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2. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Jr. 130.

Soziale Rechtspflege.

Er nahm an,

Radon

Sonnabend, den 6. Juni 1896.

13. Jahrg.

vertrat. Besonders heftige Kämpfe wurden um die Alimentations- dadurch die elenden Lohn- und Arbeitsverhältnisse bei der Privatpost pflicht geführt, die der Angeklngte Beischau bestritt. Der Prozeß wurde amtlich bekannt würden und infolge deffen die öffentliche Meinung diesem Prozeß gegen ihn aufgetretene Zeugin die Strafanzeige wegen Vorschlag fand einstimmige Annahme. Ueber die gegenwärtige zu seinem ungunsten entschieden. Er erstattete alsdann gegen eine in zweifellos auf die Seite der Angestellten treten werde. Dieser meineides und als er auch hiermit fein Glück hatte, ließ er sich Situation der Bewegung berichtete Ra Bler: Nachdem sich die von dem Rechtskonsulenten Rremte sowohl eine Beschwerde an Direktion anfangs entschieden ablehnend die Oberstaatsanwaltschaft, als auch eine Eingabe an die lungen mit der Kommission verhielt, gegen Verhand­Anwaltskammer anfertigen und beschuldigte darin den Rechts- fugniß derselben zur Vertretung weil sie die Bes anwalt Dr. G. neben anderen Dingen auch dahin, daß er im sei es den Bemühungen der Kommiffion gelungen, eine der Angestellten bestritt, Interesse seiner Klienten Zeugen gedungen" habe. Die Beweis- Unterredung mit Direktionsmitgliedern zu erlangen. Dieselben ers aufnahme ergab, daß der Rechtsanwalt in feiner Beziehung lärten sich bereit, Donnerstag nachmittags 2 Uhr mit der Rom gegen seine Amtspflicht gehandelt hätte, gleichzeitig konnten aber mission zu unterhandeln, welche der Einladung folgte. Die Be= auch, die Angeklagten nachweisen, daß sie sich bei ihren Ein- handlung der Kommissionsmitglieder seitens der Direktion sei jedoch gaben auf die Mittheilung einer dritten Person gestügt hätten. eine so unwürdige gewesen, daß man es für nothwendig hielt, die Der Gerichtshof war deshalb mit dem Rechtsanwalt Morris Verhandlungen abzubrechen. Die Angestellten fönnten mit aller darin einig, daß die Anklage wegen wissentlich falscher An- Ruhe dem weiteren Verlauf der Dinge entgegensehen. Zwar habe schuldigung fallen müsse, er hielt aber den Ausdruck Beugen fich eine Anzahl von Streitbrechern gefunden, doch werde es der gedungen" für eine schwere Beleidigung des Rechtsanwalts und Direktion nicht möglich sein, mit diesen ungeübten Arbeitskräften verurtheilte den Angeklagten Beisch au zu einem Monat, den Betrieb aufrecht zu erhalten. Daß die Direktion derfelben den schon mehrfach vorbestraften Krem ke zu drei Monaten Ansicht sei, beweise, daß sie nun ihre Angestellten zu einer Ver­Gefängniß. sammlung behufs Unterhandlung eingeladen habe. Da aber nicht einer der Angestellten dieser Einladung Folge gez

Für Bierfahrer und andere Wagenführer, die neben ihrer Thätigkeit als Rutscher zugleich die des Rassirers aus zuüben haben, ist ein Unfallprozeß von großer Wichtigkeit, der vom Reich 3 Versicherungsamt dieser Tage erledigt wurde. Der Fahrer Poller zu Berlin zog sich im Lokale des Gastwirths Hillerscheidt, Inselstraße, am 30. März 1895 gegen 11 Uhr nachts dadurch eine Beinverlegung zu, daß er plöglich ausrutschte und zu Boden fiel. Ein Anspruch desselben auf Unfall rente, den er damit begründete, daß er sich zur Unfallzeit im Intereffe des Brauereibetriebes seines Arbeitgebers im H.'schen Lokal aufgehalten habe, wurde von der Brauereis und Mälzerei Berufsgenossenschaft abgewiesen. Der Sektionsvorstand stüßte fich auf die polizeiliche Unfalluntersuchung, die als wahrscheinlich ergeben hatte, daß Poller infolge eines Stoßes anläßlich eines Streites zwischen Herrn und Frau Hillerscheidt zu Falle kam. daß hierbei jedes Betriebsinteresse aus geschlossen sei, wenn auch Poller sich nur bei dem Gast­wirth aufgehalten habe, um für den Brauereibefizer Gelder einzutafsiren. Das Schiedsgericht er= kannte auf die Berufung des Klägers ebenfalls zu feinen Die ,, Deutsche Glasglühlicht- Aktiengesellschaft" theilt leistet habe, so schlug der Redner vor, daß auch die ungunsten, worauf dieser beim Reichs- Versicherungsamt Rekurs mit: Heute stand vor der Nichtigkeits- Abtheilung des kaiserlichen hier Anwesenden die von der Direktion einberufene Versammlung einlegte. Letzteres erhob nochmals Beweis und stellte fest, daß Patentamts Termin in der Nichtigkeits- und Zurücknahmeklage nicht besuchen sollten. Der Vorschlag wurde angenommen und der Kläger auf ausdrückliches Verlangen des Hillerscheidt erst von seiten der Firmen: Continental- Gasglühlicht Aktiengesellschaft, ein Bote an die Direktion gesandt, mit einem Schreiben des spät abends sich in der Kneipe eingefunden und dann noch Meteor, vorm. Kroll, Berger u. To. und F. Butzke, Aktiengesell Inhalts, daß die Angestellten zu Unterhandlungen bereit seien längere Zeit auf deffen Wunsch gewartet hatte, bevor er das im schaft für Metall- Industrie gegen das der Deutschen Gasglühlicht- und zu diesem Zweck dem Erscheinen der Direktion im Ver­Auftrage seines Arbeitgebers einzuziehende Geld erhielt. Ferner Attiengesellschaft gehörige Brenner- Batent 43 991( Bintsch- Patent) fammlungslokal bei Bolt bis 1/21 Uhr entgegensehen. Der hielt aber das Gericht für erwiesen, daß Poller nach Empfang an. Die Kläger Aktiengesellschaft Meteor und Buzke wurden Bote kam nach einer halben Stunde zurück mit dem Bescheid, des fraglichen Betrages sich nicht gleich entfernte, sondern mit ihren Nichtigkeits- und Zurücknahme- Anträgen tostenpflichtig daß die Direktion die Angestellten ersuche, sofort nach noch einige Minuten im Lokale verweilte, dazu durch abgewiesen und das Brenner- Patent der Deutschen Glasglühlicht- der Wafferthorstraße zu kommen, um mit ihnen die Absicht des Wirthes veranlaßt, ihn trotz der späten Aktiengesellschaft für zu recht bestehend erkannt. Stunde noch zu begleiten. Als Kläger dann gehen wollte, glitt er nach der Aussage eines Zeugen ohne erkennbare Ursache aus und erlitt einen Knöchelbruch. Auch das Rekursgericht wies die Forderung des Klägers zurück. Das Kassiren sei sehr wohl eine Betriebshandlung gewesen, diese hätte indessen mit dem Einstecken des Geldes ihren Abschluß erreicht gehabt. Der weitere Aufenthalt im Lokal habe in keinerlei Beziehung mehr zum Brauereibetriebe gestanden, Kläger hätte vielmehr, als der Unfall passirte, sich nur aus persönlichen Gründen noch im Lokal befunden, und das sei ausschlaggebend.

Gerichts- Beifung.

Die Vertheilung der Verantwortlichkeit unter mehrere Redakteure behandelt ein Erkenntniß des Reichsgerichts, welches heute in der Prozeßfache gegen den Redakteur Karl Thiel in Harburg gefällt wurde. In unserem Parteiorgan, dem " Volksblatt für Harburg", war die Berufungsschrift in einem Prozeffe gegen einen Kolonialwaarenhändler in Lüneburg veröffentlicht worden, bevor die Berufungsverhandlung statt­gefunden hatte.

werden dürfen,

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811

unterhandeln. Diese Antwort wurde mit Heiterkeit aufgenommen Der verhaftete ehemalige Direktor der Rheinisch West und auf Vorschlag Kaßler's beschlossen: Da es unmöglich ist, fälischen Bant, Hermann Friedmann , ein Better bes mit 3-400 Personen erfolgreich zu verhandeln, so ist nach wie Dr. Frizz Friedmann, wird in der im Juli stattfindenden letzten vor die Kommission ermächtigt, die Verhandlungen im Namen Schwurgerichts- Tagung vor den Gerichtsferien abgeurtheilt der Angestellten zu führen, wozu sie jederzeit bereit ist. Dieser werden. Er ist am 8. Februar in Haft genommen worden und Beschluß wurde sofort der Direktion telephonisch mitgetheilt, wird beschuldigt, außer Kraft gefeßte Aktien der Potsdamer worauf die Antwort erfolgte, daß die Direktion auf ihrenr Straßenbahn unter Beseitigung des betr. Vermerks verpfändet Standpunkt beharre, und die Angestellten erwarte. Sie fei zu haben. allenfalls bereit, mit einer Kommission zu unterhandeln, die aber nur aus Angestellten, die noch bei der Gesellschaft in Arbeit Wegen der Metalldiebstähle in der kgl. Artilleriewerkstatt stehen, zusammengefeßt sein dürfe. Die beiden Kommissions­haben zwei daran betheiligte Personen bereits ihre Strafe er- mitglieder Schumann und Kaßler lehne sie unter allen Umständen halten. Es sind dies der Klempner Bauer in Berlin und der ab. Wenn die Angestellten nicht diese beiden Mitglieder fallen Arbeiter Gabriel in Spandau , die sich vorgestern deshalb vor ließen, dann verzichte die Direktion auf weitere Unterhandlungen. dem Schöffengericht zu verantworten hatten. Ersterer wurde zu Die Versammlung beschloß dagegen, die Kommission in der bis­4 Wochen, der andere zu 2 Wochen Gefängniß verurtheilt. herigen Zusammensetzung bestehen zu lassen und unter feinen Beide waren über 20 Jahre hindurch in der Fabrik beschäftigt Umständen auf ihre Vertreter Kaßler und Schumann zu vers und haben nun ihre Stellungen daselbst eingebüßt. Die anderen zichten. Am Sonntag Vormittag findet wieder eine Versamm in dieser Sache verhafteten Personen sind, wie es heißt, erheblung lich schwerer belastet und werden, sobald die Untersuchung ab- ung der Angestellten bei Boltz statt. geschlossen sein wird, der Straftammer überwiesen.

die

Versammlungen.

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In einer öffentlichen Malerversammlung, die am Der preußische Gendarm und die Rechtsprechung. Eine Donnerstag im Louisenstädtischen Konzerthaus tagte, wurde zuerst Daran waren Grörterungen über Vereine und Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht II mußte gestern vertagt der Rechenschaftsbericht über die verflossene Lohnbewegung er Vereinsrechte geknüpft worden. Es lag ein Bergehen gegen§ 17 werden, weil ein als Zeuge geladener Gendarm angezeigt hatte, stattet, an den sich eine ziemlich erregte Debatte knüpfte. des Preßgefehes vor. Das Landgericht Stade, welches am 8. April in dieser Sache verhandelte, hat den' Redakteur er sei bis Ende Juni zur Dienstleistung in der Gewerbe- Aus- Nikolai beanstandete namens der Revisoren einen Ausgabe­posten von 63 M., davon kommen je 27 M. auf die Lohn­Thiel zu 50 M. Geldstrafe verurtheilt. Nun war die betreffende stellung kommandirt und daher unabkömmlich". tommissions- Mitglieder Link und Böhling, die denselben für ihre Zeitungsnummer von mehreren Redakteuren verantwortlich ge= In dem Strafverfahren gegen den amerikanischen Renn- Thätigkeit in der ersten Streitwoche zu unrecht gezahlt zeichnet worden. Verantwortlich für die Rubriken Politit", stallbefizer Thomas Kneeb 3 ist zum 4. Juli d. J. vorm. 9 Uhr worden sein sollen. Die gleiche Besoldung der übrigen 3 Nom " Feuilleton" und Vermischtes" war Thiel, für den gesammten Termin zur Hauptverhandlung vor der vierten Straffammer des missionsmitglieder für die erste Woche wird feitens der Revisoren übrigen Inhalt der Zeitung aber Heinrich Kaufmann . Die in- Landgerichts I anberaumt worden. nicht beanstandet, da diese ihre Arbeit bei Meistern, die bewilligt triminirte Notiz hatte nicht in einer der drei besonders ge­haben, im Intereffe der Kommissionsarbeiten niederlegen mußten, nannten Rubriken gestanden, sondern in dem übrigen Theile. was bei den beiden erstgenannten nach Ansicht der Revisoren Das Landgericht hatte aber nur Thiel zur Verantwortung ge­nicht der Fall war. Mit sehr scharfen Worten bezeichnete zogen, weil die Notiz wegen des Zusages als politische Nitolai das Verhalten Link's, der ferner als Kommissions= angesehen wurde. Auf die Revision Thiel's hob das Eine öffentliche Versammlung der Klempner, die am mitglied einen Betrag von 9 M. erhob für zwei Tage, an denen Reichsgericht im Einverständniß mit dem Reichsanwalt das 3. Juni bei Cohn, Beuthstraße, tagte, beschäftigte sich mit dem er beim Meister in Arbeit stand. Diese Handlungsweise wurde Urtheil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Thema: Wie erhalten wir das im Frühjahr Errungene auf- auch von anderer Seite scharf getadelt, während man bezüglich Es tomme bei der Vertheilung der Verantwortlichkeit(§ 7, 2 recht?" Nach dem Referat des Vertrauensmannes der Berliner des anderen Punktes der Meinung war, daß für die Preßgesez) nicht nur auf den Inhalt an, sondern auf Form Metallarbeiter, Mäther, ist die neunstündige Arbeitszeit bei erfte Woche entweder tein Kommissionsmitglied, oder und Inhalt. Die Rubriken seien hier anscheinend in erkenn- den Klempnern zum theil durch die häufigen Ueberstunden, die aber alle gleichmäßig besoldet werden müßten, umsomehr, barer Weise abgegrenzt. Dann komme es nicht auf den Inhalt gemacht werden, wieder illusorisch. Ebenso wie der Zuschlag als auch Lint und Böhling behaupteten und andere an, sondern auf den Platz, wo die inkriminirte Notiz stand. Als von 25 pet. Zuschlag für Ueberstunden nicht selten verweigert Kollegen bestätigten es, daß auch sie der Kommissionsarbeiten verantwortlich müsse dann auch derjenige Redakteur angesehen wird, ist von den Unternehmern wiederholt versucht worden, wegen ihre Berufsarbeit aufgeben mußten. Nach sehr langer werden, der für die betr. Rubrik gezeichnet habe. und sogar theilweise mit Erfolg, den Stundenlohn von 45 Pf. Debatte, in der auch mancherlei persönliche Angelegenheiten zur Die Veröffentlichung der Anklageschrift. Eine für die u reduziren. Um genau festzustellen, inwieweit eine Aenderung Sprache tamen, wurde folgender Antrag angenommen: Die Ver­Breffe bedeutungsvolle Entscheidung fällte am 4. Juni der erste Statistik aufnehmen und dann, wenn sich die Nothwendigkeit fommiffionsmitglieder für die erste Streitwoche als gerechtfertigt, in den Verhältnissen stattgefunden hat, will man zunächst eine sammlung erklärt die Besoldung sämmtlicher Lohn­Straffenat des Reichsgerichts in einem Prozesse gegen den Rechts­anwalt Reinhold Schraps aus Zwickau . Derselbe ist am ergiebt, geeigneten Schritte unternehmen. Zunächst tadelt aber ganz entschieden den Kollegen Link dafür, daß er sich fei aber darauf achten, สิน daß die 5. März vom Landgericht Hof von der Anklage aus§ 17 des Werkstätten als Lohukommissionsmitglied zwei Tage bezahlen ließ, an denen Vertrauensmänner eine intensivere Preßgefeßes freigesprochen worden. Dieser Paragraph besagt, Weiter forderte der Redner auf, den Beschluß, wöchentlich 50 Pf. erhaltenen Betrag sofort zurückzahlen werde und damit die Sache Agitation entfalten. er feiner Berufsarbeit oblag." Link erklärte, daß er den zuviel daß die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines zur Unterstützung der Gemaßregelten abzuliefern, hochzuhalten, für erledigt halte. Die Versammlung erklärte ihre Sympathie Strafprozesses durch die Presse durch die Presse nicht eher nicht eher veröffentlicht um bei der Kraftprobe, welche das Unternehmerthum beabsichtigt, für den Londoner Kongreß, beschloß aber, denselben der hohen als bis sie in öffentlicher Verhandlung in jeder Weise gerüstet zu sein. In der darauffolgenden Dis- Kosten wegen nicht zu beschicken. Nach kurzer Debatte wurden fundgegeben worden sind oder das Verfahren sein Ende fussion wurden die Ausführungen des Referenten, allseitig be- als Kandidaten für die Gewerbegerichtswahl Schlaf und erreicht hat. Rechtsanwalt Schraps war in Zwickau stätigt und verschiedentlich der Indifferentismus, der einen großen Now us ch aufgestellt. Da das Mandat der Lohnkommission in einen Beleidigungsprozeß verwickelt wusch über die vom Staatsanwalte gegen das landgerichtliche Urtheil worin die Versammlung ihr Einverständniß mit den Aus- gewählt. Theil der Klempner noch beherrscht, bedauert. Eine Resolution, erloschen ist, wurde zur Leitung der Agitation Kollege Jakobei eingelegte Revision vom Reichsgerichte entschieden worden war, führungen des Referenten erklärt und als einziges Mittel, das in einem Hofer Blatte einen Artikel veröffentlicht, in welchen im Frühjahr Errungene festzuhalten, den Zusammenschluß in ein Satz aus der Anklageschrift hineingeflochten war. Er be: hauptete, er sei sich nicht bewußt gewesen, die Anklageschrift der Organisation erblickt, fand einstimmige Annahme. ganz oder theilweise wiederzugeben. Das Landgericht fonnte Eine öffentliche Versammlung der Kunstschmiede und gemeine Nationalökonomie. Wesen der gesellschaftlichen Arbeit. Die ver­nicht zu der Ueberzeugung gelangen, daß in der Zwickauer Ver- Schloffer tagte am 4. Juni bei Meier, Müllerstraße. Das handlung gegen den Angeklagten jene Stelle der Anklageschrift nicht Thema war wieder: Wie stellen sich die Schlosser und Kunst­nur dem Sinne nach fundgegeben sei, und sprach deshalb frei. schmiede zum Neunstundentag. Das Referat hatte der Ver­Der Reichsanwalt hielt die Revision des Staatsanwalts nicht trauensmann der Berliner Metallarbeiter D. Nät her über­für begründet. Das Reichsgericht erkannte jedoch auf Aufnommen, der in seinen Ausführungen auf die Schäden der langen hebung des Urtheils und verwies die Sache an das Land- Arbeitszeit in sanitärer und fittlicher Beziehung hinwies und gericht Hof zurück. Die Gründe lauteten: Da für die Anklage- bezugnehmend auf die große Zahl der Arbeitslosen und die schrift jetzt besondere Bestimmungen nicht mehr bestehen, so ist hieraus resultirenden niedrigen Löhne, die Nothwendigkeit der Hamburg , Filiale Berlin 9. Mitglieder- Versammlung am Sonntag, den Allgemeine Kranken- und Sterbekaffe der Metallarbeiter.( E.H. 29) sie all den übrigen Schriftstücken gleichzustellen, bezüglich deren Verkürzung der Arbeitszeit eingehend begründete. Dem. mit leb7. Junt, Vormittag 10 Uhr bei Vieck, Siemensstr. 17. Tagesordnung: es in§ 17 des Preßgefeyes heißt, daß sie nur dann veröffent- haftem Beifall aufgenommenen Referat folgte eine furze Dis- 1. Kaffenbericht. 2. Bericht der Delegirten von der Generalversammlung. licht werden dürfen, wenn sie in öffentlicher Verhandlung funds fussion, in der zum Anschluß an die Organisation und zur regen 3. Dreuwahl der gesammten Ortsverwaltung. 4. Verschiedenes. gegeben worden sind oder das Verfahren sein Ende er Agitation aufgefordert wurde, um die Durchführung des Neun- Umgegend. Sonntag, den 7. Juni, nachmittags 5 Uhr, in der Oranien­reicht hat. Nun ist nicht ausgeschlossen, daß auch stundentages zu ermöglichen. Außerdem wurden verschiedene ftraße 51, Versammlung. eine Anklageschrift unter Umständen etwa zur Er Mißstände von einigen Werkstätten kritisirt und von mehreren kreis Stralsund - Franzburg - Rügen. gänzung des Eröffnungsbeschlusses ober aus Sonstigen Rednern auf das Verwerfliche der Ueberstundenarbeit hingewiesen. 10 Uhr, bei einte, Judenstr. 36: Sigung. in legaler, prozeßmäßiger Weise, sei es Nachdem noch aufgefordert worden war, in allen Werkstätten Verband der in Holzbearbeitungsfabriken und auf Holzplähen vom Vorsitzenden oder vom Gericht oder mit Erlaubniß des Ge- Vertrauensmänner zu wählen und Werkstättenversammlungen beschäftigten Arbeiter Deutschlands , Filiale Berlin 1. Mitglieder- Ber­richts in der Hauptverhandlung fund gegeben werden kann. Daß einzuberufen, um die Frage der Verkürzung der Arbeitszeit ein­dies im vorliegenden Falle geschehen sei, ist aus dem Urtheil gehend zu diskutiren, gelangte folgende Resolution einstimmig nicht zu ersehen. Ist aber diese Kundgebung im gesetzlichen zur Annahme:" Die Versammlung erklärt sich mit den Aus­Sinne nicht erfolgt, dann durfte die Veröffentlichung nur dann führungen des Referenten vollständig einverstanden und verpflichtet erfolgen, wenn das Verfahren geschlossen war, was nicht der sich, pro Woche 50 Pf. an den Agitations- und Unterstützungs­Fall war. Deshalb muß die Auffassung des Landgerichts, daß fonds zu entrichten; erner eine rege Agitation, in allen Werf die Anklageschrift in der Hauptverhandlung kundgegeben" stellen für den Neunstundentag zu entfalten, damit möglichst noch worden sei, als auf Rechtsirrthum berühend bezeichnet in diesem Jahre eine diesbezügliche Forderung an die Unter werden. nehmer gestellt werden kann."

Gründen

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und hatte, bevor

oft schule, Waldemarfir. 14: Redeübung.( Die wichtigsten Gesetze für die

Arbeiter- Bildungsschule. Sonnabend Abend von 8-9% Uhr: Süd­Kunst des öffentlichen Redens, Lehre vom Aufbau eines Vortrages.) Herr Heinrich Schulz. Nordschule, Müllerstr. 179a: National- Dekonomie.

duktionsform.

schiedenen Produktionsformen. Das charakteristische der kapitaliſtiſchen Pro­Nationalötonomie. Mary' Fortführung und Kritik: Werth, Mehrwerth, Theorien zur Erklärung des Kapitalismus, die klassische Birtulation des Kapitals, Profit, Handelsgewinn, Grundrente. Dié tendenzen der freien Konkurrenz und der Emanzipationskampf der Arbeiter­tlaffe. Die ökonomische Theorie von Mary in ihrem Verhältniß zur materialistischen Geschichtsauffassung) Herr Dr. Konrad Schmidt. Schulräume sind zur Benutzung der Bibliothet und des reichhaltigen Zeit­schriftenmaterials schon von 8 Uhr an geöffnet.

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Die

Verein der Maschinisten, Heizer und Berufsgenaffen Berlins und

Sozialdemokratischer Agitationsverein für den Reichstags- Wahl­Sonntag, den 7. Juni, vorm.

fammlung am Montag, den 8. Juni 1896, abends 8 Uhr, bei Wilte, andreasfir. 26. Tagesordnung: 1. Bericht der Delegirten vom Gewerkschafts­tongreß. 2. Bei schiebenes.

Berlins und umgegend, Sonntag, den 7. Juni 1896, vorm. 10% uhr, Mit­Fachverein der Holz- und Bretterträger, sowie der Bretterschneider glieder- Berfammlung Müllerstr. 7.

tommen.

den Bittoria- Sälen, Hermannstr. 49, Vereinsversammlung.

Privat- Theatergesellschaft Dornröschen". Sonntag, den 7. Juni, nachmittags, bei Bötführ, Invalidenstr. 5, 1 Tr., Sigung. Gäste will Risdorfer Buchdruckerverein. Sonntag, 7. Juni, mittags 12 Uhr, in Arbeiter- Sängerbund Berlins und Umgegend. Borsigender Ad. Neu­mann, Pafewalterstr. 3. Alle Aenderungen im Vereinskalender sind zu richten Wegen wiffentlich falscher Anschuldigung und Be- Die Angestellten der Privatpoft, welche sich seit an Friedrich Kortum, Manteuffelstr. 49, v. 2 Tr. leidigung eines Rechtsanwalts hatten sich gestern der Schneider Donnerstag im Streit befinden, hielten am Freitag Vormittag im Vereinstalender sind zu richten an Otto Schulz, Kottbuserdamm 72. Arbeiter Randherbund Berlins und Umgegend. Aenderungen Beischau und der Rechtskonsulent Kremte vor der eine sehr zahlreich besuchte Versammlung ab. Etwa 500 Personen Bund der geselligen Arbeitervereine Berlins und Umgegend 2. Strafkammer des hiesigen Landgerichts I zu verantworten. füllten den Saal von Bolz bis auf den letzten Platz. Zunächst alle zuschriften den Bund betreffend find zu richten an: Hermann Der erste Angeklagte hatte gegen seine Ehefrau einen Ehescheidungs machte Schumann den Vorschlag, das Einigungsamt des Ge­grozeß angestrengt, in welchem Rechtsanwalt Dr. Gabriel die Frau werbegerichts anzurufen. Dies Verfahren habe den Vortheil, daß

Jahn, Schönhauser Allee 177 c.