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Einladung zur Zeichnung

auf

RM. 34000000,- Aktien der Gruppe A

der

Berliner Kraft- und Licht- Aktiengesellschaft zu Berlin .

-Dividendenberechtigt vom Tage der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ab- Zeichnungspreis: 110°

Die Berliner Kraft- und Licht- Aktiengesellschaft ist am 1923 zur Verfügung stellen, mit der Maßgabe, daß die den Ueberschüssen der Gesellschaft gezahlt, nachdem eine 11. Mai 1931 gegründet worden. Ihre Eintragung in das Bewag alle Zahlungen, soweit sie auf Einnahmen aus Dividende von 10% auf das Aktienkapital zur Verteilung Handelsregister wird umgehend erfolgen. Die Gesellschaft Stromverkauf entfallen, der vom 1. Januar 1931 ab erfolgt gelangt ist. Die Konzessionsabgabe lehnt sich an den hat ihren Sitz in Berlin . ist, an die Berliner Kraft- und Licht- A.- G. zu leisten hat. jeweils verfügbaren, nach den Bestimmungen des Gesell­Zweck der neugegründeten Aktiengesellschaft ist die Die Bewag gehört zu den größten deutschen Elektri - schaftsvertrages zu berechnenden Rohüberschuß der neuen Versorgung Berlins und anderer Gebiete mit Elektrizität zitätserzeugern und ist die maßgebliche Versorgerin von Gesellschaft an. durch Errichtung und Betrieb elektrowirtschaftlicher An- Groß- Berlin mit elektrischer Energie. In den von ihr Die Konzessionsabgabe setzt sich zusammen aus: lagen für Kraft-, Licht- und Wärmezwecke sowie jede betriebenen Kraftwerken wurden im Jahre 1930 1. einem Betrage von 6 400 000 Goldmark als Beitrag weitere Betätigung anf elektrowirtschaftlichem Gebiet und 1.056 430 446 kWh erzeugt. An Fremdstrom wurden bezogen zur Verzinsung und Tilgung städtischer Schulden, auf verwandten Gebieten. Zur Erreichung ihres Zweckes von der Elektro- Werke Aktiengesellschaft 414 273 313 kWh 2. einem weiteren Betrage von 16 000 000 Goldmark. ist die Gesellschaft berechtigt, gleichartige oder ähnliche und aus anderen Quellen 26 756 796 kWh. Insgesamt wurden An die Stelle der Beträge zu 1. und 2. tritt der Betrag andere Unternehmungen zu übernehmen oder sich an solchen erzeugt und bezogen: 1 497 460 555 kWh. Verkauft wurden des verfügbaren Rohüberschusses, falls dieser niedriger ist zu beteiligen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unter- 1290 642 517 kWh. Die Gesamtzahl der eingebauten Zähler als die Beträge zu 1. und 2. gesellschaften zur selbständigen Durchführung einzelner ihr stellte sich am Ende des Jahres 1930 auf 949 620 Stück, die übertragener Aufgaben zu bilden sowie Interessengemein- der Hochspannungs- Meßaggregate auf 1076 Stück. schafts- Verträge abzuschließen. Zahl der Hausanschlüsse und Hochspannungsübergabe­stationen betrug zum gleichen Zeitpunkt 93 554.

Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Juli und endet am darauffolgenden 30. Juni. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister und endet mit dem darauffolgenden 30. Juni.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Reichsmark 240 000 000 ,- eingeteilt in: RM. 160 000 000,- Aktien Gruppe A und RM. 80 000 000,- Gruppe B. Die Aktien der Gruppe A lauten auf den Inhaber, die Aktien der Gruppe B lauten auf Namen. Das gesamte Grundkapital wird bis spätestens Ende Mai d. J. voll eingezahlt werden. Die gesamten RM. 160 000 000,- Aktien der Gruppe A sind von einem internationalen Konsortium fest über­nommen worden, dem außer der unterzeichneten deutschen Gruppe eine belgische, eine amerikanische, eine englische, eine schweizerische, eine holländische, eine skandinavische und eine italienische Gruppe angehören.

Von den Aktien der Gruppe B befinden sich nom. RM. 30 000 000,- im Besitz der Stadt Berlin . nom. RM. 25 000 000,- im Besitz der Elektro- Werke A.-G. und RM. 25 000 000,- im Besitz der Preußischen Elektrizitäts­A.-G. zu Berlin .

Sämtliche Aktien sind in Stücken zu RM. 500.- aus­gefertigt. In der Generalversammlung gewährt jede Aktie der Gruppe A 1 Stimme, jede Aktie der Gruppe B 2. Stimmen.

Von dem seitens der deutschen Gruppe übernommenen Aktien- Betrage von 44 Mill. RM. der Gruppe A werden die oben angegebenen 34 Millionen zur öffentlichen Zeich nung aufgelegt. Die restlichen RM. 10 000 000,- sind bereits fest begeben.

Die Berliner Kraft- und Licht- A.- G. hat bei ihrer Gründung von der Stadt Berlin folgende Vermögenswerte übernommen:

sämtliche Aktien der Berliner Städtische Elektrizitäts­werke Aktiengesellschaft( Bewag) mit Dividenden­berechtigung vom 1. Januar 1931 an,

alle dem Unternehmen der Bewag dienenden, aber nicht im Eigentum der Bewag stehenden Anlagen und die damit zusammenhängenden Rechte, Anwartschaften, Beteiligungen und sonstigen Vermögensobjekte, alle sonstigen der Stadt gehörigen, der Berliner Strom­versorgung und den damit verbundenen Zwecken dienenden Anlagen, Rechte, Anwartschaften, Beteili­gungen und sonstigen Vermögensobjekte, soweit sie im Gesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich ausgenommen

werden.

Bei der Gründung der Gesellschaft ist diesen Anlagen nach Berücksichtigung der auf ihnen ruhenden Lasten ein­schließlich des Wertes von nominell RM. 15 000 000,- Bewag- Aktien ein Gesamtwert von rd. RM. 560 000 000,- zugrunde gelegt worden.

Die

Aus der Gewinn- und Verlustrechnung der Bewag für das Geschäftsjahr 1930 geht hervor, daß die Bewag im Jahre 1930 nach Abzug aller Unkosten, Bestreitung des Zinsendienstes einschließlich eines Zinsen- und Tilgungs­dienstes in Höhe von rund RM. 6.4 Millionen für städtische Anleihen, Vornahme der Abschreibungen pp.

einen Gesamtgewinn von RM. 58 837 432,12 erzielt hat, wovon RM. 57 247 556,52 als Abgabe pp. an die Stadt Berlin auf Grund des vorher erwähnten Pachtver­trages gezahlt wurden, so daß RM. 1 589 875,60 als Rein­gewinn auszuweisen waren.

Durch die Uebernahme des gesamten Aktienkapitals der Bewag hat die Berliner Kraft- und Licht- Aktiengesellschaft den Anspruch auf den gesamten Jahresgewinn der Bewag erworben; sie hat ihrerseits aus ihm die Verpflichtung zur Zahlung einer Konzessionsabgabe an die Stadt über­

nommen.

Die Verteilung des nach Abschreibung von 3% auf die Anlagewerte verbleibenden Reingewinnes der neuen Ge­sellschaft ist im Gesellschaftsvertrage wie folgt vorgesehen: 1. 5% Ueberweisung an den gesetzlichen Reservefonds, bis dieser den zehnten Teil des Grundkapitals er­reicht hat,

2. an die Inhaber der Aktien der Gruppe A bis zu 8% Gewinnanteil, sodann an die Inhaber der Aktien der Gruppe B bis zu 8% Gewinnanteil auf den Nenn­betrag ihrer Aktien,

3. von dem Ueberrest an den Aufsichtsrat eine Tantieme von 2%%, wobei auf den Vorsitzenden 2 Kopfteile, auf die vier stellvertretenden Vorsitzenden je Kopfteile entfallen,

4. hierauf wiederum an die Inhaber der Aktien der Gruppe A bis zu 2% Gewinnanteil, sodann an die Inhaber der Aktien der Gruppe B bis zu 2% Gewinn­anteil auf den Nennbetrag ihrer Aktien.

Der schließlich noch verbleibende Reingewinn wird an die Inhaber der Aktien der Gruppe A und B nach dem gleichen Hundertsatz auf den Nennbetrag ihrer Aktie ver­teilt.

Ein Spitzenbetrag, der einschließlich des Vor­trags aus dem Vorjahr% des Grundkapitals nicht übersteigt, kann auf neue Rechnung vorgetragen werden. Bei dem gegenwärtigen Geschäftsstande der Bewag er­scheint die Verteilung einer Dividende von mindestens 10% sowohl auf die Aktien A wie auf die Aktien B ge­sichert.

Die Gesellschaft ist berechtigt, die Preise für Elektri­zität so zu bemessen, daß die Gestehungskosten einschließ­lich der erforderlichen Abschreibungen und Rücklagen ge­deckt werden, der tatsächliche Aufwand für Verzinsung und Tilgung des Anleihe- und Betriebskapitals gesichert ist und eine jährliche Verzinsung des Aktienkapitals der Gesellschaft von mindesten 10 Goldmark( 1 Gold­mark 1/2790 kg Feingold) auf je 100 Reichsmark Aktien­nennbetrag erzielt wird.

Die Stadt Berlin hat der Gesellschaft das ausschließ­liche Recht zur Versorgung des gesamten gegenwärtigen Stadtgebietes und seiner späteren Erweiterungen mit elek­trischer Energie auf Grund eines besonderen Konzessions­vertrages übertragen. Die Betriebsführung wird wie bisher Die Gesellschaft gewährleistet der Stadt, daß Be­bei der Bewag liegen. Zu diesem Zweck wird die Berliner schlüsse über Festsetzung oder Abänderung von allge­Kraft- und Licht- A.- G. die übernommenen Anlagen, wie meinen Stromlieferungstarifen für Niederspannungsstrom in dies bisher seitens der Stadt Berlin geschehen ist. der den zuständigen Organen der Gesellschaft einer Mehrheit Bewag unter Aufrechterhaltung des zwischen der Stadt und von drei Vierteln der vertretenen Stimmen bedürfen. der Bewag geschlossenen Pachtvertrages vom 21. Dezember Die erwähnte Konzessionsabgabe an die Stadt wird aus Berlin , Dresden , Essen, Hamburg , Köln , im Mai 1981.

Preußische Staatsbank

( Seehandlung)

Deutsche Bank und Disconto- Gesellschaft

S. Bleichröder

12

Commerz- und Privat- Bank Aktiengesellschaft

Dresdner Bank Mendelssohn& Co.

M. M. Warburg& Co.

J. Dreyfus& Co.

Gebr. Arnhold

3. einem Anteil an dem den Betrag von 22 400 000 Gold­mark etwa übersteigenden verfügbaren Rohüber­schuf( weiterer verfügbarer Rohüberschuß); dieser ne Anteil beträgt da) 40% des weiteren verfügbaren Rohüberschusses. soweit dieser nicht höher ist als 3%% des Aktienkapitals der Gesellschaft,

en

b) 50% des weiteren verfügbaren Rohüberschusses, der 3%% des Aktienkapitals der Gesellschaft überschreitet.

Die Stadt Berlin hat sich der neuen Gesellschaft gegen­über ein Rückkaufsrecht vorbehalten, das erstmalig zum 30. Juni 1956 und sodann zum 30. Juni jedes fünften auf. das Jahr 1956 folgenden Jahres mit 6monatiger Frist aus­geübt werden kann.

Im Falle der Liquidation der Gesellschaft erhalten von dem nach Berichtigung der Schulden verbliebenen Ver­mögen der Gesellschaft zunächst die Inhaber der Aktien der Gruppe A, alsdann die Inhaber der Aktien der Gruppe B den Nennwert auf ihre Aktien in Goldmark umgerechnet. Der alsdann verfügbare Ueberschuß wird auf die Inhaber beider Aktiengruppen im gleichen Hundertsatz auf den Nennwert ihrer Aktien verteilt.

Auf Grund des vorstehenden Prospektes werden RM. 34000 000,- Aktien der Gruppe A

der

Berliner Kraft- und Licht- Aktiengesellschaft zu Berlin dividendenberechtigt vom Tage der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ab ausgefertigt in Stücken zu RM. 500,- zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Die Zeichnung findet in der Zeit vom 12.- 16. Mai d. Js.

statt. Vorzeitiger Schluß bleibt vorbehalten. Der Zeichnungspreis beträgt

1100

Die Börsenumsatzsteuer ist vom Zeichner zu tragen. Zeichnungen werden bei den unterzeichneten Banken und Bankfirmen sowie deren sämtlichen Niederlassungen und Filialen während der üblichen Geschäftsstunden entgegen­genommen.

Ausführliche Zeichnungsprospekte sind daselbst erhältlich. Die Zuteilung auf die gezeichneten Beträge bleibt dem Ermessen der Zeichnungsstellen überlassen. Zeichnungen. für welche eine Verkaufssperre bis zum 15. November d. J. übernommen wird, werden bei der Zuteilung vorzugsweise berücksichtigt.

Die Bezahlung der zugeteilten Beträge hat bei derjenigen Stelle, bei welcher die Zeichnung angemeldet worden ist, am 20. Mai d. J. zu erfolgen.

Die Einführung der gesamten Aktien der Gruppe A an den Börsen zu Berlin und Hamburg sowie an den maßgeb­lichen ausländischen Börsen wird nach der Ausgabe der Aktien beantragt werden.

Bis zur Fertigstellung der Aktien erhalten die Zeichner auf Wunsch Kassenquittungen, gegen deren Rückgabe später die Aktien mit zugehörigem Gewinn- Anteilscheinbogen aus­gehändigt werden.

Reichs- Kredit- Gesellschaft

Aktiengesellschaft

Berliner Handels- Gesellschaft Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien Jacquier& Securius

Simon Hirschland

A. Levy

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Ueberschriftswort 25 Pf., Textwort 12 Pf. Wiederholungsrabatt: 10 mal 5 Proz 20 mal oder 1000 Worte Abschluß 10 Proz., 2000 Worte 15 Proz, 4000 Worte 20 Proz./ Stellengesuche: Ueberschriftswort 15 Pf., Textwort 10 Pf. Anzeigen, welche tür die nächste Nummer bestimmt sind, müssen bis 41/2 Uhr nachmittags im Verlag, Lindenstr. 3, oder auch in sämtlichen Vorwärts- Filialen und -Ausgabestellen abgegeben sein

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