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DES

VORWARTS

STADT

BEILAGE

Kinder des Glücks.

In der Adoptionszentrale.

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Mutterarme strecken sich aus...

Taufende von Kindern haben durch Vermittlung der Adop- 1 tontingent stellen die Hausangestellten, dann sind es vielfach

Monszentrale der Stadt Berlin ein gutes, liebevolles Eltern­

haus gefunden; viele von ihnen haben auch noch in wirtschaftlicher Beziehung das große Los gezogen und aus dem kleinen, städtischen Schühling wurde ein mit aller Liebe, Freude und Sorgfalt umgebenes Kind wohlhabender Leute. Daß soviel Licht aus all dem Schatten wird, daß soviel junges, unschuldig dem Elend preisgegebenes Leben gerettet wird, das ist und bleibt das ungeschmälerte Berdienst von Klara Weyl , die in unermüdlicher Arbeit von drei Jahrzehnten sich für das Wohl der pflege- und sonstwie hilfsbedürftigen Jugend in hervorragendem Maße eingesetzt und große, bleibende Werte auf dem Gebiete der sozialen Kulturentwicklung Berlins geschaffen hat. Im Landesjugend- und Wohlfahrtsamt in der Poststraße be= findet sich die städtische Adoptionszentrale; da find Frauen an der Arbeit, die ihr schweres, aber zugleich menschlich so schönes Amt auch Arbeit, die ihr schweres, aber zugleich menschlich so schönes Amt auch richtig anzupaden verstehen. Eigentlich sind wir ja nichts weiter als eine Kartothet mit dem dazugehörigen Bildermaterial und den fich daraus entwickelnden schriftlichen, mündlichen und telephonischen Auseinandersetzungen" meint die Leiterin. Aber hinter der scheinbar bürokratischen Abwicklung des Arbeitspensums steht wärmstes, mütterliches Empfinden für Glück und Elend, das sich hier, wo alle Faben zusammenlaufen, offenbart. Jedes Attenfaszitel enthält irgendein tragisches Menschenschicksal, jedes Kinderbild ist die stumm­lebendige Anklage ,, was tann ich dafür?" So wird mit jedem Rind, das gut untergebracht wurde, ein wertvolles Stüd sozialer Arbeit geleiftet; es werden im Monat zwischen 30 und 40 Rinder vermittelt, im Jahre etwa gegen 500. Hierbei muß in bezug auf die Bertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit der fünftigen Eltern ge nauefte und sorgfältigfte Erfundigung eingezogen werden und wo nicht alle Bedingungen erfüllt sind, sowohl in wirtschaftlicher, wie in gesundheitlicher und moralischer Beziehung, da wird der Aboptionsantrag abgelehnt; so haben sich beispielsweise im ersten Bierteljahr 1931 130 Eltern gemeldet, wovon jedoch nur 56 berüd fichtigt wurden. Die Adoptionsvermittlung ist sich ihrer verant wortungsvollen Aufgabe voll und ganz bewußt!

ber verzweifelte Ruf einer Mutter, daß der Mann frant, fie ebenfalls ohne Arbeit und außerstande ist, ihre Kinder zu ernähren. Abgesehen von der Schwierigkeit der Unterbringungsmöglichkeit größerer Kinder, bedeutete hier die Adoption einen zu tiefen Eingriff in die allerpersönlichsten Elternrechte und man versucht in solchen Fällen, durch das Wohlfahrts amt eine finanzielle Aufbefferung der Bezüge zu erreichen.

Gewarnt sei bei dieser Gelegenheit vor jenen Zeitungs­

Studentinnen, Lyzealschülerinnen, in der Berufsausbildung inferaten, bie Kinder zu adoptieren, Kinder zu verschenken"

befindliche Mädchen, die nun nicht aus und nicht ein wissen.

Berzweiflungsrufe armer Eltern.

15 Millionen jährlich zahlt die Stadt Berlin für den Unter­halt ihrer pflege- und sonstwie hilfsbedürftigen Minderjährigen, wo­von 10 Millionen auf Uneheliche entfallen; sie ist rechtliche Beschütze rin von 50 000 schußlosen kleinen Wesen; 20 000 Kinder find städtische Pflegefinder, die in Heimen, Säuglingsanstalten usw. leben, etwa 10000 in privaten Pflegestellen. Ein tieftrauriges Zeichen der Zeit ist, daß, außer den unehelichen Müttern, fich Tausende von Eltern an die Adoptivvermittlung wenden, weil ihre trostlose Wirt haftslage ihnen den Unterhalt ihrer Kinder einfach unmöglich lediglich Krisenunterstützung bezieht, drei Kinder sind schon da, das macht; hier schreibt ein Bater, daß er zwei Jahre arbeitslos ist, vierte unterwegs, er fann es einfach nicht mehr schaffen, dort wieder

Meistgefragt find dreijährige Mädchen. intf nieblichen Lodentöpfchen. Knaben sind weniger be. gehrt. Es tommt auch vor, daß Eltern später noch ein zweites Kind dazu adoptieren, zur leichteren Erziehung und Gesellschaft; auch Zwillinge finden ihre Abnehmer. Aus allen Bevölkerungsschichten setzen sich die Adoptiveltern zusammen, Arbeiter, Handwerker, Ange­stellte, Kaufleute und reiche Leute. Aber nicht nur Eltern erfaßt * die Sehnsucht nach dem Kinde, auch alleinstehende Frauen, beispiels weise Lehrerinnen, Aerztinnen, Studienrätinnen usw. adoptieren Kinder, die ihrem einsamen Leben dann einen schönen Inhalt geben. Als feltener Fall wurde fogar bie Adoption eines Kindes bei einem älteren, alleinstehenden Mann vermittelt, der damit sich und dem Rinde ein glückliches Leben bereitet hat. Im Sinne der Eltern wie der Bermittler besteht für Adoptivfinder eine Probezeit von 6 bis 12 Monaten, die aber selten oder nie zu einer Alenderung des Berhältnisses führt; dafür bürgt auf der einen Seite die gewiffen­hafte Beratung und Auswahl der Adoptionsvermittlung, auf der anderen Seite die gründliche Erfundigung über das Milieu, in das das Kind gebracht werden soll.

Ueberall aus dem Reich und selbst aus dem Aus. land melden fich Eltern, im vergangenen Herbst gingen fogar 4 Kinder nach Amerita; für Holland , von wo häufig Adoptions­anträge eingehen, besteht leider fein Adoptionsrecht. Es werden natürlich auch Berliner Kinder in Berlin selbst adoptiert, aber die Bermittlung arbeitet weit lieber mit auswärtigen Eltern, weil hier doch weniger die Möglichkeit besteht, daß sich die Mutter, trobem fie fich ja durch den Adoptionsvertrag fämtlicher Rechte an ihr Kind begeben hat, plötzlich ihrer Muttergefühle besinnt, woraus ebenso tragische wie unangenehme Folgen entstehen tönnen. Sehr viel wird nach dem Rheinland und nach Süddeutschland vermittelt.

vorgeben, weil es sich hier vielfach um gewissenlose, erpresserische Menschen handelt, die den mit aller Macht bekämpften Kinder­ handel immer wieder auf Umwegen betreiben. Die Adoption durch die städtische Vermittlungsstelle, die durch die einzelnen Bezirks­jugendämter die Adoptionsanträge erhält, erfolgt vollständig kostenlos; jedes Kindchen, das adoptiert wird, wird durch die Adoptivvermittlung vollständig neu eingekleidet, sind die Adoptiv­eltern nicht in allzu günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen, dann friegt es als erfte Aussteuer auch noch ein, Bettchen und alles sonst Notwendige mit auf den Weg. Die Adoptionsvermittlung erledigt auch den ziemlich komplizierten Instanzenweg einer Adoption, an deffen Bereinfachung, hauptsächlich in bezug auf die Altersbefreiung der Eltern das Gesetz schreibt bekanntlich die Erreichung des 50. Lebensjahres vor- eifrigst gearbeitet wird.

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Die Arbeit im Rathaus.

Stadtverordnetenvorsteher Genosse Haß über das neue Berlin .

versuchen müssen, mit den neuen geseßlichen Bestimmungen aus­autommen. Der Angriff auf die Selbstverwaltung der Stadt Berlin ist abgeschlagen. Wollen wir die Selbstverwaltung er­halten, dann müssen wir auch Selbstverantwortung zeigen. Die Berliner Stadtperordnetenfraktion hat diese Selbstverantwortung bisher gezeigt, fie wird es daran auch in Zukunft nicht mangeln laffen.

In der neuesten Nummer der kommunalen| spielen Har gemacht hat, schreibt er zum Schluß: Wir werden Blätter der Berliner Sozialdemokratie schreibt der Bor­steher des Berliner Stadtparlaments, Genosse Haß, aus­führlich über Die Arbeit unter der neuen Regelung des Gefehes Groß- Berlin". Nachdem er noch einmal die fom­plizierte Borgeschichte des Gesetzes dargelegt hat, jagt er: feinem Schreiben an die Stadtverordnetenversammlung von der Der Präsident des Deutschen Städtetages, Dr. Mulert, hat in neuen Gesezesnovelle gesagt: Die Korrekturen werden sich als belanglos, zum Teil als widerspruchsvoll, zum Teil als weitere Berschlechterungen erweisen." Er weist darauf hin, daß durch die Erhaltung des Zweikammersystems eine Machtverteilung statt­gefunden hat. Ihm war der ursprüngliche Gedante des§ 41 des Grzesinstischen Entwurfs sympathischer. Er wollte, daß die Stadt verordnetenversammlung als eine Körperschaft endgültig Beschluß zu fassen hat. Er hat die Befürchtung, daß die Arbeitskraft der leitenden Bersonen absorbiert wird zur leberwindung von Reibungen und Hemmungen, die durch die jeßige Organisation entstehen müssen. Dieses vernichtende Urteil Dr. Mulerts ist nach meiner Auffaffung nicht zutreffend. Auch unsere fommunalpolitisch tätigen Genossen sind durch diese Gesezesnovelle nicht befriedigt.

Distret und mit aller Vorsicht werden nach leber­gabe des Kindes alle Auskünfte, etwaige Anfragen oder Besuche erledigt, denn das Kind soll ja in dem festen Glauben leben, daß es bei den eigenen Eltern lebt, ebenso wenig erfährt die eigentliche Mutter jemals Namen und Adresse der Adoptiveltern. Darum wird bei jedem Aboptionsantrag, den die eigene Mutter stellt, dieser gründ lich und ernsthaft vor Augen gehalten, ob es denn auch wirklich ihre feste und unabänderliche, Abficht ist, sich von ihrem Rinde gänzlich loszusagen; wo Bedenken bestehen, oder wo die Bermittlungsstelle den Eindruck hat, daß sich die Mutter darüber selbst noch nicht im Haren ist, rät man ihr zu einer Bebentzeit.

Die Tragödie der ledigen Mutter. Wer sind die Mütter all dieser kleinen städtischen Schuß befohlenen, aus welchen Kreisen stammen sie, wie alt, oder besser gefagt, wie jung find diese Frauen? Das ist die tieftraurige Schatten­seite dieser späterhin meist glücklich verlaufenen Fälle, hier offenbaren sich tragische Menschenschicksale. 8000 neugeborene un­eheliche Kinder nennt die jährliche Statistit, das sind 15 Broz. aller Neugeborenen überhaupt. Bei den Adoptivkindern handelt es sich ausschließlich um solche davon find es etwa 2000, beren Mütter aus beruflichen, allgemein wirtschaftlichen und sonstigen Gründen fich von ihrem Kinde lossagen müssen. Fast durchweg sind es junge Mütter, der größte Teil von ihnen sogar unter 20 Jahren; das Haupt­

Welches aber find nun die Vorteile dieser neuen Ber­faffungsänderung für Berlin ? Sie bedeuten zunächst für die Stadt­verordnetenversammlung, daß die politischen Erörterungen über Reichs- und Landespolitik aus dem Stadtparlament verschwinden und an die zuständigen Barlamente verwiesen werden. Der bis herige§ 35 der Preußischen Städteordnung wird verschärft und eindeutig formuliert durch§ 11 des neuen Gesetzes. Dieser§ 11 formuliert die Aufgaben, die der Stadtverordnetenversammlung aur Erledigung vorbehalten find. Alles, was in diesem Ratalog nicht enthalten ist, gehört zur Zuständigkeit des Gemeindeausschusses.

Die Stadtverordnetenversammlung hat alle Gefeße zu schaffen, nach denen die Verwaltung zu führen ist. Sie hat den Haushalt zu verabschieden, die Besoldungsordnung der Beamten zu ge nehmigen, über Anstalten, Betriebe und Vermögen der Stadt zu entscheiden. Dem Gemeindeausschuß verbleibt, was nicht im§ 11 angeführt ist, also neben fleineren Borlagen die Entscheidung über die Tarifverhältnisse der Angestellten und Arbeiter; ferner werden im Gemeindeausschuß auch die Initiativanträge der Frat­tionen zur Verhandlung kommen, die unter Einschränkung durch ben§ 35 der Preußischen Städteordnung bisher in der Stadt verordnetenversammlung die großen Debatten hervorgerufen haben. Da der Gemeindeausschuß nicht öffentlich tagt, dürften die auf­regenden Verhandlungen über Initiativanträge nicht mehr in dem bisherigen Maße vorkommen.

Buchwert. In Kürze erscheint, zusammengestellt und erläutert von Das Berliner Stadtverfassungsrecht als fommunalpolitisches bas Berliner Stadtverfassungswert als Buchwert. Das Buch gibt Dr. Carl Herz, Bürgermeister, und Walter Brell, Stadtamtsrat, eine ausführliche Erläuterung des für Berlin geschaffenen neuen Stadtverfassungsgefeßes, das am 31. März d. J. in Kraft getreten ist, nud legt insbesondere eingehend den organisatorischen und rechtlichen Zusammenhang klar, der zwischen dem neuen Gesetz und den auch weiterhin geltenden Bestimmungen des Gesetzes über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin vom 27. April 1920, sowie der gleichfalls noch maßgebenden preußischen Städteordnung von 1853 besteht. Das Werk erscheint im Verlag Alfred Metzner, Berlin SW. 61, Gitschiner Str. 109.

dem Stadtgemeindeausschuß zugehen, müssen nach§ 14 Abs. 1 vom Sämtliche Borlagen, die der Stadtverordetenversammlung und magistrat vorbereitet und befchloffen sein. Hier entscheidet also nach wie vor die kollegiale Behörde, der Magistrat. Der Ober­bürgermeister fann nicht selbständig von sich aus Vorlagen an die Stadtverordnetenversammlung und an den Stadtgemeindeausschuß bringen. Der Magistrat hat dann ferner alle Beschlüsse, die von der Stadtverordnetenversammlung in Abweichung der Borlagen be schlossen worden sind, nochmals zu behandeln und darüber Beschluß zu faffen. Ferner bedürfen auch nach§ 12 der Novelle die Be­schlüsse des Gemeindeausschusses der Zustimmung des Magistrats, sofern sie nicht von ihm selbst herrühren.

Die Borlage bes Magistrats, denen die Stadtverordnetenver fammlung oder der Stadtgemeindeausschuß zugestimmt hat, werden nach§ 15 Abs. 2 der neuen Novelle vom Oberbürgermeister allein ausgeführt. Der Oberbürgermeister hat also die gesamte Erefutive, er führt allein die Verwaltung. Der Gemeindevorstand besteht jegt aus zwei Körperschaften: dem Magiftrat und bem Ober­bürgermeister.

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