Einzelbild herunterladen
 

Beilage Dienstag, 19. Mai 1931

Der Abend

elbigenses 16

Shalausgabe des vorwärt

Erbschaden durch Alkohol

Ergebnisse der modernen Forschung/ Von Professor Dr. G. Klatt

Die Ausführungen von Dr. B. Fernte in der Nummer Dom 21. April des Abend", die auf einer von mir in den Sozialhygies nischen Mitteilungen" veröffentlichten Arbeit fußen, haben Sans Syan veranlaßt, in der Nummer vom 5. Mai das Wort zu einer Entgegnung zu ergreifen. Zu dem Aufsatz von Dr. Fernte hatte ich eine berichtigende Bemerkung zu machen, die die Schriftleitung in der Nummer vom 12. Mai abgedruckt hat. So viel über das Geschichtliche".

Wenn Hans Hyan in seinem Auffah seinen Zorn gegen den Boltsfeind Alkohol zum Ausdrud bringt, so teile ich seine Gefins nung in diesem Punkte durchaus. Nun enthält aber sein Auffah einige Aeußerungen, die mir nor der heutigen Bererbungswissen: schaft nicht völlig standzuhalten scheinen, und so begrüße ich die Auf forderung der Schriftleitung, mich meinerseits zu dem Gegenstand zu äußern.

Die Hauptbegriffe der Vererbungslehre

Es find nicht ganz einfache Dinge, mit denen wir es zu hun betommen, wenn mir uns um ein Berständnis der Grundlagen der Vererbungslehre bemühen. Versuchen wir einmal, uns die Haupt­begriffe flarzumachen.

-

Wenn wohlmeinende Volksfreunde heute die Jugend ermahnen, burch Turnen und Sport ihren Körper zu stählen, so befräftigen fte diese Mahmung gern durch den Hinweis auf die Nach tom= men: Was ihr für euren Körper tut, das fommt euren Kindern zugute. Aber diese Meinung enthält einen grundsäglichen Irrtum. Die Körperübungen, die ein Mensch betreibt, beeinflussen seine Muskeln und mittelbar auch verschiedene andere Organe feines Körpers, unbeeinflußt aber von den äußeren Einwirkungen bleiben die Reimzellen die Samenzellen oder Eizellen und uns beeinflußt das in ihnen gelegene Keimplasma, in dem alle förperlichen, geistigen und seelischen Anlagen ihren Siz haben. Es liegt ein Einwand nahe. Seht doch, sagt man, wie der Schmied die kräftigen Arme, die er seiner Arbeit verdankt, auf seinen Sohn vererbt. Aber bei diesem Hinweis läßt man außer acht, daß der Schmied, als er sein Handwerk ergriff, bereits fräftige Arme hatte. Er hat sie mit auf die Welt gebracht, die Anlage dazu mar in dem Keimplasma der befruchteten Eizelle, aus der sein Organismus ent­standen ist, vorhanden, diese Anlage ist auch wiederum in dem Keimplasma feiner Geschlechtszellen enthalten und diese Anlage ver. erbt er auf seinen Sohn. Gemiß fräftigt er seine Armmustulatur auch während seines Lebens durch seine Arbeit, aber diese Ber­änderung überträgt er nicht auf seinen Sohn. Aeußere Einmir.

die Frage der Bererbung handelt. Nach ein ganz anderer Gefichts: puntt muß beachtet werden. Es ist befannt, daß der elterliche Alkoholismus in sehr vielen Fällen die wirtschaftlichen Ber hältnisse der Familien in Unordnung bringt. Darunter haben dann die Kinder nicht nur förperlich, sondern auch seelisch zu leiden, und so fann es sich ergeben, daß man für einen Ausdruck der Ber­erbung hält, was tatsächlich eine Wirkung der Umgebungsain flüffe ift.

In der Frage, inmiemeit Kinder durch den elterlichen Alfoholis: mus geschädigt werden fönnen, fönnen wir uns auf keinen Fall ohne weiteres auf die Seite der Boltsmeinung schlagen, die eine Schädigung als schlechtweg selbstverständlich ansieht. Sehr be achtensmert sind Untersuchungen aus neuer Zeit, die von Boh lisch, von Boß und von Banse angestellt worden sind; auf Grund deren werden wir zwar nach wie vor annehmen dürfen, daß öfters eine Schädigung der Kinder stattfindet, aber mir werden nicht mehr von einer selbstverständlichen, unausbleiblichen Wirtung der elterlichen Truntsucht auf die Kinder überzeugt sein, vor allem, wir werden nicht mehr jegliche Minderwertigkeit, die wir an Trinfertindern beobachten, unbesehen auf das Konto der Bererbung setzen. Die genannten Untersuchungen mahnen jedenfalls zur Bora [ icht in der Beurteilung der Frage und weisen auf die Bichtigkeit Bererbung psychopathischer Beranlagung der übrigen Einflüsse und wirtschaftliche sowie seelische Einwirkung hin. Im Hinblid auf den Aufsatz von Hans Hyan kann ich die Bemerkung nicht unterdrücken, daß es nicht als richtig gelten kann, auf Grund vor gefaßter Meinungen den Wert wissenschaftlicher Untersuchungen dieser Art anzuzweifeln, ohne fie fennengelernt zu haben. Es geht auch nicht an, mit der alten Anschauung zu arbeiten, daß alle Rauschgifte die Erbmasse in hohem Grade schädigen. Das ist gänzlich unbewiesen, hinsichtlich des Alkohols steht ja die Frage gerade zur Besprechung. Ob Zeugung im Rausch eine Schädigung des Kindes hervorzurufen vermag, ist wiederum eine Frage, die mit der Beeinträchtigung durch Trunksucht nicht verwechselt werden darf, sondern eine gesonderte Betrachtung verlangt. Wir fönnen hier nicht genug Borsicht walten lassen.

-

Someit scheint die Sache des Alkohols nicht ganz ungünstig zu ftehen, und so tommt es schließlich dahin, daß derjenige, der diese

Fragen auf Grund der gegenwärtigen Ergebnisse der Willen. fchaft vorurteilsfrei und fritisch behandelt, als Anwalt des Alto. hols dasteht. Wenn er besonderes Glück hat, findet er sich eines Tages als Kronzeuge und Eideshelfer der Alkoholfreunde im Gaft haus" und weiß nicht, wie er zu der Ehre gekommen ist. Aber noch ist nicht alles gefagt, was uns über den unmittelbaren Einfluß des tohols auf die Nachkommenschaft bekannt ist, vor allem ist immer noch nicht die Frage nach der feimschädigenden Wirkung des Alko­hols beantwortet.

Um zur Beantwortung dieser Frage zu gelangen, müßte man solche Fälle verfolgen, in denen sich die Nachkommen von Trinfern durch mehrere Generationen hindurch des Alkohols enthielten, da mit jede erneute Schädigung durch den Alkohol ausgeschlossen bliebe. Bersuche dieser Art lassen sich begreiflicherweise am Menschen nicht durchführen. Man hat daher zum Tierversuch gegriffen. Zmar liegen solche Versuche bereits aus den letzten Jahrzehnten vor, ent scheidende Ergebnisse aber hat in allerjüngster Beit Dr. Agnes Biu hm erzielt, die in großem Umfange mit weißen Mäusen experimentierte. Sie altohalifierte nur die Männchen, eine Alkoholi sierung der Weibchen könnte es mit sich bringen, daß das in der Eizelle reichlich vorhandene Zellplasma durch den Alkohol beein­trächtigt würde, und diese Beeinträchtigung des Zellplasmas fönnt: eine Schädigung des Embryos bemirfen, die von einer Schädigung des Keimplasmas nicht zu unterscheiden wäre. Auf diese Weise machte Agnes Bluhm die Feststellung, daß gewisse auftretende Schädigungen sich bis zur siebenten Generation erhalten, so mar vor allem bei den Alkoholifernachkommen dauernd eine geringere Burigröße zu beobachten als bei den Nachkommen nicht alkoholi­Damit ist der Beweis erbracht, daß der fierter Tiere. Alkohol in der Tat eine erhebliche Schädigung verursacht. Da wir grundsäglich berechtigt sind, die an Säuge­tieren gemachten Beobachtungen auf den Menschen anzuwenden, so müssen wir damit rechnen, daß der Alkohol beim Men­schen tatsächlich erhebliche Schädigungen her­vorruft. Wir wußten, wenn wir es recht besahen, schon bisher nichts zugunsten des Alkohols zu sagen, jetzt müssen wir ihm zu allem übrigen auf sein Konto setzen, daß er ein Verderber des kostbaren Gutes der Erbmasse ist.

Gesundheitsfürsorge in England

Jn Frankfurt a. M. taat nom 19. bis 24. Rai die englische Gesell. fchaft Royal Institut of Public Health". Die Gefellihaft umfaßt

folgenbe fechs Gettinnen: 1. Mebisinalmefen und Rommunelongiene,

fungen vermögen den Phänotypus, das heißt die Eigenschaf Ein Ueberblick/ Von Leo Blum ten, die lediglich dem Individuum anhaften und nicht vererbt mar­den, zu verändern, sie können dem Genotypus, den Merkmalen, die von einer Generation an die andere meitergegeben werden, nichts anhaben. Man hat Bilanzen, die in der Chene zu Haufa find, ins Hochgebirge verpflanzt und hat dadurch deutliche Ber änderungen in dem Ausfehen der Pflanzen erzielt( niebrigeren Buchs, fleinere Blätter usw.). Die Nachkommen dieser Pflanzen zeigten die gleichen, neuerworbenen Eigenschaften. Wurde aber nach mehreren Generationen ein Nachfomme in die Ebene zurüd. geführt, so bildete er wieder die alten Eigenschaften aus: der Geno­typus war unverändert geblieben und dies, obwohl die verändern den Einflüsse mehrere Generationen hindurch gewirkt hatten.

Wenn wir bisher sagten, daß äußere Einflüsse das Reimplasma nicht zu beeinflussen vermögen, so müssen mir eine Ergänzung vor­nehmen. Es gibt nämlich Fälle, in denen äußere Einwirkungen doch eine solche Veränderung zur Folge haben. So hat man zum Beispiel festgestellt, daß sich gewisse Hunderassen in Indien ebenso mie in anderen Ländern rein meiterzüchten laffen, daß dagegen andere Rassen neue, der Rasse nicht zukommende Eigenschaften ent­mideln. Bei diesen üben demnach irgendwelche klimatischen Ein­flüffe eine Wirkung auf das Reimplasma aus, die dann natürlich Don bleibendem Bestand ist. Solche den Genotypus betreffenden Menderungen der Eigenschaften bezeichnet man als mutationen. Bon diesen Mutationen find gemisie Fälle zu unterscheiden, Die zunächst eine Aehnlichkeit erkennen lassen. Es kommt nämlich vor. daß die Nachtammenschaft eines Elternpaares eine Beein. fluffung durch irgendeine beide Eltern oder einen pon ihnen tref fende Einwirkung erfährt, daß aber diese Veränderung im Laufe pon ein paar Generationen wieder verschwindet. Man hat die Auf­fassung, daß in diesem Falle nicht das in dem Zelltern llegende Keimplasma, sondern nur das Bellplasma von der Einwirkung ge­troffen sei und bezeichnet eine folche fich allmählich ausgleichende Abänderung als Dauermodifitation.

Man hat sich mit der gelegentlichen Beobachtung des Auf tretens von Mutationen nicht begnügt, sondern ist der Frage mit Hilfe des Verfuchs nachgegangen, und es ist gelungen, durch fünft lich gestaltete Bedingungen das Reimplasma gemisfer Tiere zu be einflussen. Man hat zum Beispiel Käfer sehr hohen und sehr niedrigen Temperaturgraben ausgefeßt, und es hat fich ergebent, daß die Nachkommen der Tiere gemiffe Beränderungen zeigten. Hier muß also von der anormalen Temperatur des Reimplasma beeinflußt worden sein.

Alkohol und Erbmasse

Mit diesen Kenntniffen ausgerüstet, treten mir nun an die Frage heran, ob der Altohof erhebliche, Schädigungen hervor. ruft. Zunächst ist es eine immer wieder bestätigte Tatsache, daß Irinterfinder allerhand Minderwertigtetten auf törperlichem und geistigem Gebiete aufweisen, mie Epilepfie, Geiftestrantheiten usm Mit dieser Tatsache ist aber für die Frage Der erblichen Schädigung noch gar nichts gemannen. Zunächst ist eins zu bedenken. Wenn die Kinder eines Trinfers in geistiger Beziehung irgendwelche Abweichungen von der Norm auf weisen, so besteht immer die Möglichkeit, daß der Bater selber ein Psychopath war. 3mar fönnen mir nicht behaupten, daß alle Trinter Psychopathen feien, aber so lange in einem bestimm. ten Balle nicht das Gegenteil festgestellt ist, müffen wir immer mit her Möglichkeit rechnen. Trifft fie aber zu, dann ist die minder mertigkeit der Kinder nicht eine Folge des näterlichen 2toholismus. sondern dieser Alkoholismus mar bereits eine Aeußerung der pinchopathischen Veranlagung des Baters und diese ist es, die der Bater auf die Kinder vererbt hat. Man sieht, mie vorsichtig wir in der Beurtellung der Erscheinungen sein müffen, menn es sich um

2. Hausbau und Stadtplanung, 3. Gemecbeingloace, 4. Frauen, Siaher. und Boltsmohlfahrt, 5. Tuberkulose. 6. Balteriologie, Bathologie, Bio. demie. Die Tagung. der der frühere Biselönig non Indien , 2ord Reading präsidiert, mag nak au einer Uebersicht über das Gefund. bottsmefen in England fein.

Die Entwicklung der öffentliechn Gesundheitspflege und der Gefundheitsfürsorge in England ist sehr aufschlußreich. Bor 100 Jahren fümmerte fich der Staat überhaupt nicht um die Ge­fundheit der Mitbürger und lehnte die staatliche Fürsorge ab. Es gab teine staatlichen Einrichtungen für die Gesundheitspflege. Es herrschte private mildtätigkeit". Erst mit der Entwidlung des Kapitalismus, hervorgerufen durch die industrielle Repp: lution, änderten sich diese Zustände. Die Elendsquartiere der Arbeiter wurden zu gefährlichen Krankheitsherben und bildeten günstigsten Boden für die Ausbreitung von Epidemien. Die wiederholten Heimjuchungen durch Cholera, Typhus, Poden und andere Seuchen haben der befizenden Klasse Englands die Not wendigkeit gezeigt, die Städte gesund zu machen. 3m Jahre 1848 egiftierte in England bereits ein recht umfassendes Gefeß zur Förderung der öffentlichen Gesund. be it". Dieses Gesetz bildete einen Ausgangspunkt für die weitere Entwicklung des Gesundheitsmesens.

Die Mutter und Säuglingsfürsorge ist in England recht gut ausgebaut und hat, ebenso mie in Deutschland , zur Bee fämpfung der Säuglingsfterblichtet viel beigetragen. Bet der Be fämpfung ber Tubertulofe spielen die Heilstätten nicht die Rolle, mie fie in Deutschland spielen. Borbeugende Maßnahmen durch vernünftige Wohnungspolitik( Ausräumung von Slums, Boh nungsbau!) haben auf den Rüdgang der Tuberkulosesterblichkeit ents scheidend eingewirkt. Im Kampfe gegen die Geschlechtstrant. betten murde schon 1916 eine Verordnung zur unentgeltlichen Be­handlung der Geschlechtstranten erlaffen. Ein 3wang zur- Behand lung, wie er in Deutschland besteht, besteht in England nicht. Die land nicht befugt, den Infeftionsquellen nachzugehen. Dies ist offen geschaffenen Behandlungsstellen für Geschlechtstrante sind in Eng fichtlich eine Lücke in der Gesetzgebung. Der 3mang zur Boden­schuhimpfung ist nicht so streng durchgeführt wie in Deutsch land. Der Impfzwang ist durch die sogenannte Gemiffenstlaufel" gemüdert: danach können die Eltern die Impfung ihres Kindes ver­hindern. Die Anzahl der nicht geimpften Kinder ist sehr groß. Sie beträgt über 50 Broz.! Größere Bockenepidemien kommen jedoch in England nicht vor.

Einen sehr mefentlichen Bestandteil in ber Gesundheitsfürsorge eines Bandes bildet die Krantenversicherung. Die englische Krankenversicherung unterscheidet sich in mehreren mesentlichen Punkten von der deutschen. Bet der Schaffung der englischen Krankenversicherung versuchte man die Schwächen der deutschen Ber ficherung zu vermeiden. Was tatsächlich vermieden wird, das find die dauernden Kämpfe zwischen den Krankenkassen und den Aerzten, Kämpfe, die sich sehr zum Nachteil des Bersicherten auswirken. In England haben die Krankentassen mit den Aerzten nichts zu tun. Die Krankenkassen sind lediglich Kaffen für die Versicherten zur Berwaltung der Geldmittel für Krankenhilfe, Krankengeld, Wochenhilfe und sie sind nicht Arbeitgeber für Aerzte. Dies ist ein Vorteil der englischen Versicherung. Dagegen erreicht sie nicht bie fachlichen Leistungen der deutschen Krankenversicherung. Der Versicherte hat meder Anspruch auf spezialärztliche Behandlung noch auf die Strankenhausbehandlung. In einem Punft ist jedoch die in der Vereinigung englische Krankenversicherung weitgehender der Stranfennerficherung mit der 3nvalidenversicherung. ft 3. B. der Versicherte länger als 26 Wochen arbeits unfähig.' fo erhält er eine Invalidenrente. Das Recht des Vara sicherten auf ärztliche Behandlung bleibt auch mährend der Invalidi­tät erhalten. Die Zahl der Versicherten betrug im Jahre 1929 15 Millionen über ein Drittel der gesamten Bevölkerung.

An der Spize des englischen Gesundheitsmesens steht heutzutage das Gefundheitsministerium( Ministry of Health). Es ist jedoch irrig, anzunehmen, daß in England das Gefundheitswesen fcharf zentralisiert und für alle Fragen das Gesundheitsministerium zuständig wäre. Dies ist nicht der Fall. Eine ganze Anzahl anderer Behörden und Ministerien beschäftigen sich mit einzelnen Gebieten der Gesundheitspflege und Gesundheitsfürsorge. So überwacht z. B. das Wirtschaftsministerium den Gesundheitszustand der Bergleute und der Handelsmarine, das Unterrichtsministe rium das schulpflichtige Alter. Das Polizeiministerium forgt für die Fabrithygiene, Einwanderungskontrolle, Strafgefange. nen, eine besonderen Behörde hat die Aufsicht über die 3rrenanstalten u. a. m. Die Zuständigkeit ist somit recht tompliziert. Das Ministry of Health hat die Kontrolle über die gesamte Medizinalverwaltung in den Bezirlen und Grafschaften, die allgemeine Gesundheitspflege, Statistit, missenschaftliche Forschung, Beaufsichtigung des Hellmefens. Es gehören ferner zu den Aufgaben des Gesundheitsminifteriums Mutter und Kinderschuh. Bekämpfung der Tuberkulose und Ge­schlechtsfrankheiten, Befämpfung der übertragbaren Krankheiten, gesundheitliche Armenfürsorge und schließlich das michtige Reffort der Strantenversicherung, der Wohnungspolizei und des Wohnungsbaues. Die Medizinalperwaltung ist in England sehr breit ausgebaut. 6242 Beamte mit einem Gehalt non 37 Millionen Mart find im Gesundheitsministerium beschäftigt. Die Bedeutung des Ge­fundheitsministeriums geht aus der Tatsache hervor, daß es die gesamte Aufsicht über die Kommunalnermaltung und die Als eine der wichtigsten Aufgaben des englischen Gesundheits Rommunalfinanzen beligt und so gemissermaßen den Mittel­punti der gesamten Berwaltung bildet. Ermähnenswert ist die gute mesens fei ermähnt der Wohnungsbau und die Wohnungs­Busammenarbeit zwischen dem Ministerium und den örtlichen Befürforge. Auf die Fragen der Wohnungspolitik hier näher einzu­hörden. Es herrscht das sogenannte System der staatlichen gehen, ist aus Raummangel nicht möglich. Seit dem Kriege wurden 3ufchiffe"( grant in aid). Um die örtlichen Behörden zu höheren etwa 1800 000 neue Wohnungen errichtet, zum großen Teil aus Leistungen anzuspornen und zugleich fich eine gewisse Kontroll ftaatlichen und kommunalen Zuschüssen. Alle neuen Wohnungen möglichkeit zu sichern, erstattet das Gesundheitsministerium den ärt befißen einen Baberaum und die meisten einen leinen Garten, lichen Behörden einen Teil der Roften, den fie für bestimmte 3mede Welche große Bedeutung die Errichtung folcher Wohnungen für die nerausgabt haben, zurüd. So werden beispielsweise bei Tuberkulose . Hebung der Baltsgesundheit hat braucht nicht erst ausgeführt zu befämpfung, Mutter- und Kinderschutz 50 Broz., bei der Bekämpfung werden. Der hohe Stand des englischen Wohnungswesens ist nicht der Geschlechtstrantheiten sogar 75 Broz. zurückerstattet. Dieses zulegt darauf zurückzuführen, daß in England im Gegensatz zu Deutschland das Einfamilienhaussystem vorherrscht. System der Zuschüsse hat sich in England gut bewährt.

Was die gesundheitliche Armenfürsorge anbetrifft, fa wird sie bis jetzt nach einem ganz veralteten System geregelt. Erft das Gefeß von 1930 brachte eine Reform des Armenwesens mit sich. Das Gefeß bedeutet einen großen Schritt zum Abbau der besonderen Armenpflege und ihre Einreihung in die übrige Fürsorge, eine Forderung, die die Babour Party vertritt.