Ar. 202 48. Jahrgang
2. Beilage des Vorwärts
Agrarbeschlüsse des Reichskabinetts
Versprechungen für die Brotpreissenfung.
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Freitag, 1. Mai 1931
Millionenprozeß gegen das Reich.
Wegen der Einstellung der Gefrierfleischeinfuhr.
Demonstrative Zollerhöhungen nerstag unter Borfiz von Landgerichtsdirektor Günther ein Prozeß
und Liebesgaben für die Agrarier.
Die agrarpolitischen Beratungen des Reichskabinetts wurden gestern zu Ende geführt. Sie hatten im wesentlichen folgendes Ergebnis: Der Zoll für lebende Schweine wird mit Wirkung zu nächst bis zum 1. November 1931 von 27 auf 40 M. je Doppelzentner erhöht. Der Zoll für Schweinefleisch wird entsprechend auf etwa 68 M. gegen bisher 45 m. je Doppelzentner heraufgesezt. Bei Hafer erfolgt eine 3ollerhöhung von 12 auf 16 M. Der Zoll für Speise erbsen wird von 15 auf 20, der für Futtererbsen und Bohnen von 4 auf& der für nicht gereinigte Linsen von 4 auf 6, der für gereinigte auf 8 M. erhöht und der Zoll für Futterbohnen, Lupinen und Widen von 2,50 auf 5 m. verdoppelt. Für die Zeit vom 16. Oktober bis 31. März wird eine Erhöhung des 3olles auf eingeführte Gänse von 0,70 auf 2,10 Mt. das Stüd oder von 24 auf 36 M. den Doppelzentner eingeführt. Die 3wischen 3ölle für Sped und Schmalz werden aufgehoben, wobei der Zeitpunkt des Infrafttretens noch festgelegt werden wird. Die Aufhebung der Zwischenzolle bedeutet bei Schmalz eine Erhöhung von 7 auf 12 und bei Sped eine Erhöhung von 14 auf 20 m. je Doppelzentner.
Das ist die Liste jener Zollmaßnahmen, die die Reichsregierung nach ihrer eigenen Erklärung zum Schuße der Veredlungs wirtschaft in Deutschland für notwendig hält. Die Frage des Butterzolles ist offen gelassen.
Zur Frage der Getreidezölle und des Brotpreifes heißt es in der Mitteilung der Regierung:
diese Zollerhöhungen an die Spize ihrer Verlautbarung stellt, ist charakteristisch für die Neigung, trotz der gegenwärtigen furchtbaren Not der Massen in erster Linie den Interessen der Agrarier zu dienen. Zum Teil sind die 3ollerhöhungen reine Demonstrationen, von denen eine günstige Wirkung für die Landwirtschaft nicht erwartet werden kann, und von denen auch kaum preisverteuernde Wirkungen aus= gehen werden. Das gilt besonders für die Schweinezollerhöhung, denn die Schweine- und Speckpreise sind auf absehbare Zeit, da Deutschland eher exportiert als einführt, vollständig durch die inländische Ueberproduktion bestimmt. Das selbe gilt auch für die Anpassung des Zolles für Schweinefleisch an dem Zoll für lebende Schweine. Die Zollerhöhung für Hafer ist grotest, denn sie wird die Schwierigkeiten beim Roggen, weil man mehr Hafer verfüttern wird, nur erhöhen, und der Reichsernährungsminister fann mit seinem Reichsbestellungsplan einpaden.
Als ein vollständig überflüssiges Zuge ständnis an die Schutzzollpsychose der Agrarier sind die den sich aber in der Tat verteuernd auswirken, und es ist ein Bollerhöhungen für Hülsenfrüchte anzusehen. Diese werschlechtes Zeugnis für den Weitblick der Reichsregierung, in einer Zeit, wo Hülsenfrüchte für große Massen notleidender Arbeitsloser eines der wichtigsten Nahrungsmittel sind, derartige im höchsten Maße unsoziale Zugeständnisse an die Hochschußzzollagrarier machen zu wollen.
Vor der 36. Zivilkammer beim Landgericht I wurde am Donverhandelt, den der Verband deutscher Kühlhäuser, der Reichsverband für Gefrierfleischeinfuhr und der Zentralverband Deutscher Konsumgenossenschaften gegen das Reich angestrengt haben. Die Kläger verlangen vom Reich wegen der Einstel lung der Gefrierfleischeinfuhr einen vorläufigen Schadenersay von je 10 000 Mart, die späteren tatsächlichen Forderungen dürften aber in die Millionen gehen.
In der Verhandlung erklärten die klagenden Verbände, daß fre im Vertrauen auf die Verordnung vom 3. November 1923, in der eine Schutzfrist von zehn Jahren für die Gefrierfleischeinfuhr vorgesehen war, große Kapitalien in Kühlhäusern und Kühlschiffen investiert hätten. Sie seien durch die Einstellung der Gefrierfleischeinfuhr schwer geschädigt worden.
Justizrat Heinitz erklärte im Namen des Reichsfiskus, daß es sich in Wirklichkeit um keinen Schaden handele, sondern lediglich um eine Beschneidung der enormen Gewinne der Gefrierfleisch- Importeure. Im übrigen könne der Gesetzgeber jedes Gesetz ändern, außer Kraft sezen oder durch ein anderes ersehen, ohne daß daraus gegen ihn Schadenersatzverpflichtungen geltend gemacht werden könnten. Hier handele es sich um Belange der deutschen Landwirtschaft, über deren Berechtigung ein Zivilgericht nicht zuständig sei. Die Klage sei abzuweisen. Das Urteil wird am nächsten Donnerstag verkündet werden.
Der billige Tarif.
Der Landesgeschäftsführer der Deutschnationalen wegen Beschimpfung der Reichsfarben verurteilt.
Der Landesgeschäftsführer der Deutschnationalen Partei, Obersta leutnant a. D. Müller Löbnih, verantwortete sich gestern vor dem Schöffengericht Schöneberg wegen Vergehens gegen den§ 3 3iffer 1 und 2 des Republikschußgefeßes in Tateinheit also wegen Beschimpfung der Staatsform und Verächtlichmachung der Reichs farben.
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In dem einmal wöchentlich erscheinenden Mitteilungsblatt der Deutschnationalen Volkspartei „ Deutscher Boltsbote" erschien am 12. Dezember 1930 mit der Unterschrift„ Spaz" ein Artikel:„ An meine lieben Nichtwähler". Der Spaß schwaßte darin über die frühere Koalitionsregierung, insbesondere über die sozialdemokra tischer. Kabinettsmitglieder, und gefiel sich u. a. in der geschmadvollen Redewendung von der schwarzrotgoldenen Sauwirtschaft".
Was die Regelung des Brotpreises anbelangt, fo ist zunächst festzustellen, daß die Reichsregierung ihre Ver= pflichtung, das Gesetz vom 28. März dem Wort und dem ,, Gleichzeitig wird der Reichsminister für Ernährung und Land- Inhalt nach zu erfüllen, anerkannt hat. Um so bedauer wirtschaft von allen zur Verfügung stehenden Mitteln Gebrauchlicher ist es, daß der ganz zweifelsfreien Notwendigkeit, machen, um einer den Verbraucherschutz nach dem Gesetz vom Maßnahmen zur Senkung der überhöhten Brotpreise sofort zu treffen, mit Versprechungen und Worten zunächst 28. März 1931 widersprechenden Preisentwidlung ausgewichen wird. Die Sozialdemokratie hat der Reichs vorzubeugen. Es wird Sorge tragen, daß die Länder regierung immer wieder die einfachen und klaren regierungen darüber wachen, daß die Handelsspanne auch Wege, die zur Brotpreissenkung jetzt begangen werden in den Gemeinden gesenkt wird, in denen im Gegensatz zu an- müssen, vor Augen geführt. Senfung des Weizen deren Gemeinden eine Senfung der Handelsspanne noch nicht in zolls, Bertauf amtlicher Roggenbestände, ausreichendem Maße erfolgt ist. Bei Fleisch wird dies um so Senfung des Roggen zolls waren die gegebenen leichter sein, als die Erhöhung der Zölle für Sped und Schmalz Mittel. Die Regierung hat offenbar feine dieser einfachen hierfür günstigere Voraussetzungen schafft. Weiter wird alles ge- Maßnahmen wirklich beschlossen. Wir nehmen die Verwortliche Landesgeschäftsführer der Deutschnationalen Partei Müllerschehen, um eine ungerechtfertigte herauffegung des sprechungen der Regierung ernst, denn es gibt keine Möglich- Löbniz seine Berantwortlichkeit für den Artikel. Er habe Brotpreises zu verhindern oder rüdgängig zu Brotpreislage, an der Erfüllung gefeßlicher Bestimmungen gewiesen, da ihm verschiedene Redewendungen so scharf gewesen feit, angesichts des flaren Tatbestandes einer ungesetzlichen dessen Erscheinen bedauert und bereits einmal den Verfasser abmachen. Es ist eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, vorüberzugehen. Wir werden infolgedessen mit verschärf- feien. Im Drange der Wahlgeschäfte habe er, als ihm der Artikel die es ermöglichen werden, auf den Mehlpreis so einzuwirken, daß ter Wachsamteit darauf achten, was die Reichsregierung er eine sichere Grundlage für die entsprechende Berechnung des tut, um die in Deutschland längst überhöhten Brotpreise wirk- gelesen und den jetzt inkriminierten Ausspruch übersehen. zum zweitenmal abgeliefert worder: sei, denselben nur ganz flüchtig Brotpreises bieten wird." lich zu senken.
Der Telegraphen- Union wird von gutunterrichteter Seite, also wohl vom Reichsernährungsministerium selbst, erklärt, daß nach wie vor die Absicht bestehe, den Weizenzoll für ein bestimmtes Kontingent herabzusehen. Zeitpunkt und Ausmaß dieser Maßnahme seien jedoch von den Auswirkungen der im Intereſſe des Verbraucherschutzes zu unternehmenden Schritte abhängig, über die mit den in Frage kommenden Wirtschaftsorganisationen noch besondere Verhandlungen vorgesehen seien.
Daß das Reichskabinett gewisse Zollerhöhungen be schließen wird, war zu erwarten. Daß sie die Beschlüsse über
Rechtskunde beim Reichsgericht.
Manchmal schläft auch Bater Homer. Abgeordneter Kuttner hat im Preußischen Landtag folgende Kleine Anfrage eingebracht:
Eine höchst seltsame Druckschrift wird zur Zeit im Gebiet des Freistaates Preußen bei Behörden, Gerichten, Parlamentariern usm. verbreitet. Das 21 Druckseiten umfassende Heft trägt den Titel: ,.Denkschrift des Vorstandes des Richtervereins beim Reichsgericht zu der geplanten Umgestaltung des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich. Leipzig , im März 1930."
Hiernach müßte man annehmen, daß es sich um eine vom Vorstand des Richtervereins beim Reichsgericht herausgegebene Schrift handele. Dies kann jedoch nicht der Fall sein; denn die genannte Druckschrift enthält weder Namen noch Wohnort des Druckers; es fehlt ferner in ihr die Angabe des Ver legers Mithin stellt diese Druckschrift einen eklatanten Berstoß gegen§ 6 des Reichspreßgesezes dar.
Selbstverständlich fann nicht angenommen werden, daß Mitglieder des höchsten deutschen Gerichts etwa aus Mangel an Rechtsfenntnissen eine strafbare Handlung begangen haben, die gegenüber jedem rechtsunkundigen Laien empfindlich geahndet wird. Noch weniger zulässig erscheint die Annahme, daß mit glieder des höchsten Gerichts gar aus Vorsatz gegen das Breßgefe gefehlt hätten. Mithin bleibt nur die Möglichkeit, daß hier von unbekannten, gänzlich rechtsunkundigen Persönlichkeiten Ranie und Amtsbezeichnung von Mitgliedern des Reichsgerichts mißbraucht worden sind, um unter der Autorität des höchsten deutschen Gerichts hofs eine Dentschrift sehr anfechtbaren Inhalts zu veröffentlicher
Ich frage das Staatsministerium: Ist es bereit, diesen Mißbrauch der Amtsbezeichnung von Mitgliedern des Reichsgerichts aufzuklären und gegen die Urheber dieses Mißbrauchs, namentlich auch wegen Verstoßes gegen das Reichspreßgefeß in geeigneter Weise einzuschreiten?
Tisciidale
Die Regierung hat es sich selbst zuzuschreiben, daß diese unsere Wachsamkeit zunächst auch noch mit Mißtrauen gepaart sein muß. Zu diesem Mißtrauen zwingt die Art der Veröffentlichung der Beschlüsse, die die Reichsregierung gewählt hat. In der offiziellen Verlautbarung ist kein Bort von der Absicht enthalten, den Weizenzoll herabzusehen, und preise praktisch geschehen soll. Es ist ein bedauerliches Zeichen feine Angabe darüber, was denn nun zur Senfung der Mehlvon Unsicherheit, daß erst im Nachhinein eine nichtoffizielle Information von unterrichteter Seite, die aber als offiziös anzusehen ist, der Deffentlichkeit von der Absicht der Senkung des Weizenzolles Kenntnis gibt.
rechtigt, eine wesentliche Aenderung des jetzigen Gebiets der Reichsbahndirektion Dresden, wie sie die Zuweisung von bisher dieser Direktion unterstellten Leipziger Bahnhöfen mit anschließenden Linien darstellen würde, ohne Zustimmung der sächsischen Regierung vorzunehmen. Der Gegenantrag der Deutschen Reichsbahn- Gesellschaft wird abgewiesen.
Krisenhetze.
Tartarennachrichten über die Landwirtschaft.
Der nationalsozialistische Wanderredner Dr. von Leers er flärte in einer Versammlung, die vor einigen Tagen in Berlin stattfand, unter anderem, daß in den pommerschen Kreisen Rummelsburg und Schlawe die Landwirtschaft völlig ſtill liege und in der Udermart nur noch 65 Prozent der Fläche bestellt würde. Eine sofortige Nachfrage ergab, daß die Behauptungen von A bis 3 erdichtet sind. Die Lage der Landwirtschaft ist in den erwähnten Gebieten nicht ungünstiger als anderswo.
Der Zwed, der mit den Behauptungen erreicht werden soll, ist leicht zu erkennen. Die Bevölkerung soll den Eindruck gewinnen, als wenn Deutschland dem Untergang geweiht sei. Bedauerlich ist die Einstellung der Landwirte diesem Treiben gegenüber. Sie verhalten sich, von einigen Ausnahmen abgesehen, stillschweigend. Glauben sie, ihren Interessen damit einen Dienst zu erweisen? Wir glauben es nicht. Das Treiben der Nationalsozialisten ist geeignet, das Vertrauen zur Landwirtschaft und insbesondere zu ihrer Kreditfähigkeit auf das stärkste zu erschüttern. Die Landwirte tönnen dieses Vertrauen nicht weniger entbehren, als jeder andere Geschäftsmann, der auf solide Führung seines Geschäfts Wert legt.
Die Zukunft der Krolloper.
In der Verhandlung bestritt der für das Blättchen verant
Der Staatsanwalt beharrte jedoch auf der Verantwortung des Angeklagten. Gerade weil ihm die scharfe Ausdrucksweise des Verfoffers bekannt gewesen sei, sei er verpflichtet gewesen, beforbere Sorgfalt walten zu lassen. Man könne auch nicht von einer
Fahrlässigkeit reden; durch die Annahme des Artikels habe sich der Angeklagte gewissermaßen mit dessen Inhalt einverstanden erklärt. Der Staatsanwalt beantragte 100 Mt. Geldstrafe. Das Gericht ge= Löbniz nur zu 50 Mart Geldstrafe, und zwar bloß wegen langte zu einem anderen Ergebnis. Es verurteilte Herrn MüllerBerächtlichmachung der Reichsfarben, unter Anwendung des§ 21 des Pressegesetzes, der eine Fahrlässigkeit voraussetzt. Mit dem Ausdud schwarzrotgoldene Sauwirtschaft", hieß es u. a. in der Urteilsbegründung, sei nicht die Staatsverfassung, sondern bloß die Koalitionsregierung gemeint gewesen und in der Hauptsache deren fozialdemokratische Kabinettsmitglieder, gegen die sich in erster Linie der Artikel richtete. Herr Müller- Löbniz ist äußerst billig weggekommen!
Ein Hakenkreuzbeamter entlassen. Durch Beschluß des Preußischen Disziplinargerichtshofs.
Der Preußische Disziplinargerichtshof hat den Reichstagsab geordneten und Regierungsinspektor Hasse von der Regierung m Stade wegen seiner Betätigung für die National< sozialistische Partei mit Dienstentlassung ohne Pension bestraft.
In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem: Wenn ein Beamter sich für eine Partei betätigt, die den Umsturz der bestehenden Staatsordnung im Wege der Gewalt beabsichtigt, so verstößt er hierdurch gegen seine durch die Anstellung begründete Treuepflicht dem Staat gegenüber und begeht somit ein Dienst
vergehen.
Das Gericht hat eingehend die Frage untersucht, ob die NSDAP . den gewaltsamen Umsturz erstrebt und dabei den Eid Hitlers beim Ulmer Reichswehrprozeß in Leipzig untersucht. Es heißt, daß der Eid Hitlers vor dem Reichsgericht kein Beweis für die Legalitätsbestrebungen der NSDAP . sei, ebensowenig wie seinerzeit das Butsch vom Oktober 1923 gebildet habe. Wenn auch manche andere Ehrenwort des Parteiführers einen Schutz gegen den Münchener Führeräußerung aus agitatorischen Gründen besonders scharf gehalten sei, so müsse auch unter Berücksichtigung dieses Umstandes festgestellt werden, daß die NSDAP . zu gegebener Zeit die ErUmsturz zu erreichen suche. Um den Boden für ihre Bestrebungen richtung einer völfischen Diktatur durch gewaltsamen vorzubereiten, rufe die NSDAP. in der Bevölkerung den Geist der Auflehnung oder der Neigung zu Gewalttätigkeiten hervor, führe die Partei den Kampf gegen die verfassungsmäßig bestehende Staatsordnung in den erbittertsten Formen der Beschimpfung und Berleumbung.
Besonderen Wert legt der Disziplinarhof dem OrganisationsMitglieder, sondern verlange sagungsgemäß von jedem Angehörigen alle Barteiarbeit zu erledigen, die notwendig sei". An einer solchen Organisation fönne aber ein Regierungsbeamter nicht teilnehmen.
Aus dem Stultusministerium wird uns folgendes gemeldet: Bei den heute unter Beteiligung der Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger im Kultusministerium weitergeführten Berhand- system der Nationalsozialisten bei. Dieses kenne feine passiven Um den Leipziger Hauptbahnhof. lungen über die Gründung einer G. m. b. H. zum Betrieb der KrollEntscheidung des Reichsbahngerichts zugunsten von Sachsen per auf gemeinnütziger Grundlage wurde der von Herrn Dr. Curjel vorgelegte Haushaltsentwurf eingehend beraten. In den nächsten Der Streit zwischen dem Sächsischen Staat und der Reichsbahn - Tagen werden die Berhandlungen mit den interessierten PublikumsGesellschaft um die Abgrenzung der Eisenbahndirektionsbezirke wurde organisationen stattfinden, von denen es im wesentlichen abhängen heute vor dem Reichsbahngericht ausgetragen. Sachsen hat wird, ob die Basis für einen zufünftigen nichtstaatlichen Betrieb des Widerspruch gegen die Unterstellung des Leipziger Hauptbahnhofs Instituts geschaffen werden kann. Alle übrigen, auch in der Deffentunter die Eisenbahndireftion Halle erhoben. Das Gericht verfündete lichkeit bekanntgewordenen Pläne wurden als unausführbar von folgende Entscheidung. Die Reichsbahn- Gesellschaft ist nicht be- I der weiteren Beratung ausgeschlossen.
Es liege jedenfalls ein Verstoß gegen das Preußische Disziplinargefez vor. Der Verstoß sei so schwerwiegend, daß der Beamte mit Dienstentlassung zu bestrafen sei, und es könne ihm auch nicht, wie dies in erster Instanz geschehen war, ein Teil seiner Pension belassen
werden.