aus Hendaye   meldet, ist an der französisch- fpani fchen Grenze bas manifeft eingetroffen, das Alfons beim Ab­schied von Madrid   hinterließ. Es lautet:

Die Wahlen, die am Sonntag stattfanden, zeigen mir flar, baß ich heute die Liebe meines Boltes verloren habe. Mein Gemisjen fagt mir, daß dieje Abneigung teine endgültige

Die Franzen Wirtschaft.

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Beschwerde gegen Bolfsfreund" Verbot.- Anklage gegen Franzen. Braunschweig  , 15. April( Eigenbericht) politische Ausschreihmgen, die die Notverordnung boch gerade Gegen das Berbot des Boltsfreund hat deffen verhindern foll, nicht ausgeschloffen find, sondern herausgefordert Rechtsbeistand, der frühere braunschweigische Minister Dr. Jasper, merden. Mit dieser Möglichkeit ist um so mehr zu rechnen, als eine Beschwerde an den braunschweigischen miniffer des Junern ein feitig gegen den Bolksfreund", das einzige republikanische eingereicht und gleichzeitig beantragt, das Berbot unverzüglich Organ der Landeshauptstadt, vorgegangen wird. während reattis­näre Blätter, wie die Braunschweigische Landeszettung", fast täglich die Republik   herabsetzen, Fememörder und Gewalttätigteiten preifen aufzuhebea. In der Begründung der Beschwerde wird nachgewiesen, daß der dürfen, ohne daß das braunschweigische Staatsministerium einzu­Bollsfreund" nicht zum Ungehorsam gegen Bestimmungen beschreiten sich veranlaßt sieht. Es sei auch darauf hingewiesen, wie braunschweigischen Gesetzes über die Gemeindeschulen vom 6. April einseitig der braunschweigische Minister des Innern in eigener Sache 1913 aufgefordert oder angereizt habe. Insbesondere find die Eltern handelte, Blafate beschlagnahmte, die sich mit seinem Berhalten am 10. und 11. April vom Schulbesuch fernzuhalten. Es bedurfte auch den Minister ein Berfahren wegen Begünstigung schwebt) beschäf­der Kinder nicht aufgefordert worden, die Schulpflichtigen am Tage der Reichstagseröffnung( Fall Guth- Lohse, wegen dessen gegen gar teiner besonderen Aufforderung des Boltsfreund zum Schul- tigten, aus diesem Grunde Versammlungen unter freiem Himmel ftreif, weil die beteiligte weltliche Elternschaft bereits im Streit stand, verbot, und wie ferner sein Verhalten gegenüber der ihm unter­als die Veröffentlichungen des sozialdemokratischen Blattes über die stellten Polizei aus Anlaß einer Tagung der NSDAP. in Braun­Sache erfolgten. Die betreffende Nummer des Boltsfreund", die schweig Beranlassung war, daß der Reichsminister des Innern Be zum Verbot herangezogen wird, gelangte erft nadymittags, rund richt von ihm anforderte, um zu prüfen, ob die Polizeikostenzuschüsse 24 Stunden nach dem Streitbeschluß, in die Hände der des Reichs etwa zu sperren seien. Lefer. Auch zum Wetterstreifen fonnte der Boltsfreund" nicht auf­fordern, well von vornherein der 10. und 11. April als Streiftage festgelegt waren.

Die Berfügung des braunschweigischen Innenministers mider­spricht vollkommen dem Sint der Notverordnung, die politi schen Ausschreitungen vorbeugen will. Die Verfügung datiert vom 14. April, als der Schulstreit längst beendet war Insofern ist die Berufung auf die Notverordnung völlig unbegründet und unzulässig. Aber auch einer finngemäßen Auslegung der Notverordndung wider Wenn der Hälfte der braunschweigischen Be­fpricht das Berbot. völkerung ihre Bresse auf die Dauer von drei Wochen vorenthalten wird, so wird die Erregung und Erbitterung mur madhfen, so daß

Jedenfalls geht das Berbot sowohl fachlich als auch zeitlich über das Maß hinaus, das vom unrichtigen Standpunkt des Ministers vielleicht als Berbot angesehen werben tönnte. Die Beschwerde gegen das Verbot führt schließlich noch an, daß das gleichzeitige Ber­bot der im Berlag Riecke u. Co. erscheinenden Kopfblätter in feiner Weise gerechtfertigt ist. Weder im Verbreitungsgebiet der Ober­weser Volkszeitung" noch des Harzer Echo" hätte zum Schuiftreif und damit zu Gesezeswidrigkeiten aufgefordert werden fönnen. In­folgedessen wird beantragt, das Verbot unverzüglich aufzuheben und, falls das braunschweigische Staatsministerium diesem Antrag nicht entspricht, die Beschwerde unverzüglich dem Reichsminister des Innern vorzulegen.

Spaniens   provisorische Verfassung

Jein wird, weil ich fiets bemüht war, Spanien   zu dienen. War doch Rechtsfähigkeit der Gewerkschaften. Rachprüfung der Maroffofatastrophe.

mein einziges Biel   auch unter den fritischsten Umständen, das öffent fiche Interesse felbft. Ein König fann fich täuschen und

zweifellos habe ich selbst bigweilen geirrt.

Aber ich weiß wohl, daß sich unfer Vaterland stets gegenüber Fehlern, die nicht aus 2ösmilligteit stammen, großmütig gezeigt hat. Ich bin der König aller Spanier.

Sch hätte verschiedene Mittel anwenden tönnen, um die töniglichen Borrechte aufrechtzuerhalten und meine Gegner wirksam zu bekämpfen. Aber ich will alles beiseile laffen, was meine Sandsteute in einen mörderischen Brudertrieg stürzen

fördes evid

b. mm sifond# esta fer monster anch verzichte jedoch auf teines meiner Rechte, mell sie über meine Ansprüche hinaus das von der Geschichte an gehäufte But find und weil ich eines Tages it renge Rechen Ichaft über die Verwaltung dieses Schages abzulegen haben merde. Sch warte ben wahren Ausdrud der öffentlichen Meinung des Bolles ab und

jeze freiwillig die Ausübung der föniglichen Gewalt folange aus, bis die Nation sich geäußert hat.

Vor der Nationalversammlung.

Madrid  , 13. April.

Statut der republikanischen Regierung. Es lautet: Die Gazeta de Madrid" veröffentlicht das provisorische

Die provisorische Regierung übernimmt wegen ihres proviso rischen Charafters als oberstes Drgan die hohe und schmere, Aufgabe, als eine mit Bollmachten ausgestattete Regierung zu handeln. Sie hat nicht die Bürgerrechte aufzuzählen, deren grund. fägliche Festlegung und Regelung der verfassunggebenden Bersamm.

Artikel 5.

Die provisorische Regierung erkennt bas Privateigentum als durch die Gesetze garantiert an. Infolgedeffen wird niemand ent­eignet werden fönnen, soweit dies nicht im öffentlichen Interesse ge­boten erscheint. Doch wird in diesem Falle vorher der zu Ent­eignende entschädigt werden. Ueberdies stellt die provisorische Regierung, von der Erwägung ausgehend, daß bisher die gematige Maffe der spanischen   Landbevölkerung und die Landwirtschaft des

Artikel 6.

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lung vorbehalten bleibt. Da jedoch die aus der. Bollmacht sich er- Landes vernachläffigt worden ist, als Grundsatz auf, daß das Band. gebende Lage teine militürliche Handhabung ber Rewirtigaftsrecht wegen der sozialen Bedeutung des Bodens gierungsgeschäfte zur Folge haben darf, erklärt die Regierung feier. eine besondere Beachtung verdient. lich, daß sie sich bei ihrer Tätigkeit von Rechtsgrundfäßen Leiten laffen wird, die eine Begrenzung der Regierungstätigkeit be deuten und dem Lande sowie den behördlichen Organen die Leit­gebanten veranschaulichen, nach benen spätere Detrete erlaffen werden follen. Demzufolge erklärt die Regierung:

Artikel 1.

Die provisorische Regierung erfiärt wegen der Gründe, die ihren Machtbefugnissen den Charakter der Bollmacht geben, daß fie fich eines wahren Bergehens schuldig machen würde, wenn sie die in der Entstehung begriffene Republik   den Manövern ihrer Gegner, die die Festigung des Regimes hintertreiben fönnten, ausliefern wollte. Och entferne mich aus Spanien  . Hiermit erkenne ich an, dah Angesichts des demokratischen Ursprungs ihrer Regierungsgemalt Infolgedessen behält sie sich das Recht vor, zeitweilig die in Artikel 4 Spanien   allein Herr feines Geschides ist. Auch heute glaube ich, and gemäß dem Grundfat der Berantwortlichkeit, von dem die staat anerkannte persönliche Freiheit einem gerichtlichen Borgehen der Regierung zu unterwerfen. Die Regierung wird jedoch zu ge die mir durch die Liebe zu meinem Vaterland diftierte Pflicht zu erfichen Organe fich lelten lassen müssen, werden die Regierung als füllen. Ich flehe Goti an, daß die übrigen Spanter sich Ihrer Ganzes und die einzelnen Regierungsmitglieder einen Rechengebener Zeit den verfassunggebenden Cortes über ein entsprechendes Pflicht ebenfalls so tief bewußt fein mögen wie id). ( haftsbericht über ihre Tätigkeit den verfaffungsgebenden Borgehen Rechenschaft ablegen. Cortes erstatten, sobald der Augenblid gekommen ist, die Macht an diese abzugeben.

Das Privatvermögen sichergestellt.

London  , 15. April.  ( Eigenbericht.)

Die englischen Zeitungen widmen dem Sturz ber fpa nischen Monarchie und der Errichtung der Republit ganze Spalten. Das persönliche Schiafal des Erfönigs und seiner Familie wird zwar bedauert, jedoch als unabmendbare Folge der von Alfons eingesetzten Dittatur und ihrer Mißwirischaft betrachtet. Die Erfönigin, eine Enfelin der Königin Bittoria, und Alfons selbst erfreuten sich in England stets größter Sympathien. Es wird des baib damit gerechnet, daß die geflohene spanische Königsfamilie England zu ihrem Egil mählen wird. Im Londoner   Schloß ber 74jährigen Schwiegermutter des Erfönigs werden bereits Empfangsvorbereitungen getroffen. Außerdem wissen die Abend­blätter vom Dienstag zu melden, daß Alfons, der ein guter Geschäftsmann sei, bereits vor längerer Zeit

den Hauptteil feiues fehr großen Bermögens in London   in Sicherheit gebracht habe. Der bisherige spanische Botschafter in London  , Merry del Bal, hat am Mittwochvormittag demiffioniert und wurde nach mittags um brei Uhr beim König von England zum Abschiedsbefuch empfangen, ein Beweis, daß die neue spanische Regierung den Rüd­tritt des Londoner Botschafters, der seit 1913 diesen Bosten inne hatte, angenommen hat. Der Prinz von Wales, der sich auf der hatte, angenommen hat. Der Prinz von Wales, der sich auf der Rüdreife von Argentinien   befindet, hatte ursprünglich die Absicht, feine Berwandten in Madrid   zu besuchen. Nunmehr verlautet offiziell, daß der englische Throufolger Madrid   nicht be rühren wird.

Die Abfahrt aus Carthagena.

Madrid  , 15. April.  ( Eigenbericht.) Erfönig Alfons ist am Mittwoch früh, furz nach vier Uhr, in Begleitung des Infanten Alfons von Orleans, des Herzogs von Miranda, des Udmicals Rivera und einiger Offiziere seiner Schloß­wache in Cartagena   eingetroffen und hat fich fofort an Bord des Kreuzers Principe Alfonso nach England eingefchifft Ais der Ertönig auf der Landungsbrüde erschien, tief eine unter den wenigen anwesenden Personen: Es lebe der König Die übrigen antworteten Im Chor: Gs lebe die Republ11!" Als der nig fich von den ihn begleitenden Offisteren verabschiedete, foll er gerufen haben Es lebe Spanien  !"

Der Mittwoch wurde in Spanien   als nationalfeter tag begangen. fünftighin foll jedoch der 14 April National feiertag fein.

Artifel 2.

Um den berechtigten und nicht befriedigten Wünschen Spaniens  nachzukommen, befchließt die Regierung, zweds Klärung der Ver. antwortlichkeit und im öffentlichen Intereffe die näheren Umstände bei der Auflösung des Parlaments im Jahre 1923 einer Nachprüfung zu unterziehen. Das gleiche gilt für alle feither erfolgten Hand­fungen. In den offiziellen zivilen und militärischen Behörden wird man an eine Nachprüfung sämtlicher Handlungen gehen, die während des gleichen Zeitraumes begangen wurden. Die Regierung will in dieser Art verfahren, damit die Pflichtverletzung und Willkür, wie fie dem zu Ende gegangenen Regime eigen waren, öffentlich fest­gelegt werden.

Artifel 3.

Die provisorische Regierung erklärt öffentlich, die Gewissens freiheit, Glaubensfreiheit und Kultfreiheit refpet­tieren zu mollen. Sie perzichtet auf die oem Staate gegebene Mög­lichkeit, von den Bürgern eine Erflärung über ihre religiöse Ueber zeugung zu fordern.

Artikel 4.

Die provisorische Regierung wird die persönliche Freiheit nicht nur respektieren, sondern sie durch Gewährung von Garantien zu erweitern und zu stüßen sich bemühen. Die provisorische Regie­rung erkennt als Grundfah der modernen Rechtsauffaffung die Rechts­fähigkeit der Gewerkschaften an, die sie als Grundlage des neuen Sozialrechts ansieht.

Unser neuer Roman.

Die fliegende Familie", ber fleine Roman des unga rischen Spätnaturalisten Jenō Tersanisty, mit dessen Ber öffentlichung wir heute beginnen, ist die Geschichte eines Artisten. Schlicht, unpathetisch, aber mit großer Innigfeit erzählt der Dichter bas Schicksal eines Wanderzirfus, der vom Winter gezwungen wird, eine Fahrt zu unterbrechen. Schidfalsschläge, materielle Not, tönnen den Drang nach Freiheit und nach Abenteuer in diesen Menschen nicht toten. Der Roman spielt in her eigenartigen bäuerlichen imo fphäre eines magyarischen Dorfes, einfache Leute sind seine Haupt perfonen. Ein fleiner Knabe erlebt das Ganze und erzählt fein Gr. lebnis fpäter als erwachsener, ernster Mann, als ihn ein Bufall mit dem Gefpielen seiner Stinbheit zusammenführt. Die Resignation eines verfehlten Lebens fiegt wie ein dürtner, unwirklicher Rebel über Dem Geschehen. Der Roman ist nicht fenfationell, aber echt emp fundene Dichtung.

Glückwünsche der Gewerkschaftsinternationale.

Der Internationale Gemertidhaftsbund hat die Landeszentrale der spanischen   Gewertschaften am Mittwoch zu dem Sieg der Demofrafie herzlich beglüd. wünscht. In einem Glückwunschtelegramm des Bundes an den Borsigenden des spanischen   Gewerkschaftsbundes Caballero wird der Erwartung Ausdrud gegeben, daß es gelingen möge, alles das zu verwirklichen, was zur Emanzipation der spanischen   Arbeiter zu führen geeignet sei.

Ein Verfaffungsffreit in Bayern  . Steht der Staatsgerichtshof über die Bolksvertretung? München  , 15. April.  ( Eigenbericht.)

Der Bayerische   Staatsgerichtshof hat dem Landtag in der Begründung der fürzlich abgewiesenen Naziflage auf Auf­lösung des bayerischen Parlaments ein förmliches litt. matum gestellt.

Es sei mit

In dem Ultimatum heißt es, der Landtag habe jetzt die ver faffungsrechtliche Pflicht, aus der Entscheidung des Staatsgerichts­hofes vom 12. Februar 1930, in der die Verfassungswidrigtett der Artifel 42 und 58 des alten Landeswahlgefeßes( Landesmandate) festgestellt worden ist, die notwendigen Folgerungen zu ziehen und die Wahlprüfung endlich vorzunehmen. der verfassungsrechtlichen Stellung des Landtags nicht vereinbar, wenn er länger als unbedingt notwendig als Mitglieder des Land­tags ausbrüdlich oder stillschweigend Personen anerkennt, deren Berufung als Abgeordnete auf ungültigen Bestimmungen des Landeswahlgefeges beruht. Schließlich droht der Staatsgerichtshof, daß er im Laufe eines neuen Berfassungsstreites fünftige Beschlüsse der Volksvertretung als ungültig erflären werde, menn der Landtag seine Berpflichtung zur Herstellung des Derfaffungsmäßigen Zustandes innerhalb eines angemessenen Zeit­raums nicht erfüllt.

Es ist bemerkensmert, daß der Staatsgerichtshof die juristische Auffaffung der bayerischen   Regierung in der Frage fast in allen wesentlichen Buntten als unhaltbar gurudweist. Da die Regterung in ihrer Dottrin von der Bayerischen   Bollspartei und anderen politischen Streifen gestützt wird, ist anzunehmen, daß sich an die Entscheidung des Staatsgerichtshofes im Parlament und in der Deffentlichkeit befonbere Huseinanderfegungen tnüpfen werden Der Streit wird wohl in der Hauptfache barum geführt werden, ob es staatsrechtlich überhaupt angängig ist, bak ber Staats­gerichtshof der Boltsvertretung gegenüber eine übergeordnete Stellurg einnimmt.