1931
Der Abend
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Nr. 187 B 94 48. Jahrgang
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Skandal um Arbeiterrenten
Berufsgenossenschaft benachteiligt Unfallverletzte
Weimar , 22. April. ( Eigenbericht.)
Standaloje Berhältnisse in der Ostthüringischen Land. und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft enthüllte eine Berhandlung, die am 21. April vor dem Amtsgericht Beimar stattfand. Angeflagt waren zwei frühere Ange stellte diefer Genossenschaft, der 24jährige Walter Schröter und Der 25jährige Johann Halder. Beide hatten Angehörige der Berufs. genossenschaft über ihre Rechte und Ansprüche belehrt, nachdem sie aus ihrer Tätigkeit bei der Genossenschaft die Ueberzeugung gewonnen hatten, daß diese den Versicherten absichtlich und zu Unrecht gefegliche Ansprüche vorenthielt. Sie begründeten ihre Maßnahmen mit der Borschrift des§ 139 der Reichsversicherungsordnung, monach Arbeitgebern und Angestellten bei Strafandrohung unter sagt ist, durch Uebereinfunft oder Arbeitsordnung zum Nach. teil der Bersicherten die Anwendung der Vorschriften dieses Gefeßzes ganz oder teilmeise auszuschließen. Das zur Entscheidung angerufene Reichsversicherungsamt gab in jämtlichen Fällen ben Forderungen der Antragsteller statt.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, daß sie durch die Rat Schläge, die sie den geschädigten Bersicherten gaben, Ge schäfts- und Betriebsgeheimniffe, die ihnen in amtlider Eigenschaft anvertraut morden waren, offenbart hätten, um sich oder anderen einen Bermögensporteil zu verschaffen. Der Ber= mögensvorteil für andere mird darin erblickt, daß die Ber ficherten ihre gefeglichen Ansprüche erhielten, ferner für fich, daß der Angeklagte Schröter von einem Bersicherten nach der Anerkennung feiner Ansprüche in Höhe von 1700 m. 50 m. aus Dantbarkeit erhielt. Ein schon früher in dieser Angelegenheit angeftrengtes Berfahren war von der Beimarer Staatsanwaltschaft eingestellt worden und wurde jeßt auf Beranlassung des Oberstaats anwaltes wieder aufgenommen.
In dieser Verhandlung famen besonders vier marfante Fälle zur Sprache, die die Bragis der Berufsgenossenschaft in einem merkwürdigen Lichte erscheinen ließen. Ein in ärmlichen Verhältnissen in Ranis in Thüringen lebender Bersicherter erfitt einen fchweren Unfall, der eine lange Behandlung in der Jenaer Klinit erforderte.
Troßdem er vom ersten Tage an Anspruch auf die gefehliche Unterstützung hatte, wurde ihm diese zwei Jahre lang vorenthalten, bis er auf eine Weifung des Angeklagten Schröter hin Beschwerde beim Reichsversicherungsamt erhob.
Der Beschwerde murde stattgegeben, und die Genossenschaft gezwungen, Rente und Heilkosten im Betrage von 1700 m. nachzu zahlen. Bei diesem Falle hatte der bei der Genossenschaft angestellte Bürovorsteher Scharf, als er auf die ungefeßmäßige Erledigung des Rentenanspruches aufmerksam gemacht wurde, geäußert: Was wir vornehmen, ist zwar nicht immer geseglich, aber wir versuchen, so durchzukommen." Nach dem Gesetz vom 15. Juli 1925 waren sämtliche früheren Rentenansprüche umzurech Dem Reichssversicherungsamt wurde auf eine Anfrage, ob diese Umrechnung erfolge, von der Ostthüringischen land- und forst mirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mitgeteilt, daß die Umrech. nung vollzogen sei! In Wirklichkeit lag aber ein ganzer Aftenstoß noch nicht umgerechneter Rentenansprüche vor, die nicht erledigt wurden, da, mie der Geschäftsführer der Genossenschaft in der heutigen Verhandlung dazu bemerkte, der Genossenschaft eine Ausgabe von 36 000 m. entstanden wäre".
nen.
Die Angeklagten machten hier in zwei Fällen Rentenempfänger auf die Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen aufmerksam, die nach Beschwerden beim Reichsversicherungsamt auch zu ihrem Gelde famen. In einem weiteren Falle wurden die Aften einer Un fallsache vom Reichsversicherungsamt verlangt.
Das für den Antragsteller wichtige Schriftstück, das Gutachten eines Aufsichtsbeamten, wurde dabei auf Veranlassung des Genoffenschaftsdirektors Sieler aus den Aften entfernt, bevor fie eingesandt wurden.
In einem Falle hatte der Direktor eine Rentenumrechnung abgelehnt mit dem Bemerken: Rente ist nicht umzurechnen, da Bezieher bereits 80 Jahre alt." Festgestellt wurde, daß der Büroporsteher wiederholt von Angestellten auf den Widerspruch zwischen ben geseglichen Bestimmungen und seinen Anordnungen aufmerksam gemacht wurde, was er mit den Worten erledigte: Man muß nicht immer mit den Gefeßen gehen, vor allem kommen die Interessen der Berufsgenossenschaft!"
Bon dein Gericht darauf aufmerksam gemacht, daß er sein Zeugnis nicht abzulegen brauche, wenn er sich selber dabei belafte, Derhielt fich der Bürovorsteher bei den gegen ihn erhobenen Anmürfen äußerst schmeigsam.
Trog der Ergebnisse der Beweisaufnahme blieb der Umtsanwalt
Der Novemberaufruf
1803
Go fah er wirklich aus
Reichs- Gesezblatt
Jahrgang 1918
Nr. 153
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Inhalt: Reset des Reica, bor Bellabeoutereate an das benighe Bolt Si303 Exlag der ble Cr rung or Schauts für bie wirudhaftfube Cemobilmachung( Demobilmachungsamt) 1304 Gezeragang über Grmecbslejenfüzletne 134 Berardaang ber Jorterbebuse Dachbeträge be son bas Berlicherungsträgera u dm Raftra, ber beerficherungsäuber Bererbung über Arbeiterschus 1306 Bezorbsung über Don gulagen en Cuplanger aner Jnnaliben. Bitnes oder Qitperant and
1316
6525nt des Rates der Bellsbeauftragten an das benrichy Rolft Bam 12 ber 1918
An das deutsche Volt!
Die aus der Revolution bervorgenangene Regierung, deren volitische Larang rein sozialistisch ist ,. fezt sich die Aufgabe, bas sozialistische Programm zn verwirklichen Sie verfündet schou jezt mit Gefeßestraft folgendes
1 Der Belagerungszustand wird aufgehoben
2. Das Betrius und Bersammlungsrecht unterliegt teiner Beschránfung, auch nicht für Beamte und Staatsarbeiter
3. Cine Scufur findet nicht statt Die Theaterzenfux mird aufgeboben
4 Meinungsäußerung in Wort und Schrift ist fret
6. Die Fraheit der Religiousausübung wird gewährleistet Riemand barf zu einer religiösen Handlung gezwungen werdeu
6. Für alle politischen Straftaten wird Amnestie gewährt Die wegen folcher Etraftaten anhängigen Verfahren werden niedergeschlagen
7 Das Gesch über den vaterländischen Hilfsdienst wird aufgehoben, mit Ausnahme der sich auf die Schlichtung von Streitigkeiten beziehenden Bestimmungen
8 Die Gesindeordnungen weiden außer Kraft gefeht, ebenso biz Ans nahmegefche gegen bie Landarbeiter.
Die bei Beginn des Krieges aufgehobenen Arbeiterschußbeftimmungen werden biccant wieder in Kraft acfcit
Beds del 1918
243
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Vier Berhaftete weitere folgen.
Paris , 22. April. ( Eigenbericht.) Ju Straßburg und Umgebung sind bis jetzt vier Elsässer unter der Beschuldigung verhaftet, für Deutsch land spioniert zu haben.
Der Hauptspion soll Paul Ulrich heißen und früher Holzhändler in Sufflenheim gewesen sein. Die Aufmerksamkeit der Polizei soll er durch seine großen Ausgaben in Straßburger Bergnügungslotalen erwedt haben. Als Haupttomplice wird der gleichfalls verhaftete Architekt Unfried angesehen, der einst bei der deutschen Pionierinspektion in Straßburg beschäftigt Beide sollen sich oft im Auto nach Stuttgart begeben und erst fürzlich für ihre Informationen
war.
je 30 000 Franken vom deutschen Spionagedienst erhalten haben. Der gleichfalls verhaftete Schalt ist Zeichner bei
auf seinem Antrag bestehen, daß die beiden Angeschuldigten dadurch, daß fie einer Anzahl Rentenempfänger die ihnen gefeßlich zustehenden Ansprüche durchzusehen ermöglichten, fich einen Bermögensvorteil verschafft hatten! Er beantragte gegen jeden der Angeklagten 1 Monat Gefängnis. Der Berteidiger bemerkte hierzu, daß, wenn den Angeflagten wirklich Rechtswidrigkeiten zur Last gelegt werden tönnten, daran die Umgebung schuld sei, diese Atmosphäre von Gefeßesperlegungen, die bei der Genossenschaft geherrscht habe.
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Die Urteilsverfündung soll erst in acht Tagen erfolgen.
1804 3
Bettere sozialpolitische Berordnungen werden binnen furzem veröffen merden. Epätestens am 1. Jannar 1919 wird der achtlündige Magimala tag in Kraft treten. Die Regierung wird alles tun, um für ausreicheni Arbeitsgelegenheit zu sorgen. Eine Verordnung über die Unterstützung son E. werbslojen ist fertiggestellt Sie verteilt.bie Laften auf Reich, Staat ank Gemeinte
Auf dem Gebiete der Kranferversicherung wird die Berficherungsflicht über die bisherige Grenze von 2300 Mart ausgedehnt werden.
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Die Wohnungsunt wird durch Bereitstellung von Wohnungen befimpft
luf bie Sicherung einer geregelten Boltsernährung wird hingearbest web Die Regierung wird die geordnete Produktion aufrechterhalten, das Gigra tmn gegen Eingriffe Drwater fowe die Freiheit und Sicherheit der Verion fchißen
Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften find fortan nad) bem gleichen, geheimcu, bi eften, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des porportionalen Wahs fyftems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Deciones nollzichen
Such für die Konstituterende Bersammlung, über bie nähere Bestimmung noch erfolgen wird, gut bicies Wahlrecht
: Ebert Gaafe Edridemanu Landsberg Dittmann Barth
Zahlreichen Wünschen aus Genoffentreifen entsprechend druden wir vorstehend in photographischer Wiedergabe aus dem Reichsgefehblatt 153 vom November 1918 den wirklichen Aufruf der Boltsbeauftragten ab. Man vergleiche ihn mit dem gefälschten Aufruf, der in unserer Sonntagsnummer abgedrudt war, und man wird feststellen müssen, daß sich beide wie Feuer und Waffer unterscheiden. Dort nichts als Schlagworte und Phrafen, hier einfache, flare, nüchterne Sähe schwerwiegen. den Inhalts, die Feffeln beseitigen und Boltsrechte verkünden.
Dieser wirtliche Aufruf der Volksbeauftragten ist die Magna Charta " der deutschen Revolution, der große Freiheitsbrief des deutschen Proletariats. In ihm wurzeln Achtstundentag. Arbeitslosenunterstützung und Wahlrecht für alle! Hier ist die Quelle der demokratischen und sozialen Fortschritte, die uns die Republik gebracht hat!
der Pionierinspektion gewesen und soll ebenfalls eine Rolle gespielt haben, während der frühere Koch Wendling nur unbedeutende Helfersdienste geleistet haben soll.
Nach dem Petit Parisien" sollen fünf bis sechs weitere Berhaftungen, darunter die von zwei Reichsdeutschen, bevor stehen.
Zur Leichenfeier für den verstorbenen Genossen Matthias Eldersch entfendet der Parteivorstand den Genossen Bartels, Präsident des Preußischen Landtages , nach Wien ; der Deutsche Reichstag wird bei der Trauerfeier für den verstorbenen Präfidenten des Nationalrats durch den Reichstagspräsidenten Löbe vertreten sein.
Der Tote ist im Arbeiter- Bildungsheim seines Wiener Wahibezirts, der Leopoldstadt, aufgebahrt. Ununterbrochen stehen die Menschen vorbei, um noch einmal das vertraute Antlig des Führers und Freundes zu schauen.
Eldersch leitete in den ersten zwei Jahren der Republik die innere Berwaltung. Damals war ihm der inzwischen verstorbene Seffionschef Davy unterstellt. Davy mar früher Bezirkshaupt mann in Mähren . Er äußerte sich einmal zu einem Bekannten: Früher habe ich dem Eldersch alle Versammlungen auf. gelöst und heute ist er mein Borgesetzter. Aber mir fommen heute glänzend miteinander aus!"- Eldersch war es aber nicht, der fich geändert hat