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Rr. 206 48. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Dienstag. 5. Mai 1931

Das neunte Schuljahr.

Eine Dentschrift zur Vorbereitung.

Die Einführung des neunten Schuljahres läßt die gleichzeitige Schaffung eines Reichsberufsschulgesetzes erwünscht erscheinen. Die Durchführung des neunten Schuljahres darf aber mangels reichsgesehlicher Bestimmungen nicht behindert werden. Es sollte vielmehr, wenn ein Land die Regelung erstrebt, durch entsprechende Reichsbeihilfen die Lösung erleichtert werden.

1 schaftlichen, öffentlichen und allgemeinen gesellschaftlichen Einrich tungen. Praktische Uebungen, vor allem aus dem Gebiete des eigenen Lebens und des Lebens der Schulgemeinschaft, praktischer Berkehr mit Behörden, wie Jugendamt, Schulverwaltung, Eisena bahn, Verkehrsverwaltung usw., praktisch durchgeführte Selbstver waltung der Schulbedürfnisse, Wahl von Vertrauensschülern für die Erledigung einzelner geschäftlicher, technischer und anderer praf­folgen und der Verantwortungsfähigkeit der Jugendlichen ant­gepaßt sein.

Der Unterricht hat das Ziel, die Jugendlichen mit der heimat­wirtschaftlichen und politischen Organisationen vertraut zu machen. lichen Umgebung, den öffentlich- rechtlichen Einrichtungen und den c) Ausdrucksvflege.

Das bedrohliche Anwachsen der Arbeitslosenziffern haf| wird, müßten Lehrkräfte durch besondere Kurse für die neuen Auf- tischer Aufgaben. Der Unterricht muß den praffischen Bedürfnissen im Herbst 1930 die Frage der Einführung eines gaben geschult werden. neunten Schuljahres, vorwiegend unter arbeits­marttpolitischen Gesichtspunkten, zur Dis­fussion gestellt Vertreter des ADGB  . und des Af- Bundes find deshalb erneut gemeinsam mit Bertretern der Ar­beitsgemeinschaft sozialdemokratischer Leh­rer und Lehrerinnen und sonstigen den freien Ge­werkschaften nahestehenden Schulfachverständigen in Beratungen über die grundfähliche Haltung zur Frage der Verlängerung der Schulpflicht eingetreten und veröffentlichen im folgenden das Ergebnis ihrer Stellungnahme: Die Verlängerung der Schulpflicht als ständige Einrichtung zum 3wede der organischen Verbindung von Volks- und Berufsschule wird gefordert. Gegen die Verlängerung der Schulpflicht als be. fristete Notmaßnahme aus arbeitsmarktpolitischen Gründen, etwa bis zum Anheben eines wirtschaftlichen Umschwunges, bestehen wirtschaftliche und pädagogische Bedenken.

Für die Einführung und Ausgestaltung eines neunten Schul jahres sprechen die folgenden Gründe: 1: Das Interesse des Jugend­lichen selbst. 2. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse unserer Zeit. 3. Schulorganisatorische Notwendigkeiten.

Die Zielsetzung für das 9. Schuljahr. a) Berufsfindung und Berufsvorbereitung dur h praktische

Arbeit.

Pflege des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks durch Stoff aus der praktischen Lebens- und Schulgemeinschaft. Führung von Protokollen, schriftliche und mündliche Berichterstattung, Korrespon denz aller Art, Schulzeitung, Zeichnen, Malen, Modellieren zur

llebung der Form- und Raumerfassung, Schriftpflege, Schmuck­

Der mündliche und schriftliche Gebrauch der Sprache ist in den Bordergrund zu stellen; Lüden find unbedingt auszugleichen.

bühne, gelegentliche wahlfreie Literatur- und Kunstbetrachtungen, Gesellschafts-, Gemeinschaftsspiel und Festgestaltung( Laien­gejangliche und musikalische Betätigung, Sprech- und Bewegungs

fchrift, Schmudform, Raumverteilung, Perspektive, graphische Dar Die praktische Arbeit im neunten Schuljahr soll der Berufsstellung, Reklame, Ausschmückung. Die Auswahl richtet sich nach praris entsprechen, d. h. sie muß wert stattgerecht und büro- Neigung und Fähigkeiten. mäßig sein und sich entschieden von jedem Dilettantismus fern­halten. In Verbindung mit der praktischen Arbeit und aus ihr sich fachgemäß ergebend find fa chtundliche Unterweisungen durchzuführen. Einfache zeichnerische und kalkulatorische Uebungen, sofern sie sich aus der Arbeit ergeben, sind zu pflegen, Der gesamte Betrieb darf sich nur auf einfachste Arbeiten und Werkstücke er ftreden. Die Schüler sollen in diesem Jahre eine angemessene Ge- chor) find nach Möglichkeit zu pflegen. Erwandtheit und Handfertigkeit erreichen, mit Arbeitsmitteln und Arbeitsstoff vertraut werden und an ihrer Arbeit Schaffensfreude erleben. Damit dient das neunte Schuljahr der Berufsvorbereitung und schafft sachlich die Voraussetzungen für eine Verkürzung der Lehrzeit.

1. Das Interesse der Jugendlichen selbst. Die Verlängerung der Schulpflicht ist eine wirksame weiterung des Jugendschutzes, da der ganztägige Schul­besuch den Eintritt in ein Arbeitsverhältnis um ein volles Jahr hinausrückt. Die Jugendlichen haben durch das weitere Jahr des Schulbesuches die Möglichkeit, sich törperlich fräftiger und geiftig reifer zu entwickeln. Der Jugendliche wird infolgedessen seine Berufsentscheidung mit größerer Sicherheit treffen können. Bei einer Verlängerung der Schulpflicht müssen gleichzeitig die Vor­schriften über den Jugendlichenschutz( Gewerbeordnung, Kinder­schußgefez u. a.) nachgeprüft und geändert werden, damit ein un­erwünschtes Nebeneinander von Schule und Erwerbsarbeit ver= hütet wird.

Die modernen rationellen Arbeitsmethoden bedeuten für Körper und Geist des Jugendlichen eine starke Belastung, die durch die Erscheinungen der Reifezeit gesteigert wird. Die häusliche Umwelt erhöht bei einem großen Teil der Jugendlichen diese Spannungen. Das Geldverdienen, der 3mang sich beruflich in das Leben Erwachsener einzuordnen und eine Fülle öffentlich- rechtlicher Ber­hältnisse stellen die Jugendlichen plößlich vor Aufgaben, für die sie besonders vorbereitet werden müssen.

2. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse.

Die technische, wirtschaftliche und staatliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte stellt höhere Ansprüche an Wiffen und Können, Anpassungs-, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit der Jugendlichen. Die Arbeitsformen und Arbeitsmethoden des moder­nen Betriebes sind einförmiger und mannigfaltiger zugleich ge= worden. Sie verlangen gesteigerte technische Kenntnisse und Fertig­feiten somie berufliche Bendigkeit. Jeder einzelne wird passiv und aftio in das öffentlich- rechtliche Leben und in das durch Organisa­tionen beeinflußte Arbeitsleben eingegliedert. Die Verwaltung der Kommunen, der. Länder und des Reiches greift immer tiefer in das Leben des jugendlichen Menschen ein, die Demokratisierung von Wirtschaft und Staat verlangt weitgehende praktische und theoretische Vorbildung, Schulung und Aktivierung.

Die Berlängerung der Schulpflicht um ein Jahr als ständige Maßnahme bedeutet eine Entlastung des Arbeits­marites.

Sie muß jedoch allgemein durchgeführt werden; für landwirt­schaftliche, forstwirtschaftliche und Gärtnereibetriebe dürfen feine Ausnahmen gemacht werden.

Die Verlängerung der Schulpflicht bedeutet zugleich eine Ver= längerung der Unterhaltspflicht für die Eltern. Aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen ist es daher notwendig, Minderbemittelten während dieses Jahres eine angemessene Wirtschaftsbeihilfe aus öffentlichen Mitteln zu sichern.

3. Schulorganisatorische Notwendigkeiten. Die mangelhafte Verbindung zwischen Volks- und Berufsschule muß im Intéresse eines einheitlichen Bildungsaufstiegs behoben werden. Bolts- und Berufsschule gehören organisch zusammen. Das neunte Schuljahr muß demzufolge das Ueber­gangs und Berbindungsjahr sein.. Es wird seinen Zweck jedoch nur erfüllen, wenn auch in den oberen vier Volksschulklassen pratti scher Arbeitsunterricht in den Vordergrund rückt. Die vorliegenden Vorschläge bekräftigen, nur die bisherigen Forderungen zum Ausbau der Volksschule.

Aus Gründen der Einheitlichkeit ist eine reichsgesetzliche Rege­lung der Frage erforderlich. Das neunte Schuljahr muß das Bindeglied zwischen Volks- und Berufsschule sein. Die wesentlich weltanschauliche Bestimmtheit der Bolksschule würde die sachlich zweckmäßige Gestaltung des weiteren Schuljahres hemmen; die diesem Schuljahr eigentlich zu stellenden Aufgaben können in diesem Rahmen nicht erfüllt werden. Im Interesse des neunten Schuljahres wäre in allen Ländern eine Einheitlichkeit der Verwaltungsmaßnahmen erforderlich. In den großen und mittleren Städten mit ausgebautem Bolts- und Berufs­schulwesen läßt sich mit den vorhandenen Lehrkräften, Räumen und Einrichtungen beider Schulgattungen unter entsprechender Ergän­zung für die besonderen Aufgaben des neunten Schuljahres seine Durchführung als selbständige Einrichtung ermöglichen. In Ge­meinden mit ungegliedertem Boltsschulwesen und mit noch unge nügend gegliedertem Berufsschulwesen, in denen der Berufsschul unterricht größtenteils durch Volksschullehrer im Nebenamt erteilt

Für die Durchführung der praktischen Arbeit wären ent sprechende Lehrstätten, Werkstätten und Arbeitsräume etwa für folgende Gruppen einzurichten: Technische Gruppe: Metall, Holz, Leder, Bapier, Textilien u. a. Gruppe für Lebensmittel herstellung und Lebensmittelversorgung und Hauswirtschaft: Küchen- und Serviereinrichtungen usw. Gruppe für Handel und Verkehr und taufmännische Berufe: Büros, Bertaufs- und Dekorationsräume usw. Kunstgewerbliche Gruppe: Ar­beitsstätten zum Zeichnen, Malen, für funstgewerbliche Sonder abteilungen usw. Landwirtschaftliche und gärtnerische Gruppe: Schulgärten usw.

Diese Gruppierungen entsprechen in großen Zügen den haupt fächlichsten Berufsrichtungen, soweit sie in diesem Schuljahr bereits arbeitsmäßig vorbereitet werden können. Die praktische Ausgestal tung tönnte sich dann sowohl nach Richtung wie nach Differenzie rung im wesentlichen den örtlichen Berhältnissen anpassen. Die Schüler( innen) sollen nach Neigung und Begabung die entsprechen­den Gruppen wählen. Uebergang von einer Gruppe zur anderen Berufsberatung ist unbedingt erforderlich. muß möglich sein. Enge Zusammenarbeit zwischen Schule und

b) Wirtschafts- und Gesellschaftskunde. Hauptzweck des Unterrichts muß sein: Einführung in die nom Lebenskreis der Jugendlichen aus wichtigen und bedeutsamen wirt­

d) Gesundheitspflege.

Jugendlichen und ihrer Bedeutung für die Gesellschaft dienen. Dazu

Der Unterricht soll der Pflege der gesunden Entwicklung der

gehören Gesundheitsübung und Gesundheitslehre. Die Sauber­haltung des Körpers, der Kleidung, der Arbeitsräume, des Arbeits­materials wie der sonstigen von dem einzelnen Jugendlichen ab­hängigen Umgebung muß zur dauernden selbstverständlichen Ges wöhnung werden. Die mannigfaltigen Formen des Sports( Turnen, Schwimmen, Gymnastik usw.) müssen ständig geübt und durch längere und fürzere Wanderungen ergänzt werden. Praktische Be­einflussung der Ernährung und Kleidung, Gewöhnen zu sozial­hygienischem Verhalten in geschlossenen Räumen( Wohn-, Arbeits­und Bersammlungsräumen), auf der Straße, in den Verkehrsein richtungen, bei Wanderungen usw.

Im Zusammenhang mit diesen praktischen Uebungen, die je nach Interesse und Bedarf gelegentlich oder systematisch erfolgen, ist die Aufklärung über gesundheitliche Fragen, namentlich der Ent­widlungsjahre, einzuschalten. Dabei ist Wert zu legen auf die fichere und anschauliche Kenntnis von Krankheiten, soweit sie in ihren gesellschaftlichen Ursachen und Auswirkungen für die Jugend­lichen praktisch von Bedeutung ist.

Die Unterrichtszeit dauert täglich fünf Stunden, mopon der größte Teil der praktischen Arbeit gewidmet ist. Ein Wochentag ist abwechselnd als Wander, Arbeits- oder Studientag vorzusehen. Der Unterricht ist lebendig in Form der Arbeitsgemeinschaft zu gestalten. Moderne Anschauungsmittel( Besichtigungen, Licht bildvorträge u. a.) sind zu verwenden.

Fünf Jahre Ruhrgaspolitik.

Die Expansion zu Ende.- Zum Geschäftsbericht der Ruhrgas: A.- G.

schon übernommen worden waren, ist

der ganze bisherige eigentliche Erfolg der Ruhrgas- A.- G. auf etwa 100 Millionen Kommunalgas zu schätzen. Wahrlich ein mehr als bescheidenes Ergebnis für eine faft fünf­jährige Kampagne, die eine Flut von Tinte und Druckerschwärze

und von Verwaltungskosten aller Art veranlaßt hat.

Ende 1926 hatte Dr. Vögler eine neue era der deutschen  | tungen und Verträge etwa 30 Millionen Kubikmeter Kommunalgas Gaswirtschaft angekündigt: Leitungen von den Ruhrzechen durch ganz Deutschland   wurden propagiert, Zeit dürfe nicht verloren werden, weil Zeitverlust den Plan gefährde. Man hat an der Ruhr feine Zeit verloren. Drei Jahre lang schien eine unerhörte Offen sive im Gang, im vierten war die Stockung da, im begonnenen fünften, im Jahre 1931, find die Pläne als mißglüdt anzu­sehen. Die große Ruhrgaserpansion ist zu Ende. Der Geschäftsbericht der Ruhrgas- A.- G. ist an sich schon sehr Unter dieser Perspektive ist der Geschäftsbericht zu befleinlaut. Aber er tut doch noch so, als ob die gaspolitische trachten, den die Ruhrgas- A.- G., die Nachfolgerin der A- G. für Bleite, obwohl sie endgültig da ist, noch nicht eingetreten märe. Kohleverwertung in Essen, über das vergangene Jahr veröffentlicht. Doch die Berufung auf die Wirtschaftskrise, die das Geschäft ge= Für den oberflächlichen Betrachter mögen die Angaben hindert hätte und im Bericht einen jo großen Raum einnimmt, ist von 1930 noch passabel erscheinen. Leitungsausbauten, nach irreführend: die Kommunen,- besonders die großen Städte, Krefeld  , nach Hannover  , und in Westfalen  , im Jahre 1930 insgesamt tommen bei der Eigenerzeugung eben billiger weg, die regionale 121 Kilometer neue Leitungen, Anschluß von 23 Zechentotereien Gruppengasversorgung ist, wenn ihre Durchführung gegenwärtig statt 15 im Jahre 1929, Steigerung des Gasabfazes vont 405 auf auch an der öffentlichen Finanznot und den Kreditschwierigkeiten 710 Millionen Kubikmeter. Aber diese Entwicklung fann nur den scheitert, der Fernversorgung von den Zechen überlegen, und die Industrie beeilt sich nicht deshalb mit der Umstellung auf Gas nicht Nichtinformierten täuschen. sehr, weil man dazu fein Kapital hätte, sondern weil das Ferngas auf größere Entfernungen eben teurer ist als die verfeuerte Kohle. Es nüßt der Ruhrgas- A.- G. nichts, um diese Tatsachen herum­zureden. Ihre Chance, damit hatte Dr. Vögler vollständig recht, lag im ersten Ansturm, lag in der Irreführung der technisch ahnungs­losen Deffentlichkeit, lag in dem Mißbrauch der Idee, daß alles technisch Großzügige ohne weiteres auch wirtschaftlich über­legen sei. Diese Chance kam durch den fast einhelligen Bider­spruch der Fachleute, aber auch durch das mangelhafte Augenmaß bei der Ruhrgas- A.- G. selbst nicht zum Zuge. Das Schwer. gewicht der Dinge selbst zerstörte die Erwartungen und die Ralfulation eines falschen Plans.

Die Ruhrgas A.-G. produziert ja nicht, sondern sie vertauft nur das von den Zechen erzeugte Rofsofengas. Was an die an­geschlossenen Werke der Aktionäre( 3echenbesizer) geliefert wird, ist eigentlich kein neues Geschäft, und vor allem ist es fein gutes Geschäft; denn was die Eisenwerte im Gaspreis mehr zahlen würden, zahlen sie ja letztlich an sich selber als Zechenbefizer und Kotserzeuger. Das gute Geschäft liegt auch nicht im Absah von sonstigem Industriegas; denn die Industrie fann nach fach­männischer Schägung nur 2 bis 2,5 Pf. je Kubikmeter zahlén. Bird aber über 100 Kilometer hinaus geliefert, ist Industriegas daher wahrscheinlich schon ein Verlustgeschäft. Das gute Geschäft ist allein der Anschluß von Städten und die Versorgung von Meinver­brauchern. Aber bis Ende 1930, wo ein Bruttoabjaz von 710 Mil- Die Ruhrgas- AL- G. ist über Hannover   nicht hinausgekommen, lionen Kubikmeter erreicht war, waren unter diesen 710 Millionen sie ist in Köln   steckengeblieben. Hannover   ist für die Ruhrgas erst 135 Millionen Kubikmeter, die an Gemeinden A.-G., Köln   ist für die Kölner   Stadtverwaltung, worüber später und Gasperteilungsgesellschaften geliefert wurden. noch einige Worte zu sagen sind, ein schlechtes Geschäft. Der Der Rest ging mit 330 Millionen an die Konzernwerte der Attio im Februar 1931 unterzeichnete Setoga Saar- Ruhr- Ber näre und mit 245 Millionen an andere industrielle Berte. Da bom trag ist eine Fassade, hinter der nichts steht. Der Durch Rheinisch- Westfälischen Elektrizitätswert durch lebernahme der Leibruchsversuch nach Süden ist also auch, gescheitert. So ist die Ruhr­  

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