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Kampftagung der Konsumvereine.

Der Zentralverband in Magdeburg.

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Magdeburg, 8. Juni. ( Eigenbericht.) Am Montag wurde in Magdeburg der 28. Genossen­schaftstag des Zentralverbandes Deutscher Konsumvereine in der festlich geschmückten Stadthalle vom Senior der Genossenschafts­bewegung, Heinrich Lorenz , eröffnet. Orgelspiel und Gesang der Arbeiterfänger gaben den Begrüßungen einen feierlichen Auftakt. Viele Behörden des Reiches, Preußens, der Provinz Sachfen, der Stadt Magdeburg , die Spitzenvereinigungen der freien Gewerkschaf­ten und der Gewerkschaftsverbände, zahlreiche ausländische Groß­einkaufsgenossenschaften und Konsumgenossenschaften haben ihre Vertreter entsandt, die der Tagung ihren vollen Erfolg wünschten. In der Reihe der Begrüßungsansprachen erwedte die Rede des Magdeburger Oberbürgermeisters Reuter durch sein tiefes foziales Verständnis für die Genossenschaftsbewegung besonderes Interesse. Die Schilderungen der Vertreter des Auslandes ließen die Fort­fchritte in der internationalen Genossenschaftsbewegung erkennen. Bertreten sind 360 Konfumvereine mit 804 Stimmen und 39 Gäste. Die Magdeburger Tagung des Zentralverbandes Deutscher 11 Konfumvereine ist eine Kampf- und Aufbautagung in einem ganz besonderen Sinne. Die Schlag- und Werbekraft der Konsumvereine hat sich in dem schweren Krisenjahr 1930 von neuem bewiesen. Die Zahl der Mitglieder stieg von 2,99 auf 3,05 Millionen Familien. Die Spareinlagen, die die Mitglieder ihren Vereinen anvertraut haben, erhöhten sich von 374 auf 406 Millionen Mart. Das Wachstum früherer Jahre ließ sich gewiß nicht aufrechterhalten. Aber es ist ein Zeichen von unvergleichlicher Werbefraft, daß tro der furchtbaren Not der Massen die Mitgliederzahl und die Summe des den Vereinen anvertrauten Kapitals weiter ge= ſtiegen ist.

Das vergangene Jahr war aber auch deshalb ein besonders schweres Jahr, weil die wirtschaftliche Reaktion im Kampf

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gegen die Konsumvereine Triumphe feiern konnte. Gesetzgebung Die deutschen Nationalisten: Lieber Gott , laß möglichst wenig dabei für Deutschland herausfommen! und Rechtsprechung sollten die Konsumvereine schwächen. Die Vers braucherorganisationen wurden mit einer Sonderumfaßsteuer belastet, die Gerichte, die ordentlichen und die der Finanzhöfe, nahmen einseitig für den privaten Handel gegen die Konfum­cereine Partei. Dazu kam eine Zollpolitik des Reiches, die nicht nur die Lebenshaltung der Massen verteuerte, sondern auch die billige Bersorgung der arbeitenden Massen durch die Konsumvereine in Frage stellte.

Die so furchtbar herabgedrückte Kauftraft der deutschen Volks massen fönnte zur Belebung der Gesamtwirtschaft und auch zur lieberwindung der Arbeitslosigkeit viel fruchtbarer genutzt werden, als es heute geschieht, wenn sich Staat und Deffentlichkeit der all­gemein verbilligenden und die Preise nach unten regulierenden Funktion der Konsumvereine voll bewußt wären. Leider ist das nicht der Fall. Um so größer ist die Aufgabe der arbeiten­den Massen selbst, die für eine bessere mirtschaftliche Gesellschafts­ordnung kämpfen, aus eigener Kraft den Wirkungsbereich zu er­meitern und zu vertiefen.

Staatsvertrag mit der Landeskirche

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alled muligt aller Beratung im Preußischen Landtag.

Zu Beginn der Montagsigung überwies der Preußische Landtag | nicht nach der Parteizugehörigkeit erfolgt, weil er die Weltanschauung zunächst eine Anzahl Anträge über Unwetterschäden dem Hauptausschuß, ebenso einen Antrag über die Notlage der Kleinschiffer. Drei neue Siedlungsgesehe wurden Siedlungsausschuß zur Vorberatung überwiesen.

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Abg. Schwent( Komm.) beantragt, ein fommunistisches Mi B= trauenspotum gegen das Staatsministerium, begründet mit der neuen Rotverordnung des Reiches, auf die Tagesordnung zu jezen.

Der sofortigen Beratung wird von Zentrumsfeite widersprochen. ( Großer Lärm bei den Kommunisten.) Hierauf tritt das Haus in die Tagesordnung ein: Erste Staatsverträge mit den evangelischen Landes. kirchen.

Im Westen nichts Neues" zugelaffen. Lesung ber Aber nur für gefchloffene Beranstaltungen.

Der Film 3m esten nichts Neues" ist auf Antrag der Herstellerfirma am Montag von der Berliner Filmprüfstelle zur Aufführung in geschlossenen Beranstaltungen zuge lassen worden. Er darf, jedoch nur nor den geseggebenden Körperschaften des Reiches und der Länder fomie in geschlossenen Beranstaltungen der nachstehend genannten Organisationen vor geführt werden, zu denen nur Mitglieder diefer Organisationen und deren Familienangehörige Zutritt haben und deren Borstände einen ordnungsmäßigen Verlauf der Veranstaltung gemährleisten. Der Film darf aufgeführt werden

durch Verbände und Bereinigungen ehemaliger Kriegsteilnehmer, der Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen; durch Berbände, Arbeitsgemeinschaften und andere Bereinigungen, die dem Zweck des internationalen Friedens dienen; durch Berufsverbände, Berufsvereine, Standes und Bildungs. nereinigungen.

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Ausgeschloffen von der Aufführung find Bereinigungen, die sich zum 3mede der Vorführung des Bildstreifens bilden. Jugendlichen darf der Bildstreifen auch im Rahmen der vor. stehend bezeichneten geschlossenen Veranstaltungen nicht vor= geführt werden.

Das Berbot des Films durch die Oberprüfstelle ist mit dem vorstehend wiedergebenen Spruch zunächst zu einem Teil wieder gutgemacht. Es erfolgte seinerzeit unter dem Druck der Straße. Sie führte den Kampf gegen den Film mit weißen Mäusen, Blindschleichen, Stinkbomben und ähnlichen Raritäten der Hitlerbewegung. Die Filmoberprüfstelle fapitulierte. Sie begründete das Verbot damit, daß der Film das deutsche An­sehen im Ausland schädige und gab sich damit selbst über die Grenzen Deutschlands hinaus der Lächerlichkeit preis. Aehnliches ist von den Herren Sachverständigen des Auswärtigen Amtes und des Reichswehrministeriums zu sagen, die es vorgezogen haben, bei der neuen Prüfung am Montag erst gar nicht zu erscheinen, obwohl der Film in seinem deutschen Urtert faum wesentlich geändert worden ist. Insgesamt sind 60 Meter gestrichen worden.

Die Gewerkschaften, das Reichsbanner und alle anderen republikanischen Organisationen Deutschlands werden in den nächsten Monaten dazu beitragen, daß der Film in Massenversamm­lungen gezeigt wird.

Abg. Schment( Komm.) beantragt die Herbeirufung des Ministerpräsidenten. Abg. Schulz- Reutölln( Romm.): Der Ministerpräsident foll felbft seine Schandpolitik hier verteidigen.( Stürmischer Beifall und Hände flatschen bei den Kommunisten, dreimaliger iederruf gegen Otto Braun . Abg. Huschte: Welcher Turkestaner hat Euch benn wieder die Komödie befohlen? Heiterfeit und Beifall links und in der mitte.) Der Antrag wird gegen die Stimmen der Kommunisten ab­gelehnt.( Neue Lärmszenen.)

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Kultusminister Dr. Grimme:

Als vor zwei Jahren der Landtag dem katholischen Kirchen­vertrag zustimmte, hat die Mehrheit entsprechende Berhandlungen mit den evangelischen Landeskirchen gewünscht. Geleitet vom Baritätsgedanken ist das Staatsministerium diesem Ersuchen des Landtages nachgekommen, und das Ergebnis der langmierigen Ber handlungen liegt Ihnen jezt vor. Die Revolution von 1918 hat auch das Verhältnis von Staat und Kirche grundlegend geändert.( Widerspruch und Lärm bei den Koram.) Bis 1918 mar der Träger der staatlichen Spize zugleich Träger der höchsten Kirchengemalt. Diese einheitliche oberste Spize per­schwand, als das preußische Königtum zu existieren aufhörte. Solange die Einheit von Thron und Altar gegeben war, war für einen Kirchenvertrag fein Raum. Anders nach 1918. Die Weimarer Ver­faffung nimmt die Trennung von Staat und Kirche in Aussicht.( Stürmischer Widerspruch bei den Komm.) Aber zur Durchführung der geldlichen Ablösung der Kirchenrechte wären Mittel erforderlich, die heute außerhalb aller Diskussionen stehen. Es bleibt also nur die nertragliche Abgrenzung des Reiches des Staates und des Reiches der Kirche übrig. Der Gedante einer solchen Abgrenzung ist erstmalig 1848 ausgesprochen worden. Aber natür­lich hat man ihn in der nachfolgenden Reaktionsperiode nicht aus­geführt. Auch heute wird ein solcher Vertrag für manche firchlich geführt. Auch heute wird ein solcher Vertrag für manche firchlich gefinnten Staatsbürger die schmerzliche Aufgabe beffen bedeuten, was ihn mit dem Wesen der Evangelischen Landeskirche untrennbar ver­knüpft schien, das Aufgeben des Monarchen als obersten Landes­bischof.

Es ist nicht meine Aufgabe, mit dieser Auffassung zu streiten; mit dieser innerkirchlichen Frage müssen die evangelischen Landes­firchen selbst fertig werden. Ihre Mehrheit hat sich auf den Stand­punkt gestellt, daß das Organisationsgefüge der evangelischen Kirche so gefestigt ist, daß sie nicht im gleichen Maße der Anlehnung an den Staat bedarf wie zu Luthers Zeit. Die Kirche im neuen repu blitanischen Staat wird also frei sein; aber diese Freiheit der Kirche findet eine Grenze da, wo sie die Freiheit des Böllig unverständlich und durch nichts zu begründen ist das Staates gefährden tönnte. Mit diesem Vertrag endet end­Vorführungsverbotbes Bildstreifens für Jugendgültig die Identifizierung des Staates mit einer bestimmten Reli­gültig die Identifizierung des Staates mit einer bestimmten Reli­liche. Den jungen Menschen, die erst mährend des Krieges und gionsgemeinschaft. fpäter geboren wurden, muß in allererster Linie ein wahrheits­getreues Bild des Krieges vorgehalten werden, damit sie wenigstens eine kleine Borstellung davon erhalten, was der heranwachsenden Generation in einem fünftigen Kriege bevorsteht.

Ludin begnadigt.

Gofort aus der Festungshaft entlaffen. Karlsruhe , 8. Juni Der im Leipziger Reichswehrprozeß zu Festungshaft verur. teilte Leutnant Lubin ist, einer Blättermeldung zufolge, am Sonnabend früh aus der Festungshaft entlassen worden. Leutnant Ludin hatte vor einiger Zeit ein Gnaden gesuch an den Reichspräsidenten gerichtet.

Grazynffi wird ausgezeichnet. Der polnische Staatspräsident hat mehrere Führer des Berbandes der Schlesischen Aufständischen, barunter den Wojewoden Grazynski, mit dem Unabhängigkeitsfrenz und her Unabhängigteitsmedaille ausgezeichnet

Der Staat will fünftig sämtlichen Religionen und, wie ich aus­drücklich hinzufüge, Weltanschauungen mit voller Barität gegen­überstehen. Im Breußischen Landtag tann an dem Bertrag nur die Frage inter­essieren, ob in ihm die staatlichen Intereffen genügend ge fichert und die staatlichen Hoheitsrechte ausreichend gewahrt sind. Die politische Klausel foll verhindern, daß die Freiheit, die der Staat der Kirche gibt, sich gegen ihn selbst wendet. Zwei Mächte fönnen nur dann friedlich zusammenleben, wenn fie fich gegenseitig die Freiheit garantieren. Die Zustände der letzten sieben Jahre bedeuteten eine einseitige Verpflichtung des Staates, ohne daß die Kirche zu irgendeiner Rücksichtnahme auf die Lebensintereffen des Staates verpflichtet war. Jegt wird eine neue Demartations linie gezogen: die Kirche verpflichtet sich, von ihrer Freiheit teinen Gebrauch zu machen, der die staatliche Freiheit gefährden könnte. Dieses positive Verhältnis zu Staat und Staatsform haben die Ber­treter der Kirche bei den Berhandlungen für eine Selbst per ständlichkeit erflärt.( Lärmender Widerspruch bei den Komm.) Der grundsägliche Widerspruch gegen diese Auffassung ging bestimmt nicht von der linten Seite aus, sondern von jenen, die an ihrem Jdeal der Wiederherstellung der Einheit von Thron und Aitar fefthalten Sonst aber ist die Stellung zu diesem Kirchenvertrag meist

des einzelnen berührt. Er führt aus den eigentlichen parteipolitischen Bezirken heraus und stellt ein Befriedungswert dar, dessen letzter Sinn es ist, daß der freie Staat allen Religionen und Weltanschau­ungsgemeinschaften ohne Unterschied in voller Parität das Lebens­recht garantiert. Es kann auch ein nationaler Gewinn darin liegen, wenn die kirchlichen Kreise in Zukunft dem Staat von Weimar nicht mehr unterstellen können, daß seine religiöse Barität Religions feindschaft bedeute. Mögen sich Boltsstaat und Bolfstirche in Zukunft immer im Dienst der sozialen Idee begegnen!( Großer Lärm bei den Komm. Beifall in der Mitte.)

Abg. Koch- Oeynhausen( Dnat.): Wir begrüßen die vertragliche Sicherung der Kirchenrechte. Aber wir haben gegen die politische Klausel erhebliche Bedenken.

Abg. Riders( Soz.):

Die sozialdemokratische Frattion erkennt an, daß Paritätsgründe das Staatsministerium veranlaßt haben, dem Landtag diesen Ent­murf norzulegen. Wir begrüßen, daß der Vertrag mit feinem Mort auf die Schule Bezug nimmt und sich dadurch sehr wesentlich von den bayerischen Kontordaten unterscheidet. Nachdem das fatholische Kons forbat in Preußen auf jede Bezugnahme auf die Schule verzichtet hat, mar das freilich eine Selbstverständlichkeit. Auch die An­stellung der Religionslehrer an den Pädagogischen Atademien bleibt ausschließlich Staatsangelegenheit Die politische Klaufel im§ 7 des Vertrages erscheint geeignet, bie evangelischen Kirchen zu veranlaffen, staatsfeindlichen Bestrebungen in ihren Kreisen stärker als bisher entgegenzutreten.

Troh dieser Vorzüge des Vertragsentwurfs haben wir ernste Bedenten. Als seinerzeit der Landtag diefen Bertrag mit den enangelischen Kirchen forderte, haben wir unsere Bedenten bereits geltend gemacht und uns der Stimme enthalten.

Der Grundfah der Parität ist bisher auf die Freidenter. organisationen nicht angewendet worden. Wir müssen ver­langen, daß das Bersäumnis bald nachgeholt wird.

Die gegenwärtige finanzielle Lage des Staates hat bei allen fulturellen und sozialen Aufgaben zu großen Abstrichen geführt; eine Mehrbelastung des Staates zugunsten firchlicher Zwede erscheint uns daher gegenmärtig faum tragbar. Bir müssen diese Bedenken um so mehr in den Vordergrund rücken, als die evangelischen Landes. firchen es bisher verabsäumt haben, sich auf den republikanischen Boltsstaat einzustellen. Stahlhelmgeistliche und Nazipastoren find außerordentlich unerfreuliche Erscheinungen und nicht geeignet, in der Bolts- und Arbeitermasse die Hoffnung zu nähren, daß die Kirchen von diesem Entgegenkommen des Staates den richtigen Gebrauch machen werden. Die sozialdemokratischen und republikanischen Bolts. freise haben kein Verständnis dafür, daß die evangelische Kirchen. leitung nicht wie das katholische Episkopat vor den rechtsradikalen Parteien gewahrt und zum Ausdruck gebracht hat, daß die Ansichten dieser Parteien sich schlechterdings mit dem Geist des Christentums in feiner Weise vertragen.( Lebhafte Zustimmung bei den Goz.) Wir behalten uns unsere endgültige Stellungnahme bis zur dritten Lesung vor.

Abg. Ausländer( Komm.): Die chriftliche Kirche ist der Kultur­faschismus.

Abg. Stendel( D. Bp.): Wir bedauern außerordentlich, daß für Meinungsverschiedenheiten zwischen Staat und Kirche nicht ein obligatorisches Schiedsgericht vorgesehen ist. Ein Teil meiner Freunde wird daher den Vertrag ablehnen.

Abg. Baeder( Deutsche Fraktion): Wir wollen nicht die Gleich berechtigung der Weltanschauungen, sondern den christlichen Staat. Für uns ist dieser Vertrag fein befriedigender Ausdrud der historischen, tulturellen und nationalen Stellung der evangelischen Kirche in Preußen. Aber wir erhoffen in Bälde eine Staatsleitung, der auch die evangelischen Kirchen Vertrauen schenken fönnen.

Abg. Graue( D. Staatsp.): Gegen die Resolution, die diesen Ber­trag forderte, haben vor zwei Jahren nur Kommunisten und Deutsche Boltspartei gestimmt. Wenn die Kommunisten hier von Ausplünde­rung des Staates und der Boltsmassen zugunsten der Pfaffen sprechen, so stellen wir die einfache Tatsache fest: der Vertrag erhöht Die Kirchendotationen um 1,2 millionen; aber die gegenwärtige Me gierung und der gegenwärtige Landtag haben den Staatszuschuß an die evangelische Kirche um 7 Millionen gekürzt.

Abg. Heftermann( Bp.): Wir begrüßen dieses Friedenswert. Abg. Lindner( Chriftl.- soz. Volksdienst): Unsere ursprünglichen Bedenken gegen den Bertrag sind nach seiner Annahme durch die obersten Stirchenbehörden geschwunden.

Abg. Dr. Graf von Bosadorffy: Dieser Bertrag ist mit der Reichsverfassung unvereinbar.

Abg. Schulz- Neuföln( Komm.): Wir werden die Kirche zer­stören.( zurufe bei den Komm.: Allen Kirchen den roten Hahn aufs Dach!) Nieder mit den Pfaffen! Nieder mit Brüning und nieder mit Braun- Severing!( Stürmischer Beifall und Händeflatschen bei den Komm.)

Damit schließt die Debatte. Kirchenvertrag und Pfarrer­besoldungsgejes gehen an den Hauptausschuß.

Nächste Sigung Mittmoch, 12 Uhr: Zweite Lefung