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Daß mir wohl auch diese Frage geftattet werden muß. Präf.: 1gegen Schöler ein Jahr und sechs Monate Gesp Nun, Herr Zeuge, glauben Sie an Gott  ? Der fängniß, ferner die Unbrauchbarmachung der belei

hatten.

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Gewerkschaftliches.

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der bei

Seuge schweigt. Bräs.: Sind Sie gläubiger bigenden Stellen der Broschüre und Publikationsbefugniß Der vierte deutsche Glasarbeiter- Kongrek tagte am Shrift oder sind Sie Dissident? Zeuge( nach in Gemäßheit des§ 200 für den Kriegsminister. Was 24. und 25. Mai in Spremberg  . Den Hauptgegenstand der Ver längerem Zögern): Herr Präsident, wenn ich ehr den Angeklagten u betreffe, so tönne man zweifelhaft sein, handlung bildete die Organisation des Unterstügungswesens und lich sein soll, so muß ich sagen: Ich bin Dissi ob Geldstrafe oder Gefängniß für ihn zu beantragen sei. Die internationale Verbindung. Ebert schilderte in eins dent. Rechtsanwalt v. Issendorff: Herr Präsident, ich Er empfehle für 2uß eine Gefängnißstrafe von gehender den Zweck der Union   und den bes bin eben doch der Ansicht, daß diese Frage durchaus nicht hierher zwei Monaten, da er sich voll und ganz der Strafbarkeit Agitations- und Unterstützungsfonds zur Förderung gehört. Präs.: Herr Rechtsanwalt, eine Kritik des Fragerechts feiner Handlung bewußt gewesen sei. internationalen Organisation. Wie die Verhältnisse taffe ich mir unter feinen Umständen gefallen. Wenn Sie meine Rechtsanwalt Brand- Herford als Vertheidiger des An- den Glasarbeitern Deutschlands   liegen, könne indeß die Leitung der Verhandlungen beanstanden, so wissen Sie, welche geklagten Schöler beantragt in einstündiger Rede prinzipaliter Union, wie sie jetzt bestehe, den deutschen   Glasarbeitern nichts prozessualen Mittel Ihnen zu Gebote stehen. Aber eine Kritik tann dessen Freisprechung, bezw. eine ganz gelinde Strafe, weil er nügen. Es müssen nur Opfer gebracht werden, aber Er­ich nicht zulassen. Rechtsanwalt v. Issendorff: Ich denke im guten Glauben gehandelt habe. Der Angeklagte habe folge haben wir keine zu verzeichnen. Von den organisirten aber doch. Präs.( unterbrechend): Herr Rechtsanwalt, ich eine patriotische That erfüllt, als er die Broschüre ver- Kollegen gehören zum Beispiel kaum 500 der Union  meine, die Sache ist erledigt. faßte. Er habe die Unhaltbarkeit des jetzigen Beschwerde an. Heute sehe man ein, daß die nationale Organisation erft Es wird sodann Tischler Ohnendorf aus Hannover   ver- rechts und des militärischen Strafverfahrens darlegen ausgebaut werden müsse, bevor ein praktischer Erfolg auf inter­nommen. Derselbe war fünf Jahre fahnenflüchtig und kam dann wollen und hatte auch Veranlassung und das Recht dazu nationalem Wege zu erreichen ist. In der Debatte sprachen fich zur Arbeiterabtheilung. Er ist ebenfalls von einem Kameraden auf grund der Erfahrungen, die er der Straffämmtliche Redner dahin aus, daß das Fortbestehen der bei seinem Eintritt in die Abtheilung darauf aufmerksam gemacht Abtheilung gemacht habe. Es sei erwiesen, daß die Offiziere in Union   und des Unterstüßungsfonds für die Glasarbeiter worden, daß ein Angeberkorps bestehe, das vom Hauptmann himmelschreiender Weise- Präsident: Herr Rechtsanwalt, Deutschlands   unter den heutigen Umständen zwecklos sei. Moll ausgehe. Bezüglich des Falles Almstedt   bemerkt der ich bitte Sie, jede Kritik zu unterlassen.- Rechtsanwalt Brand Einstimmig wurde dann der Beschluß gefaßt, den Agitations Beuge, daß die Offiziere und Unteroffiziere unbedingt( fortfahrend): Was die Behauptungen des Angeklagten anbelange, und Unterstüßungsfonds der Glasarbeiter Deutschlands   auf­Kenntniß von dem geistigen Zustande des Almstedt   haben so könne er sich der Behauptung des Staatsanwalts, daß nichts zulösen. Zum dritten Punkt der Tagesordnung: Neus mußten. Der Zeuge befundet dann weiter, daß Haupt- erwiesen sei, durchaus nicht anschließen. Es sei bewiesen, daß wahl des Vertrauensmannes, wurde von einer Neuwahl mann Moll den Almstedt thatsächlich, wie Schöler dies in Premierlieutenant Sa lewati auf sumpfigem Boden habe Parade abgesehen, da nach Auflösung des Unterstützungsfonds die der Broschüre schildert, mitten in einer frommen An- marsch machen lassen, trotzdem noch ein anderer Platz vorhanden Thätigkeit des Vertrauensmannes aufhört. Zum vierten Punkt: sprache in Arrest geschickt habe. war, wo er hätte marschiren lassen können. Er gehe zwar nicht so weit, Der internationale Glasarbeiterkongreß in London  " wurden die Dem nächsten Zeugen, Arbeiter Seiftinger aus Magde zu behaupten, daß Salewski sich ein besonderes Vergnügen daraus Kollegen Buck- Stralau und Bräunlein- Fürth zu Delegirten ge­burg, ist von einem Sergeanten 3ista vom Kaiser Franz gemacht habe, die Leute durch die Pfützen zu jagen, unbedingt wählt. Ueber die Verwendung des Agitationsfonds wurde Garde- Grenadier- Regiment in Berlin  , der früher in Magdeburg   liege jedoch eine inhumane Handlung, vor. Ebenso sei es er folgender Antrag einstimmig angenommen: Der eventuell ver­war, mitgetheilt worden, daß Hauptmann Moll thatsächlich ein wiesen, daß Salewski die Aeußerung: Ihr sollt alle zu Säulen bleibende Kassenbestand ist nach Bestreitung der Delegirtenkosten Angeberkorps unterhielt. Sodann wird Premier zusammenfrieren!" gethan habe. Ferner sei erwiesen, daß die nach London   dem Verband der Glasarbeiter Deutschlands   zu lieutenant von der Gröben in den Saal gerufen. Leute bei großer Kälte im Stillſtehen egerzieren mußten. In überweisen." Dem Kongreß lag ferner noch ein Entwurf zu Er bekundet, daß Schöler fich Nachlässigkeiten habe zu bezug auf den Hauptmann Moll sei erwiesen, daß er sich erlaubt einem Kartellvertrag vor, welcher zwischen den Glasarbeitern schulden kommen lassen, weshalb oft Disziplinarftrafen über ihn habe, vier Führungsklassen zu bilden, während die Dienst der verschiedenen Länder abgeschlossen werden möge, und verhängt werden mußten. Es soll dann Schachtmeister vorschrift nur zwei gestatte. Die Einschließung der welcher dem internationalen Kongreß zu London   zur Begut Krause aus Leobschütz   über die Menagenangelegenheit ver- Reviertranten fei ebenfalls nicht zu billigen, ja es achtung bezw. Beschlußfassung vorzulegen fei. Der Rongreß nommen werden. Vorher bemerkt der Präsident dem Anfrage sich, ob hier nicht eine Freiheitsberaubung beschließt demgemäß, doch soll der Entwurf erst im Fachgenossen" getlagten: Es ist Ihnen schon vor der Verhandlung mitgetheilt vorlag. Die gegen den Hauptmann Moll in bezug auf veröffentlicht und die in- und ausländischen Kollegen aufgefordert worden, daß Sie in bezug auf die von Ihnen seine Härte erhobenen Beschuldigungen hätten insofern Be- werden, hierzu Stellung zu nehmen. behaupteten Unregelmäßigteiten bei der rechtigung, als ein Mann, der das Christenthum allstündlich im Ju einem Aufruf an die Branerei- Arbeiter, der in der Menage in Königsberg   in Preußen recht Munde führte, auch die Milde und Nachsicht, welche dieses Brauer Zeitung" veröffentlicht wird, empfehlen eine Anzahl 3 ist thatsächlich richtig, daß Christenthum vorschreibe, in seinen Handlungen hätte zum Aus in der Brauerbewegung bekannter Personen die Entsendung von Die Unregelmäßigteiten vorgekommen sind.druck bringen müffen. Ganz auffällig sei der Fall Alm zwei Delegirten zum Londoner   internationalen Kongreß. Bor Ich glaube daher, daß Sie deshalb auf stedt. Die ganze Mannschaft habe ihn für geiftesgestört ge geschlagen wird Wiehle- Hannover   und Klein Hamburg  . alle Beugen verzichten tönnen, die hierzu vor halten, die Unteroffiziere hätten davon Kenntniß gehabt, und Die eventuelle Zustimmung zu diesen Vorschlägen muß in öffent geladen find. nur Hauptmann Moll wisse nichts davon! Die Unterstellung lichen Versammlungen erfolgen und find an Klein, Sam Rechtsanwalt Brand: Wir verzichten überhaupt auf jede des Angeklagten, daß die Offiziere es wußten, liege daher nicht burg, St. Pauli, Hopfenstr. 19, zu senden. Die Kosten sind durch weitere Beugenvernehmung und bitten nur noch die Zeugen über so fern, als daß man den Angeklagten deshalb schwer bestraft freiwillige Sammlungen aufzubringen, die an die gleiche Adresse den Ruf des Angeklagten zu hören. Die Zeugen Krause, wissen wolle. Der Vertheidiger ging dann auf eine Charakteristik zu übermitteln sind. Schuhmacher Werner, Maurer   Wehr und Kühn des Angeklagten und Kühn des Angeklagten ein, schilderte eingehend den den Zustand, berger, die sämmtlich mit Schö I er zusammen in Magde in dem sich derfelbe infolge der erlittenen Härten befinden mußte firten Kollegen haben die Leipziger Steinarbeiter den Werkplatz Achtung, Steinarbeiter! Wegen Aussperrung ihrer organis burg lagen, befunden sämmtlich, daß Schöler und befand, und empfahl ihn schließlich der gerechten Beurtheilung von Ehmig in Leipzig   gesperri. Herr Ehmig gilt als einer ber feine volle Pflicht und Schuldigkeit als des Gerichts. Soldat gethan habe und ein guter Kamerad Rechtsanwalt v. Issendorff Hannover pläbirt ebenfalls Hauptgegner der Organisation. Es wird deshalb gebeten, den gewesen sei. Er habe sie immer zu Bucht und Ordnung für Freisprechung Schöler's, sowie des Angeklagten Luz. Was Zuzug streng fernzuhalten. In Wien   sind auf zwei Werkplägen ermahnt und sie von unüberlegten Thaten zurückgehalten. So- den letzteren anbelange, so habe dieser sich Schöler in gearbeiter die Arbeit niedergelegt. Zuzug ist fernzuhalten. Lohndifferenzen entstanden und haben deshalb ca. 70 Stein dann trat die Mittagspause ein. wiffem Sinne fügen müssen. Es sei aber nachgewiesen, daß er Um halb 5 Uhr beginnt die Bernehmung des letzten Beugen, eher eine Milderung, als eine Berschärfung der Broschüre haben Restaurant" Belvedere  " stattgefundene Gautag des Gau. Zwickau  , 31. Mai.  ( Eig. Ber.) Der heute Nachmittag im des Hauptmanns Westphal aus Königsberg   i. Pr. Der wollte. felbe bekundet, daß Schöler sich in Königsberg   i. Pr. zunächst Nachdem sich noch die Angeklagten in längeren Ausführungen vereins Erzgebirge   Vogtland des Deutschen  gut geführt habe, dann aber umgeschlagen sei. Er habe im selbst vertheidigt hatten, zog sich der Gerichtshof zur Urtheils- Buchdrucker- Verbandes, nahm nach lebhafter Debatte Widerspruch mit der Disziplin gelebt und einen schlechten berathung zurück. Nach zweistündiger Berathung verkündete am Schluffe feiner Sigung folgende Resolution mit 15 gegen Einfluß auf seine Kameraden gehabt. Er habe sich einmal trant Landgerichtsdirektor Dr. Schmidt 12 Uhr nachts 10 Stimmen an:" Der heute in Zwickau   tagende Gautag des gestellt und sich auf die Erde geworfen, weshalb ihm der Beuge folgendes Urtheil: Der Angeklagte Hermann Adolph Schöler Gauvereins Erzgebirge Vogtland des Vereins der deutschen  14 Tage strengen Arrest gegeben habe. Der Angeklagte stellt ist der öffentlichen Beleidigung folgender Personen: Buchdrucker tann feine Zustimmung zu der vom dann fest, daß diefe sowie alle weiteren Disziplinarstrafen, zirka 1. des tönigl. preußischen Kriegsministers Bronsart Tarifausschuß in Berlin   beschlossenen fünf. 30 an der Zahl, erst nach dem Juni 1892 verhängt worden v. Schellendorff; 2. des Generals 3iemieyti; 3. des jährigen Giltigkeitsdauer des neuen 96 er Tarifs seien. In diesem Monat habe sein Vater ein Gesuch um Be- Inspekteurs der militärischen Strafanstalten v. Roques; nicht geben und zwar darum nicht, weil die den Prinzipalen urlaubung Schölers eingereicht. Das Gesuch wurde aber ab. 4. des Hauptmanns Mo11; 5. des Premier Lieutenants abgerungenen Zugeständnisse( 9/ 2ftündige Arbeitszeit) zu minimal gelehnt und zwar, wie der Angeklagte auf grund von An- v. b. Gröben und 6. des Premier Lieutenants Salewati sind und nicht einmal allen Kollegen zu gute tommen. gaben einer Ordonnanz, die die betreffende Unterredung schuldig. Der Angeklagte Robert Lug ist der Bei Derselbe fann sich überhaupt nur für einen von Jahr zu Jahr belauscht hat, behauptet, auf Borstellung des Zeugen Weftphal hilfe zu den Straft haten des Angeklagten geltenden Lohntarif und eine auf dieser Grundlage bafirende bei dem tommandirenden General von Kaim. Diese Ab. Schöler schuldig. Der Angeklagte Schöler wird Tarifgemeinschaft erklären. Der geplanten Tariforganisation muß lehnung habe ihn( Schöler) so erbittert, daß ein Umschlag seiner deshalb zufäßlich der gegen ihn vom Landgericht in der Gautag ebenfalls seine Zustimmung versagen, weil dadurch Gesinnung eingetreten sei. Ein solcher Umschlag sei menschlich Dresden   wegen Beleidigung von Militärpersonen er unserer Organisation die Lebensader:" Regelung der Arbeits. Präs. Aber nicht erlaubt. Denn dann würde tannten Gefängnißstrafe von zwei Monaten zu einer weiteren bedingungen" unterbunden wird und unsere bisher gewahrte Selbft. unsere Armee nicht das sein, was sie ist und als was sie in der Gefängnißstrafe von acht Monaten, der Angeklagte ständigkeit Schiffbruch leiden würde. Schließlich mißbilligt der Welt dasteht. Wo soll sonst der einheitliche Zug, die Kraft und zu einer Geldstrafe von 1000 Mart, im Nicht- Gautag die zustimmende Haltung der Gehilfenvertreter gegenüber der die Entschlossenheit herkommen, die uns zu so großen Erfolgen beitreibungsfalle für je 10 M. einen Tag Haft verurtheilt. Des gegen die Redaktion des Korrespondent" gerichteten Resolution und verholfen hat?( Um kein Mißverständniß aufkommen zu lassen, weiteren wird auf Vernichtung der inkriminirten Stellen der spricht im Gegentheil hierzu der Redaktion unseres Verbands­wollen wir baran erinnern, daß es ein Zivilgericht und fein Broschüre und auf Publikationsbefugniß für die genannten organs seine volle Anerkennung für die offene, ungescheute Militärgerichtshof war, vor dem diese Verhandlung stattfand. Offiziere erkannt. Meinungsaussprache über die gegenwärtige Situation aus, dies R. d. V."): selbe als Warnungsruf zur rechten Zeit betrachtend..

erklärlich.

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In der Begründung des Urtheils wird zunächst hervor Nachdem dann die Aussagen der nicht erschienenen gehoben, daß bezüglich der Beleidigungen, welche sich aus§ 186 Im Wittkowiter Eisenwerk ist ein großer Theil der Zeugen zur Verlesung gelangt find, bemerkt der Präsident: Ich( Behauptung nicht erweislich wahrer Thatsachen) herleiten, dem Arbeiter wegen Lohnstreits in Ausstand getreten. Die Aus muß das anwesende Publikum aus dem Saale   Angeklagten der Schuß des§ 193( Wahrung berechtigter Interessen) ständigen verlangen gleichzeitig die Entfernung eines Wertmeisters. weisen lassen. Die Leute räteln sich da auf den nicht zugebilligt werden konnte. Bei der Strafabmessung Das Streikkomitee der Holzarbeiter Mülhausens( im Barrieren herum( der Zuhörerraum ist überfüllt) und sei als erschwerend ins Gewicht gefallen, daß der Inhalt Elsaß  ) versendet unterm 23. Mai folgenden Situationsbericht: beweist das ganze Publikum so wenig Anstand, der Broschüre geeignet sei, das Gemüth der Soldaten Im Ausstande befinden sich 400 Mann und zwar 208 Zimmer. daß ich es nicht mehr mit ansehen kann. Also zu vergiften. Die Eltern würden 11 ur mit leute und 192 Schreiner. Abgereift sind bis jetzt 90 Zimmer hinaus! Sorge und Furcht ihre Söhne zum Militär leute und 60 Schreiner nach Basel  , Freiburg   und anderen Orten. Es erhält sodann Erfter Staatsanwalt 3aehle das Wort schicken. Im Julande erfolge eine Erschütterung der Sicher Statt sich nun mit uns ins Einvernehmen zu sehen, haben die zu feinem Plaidoyer. Er führt aus: Es ist dem Angeklagten beit, im Auslande entstehe ein Berrbild von den deutschen Heeres Meister auf ihren Höfen und Werkstätten einen Utas angeschlagen, Schöler bei Abfaffung der Broschüre offenbar nicht darum zu einrichtungen, ein Berrbild, für das der Angeklagte gar nicht die wonach die ausständigen Arbeiter ihr Werkzeug abzugeben haben, thun gewesen, in fachlicher und unparteiischer Weise seine Er Verantwortung tragen könnte. Er hätte daran denken müssen, wenn sie den rückständigen Lohn ausbezahlt haben wollen( oder lebnisse in Magdeburg   und Königsberg   i. Pr. zu erzählen und daß unsere Armee und ihre Offiziere mit der selbstlosen Hingabe die Arbeit zu den alten Bedingungen nicht aufnehmen wollen). objektiv Kritik an unseren militärischen Einrichtungen zu üben. ihres Lebens bisher ein Vorbild gewesen seien, er durfte nicht Diejenigen, die den Ufas befolgt haben, sind nun ausgesperrt. Die Absicht des Angeklagten ist es gewesen, gewiffe militärische vergessen, daß auch sein Herd durch die beleidigten Offiziere mit Die Ausständigen, die noch hier sind, bestehen fast durchwegs aus Einrichtungen verächtlich zu machen. Diese Absicht mag dem geschützt werde. Jüngst sei von höchster Stelle das Familienvätern, tüchtigen älteren Arbeitern und auch diese werden Angeklagten ja bei einem Theile der Bevölkerung gelungen sein, Mahnwort gefallen: Es ist die Pflicht jedes nächste Woche die ihnen zugesicherte Arbeit auswärts antreten zu und zwar bei dem, dem alle militärischen Einrichtungen zuwider Deutschen  , das Volk in Waffen hochzuhalten!" den Bedingungen, die hier gestellt sind. Der Sieg neigt sich auf und verhaßt find. Allein bei allen denjenigen, die noch einen Wenn Seine Majestät so gesprochen habe als Herold des unsere Seite, hauptsächlich wenn, wie bisher, der Zuzug fremder Funten Ehrgefühl in fich haben, die einen deutschen   Volkes, so müsse bem jeder gute Deutsche unbedingt Arbeitskräfte strenge ferngehalten wird und die Unterstützung Funten von Patriotismus im Leibe haben, zustimmen. Bei dem Angeklagten hätten jene erhabenen moralisch und materiell nicht ausbleibt. Wir appeliiren an die furzum bei allen mit vornehmer Gesinnung orte leider feine Stätte gefunden. Neben solchen er Solidarität aller Holzarbeiter. Unterstützungen sind zu senden hat die Broschüre, ihre Kritik und Sachdarstellung nur einen schweren den Gesichtspunkten feien jedoch für den an Karl Grollimund, Manegestr. 37. tiefen Unwillen erregen tönnen. Ich glaube nicht zu weit zu Gerichtshof noch andere, mildernde, in betracht gekommen. Ein Verband der schweizerischen Tegtilarbeiter ist an gehen, wenn ich die Broschüre als eine Schmähschrift Der Angeklagte sei ein Mensch, bei dem die Opposition bis schlimmster Sorte bezeichne. Mit der Kritik, die der An- ins Maßlose gehe, wenn es sich um Vorgesetzten handele, während den Pfingst- Feiertagen von der in Zürich   abgehaltenen Dele­getlagte den militärischen Einrichtungen zu theil werden läßt, er sonst ein guter und treuer Mann sei. Insofern sei er girtenversammlung beschlossen worden, die von 17 Delegirten haben wir uns hier eigentlich nicht zu befaffen. Es ist nicht ein Kind seiner Zeit. Der Sinn für militärische Bucht besucht war. Als Vorort wurde Basel   bezeichnet. Eine Refo­Aufgabe des Gerichts, zu prüfen, ob militärische Einrichtungen und Ordnung fehle ihm vollständig. Anzuerkennen sei seine selbst- lution verlangt den Zehnstundentag ins Fabrikgesek, die Frei­gut oder schlecht sind. Aber das muß doch gesagt werden, daß erworbene große Bildung und ungewöhnliche Intelligenz. Die gabe des Sonnabend Nachmittags für die Fabritarbeiterinnen diese Rritit beffer erfahrenen Militär3 über Ansicht, daß ihm seinerzeit Unrecht geschehen sei, habe sich und die Abschaffung der Akkordarbeit. laffen worden wäre. Was dem Militär dient unausrottbar bei ihm eingewurzelt und aus dieser Ansicht Ein Wiederaufleben des Rotterdamer   Hafenarbeiter und frommt, das muß das Kriegsministerium, heraus habe er die Beleidigungen begangen. Der Gerichtshof ftreiks wird in Amsterdam   befürchtet, da von einer großen das muß unser oberster Kriegsherr, der Kaiser, habe neun Monate Gefängniß für angemessen erachtet hederei viele fremde Schiffsentlader angenommen worden viel besser wissen, als der mehrfach be- und mit Rücksicht darauf, daß ein noch nicht vollstrecktes find.

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ftrafte Arbeitssoldat Schöler. Und ich be- Urtheil des Landgerichts Dresden   gegen den Angeklagten von Depelthen und lehte Nachrichten. haupte, daß ein solcher Mann, der nicht objektiv zwei Monaten Gefängniß wegen Beleidigung bestehe, auf eine schreibt, sondern seine Feder in Gift und Galle   taucht, über- weitere Strafe von acht Monaten erkannt. Bei dem Angeklagten Brüffel, 1. Juni.  ( B. H.  ) In hiesigen Kolonialkreisen haupt zu einer derartigen Kritik nicht berechtigt ist. Im weiteren uh falle zunächst erschwerend ins Gewicht, daß er meint man, Deutschland   und England seien infolge der Ents fucht der Staatsanwalt nachzuweisen, daß von den Behaup- der Sache viel nüchterner und objektiver gegenüber geftanden hüllungen des Advokaten Seregher verpflichtet, die bereits er. tungen Schöler's nichts erwiesen sei. Hauptmann babe, wie der bis zu einem gewiffen Grade befangene An- haltenen Entschädigungssummen in Belgien   zurückzuzahlen. Moll sei ein strenger aber gerechter Vorgesehter gewesen, geklagte Schöler. Strafmildernd sei angenommen, daß der Rom  , 1. Juni.  ( W. T. B.) Die Deputirtenkammer ge­und seine Strenge sei durchaus nothwendig gewesen. Daß Angeklagte Luz drei Söhne habe, die dem nehmigte fast einstimmig die gerichtliche Verfolgung des Generals Hauptmann Moll den Arbeitssoldaten die Tröstungen der nächst zum Militär tämen und daß der Vater Baratieri. Religion habe zugänglich machen wollen und daß er bestrebt ge befürchten zu müssen glaubte, daß sie unter Moskau  , 1. Juni.  ( W. T. B.) Auf dem Wegankow Kirch­wesen sei, sie wieder auf den Pfad des Christenthums zurück- dem in der Broschüre verurtheilten Beschwerde hofe wurde heute die Beerdigung der Verunglückten fortgesetzt; zuführen, sei durchaus anerkennenswerth. Von dem Zustande recht zu leiden haben würden. Von einer Gefängniß soweit dieselben erkannt worden waren, wurden sie auf des Almstedt habe Hauptmann Woll teine Kenntniß gehabt. ftrafe wurde Abstand genommen, weil der Angeklagte bisher Anordnung der Angehörigen gewaschen, in Todtengewänder ge= Der Staatsanwalt geht dann zu den beleidigenden Stellen der nicht mit einer solchen belegt worden ist. Der Präsident bemerkte hüllt und in Einzelgräbern bestattet. Die meisten Leichen waren nicht Broschüre in bezug auf Premierlieutenant Salewsti, Haupt- dann noch, daß wegen einer Beleidigung der Armee wiederzuerkennen, da die Gesichter vollkommen verstümmelt waren; mann v. d. Groben, v. Roques und General   v. 3 i enigti tein Urtheil ausgesprochen werden konnte, weil tein Straf- fie wurden alle in Massengräbern zu je 200 beerdigt. Der Weg über und hält auch hier schwere Beleidigungen für vorliegend. antrag vorlag. Damit erreichte die Sigung gegen 1 Uhr durch den Friedhof ist mit Soldaten und Polizei besezt; auf An den Offizieren sei nichts hängen geblieben, ihr Schild sei nachts ihr Ende. dem Friedhofe hielt sich während des Tages immer noch eine blant und nicht ein Stäubchen darauf. Er beantrage große Menschenmenge auf.

Berantwortlicher Redakteur: August Jacobey, Berlin  . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Truck und Verlag von May Bading m Berim. pierzu 2 Beilagen