Kommunistische Niederlagen.
Wahlfieg bei der Stadtentwässerung.
In der Stadtentwässerung führte die Wahl des Betriebsrats| zum Streitbruch angeworben. Die Staatsanwaltschaft ist beam 18., 19. und 20. Mai zu einem glänzenden Sieg der müht, die Verantwortlichen für das Unglück festzustellen. Berantfreien Gewerkschaften. Sie erhielten von elf Sigen im wortlich für das Unglück ist die Märkische Baustoff A.-G.", Arbeiterrat acht, während sich die Kommunisten mit drei Sigen sich zum 3wede des Lohndruds auswärtiger, ortsunkundiger, mit begnügen müffen. Für die Wahl zum Angestelltenrat wurde den Bodenverhältnissen nicht vertrauten Arbeiter bediente. in diesem Jahre eine gegnerische Liste überhaupt nicht eingereicht, so daß sich der Angestelltenrat aus sieben Mitgliedern der freien Gewerkschaften zusammensetzt.
Dieser schöne Erfolg in der bisherigen kommunistischen Hochburg ist wohl in erster Linie auf die musterhafte Aktivität unserer Genossen zurückzuführen. Seit dem Jahre 1923 hatte die fommunistische Opposition in der Stadtentwässerung die unbe schränkte Mehrheit. Erst als durch unsere SPD. - Fraktion seit 1929 in den Dienst- und Betriebsstellen eine intensive Agitation entfaltet wurde, gelang es im vergangenen Jahre von zwölf Sigen im Betriebsrat fünf Size zu erobern. Unsere Genossen haben ihre Werbetätigkeit nach den vorjährigen Wahlen besonders durch regelmäßige Fraktionsversammlungen in verstärktem Maße fortgesetzt. Reine
Die Betriebsleitung ist von den im Abwehrkampf stehenden orfsanfäffigen Arbeiter auf die drohende Gefahr eines Bergruffches aufmerksam gemacht worden.
Der billigste Hering auf dem Lande kostet 9 Pf. Der ausges zahlte ,, Lohn", mit dem eine Familie die Woche über ernährt werden foll, reicht aber noch nicht einmal aus, um einen Hering zu kaufen.
Affordarbeit des Schwerbeschädigten.
Wichtige Entscheidung des Arbeitsgerichts.
Einem bei der AEG. in Zeitlohn beschäftigten Schwerbeschä digten wurde Affordarbeit zugewiesen, wobei er erheblich weniger als seinen bisherigen Lohn verdiente. Der Schwerbeschädigte flagte beim Arbeitsgericht auf Nachzahlung der Lohndifferenz im Betrage von 40,90 Mark. Der Kläger begründet seinen Anspruch damit, daß die Versehung an einen Platz, wo er im Afford arbeiten müsse, eine Aenderung des Arbeitsvertrags bedeute, die ihm nicht zugemutet werden könne, denn wegen seiner Kriegsbeschädigung sei es ihm nicht möglich, bei Affordarbeit seinen bisherigen Lohn zu verdienen. Als Sch werbeschädigter habe er Anspruch auf eine Arbeit, die ihm mit Rücksicht auf seinen förper
Sie hat aber nicht das Geringfte unternommen, um durch entsprechende Abräumungsarbeiten dem Unglüd vorzubeugen. Die Streifarbeit ist sehr teuer geworden. Sie hat bis jetzt zwei unerfegliche Menschenleben gekostet und wird wahrscheinlichen Zustand zugemutet werden könne. lich nicht nur für die Hinterbliebenen der Getöteten, sondern auch für die Verletzten Rentenzahlungen fosten, die das Mehrfache des Gewinns ausmachen, den die Firma durch den Lohndrud macht oder zu machen hofft.
Mühe war zu groß, so daß endlich bei den diesjährigen Wahlen Zusammenschluß der Polizeibeamten? gung, aber nicht der von ihr unbeeinflußte körperliche Zuſtand des
die für die Arbeiterbewegung verderbliche kommunistische Mehrheit beseitigt werden. fonnte. Daran änderten auch die von der RGO. in Flugblättern gegen unsere Genossen ausgesprochenen Berleumbungen nichts mehr. Die große Mehrheit der Belegschaft hat erkannt, daß ihre Interessen nicht von kommunistischen Stümpern und Moskaujünglingen, sondern nur von den freien Gewerkschaften
und der Sozialdemokratie wahrgenommen werden. In diesem Einne wird weitergearbeitet! Das Ziel für die Wahl 1932 ist: Alle Betriebsratsfige den freien Gewerkschaften.
Abrechnung mit den Gewerkschaftszerstörern.
Bei der Wahl des Betriebsrats des Bezirksamts Prenzlauer Berg fonnten die kommunistischen Gewerkschaftszerstörer troß müftester Hetze und Verleumdungen mit fnapper Not nur drei Size erlangen, während auf die freien Gemertschaften fünfzehn Size entfielen. Die übergroße Mehrheit will von den Phrasen der RGD.- Leute nichts mehr wissen.
Und noch ein Sieg.
Bei der Betriebsratswahl der im Bezirksamt Wilmer s dorf beschäftigten Arbeiter hat die RGD. eine starte Schlappe erlitten. Bon insgesamt 578 wahlberechtigten Arbeitern haben 452 ihre Stimme abgegeben. Hiervon erhielt die Liste 1 der freien Gewerkschaften 231 Stimmen( 1930: 231), Liste 2,, Nationale" Arbeitnehmer 52 Stimmen, Liste 3,, Rote Einheitsfront" 165 Stimmen( 282). Demnach erhält die RGO., die im vergangenen Jahre fünf Gize im Arbeiterrat hatte, nur noch drei Size, die freien Gewerkschaften vier und die ,, nationalen Arbeitnehmer" einen Siz.
Da bei den Angestellten nur eine freigemert schaftliche Liste eingereicht worden ist, erübrigte sich eine Wahl. Dem Betriebsrat gehören demnach sechs Freigewerkschaftler und drei RGD.- Leute an.
Nur auf freigetverffchaftlicher Grundlage!
Eine überfüllte Funktionärkonferenz des freigewerkschaftlichen Allgemeinen Preußischen Polzeibeamtenver bandes nahm gestern zu dem Angebot, sich dem Preußischen Polizeibeamtenverband anzuschließen, Stellung. Folgende, vom Verbandsvorstand vorgelegte Entschließung wurde cin stimmig angenommen:
Ein Sachverständigen gutachten fagt, daß zwar nicht die Kriegsbeschädigung, wohl aber der durch diese verursachte allgemeine törperliche Zustand des Klägers die Ursache sei, daß er im Afford nicht soviel leisten könne wie andere Arbeiter. Die Beklagte wendet ein, daß nur die KriegsbeschädiKlägers für die Zuweisung der Arbeit maßgebend sei. Die Behaup tung des Klägers, daß die Zuweisung des neuen Arbeitsplatzes mit einer Lohnminderung verbunden sei, die ihm nicht zugemutet werden dürfe, treffe nicht zu, denn nicht sein Cohn, sondern sein Berdienst habe sich gemindert(!). Die Akkordlöhne seien tariflich geregelt und so bemessen, daß dabei der Stundenlohn verdient werden könne. Besonders leistungsfähige Arbeiter würden im Afford mehr, minderleistungsfähige aber weniger verdienen, auch wenn sie nicht be,, Der Allgemeine Preußische Polizeibeamtenverband betrachtet schädigt wären. Mit der Kriegsbeschädigung des Klägers hänge sein die Borschläge des Preußischen Bolizeibeamtenverbandes als feine minderer Affordverdienst nicht zusammen. Der Kläger habe absichtgeeignete Grundlage für Verhandlungen. Er steht unlich weniger geleistet, weil er nicht im Afford arbeiten wolle. perbrüchlich zur freien Gewerkschaftsbewegung. Eine gewerkschaftliche Einigung der Polizeibeamtenschaft hält er nur dann für möglich, wenn der Preußische Polizeibeamten verband aus dem Deutschen Beamtenbund austritt und sich zur freigewerkschaftlichen Richtung durch ein vertragsmäßig festgelegtes organisatorisches Zusammenarbeiten mit den freien Gewerkschaften der Arbeiter, Angestellten und Beamten bekennt."
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Damit dürfte der angesichts des Innenministers mit viel Geräusch lanzierte Zusammenschluß" erledigt sein, der nach einer durch Wolff verbreiteten Meldung durch die Auflösung" des freigemerfschaftlichen Verbandes schon als eine vollendete Tatsache hingestellt, aber in Wirklichkeit gerade dadurch sabotiert worden ist.
Das Wolff- Büro teilt uns mit, daß es sich bei seiner Meldung nur um eine ,, mißverständliche Auffassung", nicht aber um eine tendenziöse Falschmeldung gehandelt habe. Wozu wir bemerken, daß wir sofort nach Empfang der Meldung das Wolff- Büro auf die Falschmeldung aufmerksam gemacht haben. Das WolffBüro hat sich aber nicht bemüßigt gefühlt, die Falschmeldung zu berichtigen. Tendenziöse Berichterstattung ist noch das mindeſte, was man dazu sagen muß.
Köln , 22. Mai. ( Eigenbericht.) Bei den Betriebsratswahlen in der Stadtverlich waltung Köln errang der Af Bund von 45 Angestelltenräten 27, der Gd2. 6, der Gedag 5, der DBV. 3, der Komba 2, Indifferente 2. Ein schöner Erfolg der freigewerkschaftlich organis fierten Angestellten.
BVG. vor dem Schlichter.
Berbindlichkeitserklärung des Schiedsspruchs beantragt.
3m Cohnkonflikt der BBG. hat, wie uns der Gesamtverband mitteilt, der Schlichter für Groß- Berlin die Parteien zur Berhandlung über den Antrag der BVG. auf Verbindlichkeitserklärung des Schiedsspruchs geladen. Die Verhandlungen finden bereits heute statt.
Der Gesamtverband sowie die beteiligten freien Gewerkschaften haben den Schiedsspruch entsprechend dem Beschluß der Funktionäre abgelehnt. Die freien Gewerkschaften stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, daß die Berkürzung der Arbeitszeit auch für die Berkehrsarbeiter unbedingt notwendig, eine Lohnfürzung aber nicht annehmbar ist.
Wie auch die Verhandlungen vor dem Schlichter ausgehen mögen, ob es bei dem Schiedsspruch bleibt, oder ob er abgeändert wird, es ist die Ueberzeugung aller, daß auch für das Fahrpersonal der BBG. früher oder später die Arbeitszeit ebenso reduziert werden muß, wie es bereits für die Arbeiterschaft der städtischen Betriebe und für das technische Personal der BBG. geschehen ist und wie es für die Arbeiterschaft der Privatindustrie unausbleiblich ist. Dann wird aber auch automatisch die Bestimmung des Schiedsspruchs wirtsam, wonach bei reduzierter Arbeitszeit die alten Stundenlöhne zu zahlen sind.
Brutaler Lohndruck. Menschenleben fallen ihm zum Opfer.
Das Einsturzunglüd in Wernsdorf am Mittwoch, bei dem drei Arbeiter getötet und zwei sehr schwer verlegt wurden, hat einen trüben Hintergrund. Die Getöteten und Berlegten find größtenteils auswärtige Arbeiter, die von der Firma Märkische Baustoffwerke A.-G." als Lohndrücker gegen die alten Stammarbeiter der Sandgruben und Sandsteinfabriken in Niederlehme und in Gosen angeworben worden sind.
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Der Betrieb in den Sandgruben in Senzig, wo das folgenschwere Unglück geschah, lag seit Jahresfrist still und ist erst vor kurzem wieder eröffnet worden. Die Wiedereröffnung steht im engsten Zusammenhang mit dem Streit in Niederlehme, sowie dem Abwehrtampf in Gosen , worüber mir im ,, Borwärts" bereits ausführlich berichtet haben. In Niederlehme streift die Arbeiterschaft der Kaltsandsteinfabrik von Robert Guthmann und der Vereinigten Berliner Mörtelwerke schon seit dem 1. April gegen ein Diktat der Unternehmer, den Lohn von 91 auf 67 Pf. herabzudrüden. In Gosen will man den Lohn von 82 auf 63 Pf. fenten, und hat sich zu diesem Zmed
Arbeiter aus Schlesien herangeholt,
die sich zu diesem Lohn zur Arbeitsaufnahme bereitgefunden haben. Die Arbeiter auf der Unglüdsgrube in Senzig waren also indirekt
Deplacierte Polemit.
Die Vorschläge zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung, die Dr. Broeder in der nächsten Nummer der Arbeit" veröffentund deren Hauptinhalt wir bereits mitgeteilt haben, werden von dem den christlichen Gewerkschaften nahestehenden Politisch gewertschaftlichen Zeitungsdien ft als... private Arbeit" gekennzeichnet, von der nicht anzunehmen sei, daß. die Verbände des DGB. hinter ihr stehen. Von Broeders Hauptvorschlag, alle Arbeitnehmer bis hinauf zum höchsten Einkommen entsprechend irem tatsächlichen Berdienst zum Arbeitslosenbeitrag heranzuziehen, im ,, BG3." behauptet, er stoße auf den Widerstand der Angestellte:- gemertschaften aller Richtungen.
Der Politisch- gemertschaftliche Zeitungsdienst befindet sich im Irrtum. Der AfA- Bund ist nicht dagegen.
Der PG3." meint, Broeders Vorschläge seien eine rein private Arbeit, weil sie nicht in die gemeinsame Sozialversicherungseingabe der Gewerkschaften aller Richtungen an das Reichsarbeitsministerium aufgenommen worden seien.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die Christen, Db= wohl eine gemeinsame Eingabe geplant war, haben vorher plöglich eine Sonderdenkschrift in der Arbeitslosenfrage an die Regierung gerichtet.
Wenn wir Broeders Ausführungen als bedeutsame frei gemertschaftliche Vorschläge bezeichneten, so haben wir damit nicht zuviel gesagt.
1,94 Mark Wochenlohn. Die Notlage der Arbeiter in der Landwirtschaft. 3mei vollarbeitsfähige Mitglieder einer Deputantenfamilie im Kreise Beestom Storfow hatten in der Woche vom 30. Januar bis 5. Februar folgenden Barverdienst:
a
Der Deputant: für 33½ Arbeitsstunde 5,03 Mart; davon gingen ab: für Krankenkasse 0,84 Mart, für Invalidenversicherung 0,45 Mart, für Lichtgeld 1,80 Mart, insgesamt 3,09 Mart; verbleibender Wochenlohn: 1,94 Mart.
b) Die 2. Arbeitskraft: für 36 Arbeitsstunden 5,40 Mart, Futtergeld 2 Mark, insgesamt 7,40 Mart. Davon gingen ab: für Krankens fajfe 0,42 Mart, für Invalidenversicherung 0,30 Mart, insgesamt 0,72 Mart; verbleibender Wochenlohn 6,88 Mart.
Von dem den beiden Arbeitskräften verbleibenden Wochenlohn von 8,62 Mart mußten noch 50 Pf. für einen Krankenschein gezahlt werden, so daß noch 8,12 Mark übrigblieben.
Die landwirtschaftlichen Arbeitgeber in der Provinz Branden burg wollten den Barlohn der Landarbeiter um 4 bzw. 6 Pf. pro Stunde abbauen. Wäre das gelungen, dann hätten die beiden Arbeitskräfte 3,48 Mark verloren, so daß ihnen nur noch ein dabei eine Landarbeiterfamilie auskommen soll, ist das Geheimnis Betrag von 4,68 Mart übriggeblieben wäre. der landwirtschaftlichen Arbeitgeber.
Das Gericht unter Borsiz des Amtsgerichtsrats Dr. Bogs verurteilte die Beklagte zur Zahlung der Forderung des Klägers mit der Begründung, daß die Alenderung der Entlohnungs form( 2fford- statt Zeitlohn) eine Uenderung des Arbeitsvertrags bedeute, die nicht ohne Zustimmung des Klägers vorgenommen werden dürfe. Nicht nur die Kriegsbeschädigung, sondern auch der allgemeine förperliche Zustand des Schwerbeschädigten sei bei der Zumeisung der betreffenden Arbeit zu berücksichtigen. Da der Kläger seinem allgemeinen Zustande nach für Affordarbeit nicht geeignet sei, fönne ihm Affordarbeit nicht zugemutet werden. Wegen der grundsäglichen Bedeutung erklärte das Gericht das Urteil für berufungsfähig.
Freie Gewerkschafts- Jugend Berlin
Seute, Connabend, find folgende Veranstaltungen: Köpenid: Wir gehen auf Pfingstfahrt. Kreis Cübring: Fahrt nach dem Werbellinfee. Ostende : Aufbruch zur Pfingstfahrt. Nordwestkreis: Bom 22, bis 25. Mai großes Reltlager am Parsteiner Eee.
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Für den Bezirk Hamburg- Nordwest wird zum 1. Juli 1931 ein Sekretär gesucht, der die Geschäfte der Sozialistischen Arbeiterjugend des Bezirks wahrzunehmen hat.
Die Anstellung erfolgt nach den Bedingungen des Vereins Arbeiterpresse
Bewerbungen nebst Lebenslauf, der Alter, Beruf, Stand und die bisherige Tätigkeit in der SAJ. und der übrigen sozialistischen Arbeiterbewegung enthalten muß, sind bis spätestens 10. Juni 1931 an das Sekretariat des Bezirks Hamburg- Nordwest der SPD., Hamburg 36, Große Theaterstraße 42 II, zu richten.
thaler Blak.
Bezirk Hamburg- Nordwest.