Lügen, die unsterblich find Zwei Redakteure des„Tag" zu je 600 M. verurteilt
Das Schössetigenchi BerUn-JItiHc, Abteilung 207, unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors herzseld verurteilte am Mittwoch den verantwortlichen Redakteur des„Tag", Rudolf I l e m m i n g. und den Landtagsberichler st alter ftötzn vom gleichen Blaffe wegen übler Rachrede in je zwei Zöllen, begangen gegen den Landtagsabgeordnelen Sutlner, zu je 500 Mark Geldstrafe. Dem als Rebenkläger zugelassenen Landtagsabgeordnelen Sutlner wurde die Publikationsbesugnis im„vorwärts",„Tag" und„Berliner Tageblatt" zugesprochen. Außerdem wird der Abdruck einer von Kutlner dem„Tag" eingesandten Berichtigung von Gerichts isegen angeordnet. * Diesem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Mitte Dezember l9St) fand im Preußischen Landtag die Debatte um den Remarque -Film statt Als Redner der Sozialdemokratie geißelte Genosse K u t t n e r unter stürmischem Beifall der Linken den Hugenberg-Usaschen Geschäftsblattpatriotismus. Gegenüber den verlogenen Angriffen aus den Film oerwies Kuttner darauf, daß es den„Unteroffizier Himmelstoß", die bekannte Figur des Remarque - Films, in Tausenden von Exemplaren in der alten Armee gegeben hat. Dies veranlahte den Angeklagten Köhn als Landtagsbericht- erstatter, in seinem Stimmungsbild zu behaupten, daß Kuttner viel schlimmer sei als der Unteroffizier Himmelstoß. Ihm habe ein Ge- richtsurteil in Sachen Davidsohn seine Roheit bescheinigt. Als Kuttner hierauf dem„Tag" eine Berichtigung des In- Halts sandte, daß an dieser Behauptung kein wahres Wort fei, druckte der„Tag" diese Berichtigung zwar ab, hing dann aber einen eigenen Artikel an, worin er auf Grund von Urteilen in den Pro- zessen Kuttner gegen Davidsohn, sowie gegen den„Deutschen Bor- wärts" die Richtigkeit seiner Behauptung zu erweisen suchte. Dieses Referat aus den Urteilen war nach der raffinierten Methode des deutschnationalen Berleumdungssystems zusammengebraut, indem die entscheidenden Stellen der Urteile ver- schwiegen, andere Stellen aus dem Zusammenhang gerissen, verfälscht und verdreht wurden. Eine erneute Berichtigung Ruttners druckte der„Tag" nicht mehr ab. Die Gerichtsverhandlung am Mittwoch war im wesentlichen mit der Verlesung der Urteile angefüllt. Der Borsitzende verwies die Angeklagten gleich zu Anfang darauf, daß ihre im „Tag" aufgestellten Behauptungen in den Urteilen keine Stütze fänden. Er regte«inen Vergleich an, den jedoch der Nebenkläger ablehnte, da nach seiner Erfahrung die Tatsache, daß ein linksstehender Politiker sich vergleicht, von einer gewissen Ver- leumderclique aus der Rechten sofort in dem Sinne ausgenutzt wird, daß er aus Furcht vor dem Urteil sich hätte vergleichen müssen. Die Vernehmung der Angeklagten ergab, daß der verantwortliche Re- dakteur F l e m m i n g sich auf seinen Mitarbeiter Köhn verlassen hatte, während Herr Köhn wiederum sich auf den großen Un- bekannten als Gewährsmann berief. Die Frage des Genosien Kuttner, ob der Angeklagte Köhn, wie es seine journalistische Pflicht gewesen wäre, sich zuvor den Text der Urteile verschafft habe, bevor er die eingesandte Berichtigung Kutwers anzweifelte, mußte der Angeklagte Köhn verneinen. Als Vertreter der Anklage führte Staatsanwaltschastsrat Fischer
aus, daß hier wieder ein Exzeß des politischen Kampfes vorliege, der scharf gebrandmarkt werden müsse. Durch die ver- lesenen Urteile seien die Vorwürfe gegen den Kläger als hinfällig erwiesen. Der Staatsanwalt beantragte gegen Köhn wegen Be- leidigung in zwei Fällen 400 und 600 Mark, gegen Flemminq 300 und 400 Mark Geldstrafe. Der Nebenkläger Kuttner wies darauf hin, daß hier m i t außerordentlicher Hartnäckigkeit verleumdet war- den fei. Ein Irrtum könne gewiß jedem Journalisten unterlaufen. Deswegen würde er auch wegen der ersten Notiz allein sich eventuell verglichen haben. Nachdem aber eine Berichtigung eingegangen war, sei es journalistische Pflicht der Angeklagten gewesen, sich ge- naue Unterlagen zu verschaffen, ehe sie ihre falschen Behauptungen aufrechterhielten. Die Unterlassung dieser Pflicht sei zwar nicht be- wußte Verleumdung wider besseres Wissen, aber eine an Vor- satz grenzende grobe Fahrlässigkeit. Das Gericht kam zu dem oben angeführten Urteil. Die gegen jeden Angeklagten verhängte Geldstrafe von SOO Mark setzte sich zusammen aus je lOO Mark Strafe für die erste und je 400 Mark Strafe für die zweite Notiz. Wegen Uebertretung des Preßgesetzes durch Nichtabdruck der Berichtigung wurde der Angeklagte Flemming freigesprochen, aber nur aus dem subjektiven Grunde, weil er sich irrigerweise nicht zum Abdruck verpflichtet gehalten habe. Im übrigen stellte das Gericht fest, daß die Berichtigung den preßgesetz- lichen Erfordernissen entspreche, es ordnete deshalb von Amts wegen ihre Einrückung an. Schwerer als die Strafen, die ja Herr Hugenberg aus seiner großen Kasie zahlen wird, wiegt die für die Angeklagten vernichtende Begründung. Das Gericht stellte in feiner Urteilsbegründung fest, daß das Urteil gegen Davidsohn von den Angeklagten so dar- gestellt worden ist, als habe Davidsohn lediglich wegen des Aus- drucks„Mörder", wegen formaler Beleidigung eine geringe Geld- strafe erhalten, während in der Sache das Gericht ihm dahin bei- getreten sei, daß Kuttner widerrechtlich einen Menschen getötet habe. Tatsächlich ist Davidsohn, wie das Urteil ergibt, wegen übler Nachrede zu der damals höchstzulässigen Geldstrafe verurteilt worden und das Gericht hat seine Behauptungen auch sachlich für vollkommen widerlegt erachtet. Die Urteilsbe- gründung fährt fort: Es handelt sich um Anwürfe gegen eine Per- fönlichkeit, gegen deren persönliche Integrität nicht das mindeste vor- gebracht worden ist. Gerade vom politischen Standpunkt der An- geklagten aus sind die Angriffe auf den Nebenkläger ganz unver- ständlich. Sie ließen sich innerlich verstehen, wenn sie von entgegen- gesetzter(kommunistischer) Seite ausgingen, der inneren Ueberzeu- gung der Angeklagten aber können sie keinesfalls entsprechen. Wenn sie diese mehr als 10 Jahre zurückliegende Sache gegen den Neben- kläger vorholen, so zeigen die Angeklagten selber, daß sie sonst gegen ihn nichts einzuwenden wissen. Milder wurde den Angeklagten nur angerechnet, daß sie durch die Angriffe des Nebenklägers auf Hugenberg im Landtag in einer gewissen Erregung gewesen seien. Im übrigen aber seien die nach der ersten Berichtigung Kuttners auf- rechterhaltenen Unrichtigkeiten des zweiten Artikels derartig, daß dieser Artikel hart an die Grenze des§ 187, das heißt an Ver- leumdung wider besseres Wissen streife.
Vor drei Jahrhunderten, am 30. Mai 1631, erschien in Paris die erste Zeitung. Gewiß hatte sie ihre Vorläufer, nicht zuletzt in Deutschland , wo die sogenannten„Ordinari-Zeitungen" au» dem Bedürfnis der großen Handelshäuser, sich systematisch und regel- mäßig Markt- und andere Berichte zu beschaffen, hervorgegangen waren, aber die„Gazette" bot wirklich, wenn auch in beschei- denem Umfange— Quartformat, erst vier-, dann achtseitig und nur Freitags herauskommend—, das, was wir heute eine Zeitung nennen. Ihr Herausgeber, Thäophraste Renaudot, der füglich auf den Ehrentitel des ersten modernen Journalisten Anspruch machen kann. wurde, wahrscheinlich im zweiten Halbjahr 1586 zu Loudun in Poitou geboren. Auf jedem Schönheitswettbewerb wäre er schon am Start ausgeschieden, denn er war ein magerer, knochiger, eckiger Geselle mit Riesenfäusten an langen Gorillaarmen und einer un- gewöhnlich plattgedrückten Nase, an der nur zu gern der billige Spott der Zeitgenosien anhakte. Aber er hatte einen offenen Kops voll gärender Gedanken; vielleicht weil er zu der meist geistig geweckten protestantischen Minderheit des katholischen Landes zählte, hing er fanatisch dem Fortschritt an und strebte nach dem Neuen, nicht«eil es das Neue war, sondern um der Menschheit weiter zu helfen. Der sich schon mit 20 Jahren den medizinischen Doktorhut an der Universität Montpellier geholt hatte, klebte in der Heilkunde nicht an dem überlieferten Kram der Quack- salber- und Feldscherzunft; er war. unter allerhand Anfeindungen. einer der ersten, die sich der eben aufkommenden Arzneien aus dem Laboratorium der Chemie bediente. Aber von Anbeginn faßte er auch den ärztlichen Beruf als öffentliches Amt auf, das ihn mannig- fach verpflichtete. Mit sinnendem Mitleid ruhte sein Auge auf denen, die doppelt unglücklich waren: krank und arm, und bald erkannte er, daß die Massenarmut eines Landes eine organische Krankheit des Gesellschaftskörpers darstelle. Die grobschlächtige Gesetzgebung jenes Jahrhunderts ging mit den armen Teufeln, die Wirtjchaftsentwicklung und Kriegsläufte von ihrer Scholle losgerissen und auf die Landstraße warfen, also enteigneten und proletarisierten, schonungslos um; sie wurden nicht als halbe, sondern als ganze Verbrecher behandelt. Noch im Anfang der Re- gierungszeit Ludwig XVI. schickte man den, der ohne eigene Schuld des Unterhalts und der Unterkunft entbehrte, auf die Ga- leeren. Das war nicht Renaudot's Fall: dem Zeitalter der Sozialpolitik weit vorauseilend, glaubte er, daß Hilfe für den Armen und Kampf gegen die Armut das Richtige sei. Der Zufall wollte es, daß er 1609 in seiner Heimat die nähere Bekanntschaft eines jungen Edelmannes namens Armand d u B l e f s i s machte, der seit kurzem als Bischof von Luyon wirkte. Alz dieser du Plessis, bald HerzogvonRichelieu. allmächtiger Staatskanzler von Frankreich war, berief er 1612 Renaudot, dessen„Traktat von den Armen" er wohl kannte, nach Paris und setzte durch, daß sein Günstling den Titel eines königlichen Leib- arztes erhielt und zum Generalkommissar des Armen- wesens ernannt wurde. Aber da Renaudot auf zu starke Wider- stände stieß, um seine kühnen Gedanken in die Wirklichkeit zu über- tragen, kehrt« er zur Ausübung des ärztlichen Berufs in fein«
Geburtsstadt zurück. Erst 1624 siedelte er für die Dauer nach Paris über, um 1629 mit königlichem Privileg sein„Adressenbureau" zu eröffnen. Das war in erster Linie eine Stellenvermittlung, wo die nach Paris strömenden Arbestslosen offene Plätze erfragen und
Stutleriahn in&reiheil Walter B u l l e r j a h n verläßt mit seiner Mutter, seiner Frau und seinem Verteidiger, Dr. Kurt Rosenseld(rechts), das Gefängnis in der Lehrter Straße.— Auf Antrag feines Verteidigers war Buller- jahn vor einiger Zeit aus dem Zuchthaus Brandenburg nach der Strafanstalt in der Lehrter Straße in Berlin übergeführt worden und wurde hier von Sanitätsrat Dr. Leppmann auf seinen Gesund- heitszustand untersucht. Dr. Leppmann hat sein Gutachten dahin abgegeben, daß durch die Fortdauer der Haft ein« schwere Gesund- heitsgesährdung zu erwarten sei. Daraufhin hat der vierte Straf- senat die vorläufige Hastentlassung Bullerjahns, die wohl als eine endgültige zu betrachten ist, beschlossen.
die Unternehmer sich nach Arbeitskrästen erkundigen konnten: es war das erste Arbeitsamt. Damit nicht zufrieden, richtete Renaudot auch die erste Poliklinik ein, in der die Unbemit- testen, ohne zahlen zu müssen, ärztlichen Rot und Heilmittel be- kamen: ihrer 20 000 genossen zu seinen Lebzeiten diese Wohltat.
Endlich schuf er, augenblicklicher Not augenblicklich zu steuern, das erste Leihhaus, das, ohne die Absicht wucherischen Gewinns, gegen beliebige Pfänder Geld zu ganz mäßigen Zinsen auslieh. Wie über diese Einrichtung hielt Richelieu auch seine schützend« Hand über die„G a z e t t e", deren Wert im Kampfe gegen seine äußeren und inneren Feinde er scharfen Blickes erkannte. Die erste Zeitung war derart ein offiziöses Blatt, durch das die Regierung ihr genehme Nachrichten verbreitete: als des Kardinals Pressechef wirkte Peter Josef, die„Graue Eminenz", der oft zu geheimer Zwiesprache mit Renaudot auf der Redaktion er- schien. Aber darüber hinaus sammelte der Herausgeber aus eigenem Nachrichten, die für die Leser anregend und wichtig sein konnten. Die erste Nummer begann mit einer Meldung aus K o n st a n t i- n o p e l über den persisch-türkischen Krieg und brachte im übrigen Korrespondenzen„aus aller Welt": aus Rom . Spanien . Portugal , Oberdeutschland, Schlesien . Venedig , den beiden Frankfurt , aus Stettin , Leipzig , Lübeck , Mainz , Niedersachsen , Amsterdam und Ant- werpen: Frankreich kam erst von der sechsten Nummer an zu seinem Recht. Als Renaudot am Ende des Jahres 1631 den ersten Jahr- gang gesammelt und gebunden herausgab, verkündete er als seinen journalistischen Grundsatz: Erforschung der Wahrheit, räumte aber bereitwillig ein, daß unter fünfhundert in der Eile ge- schrieben« Notizen die eine oder andere ihre Korrektur durch die Zeit erfahren könnte. Während der Ausruhrbewegung der„Fronde" gegen den unmündigen Ludwig XlV. gab er das nicht minder rühm- liche Beispiel, daß er mit der„Gazette" für die nach Saint-ltzer- main geflüchtete Regierung— nach dem Tode R i ch e l i e u' s war nun der Kardinal M a z a r i n am Ruder— publizistisch wirkte. während seine Söhne in' Paris den„C o u r r i e r F r a n g a i s" als Sprachrohr der Gegner der Regierung gründeten. Gleichwohl war es ein mit Arbeit, Mühsal und Kampf erfülltes Leben, das am 26. Oktober 1653 erlosch: am Freitag darauf brachte die„Gazette" den Nachruf auf ihren Gründer und Herausgeber. Ein allegorischer Kupferstich der Zeit stellte die„Gazette" als Frauen- gestalt auf dem Richterstuhl dar: die demaskierte Lüge wirft ihr Hassesblicke zu, die Wahrheit sitzt zufrieden ihr zur Seite, und als Gerichtsschreiber zu Füßen dieses Tribunals der öffentlichen M«:- nung wendet sich Renaudot verächtlich von denen ab, die durch Geld seine Gunst zu erkaufen suchen. Bezahlte Anzeigen hatte er stets von seiner Zeitung ferngehalten und in ein besonderes Blatt verwiesen. Aber wenn sich zwei Jahrhunderte nach Erscheinen der „Gazette" die Pariser Iulirevolution an den Preßordonnanzen ent- zündete und das Zeitalter der Preßfreiheit einleitete, so erschien kurz danach mit G i r a r d i n' s„Presse" jener sich wie eine Pest in ollen Ländern verbreitende Zeitungstyp, bei dem der Text nur Anhängsel des Anzeigenteils ist, ein bares Geschäftsunter- nehmen, das nach Lafsalle's brandmarkendem Wort„um schnöden Gewinnes willen dem Volke den geistigen Tod täglich aus tausend Röhren kredenzt". Diese üble Entwicklung hatte ein red- licher, stets aufs ösfentliche Wohl bedachter Mann wie Th�phraste Renaudot nicht voraussehen können. Hermann Wenclei „Majestät kämpft sür Republik ." Kleines Theater. Solomon, der Weif«, von Beruf altisraelitischer König, entdeck: plötzlich in sich republikanische Neigungen. Er will sein Volk mit politischer Freibeit beglücken, aber das Volk sträubt sich. Den Ver- tretern genügt es vollkommen, wenn sie ungestört auf der Börse Geld und Brief sein dürfen. Und da faßt Salomon den genialen Plan, unzählige Königskinder mit den Töchtern des Landes zu zeugen, um dadurch«ine Ueberbrückuna. der Gegensätze herbeizuführen. Leider wird diese erotische' Sozialpolitik vorzeitig durch die Rückkehr der Königin unterbrochen. Ein Sketch ist zu einem Vierakter ausgewalzt. Max Jung- mann glaubt, geistreich zu sein, wenn er den König Salomon in Frack und Sakko als modernen Dandy serviert, aber dieser Witz trögt«inen langen Bort, und andere Qualitäten weist die Komödie kaum auf. Die Sehnsucht Iungmann» nach geschlissenen Bonnots und Apergus wird nicht erfüllt. Man merkt zu sehr die Absicht, und Banalitäten bilden das Resultat. Es bedeutet außerdem ein billiges Vergnügen,«in altes Thema mit Glossen über moderne Zu- stände zu dekorieren. Iungmann fehlt die Gestaltungskrast und die Leichtigkeit der Formung. Warum werden solche Sachen gespielt? Gibt es wirklich keine guten Theaterstücke? Die Aufführung besorgte die Spielvereinigung Ber- linerSchauspieler. Regie war nicht zu merren. Das Ganze macht den Eindruck einer Diiettantenangelegenheit, trotzdem sich Niko- witz, Lieck, Metzger und Marion Hartseil immerhin bemühen, ihre Rollen bestimmt zu umreißen. Wollen diese neugegründeten Schau- spielergruppen Interesse erregen, dann müssen sie sich nach wert- vollen Stücken umsehen. Mit dramatisierten Reportagen oder mit billigen, unzureichenden Komödien ist nichts zu machen.?. Lcd. Ein Internationaler Kongreß der Schriftstellerverbände wurde Mittwochvormittag in Paris eröffnet. 22 Länder sind vertreten, um«ine internationale Schriststellervereinigung zu gründen. Die Tagung wurde durch eine Rede des französischen Unterrichtsministers eröffnet. Als Vertreter Deutschlands sprach Heinrich Mann . Der Zweck der Neugründung ist eine internationale Regelung der Autorenrechte unter besonderer Berücksichtigung der durch Rundfunk und Film entstandenen Lage. Ein Biesenzeppelin für Holland . Die Niederländische Dampf- schissahrtsgesellschast und der Königl. holländ. Lloyd in Amsterdam beabsichtigen, Riesenzeppeline mit einer Aufnahmemöglichkeit sür hundert und mehr Passagiere herstellen zu lassen. Die Lustschiffe sollen den regelmäßigen Verkehr zwischen Holland und Holländisch- Indien in 4)4 Tagen besorgen. Mit dem Bau soll in Kürze be- gönnen werden. In der Kunstausstellung im Schloß Biederschönhausen ist auch eine Kollektivgruppe von 20 Plastiken zu sehen. Sie sind das Werk van Viktor Burbott, einem Schüler Professor Lederers, der durch Ankäufe und Aufträge der Stadt Berlin (Ebertbüsten u. a.) wiederholt ausgezeichnet wurde. Die Ausstellung ist um 14 Tage verlängert. Die Besucher der Berliner Bauausstellung machen wie alle Ausstellungsbesucher die gleiche Erfahrung. Die Freude an der Be- sichtigung der Fülle des vorhandenen Materials steigert sich wesent- lich, wenn man mit den wichtigsten Fragen und Problemen bekannt und oertraut ist. Die Zeitschrift„Die Gemeinde" hat deshalb zur Berliner Bauausstellung ein etwa 100 Seiten starkes reich illustriertes Sonderheft herausgebracht. Die einzelnen Artikel be- schäftigen sich eingehend mit allen wesentlichen Fragen des Bau- und Wohnungswesens. Die neuen hirnsorschungsinstitule. Die Gesellschaft zur Förde- rung der Wissenschaften weiht ihr Institut sür Hirnforschung bei Gelegenheit ihrer diesjährigen Iahrestagung am 2. Juni in Berlin-Buch«in.— Auch in Wien ist soeben das Hirn- forschungsinstitut eröffnet worden, mit einem Vortrag von Prof. Economo über die Arbeit des Hirnforschers. Ein Bildnis von Wagner-Iauregg schmückt den Hörsaal. Neben dem Institut in Buch, der Schöpfung seines Direktors Prof. Oskpr Vogt, hat damit Wien das zweiie große Institut dieser Art erhalten. vi« vagobundea-kunftausstetluag in den Räumen de«.Sturm", Bayreuther Str. 33, wird um ein« Woche verlängert.